Terminologische Fragestellungen in Datenbanken: Datenbanken im Vergleich unter dem Blickwinkel italienischer Terminologien


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

53 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Methodische Grundlagen
1.1 Anforderungen an eine Datenbank
1.2 Wichtige Definitionen
1.3 Der terminologische Eintrag
1.3.1 Begriffsbezogene Datenkategorien
1.3.2 Benennungsbezogene Datenkategorien
1.3.3 Verwaltungsbezogene Datenkategorien
1.4 Stufenweise Erarbeitung terminologischer Einträge

2. EURODICAUTOM – Die Datenbank der Europäischen Kommission
2.1 Inhalt und Aufbau
2.2 Der terminologische Eintrag
2.3 Entwicklung und Erneuerung
2.4 Die Terminologieverwaltung
2.5 Zukünftige Verbesserungen

3. BLUTERM – Die Bozner Terminologiedatenbank
3.1 Inhalt und Aufbau
3.2 Der terminologische Eintrag
3.3 Der Vergleich zu EURODICAUTOM
3.4 Probleme und Perspektiven

4. TERMDAT – Die Datenbank der Bundeskanzlei
4.1 Die Zusammenarbeit als Grundlage
4.2 Inhalt und Verwaltung 40
4.3 Der Aufbau und der TERMDAT-Eintrag
4.4 Der TERMDAT-Eintrag in EURODICAUTOM
4.5 Der Vergleich zu EURODICAUTOM

5. Die italienische Terminologie in den Datenbanken

Ausblick

Bibliographie

Einleitung

Diese Hausarbeit versucht anhand terminologischer Fragestellungen, verschiedene europäische Datenbanken zu untersuchen und miteinander zu vergleichen. Dabei sollen die Datenbanken mittels der Anwendung von methodischen Grundlagen und speziell unter dem Blickwinkel italienischer Terminologien, auf ihre Funktionalität und Problemfelder dargestellt und analysiert werden.

Terminologie stellt die grundlegende Voraussetzung des Fachübersetzens dar, dabei spielt der Rückgriff auf elektronisch gespeicherte Terminologiebestände eine sehr zentrale Rolle. Beim Anfertigen eines Textes oder einer Übersetzung mit hohen Fachlichkeitsgrad muss der Autor oft mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit für die Recherche der Fachterminologie aufwenden. Als traditionelle Hilfsmittel stehen ihm hierfür in der Regel nur Fachwörterbücher zur Verfügung. Diese Art von Quellen tragen aber nicht zu einer schnellen und effizienten Recherche bei, da sie häufig veraltet und für bestimmte Sachgebiete, besonders für neue Fachgebiete, nicht verfügbar sind. Die Möglichkeit des Zugriffs auf existierende Terminologiebestände ist deshalb für den Übersetzer oder Terminologen äußerst wichtig, denn dies verhilft ihm zu einem ersten Vorschlag einer brauchbaren Übersetzung.

Die ersten Datenbanken zur Verwaltung von Terminologie wurden bereits Mitte der 60er Jahre eingesetzt. Hierbei handelte es sich um terminologische Datenbanken auf Großrechnern, die zur Unterstützung für die Tätigkeiten von großen Sprachdiensten beispielsweise der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) oder der Firma Siemens, betrieben wurden. Die Notwendigkeit der Terminologiedatenbanken war in internationalen und nationalen Institutionen sowie in Industrieunternehmen und Sprachdiensten besonders groß, da viele Übersetzer oft unter starkem Termindruck gemeinsam an umfangreichen Übersetzungen arbeiten mussten. Zudem musste innerhalb der unternehmensspezifischen Sachgebiete eine konsistente Terminologie auch in mehreren Sprachen verfügbar sein.

