Mediensystem in Deutschland und den USA. Eine Gegenüberstellung von Gesetzgebung sowie Presse- und Rundfunksystem in ihrer derzeitigen Organisationsform


Hausarbeit, 2017

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abk�rzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit innerhalb der Mediensysteme
2.1. Amerikanische Gesetzgebung
2.2. Deutsche Gesetzgebung
2.3. Vergleich der Gesetzgebung

3. Funktionsweise der Presse
3.1. Aufbau der US-Presse
3.2. Aufbau der deutschen Presse
3.3. Vergleich der Pressesysteme

4. Funktionsweise des Rundfunksystems
4.1. Organisation des US-Rundfunksystems
4.2. Finanzierung des US-Rundfunksystems
4.3. Organisation des deutschen Rundfunksystems
4.4. Finanzierung des deutschen Rundfunksystems
4.5. Vergleich der Rundfunksysteme

5. Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit bem�ht sich um die Herausarbeitung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten innerhalb des US- und des deutschen Mediensystems. Hierzu sollen beide Systeme in ihrer gegenw�rtigen Organisationsform vorerst veranschaulicht und anschlie�end miteinander verglichen werden. Die grundlegende Gesetzgebung, die Organisation der Presse, des Rundfunks und deren Finanzierung stehen bei der Darstellung und dem darauffolgenden Vergleich im Mittelpunkt.

In den Kapiteln zwei, drei und vier werden vorerst die grundlegenden Gegebenheiten beider Mediensysteme auf wissenschaftlicher Basis zusammengetragen. Darauf folgt eine Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten innerhalb der Gesetzgebung, der Presse und des Rundfunks. Abschlie�end soll diese Arbeit durch einen �berblick �ber wesentliche Diskrepanzen zwischen den Marktse-gmenten der Presse und des Rundfunks innerhalb des US- und des deutschen Medienmarktes abgerundet werden.

Es ist vorerst davon auszugehen, dass sich die Gesetzgebung zu den Kommunikationsrechten in den USA und Deutschland grunds�tzlich �hnelt, da beide L�nder diese auf Basis eines demokratischen politischen Systems entwickelt haben.
Ferner kann zu Beginn dieser Arbeit angenommen werden, dass sich der Aufbau des Pressesystems der beiden Staaten unterscheidet, da sich die deutsche Presse aufgrund zahlreicher strenger Selbstregulierungen und Eigenvorschriften, die bedingt durch die politischen Ereignisse im zwanzigsten Jahrhundert implementiert wurden, gegen�ber des US-Pressesystems, welches bisher keine �hnlichen Erfahrungen verarbeiten musste, abhebt.

Au�erdem ist davon auszugehen, dass sich das US- sowie das deutsche Rundfunksystem in Organisation und Finanzierung grunds�tzlich unterscheiden, da das deutsche System Ende der vierziger Jahre nicht nach amerikanischem Vorbild (wieder)aufgebaut wurde, sondern das britische Modell als Grundlage verwendet wurde.

2. Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit innerhalb der Mediensysteme

Die Gew�hr von Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit innerhalb eines Mediensystems kann als Legitimation der Demokratie eines Landes angesehen werden. Bei der Betrachtung der Mediensysteme der Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland scheint es daher vorerst notwendig, die Gesetzgebung betreffend dieser Freiheiten innerhalb der beiden bekennenden Demokratien herauszuarbeiten. Im Folgenden wird zuerst auf den rechtlichen Umgang der USA mit den Kommunikationsgesetzen eingegangen. Kapitel 2.2. besch�ftigt sich dar�ber hinaus mit der deutschen Gesetzgebung. Die kommunikationsrechtlichen Grundlagen beider L�nder werden abschlie�end in Kapitel 2.3. verglichen, um �hnlichkeiten und Kontraste he-rauszustellen.

2.1. Amerikanische Gesetzgebung

Die Kommunikationsrechte sind in der amerikanischen Verfassung im ersten und vierzehnten Amendement verwurzelt.

