Pakistan auf dem Wege zum Failed state? Probleme eines islamischen Staates im asiatischen Kontext


Diplomarbeit, 2005

137 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Staatsbegriff
2.1 Der juristische Staatsbegriff
2.2 Die Souveränität, die Nationalstaatlichkeit und der Westfälische Staat
2.3 Die Erosion des Westfälischen Staates

3. Der Begriff des „Failed State”
3.1 Merkmale des „Failed State“
3.1.1 Politisches Versagen und Verlust des Gewaltmonopols
3.1.2 Mangelnde Befriedigung der Grundbedürfnisse der Staatsbürger
3.1.3 Funktionsunfähigkeit staatlicher Institutionen
3.1.4 Staatliche Institutionen als Instrument der Ausbeutung
3.1.5 Außenpolitische Handlungsunfähigkeit
3.1.6 Keimzelle der internationalen Kriminalität und des Terrorismus

4. Ursachen und Katalysatoren für die Entwicklung zum „Failed State“
4.1 Das koloniale Erbe
4.2 Fehlende nationale Identifikation
4.3 Demokratiedefizite
4.4 Ethnische Konflikte

5. Pakistan auf dem Weg zum „Failed State“?
5.1 Die koloniale Vergangenheit und die Phase der Staatsgründung
5.1.1 Die Geburtsfehler Pakistans
5.1.2 Territoriale Integrität? Der Kaschmirkonflikt und andere Grenzstreitigkeiten
5.2 Die Suche nach der pakistanischen Identität
5.2.1 Die integrationsstiftende Rolle des Islam
5.2.2 Gemeinsame Wurzeln?
5.2.3 Die Feindschaft zu Indien
5.2.4 Pakistan: Zu heterogen für eine nationale Identität?
5.3 Zusammensetzung, Verhalten und Wechselbeziehungen der herrschenden Klasse
5.3.1 Die politische Elite Pakistans
5.3.2 Die Feudalherren
5.3.3 Die Parteien
5.3.4 Die Bürokratie
5.3.5 Korruption und Selbstbereicherung
5.3.6 Die Rolle des Militärs
5.4 Die Leistungsfähigkeit des pakistanischen Staates
5.4.1 Die Bildungs- und Gesundheitsmisere
5.4.2 Fehlende Rechtsstaatlichkeit?
5.5 Konflikte in Pakistan – Ethnischer oder politischer Natur?
5.5.1 Konfliktherd Belutschistan
5.5.2 Der Sindh als Sindhudesh?
5.5.3 Die Mohajirs und Karachi
5.5.4 Der Konflikt zwischen Sunniten und Schiiten
5.6 Die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols
5.6.1 Die Tribal Areas als der „Wilde Westen“ Pakistans
5.6.2 Die Tribal Areas als Zentrum der pakistanischen Schattenwirtschaft
5.6.3 Pakistan als Rückzugsraum des internationalen Terrorismus

6. Bewertung und Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

Erklärung des Diplomanden

1. Einleitung

Pakistan auf dem Wege zum „Failed State“? Eine akute und gleichzeitig brisante Frage, die sich passend in die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über die regionale Sicherheitslage in Süd-Ostasien einfügt. Dabei wird Pakistan erst seit wenigen Jahren unter Analysten der internationalen Politik wieder ernsthaft betrachtet. Pakistans Aufstieg zur Atommacht im Jahre 1998, die Machtübernahme des Militärs im Jahre 1999 und die veränderte globale Sicherheitslage nach dem 11.09.2001 haben dieses Land nach jahrelanger praktischer Nichtbeachtung und internationaler Vernachlässigung zunehmend wieder in das Blickfeld der Weltöffentlichkeit gerückt. Seither werden von internationalen Beobachtern vor allem das außenpolitische Verhalten, insbesondere die Beziehung zum Erzrivalen Indien, die Kooperation im Anti-Terror-Kampf an der Seite der USA, aber auch die Entwicklung der innerstaatlichen Konflikte Pakistans besonders kritisch unter die Lupe genommen. Dabei wird das Gefährdungspotenzial für die internationale Gemeinschaft, das von Pakistan ausgehen könnte, von vielen Seiten immer noch verkannt. Pakistan als „Failed State“ in Süd-Ostasien, ein Szenario das definitiv weitaus größere als nur regionale Konsequenzen hätte. Pakistan als „Failed State“, das könnte unter anderem bedeuten: Massenvernichtungswaffen in den Händen von radikal-islamistischen Terroristen. Einer der schlimmste Albträume der Weltgemeinschaft könnte sich so verwirklichen. Einige, vor allem amerikanische Wissenschaftler, sehen Pakistan auf dem besten Wege zum „Failed State“. So trifft beispielsweise die Autorin Mary Anne Weaver im Vorwort ihres im Jahre 2002 erschienenen Werkes „Pakistan in the Shadow of Jihad and Afghanistan” die Prognose: „Pakistan could well become the world’s newest failed state – a failed state with nuclear weapons”[1] und Stephen Philip Cohen diagnostiziert 2004 in seinem Buch „The Idea of Pakistan“, dass „a catastrophically failed Pakistan would become a matter of grave concern to many states”.[2]

Pakistan ist ein junger postkolonialer Staat, der seit seiner Gründung im Jahre 1947 unter einer Vielzahl von überwältigen Problemen zu leiden hat. Ethnische, soziale und religiöse Spannungen und Konflikte sowie politisches und wirtschaftliches Missmanagement haben das Land von Anfang an stark geprägt. Von der Vision eines modernen und progressiven Staates für die Muslime des indischen Subkontinentes ist spätestens seit der Separation von Ost-Pakistan nicht mehr viel übrig geblieben. Die weitgehend verarmte ländliche Bevölkerung Pakistans lebt noch heute größtenteils in mittelalterlichen feudalen Verhältnissen. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind in Pakistan nur eine kümmerliche Blume geblieben. Zaghaften Gehversuchen auf dem Pfade der Demokratie folgten bislang immer wieder längere Phasen der Repression und der Militärherrschaft. Befindet sich der Staat Pakistan, der trotz seiner vielfältigen ungelösten Probleme immerhin seit nunmehr 58 Jahren existiert, tatsächlich auf einem unheilvollen Weg oder ist die Befürchtung, dass Pakistan sich zum „Failed State“ entwickelt, möglicherweise völlig unbegründet?

Der Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist es, zu analysieren inwieweit die inneren Probleme Pakistans eine ernsthafte Gefährdung für den Staat darstellen und inwieweit das Land in der Lage ist, sich unter der schweren Last dieser Schwierigkeiten als handlungs- und problemlösungsfähig zu erweisen. Hat der pakistanische Staat bereits vor seinen vielfältigen Problemen kapituliert und lässt sich bereits ein Zerfallsprozess des Staates beobachten? Wenn nicht, welche Faktoren verhindern Pakistans Abgleiten in den Zustand eines „Failed States“? Das Ziel dieser Arbeit ist es, eine umfassende Analyse des Gesundheitszustandes des pakistanischen Staates und seiner Gesellschaft wiederzugeben und aus diesem Befund heraus gemäß der Frage: Befindet sich Pakistan auf dem Wege zum „Failed State“? – eine Zukunftsprognose über die weitere Entwicklung des Landes abzuleiten.

Der Stand der wissenschaftlichen Forschung zu dieser Thematik befindet sich noch weitgehend in den Kinderschuhen. Die wissenschaftliche Betrachtung des Objektes Pakistan war lange Zeit eine nahezu exklusive Domäne von nach Großbritannien emigrierten Pakistanis und Indern sowie weniger lokaler pakistanischer Wissenschaftler wie z.B. Shahid Javed Burki. Die innerstaatlichen Probleme Pakistans sind bei diesen Arbeiten schon sehr früh datailiert und umfassend erfasst worden. Selbst die älteren Werke aus den 50er bis zu den 80er Jahren beschreiben im Großen und Ganzen die gleichen Probleme, unter denen Pakistan noch heute zu leiden hat. Insgesamt wurde Pakistan wissenschaftlich nur sehr sporadisch unter die Lupe genommen. Deutschsprachige Literatur ist extrem selten zu finden, die Ausnahmen bilden die Publikationen von Wolfgang-Peter Zingel, Boris Wilke und verschiedene Analysen politischer Stiftungen insbesondere der Friedrich-Ebert-Stiftung. Die jüngsten regionalen Entwicklungen haben jedoch vor allem die US-amerikanische Forschung in diesem Bereich intensiviert. Aus eigenen sicherheitspolitischen Erwägungen und auf Grund des gegenwärtigen militärischen US-Engagements in dieser Region wurde bei ihnen das Interesse, das seit Ende der 80er Jahre (nach dem Abzug der Sowjets aus Afghanistan) praktisch nicht mehr existierte, neu belebt. Als ausgewiesene amerikanische Pakistanexperten haben vor allem Stephen Philip Cohen und Dennis Kux einen wesentlichen Beitrag zur Analyse des Landes gegeben. Amerikanische Literatur weist dabei jedoch die Eigenschaft auf, dass sie sich in den meisten Fällen ganz spezifisch an einem amerikanischen Idealbild orientiert und Pakistan lediglich auf seinen Nutzen für die Umsetzung amerikanischer strategischer Interessen hin untersucht. Eine spezifische Untersuchung des Staates Pakistan hinsichtlich der Kriterien eines „Failed States“, wie sie in dieser Arbeit vorgenommen wird, findet bislang in dieser Form in der vorhandenen wissenschaftlichen Literatur kein Pendant.

Im Mittelpunkt der meisten wissenschaftlichen Untersuchungen von „Failed States“ lagen bislang überwiegend die postkolonialen Staaten Afrikas. Lediglich Dennis Kux scheint in seinem im Jahre 2001 erschienenen Werk „Pakistan – Flawed not Failed State“ zumindest dem Titel nach Pakistan als „Failed State“ betrachtet zu haben. Bei näherer Lektüre dieses Buches stellt sich jedoch sehr schnell heraus, dass dieses Ziel nicht erreicht bzw. gar nicht angestrebt wurde.