Erst seit Mitte der 80er Jahre wird Terminologie auf PCs verwaltet, so dass auch Übersetzer in kleineren Organisationsformen und Einzelübersetzer die traditionelle Terminologiearbeit mit Karteikarten oder Wortlisten durch die rechnergestützte Terminologiearbeit ersetzen konnten. Für den Benutzer, der mit den Termini eines Fachgebietes umgehen muss, ist es dabei von besonderer Bedeutung, Termini in einem größeren Zusammenhang präsentiert zu bekommen. Moderne Terminologiedatenbanken werden an den Möglichkeiten der Darstellung komplexer Beziehungssysteme gemessen, denn heutzutage genügt es nicht mehr, Papierwörterbücher in elektronischem Format nachzuahmen. Die Terminologiedatenbanken sollten in benutzerfreundliche Oberflächen eingebunden sein und weit mehr Funktionalität und Anpassungsfähigkeit bieten. Obwohl die Funktion der einzelnen Datenbanken in den jeweiligen Unternehmen unterschiedlich ist, haben sie doch meistens auf der Basis einer begriffsorientierten Konzeption bestimmte Datenfelder gemeinsam.

Kapitel eins befasst sich zunächst mit den methodischen Grundlagen, wobei insbesondere die Anforderungen an eine Datenbank sowie der terminologische Eintrag erläutert werden sollen. Im zweiten bis vierten Kapitel werden die verschiedenen Datenbanken vorgestellt und bezüglich ihres Inhaltes und Aufbaus analysiert und miteinander verglichen. Anschließend erfolgt in Kapitel fünf die Darstellung der Ergebnisse aus den Vergleichen zwischen den Datenbanken unter dem Blickwinkel der italienischen Terminologie und ihrem Nutzen. Schließlich soll im Ausblick der Blick auf zukünftige Entwicklungen gerichtet werden.

1. Methodische Grundlagen

Eine Einführung in die begriffsbezogene Terminologiearbeit und die terminologische Grundsatzlehre stellt das Werk von Helmut Felber und Gerhard Budin „Terminologie in Theorie und Praxis“ (1989) dar. Es leistet noch heute einen wichtigen Beitrag zur terminologischen Grundlagenforschung und bietet sich auch als Hilfe zur Terminologiearbeit an. Dabei wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass der Einsatz des Computers die Terminologiearbeit verändert und zur computergestützten Terminographie geführt hat. Das praktische Ergebnis dieser Entwicklung sind die terminologischen Datenbanken. Angesichts der nun schon weit zurückliegenden Veröffentlichung ist dieses Handbuch aber nicht für eine Konsultierung betreffend aktueller, terminologischer Fragestellungen in Datenbanken geeignet.

Bezüglich der Terminographie, welche die Grundlagen für terminologische Datenbanken vorgibt, können folgende allgemein gültige Hauptgrundsätze unterschieden werden: (1) größtmögliche Zuverlässigkeit terminographischer Daten, (2) Einheitlichkeit der Organisation der Datensammlungen, (3) anwendungsorientierte Anordnung der Datensammlung sowie (4) die Berücksichtigung von nationalen oder internationalen Normen. Diese Grundsätze haben primär praktischen Charakter: (1) die Betonung der Zuverlässigkeit der Daten ist nicht nur auf den Einfluss der Normung zurückzuführen, sondern symbolisiert vielmehr den Qualitätsgedanken, der implizit in allen Bereichen der Terminologie immer schon enthalten war und erst jetzt explizit als „Qualitätssicherung in und durch Terminologiearbeit“ genauer beschrieben und als eigene Dimension der terminologischen Praxis aufgefasst wird. (2) Die Einheitlichkeit der Organisation der Datensammlung als Grundsatz bedeutet primär die Konsistenz in der Anwendung selbstgewählter terminographischer Methoden und ist sowohl Voraussetzung von Zuverlässigkeit und Qualität, als auch Grundbedingung der Benutzerfreundlichkeit, die im dritten Hauptgrundsatz, nämlich der Anwendungsorientierung enthalten ist. (4) Die Anwendung von Normen sollen keinesfalls die Benutzerfreundlichkeit mindern, sondern sie eher durch verstärkte Einheitlichkeit erhöhen. Die Einheitlichkeit terminographischer Methoden dient dazu, dass „verschiedene Organisationen an verschiedenen Orten terminographische Daten einheitlich erfassen, be- und verarbeiten und bereitstellen können“ (Felber/Budin 1989:142). Dies ist bei den zu untersuchenden Datenbanken von besonderer Wichtigkeit, da sie auf internationale Zusammenarbeit beruhen.

