Welche Folgen hat Basel II?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Gründe für die Reform von Basel

3 Die drei tragenden Säulen von Basel
3.1 Säule 1 - Mindesteigenkapitalanforderungen
3.1.1 Kreditrisiko
3.1.2 Operationelles Risiko
3.2 Säule 2 - Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
3.3 Säule 3 - Erweiterte Offenlegungsvorschrift – Marktdisziplin

4 Folgen von Basel II für den Mittelstand und den Bankensektor
4.1 Folgen für den Mittelstand
4.1.1 Vermutete Kreditverknappung und generelle Verteuerung der Mittelstandskredite
4.1.2 Nutzenpotentiale eines Ratings für mittelständische Unternehmen
4.1.3 Auswirkung auf die Kunde-Bank-Beziehung
4.1.4 Möglichkeiten der Ratingverbesserung
4.2 Folgen für den Bankensektor
4.2.1 Auswirkungen auf die Eigenkapitalausstattung deutscher Banken
4.2.2 Vorteile versus hohe Kosten

5 Fazit und Ausblick

Anhang

Literatur- und Quellenverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Risikogewichte im Standardansatz (in %) 5

1 Einleitung

„Mittelständler im Würgegriff der Banken“[1], "Mit anderen Worten: Die kämpfen ums Überleben"[2] oder „Basel II wird Finanzierungsbedingungen nicht verschlechtern“[3]. Angesichts solcher Schlagzeilen und Meinungen lässt sich erkennen, dass in der deutschen Öffentlichkeit eine hitzige Debatte über den „Segen oder Fluch?“ von Basel II[4] geführt wird. Mit diesen Neuen Eigenkapitalvereinbarungen steht die Regulierung der Kreditwirtschaft, und damit das Bankenaufsichtsrecht, vor den bedeutendsten Änderungen seit Ende der achtziger Jahre.[5] Nach rund sechsjährigen Verhandlungen haben die Notenbankgouverneure und Aufsichtsbehörden der zehn führenden Industrienationen (G10) die Neuen Eigenkapitalregeln für Banken[6] im Juni 2004 verabschiedet. Ein bedeutender Meilenstein in der internationalen Harmonisierung der bankenaufsichtlichen Vorschriften ist damit erreicht worden.[7]

Offiziell wird die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung zwar erst Ende 2006 in Kraft treten, faktisch ist sie aber schon jetzt mehr als nur Theorie. Längst ist die Umstellung der Kreditwürdigkeitsprüfung auf „Rating“ weit fortgeschritten und Auswirkungen bei den umsetzenden Banken wie auch bei den kreditsuchenden Unternehmen lassen sich bereits heute erkennen.[8] Nach Hanker wird im Zusammenhang mit Basel II Folgendes unter Rating verstanden: „Die Ermittlung der zukünftigen Fähigkeit eines Unternehmens zur vollständigen und termingerechten Tilgung und Verzinsung seiner Schulden. Ziel des Ratings ist es, die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites festzustellen.“[9]

Die vorliegende Arbeit soll einen Beitrag dazu leisten, die Folgen aufzuzeigen, welche die allgemeine Ratingpflicht im Einzelnen auf die Kreditlandschaft hat. Des Weiteren soll sie das Verständnis des Lesers für Basel II erhöhen und darstellen, dass Basel II auch als Chance zur nachhaltigen Verbesserung der Situation von Unternehmen dienen kann.

Sie gliedert sich dabei folgendermaßen: beginnend mit den Gründen für die Reform des Basel-I-Akkordes, werden zunächst Schwachstellen von Basel I angeführt und grundlegende Änderungen durch Basel II genannt. Kapitel drei geht anschließend eingehend auf die drei tragenden Säulen von Basel II ein. Dies soll dem Leser einen Überblick über die formellen Veränderungen geben. Ausgehend von diesen Veränderungen werden im folgenden Kapitel die bereits eingetretenen bzw. zu erwartenden Folgen für die Geschäftspolitik des Bankensektors und für die Finanzierung der Unternehmen dargestellt. Ferner sollen in diesem Zusammenhang auch Möglichkeiten der Ratingverbesserung erläutert und Finanzierungsalternativen genannt werden, bevor ein Fazit diese Arbeit abschließt.