Die Literaturlage zur allgemeinen Thematik der „Failed States“ ist zwar sehr umfassend, dafür aber sehr unübersichtlich und heterogen. Den Grundstein für die Erforschung dieses Gegenstandes hat wohl Robert H. Jackson in den 90er Jahren gelegt. Nutzte er noch den Begriff „Quasi-State“, so hat sich in der späteren Literatur der Begriff „Failed State“ durchgesetzt. Das vermehrte Auftreten von sogenannten „Failed States“ nach dem Ende des Kalten Krieges hat auch die Forschung in diesem Bereich intensiviert. Vor allem amerikanische Wissenschaftler haben in jüngster Zeit verstärkt diese Thematik aufgegriffen, geht ihrer Meinung nach die Gefahr des globalisierten Terrorismus doch von den Territorien gescheiterter Staaten aus. Eine präzise, einheitliche und brauchbare Definition davon, was genau einen „Failed State“ ausmacht und welche Faktoren einen Staat zum „Failed State“ machen, gibt es bislang jedoch nicht. Die unterschiedlichen vorhandenen Ansätze legen ihr Hauptaugenmerk teilweise auf völlig verschiedene Gesichtspunkte. Soziale, politische, wirtschaftliche, innerstaatliche und externe Auslöser werden dabei teilweise komplett unterschiedlich gewichtet. Oftmals ist auch eine Vermischung der Merkmale von „Collapsed States“, „Failed States“ aber auch von sogenannten „Rough States“ (Schurkenstaaten) zu beobachten. Der in dieser Arbeit gewählte Ansatz zur Definition des „Failed States“ versucht die wesentlichen gemeinsamen Kriterien der verschiedenen Ansätze zu kombinieren und kommt dabei den von Robert I. Rotberg aufgestellten Kriterien am nächsten. Eine Betrachtung Pakistans aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten soll dabei ausgeklammert bleiben. Auch wenn ökonomische Schwierigkeiten die Staatszerfallstendenzen erheblich beschleunigen können, würde eine Untersuchung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des pakistanischen Staates den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Aus diesem Grund wird sich diese Untersuchung lediglich auf politische und gesellschaftliche Aspekte konzentrieren.

Um die aufgeworfene Fragestellung zielgerichtet zu beantworten, ist diese Arbeit in vier Hauptkapitel gegliedert. Kapitel zwei bis vier bilden dabei den theoretischen Rahmen, der schließlich in Kapitel fünf die Grundlage für die eingehende Analyse des Staates Pakistan darstellen wird. Der theoretische Rahmen wird dabei wie folgt aufgebaut: Kapitel zwei gibt zunächst eine kurze Einführung in das dieser Arbeit zugrunde gelegte Verständnis des Staatsbegriffes. Dabei wird auf den stetigen Wandel des Staatsbegriffes und auf die Schwierigkeit der Verfassung einer allgemeingültigen Definition des Staates verwiesen. Es folgt eine kurze Vorstellung des juristischen Staatsbegriffes mitsamt einer Erläuterung, warum dieser Begriff für diese Arbeit weitgehend ungeeignet ist. Danach gibt dieses Kapitel einen Einblick in das derzeitig vorherrschende Staatsverständnis, welches noch immer die Grundzüge des Westfälischen Staates trägt. Auf seine Schlüsselkonzepte: Souveränität und Nationalstaatlichkeit wird dabei gesondert eingegangen. Abschließend werden die Ursachen genannt, die dazu geführt haben, dass die Merkmale des Westfälischen Staates seit einigen Jahrzehnten zunehmend erodiert sind.

Das Kapitel drei widmet sich der Erläuterung des Begriffes „Failed State“ und stellt dabei seine wesentlichen Erscheinungsmerkmale heraus. Nach einem Überblick über die Bedeutung von „Failed States“ für die internationale Gemeinschaft bzw. Sicherheit sowie einer Darstellung der Entwicklungslinien, die zum vermehrten Auftreten von „Failed States“ im 20. Jahrhundert geführt haben, werden sechs Charakteristika herausgearbeitet, die zwar nicht alle gleichzeitig vorhanden sein müssen, in der Regel aber in den meisten „Failed States“ zu beobachten sind. Die sechs Merkmale – Political failure, mangelnde Befriedigung der Grundbedürfnisse der Staatsbürger, Funktionsunfähigkeit staatlicher Institutionen, außenpolitische Handlungsunfähigkeit und Keimzelle des internationalen Terrorismus – werden dabei jeweils einzeln vorgestellt.

Der Inhalt von Kapitel vier gibt, nachdem im dritten Kapitel die Erscheinungsformen des „Failed State“ dargestellt wurden, einen Überblick über die wichtigsten Ursachen und Katalysatoren für die sukzessive Entwicklung eines Staates hin zum „Failed State“. Hier wird vor allem auf die Bedeutung der kolonialen Vergangenheit verwiesen, die oftmals einer der wesentlichen Gründe für die Genese der weiteren Ursachen bzw. Katalysatoren für einen „Failed State“ ist: Fehlende nationale Identifikation, Demokratiedefizite und ethnische Konflikte.

In Kapitel fünf wird der Staat Pakistan schließlich anhand der in Kapitel drei und vier aufgestellten Kriterien dahingehend untersucht, ob er sich auf dem Wege zum „Failed State“ befindet oder nicht. Der pakistanische Staat wird dabei hinsichtlich des Vorhandenseins der konkreten Merkmale des „Failed States“ und zum anderen hinsichtlich der möglichen Ursachen und Katalysatoren betrachtet, die dazu beitragen könnten, dass er zukünftig scheitert. Nach einem kurzem Einblick in einige wichtige Grunddaten Pakistans wird in Kapitel 5.1 auf die koloniale Vergangenheit und die schwierige Phase der Staatsgründung eingegangen. Es wird die idealistische „Idee Pakistan“ erläutert, aus der heraus dieser Staat entstanden ist. Weiterhin werden die Geburtsfehler Pakistans beschrieben, die schon sehr frühzeitig deutlich machten, dass die „Idee Pakistan“ niemals verwirklicht werden kann. Die bis heute ungelösten Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarländern Indien und Afghanistan warfen in diesem Zusammenhang von Anfang an zusätzlich die Frage nach der territorialen Integrität Pakistans auf.

In Kapitel 5.2 steht die Frage nach einer nationalen pakistanischen Identität im Vordergrund. Hat es in Pakistan einen erfolgreichen Nationbuilding Prozess gegeben, der die heterogene Bevölkerung zu einer Einheit geformt hat? Oder reichen der gemeinsame islamische Glauben und die geteilte Perzeption der indischen Bedrohung nicht aus, um die Gräben in der pakistanischen Gesellschaft zu überwinden und lokale Stammes- und Clanstrukturen aufzubrechen? Dieses Kapitel gibt angelehnt an diese Fragen einen Ist-Zustand des pakistanischen Nationbuilding-Prozesses wieder.

Kapitel 5.3 gibt einen Überblick über die Zusammensetzung, das Verhalten und die Wechselbeziehungen innerhalb der herrschenden Klasse in Pakistan. Dabei wird verdeutlicht, dass der pakistanische Staat seit seiner Gründung von einer sehr kleinen Schicht einflussreicher Familien regiert wird, dass das Establishment von einer Ethnie dominiert wird und überwiegend an Selbstbereicherung interessiert ist. Dieses Kapitel geht gesondert auf die politische und gesellschaftliche Rolle der Feudalherren, der politischen Parteien, der mächtigen Bürokratie und speziell auf die entscheidende Rolle des pakistanischen Militärs ein. Das Hauptaugenmerk dieses Kapitels liegt dabei auf den Auswirkungen, die das Verhalten der herrschenden Klasse auf den Gesundheitszustand des pakistanischen Staates hat.

Kapitel 5.4 zeichnet ein Bild der Leistungsfähigkeit des pakistanischen Staates. Ist der Staat in der Lage, seinen staatlichen Aufgaben nachzukommen und die Grundbedürfnisse seiner Bevölkerung zu befriedigen? Um diese Frage beantworten zu können, wird das Bildungssystem, das Gesundheitswesen und das Rechtssystem Pakistans näher beleuchtet. Besonders kritisch wird hierbei das Bildungswesen betrachtet, da nur eine gebildete Bevölkerung in der Lage sein kann, einen gesellschaftlichen und politischen Wandel in Pakistan herbeizuführen. Eine Vernachlässigung der staatlichen Aufgaben in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Rechtsprechung hätte hingegen stark negative Auswirkungen auf den für einen Staat überlebenswichtigen Nationbuilding Prozess.

Das Kapitel 5.5 beleuchtet die vielfältigen schwellenden ethnischen und religiösen Konflikte in Pakistan. Dabei wird den Ursachen dieser Konflikte auf den Grund gegangen und die Frage untersucht, ob es sich bei diesen Konflikten um rein ethnische oder religiöse Spannungen handelt oder ob sie nur der Deckmantel für politische Konflikte sind, die ihre Wurzeln im politischen Versagen des Staates haben. Zu diesem Zweck werden exemplarisch die Konfliktherde Belutschistan und Sindh sowie die pakistanische „Hauptstadt der Gewalt“ Karachi mit den dort eingewanderten Mohajirs untersucht. Gleichzeitig wird dabei die aktuelle Gefahr von Separationstendenzen eingeschätzt. Als weiterer Konflikt, der jedoch nicht entlang der Linie ethnischer Zugehörigkeit verläuft, wird der sich immer stärker entzündende und sehr gewaltsame Konflikt zwischen Sunniten und Schiiten unter die Lupe genommen.

Nachdem schon in Kapitel 5.5 einige Beispiele für das in manchen Teilen des Landes nur schwach ausgeprägte Gewaltmonopol des Staates aufgezeigt wurden, wird in Kapitel 5.6 auf die Situation im sogenannten „Wilden Westen Pakistans“ eingegangen. Am Beispiel der Stammesgebiete entlang der afghanischen Grenze lässt sich die Schwäche des staatlichen Gewaltmonopols am eindrucksvollsten belegen, dabei sollen die Ursachen und die Folgen der Abwesenheit des Staates in diesem Gebiet gleichermaßen betrachtet werden. Die Schattenwirtschaft, die ihr Zentrum in den Stammesgebieten hat, ist in Pakistan zu einer bedrohlichen Größe geworden. Der Drogen- und Waffenschmuggel, der sich bislang der staatlichen Kontrolle erfolgreich entzieht und weitreichende grenzüberschreitende Folgen hat, wird dabei von internationaler Seite stark verurteilt. Die Funktion der pakistanischen Stammesgebiete als Rückzugsraum des internationalen Terrorismus hat Pakistan nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zusätzlich außenpolitisch stark unter Druck gesetzt. Pakistans Bemühungen, den Terroristen diesen Rückzugsraum zu entziehen, werden in diesem Kapitel ebenso beleuchtet wie die vielseitigen Interessen am Erhalt des Status Quo in den Stammesgebieten.

