Die Bodenreform im brandenburgischen Kreis Ostprignitz 1945 - 1949. Eine historische Analyse der Vorgänge


Magisterarbeit, 1996

96 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 .Einleitung

2. Zur Entstehung des ostdeutschen Großgrundbesitzes

3. Der Landkreis Ostprignitz vor 1945
3.1. Statistische Angaben
3.2. Die Landschaft
3.3. Die Landwirtschaft
3.4. Grundbesitzverhältnisse und Adel
3.5. Patriarchalischer und bürgerlicher Gutsbetrieb

4. Zum historischen Hintergrund des Bodenreformgedankens

5. Die Bodenreform im Kreis Ostprignitz
5.1. Kriegsende 1945
5.2. Die Vorbereitung der Bodenreform durch SMAD und KPD
5.2.1. Administrative Maßnahmen für das Land Brandenburg
5.2.2. Propaganda und Mobilisierung der Bevölkerung
5.2.3. Die Bodenreformverordnung für das Land Brandenburg
5.2.4. Die Bodenreformkonzeptionen von CDU, LDP, SPD und der Landesblockausschuß
5.3. Die Durchführung der Bodenreform im Kreis Ostprignitz
5.3.1. Betriebsgrößenverhältnisse vor der Bodenreform
5.3.2. Die Bildung der Bodenkommissionen
5.3.3. Enteignung und Ausweisung der Grundbesitzer mit über 100 ha Land
5.3.4. Enteignung und Ausweisung von Grundbesitzern unter 100 ha Land
5.3.5. Die Aufteilung der enteigneten Güter
5.4. Ökonomische und soziale Folgen der Bodenreform
5.4.1. Die unzureichende Ausstattung der Neubauern
5.4.2. Juristische Absicherung und das Neubauernbauprogramm
5.4.3. Beharrung und Konflikte

6. Schlußbetrachtung und Ausblick

7. Anhang
7.1. Quellen
7.2. Literatur
7.3. Dokumente
7.4. Karte / Der Landkreis Ostprignitz in den Grenzen von 1945

"Preußen und ostelbisches Junkertum sind zum Mythos geworden. Schimpfworte fast. Wir aber sind die letzte Generation, die noch berichten kann von dem Leben auf der eigenen Scholle mit seinen Sorgen, Verpflichtungen, Kämpfen und den Opfern, die diesem Stück Erde durch Generationen gebracht worden waren, von der bescheide­nen Lebenshaltung, der Treue denen gegenüber, die von uns abhängig waren, und von dem großen Glück, das einem das Elternhaus auf dem eigenen Besitz bedeutete, in das man jederzeit zurückkehren konnte. Es bedeutete Rückhalt, Sicherheit und Heimat. "

Luise von Winterfeld

1. Einleitung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 23.4.1991 hat die Bodenreform und die damit verbundenen Enteignungen zwischen 1945 und 1949 bestätigt und diejenigen enttäuscht, die auf Rückgabe ihres verlorenen Besitzes gehofft hatten.

Damit wurde der erste Präzedenzfall entschädigungsloser Enteignung legitimiert und in der bundesrepublikanischen Verfassung verankert. Ob dies Konsequenzen für die Zukunft des Eigentumsbegriffes haben wird, ist noch nicht abzusehen.

Jedoch haben sich die Betroffenen mit dem Urteil noch keineswegs abgefunden. Auf einer Gedenkveranstaltung in Weimar im September 1995 verliehen die Leidtra - genden der Bodenreform und Enteignungen ihrer Forderung nach Gleichbehandlung, der zwischen 1945-49 Enteigneten , mit denen, die das Schicksal der Enteignung später traf, Nachdruck. Auch sie haben einen Anspruch auf Rückgabe des ihnen weggenom­menen Vermögens. In einer Entschließung wurde gefordert, daß das "Gesetz über offene Vermögensfragen" auch auf die Enteignungsopfer zwischen 1945 und 1949 angewendet werden müsse, da sonst eine Verletzung des Gleichheitsprinzips vorliege.1

Obwohl im Rahmen der brandenburgischen Landesgeschichte durch intensive Quellen­forschung von Historikern der ehemaligen DDR ein großer Erkenntnisfortschritt auf dem Gebiet der Agrar-, Agrarsozial- und der ländlichen Verfassungsgeschichte erzielt worden ist, bleiben für die jüngste Vergangenheit der Mark Brandenburg noch viele offene Themen. So fordert W.Neugebauer eine "quellennah- realistische Rekonstruktion der Zerschlagung des adligen und sonstigen Großgrundbesitzes ebenso wie eine Geschichte der (Zwangs-) Kollektivierung in Brandenburg."2

G.Heinrich3 verweist auf den "revolutionären Strukturwandel" in der brandenburgi­schen Landwirtschaft nach 1945 sowie insgesamt auf die Tatsache, daß die Geschichte Brandenburgs nach 1945 noch der Aufarbeitung harrt.

Auch Historiker der ehemaligen DDR benennen, nun frei von ideologischer Bevormun­dung, Defizite ("Weiße Flecken") der brandenburgischen Landesgeschichte.4

A. Bauerkämper legte mit seiner vor allem auf Archivarbeit beruhenden Studie eine gelungene Kurzübersicht der Bodenreform in Brandenburg vor. Jedoch vermißt dieser, "trotz der Bedeutung der Bodenreform für die ökonomische und soziale Entwicklung auf dem Lande, eine systematische Studie zur Enteignung der Gutsbesitzer und Neu­vergabe ihres Landes in Brandenburg"5 6 7

Hier will die vorliegende Arbeit als eine Verzahnung von brandenburgischer Landesge­schichte und Zeitgeschichte einsetzen und die Vorgänge um die Bodenreform anhand des damaligen brandenburgischen Landkreises Ostprignitz fokussieren.

Die ostelbische Gutsherrschaft wurde in der DDR- Historiographie weitgehend einseitig als "Stütze des Faschismus", "Brutstätte der Reaktion", und "Wurzel des Militarismus" verurteilt.8 Auch galt die Bodenreform als revolutionäre Vollendung des Bauernkrieges im 16. Jh. Die "Schieflage" dieser stark ideologisch gefilterten Geschichtsschreibung resultierte vor allem aus den verallgemeinernden Postulaten des "Antifaschismus" und des gesetzten ( im Grunde nur eingebildeten) "Nullpunktes" bzw. "Neuanfangs".

Damit sollte geschichtliche Kontinuität bewußt gebrochen, mindestens jedoch verdrängt werden.

Gerade deshalb ist es erforderlich, am Anfang der Arbeit kurz auf die Entstehung der ostdeutschen Bodenbesitzverhältnisse und etwas ausführlicher auf die Verhältnisse im Kreis Ostprignitz vor 1945 einzugehen.

Über das hier zu behandelne Thema liegen zwei Arbeiten9 vor, die jedoch in Tonfall und Wertung der gängigen DDR- Geschichtsschreibung entsprechen und somit in keiner Weise der Forderung nachkommen, ein einigermaßen objektives Bild der damaligen Vorgänge imKreisgebiet zu geben.

Zwar kritisierte F.Reinert in einem Beitrag10 eine eigens zum 20jährigen Jubiläum der Bodenreform herausgebrachte Broschüre und auch die Arbeit von Stephan, jedoch blieb auch Reinert der offiziellen Geschichtsinterpretation verhaftet. (Bodenreform als "größte und erfolgreichste Massenbewegung der deutschen Geschichte".)

Auffallend ist, daß der Kreis Ostprignitz, der als "Hochburg der Junker"11 galt, beson­ders als Beispiel für die Bodenreform in Brandenburg hervorgehoben wurde. So gab Reinert in seinem schon erwähnten Beitrag methodische Hinweise für die erste und zweite Etappe der Bodenreform am Beispiel des Kreises Ostprignitz. Auch bei den gedruckten Quellen zur Bodenreform in Brandenburg stammen die meisten Dokumente aus der Ostprignitz.12 H.J. Schreckenbach, der auch eine Bibliographie zur brandenbur­gischen Landesgeschichte herausgab, erläuterte am Beispiel des Kreises Kyritz die Vor­gehensweise bei der archivalischen Erforschung der Bodenreform im Land Branden­burg.13

Danach sind allein im Landratsamt Ostprignitz 109 Akten über die Durchführung der Bodenreform in 86 Gemeinden vorhanden.

So stützt sich die vorliegenden Arbeit in ihrem Hauptteil vorwiegend auf diesen Bestand, der sich im Brandenburgischen Landeshauparchiv in Potsdam befindet. Ergänzend dazu waren auch die Bestände des Bundesarchivs Potsdam (hier vor allem "Ministerium für Land- und Forstwirtschaft") sowie die Bestände des ehemaligen Kreisarchivs Kyritz (jetzt: Landratsamt Neuruppin) hilfreich. Verwiesen sei an dieser Stelle noch auf die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam (Literatur).

Es muß ein Verhältnis der "Gemeinschaft" zwischen Herren und Bauern gegeben haben, das stärker war als alle Gegensätze. Sonst wäre es kaum denkbar, daß sich eine Einrichtung wie die "Grundherrschaft" so viele Jahrhunderte erhalten hätte. Otto Brunner14

2. Zur Entstehung des ostdeutschen Großgrundbesitzes

Bei der Verteilung des Grundbesitzes im ehemaligen Deutschen Reich tritt ein bedeuten­der Unterschied zwischen dem Westen und dem Osten zu Tage. Während im Westen größere Besitzungen hauptsächlich Eigentum der wenigen standesherrlichen Familien waren, prägten im Osten die großen Rittergüter die Agrarverfassung des Landes.

Die Grenze zwischen dieser verschiedenen Art der Besitzschichtung entspricht ziem­lich genau der alten Grenze zwischen slawischen und deutschem Boden (Elbe-Saale- Linie).

"Schon hieraus geht hervor, daß die verschiedenen agrarischen Verhältnisse in Ost und West spätestens aus der Zeit der Kolonisation des östlichen Deutschlands stammen müssen."15

Da die Bauern der östlichen Gebiete ihre Güter nicht als Lehen, sondern nach Erbzins- recht erhielten, scheint es ausgeschlossen, daß der Großgrundbesitz, der immer nach Lehensrecht besessen wurde, durch Zusammenwachsen oder Zusammenlegung einzelner Güter entstanden ist. Daraus geht hervor, daß schon vor dem Entstehen der Gutsherr­lichkeit ein von den Dorfgemeinden rechtlich gesonderter Großgrundbesitz vorhanden gewesen sein muß. Bomhak kommt zu der Vermutung, daß der Großgrundbesitz vor allem militärischen Rücksichten seine Entstehung verdankt. Großgrundbesitz als Lehen an Ritterbürtige gegen die Verpflichtung zu ritterlichem Kriegsdienste.16

Da die östlichen Markgrafen über ansehnliche Gebiete herrschten, bedurften sie eines bedeutenderen Kriegsheeres als die Dynasten des Westens. Um die Kriegsleute aus dem Westen fester an sich zu binden, boten sie ihnen größere Vorteile,als diese in der alten Heimat genossen. "Hierzu gab aber die Verleihung von Grundbesitz die beste Gelegen­heit."17

So gab es neben den beiden Hauptstützen deutscher Ostkolonisation (Gründung deutscher Städte und Heranziehung eines deutschen Bauernstandes) noch ein drittes Element: die Bildung eines vom bäuerlichen Besitz äußerlich geschiedenen Großgrundbesitzes.

Anfänglich bestand zunächst vollständige Rechtsgleichheit zwischen Rittermäßigen und Bauern. Der alleinige Unterschied lag lediglich in den militärischen Verhältnissen beider, denn die Großgrundbesitzer bildeten den Kem des ritterlichen Kriegsheeres. Erst als die neuen staatlichen Bildungen im Osten einige Zeit bestanden, entwickelten sich die übrigen Vorrechte des Rittergutsbesitzes und seiner Eigentümer.

So war seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts die vollständige Abgabefreiheit des Großgrundbesitzes durchgesetzt. Gleichzeitig mit dieser Steuerfreiheit hatte sich ein privilegirter Gerichtsstand der Ritterbürtigen entwickelt.

Schließlich erwarben die Rittergutsbesitzer nach und nach die landesherrlichen Regie­rungsrechte über die bei ihren Gütern gelegenen Dörfer (vor allem auf Grund von Finanznot der Landesherren).

Der Großgrundbesitz gewann auf diese Weise zum Teil erst geraume Zeit nach Durch­führung der Kolonisation ein ausgedehntes Herrschaftsrecht über das flache Land. "Die Grundlagen der Agrarverfassung wie die öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des flachen Landes im östlichen Deutschland sind bis Anfang des 19. Jahrhunderts wesentlich dieselben geblieben."18

In einer Untersuchung über den Großgrundbesitz in der Mittel- und Uckermarck19 wurden die Ausgangsformen der späteren Großbetriebe herausgearbeitet:

1. Die Eigenbetriebe der Lehensritter
2. Die Freihufen der Lokatoren
3. Die Allodien slavischer Adliger
4. Die Eigenbetriebe der Landesherren und geistlichen Grundherren

Dabei stellten den größten Anteil an den Ausgangsformen der Großbetriebe die Ritter­sitze des Mittelalters. Fast ebensoviele Gutsbetriebe wurden als Vorwerke auf den Wüstungen des ausgehenden Mittelalters gegründet. Beide Formen zusammen machten 60- 70% aus.20

Bis weit in das 18. Jahrhundert hinein haben sich Gutswirtschaften und bäuerliche Be­triebe in der Art der Betriebswirtschaft nicht unterschieden. Erst danach begann sich eine wirtschaftliche Überlegenheit der Großbetriebe abzuzeichnen.

Korth kommt weiterhin zu dem Ergebnis, "daß der Großgrundbesitz Ostdeutschlands 1860 seine größte Ausdehnung erfahren hatte, 1860- 1880 ein Zuwachs der von Groß­betrieben bewirtschafteten Ackerfläche nicht mehr festzustellen, und beginnend mit dem Jahr 1880 der landwirtschaftliche Großbesitz und -betrieb einen ständigen Rückgang erfuhr."21 1880 waren bereits 64 v.H. aller Rittergutsbesitzer Ostdeutschlands bürgerlich.

3. Der Landkreis Ostprignitz vor 1945

3.1.Statistische Angaben

Auf Grund der preußischen Verwaltungsreform erfolgte die Bildung des Landkreises Ostprignitz mit Wirkung vom 1. April 1817. Dabei erfur der Kreis eine geringe Gebiets­erweiterung: Gadow, Friedrichsgüte, Quaste, Zootzen, Neuendorf b. Wittstock und Zemitz kamen vom Landkreis Ruppin zur Ostprignitz. Zum Landrat wurde Hans v. Kröcher ernannt.22

Nach ursprünglicher Wahl Wittstocks, wurde durch Kabinettsorder vom 14.Februar 1817 Kyritz zur Kreisstadt erhoben.

Der Kreis Ostprignitz, der zum Regierungsbezirk Potsdam gehörte, hat kurz vor 1945 mehrfach recht beträchtliche Gebietsveränderungen erfahren. So kamen am 1.4. 1937 Dorf und Gut Rossow, die Gemeinde Netzeband mit Dovensee, Drusedow und Grüne­berg sowie die Gemeinde Schönberg mit Doßkrug zur Ostprignitz.

Bereits am 1.4.1928 war der Gutsbezirk Darsikow aus dem Landkreis ausgegliedert worden, gefolgt von der Gemeinde Netzeband am 1.4.1939.

Ab 1 .Mai 1946 gehörten dann Flecken und Dorf Zechlin, Zechliner Hütte, Repente, Zempow, Luhme, Klein Zerlang und der Forstbezirk Zechlin aus wirtschaftlichen Gründen zum Landkreis Ruppin. (Vgl. Karte im Anhang.)

Nach den Angaben von 193223 betrug die Fläche des Landkreises Ostprignitz 1869 km2. Größer war in der Provinz Brandenburg nur der Kreis Zauche- Belzig. Im Maßstab aller preußischen Landkreise nahm die Ostprignitz die 5.Stelle ein.

Städte und Landgemeinden verteilten sich wie folgt:24

5 Städte (Ackerbürgerstädte Kyritz, Pritzwalk, Wittstock, Meyenburg, Freyenstein) mit 25.638 Einwohnern.

138 Landgemeinden mit insgesamt 35.308 Einwohnern.

75 Gutsbezirke25 mit 9568 Einwohnern, (keine Ansiedlung über 400 Ew.)

Insgesamt lebten 1924 nur 70.514 Einwohner in der Ostprignitz, was einem Durch­schnitt von 38 Ew./ km2 entspricht, (im Deutschen Reich =126 Ew./ 1cm2) Im Jahre 1939 waren 46 % der Wohnbevölkerung in der Land- und Forstwirtschaft tätig, umgerechnet auf Beschäftigte sogar 59%.

Nur 20,8 % waren in Industrie und Handwerk beschäftigt, davon 2500 oder 3,5% der Gesamtbevölkerung in der industriellen Produktion.26

Die wenigen großen Betriebe hatten ihren Standort in den Städten.Es waren in der Mehr­zahl solche Betriebe, die Produkte der Landwirtschaft verarbeiteten. Vorherrschend waren die Nahrungs-und Genußmittelindustrie,die Holzindustrie und die Textilindustrie.

Andere Industriezweige^.B. die Glashütten von Zechlin und Gadow, die sich im 19,Jh. beachtlich entwickelt hatten und das aus dem Mittelalter hervorgegangene Brauerei wesen (Kyritz) konnten sich nicht behaupten.

Ein positives Beispiel bildete die im Jahre 1847 gegründete Stärkefabrik in Kyritz, die sich bis zur Jahrhundertwende zum größten Betrieb dieser Art in Deutschland ent­wickelte und ihre Position auch in der folgenden Zeit behaupten konnte.

Im Kreis Ostprignitz lag lediglich in den Städten Pritzwalk und Wittstock der Anteil der in Industrie und Handwerk Beschäftigten prozentual etwas höher als in den drei anderen Städten Kyritz, Freyenstein und Meyenburg.

Die Textilindustrie in Pritzwalk und Wittstock war schon vor dem Ersten Weltkrieg in einem Konzemuntemehmen der Firma Quandt zusammengeschlossen, die durch vollständige Umstellung auf die Produktion von Uniformtuchen über gute Absatz­möglichkeiten verfügte und konkurrenzfähig blieb.

Pritzwalk,der Hauptsitz der Firma, war die einzige Stadt, die im Zeitraum von 1875- 1933 eine stärkere Zunahme ihrer Einwohnerschaft zu verzeichnen hatte.

Die Tuchindustrie, die in der Zeit ihrer höchsten Konjunktur bis zu 500 Arbeiter beschäftigte, blieb ebenso wie die Stärkefabrik in Kyritz ein einzelner, industriell hochentwickelter, aber kleiner Industriezweig in einem agrarisch geprägten Umland.

Die Haupteisenbahnlinien, die alle Städte der Ostprignitz berührten (Pritzwalk und Wittstock seit 1885), blieben für den Kreis im wesentlichen Durchgangsstrecken.

Seit der Jahrhundertwende wurden mehrere Kleinbahnen gebaut, die einen preiswerten Transport der Agrarprodukte sichern sollten. Dieses Netz von Kleinbahnen führte mit zur Steigerung der Agrarproduktion.

Aus den bisher gemachten Angaben ergibt sich das Bild eines typischen Agrarkreises.

3.2. Die Landschaft

Der Kreis Ostprignitz , ca. 100 km nordwestlich von Berlin gelegen, hatte in etwa die Form eines gleichseitigen Dreiecks, dessen Ecken im Nordwesten bei Klein- Pankow und Redlin, im Osten bei Klein- Zerlang und im Süden bei Babe lagen.

Die Seiten dieses Dreiecks waren etwa 65km lang.27

Dabei bildete die nördliche Seite die Landesgrenze zu Mecklenburg.

Östlich der Dosse breitet sich ein fast ebenes Gelände aus, das meist aus dürrem Sandboden besteht und östlich mit der Zechliner Endmoräne abschließt. Hier finden sich Höhen bis zu 11 lm (Eichholzberg). Der sandigen Natur entsprechend ist das Gebiet östlich der Dosse reich an Nadelwaldungen (die zumeist staatlich waren), dagegen arm an Dörfern.

Im Dossetal in der Umgebung von Wittstock wurde ein vorzüglicher, stark rot bren­nender Ziegelton in mehreren Ziegeleien abgebaut um die weitere Umgebung mit Bausteinen zu beliefern.

Im Land westlich der Dosse gipfelt das Ostprignitzer Hügelland in den Wamsdorfer Höhen bei Halenbeck (153m) und erstreckt sich fast über das ganze Gebiet zwischen Meyenburg im Norden, Wittstock im Osten, Pritzwalk im Westen und Dannenwalde im Süden. Der Boden dieses Gebietes ist sehr ungleichmäßig, im Süden und Osten zwischen Heiligengrabe und Dannenwalde herrscht Sand mit größeren Waldungen.

Der letzte Vorstoß des Inlandeises hat dieses Hügelland nicht mehr überdeckt, das Eis ist beiderseits daran vorbeigeflossen. Im Westen füllte es das Stepenitzbecken.

Die Zuflüsse der Stepenitz haben meist schmale, scharf eingeschnittene Täler, so daß die Gegend arm an Wiesen ist. Dagegen macht die lehmige Beschaffenheit des Bodens die Nordwestecke der Ostprignitz bis Pritzwalk und Freyenstein hin zu deren land­wirtschaftlich wertvollstem Teil, abgesehen von der Gegend westlich der Stepenitz, wo der Sand Unfruchtbarkeit verursacht hat.

Im Südosten lehnt sich an das Hügelland ein recht abweichend gestaltetes Gebiet, das die Spuren vom Zurückweichen des Inlandeises deutlich zeigt. Die Zuflüsse der Jägelitz sammeln sich hier in einer weiten Niederung, die sie mit geringem Gefalle durchfließen und die daher reich an moorigen Gründen ist. Diese Brüsenhagener Niederung wird von flachen Rücken durchzogen, die sich im Norden an den Scharfenberg bei Wittstock anschließen, im Süden an die langgestreckten Höhenrücken südwestlich Demerthin.

Von Wittstock nach Demerthin zu lag der Rand des Eises. Das Schmelzwasser sammel­te sich in der Brüsenhagener Niederung zu einem See, der seinen Abfluß nach Westen fand und dabei das Tal ausnagte, in dem heute das große Bruch liegt.

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die langgestreckte Seenkette von Kyritz. Ihre Uferränder gehören zu dem System von Hügelrücken, den das Inlandeis bei seinem ruckweisen Zurückziehen gegen Osten gebildet hat.

Im äußersten Süden reicht die Ostprignitz bis in das Luchgebiet hinein, indem der Unterlauf von Rhin und Dosse liegt und das bei Breddin scharf gegen das Höhen­land abgegrenzt ist. Dieser sogenannte "Busch" hat schlechten, teils moorigen, teils sandigen Boden. Erst die Anlage der Neuen Jägelitz durch Friedrich den Großen hat das Gebiet in größerem Umfang bebaubar gemacht.28

3.3. Die Landwirtschaft

Die Ostprignitz bildete landwirtschaftlich gesehen kein einheitliches Gebiet und war eher vielgestaltig in der landwirtschaftlichen Nutzung. Zwar können in großen Begren­zungen verschiedene Gebiete der Bodennutzung unterschieden werden, jedoch waren in den einzelnen Gemarkungen die Nutzungsmöglichkeiten sehr verschieden, so daß das ganze Gebiet ein recht buntes Bild ergab.29

Herausragene Bedeutung kam dem Getreideanbau in der Ostprignitz zu, der ein Drittel der gesamten Anbaufläche in Anspruch nahm. Auch der Hackfruchtanbau nahm mit 11,5 % gegenüber den anderen Ackerfrüchten eine bedeutungsvolle Stellung ein.30

Neben dem Hauptgetreide Winterroggen waren es vor allem der Kartoffelanbau und der Hafer (16%), die einen großen Anteil an der Ackerfläche einnahmen. So war die Haferanbaufläche fast ebenso groß wie die Wiesenfläche der Ostprignitz und nahm damit einen Spitzenplatz in der Provinz Brandenburg ein.31

Während die Bewohner der höher gelegenen Gebietsteile mehr auf Hackfrucht und Getreideanbau angewiesen waren, hatte sich die landwirtschaftliche Bevölkerung der Wiesen- und Weidegebiete in starkem Maße auf die Rindvieh- und Pferdehoch­zucht eingestellt. "Was die Pferde- und Rindviehhochzucht der Prignitz anlangt, so kann man wohl sagen, daß sie bisher Staunenswertes geleistet hat."32

Dabei war hinsichtlich der tierischen Produktion die Milchwirtschaft besonders bedeutsam, während die Schaf- und Schweinezucht geringere Bedeutung hatten.

Im Hintergrund muß dabei im Auge behalten werden, daß die pflanzliche und tierische Produktion eindeutig auf die Bedürfnisse der 1939 mehr als vier Millionen Einwohner zählenden Großstadt Berlin ausgerichtet war und Produktionsvielfalt und Produktions­umfang in der Mark Brandenburg u.a. von den Bedürfnissen Berlins bestimmt wurde. "Das gesamte Umland der Stadt Berlin und damit die Provinz Mark Brandenburg stand hinsichtlich des Absatzes in Abhängigkeit von Berlin."33

Zusammenfassend und die Ostprignitzer Landwirtschaft charakterisierend soll noch einmal Vielhaack zitiert werden:

"... ist die Bevölkerung bestrebt gewesen, ihr Möglichstes zu tun, dem, wenn auch teilweise sehr dürftigen und trockenen Sandboden Erträge abzuringen, an die man früher nicht im mindesten zu glauben gewagt hat. Durch intensivere Ackerbestellung und richtige und reichliche Düngung haben es die Bewohner selbst mageren Bodens verstanden, die höchsten Erträge zu erzielen. Kartoffeln und Roggen sind auf den leichten Böden, Zuckerrüben, Weizen und Gerste, wie auch Hafer auf den besseren, die Hauptfrüchte, die angebaut werden. Durch die Errichtung einer großen Zahl von Molkereien, Flocken- und Stärkefabriken sowie durch das Insiebenrufen von Spar­und Darlehenskassen, alles auf genossenschaftlicher Grundlage, ist auch der Ackerbau auf eine Höhe gebracht, der den Wettbewerb mit anderen Gegenden Deutschlands nicht zu scheuen braucht."34

3.4. Grundbesitzverhältnisse und Adel

Wie in ganz Preußen kam es auch in der Ostprignitz durch das Oktoberedikt von 1807 (Regulierung der gutsherrlich- bäuerlichen Verhältnisse) zu größeren Besitz­umschichtungen. Die sich daran schließende Gemeinheitsteilung- Ordnung vom 7. Juni 1821 sah dann die Vereinheitlichung des bäuerlichen Einzelbesitzes durch Zusammenlegung der vielfach zerstreuten Hufenanteile (Separation) vor.

