(K)Eine andere Wahl. Wählen ab 16


Unterrichtsentwurf, 2019

30 Seiten, Note: 1,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Personelle und materielle Voraussetzungen

2 Didaktische Planung
2.1 Lehrplanbezug und Einordnung des Themas
2.2 Darlegung des Lehrvorhabens
2.3 Zielrelevante Vorkenntnisse

3 Kompetenzbereiche und Lernziele
3.1 Hauptintention der Stunde
3.2 Fachkompetenz
3.3 Selbst- und Sozialkompetenz
3.4 Methoden-, Lern- und Kommunikationskompetenz

4 Methodische Planung
4.1 Begründung der methodischen Entscheidungen
4.2 Unterrichtsverlaufsplan
4.3 Sitzplan

5 Tafelbild/Dokumentation

6 Anlagen

7 Quellenverzeichnis

1 Personelle und materielle Voraussetzungen

Die Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen den Unterricht in Blockform. Der Block, in dem die Ausbildungslehrprobe stattfindet, weist eine Dauer von zwei Wochen auf und findet im vierwöchigen Rhythmus statt. Der Wirtschafts- und Sozialkundeun- terricht umfasst 4 Stunden pro Woche, wovon ich ab dem zweiten Schulhalbjahr zwei Stunden eigenverantwortlich unterrichte. Die restlichen Stunden werden von der Leh- rerin absolviert, die zuvor die Klasse allein in Wirtschafts- und Sozialkunde betreute.

Die Klasse ist mir durch Lehrübungen seit August 2019 bekannt. Die Ausbildungslehr- probe findet im Raum 302 statt. Der Raum verfügt über einen Lehrer-PC, einen fest installierten Beamer und eine Klapptafel in der Mitte des Raumes. Außerdem ist an dem Lehrer-PC eine Dokumentenkamera angeschlossen. Für den Wirtschafts- und Sozialkundeunterricht wurde das Fachbuch „ Politik verstehen und handeln für berufliche Schulen“1 der 9. aktualisierten Auflage von 2016 und das dazugehörige Arbeitsheft „Politik verstehen und handeln“2 der 7. überarbeiteten Auflage von 2018 des Verlages „Handwerk & Technik“ eingeführt. Da das ausgewählte Thema sehr knapp im Fach- buch behandelt wird, werden in der Unterrichtsstunde eigens angefertigte Informa- tions- und Arbeitsblätter verwendet.

2 Didaktische Planung

2.1 Lehrplanbezug und Einordnung des Themas

Als Grundlage des Lehrvorhabens dient der Lehrplan „Wirtschafts- und Sozialkunde- unterricht“ des Ministeriums für Bildung und Kultur aus dem Jahr 2016. Das Lehrvor- haben wird dem „Kompetenzbereich S3: „An demokratischen Entscheidungsprozes- sen teilhaben“3 zugeordnet. Im Folgenden ist der für das Lehrvorhaben relevante Aus- zug des Lehrplans dargestellt. Die Kompetenzen und Lerninhalte der Ausbildungslehr- probe sind farblich hervorgehoben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Auszug aus dem Lehrplan

Die nachfolgende Tabelle bringt das Lehrvorhaben in den Gesamtzusammenhang der Unterrichtsreihe. Das Thema der Ausbildungslehrprobenstunde ist gelb hervorgeho- ben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Lehrvorhaben im Gesamtzusammenhang

2.2 Darlegung des Lehrvorhabens

Aus aktuellem Anlass, kurz vor der Europawahl am 26.05.2019 und der damit verbun- denen Kommunalwahl4 im Saarland, habe ich mich für das Unterrichtsthema „Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren“ entschieden. Bereits 2018 hat sich ein Bündnis aus Landes- jugendring, Jungsozialisten, Grüner Jugend, Jungen Liberalen und Linksjugend Solid für eine Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre bei kommunalen Wahlen eingesetzt.5 Deshalb hat die Partei die Linke am 13.06.2018 einen Antrag gestellt, dass der saarländische Landtag das aktive Wahlrecht bei Landtags- und Kommunalwahlen von 18 auf 16 Jahre senkt. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD stimmte, wie bereits bei einem Antrag der Piratenpartei, Grünen und der Linkspartei am 29. August 2012,6 geschlossen gegen den Antrag.7

Aktuell haben Jugendliche ab 16 Jahren bereits in vier Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) die Möglichkeit, bei einer Landtagswahl ihr aktives Wahlrecht auszuüben.8 Bei Kommunalwahlen dürfen Jugendliche sogar in zehn Bundesländern (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Hol- stein und Thüringen) bereits ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.9 Auf europäischer Ebene hat Österreich mit der Wahlrechtsreform 2007 einen einzigartigen Standard ge- schaffen: Jugendlichen in Österreich ist es mit der Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt, bei Gemeinderats-, Landtags-, Nationalrats- und Bundespräsident/-innenwah- len, sowie bei der Wahl des Europäischen Parlaments, teilzunehmen.10