Abschließend werden in der Schlussbetrachtung, um letztendlich die Frage nach der Zukunft Pakistans beantworten zu können, auf der Grundlage der vorangegangenen Untersuchung die Argumente, die dafür sprechen, dass Pakistan sich auf dem Wege zum „Failed State“ befindet, mit den Argumenten abgewogen, die gegen diese These sprechen.

2. Der Staatsbegriff

Was ist ein Staat? Dass diese Frage nicht ohne Probleme beantwortet werden kann, liegt daran, dass der Staat in einer riesigen Bandbreite von unterschiedlichsten sozialen Organisationsformen erscheint. Diese ausgesprochene Heterogenität begründet sich dabei aus den jeweiligen historischen Entwicklungslinien, durch die ansässige Gesellschaft und durch die spezifische Kultur. Jeder Staat ist so ein Produkt dieser spezifischen Vorgaben und wird hieraus individuell geformt und geprägt. Eine allgemeingültige Definition des Staates erscheint aus diesem Grund unmöglich, deshalb gibt es „keinen wissenschaftlichen Staatsbegriff, der dem Streit der Parteien in reiner Objektivität enthoben wäre“.[3] Trotz dessen haben politische und soziologische Denker von Plato, Aristoteles, Machiavelli über Hobbes, Locke, Kant, Bodin, Montesquieu, Rousseau bis hin zu Hegel, Schmitt, Marx und Weber eine ideengeschichtliche Betrachtung des Staates unternommen und dabei ein Spiegelbild des jeweiligen epochalen Staatsverständnisses von der Antike über das Mittelalter bis hin zur Neuzeit hinterlassen.[4]

Der Versuch, die Natur des Staates auszumachen, also die Antwort auf die Frage was den Staat unabhängig von der Staatsorganisation von anderen sozialen Gebilden unterscheidet, wurde im Verlauf der Geschichte höchst unterschiedlich beantwortet.[5] Die Antworten reichen dabei von der Betrachtung des Staates als die höchste Gewalt, als Vertragskonstruktion, als Organismus, als Beziehungsgefüge, als Normenordnung, als ein Gefüge sinnorientierten Verhaltens, als ein System von Handlungsstrukturen bis hin zum Staat als politische Klassenorganisation.[6] Des weiteren hat die Wissenschaft über die Jahrhunderte hinweg ein buntes Kaleidoskop von Schemata geschaffen, anhand derer historische und bestehende Staaten typisiert und klassifiziert werden. Auf Grund der Vielzahl bestehender Staatsformen und der Komplexität von Staatsgebilden können diese Schemata jedoch häufig nicht die volle Wirklichkeit erfassen.[7]

Nach einer kurzen Erläuterung des juristischen Staatsbegriffes gibt dieses Kapitel einen Einblick in das derzeitig vorherrschende, von Anfang an europäisch geprägte Staatsverständnis, welches noch immer stark am Westfälischen Staat in Anlehnung an den Friedensschluss von 1648 ausgerichtet ist. Die Schlüsselkonzepte der Souveränität und der Nationalstaatlichkeit werden dabei gesondert hervorgehoben. Abschließend werden die Tendenzen erläutert, die dazu führen, dass das Prinzip des Westfälischen Staates mehr und mehr abgetragen wird.

2.1 Der juristische Staatsbegriff

Eine sehr nüchterne Definition des Staatsbegriffes kommt aus der Staatslehre. Staatsgebiet – Staatsvolk – Staatsgewalt, die Dreielementelehre der allgemeinen Staatslehre nennt die Bedingungen, die im Staatsrecht und im Völkerrecht erfüllt sein müssen, um ein soziales Gebilde rechtlich als Staat bezeichnen zu können.[8] Diese juristische Definition des Staates ist zumindest in den Punkten Staatsgebiet und Staatsvolk relativ einfach anzuwenden, das Merkmal Staatsgewalt hingegen bedarf einer tiefergehenden Problematisierung.

Das Staatsgebiet ist im juristischen Sinne das durch Grenzen bestimmte Territorium, über das der Staat seine Gebietshoheit ausübt und das den Raum für die staatliche Herrschaft bietet.[9] Die Menschen, die durch ein bestimmtes Zusammengehörigkeitsgefühl verbunden und gewillt sind, auf Dauer in diesem Staatsgebiet zu leben, bezeichnet man als Staatsvolk. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Staatsangehörigen kann dabei historisch entstanden sein, auf kulturellen Merkmalen oder aber auf Abstammung beruhen.[10] Die Staatsgewalt als dritte Vorraussetzung ist das Element, das am schwierigsten zu bestimmen ist. Die Dreielementetheorie definiert die Staatsgewalt dabei als eine Machtorganisation in Form einer Aufbau- und Ablauforganisation, die Menschen in ihrem Verhalten beeinflussen kann.[11] Die Frage der Legitimität der Staatsgewalt stellt sich gemäß der Dreielementetheorie nicht, hier ist allein ausschlaggebend, dass die Staatsgewalt effektiv ist, also gegenüber den Staatsbürgern durchgesetzt wird.[12] Der hier skizzierte juristische Staatsbegriff versucht dabei klare Merkmale als Entscheidungsgrundlage aufzustellen, mit denen man im Zweifelsfall bestimmen kann, ob ein soziales Gebilde die Staatsqualität besitzt oder nicht.[13]

Diese juristische Betrachtung, die das Vorhandensein von Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt als Vorraussetzung für die Existenz eines Staates aufstellt, berücksichtigt dabei aber nicht das Phänomen der „Failed States“ und „Collapsed States“, in denen die Staatsgewalt entweder nicht mehr effektiv arbeiten kann oder aber überhaupt nicht mehr existent ist. Handelt es sich bei diesen sozialen Gebilden, denen das dritte Element der Dreielementetheorie abhanden gekommen ist, also nicht mehr um Staaten im Sinne dieser Definition? Die völkerrechtliche Praxis der Vereinten Nationen knüpft in dieser Frage „an die seit langem etablierte Praxis und Lehre an, wonach Identität und Kontinuität des Staates durch vorübergehenden Wegfall der einheitlichen und wirksamen Staatsautorität nicht in Frage gestellt sind“[14]. Der „Failed State“ sowie auch der „Collapsed State“, die in dieser Arbeit noch näher beleuchtet werden, sind demnach auch im völkerrechtlichen Sinne als Staaten und Völkerrechtssubjekte zu bezeichnen.

Für die vergleichende Politikwissenschaft ist die juristische Dreielementetheorie wenig hilfsreich. Die politikwissenschaftliche Analyse knüpft deshalb nur am letzten Kriterium – der Staatsgewalt – an, welches sich „einer juristischen Qualifikation entzieht und eine Bewertung der Wirklichkeit verlangt“[15]. Gemäß Max Weber (1864-1920) beinhaltet die Staatsgewalt das Vermögen der Herrschaftsinstanz, das Monopol des legitimen physischen Zwanges für die Durchführung der Ordnungen erfolgreich in Anspruch nehmen zu können.[16] Diese Arbeit knüpft ebenfalls an dem Punkt Staatsgewalt an. Dabei wird im Sinne von Webers Staatsbegriffs in erster Linie das Vermögen des Staates, sein Gewaltmonopol und seine innere Souveränität gegen innere und äußere Einflüsse aufrecht zu erhalten sowie das Vermögen des Staates, seinen staatlichen Funktionen nachzukommen, untersucht. Die Problematik der Legitimität staatlicher Herrschaft, also die „Unterstützung und Anerkennung, die dem Staat aus der Gesellschaft zufließt,“[17] soll hierbei ebenso betrachtet werden.

2.2 Die Souveränität, die Nationalstaatlichkeit und der Westfälische Staat

Historisch betrachtet fand die Idee der Staatssouveränität mit dem Ende des 30jährigen Krieges in Europa ihren Durchbruch. Seither ist die Souveränität eines der wichtigsten und am stärksten betonten Merkmale des modernen Staates.[18] Die Entwicklung der Idee von Souveränität kann dabei bis zu Jean Bodin (1529-1596) zurückverfolgt werden und Max Weber bescheinigte der Souveränität sogar, das wesentlichste Attribut des heutigen Staates zu sein.[19] Heute wird „unter Souveränität (...) das Vermögen eines Staates verstanden, seine Aufgaben als zentrale, oberste Ordnungsgewalt wahrzunehmen. Dies gilt sowohl für seinen innerstaatlichen Bereich, (...) wie auch für den Bereich seiner Außenpolitik, die ebenso ohne Einmischung fremdstaatlicher Kräfte – eben souverän – gestaltet werden will.“[20]

Wenn heute vom modernen Staat gesprochen wird, dann zumeist im Sinne des Westfälischen Staates in Anlehnung an die Übereinkünfte, die im Westfälischen Frieden von 1648 abgeschlossen wurden: „The state’s triumph over alternative arrangements – kinship-based aristocracies, feudal arrangements, trade networks, even the Church itself – was implicitly acknowledged in the Peace of Westphalia.“[21] Die innere und äußere Souveränität des Staates wurde zum höchsten Gut, jedem souveränen Staat wurden fortan die gleichen internationalen Rechte zugebilligt. Der Staat war von nun an absolut frei in seinen ökonomischen und politischen Entscheidungen, die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, damals meist religiöser Art, wurde von allen Seiten abgelehnt, „der Nichteinmischungsgrundsatz wurde zum Fundament der Souveränität“.[22] Der souveräne Staat wurde vollkommen autonom in seiner Gesetzgebung, der Regelung von Konflikten und auch in der Wahl seiner Mittel zur Durchsetzung seiner Gesetze. Der moderne Staat im westfälischen Sinne ist darüber hinaus Territorialstaat, also ein Staat mit fest definierten Grenzen, er hat zudem die Kraft und Mittel, seine Bevölkerung und seine Grenzen selbstständig zu verteidigen. Der Anspruch an den Westfälischen Staat besteht aber auch darin, dass er sich an internationale Vereinbarungen hält, dass er ein gewisses Maß an innerer Stabilität aufweist und dass von seinem Territorium keine Gefahr (Kriminalität, Terrorismus, usw.) für andere souveräne Staaten ausgeht.[23] Der souveräne Westfälische Staat hat sich seither zum weltweit dominierenden Modell staatlicher Organisation entwickelt. Dieses ursprünglich europäische Staatsideal mit seinem Schlüsselkonzept der Souveränität hat das internationale Staatensystem so nachhaltig beeinflusst, dass es heute noch oftmals als Westfälisches Staatensystem bezeichnet wird.

