Der Stadtrat als außerschulischer Lernort zur Förderung der politischen Urteilskompetenz


Hausarbeit (Hauptseminar), 2015

25 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Definition des Kompetenzbegriffes

3. Die politische Urteilskompetenz als Teil des Kompetenzmodells der GPJE

4. Definition von außerschulischen Lernorten

5. Planung einer Exkursion zum Stadtrat
5.1 Bedingungsanalyse
5.2 Stellung im Lehrplan
5.3 Sachanalyse
5.4 Didaktische Analyse
5.5 Begründung der Ziele der Unterrichtseinheit
5.6 Auswahl der Methoden, Medien und Sozialform
5.7 Verlaufsplan
5.8 Arbeitsaufträge
5.9 Lernerfolgskontrolle

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

8. Anhang

1. Einleitung

Die föderale Gliederung der Bundesrepublik ermöglicht es politische Prozesse in verschiedenen Bereichen zu untersuchen. Neben der Bundes- und Länderebene ist vor allem die kommunale Ebene interessant und bietet viele Gestaltungsoptionen für den Politikunterricht. Kommunale Organe der Exekutive, Legislative und Judikative haben aufgrund der lokalen Nähe eine hohe Relevanz für den Schüler und können im Verhältnis zu den Institutionen des Bundes wesentlich einfacher in den Unterricht integriert werden. Ein solches Organ ist auch der Stadtrat.1 Diese Institution ist die Bürgervertretung einer Kommune. Daraus ergibt sich eine große Chance für den Unterricht: Die politische Auseinandersetzung im Stadtrat hat den Fokus auf regionalen Themen und somit auf Bereichen, die den Schüler unmittelbar betreffen können. Dabei bietet es sich an, dieses Organ im Rahmen des Unterrichtes zu besuchen, um den Stadtrat zu einem außerschulischen Lernort im Sozialkundeunterricht zu machen.

Die Arbeit soll untersuchen, inwieweit diese Institution als außerschulischer Lernort geeignet ist. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung der politischen Urteilskompetenz. Diese ist für den Sozialkundeunterricht besonders wichtig, da in der Politik immer Entscheidungen getroffen werden müssen, welche auf Urteilen beruhen.

Zunächst erfolgt eine Definition des Kompetenzbegriffes, bevor die politische Urteilskompetenz anhand des Kompetenzmodells der GPJE erläutert wird. Im Anschluss wird erläutert, was unter außerschulischen Lernorten zu verstehen ist. Im Zuge dessen werden auch die Vorteile dieser erläutert. Nach diesen Definitionen folgt das fünfte Kapitel, welches die Planung eines kompetenzorientierten Besuches des Stadtrates darstellt. Im Anschluss daran erfolgt ein Fazit zur Eignung des Stadtrates als außerschulischer Lernort in Hinblick auf die Förderung der politischen Urteilskompetenz.

Trotz der Tatsache, dass außerschulische Lernorte seit vielen Jahren ein fester Bestandteil des Unterrichtes sind, wurden diese verhältnismäßig wenig untersucht. Eine Vorreiterrolle bei der Erforschung nehmen die naturwissenschaftlichen Fächer ein. Im Bereich der Politikdidaktik können außerschulische Lernorte als Desiderat betrachtet werden.

2. Definition des Kompetenzbegriffes

Bevor eine tiefgründige Untersuchung vorgenommen werden kann, ist es notwendig den Kompetenzbegriff zu definieren. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass es keine einheitliche Verwendung des Begriffes gibt. Weiterhin ist nicht geklärt, welche Kompetenzen für die erfolgreiche Bewältigung von Anforderungssituationen notwendig sind.2 Das Wort Kompetenz kommt von dem lateinischen Wort „ competentia “ und bedeutet so viel wie „rechtliche Zuständigkeit“.3 Hierbei gibt es zwei Arten. Einerseits kann der Begriff eine Fähigkeit beschreiben und andererseits auch ein Befugnis im Sinne von Entscheidungskompetenzen. Im pädagogischen Kontext ist dabei die erstgenannte Bedeutung relevant.4 Kompetenz als Fähigkeit steht in einer engen Verbindung zum menschlichen Handeln.5