Da für die Prignitz " genaue Feststellungen über die aus Anlaß der Ablösungen erfolgten Besitzverschiebungen für die einzelnen Orte nicht vorliegen, ließ sich nicht bestimmen, in welchem Umfange damals die Rittergüter auf Kosten des Bauernlandes zugenommen haben. Da anscheinend Ablösung überwiegend mit Geld erfolgte, hielt sich der Verlust in mäßigen Grenzen."35

An der gesamten Anbaufläche der Prignitz hatten nach Abschluß der gutsherrlich­bäuerlichen Auseinandersetzung die Großbetriebe einen Anteil von etwa 30%, die bäuerlichen Wirtschaften von ca. 60%, der Rest entfiel auf Kossäten und Kleinbesitz.

Nach Schulze verteilte sich im Jahre 1858 der ländliche Grundbesitz in der Ost­prignitz wie folgt:

> 600 Morgen36 300-600 Μ. 30- 300 Μ. 5 - 30 M unter 5 M 101 Besitzst. 176 2550 1746 2448

Der Anteil des Großbesitzes, in welchen der fiskalische und kommunale Forstbesitz sowie die Stiftsgüter einbegriffen sind, betrug etwa 37%, der Anteil der privaten Rittergüter sehr erheblich weniger. Der bäuerliche Anteil in den Gruppen 2 und 3 umfaßte mit ca.58% mehr als den doppelten Raum der privaten Rittergüter.

In der Folgezeit entstanden auch neue Bauemsiedl ungen auf Ritteracker.37

Um 1900 umfaßte der Landbesitz der Städte etwa 1/10 des Kreises. Das flache Land teilten sich Landgemeinden und Gutsbezirke (ausschließlich der Domänen und Staats­forsten) im Verhältnis 7: 3. Domänen und Staatsforsten nahmen ein nicht unbedeutendes Gebiet, meist östlich der Dosse, ein (1/14 des Kreises).

Auf Lehn- und Fideikommißgüter38 kamen kaum 1/30 der Bodenfläche.39

Schulze kommt zu dem Schluß, daß sich insgesamt der alte bäuerliche Besitz in der Prignitz mehr als in anderen Kreisen der Provinz Brandenburg erhalten hatte und daß diese Feststellung vor allem für den größeren Besitz galt.

Hauptursache dafür war die Femlage der Großstädte, wodurch die sonst vielfach zu beobachtende Landflucht eingeschränkt wurde.

So war daher die Landbevölkerung der Prignitz noch um 1900 in größerem Maße bodenständig als die der Mittelmark. Diese Bodenständigkeit galt ebenso für einen Teil des ritterlichen Besitzes.

So ist die Prignitz die einzige märkische Landschaft, in der sich eine Anzahl der Familien erhalten hatte, deren Vorfahren als Eroberer und Kolonisatoren ins Land gekommen waren:40 die Edlen Gans zu Putiitz, v.Karstedt, v.Klitzing, v. Möllendorf, v.Platen, v.Grävenitz, v. Wartenberg.

Das Güteradreßbuch für dieProvinz Brandenburg enthält detaillierte Angaben zu den Besitzgrößen im Landkreis Ostprignitz.41 42

Nach der statistischen Auswertung ergibt sich für den Ostprignitzer Adel 1914 folgendes Bild (die alteingesessenen Familien sind fettgedruckt hervorgehoben) :

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Insgesamt besaßen 1914 21 adlige Familien (29 Besitzer) 29.847 ha Land.43

Bei einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 158.562 ha entsprach dies einem Anteil von 18,8 %.

Weitere 61 Besitzer > 100 ha besaßen 19.360 ha (= 12,2 %).

Insgesamt besaßen beide Gruppen 49.207 ha Land, was einem Anteil des Großbe­sitzes > 100 ha von 31 % entspricht (ohne Fiskus und Kirche).

Dem Fiskus unterstanden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

insg. 14.811 ha ( 9,3 %)

Unter kirchlicher Verwaltung standen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

insg. 4806 ha (3 %)

Im Vergleich zum Jahr 1923 (der 3. Auflage des zitierten Güteradreßbuches) ergaben sich für den adligen Besitz keine wesentlichen Änderungen (20 Familien mit 28.841ha).

Allerdings besaßen nun 75 weitere Besitzer über 100 ha Land (insgesamt 24.371 ha), so daß der Anteil beider Gruppen auf 33,5 % anstieg (53.212 ha).44

In den folgenden Jahren wurden adlige Güter auch aufgesiedelt, so beispielsweise das Gut Nettelbeck (v.Jena). 1932 teilten sich 34 Siedler mit Besitzgrößen zwischen 12 und 15 ha das Rittergutsland.45

Die Betriebszählung von 192 546 erbrachte Angaben für alle Besitzgrößen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Anzahl der Großgrundbesitzer war demnach gestiegen, während ihre Besitz­fläche abgenommen hatte. Ihr Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche betrug nunmehr 30,4 %, womit die Ostprignitz weit unter dem Durchschnitts­wert der nördlichen Mark47 von 41,5 % lag.48 49

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.5. Patriarchalischer und kapitalistischer Gutsbetrieb

Was die allgemeine Auffassung der Großgrundbesitzer von ihrem Eigentum anging, gab es in der Provinz Brandenburg zwei einander diametral entgegenstehende Auf­fassungen.

Zum einen gab es diejenigen, welche in ihrem Gut mehr oder weniger einen Familienbesitz erblickten und mit aller Kraft danach strebten, es in ihrer Familie zu erhalten, es einem Erben als Ganzes zu hinterlassen und die anderen Kinder, so gut es ging, abzufinden. Ihnen standen die Grundeigentümer gegenüber, die ihren Boden als Kapital, als bloßes Erwerbsmittel betrachteten. Hier waltete nicht das Streben vor, den Boden ungeteilt in der Familie zu erhalten. Häufig wurde er aus Altersgründen oder aus Anlaß von Fami­lienauseinandersetzungen verkauft. Auf diese Weise entstand eine gewisse Mobilisierung des größeren ländlichen Besitzes.

Geographisch betrachtet verteilten sich die beiden verschiedenen Auffassungen über den ländlichen Grundbesitz folgendermaßen:

Im mittleren nördlichen Teil der Provinz, ferner in den Kreisen, die Berlin umgaben, sowie in den südlichen und südöstlichen Kreisen überwog die Anschauung, die den ländlichen Besitz als Vermögensobjekt betrachtete.

Dagegen herrschte in den westlichen, nordöstlichen und nordwestlichen Kreisen fast durchgehend das Bestreben, das Gut der Familie zu erhalten.

Diese Scheidung war natürlich keine absolute.

Zur letztgenannten Kategorie gehörte auch der Kreis Ostprignitz. So berichtete das Landratsamt Kyritz: " Bei der Vererbung der übrigen (d.h. nicht fideikommissarisch gebundenen) Güter gelangt zwar häufig das Intestaterbrecht zur Anwendung ,und in solchen Fällen pflegen die Miterben bei der Erbregulierung sich dahin zu einigen, daß der Übernehmer des Gutes dasselbe zu einem so mäßigen Preise, beispielsweise zum Werte der Pfandbrieftaxe annimmt, daß er wirtschaftlich bestehen kann. Die Regel bildet aber, daß einem der Kinder , meist wohl dem ältesten Sohne, durch testamenta­rische Anordnung der Grundbesitz vermacht wird. Auch hierbei wird regelmäßig durch den Erblasser darauf hingewirkt, daß der Grundbesitz in der Hand eines leistungsfähigen Übernehmers erhalten wird und dementsprechend ein mäßiger Annahmepreis festge­setzt. "50

Die bisherigen Ausführungen dieses Abschnittes werden eindrucksvoll in den Lebens­erinnerungen von Wolfgang Gans Edler Herr zu Putlitz bestätigt.51

Wolfgang sollte einmal als ältester Sohn den Stammsitz Laaske erben. Sein Vater Walter, der bereits als 23jähriger Laaske geerbt und übernommen hatte, galt als ein sehr tüchtiger Landwirt: "Ob im Sommer oder Winter, es gab keinen Morgen, an dem er nicht schon vor Arbeitsbeginn auf dem Hof war, und es gab nicht die geringste Kleinigkeit, um die er sich nicht selbst kümmerte. In seinem Wohnzimmer war er fast nur während der Arbeitspausen zu sehen, und sobald die Hofglocke läutete, lief er schon wieder nach draußen."52

" Er behandelte seine Arbeiterschaft genauso wie er uns, seine Kinder, behandelte. Keinen Schritt durfte man tun, ohne daß er darum gefragt worden wäre und dazu seine Billigung gegeben hätte... Trotz alledem wäre es falsch zu sagen, Vater wäre ein brutaler Tyrann gewesen. Im Gegenteil, er lebte überhaupt nicht für sich, sondern nur für seine Wirtschaft und für seine Familie. Vater war ein ausgesprochen wohlwollender Despot."53

Wie die Verhältnisse hingegen auf einem Gut lagen, in welches der bürgerliche Erwerbs­geist eingezogen war, wird anschließend beschrieben:

"Althergebrachte patriarchalische oder sonstige menschliche Bindungen zwischen Schmidt (der Besitzer- Anm.d. Verf) und seinen Gutsangehörigen gab es nicht. Jeder sah im anderen lediglich die Melkkuh, aus der man herausholte, was herauszuholen war. Auch in Laaske mußte hart gearbeitet werden. Doch über alldem lag auf beiden Seiten stets ein gewisser patriarchalischer Geist, der die Klassengegensätze überdeckte.

Hier aber war man nie sicher, daß Schmidt nicht einem Arbeiter die Reitpeitsche übers Gesicht ziehen oder der Arbeiter ihm mit der Mistforke zu Leibe gehen würde."54

Daß bei solchen Verhältnissen die Belegschaft, die vor allem aus unstetem, verwahr­lostem Lumpenproletariat bestand, ständig wechselte, lag auf der Hand. Zum dörflichen Leben bildete sich dadurch auch keine tiefere Bindung heraus.

Zwar galt Schmidt auch als außerordentlich tüchtiger Landwirt, der durch rationelle und moderne Wirtschaftsweise hervorragene Ernteerträge erzielte, doch war ihm das Gut vorwiegend eine rentable Kapitalanlage. "Wie der Besitz hieß, ob er im Branden­burgischen, im Sächsischen oder Holsteinschen lag, das alles war im Grunde gleich­gültig. Es ließ Schmidt kalt, ob sein Dorf aussah wie ein häßliches Barackenlager in einem großen Schweinekofen;...; ob sich überhauptjemand auf diesem Boden zu Hause fühlen konnte. Wem das Leben nicht paßte, der konnte ja gehen. Niemand war unersetzlich. Für Vater aber war der Gelderwerb nicht alleiniger Selbstzweck. Er hat Laaske ständig verschönert. Ein fremder Besitz, und wäre er noch so schön und rentabel gewesen, hätte ihm nichts gesagt."55

Zwar erschien dem Sohn des Vaters Denkweise als zu eng und seine landwirtschaft­liche Technik veraltet, jedoch "bei Schmidts Art, die Landwirtschaft zu betreiben, fehlte jedwede moralische Grundlage für den Beruf."56

Ähnlich wie in Laaske beschrieb auch Elly zu Putlitz die ländlichen Verhältnisse auf einem adligen Gut in der Ostprignitz, leider ohne Nennung des Ortsnamens.57

Literarische Zeugnisse liegen auch von der alteingesessenen Prignitzer Familie von Winterfeld58 und der Familie von Oppen59 als Lebenserinnerungen vor.

Friedrich Karl Hermann v. Winterfeld, der bis 1920 Landrat des Kreises Ost­prignitz war sowie nebenamtlicher Ritterschaftsdirektor und Stiftshauptmann, legte im Juli 1934 sein Amt als Generallandschaftsdirektor nieder, da er nicht gewillt war, in die NSDAP einzutreten und einen Eid auf Hitler zu leisten.

Er zog sich auf sein Gut Neuendorf b.Neustadt zurück, widmete sich fortan der Verbesserung und Modernisierung seines Gutes und blieb dort bis 1945.

Wie Friedrich selbst berichtet, war seine politische Gesinnung nicht nazifreundlich und auch allgemein bekannt.60

Unangenehm war ihm die Überwachung durch die neuen Machthaber. So wurde seine Post kontrolliert und seine Telefongespräche abgehört.

Wirtschaftlich blieben die alten Einbindungen erhalten (z.B. Aufsichtsratsmitglied der Engelhard- Brauerei in Berlin und der Stärkefabrik Kyritz).

Wie fast alle Oppenschen Güter, war auch Dannenwalde kein alter Familienbesitz. Das Gut Dannenwalde war als Rohrsches Erbe durch Heirat mit Anna v.Rohr in die Hand Joachims v.Oppen gelangt. Joachim v. Oppen , der auch Präsident der Land­wirtschaftskammer der Provinz Brandenburg war (1921- 1933), blieb Besitzer des Gutes bis 1945.

Maria Menges, älteste Tochter Joachims v.Oppen, berichtet:

"Der Besitz wurde durchgehend verbessert, auf den Linien, die durch Otto Rohr vor­gezeichnet waren: Pferdezucht, Bodenverbesserung, Waldpflege, Bauten und ländliche Fabrikation. Mein Vater hat sich bis 1945 unablässig darum bemüht, so gut wie irgend- möglich in Dannenwalde zu wirtschaften. ... Auch entwickelte er eine rege Bautätigkeit. Er baute vier Arbeiterhäuser,... , die geräumiger und besser waren, als die alten Häuser."61 Als Aufsichtsratsvorsitzender der Stärkefabrik in Kyritz wirkte er an der " Vergrößerung, Verbesserung und Modernisierung der Fabrik und ihrer Produkte mit."62

Im Jahre 1932 unterstützte v.Oppen die Absicht, in ein weiteres, vom zerrütteten parlamentarischen Parteiwesen unabhängiges Präsidialkabinett die NSDAP einzubinden, um damit eine breite nationale Mehrheit zu begründen und der Radikalisierung zu wehren. "Die darin liegende Fehleinschätzung der Person Hitlers und der zu erwartenden Folgen teilte man mit sehr vielen Anhängern der bürgerlichen Rechtsparteien."63

Diese Fehleinschätzung machte dann später bei der Bodenreform vor allem auch Joachim v. Oppen zur Zielscheibe der kommunistischen Polemik gegen "Junker und Kriegstreiber". (Vgl. Rede von W. Pieck, bei Stephan,1965,S.61.)

Noch vor der Machtübernahme Hitlers endete für Joachim v. Oppen die Tätigkeit als Präsident der Landwirtschaftskammer für Brandenburg und Berlin. Er verzich­tete auf eine erneute Kandidatur, als Darre (der agrarpolitische Beauftragte Hitlers und spätere Reichsbauemführer) ihn auf ein seiner Ansicht nach unannehmbares Pro - gramm festzulegen suchte.

Über die Einstellung des Besitzers vom Gut Maulbeerwalde (Konrad Wodarg) zur NSDAP berichtet der Enkel: "Hitler lehnte er ab. Propaganda, das Auftreten der SA und das Benehmen zahlreicher Emporkömmlinge widerten ihn an."64

4. Zum historischen Hintergrund des Bodenreformgedankens

Die Idee einer Bodenreform war 1945 in Deutschland weder etwas grundsätzlich Neues, noch war sie eine ausschließlich kommunistische Vorstellung.

"Der Bodenreformgedanke erhielt aus verschiedenen Richtungen, teilweise in An­knüpfung an schon vor dem Ersten Weltkrieg vorhandene Bewegungen, neue Im­pulse."65

So forderten die Agrarsozialisten, unter Berufung auf Karl Kautsky (1854-1938), die Schaffung genossenschaflicher oder kommunaler Großbetriebe in der Landwirtschaft bei gleichzeitiger Aufhebung des Privateigentums. Diese Forderung war die Fortsetzung der Politik der SPD seit dem Erfurter Programm von 1891.

Die Agrarrevisionisten forderten in Anlehnung an Eduard David (1863-1930) die Auf­siedlung des Großgrundbesitzes zu Kleinbauernstellen. Genossenschaftlich organisierte, überbetriebliche Einrichtungen sollten die Nachteile der kleinen Betriebe ausgleichen. Das 1927 entstandene "Kieler Agrarprogramm" war in etwa an solchen Überlegungen ausgerichtet.

Im selben Jahr konnten sich die Agrarrevisionisten endgültig in der SPD durchsetzen.

Die historisch orientierte sozial- politische Schule, insbesondere Max Sering (1857-1939), forderte ebenfalls eine Aufsiedlung von Großbetrieben zu bäuerlichen Familienwirtschaf­ten. Damit sollte vor allem der selbständige Mittelstand gestärkt werden.

Politisch wurden diese Ideen vor allem von den Mittelstandsparteien unterstützt.

Die Radikal- Konservativen waren bei der DNVP zu finden. Sie waren gegen eine grund­sätzliche und umfassende Beseitigung des Großgrundbesitzes. Neue Bauernstellen wurden auch von ihnen befürwortet. Als Bodenquelle wurden hierbei angesehen: Bisher nicht ge­nutzte Flächen sowie freiwillige Abgaben (Verkäufe der Großgrundbesitzer).

Nicht ohne Einfluß blieben in Deutschland die Auswirkungen der Oktoberrevolution in Rußland 1917. Dort wurde die von. Karl Marx (1818-1883) geforderte kommunistische Agrarverfassung mit aller Macht in die Tat umgesetzt.

Punkt 1 des Leninschen "Dekret über den Grund und Boden"66 lautete unmißverständlich:

"Das Eigentum der Gutsbesitzer an Grund und Boden wird unverzüglich ohne Entschä­digungszahlungen aufgehoben. "

Die 1920 enstandene KPD forderte ebenso die Zerschlagung des gesamten landwirt- schaflichen Privatbesitzes für Deutschland.

So war die KPD 1926 für die Enteignung der Fürsten und Gutsbesitzer eingetreten und blieb auch in ihrem "Bauemhilfsprogramm" vom Mai 1931 bei dieser Forderung. 1942 wurde bereits in Moskau die kommunistische Agrarpolitik fur Deutschland von emigrierten deutschen Kommunisten (z.B.Edwin Hoemle) in einem "Entwurf zur Boden­reform" weiter präzisiert.

Unter dem starken Einfluß der Bodenreformbewegung und ihres Führers Adolf Damaschke (1865- 1935) wurden dann in die Weimarer Verfassung zwei Artikel aufgenommen, "die einen Kompromiß zwischen den revolutionären, eigentumsfeind­lichen und den konservativen Kräften im deutschen Volk und und in der Weimarer Nationalversammlung darstellten."67

Danach durften Enteignungen nur auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschädigung vorgenommen werden.

Die NSDAP, die sich vor ihrer Machtergreifung ebenfalls bodenreformerischen Ideen verschrieben hatte, verhielt sich nach 1933 nicht mehr generell großgrundbesitzfeindlich. Jedoch lief die Agrarpolitik der NSDAP "im Grunde auf eine Ablösung der historischen Besitzerschicht auf dem Lande hinaus, soweit sich diese nicht in die Verhältnisse fügen wollte."68

Die rücksichtslose Anwendung der nationalsozialistischen Rassentheorie auch in der Agrarpolitik hatte dann zur Folge, daß ein "Nichtarier" der sogenannten Entjudung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes unterlag, die mit aller Härte durchgeführt wurde.

5. Die Bodenreform im Landkreis Ostprignitz 1945-49

5.1. Kriegsende in der Ostprignitz

Das letzte Kriegsjahr verursachte im Land Brandenburg schwere Schäden, Allerdings wurden erhebliche regionale und lokale Unterschiede registriert: So gehörte der Landkreis Ostprignitz zu jenen Landkreisen in denen "nur ein Prozent der Wohnhäuser nicht mehr genutzt werden konnte, "69 70

Wenn auch die Bevölkerung der Ostprignitz nicht derartige umfangreiche materielle Schä­den durch unmittelbare Kriegseinwirkungen zu beklagen hatte wie beispielsweise die öst­lichen Kreise der Provinz Brandenburg, so blieb sie keineswegs völlig davon verschont. In einem Bericht des Landrats vom Juni 1945 hieß es dazu: "Der Kreis Ostprignitz hat, obwohl der Krieg seinem Ende entgegenging, auch noch die Kriegsereignisse spüren müs­sen, und zwar nicht durch die Truppen der Roten Armee, sondern durch das unsinnige Verhalten der eigenen Truppen, insbesondere der SS- Verbände."62 ( Sprengung von Eisenbahnlinien, Brücken und Straßen, keine Stromversorgung.)

Der Bericht des Landrats enthielt aber nur eine Seite der Wahrheit, denn unabhängig davon gehörten die Flucht vor der heranrückenden Roten Armee, und, wenn diese nicht gelang, die Begegnung mit ihr, zum Alltag im Frühjahr 1945.

Stellvertretend für den Landkreis Ostprignitz soll ein Beispiel aus dem "Weißbuch zur demokratischen Bodenreform in der SBZ" zitiert werden. Wie bei allen Zeitzeugen­berichten aus dem "Weißbuch" blieben Familiennamen und genaue Ortsangaben auf eigenen Wunsch der Zeugen ungenannt.71

Dem Text72 ist aber zu entnehmen, daß es sich um einen größeren Besitz gehandelt haben muß (Schloß bzw. Herrenhaus, Brennerei).

Eine rechtzeitige Flucht dagegen gelang z.B.den Familien v. Oppen aus Dannenwalde und Wodarg aus Maulbeerwalde.73

Wie unglaubwürdig die Anordnungen der russischen Militärs waren, zeigt das Bei­spiel Neuendorf. In der Nacht vom 1. auf den 2.Mai 1945 mußte der Ort geräumt werden. Nach drei Tagen Flucht erfuhr die Familie v. Winterfeld durch einen Anschlag, daß jeder, der nicht zurückkehrt, seines Besitzes verlustig gehen würde.

Im guten Glauben daran kehrte die Familie bereits am 5.Mai 1945 nach Neuendorf zurück. "Der Bezirkskommandant sagte mir, daß wir unser Gut dadurch ,daß wir fort­gezogen waren, verloren hätten. Ich fuhr zum Landrat, der mir erklärte, eine Enteignung käme nicht in Frage, ich sei ja nur drei Tage fortgewesen. Der Bezirkskommandant kam dann noch einmal und sagte, entgegen seiner früheren Erklärung: 'Sie sind Besitzer von Neuendorf und bleiben es.' "74

Als eine der ersten administrativen Maßnahmen in der SBZ erfolgte teilweise noch vor dem offiziellen Kriegsende (8.Mai) die Einsetzung neuer Bürgermeister durch sowje­tische Kommandanten.

So z.B. in Bantikow: Als Gutsarbeiter und Stellmacher erlebte Karl Napirakowski am 2. Mai 1945 das Einrücken der Roten Armee in den Ort. Wenige Stunden später wurde er, "der von einem solchen Amt keine Ahnung hatte, Bürgermeister der 400 Einwohner zählenden Gemeinde: Gespräch mit dem sowjetischen Kommandanten- einstimmige Wahl in der Einwohnerversammlung- Bürgermeister. Punktum. So war das damals..."75

In Granzow war es der Landarbeiter Hermann Moneta, der vom sowjetischen Komman­danten in Gumtow zum Bürgermeister ernannt wurde.

Er selbst erzählte 20 Jahre nach seinem Amtsantritt: "Am 6.Juni 1945, um 9.00 Uhr, mußte ich zum Kommandanten. Er sagte mir, daß ich Bürgermeister werden sollte. Ich bin Landarbeiter und kein Schreiber, das gab ich dem Kommandanten zu bedenken. Er sagte darauf zu mir: Du wirst ein guter Bürgermeister sein."76

Wie die Beispiele Bantikow und Granzow zeigen, erfolgte die Besetzung von Macht­positionen sogar gegen die Bedenken der von den Sowjets ausgewählten Personen.

In Laaske erhielt bereits am 7.Mai Karl Thur als (ortsfremder) Kommunist und ehe­maliger KZ- Häftling aus der Hand des sowjetischen Kommandeurs der einrückenden Truppen die amtliche Bestätigung, daß er als Bürgermeister in Laaske eingesetzt war.77 In Meyenburg, einer Kleinstadt im äußersten Norden des Kreises, erfolgte die Ein­setzung einer größeren Anzahl ehemaliger KZ- Häftlinge "die die Lage im Ort erkann­ten und sofort die Initiative zum Aufbau einer neuen, demokratischen Stadtverwaltung ergriffen."78 Die sowjetische Kommandantur bestätigte dann den Einsatz dieses Gremiums als neue Stadtvertretung. Die neue Kreisverwaltung war am 28.Mai 1945 gebildet worden. Im Landratsamt wurden nun mehrere Funktionen von Mitgliedern der KPD und SPD be­setzt (u.a. Landrat). So wurden durch die SMAD neue Loyalitäten konstituiert, die keine Rücksicht auf Kompetenz nahmen.

Wie Nelles selbst schreibt, "machte die Lösung der komplizierten Aufgaben der Nach­kriegszeit den Antifaschisten große Schwierigkeiten. Sie verfügten über keine oder nur geringe fachliche Kenntnisse in der Verwaltungsarbeit."79

Der Flüchtlingszustrom nach Brandenburg, der mit der sowjetischen Eroberung der deutschen Ostprovinzen bereits Ende 1944 eingesetzt hatte, verschärfte 1945 die wirt­schaftlichen Folgelasten des Zweiten Weltkrieges.

Die Einwohnerzahl war durch den Zuzug von Umsiedlern enorm angewachsen.

So waren in der Ostprignitz ca. 40.000 Umsiedler aufgenommen worden.80

Eins der schwierigsten Probleme in den ersten Tagen nach Kriegsende stellte die Versor­gung der Bevölkerung mit den notwendigsten Lebensmitteln dar.Die Lebensmittelvorräte in den Dörfern waren fast vollständig aufgebraucht. Der Handel zwischen Stadt und Land hatte aufgehört, so daß die Gemeinden vollständig auf sich angewiesen waren.

Von den Richtung Westen Geflüchteten waren beispielsweise im Dorf Vogtsbrügge fast der gesamte Viehbestand, alle einsatzbereiten Traktoren, Wagen und ein Großteil der landwirtschaftlichen Maschinen abtransportiert worden. Weite Ackerflächen waren un­bestellt und befanden sich in einem verwahrlosten Zustand. Auch finanziell stand die Gemeinde vor dem Ruin.81

"Das Ausmaß der Verluste dieser Gemeinde kann aber nicht als typisch für alle übrigen Ortschaften in der Ostprignitz angesehen werden."82

Über die Situation in der Landwirtschaft des Kreises Ostprignitz, des größten Getreide- und Kartoffelanbaugebietes in der damaligen Provinz Mark Brandenburg, gibt ein Bericht vom Juni 1945 Aufschluß83:

Darin wird darauf hingewiesen, daß die Ländereien im Kreisgebiet z.T. nicht bestellt worden und die Großbetriebe fast durchweg von Menschen verlassen, ohne Vieh und Maschinen waren.