2 Gründe für die Reform von Basel I

Als Meilenstein revolutionierte die Baseler Eigenkapitavereinbarung von 1988 - oder besser bekannt als Basel I - die internationale Finanzwelt und stellte eine Harmonisierung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen dar. Das Kreditgeschäft ist bekanntlich ein riskantes Geschäft, welches schnell auf Kosten der Bank gehen kann, sofern das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist seine Kredite zu bedienen. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zum Zusammenbruch und damit zur Insolvenz einer Bank führen.[10] Basel I sieht deshalb in erster Linie den Schutz vor ernsten Krisen des internationalen Finanzsektors vor und schränkt riskante Kreditgeschäfte weitestgehend ein, indem sie eine pauschale Mindesteigenkapitalquote für Kreditinstitute von 8% auf die risikogewichteten Aktiva vorschreibt.[11] Aber gerade diese recht einfache Regelung bringt die falschen Anreize mit sich. So vergeben Banken Kredite bevorzugt an Unternehmen mit schlechter Bonität, da sie bei diesen in der Regel höhere Kreditpreise durchsetzen können. Es scheint offensichtlich, dass dieser Anreiz destabilisierend und somit nicht erwünscht ist. Außerdem müssen Firmen mit guter Bonität die Risiken anderer finanziell mittragen (Quersubventionierung).[12]

Aus diesem Grund veröffentlichte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 1999 die weitaus risikogerechtere Neue Eigenkapitalvereinbarung Basel II, um Basel I zu ersetzen. Diese neue Regelung soll eine stärkere Abhängigkeit der Eigenkapitalunterlegung von der Bonität des Kreditnehmers ermöglichen. Als Folge können die Kreditkosten für die Unternehmen unterschiedlich hoch ausfallen. Des Weiteren werden Faktoren, die sich auf die Bonität und somit auch auf den langfristigen Erfolg und die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens auswirken, berücksichtigt. Zu nennen sind hierzu zum Beispiel die Qualität des Managements oder die Nachfolgeregelung.

Basel II wird zunächst parallel eingeführt und soll dann schrittweise bis Inkrafttreten Ende 2006 die bisherige Regelung ersetzen.[13]

3 Die drei tragenden Säulen von Basel II

Flexible Rahmenbedingungen, weniger konkrete Vorschriften, laufende Überprüfung, mehr Gestaltungsfreiheit sowie besondere Vorschriften zur Offenlegung stellen die Kernpunkte der neuen Vereinbarung dar. Im Gegensatz zum Basel-I-Akkord, der ausschließlich auf das Mindesteigenkapital der Banken abstellt, beruht die Basel-II-Vereinbarung auf drei Säulen, die sich gegenseitig verstärken und fördern, sowie auf diese Weise ein sicheres und solides Finanzsystem gewährleisten sollen.[14]

Spricht man in der Öffentlichkeit von Basel II, so wird darunter oft nur die Eigenkapitalunterlegung der Kredite und das damit verbundene Rating verstanden. Als tragende Elemente des so genannten Drei-Säulen-Konzepts treten dabei neben die „Mindestkapitalanforderung“ aber noch der „Bankaufsichtliche Überprüfungs-prozess“ sowie die „Marktdisziplin“, welche im Folgenden näher erläutert werden. Da die zweite und dritte Säule bankinterne und bankaufsichtliche Prozesse betreffen, stehen sie weniger im Vordergrund der öffentlichen Aufmerksamkeit.[15]

3.1 Säule 1 - Mindesteigenkapitalanforderungen

Die erste Säule stellt als wichtigste Säule den Schwerpunkt des Drei-Säulen-Konzepts dar. Sie beschreibt die Mindeststandards, die Kreditinstitute für ihre Eigenkapitalausstattung einhalten müssen. Der Grundsatz, dass Banken nicht mehr Risiko eingehen dürfen, als sie selbst tragen können, ist in ihr verankert und konkretisiert. Mit Basel II werden Unternehmenskredite nicht mehr pauschal mit 100 Prozent gewichtet werden müssen, was nun eine differenzierte Eigenkapitalunterlegung der jeweiligen Kreditrisiken ermöglicht. Insgesamt müssen zwar immer noch mindestens 8% der gesamten Kreditsumme aller vergebenen Kredite mit Eigenkapital unterlegt sein, ausschlaggebend dafür wird nun aber die durch ein Rating ermittelte Bonität und Einstufung des jeweiligen Kreditnehmers sein. Damit wird klar, warum Banken ihre Kunden heute verschärft prüfen, d.h. einem Rating unterziehen.[16]

Explizit werden vom aktuellen Basel I nur zwei Risikoarten, nämlich das Kreditrisiko[17] und das Marktrisiko[18], abgedeckt. Während sich mit dem Inkrafttreten von Basel II an der Behandlung des Marktrisikos nichts ändern wird, wird es hingegen grundlegende Änderungen bei der Behandlung des Kreditrisikos geben. Des Weiteren wird die explizite Behandlung einer weiteren Risikoart, nämlich des operationellen Risikos[19], eingeführt, welches zusammen mit den beiden anderen mit Kapital zu unterlegen sein wird. Zur Messung der Risiken wird ein evolutionärer Ansatz verfolgt. Dieser lässt sowohl standardisierte Risikomessmethoden als auch verfeinerte Verfahren zu.[20]

