Der Markt der Spielervermittler im Profifußball. Eine ökonomische Analyse


Bachelorarbeit, 2016

41 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


1.1 Inhaltsverzeichnis

1.1 Inhaltsverzeichnis

TABELLENVERZEICHNIS

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 SPIELERVERMITTLER
2.1 Begriffserklärung Spielervermittler
2.2 Entstehung des Berufsfeldes
2.2.1 Vermittlungsstelle und Bosman-Urteil
2.2.2 FIFA-Reglements 1996, 2001 und 2008
2.2.3 FIFA-Reglement 2015 & Entscheidung des BGH
2.3 Entlohnung
2.3.1 Vorgaben
2.3.2 Provision
2.3.3 Transferentschädigungen
2.4 Analyse der Strukturen
2.5 Marktanteile
2.6 Prinzipal-Agenten-Theorie

3 TRANSFERMARKT
3.1 Marktzutritt
3.2 Regulierung und Abgrenzung
3.3 Marktform
3.4 Transfermodalitäten

4 NETZWERKE

5 FAZIT

LITERATURVERZEICHNIS

Executive Summary

Die vorliegende Bachelorarbeit analysiert den Markt der Spielervermittler im Profifußball aus ökonomischen Gesichtspunkten. Für den Erfolg im Profifußball ist es für Vereine essen- tiell notwendig in ihr Humankapital, die unter Vertrag stehenden Spieler, zu investieren, um erfolgreich zu sein. Dies gestaltet sich durch Transfers, die getätigt werden, um die sportli- chen Ziele zu erfüllen und dem Verein somit ein wirtschaftliches Wachstum generieren zu können. Als Intermediär zwischen Vereinen und Spielern agieren Spielervermittler. Sie kön- nen die Interessen beider Parteien vertreten und bei Vertragsverhandlungen die Informati- onsasymmetrien lösen. Auf dem Markt agieren einige mittelgroße Vereine als Nachfrager und viele kleine Spieler als Anbieter. Diese Parteien treffen auf dem zweimal jährlich geöff- neten Transfermarkt aufeinander. Da die Vermittler gegenüber ihren Auftraggebern einen entscheidenden Wissensvorsprung haben, bergen sich Gefahren, dass individuelle Präferen- zen denen des Auftraggebers vorgezogen werden, denn die Bezahlung der Vermittler ist sehr komplex. Die Einkünfte werden durch Provisionen generiert. Abhängig von Handgeldern, Transfererlösen oder Grundgehalt. Um opportunistisches Verhalten der Intermediäre zu ver- hindern und den Markt zu regeln, wurden von der FIFA, als auch dem DFB Reglements erlassen. Diese dienen als Leitfaden für den Beruf und als Zutrittsbarriere für den Markt. Der Staat steuert der Korruption und Kriminalität durch eine verpflichtende Offenlegung der Verträge entgegen. Des Weiteren bestehen unterschiedliche Vergütungsformen an denen mitagierende Parteien mitverdienen wollen. Damit eine Partei nicht in Missgunst, durch das opportunistische Verhalten eines Vermittlers fällt, haben sich auf dem Markt Faktoren wie Reputation und Vertrauen als Schutzmechanismen gebildet. Die Reputation eines Vermitt- lers ist eng verknüpft mit dem sozialen und strukturellen Netzwerk, welches sich durch Er- fahrung bildet und einen Hauptteil der Arbeit eines Vermittlers bildet. Denn so spielen bei der Vermittlung eines Spielers, neben den sportlichen Fähigkeiten auch persönliche Präfe- renzen eine entscheidende Rolle bei der Erbringung seiner Dienstleistung. Der Markt eines Spielervermittlers im Profifußball ist institutionell durch Reglements beeinträchtigt, aber auch durch die persönlichen Fähigkeiten und das Vorhandensein eines komplexen Netz- werks des Vermittlers geprägt, wodurch sich der Einstieg in den Markt als schwierig gestal- tet.