Im Saarland wird zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht differenziert. Das ak- tive Wahlrecht ist das Recht, sich an einer Wahl durch Stimmabgabe beteiligen zu können. „Stimmberechtigt sind alle über 18 Jahre alten Deutschen, die im Saarland ihren Wohnsitz haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. In Gemeinden und Gemeindeverbänden sind bei Wahlen auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar sowie bei Bürger- begehren und Bürgerentscheiden stimmberechtigt.“ 11 Artikel 64 der Verfassung des Saarlandes definiert das genaue Mindestalter, das bei Stimmabgabe erreicht sein muss.

Das passive Wahlrecht hingegen ist das Recht, sich bei einer Wahl als Kandidat auf- stellen zu lassen und gewählt zu werden. Artikel 66, Absatz 2, Satz 2 der Verfassung des Saarlandes definiert für das passive Wahlrecht die Volljährigkeit: „Wählbar ist jeder Stimmberechtigte, der das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ 12

Die Verfassung des Saarlandes gibt in Artikel 61, Absatz 1 die Grundbedingungen des demokratischen Staates an: " Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."13 Das Volk besitzt die Staatsgewalt, die Ausübung der Staatsgewalt wird jedoch durch Wahlen und Abstim- mungen an die Volksvertreter übertragen. Wie die Wahlen gestaltet sein sollen wird in Artikel 63, Absatz 1 der Verfassung des Saarlandes geregelt: „Wahlen und Volksent- scheide sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.“14 Hier sind auch die fünf Wahlrechtsgrundsätze beschrieben: Allgemeines, unmittelbares, freies, gleiches und geheimes Wahlrecht. Besonders das allgemeine Wahlrecht ist in diesem Fall relevant, da es die Voraussetzungen definiert um an einer Wahl teilnehmen zu dürfen. Alle Staatsbürgerinnen und –bürger besitzen das Wahlrecht unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung.15 Al- lerdings ist es möglich an diesen Grundsatz bestimmte Voraussetzungen zu knüpfen zum Beispiel eine Staatsbürgerschaft, einen Wohnsitz, der Besitz geistiger Kräfte und ein bestimmtes Alter.16 Aber die Frage des Wahlrechts wirft auch grundsätzliche Streit- punkte der Demokratie auf. Wer soll überhaupt in Demokratien über die Auswahl von Volksvertretern mitentscheiden dürfen? Schließlich sind auch Bevölkerungsgruppen, wie Kinder oder Jugendliche, von den Auswirkungen der Wahl betroffen, obwohl sie kein Stimmrecht haben.17 Sie müssen darauf vertrauen, dass ihre Interessen von ge- wählten Volksvertretern berücksichtigt werden, die sie selbst nicht wählen dürfen. Des- halb stellt sich die Frage, ob es überhaupt noch zeitgemäß ist Jugendliche von den Wahlen aufgrund ihres Alters auszuschließen. Da sie länger als alle anderen Wähler mit den Konsequenzen der politischen Entscheidungen leben müssen, wäre eine Ab- senkung des Wahlrechts für diese Wahlgruppe denkbar. Außerdem scheinen sich Ju- gendliche verstärkt für politische Themen zu interessieren. Bei jenen zwischen 14 und 25 Jahren konnte in der Shell Studie 2003 lediglich ein politisches Interesse von 30% quantifiziert werden. Allerdings ist das Interesse von Jugendlichen an Politik angestie- gen, 2015 gaben 41% der Befragten an politisches Interesse zu haben.18 Im Saarland sind ca. 27.000 Jugendliche von der kommenden Kommunalwahl am 26.05.2019 aus- geschlossen.19 Die Wählergruppe der 60-jährigen und älter bildet mit über 300.000 Personen mehr als 1/3 der wahlberechtigten Saarländer ab.20 Dies führt zu einem Un- gleichgewicht der Wählergruppen und damit zu einer einseitigen Verzerrung der Inte- ressen.

Damit Jugendliche im Saarland mit 16 Jahren zur Stimmabgabe berechtigt sind, bedarf es einer Änderung der Verfassung des Saarlandes. In Artikel 64 muss das Alter von 18 auf 16 Jahren gesenkt werden. Für eine Verfassungsänderung werden nach Artikel 101, Absatz 1, Satz 2 die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des saarländischen Landtages benötigt.21

2.3 Zielrelevante Vorkenntnisse

Die Schüler haben bereits die Wahlgrundsätze und verschiedene Wahlsysteme ken- nengelernt. Außerdem sind ihnen die parlamentarischen Vertretungen auf kommuna- ler Ebene bekannt. Dieses Faktenwissen kann die Klasse in die Diskussion miteinflie- ßen lassen. Insbesondere den Wahlrechtsgrundsatz allgemein könnten die Schülerin- nen und Schüler erläutern.