Das erste Amendement der Bill of Rights, 1791 sichert das Recht auf freie Meinungs�u�erung, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Petitionsrecht. Dar�ber hinaus garantiert es die freie Religionsaus�bung, sowie die Trennung von Staat und Kirche (diese beiden letztgenannten Aspekte sollen jedoch im weiteren Verlauf dieses Kapitels nicht weiter betrachtet werden)1: �Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the go-vernment for a redress of grievances.�2

Das vierzehnte Amendement, welches der Bill of Rights 1868 zugef�gt wurde, garantiert, neben Gesetzen zur Staatsb�rgerschaft und der Festlegung von Rechten f�r die B�rger der USA, durch die �Due Process Clause" au�erdem ein rechtsstaatliches Vorgehen und Schutz vor Eingriffen in die Rechte, die in diesem Gesetz verankert sind3: �[�] No State shall make or enforce which shall abridge the privileges or immunities of citizens of the United States; nor shall any state deprive any person of life, liberty, or poverty, without due process of law; nor deny to any person within its jurisdiction the equal protection of the laws.�4Dieses Zitat aus dem vierzehnten Verfassungszusatz ist nur ein kleiner Teil mehrerer Abschnitte. In dieser Arbeit soll lediglich auf den Ersten Bezug genommen werden, da sich alle anderen Passagen, die in der Vorschrift ausgef�hrt werden, nicht auf Kommunikationsrechte beziehen und somit f�r dieses Kapitel nicht relevant sind.

Auf den ersten Blick scheint es wom�glich, als h�tte dieser Teil des vierzehnten Amendements ebenso nichts mit den Kommunikationsrechten zu tun. Dem ist jedoch entgegenzusetzen, dass der Begriff �liberty�, wie er im obigen Zitat verwendet wird, im Sinne der Freiheit pers�nlicher Entfaltung auszulegen ist.5Wenn freie pers�nliche Entfaltung garantiert ist, wird beispielsweise auch Journalisten rechtlich zugestanden, deren Arbeit frei und unabh�ngig zu verrichten. Somit steht diese Passage der Regelung in einem indirekten Verh�ltnis zur Pressefreiheit. Des Weiteren ist die Meinungsfreiheit heute anerkannter Bestandteil der �fundamentalen pers�nlichen Rechte und Freiheiten�, die im vierzehnten Verfassungszusatz genannt sind.6

Die beiden Amendements, die in der amerikanischen Verfassung niedergeschrieben sind, werden durch weitere ungeschriebene Gesetze erg�nzt. Beispielsweise wird aus der �freedom of speech� die Freiheit von Filmen und Kunstwerken sowie die Freiheit von Lehre und Forschung abgeleitet. Dar�ber hinaus geh�ren zu diesen ungeschriebenen, vom obersten Gerichtshof der USA - dem Supreme Court - anerkannten Rechten, die Informationsfreiheit und die Rundfunkfreiheit.7

In den Gesetzen finden sich lediglich sehr allgemeine Angaben zu den Schranken, die f�r das erste sowie das vierzehnte Amendement gelten (z.B. Obsz�nit�t, Ver�ffentlichung von die nationale Sicherheit bedrohenden Geheimnissen). Vielmehr wurden durch den Supreme Court einzelne, spezifi-sche Schranken etabliert, indem dieser bestimmte �Schrankentests� auf konkrete juristische Sachverhalte anwandte. Diese Tests entstanden und ent-wickelten sich im Zeitverlauf der Rechtsprechung weiter, wurden teilweise �berholt und sp�ter wieder fallen gelassen. Die Kenntnis �ber den Schrankenfin-dungsprozess soll an dieser Stelle gen�gen. Eine Erkl�rung der genauen Funktionsweise und der situationsgerechten Anwendung dieser Tests w�rde in diesem Kapitel zu weit f�hren.

2.2. Deutsche Gesetzgebung

In Deutschland sind die Kommunikationsrechte im f�nften Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankert.

Artikel f�nf, Absatz eins des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit sowie die Presse- und Rundfunkfreiheit und untersagt die Zensur: �(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu �u�ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug�nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gew�hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.�8