Die Förderung der Zusammenarbeit in der Terminologiearbeit über die Sprach- und Landesgrenzen hinweg wird von der Konferenz der Übersetzungsdienste Europäischer Staaten (KÜDES) als unbedingt notwendig angesehen. Auch hier wird die Einheitlichkeit als wichtige methodische Grundlage verstanden, denn zu einer Zusammenarbeit kann es nur kommen, wenn die Beteiligten mit gemeinsamen Methoden arbeiten. Daher haben sie sich zum Ziel gesetzt, die internationale Zusammenarbeit zu fördern, indem sie in ihren Empfehlungen für die Terminologiearbeit (KÜDES 2002) die grundlegenden Verfahren der Terminologiearbeit darstellen, welche nach Ansicht der KÜDES den unerlässlichen gemeinsamen Nenner ausmachen. Die Empfehlungen, die nun schon in der zweiten Auflage erschienen sind und in den drei Arbeitssprachen der KÜDES vorliegen, sind ganz auf die übersetzungsorientierte Terminologiearbeit ausgerichtet. Sie sind weder eine theoretische Einführung in die Terminologie, noch wenden sie sich an die spezialisierten Terminologen oder Terminologiedienste. Vielmehr sollen sie allen beteiligten Sprachendiensten eine konkrete Anleitung zur Terminologiearbeit geben, um ihnen den Zugang zur praktischen Terminologiearbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Sprach- und Terminologiediensten zu erleichtern. Daher sind sie sehr stark an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und für den tatsächlichen Gebrauch konzipiert.

Entsprechend diesem Zweck werden in aller gebotenen Kürze im einleitenden Teil zunächst die Überlegungen zum Zweck und Nutzen der Terminologiearbeit in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung vorgestellt sowie in die theoretischen Grundlagen eingeführt, wobei die wichtigsten Grundbegriffe erläutert werden. Die erste Ausgabe der Empfehlungen[1] (1990) hat in Fachkreisen das Bewusstsein über die Wichtigkeit der Terminologie in der Fachkommunikation verstärkt, aber das Ziel einer engen und unkomplizierten Zusammenarbeit ist erst in Ansätzen erreicht worden. Daher wurde in der zweiten Auflage der KÜDES ein eigenes Kapitel über die terminologische Zusammenarbeit hinzugefügt (KÜDES 2002: 21). Weiterhin werden die terminologischen Arbeitsmethoden und vor allem der terminologische Eintrag mit den obligatorischen und fakultativen Daten detaillierter behandelt. Die Erklärungen zum terminologischen Eintrag sind sehr pragmatisch aufgebaut: die übersichtliche Strukturierung ist besonders benutzerfreundlich und in aller Kürze wird das Wichtigste angesprochen. Anhand des Aufbaus und Inhalts wird einem Studierenden, der sich einen Überblick über die Thematik verschaffen möchte, sofort bewusst, dass die Empfehlungen für Fachleute konzipiert wurden, daher fällt eine Einarbeitung anfangs etwas schwer.

An Studierende und Dozenten der Übersetzer- und Dolmetscherschulen sowie an alle, die eine detailreiche und gründliche Einführung in die Praxis der Terminologiearbeit suchen, wendet sich die Einführung in die Terminologiearbeit (Arntz/Picht/Mayer 2002). In der neuesten vierten Auflage wurde das Kapitel zur rechnergestützten Terminologiearbeit vollständig überarbeitet, da sich im Bereich der Terminologie wichtige Entwicklungen vollzogen haben und der Einsatz von Computern für die Terminologiearbeit eine immer wichtiger werdende Rolle spielt. Diese Einführung bietet, neben den umfangreichen und verständlichen Ausführungen in den einzelnen Kapiteln, im Anhang auch eine sehr ausführliche und hilfreiche Bibliographie an, wobei zusätzlich eine Auswahl von Werken dargestellt sind, die zur vertiefenden Lektüre empfohlen werden.

