Vergangenheit und Identität: Anfänge und Gegenwart kollektiver Erinnerung in Deutschland


Hausarbeit, 2001

25 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Die Anfänge der Vergangenheitspolitik
II.1. Antinazistische Normsetzung
II.2. Schuld und Sühne
II.3. Gedächtnis und Erinnerung in den 50er Jahren

III. Vergangenheitspolitik heute

IV. Kollektives Gedächtnis – Exkurs
IV.1. Gedächtnis
IV.2. Erinnerung

V. Kollektive Erinnerung in Deutschland

VI. Vergangenheit und Identität

VII. Schlusswort

VIII. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Vergangenheit wird erst dann zu Geschichte, wenn sie erzählt wird. Das ‘wie’ sie erzählt wird, wie diese Geschichte dann rezipiert und interpretiert wird sowie von wem, dies sind aktuelle Leitfragen interdisziplinärer kulturwissenschaftlicher Forschung. Das Bild von Geschichte wird in Interaktion aller kulturellen Institutionen gezeichnet und ist damit ein kulturimmanentes. Mit dem Geschichtsbild wird die Identität eines wie auch immer gearteten Kollektivs konstruiert und auch gestützt.

In der vorliegenden Arbeit soll nachgezeichnet werden wie es um eine deutsche kollektive oder nationale Identität bestellt ist. Die zentrale Bedeutung des Geschichtsbildes für eine solche Identität anerkennend, wird die Vergangenheitspolitik Deutschlands den Rahmen bilden, an dem dargestellt werden kann, wie sich Geschichtsbilder verändern, wie sie im Laufe der Zeit festgeschrieben werden und sich identitätsbildend auswirken. Das beherrschende Thema deutscher Vergangenheits- und Erinnerungspolitik ist natürlich das Nationalsozialistische Regime unter dessen Regie sich die schlimmsten Verbrechen des vergangenen Jahrhunderts ereignet haben. Die sich in diesem Zusammenhang aufdrängenden Fragen sind: wie eine solche Vergangenheit überhaupt Gegenstand von Identitätsstiftung sein kann und wenn ja, wie Geschichte in Deutschland gelesen wurde, um eine gemeinsame Identität nicht zu gefährden.

In einem ersten Teil sollen die anfänglichen Anstrengungen der fünfziger und sechziger Jahre dargestellt und in einem weiteren Abschnitt die aktuelle Lage umrissen werden, im Ansinnen den Wandel im Umgang mit der Vergangenheit zu verdeutlichen. Ein theoretischer Exkurs wird sich mit der Bedeutung von Gedächtnis als Grundlage von Erinnerung auseinandersetzen und damit inwieweit diese einen gemeinsamen kulturellen Wahrnehmungsrahmen produziert und/oder von ihm abhängt. Im letzten vergleichenden Teil wird eine Konklusion versucht, wie spezifisch deutsche Erinnerungspolitik eine deutsche Identität herausgebildet hat und an welchen Punkten eine solche immer noch als problematisch empfunden wird.

Die dabei leitende These soll sein, dass auf Grund der schweren historischen Hypothek, die auf den Deutschen lastet, ein Identität weniger an der Geschichte und dem Bild davon festgemacht wird, sondern sich vielmehr an dem spezifischen Umgang damit konstituiert. Das soll heißen, es hat sich im Laufe von über fünfzig Jahren Erinnerungspolitik ein Habitus entwickelt, der identitätsprägender ist als das herausgearbeitete Geschichtsbild selber.

Bei allen Betrachtungen um kollektive, historische oder nationale Identität darf nicht übersehen werden, dass der Identitätsbegriff keineswegs ein homogener ist. Der häufige alltägliche Gebrauch des Wortes Identität darf nicht über seine mangelnde begriffliche Definition hinwegtäuschen. Im Rahmen der personalen Identität ist er noch am klarsten umrissen, bei der Gruppen- oder kulturellen Identität fehlt nahezu deutliche Klärung dessen was er umschreiben soll. Die folgende Arbeit orientiert sich im wesentlichen an dem Begriff des kollektiven Gedächtnisses oder historischen Identität, wie er sich in der jüngeren historischen Wissenschaft herausgebildet hat.