Diesen Zusammenhang greift Franz E. Weinert auf, indem er eine umfassende Definition des Kompetenzbegriffes vornimmt. „Dabei versteht man unter Kompetenzen die bei Individuen oder durch sie erlernten kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können, (…).“6 Anhand dieser Definition könnenwichtige Merkmale des Kompetenzbegriffes aufgezeigt werden. Der Fokus liegt hierbei auf der Erlernbarkeit der Fähigkeiten und Fertigkeiten. Daraus ergibt sich, dass Kompetenzen nicht nur lern-, sondern auch beeinflussbar sind. Damit steht der Kompetenzbegriff im starken Kontrast zur Intelligenz, welche relativ stabil ist, da diese in großen Teilen durch biologische Faktoren determiniert ist. Kompetenz ist somit das Resultat von Lern- und Erfahrungsprozessen auf einem bestimmten Gebiet.7 Weiterhin sind auch motivationale, volitionale und soziale Faktoren für die Kompetenz von Relevanz. Deren Anwendung beschränkt sich nicht ausschließlich auf identische Gegebenheiten, sondern auch auf das verantwortungsvolle Lösen von Problemen in veränderlichen Situationen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Messbarkeit der Kompetenz durch Tests.8 Damit kann nicht nur der Wert der Kompetenz gemessen werden, sondern es wird dadurch auch eine Vergleichbarkeit mit früheren Lernergebnissen geschaffen.

Weinert unterscheidet zwischen drei Formen von Kompetenzen im Schulunterricht. Hierbei sind zunächst die fachlichen Kompetenzen zu nennen, welche sich mit den Inhalten des jeweiligen Fachunterrichtes beschäftigen. Die zweite Art von Kompetenzen sind die fächerübergreifenden Kompetenzen. Hierbei sind Eigenschaften wie Teamfähigkeit oder das Lösen von Problemen zu nennen. Als dritte Form müssen die Handlungskompetenzen genannt werden, welche es erlauben Fähigkeiten und Fertigkeiten in verschiedenen Lebenssituationen erfolgreich einzusetzen.9

3. Die politische Urteilskompetenz als Teil des Kompetenzmodells der GPJE

Bevor die Planungsschritte eingeleitet werden, ist es zunächst wichtig, ein Kompetenzmodell zu beleuchten. Dabei gilt es zu beachten, dass es viele Kompetenzmodelle gibt, welche unterschiedliche Kompetenzen ausweisen. Diese Arbeit beleuchtet das Modell der GPJE genauer. Ein wesentlicher Grund für die Auswahl ist Fachspezifik, da das Modell der GPJE für die Kompetenzentwicklung im Politikunterricht angelegt ist. Weiterhin ist dieses Modell sehr allgemein, da es lediglich über drei Kompetenzbereiche verfügt. Dies kann einerseits als Nachteil gesehen werden, da es dadurch eine sehr grobe Abgrenzung der Kompetenzbereiche gibt.10 Andererseits sind diese drei Bereiche für den Sozialkundeunterricht essentiell und können gegebenenfalls genauer untergliedert werden.

Die Kompetenzentwicklung im Politikunterricht basiert auf bereits vorhandenen Fähigkeiten, welche erweitert und verbessert werden sollen.11 Die Entwicklung der Kompetenzen findet im Modell der GPJE in drei Bereichen statt. Zunächst muss dabei die politische Urteilsfähigkeit genannt werden. Durch diese ist der Schüler in der Lage politische Ereignisse, Probleme und Kontroversen sowie wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen unter Sach- und Wertaspekten analysieren und reflektiert beurteilen zu können.12 Der zweite Bereich ist die politische Handlungsfähigkeit. Hierbei kann der Schüler Meinungen, Überzeugungen und Interessen artikulieren, diese angemessen vertreten, Aushandlungsprozesse führen und Kompromisse schließen.13 Der dritte Bereich umfasst die methodischen Fähigkeiten. Diese beinhalten, dass der Schüler sich eigenständig zur aktuellen Politik sowie zu wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen orientiert, fachspezifische Themen mit unterschiedlichen Methoden bearbeiten und das persönliche Weiterlernen organisieren kann.14