In Anlehnung an die eben genannten grundlegenden Titel sollen im Folgenden die Voraussetzungen und der Aufbau einer terminologischen Datenbank erklärt und in den darauf folgenden Kapiteln an praktischen Beispielen veranschaulicht werden.

1.1 Anforderungen an eine Datenbank

Wie aus dem vorhergehenden Abschnitt hervorgegangen ist, kann als erste Grundvoraussetzung die Zuverlässigkeit der terminologischen Daten einer Datenbank festgehalten werden. Das Angebot an Terminologie, die in elektronischer Form zugänglich ist, hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Viele Fachorganisationen stellen die eigenen terminologischen Bestände ins Internet. Dadurch sind die Recherchemöglichkeiten für Übersetzer und Terminologen geradezu explosionsartig gestiegen. Der Zugriff auf diese Informationen gestaltet sich aber oftmals schwierig. Die Verlässlichkeit und Korrektheit der lexikographischen oder terminographischen Informationen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Neben der Seriosität der Aufmachung bietet sicherlich das fachliche Know-how der Stelle, die für die Seite verantwortlich ist, einen ersten Anhaltspunkt für die Beantwortung der Frage, ob es sich hier um eine zuverlässige, von Fachleuten erarbeitete Terminologie handelt oder ob es eine veraltete ist. Ein weiteres Indiz sind Definitionen und einschlägige, autoritative Quellen. Sie ermöglichen es demjenigen, der über Fachkenntnisse verfügt oder auf solche zurückgreifen kann, die Plausibilität der Angaben zu überprüfen. Gleichzeitig bietet die Angabe von Quellen die Möglichkeit der inhaltlichen Vertiefung (Arntz/Picht/Mayer 2002: 254f.).

Die zweite Grundvoraussetzung stellt die Einheitlichkeit bzw. Übersichtlichkeit der Organisation der Datenkategorien dar. Je mehr Daten die Einträge enthalten, desto größer ist der Informationswert der Datenbank, und desto vielfältiger ist ihre Verwendbarkeit. Mit wachsender Zahl der Datenkategorien können die Einträge aber auch an Übersichtlichkeit einbüßen und dadurch wird die Pflege des Datenbestandes immer aufwendiger. Eine zu große Vielfalt der Daten erschwert die Abfrage der Datenbank und die Einarbeitung neuer Terminologien. Daher sollte ein Mittelweg gefunden werden (KÜDES 2002: 27). Jede kleinste Information muss eindeutig sowie leicht lesbar sein und in einer geeigneten Datenkategorie abgelegt werden (Schmitz 2001: 543). Keine Datenkategorie darf mehr als eine ganz spezifische Art von Information enthalten. Die Bezeichnung der Datenkategorie soll möglichst den Dateninhalt wiedergeben. Manche Systeme bieten bspw. im Eintrag nur eine Datenkategorie zur Quellenangabe an, wobei nicht klar hervorgeht, auf welche der anderen Datenkategorien sich diese Quellenangabe bezieht (Sandrini 1996: 4).