II. Die Anfänge der Vergangenheitspolitik

Die vom Parlamentarischen Rat verabschiedete Verfassungsordnung einer „abwehrbereiten Demokratie“ spiegelte von Anfang an die Absicht in der Bundesrepublik Deutschland einen Staat zu verwirklichen der sich positiv von seiner Vorgeschichte abhob[1]. Dabei handelte es sich zunächst um kaum mehr als um eine aus den allgemeinen politischen Anordnungen der Alliierten abgeleitete Generaldistanzierung, die eine spezifische vergangenheitspolitische Abgrenzung erst noch erforderte. Zunächst interpretierten SPD und CDU dieses Prinzip vor allem im Sinne der Schaffung entsprechender Strafvorschriften, denn tatsächlich hatten bereits seit dem Frühjahr 1950 die Veranstaltungen radikaler Agitatoren wieder vermehrt Zulauf, was unter dem Eindruck einer zögerlichen Strafjustiz und dem Fehlen einer Verfassungsgerichtsbarkeit zu einer gestiegenen Bereitschaft administrativer und polizeilicher Maßnahmen führte[2].

II.1. Antinazistische Normsetzung

Der Anspruch der abwehrbereiten Demokratie wurde besonders deutlich in dem Verbot und der Auflösung der Sozialistischen Reichspartei (SRP) durch das Bundesverfassungsgericht 1952, welches feststellte, dass die Bestrebungen der SRP gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sei und konkretisierte dies in seiner Entscheidung in bis heute unübertroffener Weise, indem es sich eingehend mit der Geschichte der SRP ihren organisatorischen und ideologischen Wurzeln beschäftigte und zugleich eine knappe Lektion über die Stellung der Parteien im Grundgesetz und eine historische Analyse der deutschen Parteien unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsparteien seit dem ersten Weltkrieg mitlieferte. Das Ziel war zu zeigen wie es die NSDAP unter günstigen Rahmenbedingungen und mit absichtlich unklar gehaltenem Parteiprogramm und vagen Versprechungen geschafft hatte mit formal-demokratischen Mitteln die Macht an sich zu reißen um erst dann ihr wahres Wesen zu offenbaren.

Dabei richtete sich das Verbot nicht gegen frühere Nationalsozialisten allgemein, das im Sinne der Anstrengungen einer Integration jener kleinen Nazis und Mitläufer war, sondern richtete sich speziell gegen solche, die sich nicht darum bemühten positive Kräfte für die Demokratie zu sammeln und statt dessen weiterhin nationalsozialistische Ideen zu erhalten und zu verbreiten suchten.

Mit dem Integrationsproblem benannten die Verfassungsrichter eine der Hauptherausforderungen der jungen Bundesrepublik. Weil es sich als ein in der Öffentlichkeit schwierig zu behandelnder Gegensatz darstellte, einerseits eine klare normative Abgrenzung gegenüber der Ideologie und Praxis der Nationalsozialismus zu schaffen, woran die öffentliche politische Diskussion am Anfang keinen Zweifel lies und andererseits eine Vergangenheitspolitik zu betreiben, die im wesentlichen durch Amnestie und Integration bestimmt war. Somit diente die antinationalsozialistische Normsetzung vielmehr als Legitimation und Korrektiv der aus praktischen und Opportunitätsgründen notwendigen Integrationsbemühungen, dabei stellt sich allerdings die Frage nach Art und Wirksamkeit dieser Normsetzung.

Die meisten Abgrenzungsmaßnahmen der fünfziger Jahre waren reaktiver Natur, dies lag an der politischen Perzeption der staatstragenden Kräfte, die das „Dritte Reich“ als ein im Grunde von den Deutschen nie gewolltes Zwangssystem begriff und somit die wiedergewonnene parlamentarische Demokratie als Ausdruck eines allgemeinen Volkswillens verstand[3]. Tatsächlich war dieser Volkswille noch gar nicht so allgemein vorhanden, dies zeigten die Erfolge, die Gruppierungen und Wahlbündnisse hatten, welche mit gezielt antidemokratischen und gegen die Besatzungsmächte gerichteten Ressentiments auf Stimmenfang gingen. Auf solche Entwicklungen reagierte die öffentliche Meinung im Ausland äußerst sensibel, wobei von Renazifizierung und neuem Nationalismus die Rede war.

Jene Meinung im Ausland spielte immer auch eine bedeutende Rolle in der deutschen Auseinandersetzung mit der jüngsten Vergangenheit, da sie auch die Handlungsfreiheit, welche die Alliierten den deutschen Institutionen einräumten, bestimmte, um innerhalb dieser Freiheiten Amnestien und Integration durchzusetzen.

II.2. Schuld und Sühne

Amnestie und Integration waren die Forderungen an die neu gewählte Bundesregierung, die dem lauten Ruf aus weiten Teilen der Bevölkerung nach einem endgültigen Schlussstrich unter Entnazifizierung und Sühne entsprachen.

