Das Habsburger Universitätsorganisationsgesetz von 1848. Rolle und Funktion Graf Leopolds von Thun-Hohensteins


Hausarbeit, 2019

26 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition und Überblick der Universitätsorganisation vor 1848/
2.1 Reformatio Nova 1554 Reformen an der Universität Wien unter Ferdinand I
2.2 Bildung und Bildungswesen in der Monarchie
2.3 Die Theresianischen Bildungsreformen, Joseph II und Leopold
2.4 Die Karlsbader – Beschlüsse

3.Versuche von Reformen im Vormärz
3.1 Petition der Studenten an Kaiser Ferdinand I
3.2 Unruhen im März
3.3 Grundzüge des öffentlichen Unterrichtswesens – ein Entwurf

4. Graf Leopold von Thun - Hohenstein
4.1 Graf Franz Anton I. von Thun - Hohenstein
4.2 Jugend und Ausbildung
4.3 Leopold von Thun Hohenstein und der Staatsdienst
4.4 Exkurs Franz Serafin Exner
4.4 Reformen und Entwürfe Leopold von Thun Hohensteins

5. Zusammenfassung bzw. Fazit

6. Literaturverzeichnis

7.Bildverzeichnis

"Thun war der Mann, dieses Werk, welches darum zu Recht seinen Namen trägt, kühnen Mutes zu erfassen, im Wirrsal bewegter Zeiten es durchzuführen und (...) gegen den Ansturm widerstrebender Mächte siegreich zu behaupten"1

1. Einleitung

Diese Proseminararbeit entstanden im Wintersemester 2019/20 während des Proseminars Schule, Bildung und Gesellschaft in Oberösterreich 1774 – 1917 bei Prof. Dr. Ortmayr, beschäftigt sich mit dem Universitätsorganisationsgesetz von 1848/49. Es wird zunächst eine Definition bzw. ein Überblick des Begriffes Universitätsorganisation vorgenommen, welche uns dann zum tatsächlichen Hauptprotagonisten und Universitätsreformer Graf Leopold von Thun – Hohenstein führen wird. Die Verwaltungs- und Justizreformen unter Maria Theresia sowie unter der josephinischen Ära, haben das Bildungs- und vor allem Studiensystem zu einem sehr zweckorientierten gemacht. Zweckorientiert in dem Sinne, ein akademisch gebildetes Personal für die Organisation des Staates zu schaffen. Ausbildungsanstalten lehrten staatlich vorgegeben Inhalte, und Schüler wie Studenten sollten Rezipienten sein und so wenig wie möglich ihren eigenen Geist bemühen um nicht den Staat zu stören. Störungen von Innen konnten nicht verhindert werden und Störungen von außen blieben nicht unbemerkt. So war auch der österreichischen Monarchie nicht entgangen, dass sich in Teilen Deutschlands vor allem in den Universitäten der Drang nach Lehrfreiheit und Lernfreiheit breit machte. Der Wunsch von österreichischen Studenten wurde laut , auch wissenschaftlicher Arbeiten und nicht nur Wissensvermittelnder zu lernen. Diese deutsche Infizierung im Vormärz wurde mit Abschottung des Landes und Einschränkungen in der Reisefreiheit der Studenten, Bespitzelung und strikter Kontrolle versucht zu verhindern. Doch dieses Eingeengt sein der Studenten ließ Unzufriedenheit aufkommen und daher nicht verwunderlich, dass in einem Revolutionsjahr (französische Revolution) auch die Wogen in der Habsburger Monarchie höher schlagen ließ.

Um einen Einblick darauf zu bekommen warum und wie sich die Reformen in den letzten Jahrhunderten gebildet und modernisiert haben, muss zunächst auch die Ausgangslage beleuchtet und dargestellt werden.

2. Definition und Überblick der Universitätsorganisation vor 1848/48

Im Hinblick auf die mittelalterliche Universität war diese ein freier korporativer Zusammenschluss von Lehrenden und Lernenden mit zahlreichen Privilegien deklariert.

