Betriebswirtschaftslehre für Psychologiestudenten. Skript für die Prüfungsvorbereitung


Vorlesungsmitschrift, 2020

113 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

TEIL 1: VORLESUNG GRUNDLAGEN DER BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
Vorlesung 1: Einführung in die BWL
Vorlesung 2: Das Unternehmen
Vorlesung 3: Rechtsformen
Vorlesung 4: Markt und Wettbewerb
Vorlesung 5: Marketing
Vorlesung 6: Innovationen und Schutzrechte
Vorlesung 7: Technologiemanagement
Vorlesung 8: Produktion und Beschaffung
Vorlesung 9 :Dienstleistungsmanagment
Vorlesung 10: Investitionen und Finanzierung
Vorlesung 11: Projektmanagement
Vorlesung 12: Controlling

TEIL 1: VORLESUNG GRUNDLAGEN DER BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Vorlesung 1: Einführung in die BWL

Die Wirtschaftswissenschaften gehören zu den Realwissenschaften. Jedoch zählt sie hierbei nicht zu den Naturwissenschaften, sondern zu den Geisteswissenschaften, neben der Psychologie, Soziologie oder der Politologie.

Die BWL ist aber keine theoretische Wissenschaft, die deskriptive und wertfreie Aussagen trifft. Die BWL ist eine anwendungsorientierte Wissenschaft, da sie sich an der Praxis orientiert. Die Probleme sind interdisziplinär und die Aussagen normativ und wertend. Die Forschung der BWL hat einen Nutzen zum Ziel; es wird nicht nach einer theoretischen Wahrheit gesucht. Fortschrittskriterien der angewandten Wissenschaften ist die praktische Problemlösekraft von Modellen und Regeln.

Im Gegensatz zu den Wirtschaftswissenschaften, konzentriert sich die Betriebswirtschaft (BW) auf einen einzelnen Betrieb und nicht auf die Gesamtwirtschaft.

Aufgaben der BWL sind:

- Die Beschreibung und Erklärung des wirtschaftlichen Handelns im Betrieb,
- Das Erkennen von Regelmäßigkeiten und Gesetzmäßigkeiten
- Die Entwicklung wirtschaftlicher Verfahren zur Realisierung praktischer betrieblicher Zielsetzungen.

Jedoch gibt es auch Zusammenhänge zwischen Volkswirtschaft (VW) und Betriebswirtschaft:

- Jede Veränderung der volkswirtschaftlichen Daten (z.B. die Änderung der Bedürfnisstruktur oder der Bevölkerungsstruktur) führt zu einem veränderten Verhalten der Betriebe
- Umgekehrt muss die VWL betriebswirtschaftliche Probleme (z.B. Kostenverläufe in Betrieben) als gegeben hinnehmen.
- Die Interdependenz der Zusammenhänge der ökonomischen Größen führt zu Überschneidungen in der betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Forschung.

Die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre umfasst:

- Führungslehre
- Produktionswirtschaftslehre
- Marketinglehre
- Personalwirtschaftslehre
- Rechnungswesenlehre
- Organisationslehre
- Controllinglehre

Die spezielle Betriebswirtschaftslehre umfasst:

- Industriebetriebslehre
- Handelsbetriebslehre
- Bankbetriebslehre
- Versicherungsbetriebslehre
- Touristikbetriebslehre

Die Betriebswirtschaftslehre ist eine praktisch normative, d.h. realitätsbezogene, zielsetzende Erfahrungswissenschaft mit dem Ziel der Herausforderung von Ursache-Wirkung-Beziehungen in der Unternehmenspraxis als Voraussetzung für die Ableitung praktischer Normen (=Erkenntnisziel), und dem Ziel der Ableitung von Hilfestellungen für das rationale Gestalten und Einsetzen von Mitteln und Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind (=Gestaltungsziel).

Grundlage des Wirtschaftens:

Ein Zentraler Konflikt entsteht, wenn die Nachfrage nach Gütern größer ist als die Ausstattung von Mitteln/Gütern. Dies ist ein genereller Konflikt da i.d.R. immer ein unbegrenzter Bedarf besteht, aber gleichzeitig die Ausstattung mit Mitteln in Unternehmen bestimmten Begrenzungen unterliegt. Die Lösung dieses Konflikts ist schlicht die Notwendigkeit des Wirtschaftens.

Definition des Wirtschaftens

Wirtschaften beschreibt den Vergleich von Alternativen, bei der Ausstattung mit begrenzt vorhandenen Ressourcen und die Auswahl derjenigen Alternative, die den bestmöglichen Einsatz der Ressourcen versprechen. Der Prozess des Wirtschaftens lässt sich dabei in einzelne Teilschritte aufteilen:

1. Zunächst muss das Problem identifiziert und die Ziele formuliert werden
2. Danach wird nach Alternativen gesucht
3. Und diese Alternativen beurteilt
4. Die Alternativen werden verglichen, sodass man sich für eine Alternative entscheidet
5. Danach erfolgt die Umsetzung, die fortwährender Kontrolle bedarf

Es können drei Prinzipien wirtschaftlichen Handelns herausgestellt werden. Diese basieren auf dem allgemeinen Vernunft- bzw. Rationalitätsprinzip und dem ökonomischen bzw. Wirtschaftlichkeitsprinzip. Alle drei verfolgen das Ziel die Produktivität (mengenmäßige Definition; z.B. produzierte Produkte im Verhältnis zur Arbeitszeit) und die Wirtschaftlichkeit (wertmäßige Definition; z.B. Ertrag im Verhältnis zum Aufwand) zu steigern.

Das ökonomische Prinzip verlangt das Verhältnis aus Produktionsergebnis (Output /Ertrag) und Produktionseinsatz (Input, Aufwand) zu optimieren. Die drei zentralen Prinzipien sind dabei lediglich unterschiedliche Erscheinungsformen dieses ökonomischen Prinzips.

Das Maximalprinzip

= Bei einem gegebenen Faktoreneinsatz (Input/Aufwand) ist eine größtmögliche Gütermenge (Output/Ertrag) zu erwirtschaften.

- Gegeben: Mitteleinsatz
- Ziel: Maximierung des Ergebnisses
- Beispiel: Gegeben: Spendensumme, Ziel: Maximale Hilfestellung

Das Minimalprinzip

= Eine gegebene Gütermenge (Output/Ertrag) ist mit einem geringstmöglichen Faktoreinsatz (Input/Aufwand) zu erwirtschaften.

- Gegeben: Ergebnis
- Ziel: Minimierung des Mitteleinsatzes
- Beispiel: Gegeben: Lebensqualität, Ziel: minimale Arbeitszeit

Generelles Extremumsprinzip

= Das Ziel hierbei ist sowohl ein minimaler Mitteleinsatz, als auch die Maximierung des Ergebnisses. (z.B. die minimale Prüfungsvorbereitungszeit bei bestmöglichen, maximalem Klausurerfolg/Klausurergebnissen)

Bewertung der Wirtschaftlichkeit und Zielerreichung

Ein Unternehmen ist nur dann erfolgreich am Markt, wenn es in der Lage ist, strategische Ziele gut operativ umzusetzen. Also: die richtigen dinge, richtig zu tun!

Das Ziel ist eine Sollgröße. Ziele können ökonomisch und außerökonomisch sein. Aus ihnen lassen sich Maßnahmen ableiten bzw. operationalisieren. Diese Maßnahmen umfassen eine Planung auf Basis von Lage- und Wirkungsprognosen, sowie den Maßnahmeneinsatz und die Maßnahmendurchführung. Der Einsatz hierbei ist der Input. Diese Maßnahmen bewirken reale Zustände bzw. Ergebnisse und damit die Ist-Größe. Die Leistung ist der Output. Dieser Output kann hinsichtlich Effektivität und Effizienz bewertet werden. Die Effektivität beschreibt einen Soll-Ist-Vergleich und einen zielerreichungsgrad. Die Effizienz beschreibt das Ergebnis-einsatz- Verhältnis bzw. die Wirtschaftlichkeit.

In diesem Prozess kann es vorkommen, dass Ziele und/oder Rahmenbedingungen Verändert werden (=erweiterte Rückkopplung), oder aber dass man die eingesetzten Maßnahmen verändert (=einfache Rückkopplung)

Effektivität

Die Effektivität bildet Ergebnis-Ziel-Relationen ab und gibt den Zielerreichungsgrad an. Sie ergibt sich aus:

- Ergebnis im Verhältnis zum Ziel
- Der Leistung im Verhältnis zum Soll-Wert
- Dem Output durch den Soll wert
- Oder dem ist durch den soll wert
- Diese Verhältnisse sollten jeweils 1 ergeben

Ist der Effektivitätswert größer als 1, war die Zielsetzung vermutlich zu niedrig. Ist der Wert kleiner als 1, war das Ziel wahrscheinlich zu hoch angesetzt.

Um die Effektivität zu erhöhen ist strategische Planung zentral.