Artikel f�nf, Absatz zwei des Grundgesetzes definiert die genauen Schranken dieser Kommunikationsrechte: �(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der pers�nlichen Ehre.9Neben der Tatsache, dass kein allgemeines Gesetz im Namen der Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit gebrochen werden darf, ist auch eine Verletzung des Jugendschutzes durch die Kommunikationsrechte ausgeschlossen. Die allgemeine Gesetzgebung sowie die Gesetze des Jugendschutzes und das allgemeine Pers�nlichkeitsrecht, auf welches im Folgenden genauer eingegangen wird, wiegen in diesem Falle mehr als die o.g. Freiheiten. Dieses �berwiegen bestimmter Rechte gegen�ber Anderen wird durch die sog. Verh�ltnism��igkeit begr�ndet.10Es w�re, dem gesunden menschlichen Verstand nach, beispiels-weise unverh�ltnism��ig, wenn eine Person eine Andere verleugnet und diese Verleugnung als freie Meinungs�u�erung dargestellt wird. In Absatz zwei des Artikel f�nf wird au�erdem Bezug auf das allgemeine Pers�nlichkeitsrecht genommen, welches im Grundgesetz in Artikel zwei, Absatz eins ein Recht auf freie pers�nliche Entfaltung garantiert.11Die pers�nliche Ehre eines Menschen darf also ebensowenig wie die allgemeinen Gesetze und der Jugendschutz durch die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt werden, da auch dieses Recht im konkreten Fall �ber den Kommunikationsrechten steht.

Artikel f�nf, Absatz drei des Grundgesetzes der Bundesrepublik legt au�erdem fest, dass Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind, die Freiheit der Lehre aber nicht von der Treue zur Verfassung entbindet.12

2.3. Vergleich der Gesetzgebung

Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit ist sowohl in den USA als auch in Deutschland gesetzlich gew�hrleistet. Diese Freiheiten werden nach US-Recht durch das erste und das vierzehnte Amendement der Bill of Rights festgelegt. Im Zuge dessen wird in den USA au�erdem die Versammlungsfreiheit, das Petitionsrecht und die Freiheit der Religion aller B�rger sowie das rechtsstaatliche Vorgehen vor Gericht garantiert. Diese Rechte werden im deutschen Grundgesetz getrennt von Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit anerkannt. Die Kommunikationsrechte sind in Deutschland durch den Artikel f�nf im Grundgesetz legitimiert. In diesem Zusammenhang wird auch das Verbot der Zensur verschriftlicht, auf welches in den amerikanischen Verfassungszus�tzen nicht explizit eingegangen wird. Dennoch besteht dieses Verbot auch in den USA - durch die Garantie der Pressefreiheit wird der M�glichkeit der Zensur Einhalt geboten. Die Freiheit von Kunst, Forschung und Lehre wird in beiden L�ndern gleicherma�en gesetzlich versichert, jedoch ist diese in den USA ein ungeschriebenes Gesetz, welches aus der �freedom of speech� abgeleitet wird (genauso wie die Informations- und Rundfunkfreiheit), in Deutschland dagegen sind die Freiheiten im Grundgesetz verschriftlicht.Weitere Unterschiede in der Gesetzgebung finden sich ferner im Bezug auf die Schranken der Kommunikationsrechte: In Deutschland sind diese eindeutig im Grundgesetz beschrieben und durch den Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit relativ klar geregelt, in den USA musste sich der Supreme Court immer wieder mit der Frage nach solchen Einschr�nkungen auseinandersetzen und spezielle Schranken generieren, da lediglich sehr allgemeine Restriktionen f�r diese Rechte festgelegt wurden.

Es ist festzuhalten, dass sich die Gesetzgebung zu den Kommunikationsrech-ten in beiden L�ndern grunds�tzlich �hnelt, auch wenn diese auf unterschiedliche Art und Weise festgehalten sind. Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Freiheit von Kunst, Forschung und Lehre werden in den USA wie auch in Deutschland gew�hrleistet. Die Staatsform der Demokratie wird dadurch in beiden L�ndern legitimiert und gest�tzt. Diese Freiheiten finden, wenn auch nicht in gleicher Form, letztendlich in beiden L�ndern ihre gebr�uchlichen Schranken.

3. Funktionsweise der Presse

Nachdem nun die Gesetzgebung zu den Kommunikationsrechten innerhalb des amerikanischen sowie des deutschen Mediensystems, also gewisserma�en die Basis der Systeme, erl�utert und verglichen wurde, wird sich dieses Kapitel mit der Organisation der Presse in beiden L�ndern befassen. Unter dem Begriff �Aufbau� der Presse soll im Folgenden vorwiegend das institutionelle Ger�st sowie die Grunds�tze und Finanzierung der Pressesysteme herausgearbeitet und schlie�lich einander gegen�ber gestellt werden. Da unter dem Terminus �Presse� jedoch teilweise die Gesamtheit der Printmedien und des Rundfunks verstanden wird, ist dieser Begriff zur Vermeidung von Missverst�ndnissen im Vorhinein zu definieren. �Presse� beschreibt in den folgenden Kapiteln die Gesamtheit von Zeitungen und Zeitschriften, ihrer Einrichtungen und Mitarbeiter13im jeweiligen Land.