Universitas magistrorum et scholarium = Gemeinschaft der Lehrer und Schüler

Die Universitätsorganisation musste im Zuge der Gegenreformation im 16. Jahrhundert von Seiten des Staates sehr starke Eingriffe hinnehmen…

Am Beispiel der Universität Wien, welche im 15. Jhdt. zu den meistfrequentierten Hochschulen des Heiligen Römischen Reichs zählte, geriet auch diese bzw. vor allem diese verstärkt unter Reformdruck. Die Fakultät, deren treibende Kräfte die Hofhumanisten Maximilian I. waren, war am stärksten von den Neuerungen der Bildungsbewegung betroffen. Woraus setzte sich aber dieser enorme Druck zusammen? Neue Bildungsziele, neue Lebens- und Sozialformen, weltlicher und fürstlicher Lebensstil der Humanisten. Kurz der Humanismus hielt nun Einzug im Land. Doch hier war die Universität, welche an den klerikalen Sozialformen festhalten wollte, defensiv und sehr zögerlich.

Die Lösung? => Errichtung neuer Lehrkanzeln bestellt und besoldet vom Landesfürsten.

Maximilian I. berief den Humanisten Hieronymus Balbus (1450 – 1535) als einen der ersten für Rhetorik und Römisches Recht ein. Weiterst wurde der renommierte Humanist Konrad Celtis für die Rhetorik – Lektur 1497 an die Universität Wien berufen. Auf Grund seiner Kontakte konnte Celtis weitere Humanisten für die Fakultät gewinnen. Diese „Berufungspolitik“ erwies sich zunächst als äußerst erfolgreich, da jährlich bis zu 700 Immatrikulationen verbucht wurden.

1519/20 kam es jedoch zu einem Einbruch dieser. Trotz landesfürstlicher Dotonationen und Einkünften aus Stiftungen, hielt sich die Wiener Universität hauptsächlich mit Taxen, Kollegiengeldern und Gebühren, welche von Studenten erhoben wurden, über Wasser. Blieben diese Einkünfte aus, so stand natürlich auch die Existenz auf dem Spiel. In den 1520er Jahren fielen die Immatrikulationszahlen drastisch in den Keller. Gründe für diesen Rückgang gab es, und zwar mehrere schwerwiegende:

- Militärische Expansion des Osmanischen Reichs (1529 )
- Der Stadtbrand 1525
- Seuchen
- allgemeine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage
- politische Krisen zum Herrschaftsbeginn Ferdinands I.

Den größten Rundumschlag und seine verehrenden Auswirkungen hatte jedoch der Beginn der Reformation welche auch die habsburgischen Länder betraf. Reformatoren kritisierten die Universitäten und bezeichneten sie als Einrichtungen des Papstes und der römischen Kirche. Doch auch die Reformatoren erkannten bald das „wirksame Mittel“ schulische und universitäre Erziehung zum Zweck des rechten Glaubens.

2.1 Reformatio Nova 1554 Reformen an der Universität Wien unter Ferdinand I.

Ähnliche bzw. dieselben Überlegungen hatten Ferdinand I. dazu bewogen die Universität Wien finanziell über dem Boden zu halten. Er versuchte mit geeigneten Reformen diese Fakultät zu einer Ausbildungsanstalt umzuformen welche sich konfessionell an Rom orientierte um so die Verwendung für den landesfürstlichen Dienst ebenso der Kirche philologischer – humanistische und juristischer Absolvent hervorzubringen. 1523/24 wurde zunächst eine Kommission eingesetzt. Diese Kommission hatte zur Aufgabe den aktuellen Zustand bzw. den Status Quo der Universität Wien zu untersuchen. Das Ergebnis dieser Untersuchung war erschütternd:

- Studentenzahl war gering
- die Finanzen waren marginal
- die Lehre war nahe dem Verfall
- Reformatorisches Gedankengut machte sich rasch breit

Ferdinands I. Folge daraus waren eine Reihe von Einzelverfügungen und „Reformgesetzen“ in 1533 und 1537. Diese beiden Jahre fanden schlussendlich ihren Zusammenschluss in der „Reformatio Nova“ im Jahre 1554.

Die landesfürstliche Berufungspolitik, die Lehre auf landesfürstlich besoldete und besetzte Lehrkanzeln zu konzentrieren, sollte von der offiziellen Kirchenlehre abweichende Professoren verhindern. Das System wertete das Amt des Superintendanten sehr stark auf und er fungierte als Kontrollorgan des Herrschers an der Fakultät und kontrollierte somit auch die Lehren der Professoren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.2.