Ein weiteres bedeutendes Attribut des modernen Staates, das mit den Eigenschaften des Westfälischen Staates verschmolz, ist die Nationalstaatlichkeit, deren Wurzeln ebenfalls in Europa liegen. Die Idee des Nationalstaates setzte sich im Verlauf des 19. Jahrhundert durch und begründete sich aus der Annahme, „that legitimate government could only be based upon the principle of national self-determination and that, at least ideally, state and nation ought to be identical with one another”.[24] Die Etablierung der Nationalstaatlichkeit führte zu einer Stärkung der Bindung zwischen Staat und Gesellschaft, sie zielte darauf, „to overcome local ethno-cultural diversity and to produce standardized citizens whose loyalities to the nation would be unchallenged by extra-societal allegiances“.[25] Der Erfolg des modernen Nationalstaates beruht zu einem wesentlichen Teil auf seinen Anspruch, „to guarantee the physical security, the economic well-being, and the cultural identity of its citizens”.[26] Die Loyalität seiner Gesellschaft gewinnt der Nationalstaat durch die Bereitstellung politischer Güter wie: „security, education, health services, economic opportunity, environmental surveillance, a legal framework of order and a judical system to administer it, and fundamental infrastructural requirements such as roads and communications facilities“.[27] Durch die staatliche Monopolisierung der Gewalt im Inneren, durch Polizeikräfte und durch die Schaffung und Unterhaltung einer funktionierenden Verwaltung setzt der Nationalstaat seine öffentliche Ordnung durch, kommt seinen staatlichen Aufgaben nach und stärkt so seine Autorität.[28] Nach Außen schafft er sich durch die Aufstellung von Streitkräften eine Basis, um seinen nationalen Interessen Nachdruck verleihen zu können.[29] Die Nationalstaatlichkeit, also die Loyalität seiner Staatsbürger, wurde zu einem wesentlichen Bestandteil des Westfälischen und damit des modernen Staates.

2.3 Die Erosion des Westfälischen Staates

Zunächst nahm die weltweite Ausbreitung des Westfälischen Staatensystems mit dem europäischen Imperialismus des 20. Jahrhunderts ihren Lauf. Staatsouveränität und Nationalstaatlichkeit waren gemäß dem damaligen Zeitgeist jedoch ausschließlich europäischen oder europäischstämmigen Völkern vorbehalten. Nach dem Ersten Weltkrieg gab es unter dem damals neu geschaffenen Völkerbund zwei Arten von politischen Einheiten, zum einen die souveränen Staaten selber und zum anderen die Gebiete, die aus imperialistischer Sicht durch Menschen bewohnt waren, die noch nicht für die moderne Staatlichkeit bereit waren.[30] Europäische Kolonialmächte teilten diese Gebiete in Afrika, Asien und Südamerika unter sich auf, Grenzen wurden dabei ungeachtet der soziokulturellen und ethnischen Zusammenhänge willkürlich gezogen, Europa tat sich die Welt untertan.

Mit der Delegitimation des imperialistischem Strebens und der einsetzenden Entkolonialisierung nach dem Zweiten Weltkrieg erlangte bald eine Kolonie nach der anderen die Unabhängigkeit. Ungeschriebenes Gesetz hierfür war, dass das westfälische Staatensystem dadurch nicht gestört werden durfte: „It had been clear to all, including deeply hostile provincial rivals within the country, that the only way to escape formal control by outside powers was to accept an identity that was an invention of just those powers.“[31] Dies bedeutete für die neu entstandenen Staaten den Zwang zur Adaption des europäischen Staatsverständnisses sowie die Akzeptanz der unwirklichen Grenzziehung, they „were modeled on the European ideal (...), the Charter of the United Nations and its support for the principle of state sovereignity and territorial integrity confirmed the centrality of the European state ideal“.[32]

Die Annahme der damaligen vergleichenden Politikwissenschaft, dass diese Staaten im Zuge eines linearen Entwicklungspfades langfristig den gleichen Entwicklungsweg gehen würden wie die Staaten in Europa und Nordamerika und „that Europe would show the rest of the world its future,”[33] bewies sich sehr bald als Trugschluss.[34] In vielen postkolonialen Staaten stagnierte die Entwicklung bereits im Prozess des Nationbuilding, ethnische und religiöse Polarisation stellte diese Staaten vor gewaltige Probleme. Hinter den Fassaden der neu entstandenen souveränen Staaten hat sich daher allzu oft nicht das von außen erhoffte europäische Staatsbild durchsetzen können, „other kinds of political identity survived and often flourished (...) but the new arrangements equally often failed to take root effectively, leaving many populations with neither authoritative local institutions nor robust Weberian-style states“.[35]

In der Phase des Kalten Krieges konnte das Westfälische Staatensystem noch ohne größere Probleme weiter existieren. Die innerstaatlichen Schwierigkeiten der neuen Staaten wurden durch Blockbildung, Indoktrination, Entwicklungs- und Rüstungshilfe der USA und der Sowjetunion verhüllt, die Großmächte setzten die Arbeit ihrer kolonialen Vorgänger erfolgreich fort.[36] Die damalige vorherrschende Policy, um das von konfliktträchtigen Staaten ausgehende Gefährdungspotenzial für die internationale Stabilität einzudämmen, bestand darin, sie zu starken Staaten aufzubauen. Mit mehr oder weniger Erfolg verfolgten die USA dieses geopolitische Ziel unter anderem in Pakistan, Indonesien, Kolumbien und Sierra Leone.[37] Die bipolare Weltordnung des Kalten Krieges hat dadurch zu einer Eindämmung und Unterdrückung von unterschwelligen regionalen und innerstaatlichen Konfliktherden im Sinne eines Kühlschrankes beigetragen. Das Überleben vieler junger Staaten hing einzig und allein von der Unterstützung der Großmächte bzw. der internationalen Staatengemeinschaft ab, eigene innerstaatliche Anstrengungen zum Nation- bzw. Statebuilding blieben meist erfolglos oder wurden gar nicht erst unternommen. „Vor allem im frankophonen Afrika garantierte das ehemalige koloniale ‘Mutterland’ mit Truppen den Erhalt des Staates und eines loyalen Regimes.”[38] Die Abhängigkeit hatte zur Folge, dass „rulers were often accountable to international patrons who constructed and sustained these states instead of to domestic constituencies“.[39] Noch heute ist das Staatsbudget einiger afrikanischer Staaten südlich der Sahara zu mehr als 50 Prozent von externen Zuwendungen abhängig.[40] Die Entwicklung der klassischen Staatsattribute des modernen souveränen Nationalstaates musste so auf der Strecke bleiben, „while inducements to maintain the appearance of stability were strong“.[41] Somit ist seit einigen Jahrzehnten, vor allem in Staaten der Dritten Welt, eine Abnutzung der Ideale des Westfälischen Staates zu beobachten.

Seit dem Ende des Kolonialismus, spätestens jedoch seit dem Ende des Kalten Krieges hat sich das Westfälische Staatensystem augenscheinlich stark gewandelt.[42] Festzustellen ist, dass „the end of the bi-polar distribution of power, has not resulted in stability or world peace,“[43] statt dessen sind seither zahlreiche schwache Staaten wieder ihrem eigenen Schicksal überlassen, dies kann als Katalysator für zahlreiche regionale und innerstaatliche Konflikte betrachtet werden.[44] Die über einen langen Zeitraum verdeckte Instabilität vieler postkolonialer Staaten tritt nun offen zu Tage. Mit dem Wegbruch der Stütze von außen zeigt sich, dass Souveränität und Nationalstaatlichkeit in vielen Staaten nur inhaltslose Worthülsen geblieben sind. Die Globalisierung, die zunehmend an Fahrt gewinnt, verstärkt die Problematik des Nation- und Statebuildings zusätzlich. „In the post-Cold war era, with borders turning into Swiss cheese, pierced by everything from highly mobile capital to the Internet, (...) the relationship between nation and state has been torn asunder.“[45] Das bis zu diesem Zeitpunkt vorherrschende Staatsverständnis vom modernen Staat im westfälischen Sinne verliert seither zusehends an Anschauungskraft, „Souveränität und Nationalstaat, Eckpfeiler des internationalen Systems seit dem Westfälischen Frieden, sind faktisch erodiert und werden attackiert“.[46]

Das westfälische Staatensystem verliert gleichsam auch aus einem anderen Grund an Anschauungskraft: Da im Rahmen zunehmender Internationalisierung und Verflechtung der internationalen Gemeinschaft z.B. durch die Vereinten Nationen, aber auch durch eine Vielzahl von regionalen Organisationen wie der OSZE oder auch der Europäischen Union, ursprünglich allein innerstaatliche Angelegenheiten immer mehr auch andere Staaten des Systems betreffen, verliert der einzelne Staat beträchtlich an Souveränität. Es werden immer mehr Maßstäbe geltend gemacht, die von außen an die inneren Verhältnisse der Staaten angelegt werden; es ist ein Wandel zur multilateralen Normengeltung zu beobachten.[47] Während das Westfälische Staatensystem die Frage der politischen Legitimität bewusst ausklammerte, spielt diese Frage sowie die Frage nach den Menschenrechten seit dem Ende des Kalten Krieges eine immer bedeutendere Rolle. Die humanitären Interventionen z.B. in Kambodscha, Somalia, Haiti, oder im Kosovo stellen seit den 90er Jahren den vorläufigen Höhepunkt dieser Entwicklung dar. Begeht ein Staat Verbrechen gegen die Menschenrechte, kann er heute nicht mehr auf seine Souveränität verweisen, „unter solchen Umständen ha[ben] außenstehende Mächte nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, im Namen der Menschenrechte und der demokratischen Legitimität einzugreifen“.[48]

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass die europäischen Ideale des Westfälischen Staates noch immer Geltung beanspruchen und als Meßlatte an die inneren Verhältnisse und an das äußere Verhalten eines Staates angelegt werden können. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat aber gezeigt, dass immer mehr Staaten vor allem in der postkolonialen Dritten Welt diesen Anforderungen nicht mehr gerecht werden können. Die Hoffnung, dass diese Staaten nach der Souveränitätsübertragung im Zuge einer nachholenden Entwicklung die gleichen Phasen der Staatswerdung durchlaufen wie die europäischen „Vorbildsstaaten“, war von Anfang an unrealistisch. Nation- und Statebuilding ist in vielen Fällen gescheitert, übriggeblieben ist oftmals das, was in dieser Arbeit als „Failed State“ bezeichnet wird, also ein Staat der den Ansprüchen des hier vorgestellten Staatsideals in keiner Weise mehr nachkommen kann und trotzdem nicht von der politischen Weltkarte verschwindet.