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Die Agenturen mit den meisten Spielem

Tabelle 2: Die Agenturen mit dem hochsten Durchschnittswert

Tabelle 3: Die Agenturen nach Gesamtmarktwert geordnet

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Der professionelle Fußball nimmt in unserer Gesellschaft eine sehr prägende Rolle ein, so- wohl aus sozialer als auch vor allem aus politischer, medialer und ökonomischer Sicht- weise1. Weltweit, aber natürlich auch in Deutschland, hat der Profifußball eine volkswirt- schaftlich prägnante Rolle eingenommen2. Da im professionellen Fußball sehr große Men- gen an Geld generiert und umgesetzt werden, bildet er als Wirtschaftszweig ein großes An- gebot an Arbeitsplätzen und -mitteln. Dem jüngsten wirtschaftlichen Report der deutschen Fußball Liga ist zu entnehmen, dass allein die 1. Deutsche Bundesliga einen Gesamtumsatz von 2,622 Milliarden Euro in der Saison 2014/15 generiert und somit zum elften Mal in Folge einen Rekordumsatz, bei einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 6,7%, verbucht hat. Es ist zu erwähnen, dass die deutsche Gesamtwirtschaft in diesem Zeitpunkt lediglich 2,2 % zulegte.3 In der analysierten Saison waren über 50.000 Menschen direkt oder indirekt im deutschen Profifußball Saison beschäftigt. Anhand dieser Zahlen ist zu sehen, dass der Markt des Profifußballs ein enorm wachsender Markt ist. Einen verhältnismäßig geringen Anteil an den Umsätzen haben Spielertransfers. So sind in der Saison 2013/14 in der Bundesliga nur knapp 7% der Gesamterlöse durch Transfers entstanden4. In der darauf- folgenden Saison waren es etwas mehr, doch mit 8,8% immer noch ein geringfügiger Anteil an den gesamten wirtschaftlichen Einnahmen. Absolut betrachtet stellen Transfers aber mit der Summe von 171 bzw. 230 Millionen Euro eine respektable Summe dar. Kumuliert man Aufwände und Erträge ergibt sich eine Summe von 686 Millionen Euro, die nur für Spieler- transfers in der Saison 2014/15 ausgegeben wurden.5 Daran sieht man, dass dieser Teilbe- reich des professionellen Fußballsports ein enormes wirtschaftliches Potenzial hat, an dem auch Personen ohne sportliche Fähigkeiten mitverdienen wollen.

Andererseits besitzen viele Fußballer bei Vertragsverhandlungen nicht die gewisse Exper- tise, um bei Vertragsverlängerungen oder bei Vereinswechseln ihre wirtschaftlichen Interes- sen vollkommen zu vertreten und ihren Grenznutzen zu maximieren. Durch diese möglichen Interessenkonflikte war es möglich, dass sich die Berufsbranche des Spielervermittlers etab- liert. Durch den bereits erwähnten wirtschaftlichen Boom in der Fußballbranche und der Kurzlebigkeit einer professionellen Fußballerkarriere6, ist es für fast alle Profis notwendig einen Berater zu konsultieren, der sich um die Vertragsmodalitäten seines Schützlings küm- mert. Dass der Markt lukrativ ist, legt folgende Zahl dar: 145 Millionen Euro wurden in der Saison 2015/16 allein an Honoraren und Provisionen an Spielervermittler bezahlt, die an getätigten Transfers der Spieler und Vereine mitbeteiligt waren7. Bei dem deutschen Fuß- ballbund waren 272 offizielle Spielervermittler registriert, die an Transfers mitgewirkt ha- ben8. Diese Arbeit wird sich mit dem Markt des Spielervermittlers im Profifußball beschäf- tigen und sich der ökonomischen Analyse des Berufsbildes widmen. Nachdem zuerst erläu- tert wird welche Hürden zu bewältigen sind um den Beruf auszuüben, werden die Tätigkei- ten und Arbeitsabläufe des Spielervermittlers genauer durchleuchtet und die Grenzen, die ihm durch den Weltverband FIFA und dem Staat per Statuten, Reglements, Gesetze und Urteile auferlegt werden, aufgezeigt. Insbesondere die Umsetzungen von internationalen Statuten der FIFA durch die nationalen Verbände, vor allem des DFBs, werden analysiert und weitere Regularien dahingehend überprüft, wie sie die Einflussnahme gewisser Akteure absenken und somit einen Schritt in Richtung vollkommener Markt machen können. Ein großes Augenmerk wird auf die Entlohnung der Vermittler geworfen und die Komplexität der Bezahlung dargelegt. Daraufhin wird erörtert in welcher Form der Markt funktioniert. Die gegebenen Strukturen werden durchleuchtet und im Hinblick auf den Marktzutritt, die Marktbeschaffenheit und die Marktabgrenzung analysiert. Außerdem werden die Probleme der Informationsasymmetrie auf diesem Markt, sowie die Ursachen für diesen Informations- vorsprung behandelt. Es wird daher auf die Differenzierung im Markt der Spielervermittler eingegangen und erkennbare Trends der Branche auf ihre Beschaffenheit überprüft. Darauf aufbauend wird das Hauptaufgabengebiet eines Vermittlers, der Transfermarkt, explizit durchleuchtet. Neben dem Vermittler werden die Einflüsse der weiteren Akteure dieses Marktes, insbesondere Spieler, Vereinsverantwortliche sowie Fans überprüft. Ein besonde- res Augenmerk wird dabei auf die Rolle von sozialen Netzwerken und die Prägnanz der Reputation bei Positionierung im Markt geworfen. Zielführend wird die Arbeit durch ein Fazit und einen Ausblick abgeschlossen, in denen der Markt gründlich betrachtet und an seiner Konsistenz bewertet wird. Der Ausblick soll eine mögliche Perspektive in die Zukunft dieser Branche schaffen und denkbare Mechanismen, als Handlungsempfehlung die einen vollkommeneren Markt bilden könnten, aufzeigen.