3.1.1 Kreditrisiko

Am Ausmaß der Ausführungen im Basel-II-Abkommen lässt sich erkennen, dass auf das Kreditrisiko das Hauptaugenmerk gerichtet ist, da erfahrungsgemäß von diesem die größte Gefahr ausgeht. Der Baseler Ausschuss schlägt einen Standardansatz, der auf externen Ratings basiert, und zwei auf bankinternen Ratingverfahren basierende Ansätze vor (IRB-Basisansatz und fortgeschrittener IRB-Ansatz). Diese beiden Methoden sollen als gleichberechtigte Methoden zur Messung der Kreditrisiken dienen.[21]

Standardansatz

Im Standardansatz entsprechen die Risikogewichtungssätze im Wesentlichen denen der bisherigen Eigenkapitalvereinbarung (Basel I). Neben den bekannten Sätzen (0%, 20%, 50% und 100%) kommt mit Basel II ein fünftes Risikogewicht von 150% für sehr risikoreiche Engagements hinzu und die Einteilung wird durch Bonitätsklassen erweitert.[22]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Risikogewichte im Standardansatz (in %)[23]

Im einfachsten Fall (ohne Berücksichtigung von Sicherheiten) bedeutet ein Risikogewicht von 100%, dass ein Kredit mit seinem vollen Wert in die Berechnung eingeht und deshalb zu 8% mit Eigenkapital zu unterlegen ist. Bei einem Risikogewicht von 20% ist der Kredit hingegen nur mit 20% von 8%, sprich 1,6% zu unterlegen. Bei der Berücksichtigung von Sicherheiten wird der Kreditbetrag entsprechend um die Sicherheiten korrigiert. Wenn für ein Unternehmen keine externe Bewertung vorhanden ist, wird dieses mit einem Standardrisikogewicht von mindestens 100% belegt. Im Standardansatz erfolgt die Einteilung dieser Zu- und Abschläge durch ein unabhängiges Ratingverfahren einer zugelassenen Ratingagentur wie Moody’s Investors Service oder Standard & Poor’s.[24],[25]

IRB-Standard (Internal Ratings-Based Approach)

Da vom Mittelstand aufgrund seiner finanziellen Belastungen auch in Zukunft ein externes Rating kaum zu erwarten ist, wird es bei diesem Klientel überwiegend zur Anwendung des IRB-Ansatzes kommen. Hier ist es den zähen Verhandlungen der deutschen Delegation gelungen, dass mittelständische Strukturen durch die gleichberechtigte Anerkennung bankinterner Ratings berücksichtigt werden.[26]

Im Gegensatz zum Standardansatz gestattet der IRB-Ansatz, von dem es zwei Varianten gibt, den Banken, die Bonität ihrer Kunden selbst zu schätzen. Beim Basisansatz bestimmt die Bank nur die Ausfallwahrscheinlichkeit selbst, während sie sich bei den anderen Risikoparametern auf aufsichtrechtlich anerkannte Verfahren stützen muss. Beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz werden von der Bank neben der Ausfallwahrscheinlichkeit (1) noch weitere Risikoparameter bestimmt: Ausfallquote (2), Kredithöhe zum Zeitpunkt des Ausfalls (3) und die effektive Restlaufzeit (4). Durch diese Verbesserung soll das bankinterne Risikomanagement gefördert werden. Je anspruchsvoller dabei die Methoden sind, desto mehr wird die Bank mit einer geringeren Eigenkapitalanforderung von der Aufsichtsbehörde belohnt.[27] Klarer Vorteil des IRB-Ansatzes ist die bankinterne Einschätzung, durch welche das Potenzial für risikosensitivere Eigenkapitalanforderung enorm ist. Eine Unterscheidung von Krediten für Unternehmen, Staaten und Banken ist beim IRB-Ansatz nicht vorgesehen. Durch die genaueren Methoden resultiert eine stärkere Spreizung der Risikogewichtung (14% - 625%). Ähnlich wie im Standardansatz, werden jedoch die Risikogewichte in mindestens 8 Klassen aufgeteilt werden müssen.[28]

3.1.2 Operationelles Risiko

Mit 20% am Gesamtrisiko werden zukünftig auch die operationellen Risiken einen sehr wichtigen Stellenwert einnehmen. Hierunter fallen bankinterne Risiken, wie beispielsweise Veruntreuung, Probleme mit EDV-Systemen, kriminelle oder auch nicht autorisierte Handlungen.