3. Der Begriff des „Failed State”

Die Stabilität und Sicherheit der internationalen Staatengemeinschaft beruht zu einem wesentlichen Teil auf dem Vermögen des einzelnen Staates, im eigenen Land für Ruhe und Ordnung sorgen zu können, and [to, T.S.] limit the cancerous spread of anarchy beyond their borders and throughout the world“.[49] Dass dieser westfälische Anspruch an die Staaten heute mehr den je von vielen Staaten der dritten Welt nicht mehr erfüllt werden kann, ist auf zahlreiche Entwicklungen des 20. Jahrhunderts zurückzuführen. Eckpunkte dieser Entwicklung sind kurzgefasst der Zusammenbruch des Osmanischen Reiches und des Habsburgerischen Imperiums nach dem ersten Weltkrieg, die Entkolonialisierung von Asien und Afrika sowie der Zerfall der Sowjetunion.[50] Besonders der rapide Abschied von den Vorstellungen des Imperialismus nach 1945 und die damit verbundene Entkolonialisierung schufen oftmals über Nacht neue souveräne Staaten. Hierbei wurden weder der Entwicklungsstand des Landes, die Grenzziehung, die ethnische Verteilung noch die Vorbereitung auf eine Selbstverwaltung als konstitutiv für die Souveränität betrachtet, ausschlaggebend war alleine der völkerrechtliche Anspruch auf Selbstbestimmung. Der jahrhundertealte Glaube daran, dass nur Europäer beziehungsweise europäisch-stämmige Menschen ein Recht auf Staatssouveränität besitzen, löste sich auf, eine Legitimität des Kolonialismus konnte von den Kolonialmächten unter dem aufkommenden Druck eines internationalem Gleichheitsglaubens nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die internationale Gemeinschaft steht seither unter einer gemeinsamen Verfassung, die auf Souveränität lautet.[51] Den dritten großen Schritt dieser Entwicklung und einen weiteren Schub an der Entstehung von neuen souveränen Staaten brachte der Zerfall der Sowjetunion, der viele ehemalige Sowjetrepubliken unvorbereitet in die Unabhängigkeit entließ. Heute bestehen die Vereinten Nationen zu einem überwiegenden Teil aus souveränen Staaten, die aus ehemaligen Kolonien und ehemaligen Sowjetrepubliken entstanden sind[52], während 1914 das internationale System noch aus 55 Staaten bestand, waren es 1960 bereits 90 und nach dem Ende des Kalten Krieges bereits 192.[53]

Das Idealbild des souveränen Staates im westfälischen Sinne, das bereits in Kapitel 2.2 vorgestellt wurde, stimmt heute seltener denn je mit der Realität überein. Viele dieser im Zuge der dargestellten Entwicklung neu entstanden Staaten sind nicht selten so klein, dass sie wirtschaftlich kaum überlebensfähig sind, darüber hinaus sind sie noch heute an Staatsgrenzen gebunden, die sich aus der künstlichen Verwaltungsgliederung der Kolonien ergeben haben. Oft sind es Vielvölkerstaaten, in denen Nationen willkürlich durch Staatsgrenzen zerschnitten wurden.[54] Man kann daher von fragilen Staaten sprechen, denen die innerstaatlichen Probleme bereits in die Wiege gelegt wurden. Das Überleben dieser Staaten wird heute alleine vom Souveränitätsverständnis und dem guten Willen der Staatengemeinschaft garantiert.[55]

Die Wissenschaft klassifiziert Staaten heute oftmals nach ihrem Durchsetzungsvermögen in der Gesellschaft, wobei häufig die Attribute „Stark“ und „Schwach“ verwendet werden. Der starke Staat, der z.B. oft in Ostasien anzutreffen ist, ist in der Lage, „eine Politik zu formulieren und auszuführen, Gesetze zu erlassen, effizient und mit einem Minimum an Bürokratie zu verwalten, Amtsmissbrauch, Korruption und Bestechung zu verhindern, ein hohes Maß an Transparenz und Verantwortlichkeit in den Regierungsinstitutionen zu gewährleisten und, was am wichtigsten ist, die Einhaltung der Gesetzte zu erzwingen“.[56] Den schwachen Staat muss man hingegen differenzierter betrachten, so fällt die USA auf Grund ihrer liberalen Tradition in dieses Raster. Entstanden aus einer antistaatlichen Revolution sind die amerikanischen Institutionen bewusst so angelegt, dass sie die Staatsmacht begrenzen, eine Einmischung des schwachen amerikanischen Staates in die starke amerikanische Gesellschaft wird nur bedingt geduldet.[57] Die andere Art des schwachen Staates ist vermehrt in Afrika und Süd-Ostasien anzutreffen, im Gegensatz zum schwachen Staat der USA ist dieser Staat zum Opfer von Korruption und starken gesellschaftlichen Gruppen geworden, öffentliche Institutionen haben vor deren Macht kapituliert. In Abgrenzung zum gewollten, responsiven schwachen Staat wird dieser Staat auch als weicher Staat bezeichnet.[58]

Das Sicherheitsrisiko für die Staatengemeinschaft geht heute weniger von zwischenstaatlichen Konflikten aus als vielmehr von den zahlreichen schwachen, weichen und instabilen Staaten, die unter der Last vielfältiger interner Probleme leiden und teilweise kollabieren. Im Kontext der voranschreitenden Globalisierung werden die Folgen ihrer innerstaatlichen Instabilität wie religiöse und ethnische Intoleranz, Proliferation, Fundamentalismus, Kriminalität und Terrorismus in die Welt exportiert.[59] In der politikwissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Literatur sowie in der Presse sind seit einiger Zeit Bezeichnungen wie „failing State“, „Failed State“, „Quasi-State“ oder auch „Collapsed State“ für viele dieser problembehafteten Staaten verwendet worden. Im Nachfolgenden wird der „Failed State“ als Begriff erläutert, seine wesentlichen Erscheinungsmerkmale herausgearbeitet und die Abgrenzung zu den oben genannten Begriffen verdeutlicht.

3.1 Merkmale des „Failed State“

Die Definition des Begriffes „Failed State” ist in der Literatur nicht einheitlich, trotzdem gibt es eine Vielzahl von Merkmalen, die in allen vorhandenen Ansätzen wieder zu finden sind, grundsätzlich handelt es sich um einen innerstaatlichen Zustand, wobei grenzüberschreitende Auswirkungen die Regel sind.[60] Übersetzt kann der „failing State“ als ein Staat im Prozess des Staatszerfalls bezeichnet werden, der „Failed State“ wäre als „gescheiterter Staat“ demnach das vorläufige Endergebnis dieses Zerfallsprozesses. Die uneinheitlichen Definitionen führen dazu, dass je nachdem welcher Ansatz gewählt wird, verschiedenste Staaten als „Failed States“ klassifiziert werden, nach dem hier gewählten Ansatz gibt es gegenwärtig sieben derartige Staaten: Afghanistan, Angola, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Sierra Leone und den Sudan[61] und seit jüngster Zeit auch der Irak.

An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen werden, dass ein schwacher oder weicher Staat sich nicht zwangsläufig zu einem „Failed State“ entwickeln muss, Schwäche kann vielmehr als „the halfway house between strength and failure“[62] bezeichnet werden. Viele schwache oder weiche Staaten wie zum Beispiel der Tschad, Kirgisistan und das heutige Russland weisen viele Merkmale eines „Failed State“ auf, können jedoch nicht als solche bezeichnet werden. Einige Staaten wie zum Beispiel Zimbabwe haben den Weg von relativer Stärke bis hin zum Rande des Zusammenbruches durchlaufen, Staaten wie Tadschikistan haben sich, meist mit Hilfe von außerhalb, vom Zustand des „Failed State“ erholt, bleiben aber instabil und verletzbar.[63] Der „Failed State“ verschwindet nicht von der politischen Weltkarte, seine Grenzen bleiben unantastbar, er wird vom internationalen Souveränitätsverständnis am Leben gehalten: „Even states more fragile than an eggshell, such as Lebanon during the long nightmare of its civil war from 1975 to 1990, in which the state often did not effectively rule even more than a few square miles in the entire country, remained formally intact.“[64]

Der Begriff „Quasi-State“ wurde hauptsächlich von Robert H. Jackson geprägt und bezieht sich auf Staaten, die im Zuge der Entkolonialisierung ihre Souveränität erlangt haben. Jackson bescheinigt diesen Staaten nur eine juristische Staatlichkeit, wohingegen eine empirische Staatlichkeit erst aufgebaut werden müsse.[65] Die Souveränität dieser Staaten wird durch die Anerkennung und Unterstützung der internationalen Gemeinschaft künstlich aufrecht gehalten, von alleine könnten sich diese Staaten nicht tragen, Jackson bezeichnet die Souveränität dieser Staaten aus diesem Grund als „negative sovereignity“.[66] Die Probleme des „Quasi-State“ sind mit denen des „Failed State“ grundsätzlich identisch, für Jackson waren „Quasi-States“ jedoch nie richtige Staaten, er untersucht deshalb nicht die Frage, warum sie gescheitert sind, sondern warum sie entstehen konnten und bis heute weiter existieren.[67]

„Collapsed State“ und „Failed State” werden meist synonym verwandt. Nach dem hier verfolgtem Ansatz ist der „Collapsed State“ jedoch eine extrem seltene Steigerung des „Failed State“, der durch eine komplette Abwesenheit von staatlicher Autorität gekennzeichnet ist, vom Staat bleibt im Grunde nur der Name und die Staatsflagge übrig. Momentan sind Somalia und Haiti die einzigsten Beispiele für „Collapsed States“. Die Grenzen vom schwachen Staat zum „Failed State“ sind fließend, im folgenden werden sechs Charakteristika dargestellt, die zwar nicht alle auf einmal vorhanden sein müssen, in der Regel aber in den meisten „Failed States“ zu beobachten sind.