2 Spielervermittler

Dieses Kapitel befasst sich mit der Definition des Berufes des Spielervermittlers und zeigt den historischen Verlauf des Lizenzerwerbs bzw. die Barrieren für den Eintritt in die Be- rufsbranche und erläutert die aktuelle Situation.

2.1 Begriffserklärung Spielervermittler

Das wirtschaftliche Produkt des Profifußballs ist das Spiel, welches die Sportler auf dem Platz ausüben. Die Vereine sind als Wirtschaftsunternehmen anzusehen9, für welche die Ar- beitnehmer, also die Fußballer, Dienstleistungen erfüllen. Die wirtschaftlichen Erfolgsaus- sichten und die Grenznutzenmaximierung der Unternehmen ist eng mit dem sportlichen Er- folg des Vereins, also dem des Unternehmens verbunden. Denn nur sportliche Erfolge, wie der Gewinn einer Liga oder eines Pokalwettbewerbs, generieren die größtmöglichen finan- zielle Zuflüsse10. Dies geschieht zum einen durch Erfolgsprämien der Verbände, des Weite- ren durch Einnahmen mit Merchandise, Zuschauereinnahmen, Vermarktung und weiteren komplexen Bereichen11. Dennoch steht der sportliche Erfolg im Vordergrund. Damit dieser gesichert werden kann, ist es notwendig für die Vereine, die besten und stärksten Spieler der Liga oder der Welt zu verpflichten, damit diese mit ihren Leistungen einen Wertzuwachs generieren. Doch bereits seit Jahrzehnten gestaltet sich dieses nicht einfach, da jeder abge- bende Verein eines Topathleten den Verlust kompensiert haben möchte. Aus diesem Grund traten Spielervermittler an den Tag. Sie vertreten die Interessen ihres Auftragsgebers, sowohl von Spielern als auch von Vereinen. So sind sie für die Karriereplanung eines Fußballers von essentieller Bedeutung, da sie über gewisse Erfahrungen und Expertisen in Bereichen Recht, Marketing und Finanzplanung12 verfügen, die vielen Sportler fehlt, um ihr eigenes Wertgrenzprodukt zu maximieren13. Das bedeutet, dass der Vermittler versucht, im Interesse des Spielers zu handeln, ihm so zum Aufstieg zu Topvereinen zu verhelfen und dadurch finanziell den größtmöglichen Erfolg zu garantieren. Andererseits engagieren auch Vereine Vermittler, damit diese den Vereinen ermöglichen, benötigte Spieler14 zu verpflichten. Dem- nach setzen sowohl Spieler als auch Vereine großes Vertrauen in die Dienste von Spieler- vermittlern, da diese in gewisser Weise die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Während etwas mehr als die Hälfte der Vermittler vorher aktiv im Fußballgeschäft integriert waren, stammt die andere Hälfte aus dem Finanzsektor oder dem Rechtswesen15. Außerdem sprechen fast die Hälfte aller Berater mindestens eine Fremdsprache16. Das zeigt, dass das Berufsfeld kom- plexe Ansprüche stellt. Der Vermittler fungiert somit als Arbeitsvermittler oder Makler17.