Brachliegende und verwüstete Felder bedeuteten von vornherein einen großen Verlust an landwirtschaftlichen Produkten, eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Bevöl­kerung und ein schweres Hemmnis für die Wiederingangsetzung der industriellen Produktion.

Auf dem Lande gab es aber nicht nur unbebaute Felder und leere Viehställe, es bestand nicht nur ein großer Mangel an Maschinen, es fehlten in den Betrieben die notwendigen Arbeitskräfte.

Viele waren im Krieg gefallen, und groß war die Anzahl der Verwundeten und Versehrten, die als Arbeitskräfte ganz oder zum Teil ausfielen. Ebenso befanden sich viele in den ersten Nachkriegsjahren in Kriegsgefangenschaft.

Die in Deutschland eingesetzen Zwangsarbeiter aus anderen Ländern, die während des Krieges in großer Anzahl vor allem in der Landwirtschaft gearbeitet hatten, kehrten bald nach Kriegsende in ihre Herkunftsländer zurück.

Auch der größte Teil der aus den Städten aufs Land evakuierten Bevölkerung zog nun wieder ab.

Unter den Umsiedlern, die kurz vor Kriegsende in großer Anzahl in solche landwirtschaft­lichen Gebiete wie die Ostprignitz geflüchtet waren, gab es nur relativ wenige, voll arbeits­fähige Menschen.84

Ihrer Herkunft nach waren es vor allem Deutsche aus Polen, insbesondere aus dem Warthegebiet und Posen. Bei dieser Gruppe scheint es sich um eine planmäßige Ansied­lung gehandelt zu haben, denn die Flüchtlinge trafen in der Mehrzahl vor Kriegsende ein. Die zweite Schwerpunktgruppe bildeten in der Ostprignitz die Ostbrandenburger.85

Der Kreis Ostprignitz gehörte dabei zu jenen Kreisen, in denen Flüchtlinge und Vertrie­bene vor allem auch in Schlössern und ehemaligen Gutsgebäuden untergebracht wurden.86

5.2. Die Vorbereitung der Bodenreform durch die SMAD und die KPD 1945

5.2.1. Administrative Maßnahmen

Die wichtigsten politischen Maßnahmen wurden in der Nachkriegszeit in der SBZ von der sowjetischen Besatzungsmacht festgelegt. Die sowjetischen Militärorgane erteilten deutschen Behörden, besonders der jeweiligen Provinzialverwaltung, Befehle und Anord­nungen. Diese konnten auch von Kreis-, Stadt- und Ortskommandanten für ihren jewei­ligen Kompetenzbereich, auch direkt gegenüber der Bevölkerung, erlassen werden. Damit kontrollierte die sowjetische Militärverwaltung direkt die Politik der deutschen Behörden und beeinflußte nahezu alle Lebensbereiche.

Dabei wurde "eine Disskussion über die von den sowjetischen Militärbehörden gestell­ten Forderungen und Ziele weitgehend unterbunden. Direkte Absprachen traf die SMAD Brandenburg allenfalls mit der Bezirksleitung der KPD, die im Juli 1945 gebildet und von Willy Sägebrecht geleitet wurde."87

Die Bildung einer Verwaltung für die Provinz Brandenburg wurde schon im Frühsommer 1945 vorbereitet. Ende Mai beauftragte Walter Ulbricht, der Leiter einer Gruppe von aus der Sowjetunion zurückkehrenden kommunistischen Funktionären, Bernhard Bechler mit der Vorarbeit zur Bildung einer Provinzialverwaltung in Brandenburg.

Nachdem Bechler in enger Abstimmung mit der sowjetischen Besatzungsmacht und der KPD- Führung das Personal ausgewählt hatte, bestätigte die SMAD am 4.Juli 1945 die Provinzialverwaltung. Die Besatzungsmacht ernannte Karl Steinhoff, einen der SPD an­gehörenden Verwaltungsfachmann, zum Präsidenten. Die Abteilung Ernährung, Landwirt­schaft und Forsten wurde zunächst vom Agrarexperten der KPD, Edwin Hoemle, ab Sep­tember 1945 von Heinrich Rau geleitet.

"Die Schlüsselstellung nahm aber Bechler ein, der als 1. Vizepräsident die Personalpolitik, Justiz und Polizei der Provinz kontrollierte und seit September 1945 auch die Durchfüh­rung der Bodenreform leitete."88

Die Provinzialverwaltungen der SBZ hatten zunächst kein Gesetzgebungsrecht und waren kein deutsches Selbstverwaltungsorgan. Erst am 23.Oktober 1945 räumte Marschall Shukow den Provinzialverwaltungen das formelle Recht ein.89

Wie auf der unteren Ebene vorgegangen wurde, wurde im letzten Abschnitt geschildert.

5.2.2. Propaganda und Mobilisierung der Bevölkerung für die Bodenreform

Auf einer Konferenz der Landräte im Juni 1945 begrüßte Hoemle nachdrücklich noch eine gemeinschaftliche Arbeit der Bauern. Auch in ihrem Aufruf vom 11. Juni propagierte die KPD nur allgemein die Entmachtung der Großgrundbesitzer und die Verteilung ihres Bodens an die durch den Krieg ruinierten und besitzlos gewordenen Bauern.90

Bereits am 4. Juni wurde in einer Besprechung der KPD- Führung um ihren Vorsitzenden Wilhelm Pieck mit Stalin, Molotow und Shdanow in Moskau die Entmachtung der Guts­besitzer als erstes Ziel des antifaschistischen Neuaufbaus festgelegt. Dabei wurde eine Enteignungsgrenze von 100 ha festgelegt.91

In der erweiterten Sitzung des ZK- Sekretariats am 14. und 15. Juli 1945 wurde Walter Ulbricht beauftragt, eine Resolution zur Bodenreform zu formulieren. Am 1. August 1945 beschloß das ZK, die Bezirksleitungen der KPD über die Durchführung einer Propagan­dakampagne für die Bodenreform zu unterrichten. Dabei fiel Pieck die Aufgabe zu, die kommunistischen Funktionäre in Berlin und Brandenburg zu informieren.

Nachdem sich die Alliiereten im Potsdamer Abkommen (2. August 1945) auf die Entnazi­fizierung, Demokratisierung und Entmilitarisierung als Leitlinien ihrer Politik im besetzten Deutschland geeinigt und auch die Auflösung der zentralen Verwaltungsinstitutionen und Wirtschaftskartelle angekündigt hatten, intensivierte die KPD die Vorbereitung der Bo­denreform. Denn das Potsdamer Abkommen erhöhte durchaus " die Resonanz des 'Anti­faschismus'- Postulats, das die Enteignung der Gutsbesitzer legitimieren sollte."92 Einzelfragen der Durchführung, vor allem die Behandlung der Gutsbesitzer, die sich dem Nationalsozialismus widersetzt hatten, wurden jedoch zunächst noch nicht end­gültig fixiert.

Am 2. August 1945 beschloß das ZK der KPD, die Bezirksleitungen mündlich über das Kommunique der Potsdamer Konferenz zu unterrichten und entschied, die schon am 1.August festgelegte Instruktion über die Bodenreform am 5.August durchführen zu lassen. Dabei "trafen die zu den Bezirksleitungen entsandten ZK- Mitglieder bei den KPD- Funktionären jedoch offenbar auf erhebliche Vorbehalte gegenüber dem Konzept einer auf Privatbesitz basierenden kleinbetrieblichen Agrarstruktur."93

Daraufhin beschloß das ZK am 7. August, die zunächst festgesetzte Wirtschaftsfläche der vorgesehenen Neubauemhöfe geringfügig von fünf auf fünf bis höchstens acht Hektar zu erhöhen.

Am 12. August lag dem ZK der erste Entwurf einer Direktive zur Bodenreform vor, in dem die Enteignung aller Bodeneigentümer mit einem Landbesitz von jeweils mehr als 100 ha vorgesehen war. Außerdem war eine Reduzierung des Landbesitzes von Großbauern auf maximal 50 ha vorgesehen. Flächen über diese Grenze hinaus sollten konfisziert werden. Auch wurde Gutsbesitzern, die das nationalsozialistische Regime nicht unterstützt hatten, ein "Restgut" von bis zu 50 ha zugestanden. "Diese Ausnahme­regelung findet sich auch im zweiten Entwurf, der bis zum 15. August verfaßt wurde."94

Nach mehrfachen Rücksprachen mit Repräsentanten der SMAD legte das ZK am 20. Au­gust den Text der Anweisung zur Bodenreform fest und verabschiedete diese Direktive an die Bezirks- und Kreisleitungen der KPD auf der erweiterten Sitzung am 22./23. August.

Diese Resolution stigmatisierte die Gutsbesitzer undifferenziert als Exponenten des Mili­tarismus, radikalen Nationalismus und Nationalsozialismus, so daß ihre Entmachtung als gerechtfertigt erscheinen sollte.95

Außer Kriegsverbrechern und führenden Nationalsozialisten sollten alle Gutsbesitzer, die über mehr als 100 ha Land verfügten, enteignet werden. "Eine Entschädigungsklausel war in die Anweisung ebensowenig aufgenommen worden wie eine Sonderregelung für Groß- grunbesitzer, die der konservativen Opposition gegen den Nationalsozialismus angehört hatten."96

In Brandenburg hatte die KPD- Bezirksleitung die Kreisleitungen bereits am 20. August 1945 angewiesen, unverzüglich Bauemversammlungen einzuberufen. Die Mobilisierung kulminierte am 2.September, als Pieck in einer Rede in Kyritz unter dem Motto "Junker­land in Bauemhand" eine schnelle Durchführung der Bodenreform verlangte.97 Bereits einen Tag vor der Bauemkonferenz in Kyritz, am 1. September 1945, war ein gemeinsamer Arbeitsausschuß der KPD und SPD zur Durchführung der Bodenreform gebildet worden.

Daß Pieck seine Rede im Landkreis Ostprignitz hielt, war sicher kein Zufall. Schließlich war "in der Ostprignitz die Junkerherrschaft sogar noch ausgeprägter als im übrigen Deutschland."98

Die Rede beinhaltete zum größten Teil eine Vorbereitung und Vorwegnahme der vier Tage später erschienenen Bodenreformverordnung für die Provinz Brandenburg.

Jedoch sollten auch zum Teil bestehende Ängste vor einer bevorstehenden Kollektivierung zerstreut werden: " Die Kommunistische Partei hat in ihrem Aktionsprogramm ausdrück­lich erklärt, daß der Besitz der Großbauemwirtschaft mit etwa 20- 50 Hektar nicht ange­tastet werden soll. Auch die von Feinden der Bodenreform oft kolportierte Behauptung, daß die KPD eine Kollektivierung der Bauernwirtschaften herbeiführen will, entbehrt jeder Grundlage. Das bäuerliche Privateigentum soll vollständig erhalten werden. Das ergibt sich schon daraus, daß die demokratische Umgestaltung Deutschlands sich nicht auf einer sozialistischen Basis vollzieht, sondern bei Aufrechterhaltung des Kapitalismus."

Weiterhin zitiert Pieck noch aus dem bereits erwähnten Aufruf der KPD vom 11. Juni 1945: "Wir sind der Auffassung, daß der Weg, Deutschland das Sowjetsystem aufzu­zwingen, falsch wäre, denn dieser Weg entspricht nicht den gegenwärtigen Entwicklungs­bedingungen in Deutschland. Wir sind vielmehr der Auffassung, daß die entscheidenen Interessen des deutschen Volkes in der gegenwärtigen Lage für Deutschland einen anderen Weg vorschreiben, und zwar den Weg der Aufrichtung eines antifaschistischen, demokra­tischen Regimes, einer parlamentarisch- demokratischen Republik mit allen demokratisch­en Rechten und Freiheiten für das Volk."

Das mit der Bodenreform verfolgte Ziel umriß Pieck in seiner Rede folgendermaßen: "Sicherung einer wahrhaft demokratischen Neugestaltung Deutschlands und die Ver­nichtung der reaktionären, volksfeindlichen Kräfte ... ."

Bei der Durchführung der Bodenreform, so scheint es, war Eile geboten: "Je schneller wir die Junker und Feudalherren entmachten und die Bodenreform durchführen, um so gründlicher und eher werden wir der Demokratie zum Sieg verhelfen."99 Nur wenig später trat das Gegenteil offen zu Tage. (Vgl. Abschnitt 5.2.4.)

Gleich nach der Rede von Pieck kam es am selben Tag noch zu einer "Entschließung der Bauernschaft in Kyritz". Diese Entschließung stimmte den Ausführungen Piecks zu und endet mit den Worten: " Wir wollen endlich einmal freie Bauern sein, auf freier Scholle, in einem demokratischen Deutschland."100

Jedoch entsprach die "Einmütigkeit" der Entschließung keinesfalls der wirklichen Stimmung im Saal. Eine Umsiedlerin, die als Vertreterin der Gemeinde Blandikow an der Bauemversammlung in Kyritz teilgenommen hatte, berichtete später:101 102

"Neben uns Landarbeitern gab es im Dorf noch eine zweite Gruppe von Umsiedlern.

Das waren ehemalige Großbauern. [...] Sie heizten dem Bürgermeister ganz schön ein und wollten wissen, was nun wird, ob sie hierbleiben würden oder ob es wieder in ihre ehema­lige Heimat zurückgehe. Ihnen wurde gesagt: 'Ihr bleibt hier, bekommt Land und werdet angesiedelt.' Wir Umsiedler wollten unbedingt eine Bodenreform."103

Danach gab es zwar auch zwischen den Umsiedlern soziale Abgrenzungen, jedoch in Bezug auf die bevorstehende Landvergabe eine nachvollziehbare Einstimmigkeit.

Ganz anders dagegen verhielten sich die einheimischen Landarbeiter: "..., denn die einhei­mischen Landarbeiter, die zumeist bei den Großbauern beschäftigt waren, verhielten sich sehr zurückhaltend. Ein großer Teil von ihnen wollte keine Veränderungen der bestehen­den Verhältnisse, ... ,"104

Die Gespräche drehten sich vor der Versammlung hauptsächlich um die Verteilung der Güter. "In der Menge hatten sich zwei Gruppen gebildet. Eine die dafür, und eine, die da­gegen war. Sie redeten so heftig aufeinander ein, daß es beinahe zu einem Handgemenge gekommen wäre. Ich kann mich noch genau erinnern, daß einige Leute aus Ganz (Gemein­de im Landkreis Ostprignitz- Anm.d Verf.) lauthals verkündeten: 'Das sollen die sich mal wagen, unser Gut in Ganz anzufassen! Da sind wir alle da, da gibt es solche Dresche, daß keiner 'rankommt. Da passen wir schon auf."105

Der politisch- ideolgischen Überzeugungsarbeit diente auch die Herausgabe eines Nach­richtenblattes, welches dazu beitragen sollte," Klarheit in den Köpfen der Werktätigen über Weg und Ziel des Kampfes zu schaffen."106 Das "Nachrichtenblatt des Landratsamtes des Kreises Ostprignitz" war zu dieser Zeit das einzige Presseorgan, das regelmäßig bis in die kleinste Dorfgemeinde gelangte. Dabei stieß die Verteilung der zentralen Presseorgane in den ersten Nachkriegsmonaten auf große Schwierigkeiten. Die Auflagen waren nicht ausreichend, um alle Ortschaften damit zu versorgen.107

Der Grundbesitz soll sich in unserer deutschen Heimat auf feste, gesunde und produktive Bau­ernwirtschaften stützen, die Privateigentum ihres Besitzers sind, (aus Art.I, Abs.I der Bodenreform­verordnung)

5.2.3. Die Bodenreformverordnung für Brandenburg

Obwohl Agrarexperten Einwände gegen eine Landumverteilung vor dem Ende der Vegetationsperiode erhoben, entschied die KPD- Führung, die erste Bodenreform­verordnung in der Provinz Sachsen durchzusetzen (3.9.1945).

Weitgehend identische Verordnungen wurden an den darauffolgenden Tagen in den anderen Ländern und Provinzen der SBZ verabschiedet."

In der brandenburgischen Provinzial Verwaltung widersetzte sich einer der vier Vizeprä­sidenten (Georg Remak/ CDU) der entschädigungslosen Enteignung der Gutsbesitzer. Dennoch verabschiedete das Präsidium der Provinzialverwaltung am 6.September 1945 eine BodenrefonnVerordnung für Brandenburg. Diese war am vorangegangenen Tag vom Sekretariat des ZK beschlossen worden.

Nach dieser Verordnung wurden entschädigungslos enteignet:108 109

- der "gesamte feudal-junkerliche Boden und der Großgrundbesitz über 100 ha mit allen Bauten, lebendem und totem Inventar und anderem landwirtschaftlichen Vermögen...";110
- der Grundbesitz der "Kriegsverbrecher und Kriegsschuldigen", "der Naziführer und ak­tiven Verfechter der Nazipartei und ihrer Gliederungen sowie der führenden Personen des Hitlerstaates" "... mit allen darauf befindlichen Gebäuden, lebendem und totem In- ventar und anderem landwirtschaftlichem Vermögen, unabhängig von der Größe der Wirtschaft ..,"111

Aus diesem enteigneten Grundbesitz wurde ein "Bodenfonds" gebildet, dem auch der staatliche Grundbesitz zugeschlagen wurde. Nicht zu enteignen und nicht in den Boden­fonds einzubringen waren jedoch

- der Boden der landwirtschaftlichen und wissenschaftlichen Forschungsinstitutionen sowie der Versuchs- und Lehranstalten;
- der für die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse zur Versorgung der Stadtbe­völkerung benötigte Boden der Stadtverwaltungen;
- Gemeindeland, Grundbesitz der landwirtschaftlichen Genossenschaften und Schulen;
- Grundbesitz der Klöster, kirchlichen Institutionen, Kirchen und Bistümer.112

Weiterhin sahen die Bestimmungen zur Durchführung der Bodenreform die Bildung von Gemeindekommissionen aus 5-7 Personen, die auf Landarbeiter- und Bauern Versammlun­gen gewählt werden sollten, vor. Kreiskommissionen hatten bis Ende September 1945 den zu enteignenden Besitz zu verzeichnen und die anspruchsberechtigten Bauern, Flüchtlinge und Pächter zu registrieren.

Aus dem staatlichen Bodenfonds waren den Bewerbern jeweils lediglich 5 ha Land zu übereignen. Bei sehr geringer Bodenqualität konnten mit Billigung der Kreiskommission maximal 10 ha Land zugewiesen werden. "Die damit anvisierte kleinbetriebliche Landwirt­schaft sollte nicht nur eine arbeitsintensive Agrarproduktion gewährleisten, sondern auch die Existenz einer großen Zahl von Landempfängem sichern und der KPD loyale Anhänger zuführen."113

Das zugeteilte Land durfte nach der Bodenreformverordnung nicht verkauft oder verpfän­det und nur mit Zustimmung der Provinzialverwaltung aufgeteilt oder verpachtet werden. Neubauern waren bei der Vergabe von Maschinen bevorzugt zu behandeln, "Ausschüsse der gegenseitigen Bauemhilfe" (VdgB) waren zu bilden sowie Mustergüter (WG), die überwiegend von der Provinzialverwaltung übernommen wurden.

Die Enteignung der Gutsbesitzer, die Aufteilung ihres Landes und die Vergabe des Bodens sollten bis Ende Oktober 1945 abgeschlossen werden und die Einbringung der Ernte nicht beeinträchtigen.

Mit der Bodenreformverordnung hatte die KPD ihr Konzept einer unterschiedslosen und entschädigungslosen Enteignung aller Landeigentümer mit mehr als 100 ha Boden durch­setzen können.114

5.2.4. Die Konzeptionen von CDU, LDP,SPD und der Landesblockausschuss

Die Bodenreformkonzeptionen von CDU und der LDP knüpften an das im August 1919 erlassene Reichssiedlungsgesetz an, das u.a. ein Enteignungrecht bei Moor- und Ödland und einen begrenzten staatlichen Anspruch auf Grundstücke in Privatbesitz festgelegt hatte. Beide Parteien lehnten daher "eine pauschale und entschädigungslose Enteignung aller Gutsbesitzer ab."115

Die führenden Politiker der SPD traten zwar für eine Beseitigung der Besitzstruktur in der Landwirtschaft Osteibiens ein, wandten sich zunächst aber gegen eine Vergabe des konfis­zierten Bodens an Individualbesitzer. So verabschiedete der Zerntralausschuß der Partei noch am 30. August 1945 eine Entschließung, in der zumindest vorübergehend eine ge­meinschaftliche Bewirtschaftung der enteigneten Güter verlangt wurde. Darüber hinaus trat die SPD für eine Entschädigung enteigneter Gutsbesitzer ein.

Führende Parteifunktionäre in Brandenburg, darunter auch der Landesvorsitzende Friedrich Ebert, kritisierten noch im Winter 1945/46 in öffentlichen Versammlungen die geringe Größe der Neubauernhöfe, deren Rentabilität bezweifelt wurde.116

Gemeinsam hatten die vier in der SBZ zugelassenen Parteien einen "Arbeitsausschuß des Blocks der Mark Brandenburg" gebildet (Landesblockausschuß). Dieser Blockaus­schuß- und damit die in ihm vertretenen bürgerlichen Parteien- wurden allerdings nicht entscheidend in den Prozeß der Durchführung der Bodenreform einbezogen.117

Der Landesblockausschuß war in Brandenburg am 22.11.1945, also erst nach den Beschlüssen zur Bodenreform, konstituiert worden. Somit konnte von ihm auch keine demokratisch legitimierte Forderung nach einer Bodenreform vorausgehen.

Die später von den Vertretern der CDU und LDP im Provinzialausschuß angebrachte Kritik an Mängeln und Fehlem bei der Durchsetzung der Bodenreform wurde von den zuständigen Verwaltungsorganen nicht zum Anlaß gründlicher Korrekturen genommen.

So "maßen die KPD-Vertereter im Provinzialblockausschuß der Kritik, die an der Verletzung demokratischer Prinzipien in der Bodenreform (willkürliches Vorgehen einzelner Verwaltungsorgane) geübt wurde, nicht die erforderliche Bedeutung zu."118

Die KPD suchte nicht ernsthaft den notwendigen Konsens mit den bürgerlichen Parteien zur Demokratisierung dieses Prozesses, sondern beharrte auf der Fortführung ihrer Linie, die Bodenreform weiter "konsequent" durchzuführen. Die Entscheidungen der verantwort ­lichen Organe "blieben im wesentlichen unangetastet"119, die von der KPD beherrsch­ten Machtpositionen sollten nicht gefährdet werden. Über die Korrekturen von Fehlem und Mißgriffen der Verwaltungsorgane, soweit sie überhaupt erfolgten, legte das verant­wortliche Verwaltungsorgan nachfolgend keine Rechenschaft vor dem Blockausschuß ab.120

5.3. Die Durchführung der Bodenreform in der Ostprignitz

5.3.1. Betriebsgrößenverhältnisse vor der Bodenreform

In einem Bericht über die Vorbereitung zurBauemversammlung in Kyritz, der als ge­druckte Quelle vorliegt121, befindet sich eine Aufstellung der Betriebsgrößen für den Landkreis Ostprignitz:

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Die Gesamtzahl aller landwirtschaftlichen Betriebe betrug danach 6201.122

Nach dieser Aufstellung unterlagen 184 Betriebe (= 2,9% aller Betriebe) mit über 100 ha der Bodenreformverordnung und kamen für eine Enteignung in Betracht.

In einer Aufstellung des Katasteramtes Kyritz vom 19.9.1945123 wurden ingesamt 178 Besitzungen über 100 ha mit einer Bodenfläche von 73 060 ha ermittelt.

Die Anzahl der Eigentümer betrug 171 Personen und Rechtsträger.

Dies würde bei einer geschätzten landwirtschaftlichen Nutzfläche von 160 000 ha einem Anteil von 45,6 % entsprechen.

Auf Rechtsträger, die keine Privatpersonen waren, entfielen Flächen wie folgt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zusammen ergeben diese Besitzungen 20 572 ha, wodurch der Besitz von Privatpersonen über 100 ha auf 52 488 ha zurückgeht und noch einen Anteil von 32,8 % der LNF aus­machen.124

Der Landbesitz adliger Familien (20 mit 24 Besitzern) war auf 18 175 ha ztirückgegangen. (Vgl. 1914 noch 29 000 ha.)

Eine vom Ministerium für Land-und Forstwirtschaft 1947 angeforderte Aufstellung der fünf größten landwirtschaftlichen Betriebe des Kreises vor der Bodenreform für Propagandazwecke ergab:125

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

5.3.2, Die Bildung der Bodenkommissionen

Gleich nach Bekanntgabe der Bodenreformverordnung wurden Bodenkommissionen auf den verschiedenen Ebenen gebildet (Gemeindekommissionen, Kreiskommissionen und Bezirkskommissionen). Diese unterstanden wiederum der Landesbodenkommission. Die Gemeindekommmissionen wurden auf Versammlungen gewählt.

Dabei war den entsprechenden Bezirkskommandanten der SMAD126 sofort und schriftlich Meldung über den Verlauf der Versammlungen zu erstatten.127

Insgesamt nahmen im September 1945 im Kreis Ostprignitz 1380 Mitglieder von Gemein­debodenkommissionen ihre Arbeit in 150 Gemeinden auf. Die Zusammensetzung war dabei unterschiedlich. So waren in der Gemeinde Teetz von fünf Mitgliedern fünf Mit­glied der SPD, in Bork jedoch von 5 Mitgliedern alle in der KPD. Meistens jedoch setzte sich die Kommission ausgewogener zusammen , so z.B. in Zarenthin (7 Mitglieder: 1 KPD, 2 SPD, 4 parteilos).128

Im März 1946 setzte sich der Personalbestand der Bodenreformkommissionen folgender­maßen zusammen:129

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

150 Ausschüsse der gegenseitigen Bauemhilfe (VdgB) setzten sich aus 750 Mitgliedern wie folgt zusammen:

KPD- 320, SPD- 250, Parteilose- 160, Parteien des demokr.Blocks- 20.