Je größer der Bestand einer terminologischen Datensammlung wird, umso schwieriger ist er auch zu verwalten und benötigt eine geeignete Sachgebietsklassifikation mit entsprechender Codierung. Sie ermöglicht, die Einträge in Teilbestände zusammenzufassen und dient der Aufdatierung sowie Aktualisierung und Bereinigung von Teilbeständen, dem systematischen Ausbau des Bestandes, dem Erstellen von Sachgebietsglossaren und dem Datenaustausch in bestimmten Sachgebieten. Die Klassifikation muss leicht anzuwenden sein, einem systematischen Aufbau entsprechen und den gesamten terminologischen Arbeitsbereich des Datenbankbetreibers lückenlos erfassen. Eine Dezimalklassifikation z.B., welche alle Wissensgebiete und Manifestationen menschlichen Denkens und Handelns erfassen würde, würde nur Nachteile mit sich bringen, da sie für terminologische Bedürfnisse zu detailliert ausfiele. Moderne Terminologiedatenbanken benutzen die heute übliche Lenoch-Klassifikation, eine Mischung von Klassifikation und Thesaurus. Eine gemeinsame Klassifikation erleichtert die terminologische Zusammenarbeit, insbesondere den Datenaustausch (KÜDES 2002: 85 ff.).

Die Anwendungsorientierung und Benutzerfreundlichkeit ist die dritte Voraussetzung. Da die Benutzerbedürfnisse verschieden sind, kann die terminologische Datenbank verschiedene Bedürfnisse befriedigen, sofern die Daten benutzergerecht aufbereitet wurden. Eine terminologische Datenbank kann auch die Verwendung einer einheitlichen Terminologie überwachen (Felber/Budin 1989: 193). Es sollten Benutzerhandbücher und Hilfefunktionen angeboten werden, die den Benutzer bei der Abfrage sowie beim Umgang mit inhaltlichen Fehlern und Problemen unterstützen (Schmitz 2001: 543).

Des Weiteren ist der Zugriff auf die terminologischen Daten als wichtig anzusehen, denn eine Datenbank sollte die Möglichkeit geben, nach vielfältigen Eingaben eines Terminus (Suchwortes) zu suchen (über Trunkierung, Änderungsdatum, Freitextsuche). Art und Umfang einer Datenbank sollen vor allem auf die Bedürfnisse der Benutzerschaft zugeschnitten sein. Mögliche Benutzergruppen sind Übersetzer, Dolmetscher, technische Autoren, Terminologen und auch Sprachfachleute. Jede dieser Gruppen stellt unterschiedliche Anforderungen an eine Terminologiedatenbank. Sprachendienste stellen meist höhere Anforderungen an die Datenverwaltung (Verwaltung von Teilbeständen, Eintragsklassen, von Bearbeitern usw.), da sie in der Regel Terminologie für mehrere Benutzer aufbereiten und somit größere Bestände verwalten. Fachleute stellen hingegen höhere Anforderungen an die Begriffsbeschreibung und an die Vermittlung von Fachinformation, wie z.B. die Angabe von Zuverlässigkeitscodes und autoritativen Quellenangaben[2]. Grammatikalische Angaben sind zum Beispiel für Lehrende und Lernende von großem Interesse, den Sprachfachleuten sind sie jedoch im Allgemeinen bekannt, daher ist deren Aufnahme in eine Terminologiedatenbank meist überflüssig (KÜDES 2002: 27), es sei denn sie sind als Unterscheidungskriterium für die Übersetzer unbedingt notwendig (siehe BLUTERM).

Arbeitet eine Gruppe von Fachleuten an einer Terminologie, wie es z.B. in einer Normungsorganisation der Fall sein kann, bedarf es höchstwahrscheinlich bestimmter Datenkategorien zum Projektmanagement wie u.a. die Angabe des Status eines Eintrages (nicht genormt, Vor- Norm, genormt) oder des Erstellers des Eintrags bzw. des Verantwortlichen für die Eingabe eines bestimmten Datenelementes. Dies gilt ebenso für die Qualitätssicherung der Terminologiearbeit, wo z.B. angegeben werden kann, welche Ebene der Qualitätskontrolle ein Eintrag erreicht hat (Sandrini 1999:6).

Die vierte wichtige Grundvoraussetzung einer Datenbank ist die Überprüfbarkeit. Die Angabe des Datums der Erstellung bzw. der letzten Überarbeitung gibt Auskunft darüber, ob es sich um eine ständig aktualisierte Seite handelt oder aber um ein veraltetes, nicht mehr betreutes Informationsangebot. Das dargestellte Ergebnis der terminologischen Recherche sollte wie jede wissenschaftliche Arbeit dokumentiert werden und vom Benutzer nachvollziehbar sein. Durch die Transparenz des Ergebnisses der Terminologierecherche erhöht sich für den Benutzer der Wert des Eintrags (Sandrini 1996: 4).