2.2 Entstehung des Berufsfeldes

2.2.1 Vermittlungsstelle und Bosman-Urteil

Die mediale Aufmerksamkeit auf Profifußball ist in den letzten 40 Jahren exponentiell ge- stiegen. Das zeigt sich drastisch in den Summen, die für Transferlöse und Übertragungs- rechte im Fußball gezahlt werden18. Bis in die Mitte der 1990er Jahre waren die Ablösesum- men im Vergleich zu heute sehr gering. So kostete der damalige Weltstar Günter Netzer, bei seinem Wechsel von Bayern München zu Real Madrid 720.000 DM 19. Über 40 Jahre später werden Spieler für mehr als den Hundertfachen Wert transferiert, wie in etwa Gareth Bale (101.000.000 €)2021. Der Fußball entwickelte sich vom Millionen- zum Milliardengeschäft22. Das verschafft den Vereinen, durch eine größere Liquidität, eine prägnantere Verhandlungs- macht und Plansicherheit. Durch die globale Medienpräsenz des Sports, wurden die Scou- tingabteilungen von Vereinen auch auf internationale Spieler aufmerksam. Auch deutsche Vereine verpflichteten ausländische Stars23. In den 1960er wurden Vereinswechsel stark rechtlich limitiert. Um eine Transparenz bei den Transaktionen zu schaffen, wurde vom deutschen Verband eine Vermittlungsstelle eingerichtet24. Diese versagte jedoch als Schutz- maßnahme vor illegalen Geschäften von unseriösen Spielervermittlern, da Vereine nun un- lizenzierte Vermittler aufsuchten25.Dadurch gab es in den Folgejahren auch nur wenige of- fizielle Spielervermittler26. Ein Meilenstein in der Entstehung und Verbreitung des Berufs war das sogenannte Bosman-Urteil aus dem Jahr 1994. Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes brachte eine regelrechte Lawine ins Rollen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde bei einem Transfer immer eine Ablöse an den abgebenden Verein gezahlt, wobei es keine Rolle spielte, ob der zu transferierende Spieler einen laufenden oder abgelaufenen Vertrag hatte.27 Die Kompensation des Ertragswertverlustes war notwendig28. Der Fußballspieler Jean-Marc Bosman wurde 1990 nach Beendigung seines Arbeitsvertrages bei RC Lüttich, der Wechsel zu dem französischen Klub SC Dünkirchen untersagt, da sich die beiden Ver- eine nicht auf eine Ablöse einigen konnten29. Eine Vertragsverlängerung war nur zu stark gekürzten Bezügen möglich, wodurch Bosman kein hauptberuflicher Fußballer mehr gewe- sen wäre30. Der Spieler Bosman fand sich in dieser Situation als Verlierer dar, da er weder bei seinem alten Arbeitgeber, aufgrund einer einjährigen Sperre, noch bei seinem beabsich- tigt neuen Verein spielen konnte. Ihm wurde dadurch jegliche Verdienstmöglichkeit im Fuß- ball untersagt31. Nach etlichen Klagen32, entschied der europäische Gerichtshof zu seinen Gunsten. Er legte fest, dass Vereine als Wirtschaftsunternehmen agieren33. Außerdem be- wegen sich Profifußballer seitdem, nach Ablauf ihres Vertrages, frei auf dem Arbeitsmarkt und können sich ohne Ablösesumme einem neuen Verein anschließen34. Die Arbeitnehmer- freizügigkeit war damit auch im Profifußball gesichert35. Dadurch bedingt vermehrten sich die Aktivitäten auf dem Transfermarkt, da nun vertragslose Spieler einfacher zu verpflichten waren. Gleichzeitig stieg aber auch die Verhandlungsmacht der Spieler, weshalb viele einen Vermittler konsultierten. Die FIFA sah sich gezwungen, die durch das Bosman-Urteil ge- schaffene, neue Marktsituation zu regulieren und entwickelte 1996 erstmals ein offizielles Spielervermittlerreglement.