Die Gemeindebodenkommissionen hatten Vorschläge für die vorgesehenen Enteignungen zu machen (Anfertigung von Aufteilungsplänen). Sie besaßen zwar das Recht, selbständig Aufteilungen vorzunehmen. Jedoch mußten alle Enteignungen von der Landesboden - kommissionbei der Provinzialverwaltung bzw. von der Kreisbodenkommission in Kyritz bestätigt werden.130

5.3.3. Enteignung und Ausweisung der Grundbesitzer mit über 100 ha Land

Die SMAD hatte schon am 29. August 1945 angeordnet, die Großgrundbesitzer von ihren Höfen zu verweisen. Die Anordnung vom 3.10.1945 des Kreiskommandanten in Kyritz lautete unmißverständlich: "... Sämtliche Enteignete sind nach Rügen in Marsch zu setzen. Dort werden sie auf Kleinparzellen angesiedelt. ... Gutsbesitzer, die Mitglied der KPD und SPD sind, behalten ihr Land bis 25 ha und werden nicht evakuiert. ,.."131

Am 7.10. meldete der Landrat Vollzug: Von 176 Gutsbesitzern waren 112 sofort ausge­wiesen worden, 14 waren im Kreisgebiet auf Grund von KPD/ SPD Mitgliedschaft bzw. wegen Erkrankung von der Ausweisung verschont geblieben.132

Bei Nichtbefolgung war Polizeigewalt anzuwenden und Bestrafung wegen Sabotage vor­gesehen.133 Graf von Königsmarck beging Selbstmord.

Den restlichen Besitzern war es gelungen zu fliehen (z.B. v.Oppen), oder sie hatten bei der Landverteilung kleine Siedlerstellen erhalten. Die letzteren wurden jedoch 1947 bei einer Überprüfung des SMAD- Befehls 6080 (Ausweisungsbefehl) erfaßt und endgültig aus dem Kreisgebiet ausgewiesen. Dies betraf noch einmal 20 ehemalige Besitzer mit 56 Personen , obwohl der Verfasser des Berichtes die Loyalität der Auszuweisenden zur Bodenreform lobt.134 insgesamt spricht der Bericht von 157 ausgewiesenen Gutsbesitzern bis 1947, von denen, wie es scheint, den meisten die Insel Rügen erspart blieb. So hatte die SMAD im Septem­ber 1947 angeordnet, daß sich enteignete Gutsbesitzer mindestens 50 km aus ihren Hei­matdörfern zu entfernen hatten. Viele siedelten in den Nachbarkreisen Mecklenburgs, gingen nach Nauen, Westberlin oder in die Westzonen.

Proteste der betroffenen Gutsbesitzer blieben ohne Wirkung.

So wies der schon vorgestellte Landrat a.D. v. Winterfeld in Neuendorf/ Zemitz auf seine nachweisliche Überwachung während der NS- Zeit hin. Desweiteren sei das Gut auf Grund schlechter Bodenqualität für Siedlungszwecke überhaupt nicht geeignet. Bei einem Fest­halten an der Enteignung sollte ihm wenigstens ein Restgut verbleiben.135 Obwohl selbst die Arbeiter seines Gutes bei seiner Eingabe geschlossen für ihn eintraten, "erschienen am 4.10.1945 drei Polizisten und forderten uns im Auftrag des stellvertreten­den Landrats auf, binnen einer Stunde Neuendorf und den Kreis Ostprignitz zu velassen."136

Wolfgang Gans zu Putiitz, der rechtmäßige Erbe von Laaske, war während des 2. Welt­krieges nach England geflohen und dafür in Abwesenheit als Staatsfeind zum Tode verurteilt worden. Die ihm bereits übertragenen Vorwerke von Laaske wurden darauf­hin zugunsten des Reiches enteignet, Vernehmungen und Hausdurchsuchungen in Laaske durch die Gestapo durchgeführt. Im Sommer 1944 schließlich kamen die Mutter (die Besitzerin von Laaske) und sein Bruder auf Grund von Denunziationen ins Gestapo- Gefängnis von Potsdam. Wie er selbst berichtet, hatten es die Inhaftierten nur den ge­schickten Interventionen der Schwester bei verschiedenen hohen Stellen zu verdanken, daß sie wieder freigelassen wurden.137

Trotz dieser Tatsachen wurde das Gut Laaske enteignet und die Besitzerin ausgewiesen.

Wie undifferenziert bei den Enteignungen vorgegangen wurde, zeigt auch das Beispiel in der Gemeinde Berlinchen. Hier war ein Bauer, der kein NSDAP- Mitglied war und nur etwas über 100 ha Land besaß, enteignet worden. In seiner Beschwerde verwies er auf die besonders schlechte Bodenklasse, so daß selbst die vorgesehenen Neusiedler von dem zugewiesenen Land zunächst Abstand nahmen. Vollends unverständlich fur ihn war die Tatsache, daß ein Pg. (Parteigenosse der NSDAP) in seinem Dorf, der etwas unter 100 ha Land mit einer weit besseren Bodengüte besaß, nicht enteignet wurde.138

In den Gemeindekommissionen saßen aber auch Leute, die die Verhältnisse vernünftig und durch die Brille der Wirtschaftlichkeit betrachten wollten. So in den Gemeinden Dranse und Rossow. Hier waren ebenfalls Wirtschaften mit 104 bzw 112 ha aufzuteilen. Völlig zu Recht verwiesen beide Gemeindekommissionen auf die schlechte Bodengüte (7-8). Selbst Wirtschaften mit 10- 20 ha wären nicht voll existenzfähig. Daher sei der vermeintliche Großbesitz allenfalls als "mittlerer Besitz" einzustufen. In Rossow waren von den 112ha lediglich 43 ha Nutzfläche. Als der Pfarrer der Gemeinde, Aurel v. Jüchen, der Kreiskommission diese Aspekte mitteilte ("Wir haben hier nur Sandbauem"), wurde er kurz darauf als "Saboteur der Bodenreform entlarvt" und vorübergehend inhaftiert. Der Bürgermeister und die Gemeindekommission hatten den Pfarrer in einem Verteidi­gungsschreiben unterstützt.139

Jedoch siegte auch hier politischer Starrsinn über alle Vernunft.

Besaß ein Ehepaar gemeinsam über 100ha Land, wurde ebenfalls enteignet, obwohl ver­schiedene Grundbucheintragungen vorlagen. (Dranse)140

In Jännersdorf waren es gleich vier bäuerliche Besitzer, die trotz der Zusage, wenigstens als Pächter ihres Landes eingesetzt zu werden, von ihren Höfen gewiesen wurden. Eine zunächst erfolgreiche Beschwerde beim Vorsitzenden der Kreisbodenkommission wurde kurz darauf vom Landrat in Kyritz abgelehnt. Der Bürgermeister der Gemeinde ließ anschließend das gesamte Inventar aufteilen (einschließlich Möbel und Betten!). Wie die vier in einem gemeinsamen Brief betont hatten, waren sie weder feudale Groß­grundbesitzer noch hatten sie eine belastete Vergangenheit.141

Durch die Ausweisungen verloren die Besitzer jedoch nicht nur ihr Land, sondern auch ihre Gutshäuser, Herrenhäuser und Schlösser. Eine Erfassungsliste von 1946 ergab: 12 Schlösser, 12 Herrenhäuser und 3 Gutshäuser, (unvollständig)

Von den 27 erfaßten Gebäuden befanden sich immerhin 13 Bauten in einem guten und neun in einem mittelmäßigen baulichen Zustand. Nur drei Gebäude wurden als schlecht eingestuft, die beiden Herrenhäuser in Dannenwalde und Frehne befanden sich in einem ruinösen Zustand.142

Bis auf vier Ausnahmen waren in diesen Gebäuden zunächst Flüchtlinge und Neusiedler einquartiert worden. Möbel und Kunstgegenstände waren oft durch Offiziere der Roten Armee bzw. durch Flüchtlinge in Beschlag genommen worden.143

In Grabow b.Blumenthal wurde das Schloß noch im Mai 1946 durch Dorfbewohner ausgeplündert, während in Blumenthal eine offizielle Verteilung des v.Möllendorfschen Mobiliars an die Dorfbewohner stattfand.144

Im Oktober 1947 erfolgte eine Zusammenstellung der künstlerisch und historisch wert­vollen Landsitze:145

- Demerthin, Schloß
- Freyenstein, Altes Schloß/Neues Schloß
- Fretzdorf, Schloß
- Hoppenrade, Gut
- Hoppenrade, Schulzenhof südl.vom Gut
- Goldbeck, Schloß
- Heiligengrabe, Kloster
- Dahlhausen, Altes Schloß/Neues Schloß
- Lohrn, Gutshaus
- Mesendorf, Ruine "Festes Haus" der Quitzows
- Meyenburg, Schloß

Die politische Charakterisierung der betroffenen Gutsbesitzer erfolgte durch die zustän­digen Behörden nach einem pauschalen Muster. Entweder waren sie "Reaktionäre" und "Militaristen", oder aber, wenn es gar keinen Anhaltspunkt mehr gab, "konservativ ein­gestellt", womit sie dann automatisch "Feinde der Bodenreform" waren. Mindestens jedoch waren sie "unsozial".146

Die Ausweisungen, die auch mit der fortbestehenden Unsicherheit der Neubauern durch die Präsenz der ehemaligen Gutsherren in den Gemeinden begründet wurde, erfolgte ohne Berücksichtigung der individuellen Rolle im "Dritten Reich" oder der Zugehörigkeit zu einer der in der SBZ zugelassenen Parteien.

Im März 1946 schloß die brandenburgische Provinzialverwaltung eine Entschädigung für enteignete Grundeigentümer aus. Auch die Proteste der Landtagsfraktion der LDPD gegen diese Zwangsmaßnahmen blieben ohne Wirkung.

In einem Rundschreiben des brandenburgischen Innenministers vom 1.11.1947 an die Landräte und Oberbürgermeister wurde noch einmal "jede Ausnahmeregelung explizit aus­geschlossen".147

5.3.4. Enteignungen und Ausweisungen der Landbesitzer unter 100ha

In einem Rundschreiben des Landrates an die Bürgermeister der Gemeinden vom 20.10.1945148 wurde angeordnet, daß sich "aktive Faschisten" in Kamzow (Gemeinde Drewen) beim Revierförster zum Einsatz als Forstarbeiter zu melden hatten.

Das nochmalige Betreten ihrer Dörfer war verboten, und sie waren aus den Gemeinden "zu verjagen". Die Anordnung war als endgültig zu verstehen. Desweiteren durften "aktive Faschisten" nichts, nominelle Parteimitglieder das Notwendigste mitnehmen.

Eine Liste der im Landkreis zu enteignenden "Faschistenbetriebe" enthielt zunächst 126 Namen. Bis März 1946 waren jedoch davon erst 24 Enteignungen bestätigt worden. 27 beantragte Enteignungen waren durch die Provinzialverwaltung in Potsdam nicht genehmigt worden.149

Der Runderlass des Präsidenten der Provinzialverwaltung vom 3.12.1945 wies unter Punkt 3c) noch einmal ausdrücklich daraufhin, daß nur die Funktion einen Ortsbauem- führers oder Ortsgruppenleiters zu einer Enteignung nicht ausreicht.

Unter Punkt 5 wirdauf spontane Enteignungen von "Nazibesitz" aufmerksam gemacht. Diese, ohne die Bestätigung der Provinzialbodenkommissionen vollzogenen Enteignungen, mußten rückgängig gemacht werden.150

Zumeist mußten die Beschuldigten ihre Unschuld beweisen (durch Beibringung von Zeugen). Denunziationen waren an der Tagesordnung, bei denen,wie es scheint, auch alte Rechnungen innerhalb der Gemeinden beglichen werden sollten.

Ein Gärtnereibesitzer in Pritzwalk war beispielsweise der Mitgliedschaft im SD (Sicher­heitsdienst) beschuldigt worden. Er wies jedoch nach, daß er während des Krieges im Sanitätsdienst ( Abk. SD) gedient hatte, so daß die Anschuldigungen fallengelassen werden mußten.151

In Luhme hatte die Gemeindekommission die Enteignung eines "Kriegsverbrechers" ge­fordert, der nachweislich kein Pg. war und lediglich Direktoriumsmitglied bei der Firma Siemens war. Ob ihn der lange "Schutzbrief ' eines Mitgliedes der KPD- Bezirksleitung Ostprignitz vor der Enteignung bewahrte, war nicht zu ermitteln.152

Der Ausschuß der SED in Falkenhagen forderte 1947 die Enteignung eines "Kriegsver­brechers". Die Sitzung der Gemeindekommission , die mit der Anhörung von Zeugen ver­bunden war, erbrachte keine Beweise, so daß keine Enteignung stattfand.153

Zwar hatte die SMAD in ihrem Befehl Nr.201 vorn 16.8.1947 eine soziale und politische Reintegration der ehemaligen nominellen NSDAP- Mitglieder zugelassen, jedoch verlang­te sie von den deutschen Gerichten einen schnellen Abschluß der Verfahren gegen Kriegs­verbrecher und führende Nationalsozialisten.

Da der SMAD selbst die Verfahrensweise der von ihnen bestätigten deutschen Behörden zu langsam war, kam es vor allem 1947/48 zu sogenannten Tribunalenteignungen, so daß die Anzahl der Enteigneten in dieser Personengruppe stetig zunahm. In der Ostprignitz betrug die Anzahl der Enteigneten am 1.9.1948 bereits 68 Eigentümer, davon 20 Tribunal­enteignungen.154 Bis 1949 erhöhte sich die Anzahl auf 71 (vgl. auch Abschlußstatistik von 1949), bis Oktober 1950 auf insgesamt 89 Enteignungen.

Die Tribunalenteignungen erfolgten ohne schriftliche Bestätigung der Kreiskommandantur und hinterließen bei den deutschen Stellen immerhin eine formelle Unsicherheit.155

5.3.5. Die Aufteilung der enteigneten Güter

- Beschlagnahmungen durch die SMAD

Bereits im Zuge der Besetzung der Ostprignitz durch die Rote Armee waren zunächst 20 zum Teil verlassene Güter mit einer Fläche von 1872 ha durch diese sequestiert worden.156 Der SMAD-Befehl 124 von 1945 schrieb vor, daß verlassene Besitzungen als herrenlos zu gelten hatten, auch wenn der Eigentümer erst nach wenigen Wochen oder Monaten zurückkehrte. Auch bei vorheriger Einsetzung eines Pächters oder Verwalters hatte das Gut als herrenlos zu gelten.

Neben landwirtschaftlichen Betrieben waren vor allem 11 Flugplätze mit 313 ha Fläche, aber auch Gutshöfe mit Sägewerken, die für den Wiederaufbau besonders benötigt wurden, in die Hand der SMAD gelangt.

In einer Aufstellung von Gemeinden mit besonders großen Schwierigkeiten, beklagten sich allein 15 Gemeinden über das Vorgehen der Roten Armee. Dabei ging es um Über­fälle, Diebstähle, Plünderungen,besetzte Gebäude, die eine Aufsiedlung verhinderten, Abzug von Futtermitteln, Vieh und menschlichen Arbeitskräften.157

Ende 1945 übergab die SMAD 11 Güter teilweise (Gebäude waren nicht freigegeben worden) und 7 Güter vollständig an den Bodenfonds der Provinzial Verwaltung. Totes Inventar wurde dabei nur teilweise ausgehändigt, Lebensmittel zur Ernährung der Neusiedler und lebendes Inventar wurden nicht übriggelassen.158

Dies bedeutete erhebliche Schwierigkeiten für die weitere Bewirtschaftung der übernommenen Flächen.

Im März 1946 erfolgte eine große Rückgabeaktion, von der als einziges das Gut Groß Langerwisch, 4 Flugplätze und weitere kleinere Flächen ausgenommen waren.159 Weiterhin wurden von der Roten Armee auch bereits versiedelte Flächen genutzt, so in Frehne und Drewen.

- Aufteilung der Stadtgüter

Die beiden Stadtgüter von Pritzwalk (Kammermark) und Berlin (Joachimshof/ Vogts- brügge waren zunächst zur Aufteilung freigegeben worden. Nach Klärung der Rechts­lage in Bezug auf die Bodenreformverordnung (Art.II, 5.b) verblieben diese Güter zunächst in städtischem Eigentum. Die Stadt Berlin stellte einen Teil ihres Gutes als Bodenreformland zur Verfügung.160 Das Land der Stärkefabrik Kyritz wurde teilweise aufgeteilt. Wie aus Dokument 5 (S.4) hervorgeht, wurden jedoch später die oben genannten Güter als Volksgüter (VVG/ ohne Aufteilung) geführt.

- Aufteilung der Stiftsgüter

Nach der Bodenreformverordnung (Art.II, 5.d) war der Grundbesitz der Kirchen nicht zu enteignen. Da die Stiftsgüter Heiligengrabe und Marienfließ im juristischen Sinn als Körperschaften des öffentlichen Rechts (gemeinnützige Stiftungen ohne eigene Statu­ten) erklärt wurden, wurden sie enteignet und aufgeteilt. So wurde das Stiftsgut in Marienfließ bereits im Dezember 1945 versiedelt, während sich die Entscheidung bei Heiligengrabe etwas hinauszögerte.161 Dies betraf dann auch die Heiligengrabe zugeordneten Güter in Könkendorf, Bölzke und Langenow.

Nicht enteignet wurden laut Unterlagen das St. Spiritus Hospital in Kyritz-Heinrichs- felde und das Gut Rapshagen (zu Heiligengrabe).162

- Aufteilung von staatlichem Besitz

Von insgesamt drei staatlichen Besitzungen gelangten zwei zur Aufteilung. Die Domäne Goldbeck wurde aufgesiedelt, während die staatlichen Forstflächen von der neugebildeten Landesforstverwaltung (LFV) übernommen wurden. Zwar wurde aus diesen Beständen Wald an Gemeinden, Altbauern und Neusiedler vergeben, jedoch kamen aus den enteigneten Privatwäldem Bestände hinzu, so daß sich der Waldbestand der LFV insgesamt erhöhte.163

In wessen Besitz das Gut des Provinzialverbandes Brandenburg in Ganz/Bork (163 ha) überging, ließ sich nicht abschließend klären. (vgl.Dokument 5, S.4, ohne Verwen­dungszweck)

Desweiteren gehörten noch 86 ha zum ehemaligen Reichs- Preußischen Vermögen, davon allein der See bei Berlinchen mit 50 ha. Dieser Besitz war bis 1947 noch nicht zum Bodenfond gezogen und nicht aufgeteilt worden.164

- Wald und Gewässer

Nach der Abtretung des Forstbezirkes Zechlin an den Nachbarkreis Ruppin betrug die Waldfläche des Kreises ca. 25 000 ha. Davon entfielen 19 800 ha auf ehemaligen Privatbesitz, 5378 ha auf den Forstfiskus. Durch die Bodenreform kamen 13 300 ha an Altbauern und Neusiedler zur Verteilung, In Landeseigentum gelangten 6 700 ha, in Gemeindeeigentum 4 800 ha Wald.165

Im November 1945 betrug die Gewässerfläche, die zu enteignen war, 807 ha. Allerdings ging auch hier durch die Abtretung Gewässerfläche an Ruppin, so daß 420 ha in Landeseigentum übergingen (Fischereiwirtschaft).166

Insgesamt waren von 142 Gemeinden des Kreises in 127 Gemeinden Enteignungen und Aufteilungen vorgenommen worden (Stand September 1947).167

Nachfolgend die Statistik der Bodenreform im Landkreis Ostprignitz vom 1.12.1949:168

A. Enteignet

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B.Empfanger

1. Altbauern, Neubauern u.a.:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Landeseigentum:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3, Gemeindeeigentum:169

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4. VdgB: 44 ha170

5. Rote Armee: 126 ha (4 Flugplätze)

6, Bodenfonds: 747 ha171

Mit der Bodenreform erhielten die Neubauern der Ostprignitz insgesamt:172

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Schlösser und Herrenhäuser wurden 1949 wie folgt genutzt:173

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1 : Landverteilung im Kreis Ostprignitz 1945 (Bezogen auf LNF 152.500 ha - ohne Zechlin / Forst)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 : Landverteilung nach der Bodenreform 1949

5.4. Ökonomische und soziale Folgen der Bodenreform

Aus der Enteignung der Gutsbesitzer und der Aufteilung ihres Bodens ging eine über­wiegend kleinbetriebliche Agrarstruktur hervor. In der Ostprignitz war die Anzahl der Betriebe in den Größen zwischen 5 und 20 ha von 2 362 auf 5 802 angewachsen.174 Damit beseitigte die Bodenreform auch in diesem brandenburgischen Landkreis die tra­ditionelle Besitzstruktur. In der Folge wurden dadurch die ohnehin vorhandenen Nach­kriegsschwierigkeiten verstärkt. Dabei war "die Ausgangssituation der landwirtschaft­lichen Produktion und damit die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in der SBZ 1945 wesentlich günstiger als in den westlichen Besatzungszonen."175

5.4.1. Die unzureichende Ausstattung der Neubauern

Bereits bei der Landvergabe kam es zu Unregelmäßigkeiten. Die Gemeindebodenkom­missionen erarbeiteten zunächst einen Plan zur Aufteilung des enteigneten Landes, hängten ihn in den Dörfern aus, und vergaben die Parzellen schon wenige Tage später (zumeist durch Los). Dabei wiesen Mitglieder der Gemeindebodenkommissionen vielfach Verwandten und Bekannten Boden zu. So übergaben beispielsweise einige Grundbesitzer in der Gemeinde Damelack nach Absprache mit der örtlichen Bodenre­formkommission den Bodenüberschuß über 100 ha als Eigentum an Mitglieder ihrer Familien.176 In Berlitt befanden sich unter 7 Mitgliedern der Gemeindekommission der ehemalige Gutsverwalter und der Gutsförster, so daß dort meherere Umsiedler kein Land erhielten.177

In Boddin bot der Bürgermeister zwei Frauen Siedlungsstellen unter seiner Verwaltung an, ansonsten müßten sie ihren Wohnraum räumen. Die betroffenen Frauen beschwerten sich, da sie noch auf die Rückkehr ihrer Männer warteten.

Siedler des Gutes Jabel baten um eine Kontrolle der Bodenreform, da erst fünf Siedler offiziell Land erhalten hatten (1946). Sie berichteten auch über Personen, die nicht an einer Aufteilung des Gutes interessiert sind.178

Flüchtlinge waren überhaupt tendenziell benachteiligt, da die staatlich verfügten Ausweisungen aus Polen erst 1946 ihren Höhepunkt erreichten.169

Die von den Vertriebenen übernommenen Höfe wiesen oft eine geringe Bodengüte auf und waren unzureichend mit Vieh, Maschinen und Geräten ausgestattet. Viele Neu­bauern mußten zunächst auch ohne Strom- und Wasserversorgung leben.

Allein durch die nach Westen Geflohenen betrug der Verlust an Vieh ca. 1500 Pferde, 500 Kühe und 200 Schweine, so daß in der Ostprignitz für fast 6 000 Neubauern lediglich 858 Pferde und 148 Zugochsen zur Verfügung standen. Nur jeder dritte Neubauer besaß eine Kuh.

Im Mai 1946 besaß beispielsweise in Neuendorf der überwiegende Teil der Neusiedler kein Pferd, und selbst 1948 meldete die Gemeindebodenkommission, daß bei Zugkräf­ten eine äußerst angespannte Situation besteht.170

Im August 1946 kamen auf 4019 Vollsiedler 344 Pferde und 529 Kühe, während der Bedarf des Kreises an Vieh mit 2 000 Kühen und 1 095 Pferden angegeben wurde.171 In 23 Gemeinden war überhaupt kein Vieh vorhanden, so daß man ab 1946 Viehaus­tauschaktionen mit anderen Regionen der SBZ vomahm. So tauschte der Landkreis Ostprignitz mit Thüringen Heu gegen Vieh ein. Jedoch lehnten Siedler verschiedentlich das angebotene Vieh ab, weil es zu klein war oder sich nicht zur Zucht eignete.172 Bei sogenannten Pferdeaustauschaktionen versuchten Altbauern gelegentlich, ihre zur Abgabe vorgesehenden Pferde in Nachbargemeinden bei Verwandten unterzubringen.

Auch die unzureichende Ausstattung mit Gebäuden behinderte die von der SMAD und der Provinzialverwaltung verlangte Aufnahme einer selbständigen Betriebsfuhrung. Auf Grund dieser Notlage waren enteignete Güter nur formal aufgeteilt und von den Neubauern gemeinsam bewirtschaftet worden. So berichtete der Vorsitzende der Bodenkommission in Fretzdorf; " Hier wird gemeinschaftlich im alten Trott mit dem alten Inspektor weitergearbeitet. Aufgeteilt und verteilt ist hier nur auf dem Papier."173

Obwohl die sowjetischen Militärbehörden im Januar 1946 nachdrücklich die Auflösung der bäuerlichen Gemeinwirtschaft in Brandenburg angeordnet hatten, erbrachten Kon­trollreisen in die Gemeinden den zu dieser Zeit noch unerwünschten Arbeitsmodus.

Eine Kontrollkommission kritisierte noch im April 1946 die kollektive Bewirtschaftung in den Ostprignitzer Gemeinden Krumbeck und Frehne.174

Der Kreisausschuß der VdgB betonte in einem Schreiben an die Gemeindeausschüsse: ”Es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, daß jede gemeinsame Bewirtschaf­tung der Siedlerstellen nach Möglichkeit abzustellen ist. Jeder Siedler ist nach der Ver­ordnung über die Bodenreform verpflichtet, sein Feld selbst zu bewirtschaften.”179

Der Bürgermeister von Nettelbeck sprach von einer "katastrophalen Ausgangssituation” für die Frühjahrsbestellung 1946. Das den Bauernwirtschaften auferlegte Abgabesoll an landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurde als "völlig unrealistisch" eingeschätzt.180 Der Bürgermeister von Wittstock konstatierte eine "ernste Emährungslage" und for­derte eine Pflichtabgabe für Obst und Gemüse.181

Wie angespannt die Lage nach der ersten Phase der Bodenreform 1946 war, geht aus einem Schreiben des Bezirksbürgermeisters in Herzsprung an den Bürgermeister von Schöneberg hervor. Dieser forderte die pünktliche Rechenschaftslegung über den Fortgang der Frühjahrsbestellung, "ansonsten schärfste Bestrafung der Säumigen seitens der russischen Stadtkommandantur in Wittstock".182 Außerdem waren die Milchab - lieferungen mit allem Nachdruck zu erhöhen, Zwangsmaßnahmen wurden angedroht. In Dannenwalde kam dann auch der Vorsitzende der Neusiedler in Haft, weil das Abga- besoll nicht erfüllt wurde.183

In der Gemeinde Halenbeck bat im Frühjahr 1946 der Vorstand der VdgB darum, 300 ha des bereits versiedelten Gutes zurückzustellen, da die Neubauern nicht in der Lage waren, die an sie gestellten Forderungen, z.B. Saatgutkartoffeln anzubauen, zu erfüllen.184

Die Neubauern waren jedoch nicht nur mit Betriebsmitteln unzureichend ausgestattet. Oft besaßen sie auch nicht die zur Bewirtschaftung notwendigen Fachkenntnisse und wurden darüberhinaus auch durch die eingesessene Bevölkerung verunsichert. "Guts - Inspektoren und unmittelbar nach der Enteignung eingesetzte Treuhänder nährten die Vorbehalte vieler Neubauern gegen eine eigenständige Wirtschaftsführung."185 So wurden in der Folge einzelne Höfe schon nach wenigen Wochen wieder aufgegeben. Allerdings konnten diese Stellen zunächst immer wieder mit Siedlern besetzt werden, da der Landbedarf weit höher lag,als Land wieder frei wurde. Wo jedoch überhaupt kein Wohnraum vorhanden war, mußten potentielle Siedlerstellen unbesetzt bleiben.