Effizienz

Die Effizienz ist die Ergebnis-Einsatz Relation und somit auch die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von betriebswirtschaftlichen Prozessen. Sie ergibt sich aus:

- Dem Ergebnis durch den Einsatz
- Der Leistung im Verhältnis zum Einsatz, oder
- Dem Output durch den Input

Der Effizienzwert sollte ebenfalls eins betragen. Fällt er geringer aus, ist von einer Verschwendung von Leistung (Blindleistung) auszugehen. Ist der Effizienzwert größer als 1, dann wurde der Wert vollständig ausgeschöpft. (Wertschöpfung).

Um die Effizienz zu erhöhen ist operative Planung zentral.

Der Zusammenhang zwischen Effizienz und Effektivität besteht darin, dass Effizienz den Weg kennzeichnet. Die Effektivität hingegen ist das angestrebte Ziel/Ergebnis dieses Weges, also das Ergebnis betriebswirtschaftlicher Planungs- und Gestaltungmaßnahmen.

Vorlesung 2: Das Unternehmen

Definition eines Unternehmens

Ein Unternehmen ist ein sozio-ökonomisches System (geordnete Gesamtheit aus Elementen, die miteinander und mit dem Umfeld in Beziehung stehen), das als planvoll organisierte Wirtschaftseinheit Güter und/oder Dienstleistungen erstellt und gegenüber dritten verwertet. Alle Aktivitäten in einem Unternehmen sind nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip auszurichten.

Es können drei Arbeitsgebiete eines Unternehmens unterschieden werden:

1. Der Betrieb: der technisch-produktionswirtschaftliche Arbeitsbereich
2. Das Geschäft: die Verbindung der Protektionswirtschaft mit den Güter- und Zahlungsströmungen
3. Die Führung: die Aufstellung des künftigen Programms oder Wirtschaftsplans.

Wie unterscheiden sich Unternehmen?

- Nach der Art der Wirtschaftseinheit
- Nach ihrer Größe
- Nach der Art der erstellten Leistungen bzw. nach Branche
- Nach Rechtsform
- Nach dem Etablierungsgrad

Unterscheidung nach der Art der Wirtschaftseinheit

Gliederung nach Wirtschaftseinheiten

Einzelwirtschaften können nach Art der Bedarfsdeckung (Konsum oder Produktionsiwrtschaft) einerseits und nach der Trägerschaft (private oder öffentliche Hand) andererseits unterschieden werden. Diese Art der Unterscheidung ist v.a. von praktischer Bedeutung, weil damit der konkrete Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre bestimmt wird.

Einzelwirtschaften lassen sich unterteilen in Produktions oder Konsumwirtschaften. Produktionswirtschaften können private oder öffentliche Unternehmen sein. Konsumwirtschaften lassen sich in private Haushalte (z.B. Familienhaushalte) oder öffentliche haushalte (z.B. Bundeshaushalt) einteilen.

Private Unternehmen

- Urerzeugerunternehmen, z.B. Landwirtschaftsbetrieb
- Weiterverarbeitungsunternehmen, z.B. Industriebetriebe
- Dienstleistungsunternehmen, z.B. Versicherungsunternehmen

Öffentliche Unternehmen

- Ohne eigene Rechtspersönlichkeit, z.B. Bundesbahn
- Mit eigener Rechtspersönlichkeit, z.B. Sparkassen

Unternehmen unterscheiden bzw. gliedern nach ihrer Größe

Als weiteres Kriterium zur Charakterisierung des Unternehmens kann seine Größe herangezogen werden. Dafür gibt es allerdings keine einheitliche Maßgröße. Häufig verwendete Größen sind die Anzahl der Beschäftigten, der Umsatz oder die Bilanzsumme. Das größte deutsche Unternehmen ist die Volkswagen AG, gefolgt von Daimler und der Schwarz-Gruppe, sowie BMW.

Kleinstunternehmen

- Weniger als 10 Arbeitnehmer
- Weniger als 2 Mio. Euro Umsatz im Jahr
- Jahresbilanzsumme unter 2 Mio Euro

Kleine Unternehmen

- Weniger als 50 Arbeitnehmer
- Weniger als 10 Mio. Euro Umsatz im Jahr
- Jahresbilanzsumme unter 10 Mio Euro

Mittlere Unternehmen

- Weniger als 250 Arbeitnehmer
- Weniger als 50 Mio. Euro Umsatz im Jahr
- Jahresbilanzsumme unter 43 Mio. Euro

Große Unternehmen

- Mehr als 250 Arbeitnehmer
- mehr als 50 Mio. Euro Umsatz im Jahr

In Deutschland sind Kleinstunternehmen am häufigsten vertreten.

Gliederung nach Art der erstellten Leistungen bzw. nach Branche

Als weiteres Kriterium zur Charakterisierung des Unternehmens kann die Art der im Unternehmen erstellten Leistung herangezogen werden. Da diese eine bestimmte Branchenzugehörigkeit nach sich zieht, werden beide Unterscheidungsmerkmale häufig in Verbindung miteinander aufgeführt.

Es lassen sich grob Sachleistungsunternehmen und Dienstleistungsunternehmen unterscheiden.

Zu den Sachleistungsunternehmen fallen Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, sowie der Industrie. (z.B. Bergbau, Baugewerbe, Energie, sowie Verarbeitende Gewerbe mit Investitions- und Konsumgütern).

Dienstleistungsunternehmen sind oft Handelsunternehmen (Großhandel oder Einzelhandel), sowie Finanzdienstleistungen (Banken und Versicherungen), aber auch Verkehrsunternehmen, Hotels, Gaststätten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, usw.

Den größten Prozentanteil der Betriebe in Deutschalnd umfassen die Handelsunternehmen, speziell die Instandhaltung und Reparatur von KFZ, sowie die Erbringung von freiberuflichen wissen und technischen Dienstleistungen, aber auch das Baugewerbe. Am gerinsten Vertreten ist die Bergbau Branche bzw. Unternehmen zur Gewinnung von Steinen und Erden.

Den größten Anteil der Wertschöpfung in Deutschland haben produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe) und Handels- Verkehrs- und Gastgewerbe, sowie öffentliche Dienstleister, Gesundheit und Erziehungseinrichtungen.

Unternehmen einteilen bzw. gliedern nach Rechtsformen

Die Rechtsform umfasst die Summe der gesetzlichen Regelungen, welche die Rechtsbeziehungen eines Unternehmens im Innen und außenverhältnis regeln. Durch die Wahl einer bestimmten Rechtsform, wird das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens in bestehende Rechtsnormen eingebunden.

Rechtsformen können entweder privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich sein.

Privatrechtliche Formen sind überwiegend in Privateigentum und verfolgen private Ziele wie z.B. den Einkommenserwerb bzw. die Gewinnerzielung. Privatrechtliche Unternehmen können Einzelunternehmen sein (z.B. Freiberufler oder Einzelkaufmännische Unternehmen), oder aber Gesellschaftsunternehmungen. Gesellschaftsunternehmen sind i.d.R. kapital oder Personengesellschaften. Einzelunternehmen sind hierbei jedoch in Deutschland am häufigsten vertreten.

Gesellschaftsunternehmen:

Kapitalgesellschaften

- GmbH
- AG
- KGaA
- SE (societas europea)
- Sonstige

Personengesellschaften

- GbR
- OHG
- KG
- GmbH & Co KG
- Sonstige

Öffentlich rechtliche Formen von Unternehmen sind im öffentlichen Eigentum und verfolgen öffentliche Ziele und Aufgaben und haben eine öffentliche Kostendeckung.

Eintelung bzw. gliederung der Unternehmen nach ihrem Etablierungsgrad

Zur Typologisierung von Unternehmen kann auch der Etablierungsgrad des Unternehmens und seine Geschäftsfelder als Differenzierungsmerkmal genutzt werden. Der Etablierunggrad lässt sich einteilen in:

1. Die Gründerphase (z.B. Start up unternehmen)
2. Die Wachstumsphase (z.B. Wachstumsunternehmen)
3. Die Etablierungsphase (z.B. etablierte Unternehmen)

Start-up Unternehmen befinden sich in der frühen Phase der Unternehmensentwicklung, d.h. sie entstehen unmittelbar nach ihrer Gründung. Sie haben einen geringen formalisierungsgrad der Organisation und konzentrieren sich auf die Einstellung von Mitarbeitern. Sie haben eine projektcharakter und befassen sich mit dem Aufbau der Produktion, Leistungerstellung, dem Marketing und Vertrieb.

Wachstumsunternehmen sind Unternehmen, die aufgrund von Produkt oder Prozessinnovationen ein überdurchschnittliches Wachstum erwarten lassen. Sie haben eine kurze Unternehmenshistorie und eine geringe organisatorische Komplexität.

Etablierte Unternehmen haben bereits ein vorhandenes Produkt bzw. Dienstleistungportfolio aufgrund einer relativ langen Unternehmenshistorie. Folglich besitzen sie eine deutlich komplexere Organisationsstruktur.

Unternehmensziele im Überblick

Ziele sind erwünschte, zu erreichende Zustände und damit Handlungsergebnisse zukünftiger Aktivitäten. Das Ziel einer Unternehmung besteht darin, ihre Existenz durch erfolgreiches Handeln langfristig zu sichern.