2.2 Bildung und Bildungswesen in der Monarchie 1792

Im Jahre 1713, als Karl V. die pragmatische Sanktion als „ pactum mutuum successionis“ erließ musste er, Gesetz dem Fall es würde kein männlicher Nachfolger für den Thron bereit stehen, und es würde durch die Erbfolgeregelung ein Machtverlust eintreten, seine Tochter als Nachfolgerin und Erbberechtigte einsetzen. Damit wurde diese pragmatische Sanktion, vor allem die Familieninteressen wahrend, zum Staatsgrundgesetz des Habsburgerreiches und auch Rechtgrundlage der österreichischen Monarchie bis ins Jahr 1918. Karl V. hatte somit die Staatlichkeit der Monarchie als österreichisches Kaiserreich in Form einer Realunion beschlossen.2 Siebenundzwanzig Jahre später, d.h. im Jahre 1740, bestiegt Maria Theresia, auf Grund genau dieser pragmatischen Sanktion den Thron und vermied so einen Zerfall des Reiches. Sie konnte zwar ihre Stellung als österreichische Kaiserin im Erbfolgekrieg verteidigen, musste jedoch einen Großteil Schlesiens (siehe Frieden von Dresden 1745) und die norditalienischen Fürstentümer Parma, Piacenza und Guastalle (siehe Frieden von Aachen 1748) aufgeben.3 Schlesien war ein herber Verlust für das bereits industrialisierte Habsburger Reich, auch der Versuch Schlesien, im Siebenjährigen Krieg 1756 – 1763, zurück zu gewinnen, blieb erfolglos.

Durch die Realunion wurde erstmals ein zentraler Staat auf österreichischem Boden geschaffen, der jedoch über eine Staatlenkung bzw. Bürokratie verfügen musste, so dass auch in den entlegensten Gebieten der Habsburger Monarchie, weitab des Zentrums Wien die Politik umgesetzt werden konnte. Es fehlte jedoch an Bürokraten bzw. Beamten mit ausreichender Ausbildung, die diese Aufgabe bewältigen hätten können. Daher sollte eine Bildungsreform, vor allem für Beamte, Abhilfe schaffen. Der Jesuitenorden, welcher überwiegend Träger des Schulsystems in der Monarchie, sowie die Universitäten geprägt und geleitet haben, sollte hierbei zum „Vermittler“ ernannt werden. 1748 wurde das Theresianium in Wien eröffnet und stellte somit die staatliche Erziehungskompetenz dar. Die Ausbildung der zukünftigen Elite der Monarchie übernahmen die Jesuiten.

Nach den ersten Sachritten in die richtige Richtung, den Reformen 1745, folgte eine umfassendere Reform drei Jahre später.4 Der Behördenstaat sollte nun sachlich und nicht mehr regional gegliedert sein, daher wurden Zentralbehörden sowie Mittel- und Unterbehörden und Regierungsbezirke geschaffen.5 Auch die Ausübung der Staatsgewalt erfolgte nun in einem Behördensystem durch die Delegation der Entscheidungsgewalt der Monarchen an die zuständige Behörde. Als „politische – legislative“ Oberbehörde und somit zum Ministerium des Inneren und zugleich das Ministerium für Cultus und Unterricht, wurde die Böhmisch – Österreichische Hofkanzlei in Wien erkoren. Die allgemeine Hofkammer fungierte als oberste Finanzbehörde und der Haus- und Hof Staatskanzlei wurde die Leitung des Hofstaats sowie auswärtige Angelegenheiten zugeschrieben. 1760 wurde die Studienhofkommission eingerichtet, welche sich als Zentralbehörde für das gesamte Bildungswesen inklusive der Universitäten auseinandersetzte.6

Anmerkung der Redaktion: Abbildung 3 wurde aus redaktionellen Gründen entfernt

Abb.3.