3.1. Aufbau der US-Presse

Das amerikanische Pressesystem ist Teil eines liberalen Mediensystems. Es zeichnet sich durch einen gewissen Pluralismus, freiwillige Selbstkontrolle, journalistische Ehrenkodizes und die besondere �Watchdog-Role� der Presse aus. Eigent�mer, Gr�nder und teils Regulierapparat (s. Kapitel 4.1.) der Medien, einschlie�lich der Presse, ist die Regierung.14

Pluralismus umschreibt eine in der Gesellschaft und im Staat vorhandene Vielfalt von gleichberechtigt nebeneinander bestehenden und miteinander um Einfluss und Macht konkurrierenden Gruppen, Organisationen, Institutionen, Meinungen und Werten.15Innerhalb eines pluralistischen Pressesystems exis-tiert somit eine Vielzahl unterschiedlicher Zeitungs- und Zeitschriftenverlage mit verschiedenen redaktionellen Schwerpunkten gleichberechtigt nebeneinander. Diese konkurrieren auf dem freien Markt um Leser. Durch ein solches System kann - auf in Kapitel zwei erl�uterter - demokratischer Basis eine freie Selbstinformation sowie Meinungsbildung erfolgen. Die US-Presse bem�ht sich nach einem solchen Pluralismus zu streben. Trotzdem sind gro�e Dachinstitutionen f�r verschiedene lokale bzw. nationale Presseerzeugnisse auf dem US-Printmarkt etabliert. Ein Beispiel hierf�r ist das �USA TODAY network�, welches unter dem Medienkonzern �Gannett� besteht und einen gro�en Teil der US-Zeitungen unter sich vereint. Die �Jackson Sun� aus Tennessee sowie die �USA TODAY High School Sports� geh�ren diesem beispielsweise an.16W�hrend ers-tere ihren Fokus auf die aktuelle Bericht- und Nachrichtenerstattung innerhalb Tennessees legt, besch�ftigt sich letztere ausschlie�lich mit dem nationalen High School Sport. Die �Los Angeles Times Media Group� dagegen geh�rt keinem solchen network an, sie vereint unter sich jedoch selbst mehrere keine Zeitungen. �The Envelope� legt beispielsweise ihren Schwerpunkt auf die Berichterstattung Hollywoods und zielt vorwiegend auf das Entertainment ihrer Leser ab, �Hoy Los Angeles� ist auf die Informationsbed�rfnisse spanischer Amerikaner in Los Angeles ausgelegt, konzentriert sich auf die Nachrichtenberichterstattung und wird in spanischer Sprache publiziert.17

Die amerikanischen Verlagsh�user innerhalb und au�erhalb der networks setzen sog. �Ombudsm�nner� ein, um eine freiwillige Selbstkontrolle ihrer pu-blizierten Inhalte zu gew�hrleisten. Diese sind meist erfahrene Journalisten, die als Schnittstelle zwischen Redaktionen und dem Publikum gelten, Beschwerden bearbeiten und initiativ Debatten �ber ethische Fragen innerhalb der Redaktionen anregen.18Jeder Verlag stellt eigene Ombudsm�nner auf, diese arbeiten nicht unabh�ngig, sondern f�r bzw. unter dem jeweiligen Verlagshaus. Dar�ber hinaus bestehen in den USA seit den sechziger Jahren sog. �Journalism Reviews�, die sich selbstkontrollierend mit der Qualit�t von regionalen �News�-Erzeugnissen besch�ftigen.19

Die drei wichtigsten Journalistenverb�nde der USA, die �American Society of Newspaper Editors� (ASNE), die �Society of Professional Journalists� und die �Associated Press Managing Editors�, geben bereits seit den zwanziger Jahren bestimmte ethische Richtlinien f�r journalistisches Arbeiten vor. Diese werden �Ehrenkodizes� genannt und freiwillig umgesetzt.20Journalisten werden hierbei dazu aufgerufen, �ihre Arbeit mit Intelligenz, Objektivit�t, Genauigkeit und Fairness auszu�ben�.21Durch den investigativen Enth�llungsjournalismus, der in den USA bis heute intensiv betrieben wird, und der damit verbundenen Frage, wie weit die Presse in besonders brisanten F�llen mit ihrer Berichterstattung gehen darf, geben diese Richtlinien immer wieder Anlass zu Diskussionen �ber ein korrektes ethisches Verhalten.