1.2 Wichtige Definitionen

In diesem Abschnitt sollen kurz die Begriffe, die die Basis dieser Untersuchung darstellen, definiert werden. Nachfolgende Angaben sind aus den Empfehlungen für Planung und Aufbau von Terminologiedatenbanken (GTW 1994) übernommen.

Terminologisches Datenelement:

Kleinste identifizierbare terminologische Informationseinheit, die eine eigenständige Bedeutung hat.

Terminologische Datenkategorie:

Klasse terminologischer Datenelemente gleichen Typs.

Katalog terminologischer Datenkategorien:

Geordnete Auflistung in der alle terminologischen Datenkategorien aufgeführt und definiert sind. Für eine konkrete Anwendung werden hieraus die benötigten terminologischen Datenkategorien ausgewählt.

Terminologischer Eintrag:

Logisch zusammengehörige Menge terminologischer Datenelemente zu einem Begriff. Die Struktur des terminologischen Eintrags ist durch eine Auswahl von Datenkategorien aus dem Katalog terminologischer Datenkategorien definiert.

Terminologischer Record:

Physisch zusammengehörige Menge terminologischer Datenelementen, die innerhalb einer Datenverarbeitungsanwendung als Einheit behandelt werden. Ein terminologischer Eintrag, der eine logische Einheit darstellt, kann je nach Art des Terminologieverwaltungssystems aus ein, zwei oder mehreren terminologischen Records (physischen Einheiten) bestehen.

Terminologieverwaltungssystem

Software, mit deren Hilfe terminologische Einträge verwaltet, d.h. erfasst, bearbeitet, verarbeitet, abgefragt und aufbereitet werden können.

Terminologiedatenbank

Einheit aus Terminologieverwaltungssystem und Gesamtheit der mit Hilfe dieser Software erfassten terminologischen Einträge. Oft wird auch das organisatorische Umfeld, das zur Verwaltung der Terminologiedatenbank notwendig ist, mit einbezogen.

1.3 Der terminologische Eintrag

Der terminologische Eintrag entspricht im Wesentlichen einer Karteikarte oder einem Eintrag im Wörterbuch und stellt die Basiseinheit einer terminologischen Datenbank dar. Er besteht aus einer Reihe von terminologischen Datenelementen über den Begriff und dessen Benennung/en in einer oder mehreren Sprachen sowie den Zusatzdaten für die Verwaltung und Pflege der erfassten Informationen entsprechend der im Datenmodell vorgesehenen Datenkategorien (GTW 1994: 11).

Er beinhaltet eine große Zahl von terminologischen Informationen, die sich unterschiedlichen Ebenen zuordnen lassen. Es ist daher notwendig, diese Informationen zu ordnen. Ein geeigneter Ansatz hierfür ist die Einteilung in Benennungsbezogene, Begriffsbezogene und Verwaltungsbezogene Datenkategorien.

In der ISO-Norm 12620 „Computation aids in terminology – data element dictionary“[3] sind 200 verschiedene Datenkategorien aufgeführt, die zur Auswahl herangezogen werden können. Die Auswahl muss dabei von individuellen Anforderungen abhängig gemacht werden. Dabei gilt auch hier folgender Grundsatz: Die Auswahl sollte pragmatisch und praxisorientiert sein. In den Empfehlungen für die Terminologiearbeit der KÜDES, in denen explizit ein praxisorientierter und auf die Bedürfnisse der Übersetzer zugeschnittener Ansatz verfolgt wird, findet sich eine Unterscheidung zwischen obligatorischen und fakultativen terminologischen Daten sowie Zusatz- und Verwaltungsdaten, die sich im Übersetzungsalltag durchaus als realistisch erweist.