3 Kompetenzbereiche und Lernziele

3.1 Hauptintention der Stunde

Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihr Fachwissen in Bezug auf das aktive Wahl- recht, indem sie sich mit den Pro- und Contra- Argumenten eines Wahlalters ab 16 Jahren auseinandersetzen. Sie erweitern ihre Kommunikations- und Methodenkompe- tenz, indem sie in einer fiktiven TV-Talkshow einen vorgegebenen Standpunkt argu- mentativ vertreten.

3.2 Fachkompetenz

Die Schüler

- erläutern den Unterschied zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht,
- nennen Pro- und Contra-Argumente einer Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre,
- erläutern Pro- und Contra-Argumente einer Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre,
- entwickeln eigene Argumente für bzw. gegen eine Absenkung des Wahlalters,
- begründen verschiedene Standpunkte bei einer Senkung des aktiven Wahl- rechts auf 16 Jahre unter Verwendung der entwickelten Argumente.

3.3 Selbst- und Sozialkompetenz

Die Selbst- und Sozialkompetenz wird in der Stunde gefördert, indem die Schüler

- sich mit der Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre kritisch auseinan- dersetzen,
- sich bei der Erschließung von Informationen und der Formulierung der Argu- mente gegenseitig unterstützen,
- ihre Arbeitsergebnisse in der Klasse diskutieren,
- den Standpunkt einer fiktiven Person in einer Talkshow vertreten.

3.4 Methoden-, Lern- und Kommunikationskompetenz

Die Methoden-, Lern- und Kommunikationskompetenz wird in dieser Stunde gefördert, indem die Schüler

- unterschiedliche Perspektiven und Sichtweisen einer Thematik einnehmen,
- Argumente ihrer Diskussionspartner akzeptieren und eigene Argumente schlüs- sig wiedergeben,

4 Methodische Planung

4.1 Begründung der methodischen Entscheidungen

Die methodische Gesamtkonzeption des Lehrvorhabens basiert auf einem handlungs- orientierten Unterrichtsverfahren. Das Thema „(K)Eine andere Wahl - Aktives Wahl- recht ab 16 Jahren“, wurde aus aktuellem Anlass kurz vor der Europa- und Kommu- nalwahl im Saarland gewählt. Der saarländische Landtag hat sich am 13.06.2018 mit der Altersgrenze des aktiven Wahlrechts auseinandergesetzt und sich gegen eine Ver- änderung entschieden. Außerdem besitzen einige Schüler zum Zeitpunkt der Kommu- nalwahl am 26.05.2019 aufgrund ihres Alters weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.

Nach der Begrüßung der Kommission wird der Unterricht in der Phase Ankommen und Einstimmen mit einer Karikatur22 eröffnet. Sie zeigt wie zwei Jugendliche die Forderung „Runter mit dem Wahlalter“ auf eine Wand sprayen. Währenddessen spa- ziert ein Paar mittleren Alters mit ihrem Hund an den Jugendlichen vorbei. Der Mann kommentiert die gesprühte Forderung mit den Worten „Diesen Grünschnäbeln fehlt eben die politische Reife zum Nichtwähler!“. Der Zeichner will damit verdeutlichen, dass Jugendliche bereits vor dem 18. Lebensjahr an Wahlen teilnehmen möchten, die älteren Personen sie aber noch nicht als reif genug ansehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen im ersten Schritt die Karikatur beschreiben, im zweiten Schritt deuten und im dritten Schritt beurteilen und eine Stellung zum Inhalt nehmen. Die Karikatur soll sie für das Stundenthema sensibilisieren und gleichzeitig die empfundene Un- gleichbehandlung zwischen Jugendlichen und Erwachsene aufzeigen. Im Anschluss wird das Stundenthema durch die Lehrkraft visualisiert.