3.1.1 Politisches Versagen und Verlust des Gewaltmonopols

„Strong States control their territories and deliver a high order of political goods to their citizens, (...) [they, T.S.] offer high levels of security from political and criminal violence, ensure political freedom and civil liberties, and create environments conductive to the growth of economic opportunity. They are places of peace and order. In contrast, failed states are tense, conflicted, and dangerous.”[68] Das erste hier betrachtete Merkmal des „Failed State“ ist das politische Versagen der offiziellen Staatsregierung, der Staat kann seinen Einwohnern keinen oder nur noch begrenzten Schutz bieten, politische Freiheiten und die Menschenrechte können nicht garantiert werden, die oftmals chaotische Sicherheitslage verhindert wirtschaftliche Investitionen. Die Regierung ist nicht mehr der Inhaber des ausschließlichen Gewaltmonopols über Volk und Territorium, in „Failed States“ bilden sich meist parallele und konkurrierende Machtstrukturen, bis auf einen geringen Teil des Landes, einschließlich der Hauptstadt, zeigt der Staat kaum oder keine Präsenz.[69] Die Zentralregierung besitzt nicht die Kraft zur Durchsetzung ihres Herrschaftsanspruches auf das gesamte Staatsgebiet, die Staatsgrenzen können nicht gesichert werden und sind durchlässig für Kriminalität, Schmuggel und Terrorismus. Ethnische und/oder religiöse Gruppierungen, Separatisten, Rebellen und lokale Stammesfürsten bringen ganze Landesteile unter ihre Gewalt und herrschen dort meist mit starker Hand, staatlicher Einfluss schrumpft auf ein Minimum oder verschwindet komplett.[70] Staatliche Gesetze können in diesen Gebieten nicht durchgesetzt, Wahlen nicht durchgeführt und Steuern nicht eingezogen werden, es entstehen entweder rechtfreie, anarchische Räume oder ein „Staat im Staat“ mit eigenen hierarchischen Strukturen, eigenen Gesetzen und Steuereinzugssystem.[71] Als Beispiele unter anderen in gleicher Weise betroffenen Ländern stehen in Kolumbien weite Teile des Landes unter der Kontrolle der Guerilla, die dort den Drogenanbau vorantreiben.[72] Das aktuellste und bekannteste Beispiel ist jedoch Afghanistan, dessen Regierung kaum genügend Macht besitzt, um ihren Einfluss über die Hauptstadtgrenzen hinaus geltend machen zu können. So stehen in Afghanistan nach dem Sturz des Talibanregimes viele Provinzen unter dem Machteinfluss von mehreren lokalen, teilweise untereinander verfeindeten „Warlords“ mit eigenen Privatarmeen, die den Machtanspruch der Regierung in Kabul zurückweisen und in ihren Gebieten einen autoritären Machtstil pflegen. Viele Gebiete in Afghanistan werden darüber hinaus zumindest zeitweilig von Talibangruppierungen kontrolliert. Die Ohnmacht der afghanischen Zentralregierung lässt sich hier besonders an dem vergeblichen Kampf gegen den Drogenanbau beobachten. Ein ähnliches Bild wie in Afghanistan zeigt sich im Irak. Folge dieser parallelen Machtstrukturen innerhalb eines Staates sind in der Regel bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen verschiedensten Gruppierungen bis hin zu blutigen Bürgerkriegen mit unzähligen Toten, Verletzten und Vertriebenen.

3.1.2 Mangelnde Befriedigung der Grundbedürfnisse der Staatsbürger

„One of the characteristics of a modern state is supposed to be the existence of a citizenry to whom a sovereign state has responsibilities.“[73] Das zweite wesentliche Merkmal des “Failed State“ ist, dass er nicht mehr in der Lage ist, die Grundbedürfnisse aller seiner Bürger zu befriedigen. Die Bevölkerung eines „Failed State“ leidet demnach am stärksten unter dem Zustand des Staates. Die Menschen sind es, die unter den Folgen von Bürgerkrieg, Flucht und Vertreibung zu leiden haben, staatlichen Schutz und Hilfe kann oder will der Staat ihnen nicht gewähren. Eine marode Wirtschaft, weit verbreitete Arbeitslosigkeit, hohe Inflation und ausbleibende oder kümmerliche Rentenzahlungen lassen die Menschen verarmen und verelenden oder treiben sie in die Kriminalität, ein soziales Netz wurde vom Staat entweder nie aufgebaut oder es funktioniert nicht. Anarchischen Zuständen und steigender Kriminalität ist die Bevölkerung schutzlos ausgeliefert, Schutz bieten oftmals nur noch Stammes- oder Klanstrukturen.[74] Eine medizinische Grundversorgung kann nicht gewährleistet werden, da das Gesundheitssystem weitgehend zusammengebrochen ist, Krankenhäuser, Ärzte und Medikamente sind kaum vorhanden. Folgen sind steigende Kindersterblichkeit und sinkende Lebenserwartung.[75] Die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln und die Bereitstellung von sauberem Wasser funktionieren nicht und führen zu Unterernährung und Krankheiten. Das Fehlen von regulären Schuleinrichtungen führt zu steigenden Analphabetenraten und zunehmender Perspektivlosigkeit der Menschen in „Failed States“. Die Folge ist, dass die leidende Bevölkerung von „Failed States“ auf internationale humanitäre Hilfe von außerhalb angewiesen ist. Oftmals sehen die Menschen auf Grund der unhaltbaren innerstaatlichen Situation jedoch ihre letzte Chance in der Migration: „The inability or unwillingness of the state to provide its citizens with basic public goods or to integrate them into the legal economic system leads people to believe that migration is their best option for survival.”[76]

3.1.3 Funktionsunfähigkeit staatlicher Institutionen

Der ehemalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Boutros Boutros-Ghali, wird mit folgender Aussage zur Beschaffenheit von „Failed States” zitiert: „A feature of such conflicts is the collapse of State institutions, especially the police and judiciary, with resulting paralysis of governance, a breakdown of law and order, and general banditry and chaos.”[77] Diese Aussage baut auf der Annahme, dass leistungsfähige und effiziente öffentliche Institutionen eine Grundvoraussetzung für die Existenz eines funktionierenden Staates sind.[78] In einem „Failed State“ tragen die staatlichen Institutionen also zu einem wesentlichen Teil zum Scheitern des Staates bei. Staatliche Institutionen in „Failed States“ sind zusammengebrochen oder stehen kurz vor dem Kollaps, das Regierungssystem, die staatlichen Organe und seine Verwaltung sind extrem schwach, ineffizient und in bestimmten Bereichen komplett funktionsunfähig.[79] Oftmals sind staatliche Institutionen nie richtig aufgebaut worden oder sie sind durch politische Machtlosigkeit und parallelen Machtstrukturen im Staat nur noch ein Schatten ihrer selbst ohne jede Exekutivgewalt. Die Verwaltung und Polizei sind durchsetzt von Korruption und arbeiten, wenn überhaupt, äußerst unprofessionell. Der Staat kann auf Grund der Schwäche oder dem Nichtvorhandensein entsprechender Organe seinen staatlichen Aufgaben nicht mehr gerecht werden, er kann die Grundbedürfnisse seiner Bürger nicht befriedigen, die innere Sicherheit und Ordnung nicht garantieren, Gesetze im Land nicht durchsetzen und Steuern nicht einziehen. Auf Grund fehlender Steuereinnahmen kommt es zu einer weiteren Abwärtsbewegung des Staates, die soweit gehen kann, dass Postämter, öffentliche Verkehrsdienste, Schulen, Banken, Krankenhäuser, Telekommunikationseinrichtungen, Müllabfuhr, Wasser- und Elektrizitätswerke und andere öffentliche Einrichtungen zu funktionieren aufhören.[80] Die Staatsbürger kehren dem Staat den Rücken, die Autorität und die Legitimität der staatlichen Institutionen werden nicht mehr anerkannt.[81] Ein System von „checks and balances“ ist in „Failed States“ nicht anzutreffen, politische Debatten werden nicht mehr geführt, die Legislative ist zum Erfüllungsgehilfen der Exekutiven verkommen, die Judikative hat ihre Unabhängigkeit verloren und ist ebenfalls zum Instrument der Exekutive geworden.[82]

3.1.4 Staatliche Institutionen als Instrument der Ausbeutung

„Failed states prey on their own citizens“![83] Die Funktionsunfähigkeit staatlicher Institutionen rührt häufig daher, dass sie zum Instrument der Ausbeutung des Landes und seiner Bevölkerung geworden sind. Die Erlangung von möglichst hohen Posten im Staatsapparat scheint in vielen „Failed States“ die einzige Möglichkeit zu sein, um zu Macht und Geld zu kommen. Machthabern und ihren Netzwerken geht es nicht um Demokratie und Entwicklung, „sondern primär um die Konsolidierung der eigenen Macht und um Selbst-bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit,“[84] es kommt zu einer Privatisierung und Kriminalisierung des Staates[85]. Viele „Failed States“ sind reich an natürlichen Ressourcen wie Erdöl, Diamanten, Edelmetallen, Erzen, Holz usw., die unter demokratischen Umständen der Staatsbevölkerung einen angemessenen Lebensstandart sichern könnten. Stattdessen bereichern sich in diesen Staaten korrupte Eliten an der Bevölkerung vorbei an diesen Bodenschätzen und transferieren die Einnahmen auf Auslandskonten, bauen Paläste und finanzieren eine aufgeblähte Armee.[86] Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Kongo/Zaire unter Präsident Joseph Mobuto, der um sich herum eine „bürokratisch-parasitäre Staatsklasse von Generälen, Parteifunktionären, Verwaltungsbeamten und Zwischenhändlern gebildet“[87] hatte, die systematisch die Einnahmen des Landes aus dem Ressourcenverkauf ins Ausland in die eigene Tasche gesteckt hatte „und so der politisch entmündigten Bevölkerung stahl“.[88] Diese Form der durch den Staat organisierten Ausplünderung des Landes und der Bevölkerung wird am treffendsten mit dem Begriff „Kleptokratie“ beschrieben.[89] Die Kontrolle der Staatsverwaltung bietet diesen autoritären Herrschern darüber hinaus ein Mittel zur Repression der Opposition und der Bevölkerung im Ganzen.[90] Da sich die korrupten Eliten in der Regel aus Vertretern der gleichen Familie, des selben Stammes oder ethnischen Gruppe bilden, sind ethnische Konflikte vorprogrammiert, da sich andere Bevölkerungsteile benachteiligt fühlen, bewaffnete Konflikte von äußerster Brutalität sind oft die Folge. Nicht wenige Staaten, davon die meisten in Afrika, wurden durch diese illegale und kriminelle Herrschaftsausübung in die volkswirtschaftliche Selbstzerstörung und in den Ruin getrieben.