Nach der Instrumentalthese sind Unternehmen Instrumente um persönliche Ziele von Individuen oder Personengruppen zu erreichen. Persönliche Ziele können ökonomischer (z.B. Einkommen) und außerökonomischer Art (z.B. Anerkennung, macht) sein.

Charakteristika von Unternehmenszielen

- Zielinhalt – welche Ziele soll das Unternehmen verfolgen?
- Zielbildung – wer ist am Zielsetzungsprozess beteiligt?
- Zielausmaß – wie werden die Ziele definiert?
- Zielzeitbezug – welchen Zeitbezug haben die Ziele?

Der Zielinhalt gibt den Sachverhalt wieder, auf den sich die Ziele beziehen. Bei dieser systematischen Betrachtung der Zielinhalte können zwei Ziel-Kategorien unterschieden werden:

1. Formalziele bzw. Erfolgsziele
2. Sachziele

Formalziele bzw. Erfolgsziele

Diese sind übergeordnete Ziele, an denen sich die Sachziele ausrichten und in denen der Erfolg unternehmerischen Handelns zum Ausdruck kommt. Sind also am Erfolg der betrieblichen Tätigkeit ausgerichtet und den leistungs-, finanz-, führungs- organisations-, sozialen und ökologischen Zielen übergeordnet. Ihre Basis umfasst den optimalen Einsatz der Produktionsfaktoren (knappe Ressourcen) bzw. die Ausrichtung nach dem ökonomischen Prinzip.

Typische Formal- bzw. Erfolgsziele aus der Praxis sind Produktivität, Wirtschaftlichkeit, sowie Rentabilität und gewinn.

Die Produktivität ist das mengenmäßige Verhältnis zwischen Output und Input. Sie ergibt sich aus dem Arbeitsergebnis durch /im Verhältnis zu der Einsatzmenge an Produktionsfaktoren

Die Wirtschaftlichkeit hingegen drückt (im Gegensatz zur Produktivität) ein Wertverhältnis aus. Sie ergibt sich aus dem Ertrag durch/im verhältnis zum Aufwand.

Die Rentabilität und der Gewinn umfasst die Formulierung des Gewinnziels, entweder absolut (gewinn) oder relativ (rentabilität). Folglich ergibt sich der Gewinn aus dem Ertrag minus den Aufwand. Die Rentabilität hingegen aus dem Gewinn durch/im verhältnis zum eingesetzten Kapital.

Sachziele

Sachziele beziehen sich auf konkretes Handeln bei der Ausübung der betrieblichen Funktionen und somit auf die Steuerung des Güter- und finanzwirtschaftlichen Umsatzprozesses. Dabei gibt es unterschiede Arten von Sachzielen:

- Leistungsziele sind Ziele, die mit der Leistungserstellung und Leistungsverwertung direkt zusammenhängen. Sie beziehen sich auf Märkte/Marktsegmente, die Marktpositionierung und das Umsatzvolumina. (z.B. Marktziele, Produktziele)
- Finanzziele sind Ziele die sich aus dem finanzwirtschaftlichen Umsatzprozess ableiten. Sie umfassen die Versorgung mit kapital, aber auch die Aufrechterhaltung der Zahlungsbereitschaft (Liquidität) (Ziele in Bezug auf Liquidität, Kapitalbeschaffung, Kapital- und Vermögensstruktur)
- Führungs- und Organisationsziele sind Ziele mit denen eine optimale Gestaltung und Steuerung der Unternehmensprozesse erreicht werden kann. Sie beziehen sich auf die Gestaltung des Problemlöseprozesses, sowie auf Führungsfunktionen (z.B. Planung, Kontrolle, etc.) (Ziele in Bezug auf Führungspositionen, Führungsstil und Arbeitsteilung)
- Soziale und ökologische Ziele sind Ziele, die aus den vielfältigen Zielen der im Unternehmen arbeitenden Menschen entstehen. Es handelt sich dabei um Mitarbeiterbezogene Ziele (Entlohnung, Gewinnbeteiligung, gute Arbeitsbedingungen) oder aber Gesellschaftsbezogene Ziele (Ziele mit einem Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme)

Formalziele beziehen sich also auf die Produktivität, Wirtschaftlichkeit, Gewinn und Rentabilität. Aus ihnen können dann Sachziele abgeleitet werden und daraus entstehen dann betriebliche Tätigkeiten.

Einordnung: Stakeholderansatz

Frage: Welche Personengruppen stehen mit Unternehmen in Beziehung? Was besagt der Stakeholderansatz?

Ein Stake ist ein Anspruch, eine Forderung, Erwartung, ein Interesse oder Recht.

Stakeholder ist jeder, der einen Anspruch an ein Unternehmen hat, weil er durch das Handeln dieses Unternehmens betroffen ist. Man Unterscheidet interne und externe Stakeholder und Kern- und Satellitengruppen. Stakeholder können die Handlungsspielräume und letztlich auch den Erfolg des Unternehmens beeinflussen.

Im Rahmen des Stakeholderkonzepts werden die für das Unternehmen relevante interne Stakeholdergruppen identifiziert und deren Ansprüche und Forderungen in die Unternehmensstrategie einbezogen.

Erstellen von Stakeholder Profilen:

- Wer? (Abgrenzung und Einordnung der Akteure)
- Gibt was? (Beitrag für das Unternehmen)
- Will was? (Anreiz)
- Was macht das Unternehmen dafür? (Reaktion)

Ziel ist die Erreichung langfristig stabiler Beziehungen zu den einzelnen Anspruchsgruppen und die Etablierung anspruchsgruppenspezifischer Maßnahmen zur Festigung der Beziehung (=Stakeholder Management)

Achtung: Stakeholder sind nicht gleich Stakeholder, denn diese sind Shareholder bzw. Eigenkapitalgeber bzw. Anteilseigner von Unternehmen

Interessen von Stakeholdern lassen sich nach Anspruchsgruppen aufteilen, dabei unterscheidet man interne und externe Anspruchsgruppen in ihre Interessen und Ziele.

Interne Anspruchsgruppen

1. Eigentümer (z.B. Kapitaleigentümer oder Eigentümer Unternehmer). Ihre Interessen und Ziele beziehen sich auf das Einkommen bzw. den Gewinn, die Erhaltung, Verzinsung und Wertsteigerung des investierten Kapitals, sowie auf Selbstständigkeit, Entscheidungsautonomie, Macht, Einfluss, Prestige und die Entfaltung eigener Ideen und Fertigkeiten
2. Management Unternehmer (haben die gleichen Interessen und Ziele wie die Eigentümer)
3. Mitarbeiter sind am Einkommen am Arbeitsplatz interessiert und wollen soziale Sicherheit, sinnvolle Betätigungen, die Entfaltung der eigenen Fähigkeiten, zwischenmenschliche Kontakte (Gruppenzugehörigkeit), sowie Status, Anerkennung und Prestige (ego-Needs)

Externe Anspruchsgruppen

4. Fremdkapitalgeber wollen eine sichere Kapitaleinlage, eine befriedigende Verzinsung, sowie einen Vermögenszuwachs
5. Lieferanten verfolgen das Ziel stabile Liefermöglichkeiten und günstige Konditionen gewährleistet zu bekommen. Sie sind interessiert an der Zahlungsfähigkeit der Abnehmer.
6. Kunden wollen qualitativ und quantitativ befriedigende Marktleistungen zu günstigen Preisen, sowie guten Service und günstige Konditionen.
7. Die Konkurrenz fokussiert sich auf die Einhaltung fairer Grundsätze und Spielregeln anderer Unternehmen. Sie sind möglicherweise auch interessiert an einer Kooperation auf branchenpolitischer Ebene
8. Der Staat und die Gesellschaft (z.B. lokale, nationale Behörden, Bürgerinitiativen, politische Parteien, Verbände und allgemeine Öffentlichkeit) sieht die Steuern, die Sicherung der Arbeitsplätze, Sozialleistungen, positive Beiträge an die Infrastruktur, sowie die Einhaltung von Rechtsvorschriften und Normen im Vordergrund. Sie sind an den Beiträgen an kulturelle, wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen interessiert, aber auch an der Einhaltung einer Lebenswerten Umwelt.

Was macht das Unternehmen?

Wertkette nach Porter (Value Chain, 1986)

Direkte und/oder indirekte Tätigkeiten von Unternehmen durch die ein Produkt entworfen, hergestellt, vertrieben, ausgeliefert und unterstützt wird. In der Wertkette eines Unternehmens und seiner Art, einzelne Tätigkeiten zu erledigen, spiegeln sich seine Geschichte, seiner Strategie, seine Methoden zur Implementierung dieser Strategie und die wirtschaftlichen Grundregeln der Tätigkeiten selbst.

Dabei erfolgt eine Unterscheidung in:

1. Primäraktivitäten = Direkte Phasen = Erstellung der Marktleistung (z.B. Produktion und Vertrieb)
2. Sekundäraktivitäten = flankierende Phasen = Unterstützung der Primäraktivitäten (z.B. Personal und Rechnungswesen)

Die Wertkette nach Porter:

Primäre Aktivitäten führen zur Bildung einer Gewinnspanne. Ihr Ablauf erfolgt in aufeinanderfolgenden Phasen die jeweils mit sekundären- und unterstützenden Aktivitäten begleitet werden.