Es herrschte die Meinung vor, dass mit den ausgebombten Städten, mit Vertreibungen und den harten Nachkriegsjahren schon genug gesühnt wurde und nun endlich Schluss sein müsste damit. Außerdem erwies es sich schon praktisch als unmöglich, jeden einzelnen „kleinen Täter“ zu bestrafen und das Urteil auch zu vollstrecken.

Auch wenn sich die Glaubwürdigkeit einer Gesellschaft dadurch erweist, wie sie das politische und soziale Integrationsproblem löst, gab es viele Kritiker dieser Regelung. Jene hatte vor allem die Illustration einer Kontinuitätsthese im Auge, die gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet war. So kam es auch in der Konsolidierungsphase der Bundesrepublik zu durchaus zweifelhaften Personalentscheidungen, dabei wurden jedoch nicht nur politisch ethische Gesichtspunkte berührt, sondern auch parteitaktische Berechnungen.

Die öffentliche Kritik richtete sich jedoch vor allem gegen die kleinmütige Abschwächung der persönlichen Verantwortung auf den Versuch die politische Karriere zu retten, so ist die Glaubwürdigkeit des politischen Systems der Bundesrepublik gerade in Kreisen der Jugendlichen vielfach erschüttert worden[4].

Viele der demokratischen Politiker konnten sich genauso wenig wie ihre Zeitgenossen dem durch die NSDAP geprägten Alltagsleben und der politischen Kultur des „Dritten Reiches“ entziehen. Dies bestritten auch ihre Ankläger nicht, interessanter waren jedoch politische Gesichtspunkte für die Parteienkonflikte.

Es ging bei dieser Kritik weniger um eine realistische Einschätzung der Lebensverhältnisse unter totalitärer Herrschaft, die ein Fehlverhalten zwar nicht entschuldigen aber doch zumindest erklärbar machen konnte, vielmehr wurden unter Verwendung falscher Maßstäbe Gesinnungen mit publizistischen Mitteln geahndet. Die Kritik an der nationalsozialistischen

Vergangenheit einzelner Politiker hatte die politischen Folgen wie auch die Absicht, die Bundesrepublik wiederum in die Kontinuität des dritten Reiches zu stellen und das politische System der Bundesrepublik als unglaubwürdig zu diskreditieren[5].

Um dieser Kritik zu begegnen wählte die westdeutsche Gesellschaft in der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus die Form der individuellen Schuldzuweisung. Die Forderung individuell zu bestrafen ist Ausdruck des Respekts vor dem einzelnen und seiner Freiheit und ein Rechtsstaatsprinzip der westlich-liberalen Verfassungsordnung, die keine Kollektivschuld akzeptieren kann.

Dieser Schuldbegriff hängt eng mit der abendländischen Ideenwelt einer starken Subjektivität zusammen und ebenso mit deren Handlungsmächtigkeit[6]. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Schuld individualisiert wird und der Beitrag jedes Einzelnen, der an der Errichtung der Schreckensherrschaft mitgewirkt hat, in den Hintergrund tritt. Doch zu einer Kultur der Schuld gehört das Reden über Schuld und Schuldige mit dem Wirksamwerden von Schuldzuweisungen. An den beiden Schuldbegriffen der Exklusivschuld und der Kollektivschuld schied sich der Umgang der Alliierten mit Deutschland. Die Exklusivschuld macht den ‘Führer’ als Hauptverantwortlichen aus, wohingegen die Kollektivschuldthese die deutsche Volksgemeinschaft zur Verantwortung ziehen und zu Sühne veranlassen soll. Neben diesen beiden Thesen gab es zwei weitere einflussreiche theoretische Konstruktionen von Schuld. Das war zum einen die These der organisierten Schuld von Hannah Arendt die nach Hauptschuldigen, Sympathisanten und Mitwissern unterscheidet. Mit dieser Differenzierung konnte sie die harten Fronten innerhalb der Diskussion um individuelle oder kollektive Schuld etwas auflösen, jedoch bleibt die Abgrenzung zu unklar um die Fragen der Sühne zu klären. Eine weitergehende Differenzierung lieferte Karl Jaspers der unterschieden hat zwischen krimineller Schuld, für die das Individuum sühnen muss und politischer Schuld, für welche die Staatsbürger kollektiv haften. Außerdem entwickelt er den Begriff der moralischen Schuld, die nur für das jeweils eigene Gewissen gelten kann und der metaphysischen Schuld, die letztlich auf Gott bezogen bleibt. Mit dem Begriff der politischen Schuld ersetzt Jaspers die These der Kollektivschuld durch Kollektivverantwortung. Dieser Begriff soll ermöglichen, dass jeder Deutsche unabhängig von seinen Schuldgefühlen Verantwortung trägt für ein Gemeinwesen, von dem er Teil ist und an dem er auch Teil hat[7].