2.2.2 FIFA-Reglements 1996, 2001 und 2008

Mit diesem Spielervermittlerreglement sollte zunächst gesichert werden, dass nur lizenzierte Vermittler am Markt agieren können und unseriöse Transfers unmöglich gemacht werden. Doch in Artikel 4 wird diese Sicherheit vom Reglement selbst entkräftet, da auch nahe Ver- wandte oder Rechtsanwälte die Position des Vermittlers ohne Lizenz einnehmen konnten36. Der Bewerber dieser Lizenz muss eine natürliche Person sein, die keine Stellung bei der FIFA oder einer ihr angeschlossenen Organisation hat. Neben dem Antrag auf eine Lizen- zerteilung, muss ein tadelloses Führungszeugnis, beim nationalen Verband eingereicht wer- den37. So sollen polizeilich bekannte Betrüger aus dem Geschäft gezogen werden. Sind alle eingereichten Unterlagen vollständig und der Antrag somit zulässig, wird der Bewerber zu einem persönlichen Gespräch mit zwei Vertretern des Verbandes eingeladen und auf seine Kenntnisse im Zivil- und Vertragsrecht und Bestimmungen im Fußball geprüft38. Entsteht bei den Prüfern ein guter Eindruck muss der Bewerber dem Verband eine Bankgarantie in Höhe von CHF 200000 vorlegen, um die Lizenz zu erhalten39. Das sollte mögliche Scha- densersatzansprüche absichern. Der nun lizenzierte Spielervermittler verpflichtet sich treu die Regelungen der FIFA zu befolgen und lediglich Verträge mit vertragslosen Spielern aus- zuhandeln, und dadurch keine unter Vertrag stehende Spieler abzuwerben40. Bei Verstößen drohen Sanktionen die im schlimmsten Falle den Entzug der Lizenz zur Folge haben41. Dies hatte zur Folge, dass nun zwar eine gewisse Kontrolle über die Transfergeschäfte seitens der FIFA gewährleistet ist, da die Zugangsregularien, durch die Einführung der Lizenz, ver- schärft wurden. Ein Problem entstand jedoch durch die notwendige Bankgarantie in Höhe von CHF 200000. Für potentielle Spielervermittler war es nur noch schwer möglich, diese Garantie zu erhalten. Auf Druck der EU, dass diese finanzielle Hürde nicht konform mit dem Wettbewerbsrecht ist, veröffentliche die FIFA 2001 eine aktuellere Version des Reglements, welches Missstände der vorigen Reglements auflösen sollte. Es trat am 1. Januar 2002 in Kraft und brachte wichtige Änderungen mit sich. Einer der Hauptpunkte ist, dass die Bank- garantie auf CHF 100000 halbiert und alternativ auch eine Haftpflichtversicherung aner- kannt wird42. Ein weiterer Kritikpunkt war die Kollision des alten Reglements mit gewissen nationalen Gesetzen43. Darauf beruhend gab es eine essentielle Veränderung in der Lizen- zerteilung. Durch die veröffentlichte Reform wurde nun angeordnet, dass die Lizenz vom Verband selbst und nicht mehr vom Weltverband ausgestellt wird44. Zweimal jährlich wer- den in allen Mitgliedsverbänden zeitlich parallel schriftliche Prüfungen durchgeführt, bei denen das Wissen der Bewerber spezifisch auf den Beruf getestet wird45. So soll eine gründ- liche Siebung der im Markt tätigen Vermittler erfolgen, da die Tests nun standardisiert er- folgen46. Bei Bestehen dieses Tests muss der lizenzierte Vermittler den Berufsethikkodex der FIFA unterzeichnen und seine Regeln befolgen47. Bei jeder Transaktion muss nun im Arbeitsvertrag vermerkt werden, welcher Vermittler an dem Transfer beteiligt war48. Sieben Jahre später, im Jahr 2008, veröffentlichte die FIFA die dritte, überarbeitete Version des Reglements. Die Transparenz und die Kontrolle sollten erhöht werden und, um das Ansehen und die Seriosität der Vermittlerbranche zu steigern, sollte der Lizenzerwerb verschärft wer- den49. Das sollte erreicht werden indem die Vermittlerlizenz zunächst auf 5 Jahre limitiert wurde50. Diese Regelung ist aber einige Jahre später wieder abgeändert worden, da man erkannte, dass die Qualität der Vermittler auf diese Weise nicht gesteigert werden konnte51. Die Kontrolle wurde erhöht, indem die Gestaltung und Umsetzung des Reglements an die nationalen Verbände übertragen wurden52. Es bleibt festzuhalten, dass alle von der FIFA eingeführten Maßnahmen zu einer höheren Transparenz und Kontrolle des Transfermarktes führen sollten. Dies scheiterte aber allein an der Tatsache, dass nahe Verwandte und Rechts- anwälte ohne Lizenz agieren durften und somit das ganze Gerüst der Seriosität wackeln lie- ßen53.