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf zwei wichtigen Handbüchern zur Terminologiearbeit und eines speziellen zum Aufbau von Terminologiedatenbanken, nämlich der Einführung in die Terminologiearbeit (Arntz/Picht/ Mayer 2002: 232ff.) und den Empfehlungen für die Terminologiearbeit (KÜDES 2002: 27-43) sowie den Empfehlungen für Planung und Aufbau von Terminologiedatenbanken (GTW 1994: 11-18). Die Informationen sind zusammengefasst und beschränken sich auf die obligatorischen und wichtigsten Datenkategorien eines terminologischen Eintrags.

1.3.1 Begriffsbezogene Datenkategorien:

Fachgebiet:

Die Angabe des Fachgebiets dient als Orientierungs- und Verständnishilfe sowie als Selektionskriterium für die Erstellung von Glossaren. Die Einordnung in Fachgebiete erfolgt entweder nach eigenen Unterteilungen oder bestehenden Fachgebietssystematiken. Es ist von Vorteil wenn er durch einen sprachunabhängigen Code festgehalten wird, der leicht verständlich ist (mnemotechnischer Code, Lenoch-Klassifikation). Für die Ordnung terminologischer Datenbanken ist die Angabe von Fachgebieten von großer Bedeutung; in vielen Datenbanken ist das Fachgebiet eine obligatorische Datenkategorie.

Definition:

In dieser Datenkategorie erfolgt die Umschreibung des Begriffs nach Inhalt und Umfang und somit die Abgrenzung von anderen Begriffen. Die Definition ist Voraussetzung für zuverlässige Terminologiearbeit bezüglich einer eindeutigen Zuordnung von Benennungen zu ihren Begriffen und muss aus zuverlässigen Quellen stammen. Die Anforderungen, die an einer Definition gestellt werden, sind Kürze (Angabe der Eigen- und Beziehungsmerkmale), Systembezug (Platz im Begriffssystem), Sachgebietsbezug (sachgebietsspezifische Merkmale), Verwendung von bereits festgelegten Benennungen (allgemein bekannt) und Angabe des Gültigkeitsbereiches.

Verweis:

Der Verweis bezieht sich auf einen anderen Begriff oder Benennung. In modernen Terminologiedatenbanken ist es möglich über den Verweis automatisch zu einem anderen Eintrag zu gelangen. Der Verweis ist mit Hyperlinks im Internet vergleichbar. Es ist eine bisher nicht allgemein angewandte Datenkategorie, sie wird jedoch für zukünftige Weiterentwicklungen von Datenbanken eine wichtige Funktionserweiterung darstellen.

1.3.2 Benennungsbezogene Datenkategorien:

Die Gruppe der benennungsbezogenen Datenkategorien enthält Datenelemente, die sich auf eine spezifische Benennung des Begriffs beziehen. Diese Gruppe wird für jede Benennung wiederholt, die dem im Eintrag repräsentierten Begriff zugeordnet ist, und zwar sowohl innerhalb einer Sprache als auch für mehrere Sprachen.

Benennung :

Die Benennung stellt die wichtigste Datenkategorie dar, da sie der Ausgangspunkt des terminologischen Eintrags ist. Sie kann auch Kurzformen (Abkürzungen, Akronyme) enthalten. Benennungen sind in ihrer Grundform (Substantiv im Nominativ Singular, Verben im Infinitiv usw.), Mehrwortbenennungen und Fachwendungen in ihrer natürlichen Wortfolge zu erfassen. Es ist von Vorteil, die Synonyme im selben Eintragsfeld wie die Benennung anzuführen, weil der Benutzer mit einem Blick die verschiedenen Benennungen für einen bestimmten Begriff sieht.