II.3. Gedächtnis und Erinnerung in den 50er Jahren

Es gab in den frühen fünfziger Jahren nicht nur das Integrationsproblem, sondern mit dem beginnenden Wirtschaftswunder auch die Schwierigkeit die Jahre des dritten Reiches im kollektiven Gedächtnis zu behalten.

Das führte dazu, dass die Jahre der Wilhelminischen und der Weimarer Zeit häufig noch präsenter im Gedächtnis waren als die gerade zurück liegenden Jahre des Nationalsozialismus. Zukunftsentwicklungen und Anforderungen überlagerten Pflicht und Willen zur Erinnerung. Die Anforderungen des wirtschaftlichen Wiederaufbaus, die Auseinandersetzungen zwischen den großen politischen Blöcken und schließlich die Erfahrung des individuell erfahrenen Leidens der meisten Deutschen, bereiteten einem allgemeinen Verdrängungswillen den Boden[8].

Dies führte dazu, dass die Beschäftigung mit der Nationalsozialistischen Vergangenheit in den fünfziger und frühen sechziger Jahren geringer war als später zu einem Zeitpunkt als diese Vergangenheit schon weiter entfernt lag. Heute kann man feststellen, dass die Beschäftigung mit jener Vergangenheit mit fortschreitendem zeitlichen Abstand zunimmt.

Jedoch nicht allein willentliches Vergessen ist ein Erklärungsfaktor für die damalige „Flucht“ vor der Vergangenheit, sondern ebenso Unkenntnis über den Charakter des nationalsozialistischen Reiches und das volle Ausmaß der Verbrechen.

Dies wurde zwar in den Nürnberger Prozessen sichtbar, jedoch bedurfte es erheblicher Anstrengungen von Seiten der Parteien, der Kirchen und der politischen Bildung den Blick in die Vergangenheit offen zu halten und nicht dem Vergessen anheim zu stellen.

[...]


[1] Hermann Lübbe, Der Nationalsozialismus im Politischen Bewusstsein der Gegenwart., in: Deutschlands Weg in die Diktatur. Internationale Konferenz zur nationalsozialistischen Machtübernahme, Berlin, 1983, S.38ff.

[2] Frei, Norbert, Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. München, 1996, S.326.

[3] Vgl. ebd, S. 307ff.

[4] Hermann Lübbe, Der Nationalsozialismus im Politischen Bewusstsein der Gegenwart., in: Deutschlands Weg in die Diktatur. Internationale Konferenz zur nationalsozialistischen Machtübernahme, Berlin, 1983,S.40ff.

[5] ebd, S. 41ff.

[6] Kohlstruck, Michael: Zwischen Erinnerung und Geschichte : der Nationalsozialismus und die jungen Deutschen. - Berlin : Metropol, 1997, S.39

[7] Aleida Assmann / Ute Frevert Geschichtsvergessenheit - Geschichtsversessenheit: vom Umgang mit deutschen Vergangenheiten nach 1945. - Stuttgart : Dt. Verl.-Anst., 1999, S.42ff.

[8] Hermann Lübbe, Der Nationalsozialismus im Politischen Bewusstsein der Gegenwart., in: Deutschlands Weg in die Diktatur. Internationale Konferenz zur nationalsozialistischen Machtübernahme, Berlin, 1983, S.41.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Vergangenheit und Identität: Anfänge und Gegenwart kollektiver Erinnerung in Deutschland
Hochschule
Universität Leipzig  (Insitut für Kulturwissenschaften)
Veranstaltung
Kollektive Erinnerung
Note
1,3
Autor
Jahr
2001
Seiten
25
Katalognummer
V51380
ISBN (eBook)
9783638473750
ISBN (Buch)
9783638661614
Dateigröße
550 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Vergangenheit, Identität, Anfänge, Gegenwart, Erinnerung, Deutschland, Kollektive, Erinnerung
Arbeit zitieren
M.A. Birk Töpfer (Autor:in), 2001, Vergangenheit und Identität: Anfänge und Gegenwart kollektiver Erinnerung in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/51380

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