Primäraktivitäten:

1. Eingangslogistik
2. Operationen
3. Marketing und Vertrieb
4. Ausgangslogistik
5. Kundendienst

Vor allem bei den Operationen, dem Marketing, Vertrieb und Ausgangslogistik sind folgende Sekundäraktivitäten nötig:

- Unternehmensinfrastruktur
- Personalwirtschaft
- Technologieentwicklung
- Beschaffung

Letztendlich führt diese Wertkette zur Bildung einer entsprechenden Gewinnspanne.

Wertaktivitäten sind die einzelnen Bausteine des Wettbewerbsvorteils. Wie jede einzelne Wertaktivität ausgeführt wird, entscheidet darüber, was sie zur Befriedigung von Abnehmerbedürfnissen und damit zur Differenzierung beiträgt. Beim Vergleich mit den Wertketten der Konkurrenten werden die Unterschiede deutlich, die für Wettbewerbsvorteile entscheidend sind.

Das Wirtschaftsgut – Gegenstand der Wertkette

Frage: Was zeichnet ein Wirtschaftsgut aus?

Merkmale von Wirtschaftsgütern:

1. Verfügbarkeit für das Unternehmen

- Physische Einschränkungen (z.B. Rohstoffvorkommen in Tiefseeregionen – Methan)
- Technische Einschränkungen (Verfahren zur Verarbeitung werden nicht beherrscht, z.B. Brennstoffzelle in PKW)
- Rechtliche Einschränkungen (patentrechtlicher Schutz; z.B. Generika nach 20 Jahren Patentlaufzeit)
- Soziale Einschränkungen (Spezifika unterschiedlicher Märkte; z.B. Hamburger ohne Rind in Indien)

2. Technische Zweckeignung

- Fähigkeit, unmittelbare oder abgeleitete Zwecke oder Ziele zu erfüllen

3. Ökonomische Eignung

- Vorhandensein von Nachfrage
- Preisbereitschaft
- Relative Knappheit

4. Übertragbarkeit auf Dritte

In welcher Art und Weise treten Wirtschaftsgüter auf?

Wirtschaftsgüter lassen sich aufteilen in Realgüter und Nominalgüter.

Realgüter sind entweder materiell oder immateriell.

Materielle Realgüter umfassen Produktionsgüter (z.B. Potenzialfaktoren und Investitionsgüter, sowie Repetierfaktoren (Werkstoffe)) und Konsumgüter (z.B. Gebrauchs- und Verbrauchsgüter)

Immaterielle Realgüter hingegen sind verschiedene Dienstleistungen, Rechte oder Informationen.

Nominalgüter sind stets immateriell – Geld.

Was versteht man unter Unternehmensführung?

Unternehmensführung ist die effiziente Steuerung der multipersonalen Problemlösung

- Im Kontext des Systems Unternehmen
- Auf der Grundlage der formalen Elemente der Führung (Planung, Entscheidung, Umsetzung, Kontrolle) und des Beeinflussungsvorganges zwischen Menschen

Zur Gestaltung des Führungsverhaltens der verfolgten Unternehmenspolitik.

Hauptaufgaben:

1. Formulierung einer Unternehmensvision
2. Klärung, Wahl und Anpassung der Unternehmensziele
3. Entwicklung, Ausgestaltung und Durchsetzung von Unternehmensstrategien
4. Bereitstellung und Einsatz der erforderlichen Ressourcen

Welche Funktionen hat die Unternehmensführung?

Die Unternehmensführung nutzt sogenannte konstitutive Elemente der Führung um bestimmte Aufgaben zu verfolgen. Diese Elemente umfassen:

- Die Planung: Dabei soll ein systematischen Vorgehen dazu dienen Probleme zu erkennen und zu Lösen. Dabei werden auch Prognosen über die zu erzielenden Resultate gebildet.
- Entscheidung: Die Führung sucht nach Handlungsalternativen und bewertet diese hinsichtlich der vorgegeben Ziele, sodass eine Auswahlentscheidung getroffen werden kann.
- Umsetzung: Die Handlungsalternativen werden operationalisiert, in Programme und Maßnahmen umgesetzt. Möglicherweise ist hierbei eine Anpassung von Strukturen, Systemen und Prozessen erforderlich.
- Kontrolle: Die Unternehmensführung überwacht den Problemlöseprozess und kontrolliert die Resultate. Möglicherweise ist hier eine Rückkopplung zur Entscheidungsphase notwendig

Was bedeutet strategisches Management?

Strategisches Management hat die Aufgabe, die Voraussetzungen für nachhaltige Erfolgsmöglichkeiten des Unternehmens zu schaffen und langfristig zu erhalten. Entscheidungen des strategischen Managements sind echte Führungsentscheidungen, die nur aus der Kenntnis der Gesamtlage des Unternehmens heraus getroffen werden können. Entscheidungen des strategischen Managements zielen immer auf strategische Erfolgspotenziale des Unternehmens ab.

Erfolgspotenziale sind Gefüge des jeweils Produkt- und marktspezifisch relevanten Voraussetzungen, die zur Realisierung des Unternehmenserfolgs notwendig sind.

Strategische Erfolgspotenziale können in jedem unternehmerischen Bereich aufgebaut werden:

- Bereich der Produkte/Dienstleistungen
- Bereich des Marktes
- Bereich der Unternehmensfunktionen

Der Prozess des Strategischen Managements

1. Zunächst erfolgt eine Analyse der Ausgangssituation: hier Verbinden sich die Werte und Einstellungen des Top Managements mit den Umweltbedingungen sodass langfristige Unternehmensabsichten gebildet werden.
2. Daraus lässt sich dann eine strategische Analyse ableiten, die eine Umwelt- und Unternehmensanalyse umfasst.

Danach erfolgt die Implementierung:

3. Diese beginnt mit einer Strategiebestimmung. Dafür werden die einzelnen Strategien, in Abstimmung mit den Unternehmenszielen und seinen Ressourcen, ausgearbeitet.
4. Dem folgt eine strategische Kontrolle bei der Resultate evaluiert, sodass ein Input für den erneuten Prozess des strategischen Managements, etabliert werden kann.

Schritt eins des SM: Die strategische Analyse

Elemente, Instrumente und Bestandteile der strategischen Analyse:

1. Umweltanalyse: Analyse der Chancen und Risiken aus der Umweltentwicklung. Dazu kann das Instrument der Wettbewerbsanalyse Anwendung finden.
2. Unternehmensanalyse: Hier werden die Stärken und Schwächen, sowie strategische Erfolgspotenziale identifiziert. Instrumente für diese Analyse sind z.B. eine Portfolioanalyse, Konzepte der Erfahrungskurve und Benchmarking.
3. Analyse der Wertvorstellungen: hier wird die Vision und die Basiswerte eines Unternehmens z.B. mittels einer Gap Analyse oder dem PIMS-modell analysiert.

Schritt zwei des SM: Strategiebestimmung

Zentrale strategische Fragestellungen und Strategieoptionen

Geschäftsstrategien

- Abgrenzung strategischer Geschäftsfelder nach Funktionen, Technologien, Kundengruppen oder Regionen
- Marktfeldstrategie: Marktdurchdringung, Marktentwicklung, Dienstleistungsentwicklung und Diversifikation
- Wettbewerbsvorteilsstrategie (eindimensional vs. Simultan): Qualitäts-, Innovation, Marketings-, programmbreiten-, kosten- und zeitvorteile
- Marktabdeckungstrategie: Einordnung im Spektrum von Gesamtmarkt und Nische
- Timingstrategie: Einordnung im Spektrum von Pionier oder Folger

Marktteilnehmerstrategien

- Marktbearbeitungsstrategie: differenziert, undifferenziert oder segment of one
- Kundenstrategie: Neukundenakquisition, Neukundenbindung und Kundenrückgewinnung
- Verhaltensstrategie Arbeitnehmergerichtet: Einordnung im Spektrum zwischen Präferenz- und Preis-management-Strategie
- Verhaltensstrategien Wettbewerbsgerichtet: Ausweichen, Kooperieren, Konflikt oder Anpassung
- Verhaltensstrategie absatzmittlergerichtet: Umgehung/Abweichen, Kooperation, Konflikt oder Anpassung

Marketinginstrumentstrategien

- Leistungspolitik
- Kommunikationspolitik
- Distributionspolitik
- Preispolitik
- Personalpolitik

Prozess des strategischen Managements – Implementierung

Strategie Implementierung

Viele erfolgsversprechende Strategien scheitern durch eine mangelhafte Umsetzung. Für das Gelingen der Umsetzung einer Strategie sind folgende allgemeine Voraussetzungen zu beachten:

1. Einbeziehung der Führungskräfte in den Prozess der Strategieentwicklung (höhere Identifikation des Managements mit der neuen Strategie)
2. Führungskräfte müssen durch ihre Vorbildfunktion geschlossen hinter der neuen Strategie stehen und dies auch durch ihr Verhalten klar zum Ausdruck bringen.
3. Einbeziehung aller Mitarbeiter in die Umsetzung der Strategie (adäquate und offene interne Kommunikation)
4. Aufstellung konkreter Maßnahmen zur Durchsetzung des gewünschten Wandels

Prozess des strategisches Managements – 3. Strategische Kontrolle

Der Strategische Kontrollprozess dient der Sicherung des Erfolges der Implementierung. Neben der laufenden Überwachung ist auch eine periodische Kontrolle notwendig:

1. Prämissenkontrolle: die der Strategie zugrunde liegenden Annahmen sind zu überprüfen.

- Treffen die bei der Strategieentwicklung erkannten Trends und Annahmen bezüglich des allgemeinen Umfeldes, des Marktes, der Branche und der Konkurrenz zu?
- Zeichnen sich neue Chancen oder Gefahren ab? Dabei erfolgt ggf. eine Ableitung erster Konsequenzen für die Anpassung der Strategie

2. Fortschrittskontrolle: Kontrolle des Fortschritts der Strategieumsetzung durch einen ist-soll-vergleich.

- Wurden die strategischen Ziele in qualitativer (strategische Erfolgsposition) und quantitativer (Umsatz, Marktanteil) Hinsicht erreicht?
- Wurden die zur Umsetzung eingeleiteten Maßnahmen und Projekte realisiert?