Die Phase Vorwissen aktivieren beginnt mit der Aufforderung an die Schülerinnen und Schüler, ihre Erfahrungen in Bezug auf Wahlen und das aktive sowie passive Wahlrecht zu nennen. Im Anschluss daran sollen sie eine Abstimmung mithilfe der Webseite Mentimeter.com durchführen. Hierfür benutzen die Schülerinnen und Schü- ler ihr eigenes Smartphone und gelangen mithilfe eines QR-Codes zur Abstimmungs- seite. Nach Eingabe des Codes wird ihnen die Frage: „Soll das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt werden?“ angezeigt. Es besteht nun die Mög- lichkeit zwischen „Ja, Jugendliche sollen schon ab 16 Jahren wählen dürfen.“ oder „Nein, Wählen soll erst ab 18 Jahren möglich sein.“ zu wählen. Die Abstimmung bei Mentimeter.com bietet die Möglichkeit das Abstimmungsverhalten direkt grafisch dar- zustellen und schnell ein Meinungsbild der Klasse zu erstellen. Sollte es zu techni- schen Schwierigkeiten kommen, liegen farbige Karten bereit, mit deren Hilfe die Schü- ler durch Hochhalten ihre Meinung abgeben können.

[...]


1 Dietrich R., Neumann D., Sennlaub M., u.a., Politik verstehen und handeln für berufliche Schulen, 9. aktualisierte Auflage, Handwerk und Technik Verlag, 2016.

2 Dietrich R., Neumann D., Sennlaub, M., u.a., Politik verstehen und handeln für berufliche Schulen, Arbeitsheft, 7. aktualisierte Auflage, Handwerk und Technik Verlag, 2018.

3 Vgl. Lehrplan Wirtschafts- und Sozialkunde, Berufsschule, Ministerium für Bildung und Kultur, 2016.

4 Vgl. Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 12. Juli 2018, zu finden in https://www.saarland.de/dokumente/sonstige_dateien/Wahltag_KW_2019_ads_26- 2018_teil_I_393a-393.pdf, [aufgerufen am 26.01.2019]

5 Vgl. Saarbrücker Zeitung, Neues Jugend-Bündnis für Wahlrecht ab 16, zu finden in https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/neues-jugend- buendnis-fuer-wahlrecht-ab-16_aid-23294907, [aufgerufen am 26.01.2019]

6 Vgl. Saarland gegen Wahlalter mit 16, zu finden in https://burgerbeteiligung.wordpress.com/2012/09/24/saarland-gegen-wahlalter-mit-16/ [aufgerufen am 26.01.2019]

7 Vgl. Saarländischer Rundfunk, Landtag gegen Absenkung des Wahlalters, zu finden in https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/landtagssit- zung_saarland100.html, [aufgerufen am 26.01.2019]

8 Vgl. Mach´s ab 16!, Wahlen ab 16 in Deutschland, zu finden in Whttps://www.machs-ab-16.de/waehlen-ab-16/waehlen-ab-16-deutschland, [aufgerufen am 27.01.2019]

9 Vgl. ebd.

10 Österreichische Gesellschaft für Europapolitik, Wählen ab 16 in Österreich - ein Erfolgsmodell für ganz Europa?, zu finden in https://oegfe.at/2018/04/waeh- len-ab-16/ [aufgerufen am 26.01.2019]

11 Verfassung des Saarlandes, S. 10

12 Vgl. ebd.

13 Vgl. ebd.

14 Vgl. ebd.

15 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, Wahlrechtsgrundsätze, zu finden in http://www.bpb.de/politik/wahlen/bundestagswahlen/62536/grundsaetze- des-wahlrechts [aufgerufen am 28.02.2019]

16 Vgl. Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem – Zur Theorie und Empirie der Wahlsysteme; 7.Auflage, Verlag Barbara Budrich, Opladen & Toronto 2014: S.43

17 Vgl. Saalfeld, Thomas: Parteien und Wahlen; Nomos, Baden-Baden. 2007, S.26

18 Vgl. Albert, Mathias; Hurrelmann, Klaus; Quenzel, Gudrun: 17. Shell Jugendstudie - Jugend 2015; Deutsche Shell Holding GmbH, Hamburg 2015, S.5

19 Vgl. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2018, zu finden in https://www.destatis.de/DE/Publikationen/StatistischesJahrbuch/Bevoelke- rung.pdf? blob=publicationFile [aufgerufen am 28.02.2019] S. 32

20 Vgl. ebd S. 32

21 Verfassung des Saarlandes S.16

22 Politik und Unterricht, Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg, zu finden in http://www.politikundunterricht.de/landtagswahl/2006/reife.htm [aufgerufen am 26.01.2019

Ende der Leseprobe aus 30 Seiten

Details

Titel
(K)Eine andere Wahl. Wählen ab 16
Hochschule
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
Note
1,0
Jahr
2019
Seiten
30
Katalognummer
V512423
ISBN (eBook)
9783346101143
ISBN (Buch)
9783346101150
Sprache
Deutsch
Schlagworte
eine, wahl, wählen
Arbeit zitieren
Anonym, 2019, (K)Eine andere Wahl. Wählen ab 16, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/512423

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