Die westlich geprägten Normen eines demokratischen Rechtsstaates, wie Verantwortlichkeit, Transparenz, Rechenschaftspflichtigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Beachtung der Menschenrechte und politische Partizipation, deren Implementierung in den meisten Staaten der Dritten Welt ohnehin kaum oder nur rudimentär vorzufinden sind, finden in einem „Failed State“ keinerlei Geltung mehr.[91] In einigen „Failed States“ ist das Militär auf Grund seiner strengen hierarchischen Struktur die letzte Institution, die noch eine gewisse Integrität aufweisen kann.[92]

3.1.5 Außenpolitische Handlungsunfähigkeit

„Failed States“ sind dadurch gekennzeichnet, dass sie außenpolitisch, wenn überhaupt, nur noch eingeschränkt handlungsfähig sind. Zum einen ist es möglich, dass der Staat über keinerlei Organe mehr verfügt, die ihn nach außen hin repräsentieren und die von außen beeinflusst werden können.[93] Dieses Phänomen ist jedoch fast nur in „Collapsed States“, also in Staaten ohne jegliche verbliebenen Regierungsstrukturen, zu beobachten und dementsprechend relativ selten anzutreffen. Die zweite in den meisten „Failed States“ greifende Beobachtung ist die, dass auf die mit „Verhandlungs-, Vertretungs- und Durchsetzungsgewalt ausgestattete Ordnungsmacht (...) entsprechend etwa dem Motto ‚homme d’Etat le jour, bandit la nuit’ – kein Verlass“[94] mehr ist. Internationale Vereinbarungen wie zum Beispiel Schuldenrückzahlungen können nicht erfüllt werden oder werden bewusst nicht eingehalten.[95] Der Wille der Regierung zur Umsetzung von internationalen Forderungen zum Beispiel zur Einhaltung der Menschenrechte, Versorgung von Flüchtlingen, Verhinderung des Drogenanbaus, Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus mag in manchen Fällen vorhanden sein, scheitert dann aber wieder an dem fehlenden Gewaltmonopol und an den handlungsunfähigen Institutionen. Die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft tragen wenig zur Lösung dieser Problematik bei, indem von ihnen nur derjenige, der die Hauptstadt eines Landes kontrolliert, als souveräner Vertreter eines Staates anerkannt wird.[96] Humanitäre Hilfsorganisationen, Firmen und Journalisten gehen oftmals mit den politischen Gebilden, die sich als parallele Machtstrukturen in einem Staat etabliert haben, aber nicht auf internationale Anerkennung hoffen können, viel unbefangener um und auch internationale Vermittler suchen zur Entschärfung von Bürgerkriegen oder zur Vorbereitung von demokratischen Wahlen das Gespräch mit denen, die das eigentliche Gewaltmonopol im Staat besitzen.[97]

3.1.6 Keimzelle der internationalen Kriminalität und des Terrorismus

„Failed states are considered to constitute a threat not because of their foreign policy stance, but because they have become places for terrorist networks to use as hideouts.“[98] Wie bereits dargestellt entziehen sich in einem „Failed State” weite Teile des Landes der staatlichen Kontrolle, wachsende Kriminalität, Schmuggel, Menschenhandel, illegale Waffenherstellung und Drogenproduktion können auf Grund des fehlenden Einflusses der Regierung nicht bekämpft werden. Lokale Machthaber, „Warlords“, Guerilla, Rebellen und Separatisten dulden, fördern oder betreiben diese illegalen Machenschaften und finanzieren in vielen Fällen dadurch ihren bewaffneten Kampf und den eigenen Fortbestand. Die rechtsfreien Gebiete in „Failed States“ dienen jedoch auch dem internationalen Terrorismus als Rückzugs- und Ausbildungsraum. Dieses Phänomen ist spätestens seit dem 11. September 2001 in das Bewusstsein der internationalen Gemeinschaft gerückt. Das mit Hilfe der Taliban in Afghanistan etablierte Al-Kaida-Netzwerk ist hier das beste Beispiel, aber auch in anderen Staaten wie Somalia, zum Teil in Pakistan und im Irak haben terroristische Gruppierungen sicheren Unterschlupf gefunden.

4. Ursachen und Katalysatoren für die Entwicklung zum „Failed State“

Nachdem im dritten Kapitel die Erscheinungsformen des „Failed State“ dargestellt wurden, gibt dieses Kapitel einen Überblick über einige wichtige Ursachen und Katalysatoren für die sukzessive Entwicklung eines Staates hin zum „Failed State“. Über die Prozesse und Ursachen, die dazu führen, dass einige Staaten scheitern während andere erfolgreich sind, gibt es bis heute nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen und keine gefestigten Theorien.[99] Die „prefailure period“ ist „the most difficult period to analyze, even ex post“.[100] Der hier gewählte Ansatz legt sein Hauptaugenmerk auf die Probleme, die aus der kolonialen Vergangenheit der meisten „Failed States“ erwachsen sind. Dieses koloniale Erbe, das eher einer kolonialen Altlast gleichkommt, kann weitgehend als die Wurzel des Übels bezeichnet werden. Die Stärke der Auswirkung der Kolonialzeit ist dabei länderspezifisch und vor allem von dem Verhalten der ehemaligen Kolonialmacht, der Vorbereitung auf die Souveränität sowie der externen Einflussnahme abhängig. Zu berücksichtigen bleibt auch, dass „die Faktoren des kolonialen Erbes mit zunehmender Distanz zur Kolonialzeit an Erklärungskraft für Fehlentwicklungen“[101] einbüßen. Einige Staaten, die mit dem Staatszerfall zu kämpfen haben oder bereits als „Failed States“ bezeichnet werden können wie z.B. Liberia und Afghanistan, weisen keine direkte koloniale Vergangenheit auf.

Mit der Übernahme der kolonialen Grenzziehung sind häufig souveräne Staaten entstanden, die jenseits jeglicher soziokulturellen Wirklichkeit stehen. Ethnische, religiöse und linguistische Heterogenität hat den Prozess des Nationbuilding erheblich erschwert und manchmal fast unmöglich gemacht, eine nationale Identifikation der Bürger ist meist ausgeblieben, die Loyalität gegenüber dem Staat ist fast überall extrem schwach ausgeprägt. Die Menschen in den meisten postkolonialen Staaten verharren auch Jahrzehnte nach der Staatsgründung weitgehend in ihren traditionellen soziokulturellen Gemeinschaften, in ihnen finden sie ihre Identität. Der postkoloniale Staat, der häufig koloniale Institutionen übernommen hat, sie aber mangels ausgebildeten Personals nicht ausfüllen konnte, wird noch immer als etwas Fremdes und Aufgezwungenes betrachtet. Ein demokratisches Miteinander der unterschiedlichen Volksgruppen hat sich nur in seltenen Fällen etablieren können, meist verursacht die angestammte Dominanz einer Volksgruppe die fortgesetzte Unterdrückung anderer Volksgruppen. Die Folgen, die besonders in der Phase der politischen Umwälzung im Zuge der Demokratisierung auftreten, sind ethnische Konflikte, die teilweise in Bürgerkriegen und sezessionistischen Bewegungen münden. Eklatante Demokratiedefizite, die zum einen aus der politischen Unmündigkeit der Kolonialzeit, zum anderen aber auch aus der teilweise langen Ära des in postkolonialen Staaten weitverbreiteten, despotischen und repressiven Präsidentialismus erwachsen sind, spielen hierbei eine wichtige Rolle. Eine hastige Demokratisierung hat vielerorts die Entwicklung zum „Failed State“ stark beschleunigt.

Neben der Heterogenität der Bevölkerung sind auch andere strukturelle Faktoren wie Klima, Größe, natürliche Beschaffenheit und geopolitische Lage eines Staates und sowie die Geißelung des Landes durch Pandemien wie HIV und Malaria zu betrachten.[102] In vielen postkolonialen Staaten muss zudem die wirtschaftliche Situation des Landes und die Armut der Bevölkerung berücksichtigt werden. Hierbei spielt das Beibehaltung von feudalen Landbesitzstrukturen, wie sie noch heute in Afrika und Asien häufig anzutreffen sind, eine entscheidende Rolle. Diese mittelalterlichen Strukturen erschweren die Durchdringung des Territoriums durch den Staat in erheblichen Maßen.

Als externe Faktoren für das vermehrt auftretende Phänomen des „Failed State“ dürfen die bereits in Kapitel 2.3 erläuterten Auswirkungen des Endes des Kalten Krieges sowie der voranschreitenden Globalisierung nicht vergessen werden. Die Betrachtung der Auswirkung dieser externen Faktoren wird in dieser Arbeit jedoch nur – wo angebracht – am Rande erfolgen.

4.1 Das koloniale Erbe

Um die Entwicklung vieler vor allem afrikanischer Staaten zum „Failed State“ verstehen zu können, ist es unabdingbar, dass man einen Blick auf ihre koloniale Vergangenheit wirft. Die meisten der heute existierenden souveränen Staaten mit kolonialer Vergangenheit sind künstliche Gebilde, deren Grenzen, zumindest für Afrika, fast ausnahmslos durch die Kolonialmächte auf der Berliner Kongo-Konferenz von 1885 festgelegt wurden. Die Aufteilung der Kolonialgebiete folgte vorrangig wirtschaftlichen und machtpolitischen Interessen, eine Berücksichtigung ethnischer, linguistischer oder religiöser Realitäten sowie eine Beachtung soziokultureller Zusammenhänge und bestehender politischer Strukturen fand nicht statt. Aus diesen willkürlich zusammengefügten Kolonialterritorien entstanden im Zuge der Entkolonialisierung neue souveräne Staaten mit multi-ethnisch zusammengewürfelten Bevölkerungen, „the ‚nation’ was now merely all who had been subjects of a particular colonial government and were of different race from their alien rulers“.[103] Vielen dieser Staaten fehlte dabei insofern eine „Initialzündung“, als dass die Bevölkerung bis zu der von außen gewährten Unabhängigkeit passiv geblieben war, die Souveränität also meist nicht intern erkämpft wurde, man sich teilweise mit der kolonialen Herrschaft sogar arrangiert hatte.[104]

[...]


[1] Weaver, Mary Anne, Pakistan in the Shadow of Jihad and Afghanistan, New York, 2002, S. 10.

[2] Cohen, Stephen Philip, The Idea of Pakistan, Washington, 2004, S. 4.

[3] Waldrich, Hans-Peter, Der Staat – Das deutsche Staatsdenken seit dem 18. Jahrhundert, München, 1973, S. 10.

[4] Vgl. Hartmann, Jürgen/Meyer, Bernd/Oldopp, Birgit, Geschichte der politischen Ideen, Wiesbaden, 2002, S. 11ff.

[5] Vgl. Jäckering, Werner/Wittkämpfer, Gerhard W., Allgemeine Staatslehre und Politik, Regenburg, 1990, S. 6f.

[6] Ebd.

[7] Vgl. Jäckering, W./Wittkämpfer, G.W., (FN 5), S. 7f.

[8] Vgl. Jäckering, W./Wittkämpfer, G.W., (FN 5), S. 7f.

[9] Ebd., S. 3.

[10] Ebd., S. 4.

[11] Ebd.