Au�erdem kommt den Medien, vordergr�ndig der Presse, teilweise aber auch dem Rundfunk, in den USA die sog. �Watchdog-Role� zu, welche sie dazu verpflichtet, die Macht bzw. den Einfluss des Staates innerhalb der Medien zu reflektieren22: �[�]watchdog journalismis [�] (1) independent scrutiny by the press of the activities of government, business, and other public institutions, with an aim toward (2) documenting, questioning, and investigating those activities, in order to (3) provide publics and officials with timely information on issues of public concern.�23Die Watchdog-Role ist f�r die Sicherung des demokrati-schen Pressesystems unerl�sslich, weil dadurch eine staatlich unabh�ngige Pressearbeit erm�glicht und Grunds�tze der amerikanischen Gesetzgebung zu den Kommunikationsrechten, wie z.B. der Informationsfreiheit sowie der freien Meinungs�u�erung verwirklicht werden.

Die US-Presse zeichnet sich dar�ber hinaus durch ihren sehr kommerziellen Charakter aus. Da die Printmedien nicht vom Staat subventioniert werden24, m�ssen sie sich selbst finanzieren. Dies wird in den USA, �hnlich wie in Deutschland, vorrangig durch den Verkauf von Platz f�r Werbeanzeigen an Unternehmen sowie Privatpersonen gew�hrleistet. Eine kleinere Rolle spielen bei der Finanzierung die Verkaufserl�se der Zeitungs- bzw. Zeitschriftenauflagen.

3.2. Aufbau der deutschen Presse

Das deutsche Pressesystem zeichnet sich durch dessen pluralistische und staatsferne Ausrichtung, das Bestehen des deutschen Presserates, sowie eines Pressekodexes aus.

Die deutsche Presse strebt, �hnlich der amerikanischen, sehr erfolgreich nach einer pluralistischen Ausrichtung. Dadurch werden in der Bundesrepublik unterschiedlichste Themen in verschiedenen Presseerzeugnissen behandelt. Diese existieren gleichberechtigt nebeneinander und konkurrieren auf dem freien Markt der Printindustrie um Leser und Anzeigen. Somit wird erm�glicht, nicht nur die Bed�rfnisse der breiten Masse zu befriedigen, beispielsweise durch Boulevardzeitungen wie die �BILD�, sondern auch die Interessen der Minderheit zu bedienen, z.B. durch thematisch stark abgegrenzte Zeitschriften wie das �Golfmagazin�.

Der deutsche Presserat ist ein eingetragener Verein. Dieser gliedert sich in ein Plenum, drei Beschwerdeaussch�sse und den sog. Tr�gerverein auf, welcher sich aus je zwei zu entsendenden Mitgliedern des Bundesverbands deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des deutschen Journalisten-Verbands (DJV), der deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) und des Verbands deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) zusammensetzt. W�hrend sich der Tr�gerverein mit finanziellen, personellen und organisatorischen Grundlagen des Rates befasst, setzt sich das Plenum mit inhaltlichen ethischen oder �ffentlichen Stellungnahmen auseinander. Die Mitglieder dieses Gremiums werden von den Tr�gerorganisationen gew�hlt und �ben die T�tigkeit ehrenamtlich aus. Die Beschwerdeaussch�sse beraten �ber Beschwerden bez�glich Ver�ffentlichungen in der Presse auf Basis des deutschen Pressekodex. Diese Aus-sch�sse werden durch Verlagsvertreter und Journalisten bestellt, gew�hlt vom o.g. Plenum.

Des Weiteren existiert eine Gesch�ftsstelle des deutschen Presserates, der die Arbeit und die Aussch�sse koordiniert, sowie Ansprechpartner for Leser, Journalisten und Verleger ist. Finanziert wird der Rat durch Beitr�ge der Tr�gerver-eine sowie durch gesetzlich geregelte Zusch�sse des Bundes.25Der deutsche Presserat ist eine staatsfern organisierte Instanz, der eine nachhaltige, selbst organisierte Kontrolle der deutschen Zeitungen und Zeitschriften �bernimmt. Diese Staatsferne ist besonders wichtig, damit die Politik keine M�glichkeit erh�lt, direkten Einfluss auf die Presse zu nehmen.