2.2.3 FIFA-Reglement 2015 & Entscheidung des BGH

Am 1. April 2015 wurde von der FIFA das jüngste und aktuell gültige Reglement veröffent- licht, welches die Ansicht verstärkt, dass die FIFA die vorigen Reglements als nicht tatkräf- tig genug betrachtete. Durch das neue Reglement wird die Lizenz, die in den letzten knapp 15 Jahren als essentiell notwendig galt um die Seriosität und Legalität der Branche zu sug- gerieren, abgeschafft54. Dadurch eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die die bisherige komplett umstrukturiert55. Wie die vorläufigen kann auch die neue Regelung als kritisch angesehen werden, da der Eindruck geschaffen wird, dass ein Ausschluss von unlizenzierten Vermittlern unmöglich erscheint56. Dadurch geleitet hat die FIFA nun festgelegt, dass die Anmeldung zum Spielervermittler für jede Person möglich ist, die nicht bei der FIFA oder kooperierenden Organisationen angestellt ist57. Jeder Verband muss nun ein Register mit allen zugelassenen Vermittlern führen und es öffentlich machen58. Weiterhin ist der Verband verpflichtet jährlich einen Bericht zu veröffentlichen, in welchem alle in der Saison tätigen Vermittler aufgeführt sind59. Zudem sollen die nationalen Verbände offenlegen, gesondert nach Teams, wieviel Provisionen an Vermittler gezahlt wurden60. Durch die Transparenz erhöht sich auch die Reputation von den beteiligten Vermittlern. Der Antrag ist neben na- türlichen Personen nun auch für juristische Personen zulässig. Zur Registrierung ist neben einer Gebühr von 500 Euro, die zu bezahlen ist, ein tadelloser Leumund, in Form eines er- weiterten Führungszeugnisses, zu beweisen61. Diese Klausel ist nun jedoch nicht mehr bin- dend, näheres unten. Durch die Offenlegung und die geschaffene Transparenz soll nun, um unseriöse Vermittler vom Markt zu halten, jeder Transfer überwacht werden können. Des Weiteren besagt es, dass von nun an die Vermittler lediglich auf Basis des Jahresgehalts vergütet werden dürfen. Die Beteiligung an der Transferentschädigung oder die Beteiligung an zukünftigen Transfererlösen wird untersagt. Auf diese Weise soll die Beschaffenheit und das Aufkommen der Third-Party Ownerships, siehe Kapitel 2.3.3, unterbunden werden. Das Ziel ist es, dass lediglich sportliche Faktoren bei der Auswahl des Vereins eine Rolle spielen. Außerdem sollen nun bei Transaktionen von Minderjährigen, um sie nicht durch finanzielle Angebote zu karriereschadenden Aktionen zu verleiten, keine Entlohnung mehr stattfinden.