In der Ostprignitz waren bis zum 25.2.1946 320 Wirtschaften mit insgesamt 2 240 ha Land wieder aufgegeben worden. Hauptsächlich wurde Abwanderung der Betroffenen in die Westzonen angegeben.186

Andere Siedleranwärter beantragten auch mehrere Siedlerstellen, traten sie jedoch nicht an. Sie reisten statt dessen überall umher und konnten sich nicht entscheiden.

Im Zeitraum Oktober 1946 bis Oktober 1947 gaben 165 Siedler ihr Land auf.187 188 Dabei waren die Motive recht unterschiedlich:

48 durch Krankheit bzw. Todesfall

38 wegen wirtschaftlicher und familiärer Gründe

21 durch Übersiedlung in andere Orte bzw. in den Westen

21 durch Übergang in einen anderen Beruf

19 Frauen, da die Männer noch nicht aus der Kriegsgefangenschaft zurück

18 durch freiwilligen Verzicht zugunsten anderer Familienangehörige

Bei Rückgabe einer Siedlerstelle war diese als wirtschaftliche Einheit zu betrachten und nicht weiter aufzuteilen. Der Landrat untersagte in einem Rundschreiben an die Gemeinden, freiwerdene Siedlerstellen von sich aus mit Siedleranwärtem zu besetzen. Eine Neubesetzung hatte nur mit Genehmigung der Provinzialregierung zu erfolgen. Bei Verzug eines Siedlers in einen anderen Kreis war das lebende und tote Inventar dazulassen. Dagegen erfolgte eine Rückzahlung der bis dahin gezahlten Kaufpreise. Eine Verzichtserklärung war spätestens sechs Wochen vorher einzureichen.

5.4.2. Juristische Absicherung und das Neubauernbauprogramm

Bei der Landvergabe waren die Parzellen der Neubauern zunächst nur provisorisch vermessen und abgesteckt worden, bevor in den darauffolgenden Jahren eine Feinver­messung durchgeführt werden konnte. Ebenso wurden erst sukzessiv Grenzsteine im Boden verankert. Die damit verbundene Rechtsunsicherheit der Neubauern konnte auch mit der Ausgabe von Besitzurkunden nicht beseitigt werden. Die sowjetischen Besatzungsbehörden und die brandenburgische Provinzialverwaltung forderten deshalb von 1945» 1947 "wiederholt und nachdrücklich, die alten Besitzunterlagen zu vernich­ten und die übereigneten Parzellen in neue Grund- und Katasterbücher einzutragen".189

Die dafür erforderlichen Vermessungsarbeiten gingen jedoch nur langsam voran. Die Gründe dafür lagen im Mangel an genügend Hilfskräften, einem häufigen Wechsel der gestellten Arbeitskräfte und einer mangelnden Unterstützung der Vermessungsingenieu­re durch die Bürgermeister. Der allgemeine Mangel an Papier tat ein übriges, so daß neue Grundbücher einfach nicht vorhanden waren, um Eintragungen vorzunehmen.190 Die SMA- Verwaltung rügte noch 1948 die schleppenden Grundbucheintragungen, die im Landkreis Ostprignitz erst Ende desselben Jahres abgeschlossen werden konnten.191 Zwar hatte die Bodenvergabe damit einen ersten juristischen Abschluß gefunden, der sicherlich auch einen psychologisch nicht unerheblichen Aspekt besaß, jedoch blieben die ökonomischen Rahmenbedingungen weiterhin instabil. Insbesondere der gravieren­de Mangel an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, den auch die von der SMAD veran­laßte Erhöhung der Obergrenzen bei Baukrediten von anfangs 1 500 RM auf 6 000 RM nicht beheben konnte, bewog die SMAD am 9. September 1947 zu dem Befehl Nr. 209 "Über Maßnahmen zur wirtschaftlichen Einrichtung der Neubauemwirtschaften”.

Die SED proklamierte daraufhin im September 1947 das "Neubauembauprogramm". Bis Ende 1948 sollten danach allein in Brandenburg 10 000 Gebäude errichtet werden. "Der in den Anordnungen der sowjetischen Militärbehörden gebrauchte Begriff 'Häu­ser' ließ allerdings unterschiedliche Auslegungen zu, und die Anrechnung der vor September 1947 fertiggestellten Gebäude blieb zunächst umstritten."192

Obwohl das Volumen der Bau- und Wirtschaftskredite beständig aufgestockt wurde, konnten auch im letzten Quartal 1947 die geforderten Leistungen nicht erbracht werden. In der Ostprignitz waren allein 1947 Kredite in Höhe von 4 328 000 RM bereitgestellt worden, davon 2 341 000 RM an Wirtschaftskrediten und 1 987 000 RM an BaukredL ten.193

Die Ursachen für die Nichterfüllung der gesteckten Ziele waren u.a.:194

- Die Bautypen waren zu teuer. So kostete ein Neubauernhaus ca.22 000 RM. Die offiziellen Auflagen forderten jedoch nur 10 000 RM.
- Mangel an Baumaterial und Transportkapazitäten. Hier wurde die Situation durch die Überschwemmungen im Oderbruch im Frühjahr 1947 zusätzlich verschärft, da in der Folge Kapazitäten ins Oderbruch umgelenkt werden mußten.
- Es fehlte an Brennmaterial für die Ziegeleien. Deshalb wurde im Landkreis Ostprig­nitz, der als waldreicher Kreis galt, der Schwerpunkt auf Holzbauweise gelegt. Jedoch ergab sich auch hier ein Engpaß durch
- Mangel an ausreichend Sägewerken, die teilweise noch durch die SMAD beschlag­nahmt waren. ( Bitte des Landrates an den Kreiskommandanten um Rückgabe)
- Fehlplanungen der Architekten. So beklagten sich Bürgermeister und Gemeinden über undurchführbare Planungen.

Die für das Neubauembauprogramm unabdingbare umfassende Mobilisierung setzte weitreichende Zwangsmaßnahmen der SMAD und deutscher Verwaltungsorgane voraus. Das betraf die Bürgermeister auf der untersten Verwaltungsebene ganz beson­ders. So drohte der Landrat in einem Rundschreiben auf Grund des SMAD-Befehls Nr. 71 den Bürgermeistern der Gemeinden drastische Strafmaßnahmen und Zwangs­gelder in Höhe von 500 Mark an, wenn die Baufristen nicht eingehalten werden. Dasselbe galt bei Nichterscheinen der Bürgermeister zur Berichterstattung wegen des langsamen Baufortschritts.195

Der Runderlaß der brandenburgischen Landesregierung vom 2.3.1948 verfügte schließ­lich die Ankündigung einer Bausperre zugunsten der Neubauern. Dadurch freiwerdene Baufirmen und Arbeitskräfte waren sofort zu erfassen.196

Sogenannte "Solidaritätsaktionen” sowie"Tage der Baubereitschaft",die vor allem sonntags stattfanden und durch die brandenburgische Landesregierung ausgerufen wurden, sollten die Planrückstände des Bauprogrammes vermindern.197

Die zunehmende ökonomische Belastung der Neubauern führte bald zu einem unver­antwortlichem Umgang mit traditioneller Bausubstanz und den Waldvorräten des Kreises. Der Runderlaß vom 4.3.1948, der von Bechler unterzeichnet wurde, beinhal­tete u.a. den Abriß von Speichergebäuden auf enteigneten Gütern, teilweise ohne Rück­sicht auf die darin lagernden Güter. "Das Schwergewicht der Abrißarbeiten ist auf die Beseitigung der Herrenhäuser und Schlösser zu legen. Es kommt vor allem darauf an, den Gutscharakter zu beseitigen. Nebenbetriebe, Speicher und Maschinenschuppen werden in vielen Fällen als Gemeinschaftseinrichtungen in das neue Dorfbild eingefügt werden können, ohne daß das ehemalige Gut zu erkennen ist. ,.."198

Zwar waren im Kreis Ostprignitz bis 1949 erst 3 Gebäude zum Abriß freigegeben worden (über weitere 11 Gebäude war noch nicht entschieden, vgl.Statistik, S.49), jedoch führte der weitere Umgang mit Gutsgebäuden, Herrenhäusern und Schlössern oftmals zum langsamen Verfall der betreffenden Gebäude.199

Der steigende Holzbedarf führte auch zu unkontrolliertem Holzeinschlag. Der Landrat beschwerte sich beim Bürgermeister von Dannenwalde darüber, daß Bauholz in vielen Fällen wild und ohne Wissen der zuständigen Planungsstelle abgefahren wurde, so daß eine ordnungsgemäße Erfassung und Lenkung des Holzes unmöglich wurde. Ebenso wurde das Verhalten einiger Siedler kritisiert, die Holz einschlugen und es anschließend über ein Jahr im Wald verderben ließen.

Der Revierförster von Dannenwalde beschwerte sich wiederum über unzulässigen Holzeinschlag im Parkgelände der Gemeinde. Einzelne Neubauern baten den Rat der Gemeinde in Dannenwalde um Holzeinschlag im Gemeindewald, da ihr eigener Wald­bestand fast verbraucht war.200

Das Plansoll für 1948 sah in der Ostprignitz die Errichtung von 200 Neubauernhöfen vor. Dies entsprach jedoch nur 1-2 Gehöften je Gemeinde. "Im Spätsommer 1948 zeich­nete sich deutlich ab, daß der SMAD- Befehl Nr.209 in Brandenburg nicht erfüllt wer - den konnte."201 Analog galt diese Feststellung für die Ostprignitz.

Ein als ’’intern" gekennzeichneter Aktenvermerk vom 17.9.1948 konstatierte:

" Im 3.Jahr der Bodenreform zeigt sich, daß eine Flaute eingetreten ist. Der anfäng­liche Elan, der sehr oft unter Einschaltung der Kreiskommandantur zustande kam, gelangte fast zum Erliegen."202

Noch drastischer faßte der Bericht des Kreisbeauftragten für das Neubauembaupro- gramm die 2.Jahreshälfte 1948 zusammen: "Das verflossene Halbjahr stand unter dem unheilvollen Einfluß der sogenannten 'freiwilligen, vorfristigen Erfüllung’. Die hier - durch und durch die Wettbewerbe zwischen Kreisen und Ländern entstandenen Schäden waren immens hoch."203

Immens hoch war auch immer noch der Bedarf des Kreises an Wohn- und Wirtschafts­gebäuden. Er wurde am 1.1.1949 wie folgt beziffert:204

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nach Angaben der sogenannten Oberbauleitung 209 waren im Landkreis im Zeitraum 1945- 31.12.1948 erst insgesamt 550 Wohnhäuser erstellt worden, davon 460 fur Um­siedler. 361 waren Neubauten, 189 Umbauten. Allein vom 1.1.1949 bis 23.6.1949 wurden nach offiziellen Angaben weitere 680 Wohnhäuser für Umsiedler gebaut, wodurch sich die Gesamtzahl auf 1 140 erhöhte.205

"Da aber ausschließlich das numerische Resultat als Erfolgskriterium galt, wurden offenbar auch zahllose erst begonnene Bauten als ’fertiggestellf gemeldet."206

Für das Jahr 1949 sah die Planung des Kreises die völlig unrealistische Fertigstellung von 3 000 Gebäuden vor, und dies trotz der Tatsache, daß das Bauprogramm noch Überhänge aus dem Jahr 1948 verzeichnete.207

Die Anforderungen des Neubauernprogramms überstiegen die zur Verfügung stehenden Ressourcen, so daß sich der Verteilungskonflikt um das ohnehin knappe Baumaterial und die Arbeitskräfte beträchtlich verschärfte.

Die sich immer mehr verstärkende ideologische Bewertung dieser Tatsache äußerte sich exemplarisch in einem öffentlichen Schreiben des "Volksausschusses" des Kreises Ostprignitz: "... die, welche sich abseits stellen, werden und müssen an die Aufgaben herangeführt werden."208 Die Rede ist weiterhin von "schädlichen Subjekten" und "Saboteuren". Terminüberschreitung wurde als "Plansabotage" geahndet.

Die andauernde wirtschaftliche Belastung und der zunehmende ideologische Druck verstärkten auch in der Ostprignitz 1949 die Aufgabe von Siedlerstellen und die damit verbundene Landflucht. Offizielle Stellen prognostizierten sogar eine steigende Tendenz für 1949, vor allem Flucht Richtung Westen.209

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der nicht zu beseitigende Mangel an Bau­material, Arbeitskräften und Kapital sowie die gravierende Unzulänglichkeit der Planung und Koordination verhinderten, daß die Vorgabe des SMAD-Befehls Nr.209 in der Ostprignitz erreicht wurde. Obwohl die Maßnahmen zur Konsolidierung der neuen Betriebe erhebliche Ressourcen banden, konnten viele Neubauemstellen nicht nachhaltig gefestigt werden.

5.4,3. Beharrung und Konflikte

Durch die Zuteilung von Boden konstituierte die KPD neue politische Loyalitäten und erweiterte damit ihren Einfluß in der ländlichen Gesellschaft. Nicht nur die früh­zeitige Einsetzung von Bürgermeistern durch die SMAD (vgl. Abschn. 5.1.), auch die Werbung neuer Parteimitglieder sollte den Herrschaftsanspruch der KPD durchsetzen helfen. In der Ostprignitz erhöhte sich die Mitgliederzahl bis 26.10.1945 um 360, von denen 180 Neusiedler und Bauern waren.210

Beharrungstendenzen der eingesessenen Bevölkerung zeigten bereits die Bauernver­sammlung in Kyritz (vgl. S.31 ) und die Zusammensetzung der Gemeindekommissionen in einigen Orten (vgl. S.49).Auch zeigten sowohl die Gemeindewahlen als auch die Kreis-und Landtagswahlen von 1946, daß große Teile der Bevölkerung im Landkreis nicht hinter der im Frühjahr desselben Jahres "vereinigten" Arbeiterpartei standen.

Ergebnis der Gemeindewahlen im Kreis Ostprignitz:211

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei den Gemeindewahlen fällt der hohe Anteil an ungültigen Stimmen auf, der auf ein Protestverhalten vieler Wähler schließen läßt. Setzt man die Ergebnisse der SED als realistisch voraus, muß in Betracht gezogen werden, daß zu diesem Zeitpunkt sicher­lich noch viele ehemalige SPD- Mitglieder für die SED votierten.

Unverständlich erscheint die sich daran anschließende Machtverteilung in den Gemein­devertretungen und Bürgermeisterämtern. So gehörten von 1530 Gemeindevertretem

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ergebnis der Kreis-und Landtagswahlen im Kreis Ostprignitz:207

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der erste Kreistag der Ostprignitz der Nachkriegszeit setzte sich aus 50 Abgeord­neten wie folgt zusammen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Den Landrat stellte nun die CDU, während die SED nur in einem von insgesamt 8 Aus­schüssen den Vorsitz führte. Mit diesen machtpolitischen Tatsachen konnte und wollte sich die SED- Kreisleitung nicht abfinden. Die beiden bürgerlichen Parteien, die schon aus ihrer Tradition und der gerade gemachten Erfahrungen während der NS-Zeit heraus eine auf Befehlsgewalt212 und kritikloser Einheitlichkeit beruhende Politik ablehnten, wurden kurzerhand "zum legalen Zentrum der Konterrevolution" erklärt.213

So hatte ein Referent auf einer öffentlichen Versammlung der LDP in Pritzwalk gegen die Bodenreform Stellung genommen.

Um die durch die neue Situation gefährdeten Richtlinien der SED nicht zu gefährden, wurde nun der Kreis-Antifa- Block aktiviert.214 In diesem hatte seit 1947 auch der FDGB Sitz und Stimme. Die Aufgabe des Kreis-Antifa- Blockes bestand auch u.a. darin, dem Kreistag Anträge und Kampfprogramme zu unterbreiten. Weitere gesell­schaftliche Organisationen, die der SED die Initiative sichern helfen sollten, waren die sogenannten"Volkskontrollausschüsse", die in der Ostprignitz im Dezember 1947 auf Kreis- und Gemeindeebene gewählt wurden sowie der Kreisausschuß der ebenfalls neugebildeteten "Volkskongreßbewegung" (Grd. Januar 1948 in Kyritz).

In einer Kreistagssitzung 1947, in der der Anbauplan für 1947/48 beschlossen werden sollte, lehnten CDU- und LDP- Abgeordnete auf Grund wesentlicher Mängel den Plan ab. Der Kreissekretär der SED betonte anschließend das undemokratische Verhalten der bürgerlichen Abgeordneten. Es ist anzunehmen, daß danach Druck auf die Abgeordneten ausgeübt wurde, denn bei einer kurze Zeit später nochmaligen Abstimmung im Kreistag wurde der Plan "einstimmig beschlossen".215

Aber nicht nur die bürgerlichen Parteien und deren Vertreter wurden als potentielle Feinde der Bodenreform betrachtet, auch Fachleute ohne politische Ambitionen wur­den mißtrauisch beobachtet. In einem nicht unterzeichneten Brief an den Oberlandrat wurde dem landwirtschaftlichen Sachverständigen und Mitglied der Kreisbodenkom­mission Ostprignitz attestiert, "dieser sei kein Freund der Bodenreform"216

Die "Fehlleistung" Hagerts (so der Name des Sachverständigen) bestand darin, daß er 43 bereits aufgeteilten Betrieben die Siedlungsfähigkeit absprach. Hagert war 22 Jahre Direktor der landwirtschaftlichen Berufsschule in Wittstock gewesen und galt als erst­klassiger Fachmann auf seinem Gebiet.

Selbst in den eigenen Reihen der SED gab es Vertreter, denen der stärker werdende Ostwind zu schaffen machte. So beschwerte sich der Bürgermeister von Klein- Woltersdorf bei der Kreisleitung seiner Partei in Kyritz über die systematische Schulung der Verwaltungsfunktionäre durch die SED.217 Der Bürgermeister betrach­tete dieses Vorgehen als Einmischung der Partei in die Angelegenheiten der Verwal­tung. " Die Haltung, die in diesem Schreiben zum Ausdruck kam, war keine Einzel­erscheinung und nicht zufällig."218

In der Zeit vom 1.-30. September 1949 traten in der Ostprignitz 1 020 Mitglieder aus der VdgB aus. Davon waren 50 % Neubauern. Der Vorsitzende des Landesverbandes der VdgB führte in einem Brief an die Landesregierung die Ursache dafür auf den da­maligen Kreisvorsitzenden (CDU) zurück, der mit einer bevorstehenden Angliederung der Saatbauvereine nicht einverstanden war. Desweiteren vermutete er eine Intrige der CDU, da auch der Landrat durch diese Partei gestellt worden war.219

Die Bodenreform führte jedoch nicht nur auf der politischen Ebene zu Einwänden und passivem Widerstand. Ebenso wurden neue soziale Gegensätze auf dem Lande verschärft, denn "Spannungen zwischen Evakuierten und Einheimischen hatte es bereits bis zum Kriegsende gegeben".220

Vor allem das Neubauembauprogramm belastete das Verhältnis der nun bevor­zugten Neubauern zu den alteingesessenen Landwirten. Als Gründe dafür können angesehen werden:

- materielle Hilfe und Vergünstigungen der Neubauern (Kredite, Baustop zugunsten der Neubauern, Bevorzugung bei der Viehvergabe)
- gelegentlich angeordnete Zwangseinsätze von eingesessenen Landwirten bei Neu­bauern
- Zwangsabgaben von Vieh an Neubauern (Pferdetauschaktionen)
- uneingeschränkter Holzeinschlag der Neubauern in den von ihnen übernommenen Wäldern
- mangelndes Fachwissen eines Teils der Neubauern
- andere Konfessionszugehörigkeit von Neubauern

Das Zusammenwirken dieser Tatsachen bewirkte Mißtrauen und auch z.T. entschie­denen Widerstand der Altbauern. So wurde Vieh versteckt (vgl.Abschn.5.4.1.),Arbeits­leistungen von den Neubauern für die Ausleihe von landwirtschaftlichen Geräten ver­langt221 oder Neubauern verwehrt, Trinkwasser aus den Brunnen der Altbauern zu holen.222

Auf Grund der angespannten Situation zwischen diesen beiden sozialen Gruppen äußerte sich der Rat des Kreises in einem Schreiben an die Gemeinden.Darin kam Unzufriedenheit beim Umgang mit den Umsiedlern zum Ausdruck. Die Bürgermeister wurden zu "größerer Aktivität" und Aufklärung der ortsansässigen Bevölkerung aufgefordert. Von einer sogenannten "Umsiedlerwoche" versprach man sich die baldige Behebung der sozialen Isolierung der Umsiedler.223

Beschimpfungen und Benachteiligungen von Vertriebenen wurden im Januar 1949 während einer Reportagefahrt durch den Landkreis offensichtlich. Ein Reporter der Abteilung Landfunk berichtete über Äußerungen des Bürgermeisters der Gemeinde Buddenhagen wie diese: "Wenn ich dieses Pollackenvolk erst los wäre..."224 Eine von der Landesregierung daraufhin angeordnete Untersuchung endete mit folgen­dem Bericht: "Wie aus fast sämtlichen zeugenschaftlichen Vernehmungen hervorgeht, war G. nicht besonders eingenommen von den Flüchtlingen und hatte diese zurückhal­tender behandelt. Diese abfällige Behandlung ist nicht nur von G. zu bezeichnen, sondern von allen ... im Kreis Alteingesessenen. Die Umsiedler wurden ja alle, wie bekannt ist, als Bürger zweiten Grades angesehen. Es konnte festgestellt werden, daß G. in seinem Berufe als Landwirt immer bestrebt ist, die Felder in Ordnung zu haben, um die Erträge zu steigern."225

Vertriebene aus dem Kreis Ostprignitz berichteten auch davon, daß es sie besonders kränkte, wenn alteingesessene Bauern wiederholt zu ihnen sagten: "Euch müßte man im Herbst mit unterpflügen und im Frühjahr wieder ausgraben."226

Der Hintergrund für solche Äußerungen lag darin, daß im Bewußtsein der Bauern die früher nur saisonal im Dorflebenen Hilfskräfte nach Abschluß der Ernte wieder in ihre Heimatorte zurückgekehrt waren. Auch die während der NS-Zeit in der Landwirtschaft eingesetzten Kriegsgefangenen hatten die soziale Struktur im Dorf unberührt gelassen.

In den Städten der Ostprignitz war die Bodenreform und die damit verbundene Siedlung von vornherein kaum auf Interesse gestoßen.227

6.Schliußbetrachtung und Ausblick

Die Untersuchung der Bodenbesitzverhältnisse in der Ostprignitz vor 1945 (Kap. 3) erbrachte zwei Gesichtspunkte. Zunächst konnte gezeigt werden, daß der Anteil des privaten Großgrundbesitzes seit der Mitte des 19. Jahrhunderts konstant geblieben war (zwischen 30 und 33,5 % ). Ebenfalls konstant hiel sich die Anzahl adliger Fami­lien (ca. 20), deren Landbesitz jedoch zwischen 1914 und 1945 um 10 000 ha abge - nommen hatte. Stetig gestiegen war hingegen die Anzahl der bäuerlichen (bzw. bürger­lichen) Großgrundbesitzer, so daß sich eine wachsende Zahl von Landbesitzern eine ungefähr gleichbieibene Fläche teilte. (These von der "langsamen organischen Besitz­umschichtung", Görlitz.)

Zum anderen wurde der Unterschied zwischen patriarchalischem und "kapitalistischem" Gutsbetrieb am Laasker Beispiel fast idealtypisch offensichtlich. ( Hier Verwurzelung, Tradition, "Lebenszelle", dort Austauschbarkeit von Landschaft und Arbeitskräften, Gelderwerb im Vordergrund.) Gegenüber wirtschaftlichen Modernisierungstendenzen zeigte sich der adlige Besitz durchaus aufgeschlossen, während der "kapitalistische" Gutsbetrieb die Modernisierung der ländlichen Gesellschaft gleichsam verkörperte.

Die Bodenreform, die nach dem Ende des 2. Weltkrieges unter großer Eile und Mißach­tung der gewachsenen sozial- ökonomischen Verhältnisse auch in der Ostprignitz durch SMAD und KPD/ SED durchgeführt wurde, brachte eine zusätzliche Schwächung der ohnehin instabilen ökonomischen Ausgangslage. Der Rückgang der landwirtschaft­lichen Produktion wurde zugunsten eines ideologisch- politischen Ziels in Kauf genom­men. Flucht und Austreibung angestammter Eliten (Fachleute) sowie die Konstituierung neuer sozialer Gegensätze ( Bevorzugung der Neubauern gegenüber Alteingesessenen) führten zu sozialen und ökonomischen Verwerfungen in der ländlichen Gesellschaft. Durch Umsiedler war die Bevölkerung im Kreisgebiet enorm angewachsen (um fast 50 %, in einigen Gemeinden hatte sie sich verdoppelt).

Primär wurde von der SMAD immer wieder Druck ausgeübt, so bei der Arbeit in der Landwirtschaft, bei den Enteignungen und den Grundbucheintragungen.

Die mit Hilfe der SMAD in Verwaltungspositionen gelangten deutschen Kommunisten postulierten zwar Antifaschismus, Demokratie und Privateigentum, waren jedoch weit davon entfernt diese Postulate auch umzusetzen. So waren die Methoden zur Durch - Setzung der Bodenreform durchaus denen ähnlich, die schon zwölf Jahre zuvor in Deutschland Einzug gehalten hatten. Propaganda, psychischer und physischer Druck sowie die Diffamierung von Kritikern der Bodenreform waren an der Tagesordnung, hier vor allem der Umgang mit den bürgerlichen Parteien CDU und LDP.

Die seit 1952 stattfindene "Kollektivierung" beseitigte dann auch das Privateigentum.

Die schematische Charakterisierung von Großgrundbesitz ab 100 ha wurde der relativ schlechten Bodengüte des Kreises keinesfalls gerecht. Die wirtschaftlichen Schwierig­keiten, die sich daraus ergaben, konnten auch nicht durch das"Neubauembauprogramm" von 1947 beseitigt werden. Die Folge war eine seit dem Ende der vierziger Jahre zu- menende Landflucht.

Ein starkes Mißtrauen der ländlichen Bevölkerung gegenüber der SED zeigten darüber hinaus die Wahlen in der Ostprignitz von 1946.

Die Bodenreform bildete, wie in der gesamten SBZ, auch in der Ostprignitz eine einschneidende Zäsur in der Entwicklung der Agrar- und Sozialstruktur.