3. Abweichungsanalyse: Diskussion der Gründe für eine Soll-Ist-Abweichung

- Welche Auswirkungen werden aus den Abweichungen erwartet?

4. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ableitung von Konsequenzen: z.B. Revidierung der Ziele, Korrektur der geplanten Strategie, Veränderung des Ressourceneinsatzes oder der Implementierungsstrategie.

Vorlesung 3: Rechtsformen

Überblick / Übersicht der wichtigsten Rechtsformen:

Einzelunternehmen

- Kleingewerbe
- Einzelkaufmann
- Freier Beruf

Personengesellschaften

- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bzw. BGB Gesellschaft (z.B. Schmidt & Volter Verlags GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (z.B. Audiobuchverlag OHG)
- Kommanditgesellschaft (z.B. Melitta KG)
- Stille Gesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaft (z.B. Landgraf Schneider Rechtsanwälte PartG)

Kapitalgesellschaften

- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (z.B. Bosch GmbH)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) (z.B. Henkel KGaA)
- Aktiengesellschaft (AG) (z.B. Volkswagen AG)
- Societas Europaea (SE) (z.B. Porsche Automobil Holding SE)
- Genossenschaft (eG) (z.B. Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Dresden Ost e.G.
- Ausländische Rechtsformen (z.B. Private Limited Company by Shared (Ltd.)

Mischformen

- GmbH & Co KG (z.B. Kaufland Warenhandel GmbH & Co KG)
- Stiftung & Co KG
- AG & Co KG (z.B. SAP Deutschland AG & Co KG)
- AG & Co KGaA

Wahl der Rechtformen

Entscheidungskriterien

- Zugang
- Haftungsrechtliche Fragen
- Geschäftsführung und Vertretung
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Steuerbelastung
- Finanzierung
- Gündungsaufwand
- Laufende Aufwendungen
- Überschaubarkeit der Formalia
- Informations- und Publikationspflichten
- Prüfungspflichten
- Möglichkeiten der Firmierung

Das Einzelunternehmen

In einem Einzelunternehmen lassen sich unterschiedliche Kaufmannsarten im Handelsgesetzbuch unterscheiden.

Der Ist-Kaufmann § 1 HGB

Hier ist jeder Gewerbebetrieb anzusiedeln, der nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Es handelt sich dabei um ein Handelsgewerbe bei dem der Kaufmann unabhängig von der tatsächlichen Eintragung im Handelsregister agiert.

Kann-Kaufmann § 2 HGB

Hierunter fällt jeder Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang keine kaufmännische Einrichtung erfordert. Der Kaufmann ist nur dann ein Kaufmann wenn er sich freiwillig in das Handelsregister einträgt. Sonst ist er ein Nicht Kaufmann (= Klein-gewerbebetreibender)

Kann Kaufmann Land & Forstwirtschaft § 3HGB

Dies umfasst Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, auch wenn diese nach Art und Umfang eine kaufmännische Einrichtung erfordert. Auch hier ist der Kaufmann ist nur dann ein Kaufmann wenn er sich freiwillig in das Handelsregister einträgt. Sonst ist er ein Nicht Kaufmann; ein sogenannter Klein-gewerbebetreibender

Kaufmann kraft Eintragung, Formkaufmann § 5 und 6 HGB

Dies ist jede sonst im Handelsregister eingetragene Firma, d.h. vor allem Personen und Kapitalgesellschaften aller Art, selbst wenn diese keine Gewerbe betreiben bzw. nach Art oder Umfang eine kaufmännische Einrichtung nicht erfordern.

Scheinkaufmann

= jemand, der durch sein Auftreten im Geschäftsverkehr den Eindruck erweckt, er sei Kaufmann, muss die ihn belastenden Folgen der Kaufmannseigenschaft gegen sich gelten lassen.

Voraussetzungen für kaufmännische Einrichtungen

Erforderliche Kriterien nach Art des Geschäftsbetriebs

- Vielfalt der hergestellten oder vertriebenen Erzeugnisse oder der erbrachten Leistungen und der Geschäftsbeziehungen
- Geschäftsabwicklung: die Inanspruchnahme und die Gewährung von Kredit, sowie ein Wechselverkehr
- Internationale Tätigkeit
- Umfangreiche Werbung
- Größere Lagerhaltung
- Übernahme von Gewährleistungsverpflichtungen

Voraussetzungen hinsichtlich des Umfangs – Kriterien des Umsatzvolumens

Je nach Geschäftsbetrieb ist eine mindest- Umsatzgröße /Umsatzvolumina erforderlich:

- Produktion – 300.000 Euro
- Großhandel – 300.000 Euro
- Gaststätten (nur mit Speisen) – 300.000 Euro
- Dienstleistungen – 175.000 Euro
- Handelsvertreter (Provision) – 120.000 Euro

Weitere Kriterien des Umfangs des Geschäftsbetriebes in einer kaufmännischen Einrichtung sind eine Mindestzahl von 6 Beschäftigten, ein Betriebsvermögen von mehr als 100.000 Euro, Kreditbeiträge von mehr als 50.000 Euro, sowie mehrere Standorte oder Niederlassungen. Maßgeblich ist aber immer das Gesamtbild des Unternehmens!

Einstufung als Kaufmann

Wesentliche Folgen der Einstufung als Kaufmann

- Eintragung in das Handelsregister
- Recht (und Pflicht) zur Führung einer Firma
- Möglichkeit zur Erteilung von Prokura, Handelsvollmacht und zur Gründung von Zweigniederlassungen
- Buchführungspflicht
- Typisierung bestimmter Handelsgeschäfte – Kommissionsgeschäft (§ 383ff HGB) oder Speditions-, lager- und Frachtgeschäft (§44ff HGB)
- Möglichkeit, einen vom Gesetz abweichenden Gerichtsstand zu vereinbaren
- Möglichkeit, die Verhandlungen eines Zivilstreits am Landgericht an der Kammer für Handelssachen zu beantragen
- Geltung der Vorschriften über Handelsgeschäfte (Viertes Buch HGB):

- Sorgfaltsmaßstab „Ordentlicher Kaufmann“ (§ 347 HGB)
- Ausschluss der Herabsetzung von unangemessen hohen Vertragsstrafen (§ 348 HGB)
- Formfreiheit von Bürgschaft, Schuldversprechen und Anerkenntnis (§ 350 HGB)
- Bürgschaft ohne Einrede der Vorausklage, § 349 HGB)
- Gesetzlicher Zinssatz für Fälligkeitszinsen 5 % p.a. (§ 353 HGB)
- Bestimmung der Gattungsschuld „Handelsgut mittlerer Art und Güte“ (§ 360 HGB)
- Regelung über die Wirkung des Schweigens auf Geschäftsbesorgungsanträge (§ 362 HGB)
- Kaufmännische Spezialnormen für bestimmte Wertpapiere (Orderpapiere wie Anweisung, Verpflichtungsschein, Güterpapiere) (§ 363 HGB)
- Regelungen über den gutgläubigen Erwerb (§ 366 HGB)
- Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht (§ 369 HGB)
- Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)

Kleingewerbe

Merkmale

- Einzelunternehmer, die weder Kaufmann noch Freiberufler sind, fallen regelmäßig unter die Kategorie des Kleingebewerbebetreibenden
- Die Geschäftstätigkeit des Kleingewerbebetreibenden erfordert keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb und ist eventuell nicht auf eine Vollexistenz ausgerichtet
- Der Kleingewerbebetreibende unterliegt den gewerberechtlichen Vorschriften (u.a. Gewerbeordnung), ist aber darüber hinaus kaum reguliert.
- Kleingewerbebetreibende sind nicht berechtigt, eine Firma zu führen. Der Name des Unternehmens muss den Familiennamen oder mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen des Unternehmers beinhalten
- Der Status des Kleingewerbebetreibenden ist dennoch für die gewerbliche Existenzgründung relevant, da der Kleingewerbebetrieb häufig eine Vorstufe der kaufmännischen Vollexistenz ist.