Es muss bemerkt werden, dass Kompetenzen und das Wissen über Politik in einem wichtigen Zusammenhang stehen, denn der Wissenserwerb dient zur Kompetenzerweiterung. Im Umkehrschluss erfordert die Verbesserung der Kompetenzen im Normalfall auch eine Erweiterung bzw. Verbesserung des Wissens des Schülers.15 Weiterhin muss darauf hingewiesen werden, dass die Bereiche in wechselseitigen Zusammenhängen betrachtet werden sollten. Eine Exkursion zum Stadtrat kann dementsprechend auf die Erweiterung der politischen Urteilsfähigkeit abzielen, aber dennoch Elemente enthalten, die die politische Handlungsfähigkeit fördern und auch die methodischen Fähigkeiten ansprechen.

Bevor die politische Urteilsfähigkeit genauer beleuchtet werden kann, ist es notwendig den Begriff des Urteils zu definieren. Urteile sind Aussagen über Menschen bzw. Sachverhalte.16 Durch die Bildung von Urteilen ist eine Teilnahme am politischen Leben möglich.17 Weiterhin impliziert der Vorgang der Urteilsbildung auch eine Wertung, da für ein politisches Urteil eine Position bezogen werden muss und dadurch andere Optionen ausgeschlossen werden.18 Damit dieser Prozess möglich wird, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Politisches Urteilen setzt einen Raum voraus, in dem Menschen frei, gemeinsam und öffentlich handeln können.19

Man unterscheidet zwei Arten von Urteilen. Einerseits sind die Werturteile zu nennen, welche Ereignisse, Fragen, Probleme oder Konflikte nach ethisch-moralischen Gesichtspunkten beurteilen. Andererseits gibt es die Sachurteile. Mit diesen werden Feststellungen über Ereignisse, Fragen, Probleme oder Konflikte aus der politischen Öffentlichkeit, Wirtschaft und Gesellschaft getroffen. Es muss allerdings auch in diesem Fall festgehalten werden, dass in politischen Urteilen häufig Wert- und Sachurteile miteinander verknüpft sind.20

Die Bewertung der politischen Urteilsfähigkeit ist äußerst komplex. Der Lehrer muss darauf achten, dass er die Meinungsfreiheit der Schüler nicht einschränkt und nicht gegen das Überwältigungsverbot des Beutelsbacher Konsenses verstößt. Eine Bewertung ist somit nur im Bereich der formalen Anforderungen möglich. Das Ziel des Unterrichtes sollte es nicht sein den Schülern eine Position vorzugeben. Der Schüler soll sich ein eigenes Urteil bilden, indem er mit verschiedenen Perspektiven konfrontiert wird und sich mit diesen auseinandersetzt.21

4. Definition von außerschulischen Lernorten

Damit die Planung zu einem außerschulischen Lernort erfolgreich ist, besteht die Notwendigkeit diesen zu bestimmen. Hierbei bietet Kurt Messmer einen guten Ansatz, welcher außerschulische Lernorte folgendermaßen definiert: „Orte ausserhalb des Schulhauses, an denen Personen jeglichen Alters im Rahmen formaler, non-formaler oder Informeller Bildung lernen können.“22 Nach dieser Definition ist jeder Ort, welcher sich nicht im Schulhaus befindet, ein außerschulischer Lernort. D.h. selbst Bereiche, die Teil des Schulgeländes sind, wie beispielsweise der Pausenhof, gehören zu den außerschulischen Lernorten.

Außerschulische Lernorte können nach der methodisch-didaktischen Aufbereitung unterschieden werden. Es gibt Lernorte mit einer fehlenden Didaktisierung, wie beispielswiese der Stadtrat, bis hin zu Lernorten, die eigens für das Lernen geschaffen wurden, wie z.B. Lehrpfade.23

