Kinder- und Jugendarbeit


Referat (Ausarbeitung), 2005

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

Definition

Historische Entwicklung in Deutschland
Anfänge in Deutschland in der Industrialisierung
Nationalsozialismus
Besatzungspolitik der Alliierten und Jugendarbeit in der DDR
Neuorientierung und Wandel zur „Offenen Jugendarbeit“

Professionalisierung
Studie Jugendarbeit studieren
Erkenntnisse
Konsequenzen für die Professionalisierung in der Kinder- und Jugendarbeit
Fazit

Ausdifferenzierung
Fachhochschulen
Uni
Erzieher
Ehrenamtliche
Bedingungen ehrenamtlicher Arbeit

Arbeits- und Handlungsfelder
Trägerorganisationen
Die öffentlichen Einrichtungen
Die freien Institutionen
Jugendzentren

Fortbildungsmöglichkeiten

Beispiel Kreisjugendring Fürstenfeldbruck

Probleme und Perspektiven

Definition

Die so genannte „Theoriediskussion“ bemüht sich schon seit Mitte der sechziger Jahre um eine klare Definition von Kinder- und Jugendarbeit, um den Bereich besser abgrenzen zu können(Vgl. Böhm, 2003). Das Problem dabei ist, das es ziemlich schwierig ist, den kleinsten gemeinsamen Nenner der Jugendarbeit zu finden, da sie ein ungemein breites Spektrum aufzeigt. Folgende Merkmale helfen allerdings, die Kinder- und Jugendarbeit genauer einzugrenzen:

Die rechtliche Grundlage für die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland stellt das „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ (KJHG, 1990) dar. Nach diesem ist sie Teil der Jugendhilfe, zusammen mit der Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz (Vgl. Schaub/ Zenke, 2000).

Sie wird von öffentlichen oder freien Trägern angeboten. Öffentliche Träger sind die jeweiligen kommunalen Jugendämter, sie sind verpflichtet entsprechende Einrichtungen und Dienste zur Verfügung zu stellen, wie z.B. Jugendzentren. Zu den freien Trägern gehören alle übrigen Vereine und Initiativen, die sich um Jugendarbeit bemühen, aber auch, je nach Definition, z.B. der Jugendtourismus, Jugendspielplätze und Jugendbibliotheken.

Jugendarbeit wird auch als dritter Ort der sekundären Sozialisation neben Familie und Schule gesehen.

Historische Entwicklung in Deutschland

Um das heutige Verständnis von Jugendarbeit zu begreifen, ist es wichtig ihre historische Entwicklung zu kennen. Der Rückblick zeigt auch, wie sehr die Jugendarbeit als Mittel der Sozialisation stets durch die jeweiligen gesellschaftlichen Hintergründe beeinflusst wurde (Vgl. Krafeld, 1984).

Anfänge in Deutschland in der Industrialisierung

Durch das Ende der Ständegesellschaft in Deutschland um 1800 kam es zu einem sozialen Wandel, der unter anderem dazu führte, „dass nunmehr nicht nur der sozialen Lage, sondern auch der jeweiligen Lebensphase eine besondere Bedeutung zukam“ (Krafeld, 1984, S11). So entstand also auch die Vorstellung einer speziellen Jugendphase. Zunächst herrschten in der Jugendarbeit aber dennoch sehr starke soziale Differenzierungen vor.

In der Arbeiterschicht und im Kleinbürgertum entwickelte sich die Jugendarbeit großteils aus dem Armenwesen. Hier bemühten sich zuerst vor allem Vereine und Initiativen mit konfessionellem Hintergrund darum, die Jugendlichen von der Straße aufzufangen und soziale Not zu lindern aber auch revolutionäre Ansätze zu unterdrücken. So entstanden z.B. Häuser und Heime für „verwahrloste“ Jugendliche oder Gesellen- und Jünglingsvereine (Vgl. Krafeld, 1984).