Freie Berufe

Freie Berufe erfordern besondere berufliche Qualifikationen oder eine schöpferische Begabung, sowie persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringungen von Dienstleistungen höherer Art. Es handelt sich dabei also nicht um einen Gewerbebetrieb

Beispiele für freie Berufe mit berufsständiger Körperschaft (Kammer)

- Arzt
- Zahnarzt
- Psychotherapeut
- Rechtsanwalt
- Architekt
- Notar
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Apotheker, wobei diese steuerlich als Gewerbebetreibende gelten
- Beratender Ingenieur; hier ist die Mitgliedschaft in Ingenieurkammern weitgehend freiwillig

Beispiele für freie Berufe bzw. Katalogberufe (ohne Kammer)

- Hebamme
- Journalist
- Heilpraktiker
- Dolmetscher
- Physiotherapeut

Weitere Beispiele für freie Berufe

- Wissenschaftler
- Künstler
- Schriftsteller
- Lehrer und Erzieher

Personengesellschaften

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), § 795 ff BGB

Die GbR umfasst den vertraglichen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Es handelt sich dabei um den Grundtypus der Personengesellschaft. Sie besitzen keine Kaufmannseigenschaften. Es handelt sich dabei um kleinere Gewerbe- und Handelsbetriebe, Sozietäten von Freiberuflern, Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe zur Abwicklung einzelner Aufträge oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.

Die Gründung der GbR erfolgt nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages und ist grundsätzlich formfrei, d.h. ihre Inhalte sind nicht vorgeschrieben. Wichtig bei der Gründung sind vor allem die Geschäftsführung und die Gewinnverteilung.

Im Rechtsverkehr handelt es sich bei der GbR nicht um eine Firma.

- Sie ist nach Rechtsprechung im Bundesgerichthof rechtsfähig, d.h. sie gilt als eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten
- Sie ist Parteifähig; kann also in eigenem Namen klagen oder verklagt werden
- Sie ist insolvenzfähig und haftet mit Gesellschaftsvermögen
- Darüber hinaus haften alle Gesellschafter als Gesamtschuldner unmittelbar und grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.
- Die Haftung der Gesellschafter erfolgt auch vor Eintritt in die in der Gesellschaft bestehenden Verbindlichkeiten
- Die Geschäftsführung und Vertretung steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu (=Regelstatut)
- Die Konzentration von Geschäftsführung und Vertretung ist bei einzelnen Gesellschaftern möglich.

Gesellschafterpflichten:

- Die GbR ist dazu verpflichtet bei der Verwirklichung des Gesellschaftszwecks mitzuwirken und vereinbarte Leistungen und Beiträge (z.B. Geld, Sachwerte, Immaterialgüter, Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen) zu erarbeiten.
- Sie besitzt keine gesetzliche Nachschusspflicht, diese ist jedoch durch den Gesellschaftsvertrag, durch einen Beschluss oder eine Treuepflicht begründbar

Gesellschafterrechte

- Vornahme Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung je Geschäftsjahr (Regelstatut: Gewinn/Verlust nach Köpfen)
- Einsicht in Geschäftsbücher und Papiere der Gesellschaft
- Entscheidungen über die Geschäftsführung

Gesellschaftsvermögen (Bestand)

- Gesellschaftvermögen = Beiträge der Gesellschafter, sowie die durch die Geschäftsführung erworbenen Vermögensgegenstände
- Steht allen Gesellschaftern zur gesamten Hand zu. Die Gesellschafter können über ihre Anteile an den einzelnen Gegenständen nicht verfügen
- Verfügung nur durch alle Gesellschafter (=Gesamtgeschäftsführung) oder die Gesellschafter, denen per Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis übertragen ist.

Wechsel der Gesellschafter (Anpassung)

- Mit Zustimmung aller Gesellschafter (ggf. wie im Gesellschaftsvertrag geregelt) kann ein Gesellschafter seinen Anteil rechtsgeschäftlich übertragen
- Ansonsten kann ein Gesellschafter Wechsel zwischen verbleibenden oder bestehenden Gesellschaftern und neuem Gesellschafter vereinbart werden
- Scheidet ein Gesellschafter aus (Kündigung, Tod, Insolvenz, Ausschluss), wird die Gesellschaft aufgelöst, sofern keine Fortsetzung im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.

Auflösung der Gesellschaft

- Gründe sind Kündigung, Zeitablauf, erreicung oder endgültiges unmöglichwerdens des Gesellschaftszwecks, durch den Beschluss der Gesellschafter, aufgrund des Todes eines Gesellschafters oder aber aufgrund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters.
- Im Gesellschaftsvertrag können für viele Fälle Fortsetzungsregeln vereinbart werden.
- Ansonsten hat die Auflösung eine Liquidation mit Auseinandersetzung und Vollbeendung zur Folge.

Vorteile und Nachteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

Vorteile

- Kein mindestkapital notwendig
- Hohes Maß an Gestaltungsfreiheit
- Geringe Gründungskosten
- Haftungsbeschränkung nur durch Ausgestaltung der Vertretung
- Schnelle und flexible Errichtung und Anpassung des Gesellschaftsvertrages

Nachteile

- Gesellschaft nur begrenzt rechts- und parteifähig
- Gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
- Grundsätzlich volle persönliche Haftung aller Gesellschafter
- Hohes Maß an Vertrauen der Gesellschafter notwendig
- Auflösung der Gesellschaft durch Tod, Kündigung oder Insolvenz eines Gesellschafters – Gesellschafterwechsel nicht vorgesehen

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) § 105 ff HGB

Die offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit dem Zweck eines Betriebes unter gemeinschaftlicher Firma. Sie ist geregelt durch Abschnitt 1 des zweiten HGB, sowie ergänzende Anwendung des Rechts für GbR. Die OHG hat eine Kaufmannseigenschaft; es handelt sich um mittelständige Unternehmen in denen alle Gesellschafter ihre gesamte Arbeitskraft, teile ihres Vermögens und ihren gesamten persönlichen Kredit dem Unternehmen widmen.

Die Gründung der OHG erfolgt nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages (wie GbR). Dazu ist aber auch eine Anmeldung zum Handelsregister über einen Notar (mit Beglaubigung) erforderlich.

OHG im Rechtverkehr:

Es handelt sich um eine Firma XYZ OHG, die analog zur GbR rechts- und parteifähig ist, Jedoch ist die Rechtsfähigkeit nach § 123 ff HGB gesetzlich geregelt. Auch die Haftung erfolgt analog zur GbR, allerdings haften Gesellschafter nach der Auflösung der OHG bzw. nach ihrem Ausscheiden aus der OHG (nur) 5 Jahre lang für zuvor begründete Verbindlichkeiten weiter.

Geschäftsführung / Vertretung

- Regelstatut: Die Geschäftsführung und Vertretung steht jedem Gesellschafter einzeln zu, andere (geschäftsführende) Gesellschafter können jedoch widersprechen.
- Konzentration von Geschäftsführung und Vertretung bei einzelnen Gesellschaftern möglich.

Gesellschafterpflichten

- Analog zur GbR
- Gesellschafter sind grundsätzlich zur Geschäftsführung verpflichtet

Gesellschafterechte

- Berechtigung zur Geschäftsführung umfasst Vorname aller Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Unternehmens mit sich bringt, sofern nicht andere Geschäftsführer widersprechen
- Grundlagengeschäfte erfordern einen Beschluss aller Gesellschafter
- Gesellschafterrechte auch hier analog zur GbR, aber Entnahmerecht in Vorgriff auf Gewinnanspruch

Gesellschaftsvermögen (Bestand)

- Gesellschaftsvermögen analog zur GbR

Wechsel der Gesellschafter (Anpassung)

- Übertragung und Gesellschafterwechsel analog GbR
- Scheidet ein Gesellschafter aus, wird die Gesellschaft nicht aufgelöst. Der Anteil der ausgeschiedenen wächst den verbleibenden Gesellschaftern zu. Dem Ausgeschiedenen steht regelmäßig ein Abfindungsanspruch zu.
- Für den Fall des Todes eines Gesellschafters wird häufig die fortsetzung mit erben oder das eintrittsrecht für die Erben vereinbart.

Auflösung der Gesellschaft

- Die OHG wird aufgelöst durch Kündigung, Zeitablauf, Beschluss der Gesellschafter, Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen
- Die Liquidation erfolgt analog der GbR

Vorteile und Nachteile der Offenen Handelsgesellschaft

Vorteile

- Hohes Ansehen im Geschäftsverkehr
- Unkomplizierte, formlose Gründung
- Kein Mindestkapital notwendig
- Hohe Kreditwürdigkeit aufgrund persönlicher Haftung
- Schnelle und flexible Errichtung und Anpassung des Gesellschaftsvertrages

Nachteile

- Gesamtschuldnerische Haftung aller Gesellschafter
- Nur für vollkaufmännische Handelsgewerbe
- Volle persönliche Haftung aller Gesellschafter
- Hohes Maß an Vertrauen der Gesellschafter notwendig
- Auflösung der Gesellschaft durch Tod oder Kündigung des Gesellschafters. à bei Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag ist eine Fortführung durch übrige Gesellschafter möglich.