Kontext:

Der Kontext hat die Funktion, eine Benennung in ihrer syntaktischen Umgebung zu zeigen und Beispiele für ihren Gebrauch und mögliche Kollokationen zu geben. Diese Datenkategorie muss immer mit der entsprechenden Quelle belegt sein, damit der Nutzer überprüfen kann aus welchem Text der Kontext entnommen wurde. Die Angabe des Kontexts ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Definition fehlt. So kann zumindest der definitorische Kontext, aus dem der Begriff zu erschließen ist, oder der sprachliche Kontext angegeben werden, der die fachsprachliche Verwendung der Benennung aufzeigt. Feststehende Phrasen sollten als ganzes aufgenommen werden.

Anmerkung:

Diese Datenkategorie enthält einen Kommentar, der sich auf jede beliebige Datenkategorie oder den gesamten terminologischen Eintrag beziehen kann. Meist werden der Status (genormt, abzulehnen/zulässig, usw.) oder geographische Besonderheiten, also regionaler Gebrauch einer Benennung (bundesdeutsch vs. Österreichisches vs. Schweizer Deutsch), erläutert.

1.3.3 Verwaltungsbezogene Datenkategorien:

Neben den Verwaltungsinformationen, die sich direkt auf den Begriff und auf die Benennung beziehen, sollten im terminologischen Eintrag auch Verwaltungsinformationen enthalten sein, die sich jeweils auf einzelne Datenkategorien beziehen.

Quelle:

Die Quelle ist der Fundort der in den Datenkategorien (Benennung, Synonyme, Definition, Kontext und Anmerkungen) enthaltenen terminologischen Informationen, sie ist an verschiedenen Stellen des Eintrags zu finden. Die Angabe der Quellen ist wichtig für weiterführende Abklärungen im Umfeld der erfassten Daten sowie für die Überprüfung der Informationen, der Fachlichkeit und insbesondere der Zuverlässigkeit. Eine wichtige Angabe zur Quelle ist das Jahr der Erarbeitung/Publikation, denn sie gibt Aufschluss über die Aktualität der Information.

Die Quellen müssen nach den international anerkannten Regeln gestaltet werden (vgl. ISO-Norm 690): Volltitel, Kurztitel (benutzerfreundlich) oder Code. Eine Codierung hat hier den Nachteil, dass sie wenig selbstverständlich und informativ für die auswärtige Benutzerschaft sein kann. Die Abkürzungen und deren bibliographische Vollformen (Autor, Herausgeber, Titel, Jahr, Verlag, Ort, ISBN usw.) werden in der gleichen Datenbank oder an anderer Stelle verwaltet. Dabei wäre es vorteilhaft, wenn diese Aufschlüsselung auf der betreffenden Homepage auch für auswärtige Nutzer konsultierbar wäre.

[...]


[1] Online einzusehen unter folgender Adresse: http://www.admin.ch/ch/i/bk/termdat/x/tworking/cst/d/docu.htm

[2] Für eine ausführlichere Erläuterung zu den verschiedenen Anwendern und ihren Bedürfnissen siehe: GTW- Report: Empfehlungen für Planung und Einrichtung von Terminologiedatenbanken. Saarbrücken: Gesellschaft für Terminologie und Wissenstransfer e.V. 1994, S. 6-8.

[3] Im Internet abrufbar unter: www.ttt.org/clsframe/datcats.html (letzter Zugriff am 28.03.04)

Ende der Leseprobe aus 53 Seiten

Details

Titel
Terminologische Fragestellungen in Datenbanken: Datenbanken im Vergleich unter dem Blickwinkel italienischer Terminologien
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Romanisches Seminar)
Veranstaltung
Übungen zu italienischen Fachsprachen
Note
1
Autor
Jahr
2004
Seiten
53
Katalognummer
V50906
ISBN (eBook)
9783638470216
ISBN (Buch)
9783638848633
Dateigröße
3710 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Terminologische, Fragestellungen, Datenbanken, Vergleich, Blickwinkel, Terminologien, Fachsprachen
Arbeit zitieren
Clara La Terra (Autor:in), 2004, Terminologische Fragestellungen in Datenbanken: Datenbanken im Vergleich unter dem Blickwinkel italienischer Terminologien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50906

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