Die Situation der bürgerlichen Jugendlichen sah hingegen völlig anders aus. Durch den wirtschaftlichen Aufschwung und dem damit verbundenen Aufstieg des Bürgertums erhielten mehr und mehr junge, männliche Bürgerliche Zugang zu den Gymnasien und Universitäten. Sie stellten den Großteil des Klientels der so genannten „autonomen Jugendbewegung“, die sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts „in Renitenz zu der feudal-bürgerlichen Plüschkultur des Kaiserreiches wie zu den durchrationalisierten industriellen Modernisierungserscheinungen“ (Krüger/ Rauschenbach, 1995, S 110) entwickelte. Vereine wie der „Wandervogel“ (gegründet 1901) entwickelten eigene Formen und Stile der Jugendarbeit, wobei sie besonderen Wert auf Wanderausflüge, asketischen Lebensstil, Naturnähe und Gemeinschaftsempfinden legten. Zu dieser Bewegung fanden auch, allerdings in geringerem Umfang, Mädchen Zugang (z.B. Gründung des „Bundes der Wanderschwestern“ 1905). Sie beeinflusste nachhaltig die gesamte Jugendbewegung der Zeit, also auch die neu entstehenden Jugendgruppen der Turnvereine, traditionellen Vereine u.s.w.

Den ersten rechtlichen und strukturellen Rahmen für die öffentliche Jugendarbeit stellte der „Erlaß des preußischen Kultusministers zur Jugendpflege“ von 1911 (männliche Jugend) beziehungsweise 1913 (weibliche Jugend) dar. Damit sollte versucht werden die schulentlassenen aber noch nicht zum Militärdienst herangezogenen beziehungsweise verheirateten Jugendlichen mit Hilfe paramilitärischer Übungen, Sport, Lesen ausgewählter Lektüre, Besuch musischer und kultureller Vorführungen und Tisch- und Zimmerspielen vor „Verwahrlosung und Verrohung“ (Krüger/ Rauschenbach, 1995, S 110) zu schützen.

Mit diesem Erlass entstanden auch erste Verberuflichungstendenzen. Zunächst hatten sich Pfarrer, Lehrer o. Offiziere als erste „Jugendpfleger“ betätigt, aber schon 1911 machten beispielsweise die ersten „staatlich geprüften Jugendleiterinnen“ ihren Abschluss.

Die Bedeutung der Jugendarbeit wuchs, von den Einschränkungen im ersten Weltkrieg abgesehen, bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten kontinuierlich: In den 20er Jahren waren bis zu 5 Millionen Jugendliche in Vereinen organisiert und 1929 gab es in Preußen schon 54 BezirksjugendpflegerInnen und 1057 KreisjugendpflegerInnen (Vgl. Krüger/ Rauschenbach, 1995)

Nationalsozialismus

Durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten entstand kein plötzlicher Bruch mit den Traditionen der Jugendverbände sondern deren Formen, Vorgaben und Stile wurden vielmehr in die neue Ideologie integriert, in der allgemein die Jugend eine große Bedeutung fand. Beispielsweise waren viele Hitlerjugendführer zuvor schon in anderen Verbänden als Jugendleiter tätig.

Allerdings stellten die Hitlerjugend und entsprechenden Organisationen (BDM, Jungvolk, Jungmädel) sehr bald den Totalitätsanspruch, was bedeutete, dass alle konkurrierenden Verbände verboten wurden. „Jugend-Dienst“ in der Hitlerjugend wurde Pflicht. Eine der wenigen Ausnahmen stellten die katholischen Vereine dar, die durch den Schutz des Reichskonkordates zwischen der nationalsozialistischen Regierung und dem Vatikan von 1933, relativ lange ihre Unabhängigkeit wahren konnten (Vgl. Klönne, 1991).

Besatzungspolitik der Alliierten und Jugendarbeit in der DDR

Nach Kriegsende bemühten sich die westlichen Besatzungsmächte um Entnazifizierung und demokratische Impulse in der Jugendarbeit. So wurden z.B. in der amerikanischen und der britischen Zone 300 „German Youth Activity-Center“ eingerichtet, eine Art „offene Jugendzentren“ (Krüger/ Rauschenbach, 1995, S 112) mit Räumlichkeiten, Büchereien u.s.w. Oder die Franzosen regten internationale Austausche an, welche die Basis für die heutige Arbeit des „Deutsch- Französischen Jugendwerkes“ darstellten.

Auch die Linderung der großen wirtschaftlichen Not stellte zunächst ein Haupt- Anliegen der Jugendarbeit dar. Z.B. gab es bei Lagerfahrten extra- Versorgung mit Nahrungsmitteln für die Jugendlichen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Kinder- und Jugendarbeit
Hochschule
Ludwig-Maximilians-Universität München
Note
1,0
Autoren
Jahr
2005
Seiten
23
Katalognummer
V51492
ISBN (eBook)
9783638474481
ISBN (Buch)
9783656810360
Dateigröße
407 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinder-, Jugendarbeit
Arbeit zitieren
Susanne Bechler (Autor:in)Cäcilia Danke (Autor:in), 2005, Kinder- und Jugendarbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51492

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