Die Kommanditgesellschaft (KG), § 161ff HGB

Komplementäre sind persönlich haftendende Gesellschafter. Bei diesen Personen gilt keine Beschränkung der Haftung.

Beim Kommanditisten ist dies anders; hier ist die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmen Vermögenseinlage beschränkt.

Die Kommanditgesellschaft ist ebenso wie die OHG, eine Personengesellschaft. Geregelt im zweiten Abschnitt des 2en HGB, ist hier ergänzend das Recht der OHG und GbR anzuwenden. Die Gesellschafter der KG haften den Gläubigern teilweise unbeschränkt und teilweise beschränkt. Die KG hat analoge Kaufmannseigenschaften wie die OHG, teilweise sind die Gesellschafter jedoch passiv (=Kommanditisten).

Die Gründung der KG erfolgt nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages, analog wie OHG und GbR. Ebenfalls erfolgt die Anmeldung im Handelsregister wie bei der OHG.

Die KG im Rechtverkehr wird als Firma XZ KG gezeichnet und ist genauso Rechts- und Parteifähigkeit wie die OHG. Die Haftung der Komplementäre erfolgt wie bei der OHG, der Kommanditist hingegen haftet beschränkt nur bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Die Haftung ist also ausgeschlossen, soweit eine Pflichteinlage geleistet ist.

Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen und können Handlungen des Komplementärs nicht widersprechen, solange sie nicht über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen. Ansonsten erfolgen die Geschäftsführung / Vertretung, sowie die Gesellschafterpflichten analog zur OHG. Die Komplementäre sind zur Geschäftsführung verpflichtet.

Gesellschafterrechte

- Die Zustimmung der Kommandisten bei Geschäften, die nach Inhalt und Zweck über den Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes hinausgehen.
- Kommanditisten sind berechtigt, Übersendungen des Jahresabschlusses zu verlangen und die zur Überprüfung des Abschlusses erforderlichen Unterlagen einzusehen
- Der Kommanditist nimmt am Verlust nur in der Höhe seines Kapitalanteils teil. Bei Gewinn hat er kein Recht auf Vorabentnahme

Das Gesellschaftsvermögen der KG wird analog zur OHG und GbR gehandhabt.

Bei Wechsel der Gesellschafter (Anpassung):

- Scheidet ein Gesellschafter aus, wird die Gesellschaft fortgesetzt
- Das ersatzlose Ausscheiden des einzigen oder letzten Komplementärs hat die Auflösung der KG zur folge
- Tritt ein Kommanditist in eine bereits bestehende KG ein, haftet er auch für zuvor begründete Verbindlichkeiten bis zur höhe seiner Einlage
- Sonst erfolgt der Wechsel analog zur OHG

Die Auflösung der KG erfolgt ebenfalls analog zur OHG

Vorteile und Nachteile der Kommanditgesellschaft

Vorteile

- Alleinentscheidungsrecht des Komplementärs (bzw. der Komplementäre)
- Gesellschaftsverhältnis kann in Gesellschaftsvertrag weitgehend flexibel geregelt werden
- Haftungsbeschränkung für Kommanditisten
- Kein Mindestkapital für die Beteiligung der Kommanditisten

Nachteile

- Unbeschränkte persönliche Haftung des Komplementärs (bzw. der Komplementäre)
- Besonderer Zuschnitt der Gesellschaft auf Person des Komplementärs (Nachfolge)
- Steuerlicher Verlustausgleich der Kommanditisten auf Höhe der Einlage beschränkt.

Die Stille Gesellschaft, § 230 ff HGB

Bei der stillen Gesellschaft handelt es sich um die Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen durch eine Einlage und Gewinnbeteiligung. Sie ist nach dem dritten Abschnitt des 2en HGB geregelt; ergänzend ist aber das Recht der GbR anzuwenden. Steuerrechtlich können typische und atypische stille Gesellschaften unterschieden werden.

Die Gründung der erfolgt nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages, analog zur GbR. Dafür ist keine Anmeldung im Handelsregister erforderlich.

Sie tritt auch nicht im Rechtsverkehr auf; es handelt sich um eine reine Innengesellschaft zwischen Kaufmann (=Geschäftsinhaber) und dem stillen Gesellschafter. Folglich handelt es sich nicht um eine Firma und die Rechts- und Parteifähigkeit ist ausgeschlossen. Der stille Gesellschafter haftet nicht für die Schulden der Gesellschaft bzw. für die des Kaufmanns, und ist von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen. Der Geschäftsinhaber kann gewöhnlich Geschäfte ohne Mitwirkung des stillen Gesellschafters abschließen.

Gesellschafterpflichten:

- Der stille Gesellschafter muss eine Vermögenseinlage leisten

Gesellschafterrechte:

- Der Gesellschaftsvertrag hat die Gewinnbeteiligung (obligatorisch), den Verlust (optional) und die Werteentwicklung des Vermögens (ggf. atypische stille Gesellschaft) zu bestimmen.
- Ansonsten sind die Geschäftsrechte ähnlich wie die des Kommanditist.

Gesellschaftsvermögen

- Die Einlage des stillen Gesellschafters geht in das Vermögen des Geschäftsinhaber über. Es gibt also kein richtiges Gesellschaftsvermögen.
- Es ist aber möglich die Ansprüche des stillen Gesellschafters zu sichern.
- Es kommt zu einer Vermischung von Eigen- und Fremdkapitalelementen (= „Mezzanine Finanzierung“)

Beim einem Wechsel der Gesellschafter erfolgt die Übertragung analog zur GbR. Sind mehrere Personen still an einem Unternehmen beteiligt, bestehen entsprechend viele stille Gesellschaften.

Die stille Gesellschaft kann durch Kündigung, Zeitablauf, Tod des Geschäftsinhabers oder durch die Erreichung oder endgültiges Unmöglichwerdens des Gesellschaftszwecks aufgelöst werden. Kommt es zum Tod des stillen Gesellschafters wird die Gesellschaft in der Regel mit den Erben fortgesetzt. Die Auflösung begründet für den Geschäftsinhaber die Verpflichtung, sich mit dem stillen Gesellschafter auseinanderzusetzen und dessen Guthaben in Geld zu berichtigen.

Vorteile und Nachteile der stillen Gesellschaft

Vorteile

- Gute Finanzierungsmöglichkeiten, sowohl kurz- als auch langfristig
- Kein Mitsprachrecht des stillen Gesellschafters in der Geschäftsführung
- Die Vergütung für die Einlage des stillen Gesellschafters wird nur bei Gewinn fällig
- Anonyme Beteiligung

Nachteile

- Kein Mitspracherecht des stillen Gesellschafters in der Geschäftsführung Bei atypischer stiller Beteiligung Schwierigkeiten in der Erfassung stiller Reserven

Partnergesellschaften (PartG), 1 ff PartGG

Partnergesellschaften sind speziell für den Zusammenschluss von Angehörigen freier berufe geschaffene Personengesellschaften. (analog zur OHG). Sie sind im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz von 1994 geregelt. Es handelt sich dabei um interprofessionelle Partnerschaften (verschiedene Berufe), soweit dies berufsrechtlich zulässig ist.

Die Gründung der PartG erfolgt mit einem Gesellschaftsvertrag. Dieser bedarf Schriftform und einem Mindestinhalt (Name, Sitz der PartG, Name, Vorname, Beruf, Wohnort Partner und Gegenstand der PartG). Eine Eintragung ins Partnerschaftsregister erfolgt analog wie im Handelsregister.

Im Rechtverkehr ist die PartG mit ihrem Namen gekennzeichnet, dieser muss mindestens einen Namen eines der Partner enthalten, sowie den Zusatz „und Partner“ bzw. „Partnerschaft“. Dabei sind alle Berufsbezeichnungen möglich. Die PartG ist ebenso Rechts- und Parteifähig wie die OHG, ebenfalls erfolgt die Haftung analog zur OHG. Allerdings, erfolgt die Haftung für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung, neben der PartG, nur für die einzelnen Partner die auch bei der Bearbeitung des Auftrages beteiligt waren.

Die Geschäftsführung /Vertretung erfolgt analog zur OHG. Jedoch gilt Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit im freiberuflichen Kernbereich.

Gesellschafterpflichten, Gesellschafterrechte und das Gesellschaftsvermögen sind analog zur OHG zu handhaben.

Auch der Gesellschafterwechsels erfolgt grundsätzlich analog zur OHG. Ein Partner kann jedoch auch ausscheiden wenn er die erforderliche Zulassung zu dem von ihm in der PartG ausgeübten freien Beruf verliert. Die Beteiligung an einer PartG ist grundsätzlich nicht vererblich.

Regelstatut: Fortsetzung unter den verbleibenden Partnern, Abfindung der Erben zum Verkehrswert. Die Verderblichkeit ist möglich, wenn die Erben selbst die Partner sein können und eine Zulassung zum freien Beruf vorliegt.

Die Auflösung der PartG erfolgt analog zur OHG.