Doch die Tatsache, dass die Beteiligung an Transfererlösen eingestellt werden soll, erzürnte viele Spielervermittler bzw. deren Agenturen. Sie sahen sich gefährdet ihre Haupteinnahme- quelle zu verlieren. Die Provisionen am Bruttogrundgehalt sind sicherlich ein stabiles und gesichertes Einkommen. Doch das Hauptaugenmerk eines Vermittlers ist langfristig gesehen ein Transfer des vermittelnden Spielers. Dabei soll natürlich das Interesse des Profis im Vor- dergrund stehen und der Erfolg an seiner sportlichen Leistung gemessen werden. Doch vor allem Spieler die ihre Karriere bei niederrangigen Vereinen beginnen, haben das Ziel zu Top-Clubs transferiert zu werden um dadurch sportliche und finanzielle Ziele zu erreichen. Durch das neue Reglement fiel aber die Transferbeteiligung für Vermittler weg. Deswegen klagte die führende deutsche Vermittleragentur ROGON Sportmanagements, bereits kurz nach der Veröffentlichung des Reglements. Sie sah sich in ihrer Berufsfreiheit einge- schränkt62. Die Klage verlief über mehrere Instanzen, bei der sowohl von Klägerseite als auch von der Beklagtenseite, dem DFB, Revisionen eingelegt wurden. Am 29.4.2015, also gerade einmal vier Wochen nach der Rechtskräftigkeit des Statuts, wurde es wieder zum Teil außer Kraft gesetzt. Am 4. Februar des Folgejahres gab es dann den entscheidenden Urteils- spruch. Das Landgericht setzte einige Artikel außer Kraft. Demnach müssen die Vermittler nicht die von dem DFB bereitgestellten Vermittlererklärungen unterzeichnen, da sie den Un- terzeichner verpflichtet die FIFA-Statuten zu befolgen. Dieses hätte in diesem Fall bedeutet, dass auch Nicht-FIFA-Mitglieder, wie die Vermittler, sich den Regeln des Weltverbands unterwerfen müssen. Zwar sei es auch Nichtmitgliedern möglich unter die Pflicht der FIFA- Statuten zu geraten, jedoch sei es diesem Fall unverhältnismäßig. Es sei nicht für jeden be- teiligten Akteur zumutbar, vor allem von nicht juristischen Person, die bei Vermittleragen- turen angestellt sind, Kenntnis von den Statuten zu nehmen63. Das Landgericht entschied dadurch, dass Punkt 1 in der mit der Registrierungspflicht verbundenen Vermittlererklärung unzulässig ist. Weiterhin erläuterte das Gericht, dass die Vorlage eines Führungszeugnisses bei jeder Registrierung unmöglich sei. Denn die Ausgabe eines erweiterten Führungszeug- nisses bedarf bestimmter gesetzlicher Voraussetzung64, die vom Vermittler nicht erfüllt wer- den65. Die Anmeldegebühr von 500 Euro bleibt bestehen. Die Tatsache, dass Vermittler nicht mehr durch Transferentschädigungen vergütet werden, bleibt aber gültig. Dabei war die Ein- schränkung der Entlohnung einer der Gründe für die Klage von ROGON Sportsmanage- ment. Das Gericht erklärte, dass bei der Karrierebildung eines Profis der Sport im Vorder- grund stehen soll. Finanzielle Aspekte sollen bei der Vereinswahl eine untergeordnete Rolle spielen. Durch die vom DFB aufgelegten Statuten wird genau dieses sichergestellt. Durch Offenlegung erhöht sich die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von getätigten Transakti- onen. Sie verhindern die Einflussnahme des Vermittlers, der sachfremde Interessen, nämlich die der Profitmaximierung verfolgen könnte. Der Vermittler könnte seine Klienten zu einer Vertragsauflösung, also zu einem Wechsel zu einem anderen Verein drängen, nur damit er an der Ablösesumme profitiert. Auch in dem Fall, dass dieses keine Lohnsteigerung des Profis oder gar einen sportlichen Abstieg darstellen würde. Damit würde der Grundsatz, ei- nen Vertrag einzuhalten66, stark gefährdet werden und somit unwirtschaftlich sein67. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusammenfasend lässt sich sagen, dass der Beruf des Spielervermittlers im Profifußball eine lange Geschichte hat, die von Erlassungen und Regularien der FIFA geprägt wurde. Durch die extreme Entwicklung des Profifußballs, bedingt durch eine enorme Zunahme des Geld- flusses, sowie das mediale Interesse am Sport, veränderte sich der Ablauf von Transfermo- dalitäten besonders rasant. Das Bosman-Urteil, was eine Vervielfachung der am Markt täti- gen Vermittler zur Folge hatte war richtungsweisend. Von nun an verdienten Agenten, in Form von Provisionen, dadurch, dass Handgelder an vertragslose Spieler gezahlten wurden. Wie in jedem anderen wirtschaftlichen Markt mischen sich auch schwarze Schafe unter se- riöse Vermittler, die nicht das Wohl des Auftragsgebers im Sinne haben, sondern die eigene Nutzenmaximierung, welche sie gesetzeswidrig erzwingen. Diese Kriminalität versuchte die FIFA unter Kontrolle zu bringen, indem sie Reglements für Spielervermittler erließ. Schritt- weise wurden diese immer wieder reformiert und umgeschrieben, um sich den Veränderun- gen des Marktes und den Gesetzen konform anzupassen. Zunächst wurde versucht mit einer offiziellen Lizenz dem entgegenzuwirken, welche aber nach über einem Jahrzehnt letztlich doch revidiert wurde. Nichtsdestotrotz führten die Reglements aber sicherlich zu einer grö- ßeren Transparenz der Transfergeschäfte und somit zu einer stärkeren Sicherheit für Spieler und Vereine. Die Verteilung der Pflichten auf die nationalen Verbände führt auch zu einer größeren Kontrolle und einem Schutz vor illegalen Geschäften. Die Tatsache, dass illegale Vermittler am Markt agieren wird wohl nicht zu verhindern sein, da ein großes Problem die Vertretung durch Familienmitglieder und Rechtsanwälte, welche als Strohmänner agieren, darstellt. Trotzdem haben die FIFA und der europäische Gerichtshof Grenzen und klare Spiel- und Verhaltensräume in dem Markt der Spielervermittler geschaffen und damit den Markt reguliert.

2.3 Entlohnung

2.3.1 Vorgaben

Nachdem erklärt wurde wie das Berufsbild eines Spielervermittlers entstanden ist, wurde aufgezeigt welche Hindernisse und Schutzmechanismen faktisch von Institutionen erlassen worden sind, um die Sicherheit für Spieler und Vereine zu erhöhen und die seriös tätigen Vermittler zu unterstützen. Doch nun ist es notwendig zu erläutern wie die Entlohnung eines Spielervermittlers funktioniert, welche Rolle der Spieler und der Verein bei der Bezahlung haben und wie das Gesetz die Lohnansprüche reguliert.