Mit Basel I ging man bis jetzt davon aus, dass mit der Bestimmung der Kreditrisiken auch die operationellen Risiken bereits abgedeckt sind. Dies erklärt, warum es noch keinen Standard für die Ermittlung dieser Risiken gibt.[29] In der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung vom 26.06.2004 sind nun - analog zum Kreditrisiko - drei verschiedene Ansätze zur Bewertung vorgesehen, die allerdings im Rahmen dieser Arbeit nicht genauer erläutert werden.[30]

[...]


[1]Kröger, M. (2002), elektronisch veröffentlicht unter URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/ 0,1518,220433,00.html (23.04.2005).

[2] Peter Schommer, Handelsexperte bei Ernst & Young

[3] Edgar Meister, Bundesbank-Direktoriumsmitglied

[4] Basel Il, die Neue (Baseler) Eigenkapitalvereinbarung, der Basel-II-Akkord, die Basel-II-Vereinbarung, das Basel-II-Abkommen werden im Folgenden synonym verwendet.

[5] Vgl. Paul, S./ Stein, S./ Kaltofen, D. (2002), S. 533.

[6] Banken, Bankensektor, Kreditinstitute und Institute werden im Folgenden synonym verwendet.

[7] Vgl. Nacken, H.-P. (2003), elektronisch veröffentlicht unter URL: http://www.manager-magazin.de /unternehmen/mittelstand/0,2828,306160,00.html (09.05.2005).

[8] Vgl. Herke, M.-D. (2002), S. 11, 17.

[9]Hanker, P. (2003), S.168.

[10] Vgl . Cramer, C. (2003), elektronisch veröffentlicht unter URL: http://www.faz.net/s/Rub62F5 F194D665462DAB5343BE9604DCA2/Tpl~Edossier~Sdo1~Ado1~E00C175DB20F44387AAF055DEA5F141F8.html (15.04.2005).

[11] Vgl. Haunerdinger, M. (2003), S. 11; Paul, S./ Stein, S. (2002), S. 29.

[12] Vgl. Hanker, P. (2003), S. 23; Vera, A. (2002), S. 28.

[13] Vgl. Hanker, P. (2003), S. 23.

[14] Vgl. Hanker, P. (2003), S. 26; Vera, A. (2002), S. 28.

[15] Vgl. Haunerdinger, M. (2003), S. 19.

[16] Vgl. Haunerdinger, M. (2003), S. 15-17; Hanker, P. (2003), S. 28.

[17] Kreditrisiken sind nach Haunerdinger, M. folgendermaßen definiert: „Risiko durch möglichen Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall beim Kreditnehmer“, Haunerdinger, M. (2003), S. 16.

[18] Marktrisiken sind nach Wikimedia Foundation Inc. folgendermaßen definiert: „Gefahr eintretender Wertverluste, die durch unvorhergesehene Änderungen in den Marktpreisen (Zinsen, Aktienkurse, Wechselkurse, Güterpreise) verursacht werden“, elektronisch veröffentlicht unter www.wikipedia.de

[19] Operationelle Risiken sind nach dem Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht folgendermaßen definiert: „Risiko von Verlusten infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen“, Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Hrsg.) (2004), S. 157, Tz. 644.

[20] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Hrsg.) (2003), S. 3, Tz. 10, 11.

[21] Vgl. Eberhard, Heinke (2002), S. 4.

[22] Vgl. Eberhard, Heinke (2002), S. 4.

[23] Quelle: In Anlehnung an Vera, A. (2002), S. 30.

[24] Vgl. Vera, A. (2002), S. 29; Becker, B./ Müller, S. (2003), S. 536, 537.

[25] Siehe hierzu auch Tabelle 1: Definition klassischer Ratingskalen.

[26] Vgl. Vera, A. (2002), S. 29; Heinke, E. (2002), S. 4.

[27] Vgl. Haunerdinger, M. (2003), S. 18; Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Hrsg.) (2003), S. 5, 6, Tz. 18 -23; Becker, B./ Müller, S. (2003), S. 536.

[28] Vgl. Hanker, P. (2003), S. 31; Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Hrsg.) (2003), S. 5, Tz. 18.

[29] Vgl. Hanker, P. (2003), S. 36, 37.

[30] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Hrsg.) (2004), S. 157, Tz. 645.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Welche Folgen hat Basel II?
Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen; Standort Nürtingen
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V51806
ISBN (eBook)
9783638476782
ISBN (Buch)
9783656800347
Dateigröße
2199 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Welche, Folgen, Basel
Arbeit zitieren
Tobias Fröhner (Autor:in), 2005, Welche Folgen hat Basel II?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51806

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