Vorteile und Nachteile der Partnergesellschaft

Gegenüber der Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat sie folgende Vorteile:

- Rechtsfähigkeit
- Einschränkung der gesamtschuldnerischen Haftung bei fehlerhafter Berufsausübung.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Vorteil gegenüber der Partnergesellschaft aufgrund:

- Der Kosten der Eintragung im Partnerschaftsregister
- Einschränkung der Tätigkeit auf freie Berufe

Vorteile der Partnergesellschaft gegenüber der Freiberufler GmbH

- Image und seriositäts Vorteile
- Keine Bilanzierungspflicht, Registerpublizität, Prüfungspflicht
- Keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer
- Einfache Gründung und Handhabung

Nachteile der Partnergesellschaft gegenüber der Freiberufler GmbH

- Haftungsbeschränkung nur für vertragliche und berufliche Felder
- Partnerschaftsgesellschaft setzt mehrere Gesellschafter voraus

Kapitalgesellschaften

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), § 1 ff GmbHG

Die GmbH ist die Grundform der Kapitalgesellschaft. Oftmals handelt es sich um eine juristische Person. Sie ist nach dem GmbH-Gesetz geregelt und der Formkaufmann ist unabhängig vom Geschäftsbetrieb.

Die Gründung der GmbH bedarf eines notariell beurkundungsbedürftigen Gesellschaftsvertrages mit einem Mindestinhalt (Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Betrag des Stammkapital (min 25,000 Euro à sonst Unternehmergesellschaft (haftungsgeschränkt), zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt). Die Gründung der GmbH erfordert ebenfalls eine Eintragung im Handelsregister.

Als juristische Person ist die Firma XYZ GmbH voll Rechts- und Parteifähig. Nach der Eintragung im Handelsregister ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter können im wesentlichen nur auf Leistung der Einlage in Anspruch genommen werden.

Geschäftsführung und Vertretung

- Gesellschafter bestellen Geschäftsführer, die selbst Gesellschafter sein können, aber nicht müssen (=Fremdorganschaft)
- Die Gesellschaftsversammlung kann den Geschäftsführern Weisungen erteilen
- Die Geschäftsführer verteten die Gesellschaft grundsätzlich gemeinschaftlich

Gesellschafterpflichten:

- Leistung der Einlage
- Differenzhaftung bei überbewerteter Sacheinlage
- Wenn vereinbart gilt eine Nachschusspflicht
- Treuepflichten

Gesellschafterrechte

- Gewinnbezugsrecht, Recht auf Liquidationserlös, Bezugsrecht Kapitalerhöhung
- Teilnahme- und Stimmrecht der Gesellschafterversammlung
- Auskunfts- und Einsichtsrecht
- Minderheitsrechte (z.B. Einberufung Gesellschafterversammlung, Auflösung Klage ab 10% Anteile)
- Ausschließung eines Gesellschafters bei nicht geleisteter Einlage (Kaduzierung) oder später aus wichtigem Grund.

Das Gesellschaftsvermögen

- Die juristische Person hat einen eigenen Vermögensstamm. Die Gesellschafter haben keine unmittelbare Beteiligung am Vermögen der GmbH. Die Verbindung zu den Gesellschaftern besteht nur über ihre Anteile.
- Die Publizität des Jahresabschlusses erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger

Kommt es zu einem Wechsel der Gesellschafter (Anpassung), können die GmbH Anteile veräußert oder vererbt werden, wobei aber die Übertragung einen notariell beurkundeten Vertrag erfordert. Dieser Gesellschaftervertrag kann die Abtretung (nicht aber die Vererbung) mit bestimmten Voraussetzungen versehen (z.B. dass eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist). Die GmbH Anteile können im Falle eine Zwangsvollstreckung gepfändet werden.

Die Auflösung der Gesellschaft

- Die Gesellschafter melden eine Liquidation nach Gesellschafterbeschluss zum Handelsregister an. Die Firma erhält dann den Zusatz „i.L.“
- Die Geschäftsführer (oder Dritte) werden dann zu Liquidatoren, die Geschäfte beenden, Verbindlichkeiten begleichen, Forderungen einziehen und Vermögen veräußern.
- Der Liquidationsbeschluss wird dreimal hintereinander im elektronischen Bundesanzeiger publiziert. Dabei werden Gläubiger dazu aufgefordert, ihre Forderungen geltend zu machen.
- Dem Folgt dann ein Sperrjahr, bis das Gesellschaftsvermögen verteilt ist
- Übersteigt das Vermögen die Schulden, können die Gesellschafter die Verteilung des Vermögens beschließen. Im Insolvenzfall gilt die Insolvenzordnung.

Vorteile und Nachteile der Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Vorteile

- Haftungsbeschränkung der Gesellschaft
- Geringes Mindset-Stammkapital von 25,000 Euro
- Einfache Verwaltung durch Geschäftsführer und Gesellschaftsversammlung
- Gesellschaft bleibt auch bei Gesellschafterwechsel bestehen
- Eingeschränkte Publizitätspflicht für kleine Gesellschaften
- Bei Handwerker GmbH muss keiner der Gesellschafter Handwerker sein

Nachteile

- Geringes Vertrauen der Gläubiger, insbesondere bei jungen Gesellschaften
- Häufig wird persönliche Bürgerschaft oder Schuldübernahme der Gesellschafter verlangt
- Höhere Gründungskosten als bei Personengesellschaften (Notarzwang)
- Bilanzierungspflicht, Registerpublizität, Prüfungspflicht (Ausnahme für kleine GmbH)

Die Untermehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), § 5a GmbHG

Die Unternehmensgesellschaft ist im GmbH Gesetz geregelt; auch hier handelt es sich oftmals um eine juristische Person. Die Gründung der UG (Haftungsbeschränkt) ist notariell beurkundungsbedürftig mittels eines Gesellschaftsvertrages. Dier enthält Firma, sitz, unternehmensgegenstand, betrag des Stammkapitals (min 1 Euro), zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt, sowie die Pflicht zur korrekten Firmenbezeichnung. Die Gründung erfordert ebenfalls eine Anmeldung im Handelsregister.

Es handelt sich also um eine Firma XYZ UG (haftungsbeschränkt) die als juristische Person voll Rechts- und Parteifähig ist. Die Haftung ist nach der Eintragung im Handelsregister auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter können im Wesentlichen nur auf Leistung der Einlage in Anspruch genommen werden.

- Gewinnminderung durch Rücklagepflicht beträgt 25%

Geschäftsführung und Vertretung

- Die Gesellschafter bestellen Geschäftsführer, die selbst Gesellschafter sein können aber nicht müssen. Das ist die sogenannte Fremdorganschaft.
- Das oberste Organ ist die Gesellschaftsversammlung- diese kann den Geschäftsführern Weisungen erteilen.
- Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft grundsätzlich gemeinschaftlich.

Die Leistung der Einlage gilt als die UG Pflicht, sonst sind die Gesellschafterpflichten analog zur GmbH – ebenso wie die Gesellschafterrechte. Jedoch besteht bei der UG ein Gewinnbezugsrecht entsprechend der Geschäftsanteile.

Vorteile und Nachteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Vorteile

- Geringer Kapitalaufwand – mindestens 1 Euro Startkapital
- Haftung ist auf Einlage beschränkt
- Gewinnauschüttung entspricht der Geschäftsanteile. Wenn 25,000 Euro Stammeinlage erreicht, Umwandlung in normale GmbH möglich.
- Übertragung von Geschäftsanteilen ist einfacher. Gesellschafter können individuell über ihre Stammeinlage bestimmen (bisher 100 Euro). Dadurch lassen sich Geschäftsanteile leichter aufteilen, zusammenlegen oder übertragen
- Transparenz: GmbH Gesellschafter ist künftig nur noch der, der in der Gesellschafterliste eingetragen ist (Geschäftspartner nachvollziehbar)

Nachteile

- Schwieriger am Kapitalmarkt an Geld zu kommen
- Haftung: sehr aufwendige Buchführungspflicht für den Geschäftsführer- Im Ernstfall einer Krise des Unternehmens ist dieses zu sanieren oder rechtzeitig durch alle Gesellschafter der Insolvenzantrag zu stellen. Bei Verstoß gegen diese Maximen haftet der Geschäftsführer mit Privatvermögen
- Gewinnausschüttung: bis mindset Kapital von 25,000 Euro erreicht ist, dürfen die Gewinne nur zu höchstens drei Vierteln ausgeschüttet werden.
- Rechtsform ist wenig bekannt im Ausland
- Unternemensgesellschaft (haftungsbeschränkt) könnte bei internationalen Geschäftspartners auf Unwissenheit und Skepsis stoßen

[...]

Ende der Leseprobe aus 113 Seiten

Details

Titel
Betriebswirtschaftslehre für Psychologiestudenten. Skript für die Prüfungsvorbereitung
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Psychologie)
Veranstaltung
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Note
1,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
113
Katalognummer
V520537
ISBN (eBook)
9783346152732
ISBN (Buch)
9783346152749
Sprache
Deutsch
Schlagworte
BWL, Psychologie, Marketing, Arbeitspsychologie, Personal, Kommunikation, Rechtsformen, Organisationspsychologie
Arbeit zitieren
Virginia Reinheldt (Autor:in), 2020, Betriebswirtschaftslehre für Psychologiestudenten. Skript für die Prüfungsvorbereitung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520537

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