[12] Vgl. Jäckering, W./Wittkämpfer, G. W., (FN 5), S. 4.

[13] Ebd., S. 5.

[14] Thürer, Daniel, Der „zerfallene Staat“ und das Völkerrecht, in: Die Friedenswarte – Journal of International Peace and Organization, Bd. 74, 1999 (3), S. 281.

[15] Hartmann, Jürgen, Vergleichende Politikwissenschaft – Ein Lehrbuch, Frankfurt/New York, 1995, S. 47.

[16] Vgl. Waldrich, H., (FN 3), S. 216f.

[17] Hartmann, J., Vergleichende Politikwissenschaft (FN 15), S. 48.

[18] Vgl. Axtmann, Roland, The State of the State: The Model of the Modern State and its contemporary Transformation, in: International Political Science Review, Vol. 25, 2004 (3), S. 260.

[19] Vgl. Breuer, Stefan, Der Staat – Entstehung – Typen – Organisationsstadien, Hamburg, 1998, S. 18.

[20] Schellhorn, Kai M., Der Staat: die wichtigste Aktionseinheit in der internationalen Politik, in: Kindermann, Gottfried-Karl, Grundelemente der Weltpolitik, München, 1991, S. 169.

[21] Anderson, Lisa, Antiquated before they can ossify: States that fail before they form, in: Journal of International Affairs, Vol. 58, 2004 (1), S. 4.

[22] Hartmann, Jürgen, Internationale Beziehungen, Opladen, 2001, S. 16.

[23] Vgl. Pierson, Christopher, The Modern State, 2. Aufl., London/New York, 2004, S. 36ff.

[24] Axtmann, R., (FN 18), S. 260.

[25] Robertson, Roland, After Nostalgia? Wilful Nostalgia and the Phases of Globalization, in: Turner, B.S., Theories of Modernity and Postmodernity, London, 1990, S. 49.

[26] Axtmann, R., (FN 18), S. 261.

[27] Rotberg, Robert I., The New Nature of Nation-State Failure, in: The Washington Quarterly, Vol. 25, 2002 (3), S. 87.

[28] Vgl. Axtmann, R., (FN 18), S. 261.

[29] Vgl. Axtmann, R., (FN 18), S. 261.

[30] Vgl. Anderson, L., (FN 21), S. 6.

[31] Ebd., S. 8.

[32] Axtmann, R., (FN 18), S. 262.

[33] Anderson, L., (FN 21), S. 10.

[34] Vgl. Hartmann, Jürgen, Geschichte der Politikwissenschaft, Opladen, 2003, S. 87.

[35] Anderson, L., (FN 21), S. 10.

[36] Ebd., S. 9.

[37] Vgl. Bilgin, Pinar/Morton, Adam David, From ‚Rogue’ to ‚Failed’ States? The Fallacy of Short-termism, in: Politics – Surveys, Debates and Controversies in Politics, Vol. 24, 2004 (3), S. 170.

[38] Tetzlaff, Rainer, Der Wegfall effektiver Staatsgewalt in den Staaten Afrikas, in: Die Friedenswarte – Journal of International Peace and Organization, Bd. 74, 1999 (3), S. 317.

[39] Anderson, L., (FN 21), S. 9.

[40] Vgl. Tetzlaff, R., Der Wegfall (FN 38), S. 317.

[41] Anderson, L., (FN 21), S. 9.

[42] Vgl. The African Studies Centre, The Transnational Institute, The Center of Social Studies u.a. (Hrsg.), Failed and Collapsed States in the International System, Amsterdam/leiden/Madrid, 2003, S. 3.

[43] Ryan, James, And finally. Failed States and failing States, in: Trauma, Vol. 2, 2000 (3), S. 232.

[44] Vgl. African Studies Centre, Transnational Institute, Center of Social Studies, (FN 42), S. 4.

[45] Migdal, Joel S., State Building and the Non-Nation-State, in: Journal of International Affairs, Vol. 58, 2004 (1), S. 22.

[46] Fukuyama, Francis, Staaten bauen, Berlin, 2004, S. 131.

[47] Vgl. Hartmann, J., Beziehungen (FN 22), S. 70ff.

[48] Fukuyama, F., (FN 46), S. 138.

[49] Rotberg, Robert I., Failed States in a World of Terror, in: Foreign Affairs, Vol. 81, 2002 (4), S. 130.

[50] Vgl. Migdal, J. S., (FN 45), S. 18.

[51] Vgl. Hartmann, J., Beziehungen (FN 22), S. 75.

[52] Vgl. Jackson, Robert H., Quasi-states: Sovereignity, International Relations and the Third World, Cambridge, 1990, S. 13 ff.

[53] Vgl. Rotberg, R. I., World of Terror (FN 49), S. 130f.

[54] Vgl. Hartmann, J., Beziehungen (FN 22), S. 73.

[55] Ebd., S. 72.

[56] Fukuyama, F., (FN 46), S. 23.

[57] Ebd. S. 19.

[58] Vgl. Myrdal, Gunnar, Asiatisches Drama – Eine Untersuchung über die Armut der Nationen, Frankfurt am Main, 1980, S. 180.

[59] Vgl. Ryan, J., (FN 43), S. 232.

[60] Vgl. Brinkerhoff Derick W./Brinkerhoff Jennifer M., Governance Reforms and failed States: Challenges and Implications, in: International Review of Administrative Sciences, Vol. 68, 2002, S. 526.

[61] Vgl. Rotberg, R. I., World of Terror (FN 49), S. 133.

[62] Ebd., S. 131.

[63] Vgl. Rotberg, R. I., World of Terror (FN 49), S. 131f.

[64] Migdal, J. S., (FN 45), S. 20.

[65] Vgl. Jackson, R. H., (FN 52), S.21.

[66] Ebd., S.21ff.

[67] Krause, Keith/Milliken, Jennifer, State Failure, State Collapse and State Reconstruction: Concepts, Lessons and Strategies, in: Milliken, Jennifer (Ed.), State Failure, Collapse & Reconstruction, Berlin/Malden/Melbourne u.a., 2003, S. 11.

[68] Rotberg, R. I., World of Terror (FN 49), S. 132.

[69] Vgl. Hartmann, J., Beziehungen (FN 22), S. 73.

[70] Vgl. March, Ulrich, Das Ende des klassischen Staates, Frankfurt am Main, 2002, S. 62ff.

[71] Vgl. Anderson, L., (FN 21), S. 12f.

[72] Vgl. Hartmann, J., Beziehungen (FN 22), S. 74.

[73] African Studies Centre, Transnational Institute, Center of Social Studies, (FN 42), S. 13.

[74] Vgl. Rotberg, R. I., Nation-State Failure (FN 27), S. 87.

[75] Vgl. Rotberg, R. I., World of Terror (FN 49), S. 132.

[76] African Studies Centre, Transnational Institute, Center of Social Studies, (FN 42), S.13.

[77] Boutros-Ghali, Boutros, Concluding Statement by the Secretary-General of the United Nations at the United Nations Congress on Public International Law, 13-17 März 1995, New York, zit. nach: Thürer, D., (FN 14), S. 276.

[78] Vgl. Seib, Roland, “Weak, failing or failed State”? Überlegungen zur Governance-Krise in Papua-Neuguinea, in: Pazifik-Forum, Wandel, Werte und Wirtschaft im pazifischen Raum, Göttingen, 2003, S. 134.

[79] Vgl. Brinkerhoff D. W./Brinkerhoff J. M., (FN 60), S. 511.

[80] Vgl. Tetzlaff, R., Der Wegfall (FN 38), S. 320f.

[81] Vgl. African Studies Centre, Transnational Institute, Center of Social Studies, (FN 42), S. 13.

[82] Vgl. Rotberg, R. I., Nation-State Failure (FN 27), S. 87.

[83] Ebd., S. 86.

[84] Tetzlaff, R., Der Wegfall (FN 38), S. 316.

[85] Vgl. Thürer, D., (FN 14), S. 279.

[86] Vgl. Rotberg, R. I., World of Terror (FN 49), S. 129.

[87] Tetzlaff, Rainer, Die Staaten Afrikas zwischen demokratischer Konsolidierung und Staatszerfall, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Bd. 13-14, 2002, S. 5.

[88] Ebd.

[89] Vgl. Tetzlaff, R., Die Staaten Afrikas (FN 87), S. 5.

[90] Vgl. Hartmann, J., Geschichte (FN 34), S. 95.

[91] Vgl. Seib, R., (FN 78), S. 134.

[92] Vgl. Rotberg, R. I., Nation-State Failure (FN 27), S. 86.

[93] Vgl. Thürer, D., (FN 14), S. 278.

[94] Ebd.

[95] Vgl. African Studies Centre, Transnational Institute, Center of Social Studies, (FN 42), S. 4.

[96] Vgl. Tetzlaff, R., Der Wegfall (FN 38), S. 316.

[97] Vgl. Hartmann, J., Beziehungen (FN 22), S. 74.

[98] Bilgin, P./Morton, A. D., (FN 37), S. 173.

[99] Vgl. Bilgin, P./Morton, A. D., (FN 37), S.174.

[100] Eriksson, John R., An Institutional Framework for learning from failed States, in: International Bank for Reconstruction and Development (Hrsg.), Evaluation & Development: The Institutional Dimension, New Brunswick u.a., 1998, S. 224.

[101] Tetzlaff, R., Der Wegfall (FN 38), S. 313.

[102] Vgl. Tetzlaff, R., Die Staaten (FN 87), S. 5.

[103] Jackson, R. H., (FN 52), S.77.

[104] Vgl. Tetzlaff, R., Der Wegfall (FN 38), S. 317.

Ende der Leseprobe aus 137 Seiten

Details

Titel
Pakistan auf dem Wege zum Failed state? Probleme eines islamischen Staates im asiatischen Kontext
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
137
Katalognummer
V51602
ISBN (eBook)
9783638475259
ISBN (Buch)
9783656802259
Dateigröße
1015 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Pakistan auf dem Wege zum 'Failed State'? Eine akute und gleichzeitig brisante Frage, die sich passend in die aktuelle wissenschaftliche Diskussion über die regionale Sicherheitslage in Süd-Ostasien einfügt. Dabei wird Pakistan erst seit wenigen Jahren unter Analysten der internationalen Politik wieder ernsthaft betrachtet.
Schlagworte
Pakistan, Wege, Failed, Probleme, Staates, Kontext
Arbeit zitieren
Tim Stahnke (Autor:in), 2005, Pakistan auf dem Wege zum Failed state? Probleme eines islamischen Staates im asiatischen Kontext, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51602

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