Die radikale und einseitige Durchführung der Bodenreform war ebenfalls ein weit­reichender Eingriff in die bis dahin bestehende Besitzstruktur. Damit widerspricht schon der Begriff der "Bodenreform" seiner eigenen Intention, denn Reformen haben den Sinn von Umwandlung innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen.

Auch kann, wie gezeigt wurde, von keiner demokratischen Bodenreform die Rede sein, denn die Durchführung derselben erfolgte praktisch auf dem Befehlswege durch die SMAD und KPD/SED.228 229 230 Infolgedessen kann "demokratische Bodenreform" nur noch in Anführungszeichen verwendet werden. Es liegt der Verdacht nahe, daß schon dieser Terminus gezielt gewählt wurde, um die Resonanz bei der Bevölkerung zu erhöhen.

Im eigentlichen Sinne stellte die "Bodenreform" eine Agrarrevolution nach marxistisch- leninistischem Verständnis dar.

Der immer wieder in der DDR- Geschichtsschreibung gern zitierte Hinweis auf die Not­wendigkeit einer "Bodenreform" auf Grund des Landbedarfes für Umsiedler erweisst sich bei näherer Betrachtung als willkommener Nebeneffekt. Gesetzt den Fall, die SBZ hätte auch die deutschen Ostgebiete umfaßt und es hätte demzufolge keine oder wenig Umsiedler gegeben , das Vorhaben "Bodenreform" wäre ohne Zweifel durch geführt worden. Dafür spricht auch die Tatsache, daß in allen osteuropäischen Ländern, zum Teil beginnend im Jahre 1944,f,Bodenreformeri‘stattfanden.

Auch für die westlichen Besatzungszonen waren von den Alliierten bis Herbst 1947 entsprechende Rahmengesetze für eine Bodenreform erlassen worden, die allerdings keine unmittelbaren Eingriffe vorsahen, sondern den Ländern die Verabschiedung von Ausführungsbestimmungen überließen.231

Zwar war die Entmachtung der Gutseigentümer unter den Alliierten nicht umstritten,232 doch verstärkten sich durch die radikalen Maßnahmen in der SBZ die Vorbehalte bei den Regierungen der westalliierten Staaten gegen diesen weitreichenden Eingriff in die überkommene Besitzstruktur.

Es waren gerade die verschiedenen Vorstellungen, welche die Alliierten und deutsche Agrarexperten in Bezug auf eine Bodenreform hatten, Setzt man voraus, daß es tat­sächlich einen Bedarf für eine Umstrukturierung der ostdeutschen Agrarverfassung gab, so ergab sich die Frage nach dem Wie und Wann einer Bodenreform.233 Tatsächlich hatte nämlich bereits "während des Zweiten Weltkrieges ein Umbruch in der Agrarwirtschaft und eine Dynamisierung der ländlichen Gesellschaft eingesetzt.’’234 In der SBZ verhinderten dann die starren ideologischen Schemata einen vernünftigen Umgang mit den heranwachsenden moderneren Bedingungen. Am treffendsten hat W.Görlitz die eigentliche Aufgabe der "Bodenreform" charak­terisiert:

"Die sozial- wirtschaftliche Entwicklung forderte ein anderes Urteil als die gewalt­same, ungerechtfertigte Depossedierung des Grundadels durch die bolschewistische Bodenreform des Jahres 1945 Die Bodenreform bzw. die die gewaltsame Aus­treibung der grundgesessenen Familien stellte einen Akt der Zerstörung geschichtlich gewachsener Verhältnisse dar, die durchaus nicht überlebt waren. Die Bodenreform und die Austreibung sollte bewußt nach dem Willen der Siegermächte die historische Oberschicht Preußens ins Mark treffen. Stalin war dem unwissenden amerikanischen Präsidenten Roosevelt sehr willkommen."235

Die weitere Entwicklung der "Bodenreform" in der SBZ zeigte dann in den fünfziger Jahren mit der "Kollektivierung der Landwirtschaft" das in ihr schon vorher angelegte Ziel. Die Zerschlagung und Aufteilung der größeren Gutsbetriebe, die zur Bildung von lebensunfähigen Kleinbetrieben geführt hatte, war nur der erste Schritt zum Endziel der Kollektivierung. Mit der "Bodenreform" hatte man die Grundlage dafür gelegt, um eini­ge Zeit später unter Hinweis auf die Unwirtschaftlichkeit des zuvor künstlich geschaffe­nen Zustandes die Kollektivierung zu fordern. Die, wie wir heute wissen, berechtigten Ängste der ländlichen Bevölkerung vor einer Kollektivierung wurden immer wieder zerstreut. So antwortete Wilhelm Pieck auf die Frage von Zeitungslesern, ob die SED eine Kollektivierung der Bauernwirtschaften anstrebe, am 25.8.1946 u.a.:

"... Die SED setzt sich für die unbedingte Sicherung des bäuerlichen Privateigentums ein Den zugeteilten Boden erhielten die Bauern als Eigentum, und niemand kann ihnen dieses Eigentum wieder nehmen. ...”236

Noch wenige Monate vor dem Beginn der Kollektivierung der Landwirtschaft in der DDR bestritt Ministerpräsident Otto Grotewohl in seiner Regierungserklärung vom 15.11.1950 die Kollektivierungsabsicht der SED: "Es muß als vollständig unbegründet und falsch bezeichnet werden, daß die Regierung der DDR die Absicht habe, nach den Wahlen Maßnahmen zur Durchführung der Kollektivierung der Landwirtschaft zu er­greifen. Solche Gerüchte stammen von Feinden der DDR und entsprechen keinesfalls den Absichten der Regierung."237

Die endgültige Aufklärung über die Taktik der SED lieferte Walter Ulbricht rück­blickend im April 1958: "Man stelle sich doch einmal vor, was geschehen wäre, wenn wir im Jahre 1945 den sofortigen Aufbau des Sozialismus proklamiert hätten! Das ha­ben wir nicht getan; sondern wir haben sorgfältig Lenins Lehre über die zwei Taktiken in der demokratischen Revolution angewandt, um die Menschen schrittweise vorwärts zu führen- und nicht etwa deshalb , weil wir nicht gewußt hätten, daß wir den Weg der Diktatur des Proletariats und des Sozialismus vorwärts schreiten werden."238

In Anbetracht dieser Entwicklung (von der "Bodenreform" zur "Kollektivierung") fragt man sich,warum der Umweg über den kleinbäuerlichen Betrieb zum sozialistischen Großbetrieb gegangen wurde, denn "im Prinzip hätte das politische Ziel eines Umbaus der gesamten Gesellschaft viel schneller und verlustärmer durchgeführt werden können, wenn die privaten Großbetriebe sofort in sozialistische Großbetriebe umgewandelt wor­den wären."239 Die oben zitierte Erklärung Ulbrichts enthält einen Teil der Antwort, Mit anderen Worten: Eine mögliche negative Einstellung der ländlichen Bevölkerung zu den kommunistischen Ideen und zur sozialistischen Organisation der Landwirtschaft konnte erst nach einer Stabilisierung der kommunistischen Herrschaft ungefährlich werden.

Mit dem Ende des Kalten Krieges und der Wiedervereinigung Deutschlands ergab sich die Frage nach einer Rückgabe der enteigneten Grundstücke und Ländereien an die Be­troffenen bzw. deren Erben. Jedoch machte das schon in der Einleitung zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 23.April 1991 deutlich, daß hier nur finanzielle Ausgleichszahlungen vorgesehen sind.240

Obwohl auch juristische Untersuchungen zu der Feststellung gelangten,"daß die Enteig­nungen der Länder und Provinzverwaltungen in der damaligen SBZ nichtig sind,weil selbst das damals geltende Besatzungsrecht derartige Entrechtungen,..., nicht legiti­miert"241, hat das Urteil von 1991 bis heute Bestand.

Besonders schmerzlich ist dabei für viele Betroffene,"daß auch die exzessive und willkürliche Anwendung der rechtsstaatlich ohnehin bedenklichen Enteignungsvor­schriften von deutschen Stellen nicht mehr überprüft werden darf; damit entziehen sich die vielfach menschenunwürdigen Begleitumstände der Zwangsmaßnahmen (Vertreibung, Verschleppung,Internierung, Vandalismus usw.),die elementare Gebote rechtsstaatlichen Handelns verletzten, einer irdischen Gerechtigkeit."242

Der durch SMAD und deutsche Kommunisten im Zuge der Schaffung eines eigen­tumsablehnenden Wirtschaftssystems in Staatshand (Bund) gelangte Besitz betrug 1993 über etwa 1,7 Mio.ha landwirtschaftliche Flächen; hinzu kommen rund 500 000 ha Wald, der früher Privatwald war, und sich nun ebenfalls in Staatshand befindet.243

Ansprüche Betroffener an den Bund werden aber nicht nur von Privatpersonen ge­stellt, sondern auch von den den ostdeutschen Bundesländern. So bestätigen zwei Rechtsgutachten244 den Rechtsanspruch der brandenburgischen Landesregierung auf die im Landesgebiet ehemals preußischen Liegenschaften und sonstigen Vermö­genswerte , also auch auf Bodenreformland. "Sie bekräftigen insbesondere, daß die Regelungen des Einigungsvertrages, auf die die Bundesregierung ihren Anspruch gründet, verfassungswidrig und deshalb nichtig sind.’’245

Wie verschiedenen Presseorganen am 10.5.1996 jedoch zu entnehmen war, hat das Bundesverfassungsgericht sein erstes Urteil von 1991 nochmals bestätigt. Damit ist die rechtsstaatliche Praxis der Gleichbehandlung der politischen Einheit Deutschlands geopfert worden.

7. Anhang

7.1. Quellen

- Archive

Brandenburgisches Landeshauptarchiv (Potsdam): Ld.Br.Rep.250,LRA OP, Nr. 216, 221, 260, 265, 273, 276- 281, 284, 286, 288- 291, 293, 294, 561.

Rep. 238, Bodenkulturamt Perleberg, Nr.2.

Bundesarchiv Potsdam: DK- 1, Nr. 7559, 7561, 7562, 7592, 10026.

Kreisarchiv Kyritz: Nr. 12, Schönberg; 274, Dannenwalde; 276, Damelack; 296, Barenthin; 444, Rossow; 598, Stüdenitz; 635, Bork; 637, Bantikow.

Archiv der Landesgeschichtlichen Vereinigung für die Mark Brandenburg: C 4A- Findbuch, Nr. 60, 148. - gedruckte Quellen

Staatsarchiv Potsdam, Bezirkskabinett f. Weiterbildung d. Lehrer u. Erziehei* Potsdam, Bezirks­leitung Potsdam d.SED (Hsg.): Dokumente zur demokratischen Bodenreform im Land Branden­burg. Ausgewählt und eingeleitet v. F.Reinert, Potsdam 1966.

Warning, E.: Dokumente zur demokratischen Bodenreform (Maik Brandenburg), in: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 27, 1985, S.634- 643.

Schwank M./ Göttlicher F.: KPD und demokratische Bodenreform, in: Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Jg.17, 1975, S. 848- 861. v. Kruse, J. (Hsg): Weißbuch über die "Demokratische Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Dokumente und Berichte. Erweiterte Neuauflage, München 1988.

Merl, S.(Hsg.): Sowjetmacht und Bauern. Dokumente zur Agrarpolitik und zur Entwicklung der Landwirtschaft während des ''Kriegskommunismus" in der Neuen Ökonomischen Politik.

Berlinl993. (= Osteuropastudien der Hochschulen des Landes Hessen, Reihe 1, Bd.191.)

7.2,Literatur

- Bibliographien

Gessner, D.(Bearb.): Brandenburgische Literatur, Heft 6 ff’., Potsdam 1971 ff:

Schreckenbach, H.J.: Bibliographie zur Geschichte der Mark Brandenburg, Teil 1- 4, Weimar 1970- 74. (= Veröff. des Staatsarchivs Potsdam 8- 11.)

- Lexika/ Handbücher

Enders, L. (Bearb.): Historisches Ortslexikon fur Brandenburg, Teil 1, Prignitz, Weimar 1962. (= Veröffentlichungen des Brandenburgischen Hauptarchivs, Potsdam, 3.)

Broszat,M. / Weber, H. (Hsg.): SBZ- Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaft­liche Organe und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945- 1949, Oldenburg 1993, (2.Auf!.).

= Autoren

Albrecht, G.: Die GutsheiTschaft Freyenstein. Untersuchungen zu ihrer Herausbildung sowie zu Fragen der Betriebswirtschaft und zum Klassenkampf im Gebiet der Gutsherrschaft im 17. und 18.Jh., phil.Diss., Potsdam 1968, in: Wiss. Zeitschrift d. Pädagogischen Hochschule Potsdam, Jg.1969, S.165.

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Zeitschrift d. PreußStat.Ld.Amt 67, 1928, S.222- 224.

7.3. Dokumente

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

[...]


1 Vgl. den Art. Eine noch offene Wunde, in: Die Welt vom 18.9.1995,S. 2. Der Artikel ent­hält vor allem noch zwei interessante Thesen: 1. Die Behauptung der Bundesregierung, der Rückgabeausschluß sei Voraussetzung für die Zustimmung der Sowjetunion zur Wiederverei­nigung gewesen , wurde als Legende bezeichnet. 2. Die Bundesregierung hatte schon im März 1990 auf die Eigentumsansprüche der vor 1949 Enteigneten verzichtet und dies im Mai 1990 bekräftigt, ohne dazu gedrängt worden zu sein. Der damalige Verhandlungsführer der DDR und spätere Bundesminister Krause wurde als Zeuge dafür zitiert, daß die Bundesregierung zugestand, was von der DDR überhaupt nicht verlangt worden sei.

2 W.Neugebauer: Brandenburgisch- Preußische Geschichte nach der deutschen Einheit. Voraussetzungen und Aufgaben, in: JBBLg, Bd. 43,1992, S.168.

3 2 G.Heinrich: Landesgeschichtliche Arbeiten und Aufgaben in Berlin- Brandenburg. Rückblicke und Ausblicke, in: JGMOD, Bd.39, 1990, S. 25/30.

4 So z.B. L. Enders: Brandenburgische Landesgeschichte in der DDR, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 127, 1991, S.305- 327.

5 A. Bauerkämper: Die Bodenreform in der Provinz Mark Brandenburg. Wandei und Be­

6 harrung in der Agrarwirtschaft und ländlichen Gesellschaft 1945, in: Brandenburg im Jahr 1945, hsg.v. W. Stang/ K. Ari t, Potsdam 1995,S.266. (= Publikationen der Brandenburgischen

7 Landeszentrale für politische Bildung. )

8 ders. : Der verlorene Antifaschismus. Die Enteignung der Gutsbesitzer und der Umgang mit dem 20. Juli 1944 bei der Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone, in: ZfG, Jg.42, 1994,S.632. Bauerkämper verweist darauf, daß "das 'Antifaschismus'- Postulat als ideelle Triebkraft des Aufbruchs nach dem Zweiten Weltkrieg, aber auch als Legitimationsinstrument der kommunistischen Herrschaft in der SBZ und in der DDRfungierte.Der von der SED propagierte 'Antifaschismus' drückte zwar eine - überwiegend durchaus aufrichtige- katego­rische Distanzierung von der nationalsozialistischen Herrschaft aus, monopolisierte aber die Tradition des Widerstands gegen den Nationalsozialismus und sollte die DDR positiv gegen­über der BRD abheben. " Ebenda, S. 623.

9 H. Stephan: Die demokratische Bodenreform- erster Schritt auf dem Wege zur endgültigen Befreiung der Bauern. Dargestellt am Beispiel des Landkreises Ostprignitz im ehemaligen Land Brandenburg, Kyritz, 1965. Eine zweite Arbeit Stephans von 1985 mit demselben Thema enhält nur unwesentliche Änderungen. T. Nelles: Die Rolle der Volksmassen unter Führung der marxistisch- leninistischen Partei der Ar- beiterklasse beim Aufbau der antifaschistisch- demokratischen Staatsmacht 1945 bis Mitte 1948.Dargestellt am Beispiel des Landkreises Ostprignitz im ehemaligen Land Brandenburg Potsdam 1963. Die kürzere und nur leicht abweichende Erstfassung dieser Arbeit in: Der deutsche Imperialismus und der 2. Weltkrieg. Bd.5, Berlin 1962, S.83- 98. Die Arbeit von Nelles beruht gegenüber der Arbeit Stephans,wenn auch einseitig, vorwiegend auf Archivarbeit (Kreisarchiv Kyritz). Ein Manuskript von H. Gebhard mit dem Titel "Vorbereitung, Verkündung und erste Durchfürung der Bodenreform im früheren Kreis Ostprignitz" war leider nicht auffindbar.

10 F.Reinert: Methodische Hinweise zur Quellenauswertung von Archivalien über die Ge­schichte der demokratischen Bodenreform, imBeiträge zur Geschichte der demokratischen Bodenreform im Land Brandenburg. Referate und Diskussionsbeiträge der am 29. Sept. 1965 in Kyritz veranstalteten wiss. Konferenz "Zwanzig Jahre Bodenreform- zwanzig Jahre sozialistische Agrarpolitik ", hsg. v. Staatsarchiv Potsdam und der SED- Bezirksleitung Potsdam, Kommission zur Eiforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung, Potsdam 1966, S. 23-44. " Eine derartige plakatierte Form einer Broschüre gereicht den Verfassern (Agitationskommission der SED* Kreisleitung Kyritz) nicht zur Ehre. " ,S.32; "..., so vermißt der Leser hier (bei Stephan- d. Ver)'.) eine eingehendere Behandlung der Überwindung von Anfangsschwierigkeiten, die übrigens in weil stärkerem Maße vorhanden waren, als hier angedeutet wurde. "S.33.

11 Stephan, 1985,S. 19. "...war jedoch in der Ostprignitz, dieser Hochburg der Junker, die Hilfe durch die Arbeiterklasse und ihre Partei besonders notwendig. "

12 Dokumente zur demokratischen Bodenreform im Land Brandenburg, hsg.v. Staatsarchiv Potsdam, Bezirkskabinett f. Weiterbildung d. Lehrer u. Erzieher, Bezirksleitung Potsdam d. SED. Ausgewählt u.eingeleitet v. F.Reinert, Potsdam 1966.

13 H.J.Schreckenbach: Archivalische Quellen zur Geschichte der demokratischen Bodenreform im Staatsarchiv Potsdam, in: wie Anm.8, S. 45- 61. Der Grund für die offensichtlich bevorzugte Erwähnung der Ostprignitz dürfte mit der programmatischen Rede W.Piecks zur Bodenreform im September 1945 in Kyritz in Zusammenhang stehen. (Vgl. hierzu auch Abschn. 5.2.2.)

14 zitiert nach Herman Grafv. Arnim: Märkischer Adel. Berlin 1989, S.19.(= Veröffentlichungen des Vereins fur die Geschichte der Mark Brandenburg, NF, Bd.l.)

15 Conrad Bornhak: Die Entstehung des Rittergutsbesitzes in den Ländern östlich der Elbe, in: Forschungen zur deutschen Geschichte, Bd.26, 18.86, S. 125 Vgl. dazu auch: Die Grundbe­sitzverteilung und ihre historischen Grundlagen, in: LandwJbb 39,Ergbd.5, Berlin 1910, S. 8- 45.

16 Ebenda,S.127.

17 22 Ebenda,S.129.

18 Born hak, S.137.

19 S. Korth: Die Entstehung und Entwicklung des ostdeutschen Großgrundbesitzes.Eine Unter­suchung auf siedlungsstatistischer Grundlage aus 7 Kreisen der Mittel- und Uckermarck von 1375- 1860. Diss.,Göttingen 1952.

20 Ebenda.,S. 76.

21 Ebenda,S. 10. Vgl auch v, Rohr- Haus Demmin: Großgrundbesitz im Umbruch der Zeit. Berlin 1935,8.53: "von 1860 ab hat der Kleinbesitz kein Land mehr an den Großbesitz verloren" und W. Görlitz:Die Junker. Adel und Bauern im deutschen Osten, Limburg/Lahn3 1964, S. 343: "Im Gegensatz zu den russischen Verhältnissen vollzog sich in Deutschland seit den siebziger und achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts eine langsame, organische Umschichtung in den Besitzgrößen. "

22 Weitere Landräte im 19.Jh. waren u.a. Wilhelm v. Kalkreuth, Wilhelm von Grävenitz, Aschatz v. Bismarck. Im 2O.Jh : Reinhold v. Heinz, Dr.Friedrich v. Winterfeld, Graf Wilhelm v. Wedel, Dr. Konrad Prange.

23 Vgl. Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen, hsg. vom Preußischen Statistischen Landesamt, Bd.28, Berlin 1932, S.12.

24 Vgl. Verwaltungsberichte des Kreis- Ausschusses des Kreises Ost-Prignitz, Kyritz 1923/24. Dazu auch:E. Ohrdorf, Geschichte der Kreisverwaltung des Kreises Ostprignitz bis 1941, Typo­skript, 1941/42, in: Archiv der Landesgeschichtlichen Vereinigung Jur die Mark Brandenburg, C4A, Nr. 60.

25 Die Gutsbezirke stellten bis in die Jahre der Weimarer Republik hinein selbständige Verwaltungsbereiche dar. Literatur über die Städte: H. Schirrholz, Die Städte der Prignitz. Phil. Diss. Berlin 1957.

26 Vgl. Nelles, S. 10. Dazu auch: G. Thole: Eine ökonomisch- geographische Untersuchung der Industrie in den Kreisen Kyritz, Neuruppin, Pritzwalk und Wittstock. Potsdam- Babelsberg 1959, und J.Koppatz: Die Wiltstock- Pritzwalker Tuchindustrie und die Dynastie Quandt, in:Märkische Heimat 6, 1962, S. 293- 298.

27 Vgl. Karte im Anhang. Weitere und größere Karten in: Allgemeine Kartensammlung. Provinz Brandenburg.Spezialinventar. Bearbeitet von W.Bliss, hsg. von F.Benninghoven, Köln-Wien 1988,Bd.24. Darin enthalten: Karte des Kreises Ostprignitz,hsg.vomReichsamtförLandesauf- nahme, Berlin 1921, Nr. [ B.50.o85] und Amtliche Entfernungskarte des Kreises Ostprignitz, hsg. von R.Mittelbach, 1908, Nr. [A.50.085].

28 Vgl. diese geographisch- geologischen Ausführungen in. : Die Kunstdenkmäler der Provinz Brandenburg. Bearb. von P.Eichholz u.a., hsg.v. brandenburgischen Provinzialverband, Bd. 1,2 Kr. Ostprignitz, Berlin 1907, Einleitung, S.17/18.

29 Vgl. G. Schubert: Etwas aus der Ostprignitzer Landwirtschaft, in: Jb der Prignitz 1, 1936, S. 46. Dazu auch v. Oppen: Die Landwirtschaftskammer und die Landwirtschaft in der Ostprignitz, in: Heimatkalender der Ostprignitz 24, 1926, S. 69- 74.

30 Schubert,S.51

31 Vgl. Karl Eckart: Agrarstrukturentwicklung und Probleme in Berlin- Brandenburg (1938/40 bis 1989/90), in.Räumliche Bedingungen und Wirkungen sozial- ökonomischen Umbruchs in Berlin- Brandenburg, hsg.v. K.Echart/J. Marcinek/ H. Viehring, Berlin 1993, S.10.

32 29 E. Vielhaack: Aus der Mark Brandenburg. Streifzüge durch seine Land- und Forstwirtschaft. Bericht überzweiStudienreisend. Dt. Landwirtschaftsgesellschaft. Berlin 1925, S.51.( = Arbb.Dt. Landwirtsch.Ges. 329. Anm.des Verf: Vielhaackgibt in seinem Bericht detaillierten Einblick in die landwirtschaftlichen Zustände einzelner Ostprignitzer Güter, so über Kötzlin,Bantikow, Streckentin, Ellershagen, Maulbeerwalde und Könkendorf.

33 Eckart, S. 11.

34 Vielhaack, S.5\. So berichtet auch der Enkel des Gutsbesitzers von Maulbeerwalde, einer ehemaligen Wüstung des Mittel alters: "Aus der Sandbüchse wurde ein Mustergut ersten Ranges. " F.F. Koenemann: Ein Gut und ein Dorf in der Mark Brandenburg, Schreibmaschinentext, 1982,S.68, in: Archiv der Landesgeschichtlichen Vereinigung für die Mark Brandenburg, C 4A, Nr. 148.

35 J. Schulze: Die Prignitz. Aus der Geschichte einer märkischen Landschaft, hsg.v. R.Oelsch, W Schlesinger, L.E.Schmidt,Köln/Graz 1956, S.297. (= Mitteldeutsche Forschungen, 8.)

36 39 1 Morgen = 0.25 ha.

37 Vgl. Schulze, S. 299.

38 Die in Fideikommissen gebundenen Flächen des Großgrundbesitzes waren vor dem ersten Weltkrieg in Deutschland auf 3 Millionen ha angewachsen. Durch diese Fideikom­misse war ein großer Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche der Verfügungsmacht ihrer Besitzer entzogen und stand damit auch nicht für Siedlungszwecke zur Verfügung. Da die Fideikommißbesitzungen vorwiegend kulturelle und soziale Einrichtungen unterhielten (Bibliotheken,Kunstsammlungen, Krankenhäuser, Altenheime u.s.w.) verweist Görlitz "auf eine soziale Leistung des Großgrundbesitzes, die nicht gering zu veranschlagen war. " Und: "Die Ausführungsbestimmun gen über die Liquidierung des gebundenen, bestimmten Fami­lien unveräußerlich vorbehaltenen Besitzes waren daher vernünftigerweise von einem im Grunde konservativ bewahrenden Geiste getragen Eine überstürzte Frage desFamilien- besitzes wurde vermieden. " Vgl. Görlitz, S. 344. Die Auflösung der Fideikommisse geschah erst zum 1. Januar 1939 durch ein Gesetz der NSDAP.

39 Vgl.Anm.22, S.19.

40 33 "Die eigenthümliehen Verhältnisse der Prignitz als Gränzprovinz der brandenburgischen Marken gegen das noch lange im Slaventhum verharrende Nachbarland Mecklenburg hatten es zu Wege gebracht, daß man sie seit der Eroberung durch die Deutschen im 12.Jh. mit sehr vielen Kriegsleuten besetzte, denen zu ihrem Unterhalt von den Markgrafen, statt unmittelbarer Liegenschaften, Einkünfte aus den Dörfern überwiesen werden, die ihnen von den bäuerlichen Wirthen geleistet werden mußten. Dieses Verhältnis hat zwar in der ganzen Mark stattgefunden, nirgends aber sind die Nutznießungen so getheilt gewesen,als, der angeführten Gründe wegen, in der Prignitz. " Landbuch der Mark Brandenburg und des Mgth. Niederlausitz in der Mitte des 19. Jh.., bearb. v. Dr.H.Berghaus, Bd.l, Brandenburg 1854, S.663.