[...]


1 Vgl. Heidtke 2013: 20

2 Vgl. ebd.: 33

3 Vgl. Bundesligarepot 2016

4 Vgl. Bundesligareport 2015: 2

5 Vgl. Bundesligareport 2016: 28

6 Vgl. Schwendowius 2002: 70

7 Vgl. Vermittlerbericht des DFB 2016

8 Vgl. ebd.

9 Vgl. Trommer 1999: 57

10 http://de.statista.com/statistik/daten/studie/247150/umfrage/auschuettung-an-die-teilnehmenden-klubs-der- uefa-champions-league/

11 Vgl. Bundesligareport 2015: 28

12 Vgl. CIES 2012: 48f

13 Vgl. Heidtke 2013: 117

14 Vgl. ebd.: 100

15 Vgl. CIES 2012: 48f

16 Vgl. ebd.: 3

17 Vgl. Angene 2015: 27

18 Vgl. Heck 2013: 3

19 Vgl. http://www.focus.de/sport/fussball/real-madrids-abloese-1973-originalvertrag-aufgetaucht-fuer-einen- ronaldo-bekommt-man-261-netzers_id_4766245.html

20 Der Spieler wechselt 2013 für eine Rekordablösesumme

21 Vgl. http://www.transfermarkt.de/gareth-bale/profil/spieler/39381

22 Vgl. Bundesligareport 2015: 15

23 Vgl. http://www.transfermarkt.de/kevin-keegan/profil/spieler/85458

24 Vgl. Heidtke 2013: 48

25 Vgl. Spiegel 1971: 50

26 Vgl. ebd.

27 Vgl. Heidtke 2013: 59

28 Vgl. Franck 1995: 201 f

29 Vgl. Trommer 1999: 54f

30 Vgl. Heidtke 2013: 54

31 Vgl. Trommer 1999: 55

32 Vgl. Heidtke: 55

33 Vgl. EuGH, Rs. 13/76, Doná/Mantero

34 Vgl. Trommer 1999: 65

35 Vgl. Schmidt 2001: 9f

36 Vgl. FIFA Spielervermittlerreglement 1996: Art. 4

37 Vgl. Spielervermittlerreglement 1996: Art 6

38 Vgl. Heidtke 2013: 73

39 Vgl. ebd

40 Vgl. Spielervermittlerreglement 1996: Art 22

41 Vgl. ebd.: Art 31ff

42 Vgl. Heidtke 2013: 76

43 Vgl. ebd.: 73

44 Vgl. Spielervermittlerreglement 2001: Abs. 2

45 Vgl. Heidtke 2013: 82ff

46 Vgl. Heidtke 2013: 83f

47 Vgl. Spielervermittlerreglement 2001: Abs. 2

48 Vgl. Heidtke 2013: 77

49 Vgl. ebd.: 79

50 Vgl. Spielervermittlerreglement 2008: Art. 17

51 Vgl. Fifa 2012: S.1

52 Vgl. Heidtke 2013: 79

53 Vgl. ebd.: 80

54 Vgl. Reglement zur Arbeit mit Vermittlern 2015: Art 11

55 Vgl. Max 2015

56 Vgl. Reiter 2014

57 Vgl. Reglement zur Arbeit mit Vermittlern 2015: Anh. 1

58 Vgl. ebd.: Art. 3

59 Vgl. ebd.

60 Vgl. ebd.

61 Vgl. ebd.: Art 4

62 Vgl. OLG Frankfurt 2016: Aktenzeichen 11 U 70/15

63 Vgl. ebd

64 Beispielsweise die berufliche Erziehung Minderjähriger

65 Vgl. BZRG: §30a

66 Pacta sunt servanda

67 OLG Frankfurt 2016: Aktenzeichen 11 U 70/15

Ende der Leseprobe aus 41 Seiten

Details

Titel
Der Markt der Spielervermittler im Profifußball. Eine ökonomische Analyse
Hochschule
Universität Paderborn  (Sportökonomie)
Note
2,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
41
Katalognummer
V518327
ISBN (eBook)
9783346121103
ISBN (Buch)
9783346121110
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fußball, Sportökonomie, Wiwi, Spielervermittler, Spielerberater
Arbeit zitieren
Miroslav Slijepcevic (Autor:in), 2016, Der Markt der Spielervermittler im Profifußball. Eine ökonomische Analyse, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/518327

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