Der deutsche Pressekodex beinhaltet sechzehn Ziffern publizistischer Grunds�tze, die das Ziel haben, journalistisches Verhalten abzugrenzen und Ma�st�be f�r die Berichterstattung festzulegen. Beispielsweise werden durch den Kodex die besonders wichtigen Grunds�tze der �Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenw�rde�, der �Schutz der Pers�nlichkeit� sowie der �Schutz der Ehre�, welche - wie bereits in Kapitel 2.2. erl�utert - ebenso als Grundrechte in der deutschen Gesetzgebung verankert sind, definiert.26Eine Ausf�hrung aller Richtlinien, die dort benannt werden, w�rde an dieser Stelle zu weit f�hren. Ein sehr gro�er Teil deutscher Verlagsh�user erkennt diesen Kodex freiwillig als Ma�stab f�r journalistisches Arbeiten an.

Die deutsche Presse finanziert sich selbst, durch die Verkaufserl�se der Printerzeugnisse auf dem freien Markt, sowie durch Werbeanzeigen, die von priva-ten Personen oder Unternehmen in den Presseerzeugnissen geschaltet werden.

[...]


1vgl. Stock, J.: 1986, S. 19.

21st Amendment, Bill of Rights (15. Dezember 1791).

3vgl. Stock, J.: 1986, S. 20.

414th Amendment, Bill of Rights (15. Dezember 1791).

5vgl. Stock, J.: 1986, S. 20.

6vgl. Ebd., S. 20.

7vgl. Ebd., S. 21ff.

8 Art. 5 GG (23. Dezember 2014).

9Ebd.

10vgl. Bundeszentrale f�r politische Bildung, (11.11.16), http://www.bpb.de/izpb/155913/besondere-merkmale-der-grundrechte?p=all.

11vgl. Art. 5 GG (23. Dezember 2014).

12vgl. Art. 2 Abs. 1 GG (23. Dezember 2014).

13vgl. Bibliographisches Institut GmbH, (14.11.16), http://www.duden.de/rechtschreibung/Presse#Bedeutung2a.

14vgl. Giles, R./Hallin, D.C.: 2005, S. 7.

15vgl. Bibliographisches Institut GmbH, (15.11.16), http://www.duden.de/rechtschreibung/Pluralismus#Bedeutung1a.

16vgl. Gannett, (28.11.16), http://www.gannett.com/brands/.

17vgl. L.A. Times, (28.11.16), http://www.latimes.com/about/la-about-us-storygallery.html.

18vgl. Bundeszentrale f�r politische Bildung, (15.11.2016), http://www.bpb.de/apuz/231311/medienselbstkontrolle?p=all.

19vgl. Ebd.

20vgl. US Diplomatic Mission to Germany, (15.11.2016), http://usa.usembassy.de/medien-ethics.htm.

21US Diplomatic Mission to Germany, (15.11.2016), http://usa.usembassy.de/medien-ethics.htm.

22vgl. Giles, R./Hallin, D.C.: 2005, S.8.

23Bennett W.L./Serrin, W..: 2005, S. 169.

24vgl. Giles, R./Hallin, D.C.: 2005, S.8.

25vgl. Tr�gerverein des deutschen Presserats e.V., (14.11.16), http://www.presserat.de/presserat/aufgaben-organisation/.

26vgl. Tr�gerverein des deutschen Presserats e.V., (14.11.16), http://www.presserat.de/pressekodex/pressekodex/.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Mediensystem in Deutschland und den USA. Eine Gegenüberstellung von Gesetzgebung sowie Presse- und Rundfunksystem in ihrer derzeitigen Organisationsform
Hochschule
SRH Fernhochschule
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
31
Katalognummer
V520445
ISBN (eBook)
9783346162816
ISBN (Buch)
9783346162823
Sprache
Deutsch
Schlagworte
deutschland, eine, gegenüberstellung, gesetzgebung, mediensystem, organisationsform, presse-, rundfunksystem
Arbeit zitieren
Jenny Fischer (Autor:in), 2017, Mediensystem in Deutschland und den USA. Eine Gegenüberstellung von Gesetzgebung sowie Presse- und Rundfunksystem in ihrer derzeitigen Organisationsform, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520445

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