Ein elementares Merkmal ist hierbei die unmittelbare Begegnung mit dem Lerngegenstand oder Sachverhalt. Diese Eigenschaft ist auch ein äußerst wichtiges Argument für die Integration von außerschulischen Lernorten in den Unterricht. Es bieten sich noch viele weitere Argumente, die für den Einsatz von außerschulischen Lernorten sprechen. Zunächst ist dabei die mögliche Verstärkung der Lernmotivation zu nennen, da die Schüler in einem anderen Umfeld lernen, welches deren Sinne stärker ansprechen kann. Weiterhin können die Schüler auch selbstständiger agieren als im Rahmen des Unterrichtes.24 Ein sehr wesentliches Argument ist die Verbindung von abstraktem und konkretem Lernen. Mittels der außerschulischen Lernorte können theoretische Inhalte aus dem Schulunterricht praxisbezogen angewendet werden. Damit wird vor allem auch das mehrdimensionale Lernen angesprochen. Durch die aktive und praktische Tätigkeit der Schüler ergibt sich die Chance, dass gelernte Dinge besser behalten werden.25 Dies lässt sich anhand des Stadtrates verdeutlichen. Im Unterricht kann dieser zweifelsohne auch behandelt werden, aber zum Verständnis von Aufbau und Funktion dieser Institution ist es wesentlich förderlicher an einer Stadtratssitzung teilzunehmen. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das soziale Lernen, denn es ergeben sich dadurch neue Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Lehrern und Schülern, aber auch unter den Schülern. Weiterhin können außerschulische Lernorte die methodischen Fähigkeiten verbessern.26 Durch das Hineinversetzen in andere Rollen wird das Rollenlernen wesentlich effektiver geschult.27 Das Kennenlernen von verschiedenen Positionen kann auch die Multiperspektivität anregen.28 Ein weiterer Vorteil von außerschulischen Lernorten ist das fächerübergreifende Lernen.29 Fachwissen aus anderen Fächern kann an außerschulischen Lernorten aktiviert werden. Weiterhin können auch mehrere Fächer direkt bei dem Besuch kooperieren.

Es lässt sich somit festhalten, dass außerschulische Lernorte für alle Fächer und Jahrgangsstufen geeignet sind.30 Der Erfolg des Besuches von außerschulischen Lernorten hängt vor allem von der gründlichen Vor- und Nachbereitung ab.31

[...]


1 In manchen Kommunen kann die Bezeichnung variieren. Trotz einer möglichen differierenden Benennung hat diese Hausarbeit nicht den Anspruch ausschließlich für die Exkursion zum Stadtrat zu gelten, sondern auch für die kommunalen Organe mit einer anderen Bezeichnung, welche aber die gleichen Funktionen erfüllen.

2 Vgl., Maak Merki, Katharina, Art. Kompetenz, in: Andresen, Sabine, u.a. (Hrsg.), Handwörterbuch Erziehungswissenschaft, Weinheim, u.a., 2009, S. 492.

3 Vgl., von Olberg, Hans-Joachim, Art. Kompetenz, in: Weißeno, Georg, u.a. (Hrsg.), Lexikon der politischen Bildung. Didaktik und Schule (Bd. 1), Schwalbach 2000, S. 127 f.

4 Vgl., Maak Merki, Katharina, Art. Kompetenz, in: Andresen, Sabine, u.a. (Hrsg.), Handwörterbuch Erziehungswissenschaft, Weinheim, u.a., 2009, S. 492 f.

5 Vgl., von Olberg, Hans-Joachim, Art. Kompetenz, in: Weißeno, Georg, u.a. (Hrsg.), Lexikon der politischen Bildung. Didaktik und Schule (Bd. 1), Schwalbach 2000, S. 127 f.

6 Weinert, Franz E., Leistungsmessungen in Schulen, Weinheim, u.a., 2001, S. 27 f.

7 Vgl., Maak Merki, Katharina, Art. Kompetenz, in: Andresen, Sabine, u.a. (Hrsg.), Handwörterbuch Erziehungswissenschaft, Weinheim, u.a., 2009, S. 494.

8 Vgl., Oelkers, Jürgen, Kompetenzen zwischen „Qualifikation“ und „Bildung“, in: Juchler, Ingo (Hrsg.), Kompetenzen in der politischen Bildung, Schwalbach 2010, S. 13.