41 Güteradreßbuch für die Provinz Brandenburg., bearb.v. E.Seyfert, Leipzig 1914 (l.Aufl.), S.84 - 92. (= Nielcammers Landwirtschaftliche Güteradreßbücher, Bd. 7.)

42 3 6Literatur über Freyenstein: G.Albrecht: Die Gutsherrschaft Freyenstein. Untersuchungen zu ihrer Herausbildung sowie zu Fragen der Betriebswirtschaft und zum Klassenkampf im Gebiet der Gutsherrschaft im 17. und 18. Jh., phil.Diss. Potsdam 1968, in: Wiss.Zeitschr. der Päda­gogischen Hochschule Potsdam, Jg. 1969, S. 165.

43 Schätzung, da nachgewiesen 1425 ha und Angabe für ein Rittergut (Schabernack) fehlt.

44 Zur Geschichte der Familie v. Klitzing: G.Schmidt: Die Familie von Klitzing. P.T. 1-3. Charlottenhof (3: Berlin) 1891- 1907. 1. Urkundenbuch 1891, 2.Genealogie des Geschlechts 1903, 3. Der Güterbesitz des Geschlechts. Urkundenbuch Abt.2. 1907. H.H. v.Klitzing (Hsg.):Die 700-Jahrfeier der Familie v.Klitzing. Am 22.August 1937 in Demerthin. 1237- 1 937, Oppeln, Nieder- Zauche 1938.

45 RA Potsdam, DK-l,Nr. 7561,Bl.469, Diese Angaben stützen die These einer "langsamen organischen Besitzumschichlung" (Vgl. W.Görlitz,Anm. 15.)

46 3 Vgl.E. Haneke: Die Bodennutzung, das Personal, die Vieh- und Maschinenhaltung der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat Preußen, in seinen Provinzen, Regierungsbezirken und Kreisen nach den Ergebnissen der landwirtschaftlichen Betriebszählung vom 16. Juni 1925, in:ZPreußStatistLdAmt 68, 1929, S.152.

47 Die nördliche Mark umfaßte die Kreise Ost- und Westprignitz, Ruppin, Templin,

48 Prenzlau und Angermünde.

49 Vgl. ZPreußStalistLdAmt 67, 1928, S.224.

50 Die Vererbung des ländlichen Grundbesitzes im Königreich Preußen. 3, Kap. 9: Die Provinz Brandenburg. Berlin 1910, S.54. (= Landw.Jbb 39, Ergbd.5.)

51 Wolfgang Gans Edler Herr zu Putlitz: Unterwegs nach Deutschland. Erinnerungen eines ehemaligen Diplomaten , Berlin 1956.

52 Ebenda, S.18.

53 Ebenda, S. 20/21.

54 Ebenda, S. 25.

55 Ebenda, S.26.

56 Ebenda, S. 26. Zur Denkweise des Vaters: "Diese Revolutionen kommen immer nur daher, weil die Herren lieber Offiziere spielen wollen oder sonst große Rosinen im Kopf haben, von ihrer Wirtschaft nichts verstehen, sich um ihren Besitz nicht kümmern und alles den Inspektoren überlassen. Da ist es gar kein Wunder, wenn die Arbeiter aufgehetzt werden. " Während der alte Putiitz vorwiegend bei seinem Stand abweichendes Verhalten feststellte, versuchte Hans-Olof v.Rohr 1935 eine interessante geistesgeschichtliche Wertung dieser Entwicklung. Vgl. Anm. 15, S. 157f "Der Liberalismus- ebenso wie der ihm folgende Marxismus- wußte sehr wohl, warum er seinen Kampf gegen Preußen als einen Kampf gegen den Großgrundbesitz tarnte. Hätte er zu­gegeben, daß es ihm tatsächlich auf die Zerstörung des adligen Prinzips ankam- er hätte im preußischen Osten auch nicht den letzten Tagelöhner für sich begeistern können. Aber er sagte nicht 'Adel', sondern er sagte mit bewußt enstellendem Schlagwort: 'Großgrundbesitz'; und indem er so den Kampf auf die wirtschaftliche Ebene abzudrängen schien, weckte er einerseits mit vollem Bewußtsein die Neidinstinkte der 'Kleinen', während er andererseits den 'Großgrund­besitzer' in die Gefahr brachte, den Kampf für den Erhalt der preußisch- sozialistischen Ord­nung als einen Kampffür das eigene materielle Dasein zu führen. ... Der Liberalismus nahm dem bodenverwurzelten Adel seine politischen und sozialen Pflichten und leugnete dann - jetzt scheinbar zu Recht- die Notwendigkeit seines Bestehens. Er verwies ihn auf rein wirtschaft­liche Zwecke. So wurde das Rittergut, das einst der Gesamtheit als Organ eingejügt war, zum individualisierten 'Großgrundbesitz'. ...; die vom Marxismus so verdächtig heißersehnte 'Wanderung des Bodens zum besseren Wirt' aber stellte sich oft lediglich als eine 'Wanderung zum nur nach Geldverdienst strebenden Besitzer' heraus. Das Verständnis für den Wert eines in den Staat eingegliederten Grundadels aber war in der öffentlichen Meinung so gut wie vernichtet. Eine Öffentlichkeit, der man jahrzehntelang den 'Großgrundbesitzer' statt des bodenständigen adligen Menschen vor Augen führte, konnte schließlich nicht begreifen, welcher Unterschied zwischen einem ostelbischen Gutsherrn und einem erfolgreichen Boden­spekulanten bestehen sollte. " Tatsächlich ist dann nur 10 Jahre später der Marxismus mit dem plakativen und undifferenzierten Begriff vom 'Junker' gegen den Großgrundbesitz vorgegangen. Vgl. auch Görlitz, S.177: " Der altmodische Adel sah im Grundbesitz nicht einen Erwerbszweig, sondern die Basis einer gediegenen Existenz. Er fühlte sich, was die Liberalen in ihrer Leidenschaft, in ihrem durchaus edlen und uneigennützigen Streben, bessernd zu wirken, gern übersahen, nicht als den peitschenschwingenden Fronherrn der Bauern, sondern als ihren väterlichen Beschützer. "

57 Vgl. Elly zu Putlitz: Arbeits- und Lebensverhältnisse der Frauen in der Landwirtschaft in Bran­denburg. = Schriften des Ständigen Ausschusses zur Förderung der Arbeiterinteressen, Heft 5, Jena 1914., S.157- 160. Neue Literatur allgemein dazu: Gutsherrschaft als soziales Modell., hsg.v. Jan Peters, in: HZ, Beiheft 18, München 1995. Und: Ostelbische Agrargesellschaft im Kaiserreich und in der Weimarer Republik. Agrarkrise- junkerliche Interessenpolitik- Moder­nisierungsstrategien, hsg. v. H. Reif Berlin 1994.

58 ΰ0 Luise von Winterfeld: Geschichte des Geschlechts von Winterfeld(t). T5, Bd6, Hamburg 1977.

59 Dietrich von Oppen: Lebensskizzen aus der Familie von Oppen, vornehmlich im 20. Jahr- hundert.Marburg 1985.

60 pg] Anm.50, S.65: "Antwortete ich doch auf den Gruß 'Heil Hitler! ', auch meiner Leute, stets mit Guten Tag!' Als ich einmal in einen Laden in Kyritz trat, hob der Ladeninhaber die Hand und sagte: 'Heil Hitler!'. Dann aber als er mich erkannte: 'Ach Verzeihung, Herr Landrat!'. "

61 33 D.v.Oppen, S.411.

62 Ebenda, S. 412.

63 Ebenda, S.418.

64 Koenemann, S.82. Koenemann erinnert sich auch an einen Besuch der Familie v.Oppen in Maulbeerwalde.Der Besuch galt als etwas "Besonderes" und "Einmaliges" und verweist damit auf strenge Schranken zwischen Adel und Bürgerlichen.

65 F.W. Henning: Landwirtschaft und ländliche Gesellschaft in Deutschland. Bd 2, 1750- 1976, Paderborn 1988, S.198.

66 Dekret über den Grund und Boden, in: Sowjetmacht und Bauern. Dokumente zur Agrarpolitik und zur Entwicklung der Landwirtschaft während des "Kriegskommunismus" in der Neuen Ökonomischen Politik, hsg.v. S.Merl, Berlin 1993, S.81.( = Osteuropastudien der Hochschulen des Landes Hessen, Reihe 1, Bd.191.)

67 H.Haushofer: Die deutsche Landwirtschaft im technischen Zeitalter. Stuttgart 1972, S.267

68 Görlitz, S. 392.

69 Bauerkämper, Bodenreform,S. 266.

70 Nelles, S.12.

71 Wegen der möglichen Gefährdung von damals noch in der SBZ lebenden Verwandten und Freunden.

72 J.v.Kruse (Hsg.): Weißbuch über die "Demokratische Bodenreform in der SBZ Deutschlands". Dokumente und Berichte, erweiterte Neuauflage, München 1988,S.37, Nr.30. "Am 2.Mai 1945 besetzten die russischen Truppen kampflos Gut und Dorf. Ein Kommissar kam voraus, der freundlichst versprach, daß uns nichts geschehe, eine halbe Stunde darauf die erste Kampftruppe, die jeden Winkel des Gutshauses besetzte und sofort anflng zu plündern. In der ersten Nacht wurden sämtliche Frauen, die der Russe fand, vergewaltigt, das Mobiliar des Schlosses zerstört, alles Vieh vom Hof weggetrieben. Nachdem ich mich mit meiner Beamtenfamilie sowie fast allen Frauen und Mädchen des Dorfes die nächsten drei Nächte im Wald versteckt hatte, ging ich zum Gut zurück, wo mir von dem Kommandanten eröffnet wurde, daß ich mein Gutshaus nicht mehr betreten dürfe. Ich bewohnte dann ein Zimmer im Dorf '. Wir lebten in dauernder Angst, da noch ständig Plünderungen und Vergewaltigungen erfolgten. Unter Bewachung von drei bewaffneten Soldaten wurde ich in den Wald gefahren, wo ich das versteckte Silber, Wein usw. ausgraben mußte. Zwölf Stunden wurde ich in das Wittstocker Gefängnis eingesperrt in eine Einzelzelle, während man in meiner Stube zu Hause nach belastendem Material suchte. Wiederholte Verhöre mit vorgehaltenem Gewehr wegen angeblich verstecktem Spiritus aus der Brennerei. Meinen Guts­nachbarn ging es wie mir; sie mußten sofort das Herrenhaus verlassen, ohne etwas mitnehmen zu dürfen. "

73 D.v. Oppen, S. 418 : "Durch ihre polnischen Gefangenen veranlaßt, sich schleunigst zu ent­fernen, da die Russen nichts Gutes mit ihnen vorhätten, machten sie sich zu Fuß auf den Weg. " Koenemann, S.43. Koenemann besuchte viele Jahre später Maulbeerwalde, wo ihm Alteinge­sessene über wahllose Erschießungen waffenloser Zivilisten in Maulbeerwalde, Groß- Pankow und Strecken thin durch die Rote Armee berichteten. Vgl.ebenda,S.44.

74 L. v. Winterfeld, S. 66.

75 69 K.Napirakowski: Es war eine schwere, aber auch schöne Zeit, in: Unser Brandschutz, Heft 9 1975, S.17.

76 Stephan, 1985, S.15.

77 Nelles, S. 32.

78 7 9 Nelles, S.36. Über die umittelbare Nachkriegszeit in Pritzwalk und Witts lock vgl. Kurt Schein: Eine kleine Stadt im großen Feuer (Pritzwalk).: ders.: Sieben Jahre nach der Stunde Null (Witt- stock). Verlag Albert Koch, Pritzwalk, ohne Jahresangabe.

79 Nelles, S. 36.

80 Nelles, S. 96. Prozentual betrug der Bevölkerungszuwachs für die Ostprignitz nach Christo- peit 43,7 Prozent, was für die Provinz Brandenburg einen Spitzenwert darstellt. In der Gemeinde Babe lärmen 1946 auf 38 Einheimische 135 Umsiedler. Vgl. G.Chrislopeit,Die Herkunft und Verteilung der Evakuierten, Flüchtlinge und Vertriebenen in der Provinz Mark Brandenburg und ihr Verhältnis zur einheimischen Bevölkerung, in: Sie hatten alles verloren. Flüchtlinge und Vertriebene in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands, hsg. von Μ. Wille/ J. Hoffmann/ W.Meinicke, Wiesbaden 1993, S. 95/101. In Granzow war die Bevölkerung von 200 auf 400 Personen angewachsen. Vgl. Stephan, 1985, S. 16.

81 72 Vgl. Rechenschaftsbericht der Gemeindeverwaltung Vogtsbrügge vom 14.8.1946. zitiert nach Nelles, S. 20; Vgl. auch Stephan, 1985, S.13: In der Gemeinde Mechow betrug der gesamte Viehbestand 12 Pferde, 50 Rinder, 12 Schafe und 29 Schweine.

82 Nelles, S. 20.

83 Bericht des Landrats vom 27.6.1945 an die Redaktion "Tägliche Rundschau", zitiert nach Nelles, S. 43.

84 Vgl. auch Bauerkämper,Bodenreform S.268. "Die Erwerbstätigkeit der Flüchtlingsbevölkerung konnte nur begrenzt gefördert werden, denn diese wies einen hohen Anteil von Frauen und Kindern und allgemein eine ungünstige Altersstruktur auf. Die Vertriebenen wurden 1945 wegen des Mangels an Wohnraum in den Städten und Arbeitsplätzen in den industriellen Zentren auch überwiegend in ländlichen Gemeinden untergebracht. Eine Arbeit in der Landwirtschaft bot ei­nen direkten Zugang zu Lebensmitteln und sicherte damit das Überleben, so daß 1945/46 in Brandenburg mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Vertriebenen im primären Sektor ein­gesetzt waren. Wegen des hohen Bedarfs an saisonal beschäftigten Arbeitskräften wurden Flüchtlinge besonders zur Einbringung der Ernte in landwirtschaftliche Betriebe vermittelt. Die Erwerbsstruktur der Vertriebenen entsprach überwiegend nicht ihrer Qualifikation "

85 Vgl. Christopeit, S. 96.

86 Vgl. P.Pape, Flüchtlinge und Vertriebene in der Provinz Mark Brandenburg, in:Anm.72, S.117.

87 Bauerkämper, Bodenreform, S. 270.

88 Ebenda, S.270. Speziell dazu:H.J.Schreckenbach: Der Aufbau einer neuen Verwaltung in Brandenburg im Jahr 1945, in: Anm.5, S. 223- 264.

89 v. Kruse, S.16.

90 Über diesen Aufruf der KPD schrieb Stephan ,daß "dieser bereits die schöpferische Anwen­dung der Erfahrungen in der UdSSR vorsah. " Stephan, 1985, S. 7. Dies war jedoch nur eine milde Umschreibung dessen, was H. Haushofer als Zeitzeuge in seiner Autobiographie festgehalten hat. H.Haushofer: Mein Leben als Agrarier. Eine Auto­biographie 1924- 1978. München 1982, S.138: "Unmittelbar nach einem langen Gespräch mit Anastas Mikojan ( stellvertretender Ministerpräsident der UdSSR- Anm.d.Verf.) besuchte mich Woermann in unserem Ernährungsamt am Fehrbellinerplatz, begleitet von einem russischen Posten mit Maschinenpistole, der vor meiner Tür stehenblieb. Woermann berichtete mir über das Gespräch mit Mikojan und warnte vor Illusionen. Mikojan habe eindeutig dem Willen der Russen Ausdruck gegeben, ihre Besatzungszone nach ihrem eigenen Modell umzustrukturieren. Alles was in ihrer Zone in den nächsten Jahren an Maßnahmen der Bodenreform geschehen würde, hätte auf lange Sicht ausschließlich diesem Ziel zu dienen- dies sei eine 'Notwendigkeit'. Wer agrarpolitisch dachte mußte voraussehen, daß damit im Machtbereich der UdSSR ein fait accompli geschaffen werden würde, mit dem ein Graben gegen alle westlichen Vorstellungen aufgerissen wäre... . Als die in der russischen Besatzungszone, dann in der DDR in den f olgenden Jahren durchgeführten sogenannten Agrarreformen- bis auf den Ablauf der Jahre genau! - das russische Modell kopierten, stimmte das mit der Vorhersage Mikojans aus den ersten Wochen der Besetzung 1945 völlig überein. ... Die Sowjetunion war schon 1945 entschlossen, das eroberte Glacis in Deutschland nach ihrem Modell umzubauen und damit auf lange Zeit, wenn nicht endgültig, zu sichern. "

91 Vgl Bauernkämper, Bodenreform,S.272.

92 Ebenda, S.271. Zum Zusammenhang von "Antifaschismus" und Bodenreform: Werner Bramkę, Neuordnung der Nachkriegsverhältnisse in Ostdeutschland aus dem Geist des Widerstandes, in: Widerstand gegen den Nationalsozialismus, hsg. von P. Steinbach/ J.Tuchel, Berlin 1994,859 lf

93 Bauerkämper, Antifaschismus, S.626.

94 Ebenda, S.627.

95 Vgl. diesen Entwurf eines Feindbildes in: M.Schwank/F.GöttHcher: KPD und demokratische Bodenreform, in: Beiträge z. Geschichte d. Arbeiterbewegung, H.4, 1975,S.849: "Die feudalen Großgrundbesitzer und die Junkerkaste sind seit je die Träger des Militarismus und Chauvinismus. Ihre reaktionäre Ideologie entwickelte sich unter der Naziherrschaft zur extremsten Form der Kriegsideologie, die in den furchtbarsten Kriegsverbrechen der Geschichte ausmündete [...] Die sozial ökonomische Entmachtung der Junker ist deshalb die wichtigste Voraussetzung der Ausrottung des preußischen Militarismus. "

96 Bauernkämper, Antifaschismus, S. 627.

97 Vollständiger Wortlaut der Rede bei Stephan, 1965, S. 54- 66.

98 Stephan, 1965, S.ll.

99 Alle Zitate ebenda, S. 64/65. Das zweite Zitat impliziert, daß das Sowjetsystem ein un­demokratisches ist. Die Stelle "... entspricht nicht den gegenwärtigen Entwicklungsbe­dingungen in Deutschland... " kann auch so verstanden werden, daß nach der marxisti­schen 7 heorie der kommunistischen Revolution eine erfolgreiche bürgerliche Revolution vorauszugehen habe.

100 Ebenda, S. 68.

101 Christel Genschmer: Ich nahm an der Bauernversammlung in Kyritz teil, in: Wie wir

102 Ebenda angefangen haben. Von der demokratischen Bodenreform zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft.Erinnerungen. Berlin/Ost 1985.

103 Ebenda, S. 23.

104 Ebenda, S. 24.

105 Ebenda, S. 26.

106 Nelles: Der Aufbau der ersten antifaschistisch- demokratischen Verwaltungsorgane und die Rolle der Aktivisten der ersten Stunde. Dargest. am Beispiel d. ehemaligen Agrarkreises Ostprignitz in d. Provinz Brandenburg, in: Der deutsche Imperialismus und der 2. Weltkrieg, Bd.5. Berlin 1962, S. 96.

107 Vgl. ebenda, S.96.

108 Über die Hintergründe dieser Verordnung schrieb Wolfgang Leonhard, damals Mit­glied der "Gruppe Ulbricht": "Einige Tage später wurde mir klar, daß ... die Einleitung der Bodenreform beschlossen worden war. 'Heute müssen wir länger arbeiten' sagte mir Acker­mann einige Tage später, 'sorge dafür, daß zwei Stenotypistinnen hierbleiben. Wir müssen eine wichtige Übersetzung machen.' Ich erhielt einen russischen Schreibmaschinentext zum Übersetzen. Ackermann bat mich, ihm jede fertige Seite sofort bringen zu lassen. Es war der Gesetzentwurf für die Bodenreform!... Am 4.September fand ich meine Übersetzung wieder - es war das Gesetz unter dem Titel 'Verordnung über die Bodenreform der Provinz Sachsen'. " An gleicher Stelle schreibt Leonhard über den Ursprung des Textes der Verordnung: "Ich nahm damals an- heute allerdings nicht mehr- das Gesetz sei von unseren deutschen Genos­sen ausgearbeitet, der Besatzungsmacht zur Prüfung übergeben, dort ins Russische übersetzt worden und ich hätte eine Rückübersetzung vorzunehmen, "zitiert nach v.Kruse, S. 16.

109 "Verordnung über die Bodenreform in der Provinz Mark Brandenburg", in?Die Boden­reform in Deutschland in Zahlen und Dokumenten, bearb.v.H.Reuber/ B. Skibbe, Berlin 1947, S.54- 60.

110 Eigentümer von Betrieben, deren Mache 100 ha überstieg, wurden jedoch nicht nur in Höhe des Teils ihrer Belriebsjläche enteignet, der 100 ha überschritt, sondern verloren ihren gesamten Betrieb entschädigungslos. Die willkürlich gewählte Grenze von 100 ha war "ein Wert, der bis­her lediglich bei der schematischen Aufgliederung der Betriebsgrößen zu statistischen Zwecken Verwendung fand, und in keiner Weise einer wirklichen Unterscheidung zwischen bäuerlichem Besitz und Großgrundbesitz entsprach. v. Kruse, S. 17.

111 Vgl.Anm.100, S.55; (Art. II, Zijf.2und 3)

112 Vgl. Anm.100, S.56; (Art.lI,Ziff.5)

113 194Bauerkämper, Bodenreform, S. 275.

114 195 So forderte die KPD- Führung Ende September 1945 noch einmal ausdrücklich die Enteignung aller Gutsbesitzer, die einen Landbesitz von über 100 ha aufwiesen, obwohl oder gerade weil der amtierende Oberlandrat der Bezirksverwaltung Berlin, der ebenfalls der Pro­vinzialbodenkommission angehörte, in einem Schreiben vom 20.9.1945 darauf hingewiesen hatte, "daß bei der Lnteignung von Großgrundbesitz nachweisbarer Antifaschisten oder Opfer des Faschismus den besonderen Bedingungen Rechnung getragen wird. ";Bauerkämper, Antifaschismus, S. 629.

115 Bauerkämper, Bodenreform,S.275. Vgl. hierzu auch:S.Suckut: Der Konflikt um die Bodenreformpolitik in der Ost- CDU 1945. Versuch einer Neubewertung der ersten Führungs­krise der Union, in: DA 15,1982. ; P.Hermes: Die CDU und die Bodenreform in der SBZ Deutschlands im Jahre 1945. Saarbrücken 1963.; P.Bloch: Zwischen Hoffnung und Resi­gnation. Als CDU- Politiker in Brandenburg 1945- 1950, Köln 1986.; W.Hoffmann: Die demo­kratische Bodenreform und die LDPD, in: ZfGJg.13, 1965, S.992ff.; E.Krippendorf: Die LDPD in der SBZ 1945/48. Entstehung, Struktur, Politik, Düsseldorf 1961.

116 199 Vgl. Bauerkämper,Bodenreform, S.276. p\ Reinert (Hsg.): Protokolle des Landesblockauschusses der antifaschistisch- demokra­tischen Parteien Brandenburgs 1945- 1950. Weimar 1994, S.24.

117 Reinert,Protokolle, S.24. Vgl. dazu auch den Beitrag von S.Suckut: Blockausschüsse, in: SBZ- Handbuch, Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organe und ihre Führungskräfte ind der SBZ Deutschlands. 1945- 49, hsg. von M.Broszat und H. Weber, Oldenburg 1993 (2.Auf.), S.595f

118 119 Reinert, Protokolle,S. 25.

119 Hl So mußte die Provinzialverwaltung offiziell im Juli 1946 zur Verletzung der Bodenre­formverordnung Stellung nehmen, bezeichnete diese aber als geringfügige Fehler oder als "Ärgernisse, die kaum mehr als 1% aller Maßnahmen ausmachten. ", Ebenda, S. 24.

120 Der Parteivarstand der LDPD zog am 16. LI946 einen Antrag auf Einrichtung einer Prüfungs­kommission für die Bodenreform zurück.

121 Bericht über die Vorbereitung zur Bauernversammlung in Kyritz vom 31.8.1945, in: Genschmer, S.25.

122 Eine andere Statistik ermittelte für die Ostprignitz 6154 Betriebe mit einer gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche von 125 238 ha. Da die landwirtschaftliche Nutzfläche für 1925 aber mit über 158 000 ha angegeben wurde (vgl.S.16), ergäbe sich ein Rückgang von 33 000 ha. Jedoch beträgt die Differenz zur Betriebsanzahl in den oben gemachten Angaben bei den Betrieben über 100 ha 70 Betriebe (nur 114 gegenüber 184), so daß die landwirt­schaftliche Nutzfläche wieder ihren alten Wert erreicht. Vgl. Dokumente zur demokratischen Bodenreform im Land Brandenburg, ausgewählt und eingeleitet von F.Reinert, Potsdam 1966, S. 61. Anm.d. Verf: Die verschiedenen statistischen Angaben aus unterschiedlichen Quellen weichen im f olgenden immer wieder voneinander ab. Die Ursache dafür darf in den verwal­tungstechnischen Schwierigkeiten der ersten Nachkriegszeit vermutet werden.

123 Brandenburgisches Landeshauptarchiv (im folgenden BLHA),Ld.Br.Rep.25O, Landrats­amt Ostprignitz (im folgenden LRA OP), Nr.216,B!.l3-29.

124 An dieser Stelle soll auf die völlig unhaltbaren Zahlenangaben bei Nelles (S. 12) und Stephan (1965,S.l 1 und 1985,S.9) hingewiesen werden. Nach diesen Angaben befänden sich 99 260 ha 56 % in der Hand von Großgrundbesitzern. Desweiteren waren beispielsweise der Forstfiskus und die Stadtgemeinden Berlin und Pritzwalk zwar Großgrundbesitzer, jedoch keine "Junker" in dem immer wieder zitierten Sinn. Auch die Stifts guter wurden zumeist von Pächtern verwaltet und bearbeitet.

125 Bundesarchiv (im folgenden BA) Potsdam, DK-1, Nr. 10026, Bl. 75. Die größte Besitzung des Kreises, Zechlin/ Forst, war, wie schon auf Seite 6 ausgeführt wurde, an den Landkreis Ruppin abgetreten worden.

126 Der Kreis Ostprignitz war in insgesamt 10 militärische Bezirke eingeteilt worden. Der Kreiskommandant saß in Kyritz.

127 Vgl Dokument 1 vom 9.9.1945 im Anhang.

128 y g/ Stephan, 1965, S.29.

129 12() BLHA.Ld.Br.Rep. 250, LRA.-OP, Nr.279.

130 Die Bestätigungsbeschlüsse in:Ebenda, Nr. 290, Nr. 260.

131 BLHA, Ld.Br.Rep.250,LRA OP, Nr.280,Bl.107.

132 Ebenda, Bl.l 15.

133 Anweisung des Landrates an den Bürgermeister der Gemeinde Barenthin in:Kreisarchiv iim folgenden KA) Kyritz, A la.-Nr. 296, Barenthin. Vgl. auch Dokument 2 und 3.