2.3 Die Theresianischen Bildungsreformen, Joseph II und Leopold

Maria Theresia verstand die Schule als “Politikum“. Unter der Leitung von Gerard Swieten wurde in den Jahren 1749 – 1760 die Schulreform begonnen und am 6. Dezember 1774, nach mehreren Zwischenschritten, unterfertigte Maria Theresia ein Schulgesetz, das die Einführung von einheitlichen Lehrbüchern, öffentlichen Schulen und eine durch die Schulordnung vorgegebene Strukturierung der Unterrichtsanstalten. Durch die schulbezogene Unterrichtspflicht sowie der Schulpflicht war die Schulordnung zwar normiert, doch die Elementarschulen etablierten sich nur sehr spärlich. 1781 verfügte Joseph II eine Unterrichts – und Schulpflicht welche vor allem durch Strafandrohungen durgesetzt werden sollte, da viele Eltern, vorzugsweise auf dem Land, ihre Kinder nicht zur Schule schickten.

Veränderungen an den Universitäten schufen ein staatliches Hochschulsystem, welches Beamten für die neuen staatlichen Strukturen ausbilden sollte. Studenten sollten nicht zum „Denken“ angeregt werden, sondern die staatlich sanktionierten Lehrinhalte rezipieren. Diese Umwandlung sollte die Korporation aufheben und Universitäten in Staatsanstalten wandeln. Selbst die Professoren wurden vom Staat ernannt und die Vermögensverwaltung der Hochschulen war ebenfalls Staatsangelegenheit. Überwacht wurde dies durch staatliche Fakultätsdirektoren. „Lehr- und/oder Lernfreiheit“ waren in der theresianischen Universität nicht präsent. Die Studenten mussten mittels „Frequentationszeugnissen“ ihre Anwesenheit in den Vorlesungen dokumentieren und die Studienpläne sowie Lehrbücher der Professoren waren ebenfalls staatlich vorgegeben bzw. autorisiert.7

Ein Jahr später, d.h., nach der Verfügung der Unterrichts- und Schulpflicht 1781, unternahm Joseph II., auf Grund des Versuchs der Kirche, die Bildungshoheit zu übernehmen, einen weiteren Versuch, die Kirche zurück zu drängen.

In einer Resolution vom 25.11.782 ließ er an den Zielen der staatlichen Aufgaben der Universität sowie dem Bildungssystem keinen Zweifel mehr. Leopold hingegen gestand den Hochschulen gewisse Rechte der Autonomie zu und schaffte 1791 die Studienhofkommission gänzlich ab. Die Agenden derer wurden nun an die Hofkanzlei übergeben und diese wurde damit zuständig für die Leitung des Studienwesens. Weiters sollte auch die Finanzierung über „liegende Güter“ erfolgen um so die Universitäten finanziell unabhängig zu machen. Durch die Abschaffung der Studienhofkommission kam es auch zu einer Zentralisierung der Zensur durch die Hofkanzlei, welche vorher der Kommission oblag. Leopold schloss auch sämtliche Generalseminarien, wie die des Fachbereichs Theologie und entledigte sich mit dieser Maßnahme sämtlicher Lehrpersonen die der Aufklärung verschrieben waren und schuf sich so eine absolutistische Bildungspolitik.8

2.4 Die Karlsbader – Beschlüsse

Franz I. / II., Sohn Leopolds und erster bzw. einziger Doppelkaiser der Geschichte, gilt als DER Vertreter des Absolutismus und des Polizeistaats. Starken Einfluss auf ihn übte sein Berater Klemens Wenzel Lothar von Metternich auf ihn aus, da dieser weitgehend freie Hand hatte. Metternich hatte seit 1809 die Funktion des Ministers inne und ab 1821 fungierte er als Haus- Hof- und Staatskanzler Aus der Sicht der Angst, eine Revolution wie die der Franzosen, welche das absolutistische Regime stürzte, war die Kontrolle der Bevölkerung durchaus „legitim“.

Metternichs Bestreben war es unter anderem die freie Presse abzuschaffen und somit das liberale Gedankengut in ein noch engeres Korsett zu schnüren. Angetrieben von diesen liberalen Gedanken vereinbarte Metternich 1819 zwischen den Führern des Deutschen Bundes die „Karlsbader Beschlüsse“. Diese Beschlüsse sahen vor allem ein strenges Pressegesetz und eine Disziplinierung des freien akademischen Geistes an den Universitäten vor. § 2 „Provisorischer Bundesbeschluss über Ansehung der Universitäten zu ergreifenden Maßregeln“ vom 20. September 1819:

Die Bundesregierungen verpflichten sich gegeneinander, Universitäts- und andere öffentliche Lehrer, die durch erweisliche Abweichung von ihrer Pflicht oder Ueberschreitung der Grenzen ihres Berufes, durch Mißbrauch ihres rechtmäßigen Einflusses auf die Gemüther der Jugend, durch Verbreitung verderblicher, der öffentlichen Ordnung und Ruhe feindseliger oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen untergrabender Lehren, ihre Unfähigkeit zu Verwaltung des ihnen anvertrauten wichtigen Amtes unverkennbar an den Tag gelegt haben, von den Universitäten und sonstigen Lehranstalten zu entfernen, ohne daß ihnen hierbei, so lange der gegenwärtige Beschluß in Wirksamkeit bleibt, und bis über diesen Punkt definitive Anordnungen ausgesprochen sein werden, irgend ein Hinderniß im Wege stehen könne. Jedoch soll eine Maßregel dieser Art nie anders, als auf den vollständig motivirten Antrag des der Universität vorgesetzten Regierungs-Bevollmächtigten oder von demselben vorher eingeforderten Bericht beschlossen werden. Ein auf solche Weise ausgeschlossener Lehrer darf in keinem andern Bundesstaate bei irgend einem öffentlichen Lehr- Institute wieder angestellt werden.9

Metternich befürchtete, auf Grund der Ermordung eines Schriftstellers durch einen Studenten, er und auch der Kaiser würden ebenfalls Ziele eines Attentats werden. Nun war also die naheliegendste Strategie, die der Unterdrückung und wurde mit den Karlsbader Beschlüssen untermauert.

Anmerkung der Redaktion: Abbildung 4 wurde aus redaktionellen Gründen entfernt.

Abb.4.

Anmerkung der Redaktion: Abbildung 5 wurde aus redaktionellen Gründen entfernt

Abb.5.

[...]


1 Hartel (1893) Festrede zur Enthüllung des Thun-Exner-Bonitz Denkmals in Wien 1893 S. 13. Prof. Wilhelm von Hartel war im Jahr 1893 Unterrichtsminister.

2 Brauneder (1985) in Gutkas, Die pragmatische Sanktion, S. 141 ff.

3 https://frueheneuzeit.hypotheses.org/854 und https://www.habsburger.net/de/kapitel/der-oesterreichische-erbfolgekrieg?language=en

4 https://www.habsburger.net/de/kapitel/die-maria-theresianischen-reformen?language=en

5 Brauneder, Wilhelm (1985) Die Pragmatische Sanktion – das Grundgesetz der Monarchia Austriaca. In: Karl Gutkas. (Hrsg.), Prinz Eugen und das barocke Österreich. Salzburg- Wien 1985, S. 141−150

6 Brauneder, Wilhelm (2000) Die Verfassungsentwicklung in Österreich 1848 bis 1918. In: Rumpler Helmut/Urbanitsch, Peter (Hg.): Die Habsburgermonarchie 1848-1918. Bd. 7, Verfassung und Parlamentarismus. Wien: ÖAW 2000, pp. 69-237.

7 Boehm, Ludwig (1972) Wissenschaft-Wissenschaften-Universitätsreform. In: Berichte zur Wissenschaftsgeschichte 1 (1972) S. 7 - 36 Göttingen 1972

8 Klingenstein, Grete (1979) Bildungskrise. Gymnasien u. Universitäten im Spannungsfeld theresianischer Aufklärung Salzburg1979

9 Ausführlich zu den Karlsbader Beschlüssen Büssem (1974), Die Karlsbader Beschlüsse von 1819;

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Das Habsburger Universitätsorganisationsgesetz von 1848. Rolle und Funktion Graf Leopolds von Thun-Hohensteins
Hochschule
Universität Salzburg  (Fachbereich Geschichte)
Veranstaltung
Schule und Bildung in Oberösterreich
Note
2,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
26
Katalognummer
V520327
ISBN (eBook)
9783346126672
ISBN (Buch)
9783346126689
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Universitätsorganisationsgesetz, Maria-Theresia, Thun-Hohenstein, Leopold, Studenten, 1848
Arbeit zitieren
Teresa Kvapil (Autor:in), 2019, Das Habsburger Universitätsorganisationsgesetz von 1848. Rolle und Funktion Graf Leopolds von Thun-Hohensteins, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520327

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