9 Vgl., Weinert, Franz E., Leistungsmessungen in Schulen, Weinheim, u.a., 2001, S. 28.

10 Vgl., Petrik, Andreas, Ein politikdidaktisches Kompetenz-Strukturmodell. Ein Vorschlag zur Aufhebung falscher Polarisierungen unter besonderer Berücksichtigung der Urteilskompetenz, in: Juchler, Ingo (Hrsg.), Kompetenzen in der politischen Bildung, Schwalbach 2010, S. 143 ff.

11 Vgl., GPJE, Nationale Bildungsstandards für den Fachunterricht in der Politischen Bildung an Schulen. Ein Entwurf, Schwalbach 2003, S. 13.

12 Vgl., GPJE, Nationale Bildungsstandards für den Fachunterricht in der Politischen Bildung an Schulen. Ein Entwurf, Schwalbach 2003, S. 13.

13 Vgl., ebd.

14 Vgl., ebd.

15 Vgl., ebd., S. 13 f.

16 Vgl., ebd., S. 15.

17 Vgl., Müller, Christine, Eignen sich Planspiele um politische Urteilsbildung zu lernen. Eine Untersuchung im PGW-Unterricht in einer 9. Klasse zum Thema Kraftwerkbau in Hamburg-Moorburg, Saarbrücken 2008, S 1.

18 Vgl., ebd., S 5.

19 Vgl., Detjen, Joachim, u.a., Politikkompetenz. Ein Modell, Wiesbaden 2012, S. 39.

20 Vgl., GPJE, Nationale Bildungsstandards für den Fachunterricht in der Politischen Bildung an Schulen. Ein Entwurf, Schwalbach 2003, S. 15.

21 Vgl., ebd., S. 15 f.

22 Messmer, Kurt, Definition Ausserschulische Lernorte, in: Ders., u.a. (Hrsg.), Ausserschulische Lernorte. Positionen aus Geographie, Geschichte und Naturwissenschaften, Wien 2011, S. 7.

23 Vgl., Messmer, Kurt, Definition Ausserschulische Lernorte, in: Ders., u.a. (Hrsg.), Ausserschulische Lernorte. Positionen aus Geographie, Geschichte und Naturwissenschaften, Wien 2011, S. 7.

24 Vgl., Ackermann, Paul, Politisches Lernen vor Ort. Außerschulische Lernorte im Politikunterricht, Stuttgart 1988, S. 11 f.

25 Vgl., ebd., S. 15.

26 Vgl., ebd., S. 17 f.

27 Vgl., Detjen, Joachim, Schüler erkunden die Stadtverwaltung. Bericht über einen handlungsorientierten „Ausflug“ ins Rathaus, in: Woyke, Wichard (Hrsg.), Das internationale System an der Jahrtausendschwelle. Globalisierung und Fragmentierung, Schwalbach 1996, S. 130.

28 Vgl., Juchler, Ingo, Außerschulische politische Lernorte in interdisziplinären Projekten am Beispiel des Bundesfinanzministeriums, in: Ders. (Hrsg.), Projekte in der politischen Bildung, Bonn 2013, S. 219 f.

29 Vgl., Ackermann, Paul, Politisches Lernen vor Ort. Außerschulische Lernorte im Politikunterricht, Stuttgart 1988, S. 20.

30 Vgl., Messmer, Kurt, Definition Ausserschulische Lernorte, in: Ders., u.a. (Hrsg.), Ausserschulische Lernorte. Positionen aus Geographie, Geschichte und Naturwissenschaften, Wien 2011, S. 7.

31 Vgl., Ackermann, Paul, Politisches Lernen vor Ort. Außerschulische Lernorte im Politikunterricht, Stuttgart 1988, S. 20 f.

Ende der Leseprobe aus 25 Seiten

Details

Titel
Der Stadtrat als außerschulischer Lernort zur Förderung der politischen Urteilskompetenz
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Autor
Jahr
2015
Seiten
25
Katalognummer
V512711
ISBN (eBook)
9783346117984
ISBN (Buch)
9783346117991
Sprache
Deutsch
Schlagworte
stadtrat, lernort, förderung, urteilskompetenz
Arbeit zitieren
Christian Schwambach (Autor:in), 2015, Der Stadtrat als außerschulischer Lernort zur Förderung der politischen Urteilskompetenz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/512711

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