134 BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.279,Bl. 1. Insgesamt lebten nach diesen Ausweisungen in * Brandenburg nur noch 60 enteignete Grundeigentümer (von 2080 Gutsbesitzerfamilien) in den Kreisen, in denen ihr Landbesitz konfisziert worden war. Vgl. Bauernkämper, Anti­faschismus, S. 631. Zum SMAD- Befehl 6080 vgl.Dokument 7.

135 Deri vollständigen Schriftwechsel mit Ablehnung der Beschwerde vgl. Dokument 4.

136 Luise v. Winterfeld, S. 67. Der Besitzer von Freyenstein, Hans-Karl v. Winterfeld, gelangte in amerikanische Kriegsgefangenschaft und blieb in München. Ebenda,S.104.

137 j/g/ Wolfgang Gans zu Putiitz, S.338. Hier sei noch auf das besonders tragische Schicksal des Bruders Gebhard hingewiesen. Für diesen verbürgten sich beim Einmarsch der Roten Armee nicht nur ein gewisser Herr Levi (Jude?), sondern auch andere Verfolgte des NS- Regimes. Er trat sogar kurz darauf in die KPD ein und durfte nach seiner trotzdem stattfindenen Enteignung (Putiitz- Burghof im Landkreis Westprignitz) zunächst in seinem Haus wohnen bleiben. Einige Zeit später hatte er jedoch einen Ausweisungsbefehl erhalten, wobei der Landrat in Perleberg ihm Hoffnungen machte, daß die Ausweisung revidiert werden könnte. Zunächst leistete er der Anordnung Folge, kehrte jedoch kurz darauf wegen seiner Beschwerde nach Putiitz zurück. Als er dort eintraf wurde er sofort verhaftet (als KPD- Mitglied!). Während der Internierung beging er Selbstmord Vgl. Ebenda, S. 339,352,353,366.

138 BA Potsdam, DK-1, Nr. 7562, Bl. 45.

139 Rossow in: KA Kyritz, Nr. 444, Bl. 196.

140 Dranse in: BLHA, Ld.Br.Rep.25Q,LRA-OP,Nr.281,Bl.371. Ebenda, Bl.295. Der Mann besaß 83ha in Dranse, seine Frau 46ha in der Nachbar­gemarkung Randow. Vgl. auch Dokument 9. Der Betroffene besaß Land in verschiedenen Ortschaften.

141 ba Potsdam, DK-1, Nr.7559, Bl. 421/422. Die Vorgehensweise in Jännersdorf widersprach der Verfügung von Präsident Steinhoff vom 13.9.1945, wonach allen enteigneten Grundbesitz­ern, die nicht der NSDAP angehört hatten, Kleidung, Haushaltsgegenstände, Möbel und eine Unterkunft gewährt werden. Vgl.Bauerkämper, Bodenreform, S. 281.

142 BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.281,Bl. 199/200.

143 So in Laaske, Wernikow und Bantikow. Ebenda, Nr.284,Bl.3/7. Bantikow vgl. KA Kyritz, Nr. 637. Die in den Schlössern vorhandenen Bibliotheken unterlagen ebenfalls der Enteignung, so daß die beispielsweise von den Familien v. Klitzing und v. Winterfeld beantragte Freigabe von (wenigstens) Restbeständen abgelehnt wurde. Über die weitere Verwendung der Bibliotheken hatte der Minister für Volksbildung, Wissenschaft und Kunst zu entscheiden. Vgl. BLHA, Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.294. Speziell über Beschlagnahmungen von Gutshäusern und Schlössern: Ebenda,Nr.290,Bl.277ff.

144 BLHA,Ld.Br.Rep,250,LRA OP,Nr.284,Bl. 18/11-14.

145 Ebenda,Nr.281,Bl. 202.

146 So z.B. die politische Charakterisierung der Marie v.Kalkstein,geb.v. Grävenitz in Frehne. BLHA,Ld.Br.Rep.25O, Nr.289,Bl.37. Vgl.auch Genschmer,S.25. J.v.Oppen- "asozial"; Familie v.Bassewitz (Mechow) - "alte reaktionäre Familie".

147 Bauerkämper, Antifaschismus, S.631.

148 BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OB, Nr.289,Bi.4/5.

149 Ebenda, Nr.273,Bl.99. Eine Erfassungsliste des Großbesitzes vgl.Dokument 5, die Liste der "Faschistenbetriebe" (Stand v. 1.10.1947) Dokument 6.

150 Ebenda, Nr.281 ,B!.5O. So gelang es einem Enteigneten in Warnsdorf wieder in seinen Besitz eingesetzt zu werden. BA Potsdam,DK-l, 7562, Bi. 366.

151 Ebenda, Nr. 265.

152 BA Potsdam, DK-l,Nr.7559, Bl. 407f

153 BLHA,Ld.Br.Rep.25O, LRA OP, Nr.294.

154 Ebenda, Nr.279.

155 So z.B. eine Enteignung mit Ausweisung in Beveringen im Mai 1949. Ebenda,Nr.281.

156 BLHA.LcLBr.Rep.250,LRA OP,Nr.277,Bl. 155. Besonders aufdiesen Gütern stieß die Herbstbestellung 1945 auf allergrößte Schwierigkeiten, da es an Zug-,Zucht und Mastvieh mangelte.Ebenda,Bl. 181. In den Städten Pritzwalk und Wittstock ließ die SMAD noch vor­handene Industrieanlagen der lüchindustrie demontieren (Quandt/ Paul), ebenso die Bür­stenfabrik der Familie Grimme in Pritzwalk

157 Ebenda,Nr.290,Bl.233/234.Ein Beschwerdebrief des Bürgermeister der Gemeinde Schönberg vom Oktober 1946 beklagte den Diebstahl von 20 Zentnern Kartoffeln durch die Rote Armee. Der Rest der Kartoffeln wurde dem Frost preisgegeben. Desweiteren war die Einsaat des Winterroggens durch Militärfahrzeuge total zerstört worden. KA Kyritz, Nr. 12, Schönberg.

158 BA Potsdam, DK-1, Nr. 7592,Bl.93.

159 So konnte Groß Langerwisch nicht übergeben werden, da die dort wirtschaftenden Offi­ziere große Restgüter über 150 ha zurückbehalten wollten. Angeblich waren auch die erfor­derlichen Dokumente nicht zur Stelle.BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.289,Bl. 13. Das Gut wurde endgültig erst 1947 übergeben und verblieb als Mustergut (VVG) bei der Provinzial­verwaltung. Hier waren nur 100 ha zur Versiedlung abgegeben worden.

160 Die vier Flugplätze lagen in Kyritz, Wittstock, Schmolde und Redlin. Ebenda,Nr. 293. 76/ jzOn den 1249 ha Land wurden 289 ha zur Verfügung gestellt.83 ha erhielten Siedler in Breddin. 93 ha hatte die SMAD beschlagnahmt. BA Potsdam, DK-l.Nr. 7592,B1.212.

161 Vgi den Schriftverkehr mit Rechtsgutachtenfür Heiligengrabe in:BLHA,Ld.Br.Rep.25O, LRA OP, Nr.260,Bl.226. In einem Brief des Landrates an den Oberlandrat forderte dieser, daß die Stiftsdamen in Marienfließ nun endlich auch ihre Gebäude (für Neusiedler) zu verlassen hätten.Ebenda,Nr. 29O,B1.118.

162 Ebenda, Nr. 279.

163 1947 wurden auch vordem getätigte Waldzulagen an Altbauern zum Teil wieder rückgängig gemacht, da diese durch die Gemeindekommissionen "unberechtigt zugeteilt" worden waren. Hatten im März 1946 504 Altbauern 1472 ha Wald erhalten, so waren es 1949 nur noch 306 mit 749 ha. Vgl auch die Gesamtstatistik 1949 in diesem Abschnitt.

164 BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.294.

165 Ebenda,Nr.276. Das Forstamt in Kyritz beschwerte sich im August 1946 beim Landes­forstamt Potsdam über die "völlig untragbare Form der Waldaufteilung im Kreis Ostprignitz" und forderte eine Reduzierung des Aufteilungssolls auf "höchstens 10 000 ha".Ebenda,Nr.

166 273,Bl.44.

167 Ebenda,Nr. 280,Bl. 350. Der Landrat schlug der Provinzialverwaltung vor, die Fischerei­gerechtigkeiten nicht den Siedlern, sondern den VdgB zu übergeben.

168 Ebenda,Nr.294. So gab esz.B. keine Enteignungen in Alt Krüssow, Babitz, Beckenthin, Schönhagen b. Gumtow, Stüdenitz, Suckow, Telschow, Vehlin. Ebenda,Nr.281,Bl.69- 77. Die Gesamtstatistk enthält auch Angaben über Inventar und Gebäude. Eine statistische Aufschlüsselung für jede Gemeinde nach den verschiedenen Grös­senklassen der Empfänger (Neu- und Altbauern)för 1946 in: L. Enders (Bearb.), Historisches Ortslexikon für Brandenburg,Teil 1, Prignitz, Weimar 1962. Veröjfentl. des Brandenburgi­ schen Hauptarchivs, Potsdam, 3.)

169 jjje Provinzial guter waren sogenannte Mustergüter, die nicht aufgeteilt wurden und als Saatgut- bzw.Saatzuchtbetriebe, oder zur Pferde- und Rindviehzucht dienten. Dies betraf die Güter in Dahlhausen/Horst, Holzhausen, Jabel,Groß Langerwisch und Pritzwalk/Kammermark.

170 So wurden beispielsweise alle Brennereien des Kreises am 1.9.1946 den Kreisausschüssen der VdgB übergeben. BLHA, Ld.Br.Rep.25O,Nr.29O, Bl.56.

171 jm Bodenfond befanden sich noch 206 Objekte, darunter die Herrenhäuser und Schlösser mit ihren Parks und Gärten, aber auch Sumpf, Moore und Ödland. Eine Verfügung vom 19.12,1949 bestimmte, die noch im Bodenfond befindlichen Flächen in den Besitz der Gemeinden zu überfuhren. Ebenso kam es noch zur teilweisen Neuaufteilung von Besitzgrößen über 15 ha. KA Kyritz,Nr. 635,Bork. In einem Runderlaß der brandenburburgischen Provinzial­regierung deseiben Jahres (37/49) wurde verfugt, daß Gebäude, die sich nicht zur Bildung selbständiger Hofstellen eignen, in Eigentum des Volkes zu überführen und einem Rechtsträger zu übergeben sind.BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.288.

172 Vgl Stephan, 1985, S. 39/40.

173 BLHA,Ld.Br.Rep. 250,LRA OP,Nr.561.So wurde beispielsweise das Gutshaus in Bantikow ein Säuglings- und Mütterheim und am 21.5.1949 in das Grundbuch als "Volkseigentum" eingetragen. KA Kyritz, Nr.637,Bantikow.

174 Stephan, 1965, S39.

175 Henning,S. 229. Henning führt dafür zwei hauptsächliche Gründe an: l.Die großbäuerliche bzw. großbetriebliche Agrarstruktur in Ostdeutschland erwirtschaftete Nahrungsmittelüber­schüsse, die wesentlich höher lagen als im kleinbetrieblich geprägten Westdeutschland. 2. Trotz teilweise schlechter Bodenqualität wies die ostdeutsche Landwirtschaß eine überdurchschnitt­liche Ertragskraß auf

176 G.G.Kotow: Agrarverhältnisse und Bodenreform in DeutschlandBd 1, Berlin 1959,S. 221.

177 p Reinert: Methodische Hinweise, S. 42. Reinert spricht von einer "ungünstigen" Zusammensetzung einiger Gemeindekommissionen, die ihre Aufgaben noch keinesfalls bewältigten. In Reckenthin wurden die Umsiedler gegenüber den Einheimischen zwar nicht benachteiligt, jedoch hatte die Bodenzuteilung " zunächst viel Hin und Her durch Austausch einzelner Parzellen unter den Siedlern zur Folge. Jeder war bestrebt, durch die Landzuteilung innerhalb seiner Größenklasse an deren obere Grenze zu gelangen. "A.Guthke: Die Bodenre­form in Reckenthin/ Tüchen, in: Pritzwalk und die Prignitz, hsg.v.J.Schulze, Pritzwalk 1961, S. 100. Beiträge zur Heimatkunde)

178 BA Potsdam,DK- l,Nr.7559,Bl.416.

179 Dabei hatte der Oberlandrat gefordert, daß die Ernteerträge 1946 die von 1945 unter den alten Gutsbesitzern übertreffen sollen.BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.290,Bl.229. Der Landrat (KPD) forderte "drastischeMaßnahmen"für die Frühjahrsbestellung 1946.Stephan, 1965,8.41. 195 BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.291,Bl. 140. Vgl. auch Dokument 8.

180 BA Potsdam, DK-l,Nr.7561,Bl.468.

181 KA Kyritz,Nr. 12,Schönberg.

182 Ebenda.

183 Ebenda, Nr.274,Dannenwalde.

184 potsdam, DK-l,Nr. 7559,Bl.449.

185 Bauerkämper, Bodenreform, S. 287. Reinert spricht von "einer schwankenden Haltung man­cher Neusiedler in den ersten Monaten der Bodenreform". Reinert, Methodische Hinweise,S.33.

186 BLHA,Ld.Br.Rep.250, Nr.278.

187 Ebenda, Nr. 279. Die Gemeinde Schönberg meldete 1947 auffällig viele Rückgaben

188 von Siedlerstellen.Die Neubauern beschwerten sich hier über eine erneute Waldaufteilung, wodurch einige Siedler schlechteren Wald als vorher erhielten.KA Kyritz,Nr. 12,Schönberg.

189 Bauernkämper,Bodenreform,S.285. Vgl. auch Skibbe/Reuber (Bearb.),Die Bodenreform in Deutschland,S.21 : "Auf Grund der Bodenreformverordnung wurden die Grundbuchblätter der Großgrundbesitzer vernichtet. "

190 pg BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.281.

191 Ebenda,Nr.288,Bl.59. 1949 waren im Landkreis 5 679 neue lndididualeigentümer in die Grundbücher eingetragen worden.Ebenda,Nr.286,Bl.6.

192 Bauerkämper: Das Neubauembaupogramm im Land Brandenburgia: JBBL,Jg.45, 1994,8189.

193 BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.286,BL86.

194 Quelle: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Ld. Br. Rep. 208, Nr. 206; gestaltet nach Vorlage von Jürgen Knöfler und Kurt Metschies Berlin/Potsdam Ebenda, Nr.279. y g/ Bericht über den Stand des Bodenreformbauprogramms von 1947 in: Ebenda, Nr.221,Bl.l27~130.

195 KA Kyritz,Nr.274, Dannenwalde.

196 KA Kyritz, Nr.274,Dannenwalde.

197 Ebenda.So fanden Aktionen im März und August 1948 mit 100 "freiwilligen Helfern" in Dannenwalde statt.Auch kamen Bau-Brigaden der FDJ zum Einsatz. Vgl. Nelles,S.l 18.

198 Ebenda.

199 Ü94 g)er Verfasser besuchte anläßlich dieser Arbeit einige ehemalige Güter des Kreises und fand beispielsweise die Schlösser in Demerthin und Horst b. Blumenthal, sowie das Gut in Dannenwalde in einem völlig verwahrlosten Zustand vor.

200 KA Kyritz, Nr. 274, Dannenwalde..

201 Bauerkämper,Neubauernbauprogramm,S. 191. Nelles, hatte für 1948 von einer

202 % igen Planerfüllung in Industrie und Handwerk und sogar von einer 193 % igen Erfüllung des Bauprogramms gesprochen. Vgl. Nel les, S. 118/119. BLHA,Ld.Br.Rep.238,Bodenkulturamt Perleberg,Nr. 2.

203 Ebenda,Rep.250, LRA OP,Nr.221,B1.47. Bericht vom 3.1,1949 Ebenda,Nr. 561.

204 Ebenda,Nr. 561. Meldung vom 21.7.1949.

205 Bauerkämper, Neubauernbauprogramm,S. 191.

206 Quelle: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Ld. Br. Rep. 208, Nr. 206; gestaltet nach Vorlage von Jürgen Knöfler und Kurt Metschies Berlin/Potsdam Ebenda, Nr.279. go auch in Dannenwalde, wo der Rat der Gemeinde im April 1949 Arbeitskräfte­

207 Quelle: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Ld. Br. Rep. 208, Nr. 206; gestaltet nach Vorlage von Jürgen Knöfler und Kurt Metschies Berlin/Potsdam Ebenda, Nr.279. mangel beklagte, ansonsten sei kein Vorwärtskommen bei den Bauauflagen abzusesehen. KA Kyritz,Nr. 274,Dannenwalde.

208 Ebenda.

209 BLHA,Ld.Br.Rep.238, Bodenkuliuramt Perleberg,Nr. 2. Als Grund für die Flucht wird hier auch der Wald genannt, welcher bis zu diesem Zeitpunkt den Neubauern als "Sparkasse" gedient hatte. Dieser war nun abgeholzt oder nicht mehr uneingeschränkt nutzbar.

210 Vgl.Stephan, 1985,838.

211 Nelles,S.96.

212 29& So in einem Schreiben der Kreisverwaltung: "Alle von der Verwaltung gegebenen Anordnungen sind Anordnungen der Partei (SED-d.Verf) und dementsprechend zur Durch­führung zu bringen. "BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.221,Bl.99.

213 Nelles,S. 102.

214 "jjer Kreis- Antifa- Block hat wesentlich die politische Linie des Kreises mitbestimmt. " Ebenda,S. 103. Nelles sah in diesem Block ein Leninsches "Wundermittel" und ein Mittel zur erfolgreichen Durchsetzung der politischen Linie der marxistisch- leninistischen Partei.

215 Nelles,S. 106.

216 BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.290,Bl.263.

217 Nelles, S.109.

218 Ebenda.

219 Reinert,Dokumente, S-90. Die Aufgaben der VdgB hatte die KPD so umrissen:

220 "Sie sind die Organe der werktätigen Bauern im Dorfe,... und nicht zuletzt die Stützpunkte der Partei in jedem Dorfe. " Schwank/Göttlicher, KPD und demokratische Bodenreform, S.855. Die VdgB wurden 1949 durch die staatlichen Maschinen- Ausleihstationen (MAS) abgelöst.

221 2*° Christopeit,S.101.

222 Bauerkämper, Bodenreform, S. 288. 2^8 Nelles,S. 107. So in der Gemeinde Buchholz.Auch hatten hier die Altbauern den Neu­siedlern die gerade verteilten Möbel wieder abgenommen.Ebenda.

223 KA Kyritz,Nr.276,Damelack. "Die Bevölkerung muß durch Propaganda, Werbeplakate ... auf die Notwendigkeit dieser Aktion hingewiesen werden.Redner werdenfür derartige öffent­liche Versammlungen von hieraus (Kyritz-d Verf.) zur Verfügung gestellt. " Ebenda.

224 christopeit,S.99.

225 Ebenda..

226 Ebenda.

227 BLHA,Ld.Br.Rep.250,LRA OP,Nr.289,Bl. 7.

228 Quelle: Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam, Ld. Br. Rep. 208, Nr. 206; gestaltet nach Vorlage von Jürgen Knöfler und Kurt Metschies Berlin/Potsdam Ebenda, Nr.279. p)ie "Qroße Sowjet- Enzyklopädie" stellt fest: "Die Agrarreform in Ostdeutschland ist

229 Die Verwaltungsgliederung entspricht dem Stand von Januar 1950 eine konsequente demokratische Reform, die unter der Leitung und mit Unterstützung der SMAD verwirklicht wurde, " zitiert nach v, Kruse,S, 17. Über das Selbstverständnis der SED

230 vgl.Anm.208.

231 Vgl.Bauerkämper, Bodenreform,S. 290.In der Folge lehnte die Mehrzahl der Parlamenta­rier in den westdeutschen Landtagen eme Bodenreform ab. Auch kündigten die westdeut­schen Bauernverbände 1948/49 freiwillige Landabgaben an. Der Kalte Krieg hatte die Gegensätze zwischen den Alliierten vertieft.Ebenda.

232 22° Der Konsens der Alliierten dürfte darin zu sehen sein, daß " kein anderer Teil der deut­schen Oberschicht so geschlossen und aktiv an der Zerstörung der Weimarer Republik und für die Machtübertragung an Hitler gearbeitet hat wie die ostelbischen Rittergutsbesitzer. " H.A. Winkler: Die deutsche Gesellschaft der Weimarer Republik und der Antisemitismus, in: B.Martin/ E.Sclndin (Hsg.): Die Juden als Minderheit in der Geschichte, München 1981,S.288.

233 hierzu den sehr instruktiven Beitrag von H.G.Merz: Bodenreform in der SBZ. Ein Bericht aus dem Jahre 1946. in: Deutschland-Archiv, Jg.24,Heß ì 1J99LS.1159- 1170. Der Beitrag enthält ein zeitgenössisches Dokument über die "demokratische Bodenreform" aus der Sicht des Landwirtschaftsfachmannes Anton Hilpert. Hilpert war Bürgermeister in einer Gemeinde in Thüringen. In seiner "Denkschrift über die ostdeutsche Bodenreform" schrieb dieser : "Strittig ist also nur die Frage nach dem Wie und Wann einer Boden­reform. " Ebenda, S, 1167,

234 Bauerkämper,Bodenreform,S.290.

235 22$ Görlitz, S. 302. So schrieb aueh Hilpert: "Die ganze Bodenreform bekam einen rein po­litischen Anstrich und hatte mit sachlichen Argumenten nichts mehr zu tun. " Merz,S. 1166. Auch einer der Hauptverantwortlichen bei der Durchführung der "Bodenreform", Bernhard Bechler,gab zu, daß die "Bodenreform" in erster Linie eine politische Maßnahme war. Vgl. B. Hechler: "Erinnerungen an die Bodenreform",in: Märkische Heimat,Heß 4, Potsdam 1985. (r Heimatbeiträge zur Geschichte des Bezirkes Potsdam.)

236 20 "Der Freie Bauer" vom 25.8.1946, zitiert nach M.Hoffinann: Das Schicksal der Boden­reformwirtschaften in der DDR. Ein Beitrag zur Analyse der Agrar- und Eigentumspolitik der SED, Köln 1978, S. 25. (= Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaßliche und inter­nationale Studien, 37.)

237 "Tägliche Rundschau" vom 16.77.1950, zitiert nach Hoffmann, wie Anm.230.

238 ßz Ulbricht: Die Staatslehre des Marxismus- Leninismus und ihre Anwendung auf Deutschland, Berlin (Ost) 1958,S.59, zitiert nach Hoffmann, wieAnm. 230.

239 Henning, S.235.

240 23^ Allerdings werden diese Ausgleichszahlungen nach dem Einheitswert von 1935 berechnet und dann degressiv gekürzt, im Extremfall um mehr als 90 %. Von diesem Betrag wird die be­reits gezahlte Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz abgezogen, so daß "der aktuelle Entwurf des Gesetzes problematisch wegen zu geringer Höhe der Entschädigung ist. " W.Graf Vitzthum, FAZ v. 14.4.1994, zitiert nach A.Kayser: Neues zur Bodenreform und zur Entschädigung, in: ZOV, Jg.4,3/1994,S.50.

241 T.Gerstner: Die Bodenreform in der SBZ, in: ZOV, Jg 5, 5/1995,S.333. "Offensichtlich in dem sicheren Wissen, daß diese Vorgehensweise (bei der Bodenreform- d.Verf.) mit dem gelten­den Völkerrecht nicht in Übereinstimmung zu bringen war, hat es die SM AD dann unterlassen, selbst einen Befehl zur Durchführung zu erlassen; diese Drecksarbeit' hat Stalin bzw. die SMAD der Parteiführung der KPD überlassen. Die Bodenreformen waren daher kein be­satzungsrechtlicher, sondern ein besatzungshoheitlicher Eingriff gewesen. Auch wenn die UdSSR letztlich die Initiatorin der Bodenreformen war, ändert dies nichts daran, daß diese Maßnahmen mit dem geltenden Besatzungsrecht nicht zu vereinbaren und daher nichtig sind. " Ebenda, S. 334.

242 Hans-Herman Lochen: Grundlagen der Enteignungen zwischen 1945 und 1949, in: Deutschland-Archiv, Jg.24, Heß 10, 1991,8.1038.

243 pgi Albrecht von dem Borne .Privateigentum- Gefährdung und Bewährung eines Grundwertes im Einigungsprozeß, in: Burgen, Schlösser, Gutshäuser in Brandenburg und Berlin, hsg. v. Bruno J. Sobotka, Stuttgart 1993,858- 63. Der Beitrag enthält mehrere, öko­nomisch plausible Arguntente für eine Rückgabe an die Eigentümer, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden kann. Vgl. dazu auch Ch. Rechberg: Restitutions* verbot. Die "Bodenreform" 1945 als Finanzierungsinstrument für die deutsche Wiederver­einigung Deutschlands 1990. München 1996.

244 ygi Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg (Hsg.): Die Vermögensaus- stattungder ostdeutschen Bundesländer,Potsdam 1993. Daraus entnommen Dokument 10.

245 Ebenda, S. 3. So stellte auch Vitzthum,wie Anm.234, fest: "Der Gesetzgeber verhält sich nicht verfassungsgerecht, wenn er die Rückübertragung von Grundstücken auf die früheren Berechtigten oder ihre Erben faktisch auch dann unmöglich macht, wenn die öff entliche Hand selbst über dieses Vermögen verfugt, eine Privatisierung ohnehin stattzufinden hat und bessere Rechte Dritter nicht entgegenstehen. " Bei dem Streit zwischen Bund und Land geht es um nicht weniger als ca. ein Drittel der Fläche Brandenburgs, ca.25 % der landwirtschaft­lichen Nutzfläche (340 000 ha), ca. 50 % des Waldbestandes (475 000 ha), ca.60 % der Ge­wässerfläche (60 000 ha) Brandenburgs sowie zahlreiche Schlösser und Herrenhäuser.

Ende der Leseprobe aus 96 Seiten

Details

Titel
Die Bodenreform im brandenburgischen Kreis Ostprignitz 1945 - 1949. Eine historische Analyse der Vorgänge
Hochschule
Freie Universität Berlin  (FB Geschichtswissenschaften)
Note
1,0
Autor
Jahr
1996
Seiten
96
Katalognummer
V508802
ISBN (eBook)
9783346098894
ISBN (Buch)
9783346098900
Sprache
Deutsch
Schlagworte
deutsche Nachkriegsgeschichte
Arbeit zitieren
Peter Boigk (Autor:in), 1996, Die Bodenreform im brandenburgischen Kreis Ostprignitz 1945 - 1949. Eine historische Analyse der Vorgänge, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/508802

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