Vorteile und Probleme des Sofortprogramms der Bundesregierung - 100.000-Plätze Programm


Hausarbeit, 2005

23 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. JUMP – Von den Anfängen bis zum Ende
2.1 Definitionen
2.2 Das Jahr 1998 – Darstellung der Ausgangssituation
2.3 Das Sofortprogramm
2.3.1 Das Jahr 1999 – JUMP trat in Kraft
2.3.2 Das Jahr 2000 – JUMP wurde verlängert und um einen Mobilitätszuschuss ergänzt
2.3.3 Das Jahr 2001 – JUMP ging ohne inhaltliche Änderungen in die zweite Verlängerung
2.3.4 Das Jahr 2002 – JUMP im dritten Jahr, nun auch mit Jugendteilzeithilfe
2.3.5 Das Jahr 2003 – JUMP ging in die Endphase, in der die Ausbildungsfähigkeit sichergestellt werden sollte
2.3.6 Das Jahr 2003/2004 – JUMP Plus für Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger

3. Neutrale Beurteilung des Sofortprogramms
3.1 Vorteile
3.2 Probleme

4. Eigene Beurteilung des Sofortprogramms

5. Literaturverzeichnis
A. Tabelle 1 Ausbildungssituation 1998-2004 Teil 1
B. Tabelle 2 Ausbildungssituation 1998-2004 Teil 2

1. Einleitung

„470.000 Jugendliche ohne Ausbildung bzw. Arbeit“, diese Aussage beherrschte die Schlagzeilen Ende der 90er Jahre. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland, und hier insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit, wurde allgemein als bedrohlich hoch empfunden. Die Betroffenen reagierten ebenso mit Unzufriedenheit wie die Bürger allgemein. Die Unzufriedenheit hatte zunehmende Tendenz, da die turnusmäßig erschienenen Statistiken über die Arbeitslosenzahlen keinen Trend zur Besserung der Situation aufzeigten und die „Politik“ nach Auffassung der unzufriedenen Bürger nicht die nach deren Dafürhalten erforderlichen Aktivitäten an den Tag legte. Nicht zuletzt nach entsprechendem Druck der EU legte die Bundesregierung das in dieser Arbeit beschriebene Sofortprogramm auf, mit dessen Hilfe ab 1999 jedes Jahr 100.000 Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Jugendliche geschaffen werden sollten. Damit wurde angestrebt, die Jugendarbeitslosigkeit spätestens bis zum Jahr 2003 zu beseitigen.

Im Folgenden definiere ich zunächst die wichtigsten in dieser Arbeit von mir verwendeten Begriffe. Sodann folgt für jedes Kalenderjahr eine der schnellen Übersicht dienende Zusammenstellung der wichtigsten Daten zum Sofortprogramm, zur Ausbildungssituation und zur Jugendarbeitslosigkeit. So lässt sich meiner Meinung nach der Erfolg der Bemühungen der Bundesregierung am besten beurteilen. Im weiteren Verlauf der Arbeit zeige ich Vorteile und Probleme des Sofortprogramms aus Sicht einiger Beteiligter auf. Diese Arbeit schließt mit einer eigenen Beurteilung ab.

2. JUMP – Von den Anfängen bis zum Ende

2.1 Definitionen

Im nachfolgenden Text werden einige fachspezifische Wörter benutzt, die an dieser Stelle definiert werden.

Zunächst soll erklärt werden, wer als „arbeitslos“ und als „jugendlicher Arbeitsloser“ bezeichnet wird. Die Definition der Bundesanstalt für Arbeit[1] besagt: Arbeitslos ist, wer „vorübergehend in keinem Beschäftigungsverhältnis steht und eine Beschäftigung sucht.“ Hierzu zählt auch, wer nur eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich als Arbeitnehmer, Selbständiger oder mithelfender Familienangehöriger ausübt. Des Weiteren „muss man jünger als 65 Jahre alt und arbeitsfähig sein. Ebenso muss eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgen.“ Zum Kreis der jugendlichen Arbeitslosen zählen „Menschen, die im Sinne der vorangegangenen Definition als arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet sind und ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.“[2]

Das Ausbildungsangebot errechnet sich gemäß § 86 Abs. 2 BBiG[3] aus der Summe der am 30. September neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten unbesetzten Ausbildungsplätze. Die Ausbildungsnachfrage ergibt sich nach Addition der am 30. September neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sowie der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsplätze suchenden Personen. Die Angebots-Nachfrage-Relation, kurz ANR genannt, gilt als eine der wichtigsten Kennzahlen zur Darstellung der Ausbildungsmarktsituation. Sie beschreibt das Verhältnis des Ausbildungsangebots zu den Nachfragern.[4]

2.2 Das Jahr 1998 – Darstellung der Ausgangssituation

Am 21. November 1997 wurde von den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf dem Europäischen Beschäftigungsgipfel beschlossen, dass nach fünf Jahren kein Jugendlicher länger als ein halbes Jahr lang ausbildungs- oder arbeitslos sein soll. Folglich sollten ab dem Jahr 2003 jede und jeder Jugendliche nach höchstens einem halben Jahr der Arbeitslosigkeit einen Ausbildungsplatz, einen Arbeitsplatz oder einen Platz in einer Umschulungs- oder Beschäftigungsmaßnahme erhalten.[5]

Ausbildungssituation 1998:

Im Jahr 1998 kamen bundesweit auf 100 Ausbildungsplatznachfrager genau 98,1 Ausbildungsplätze. Eine differenzierte Betrachtung für die alten und die neuen Länder zeigte, dass sich die Situation in den alten Ländern mit 100,1 Ausbildungsplätzen positiv, dafür aber in den neuen Ländern und Berlin mit 91,9 weitaus schlechter darstellte. [6] Es wurde also 1998 keine ausgeglichene Ausbildungsplatzbilanz erreicht. Eine Konsequenz daraus war, dass eine erhebliche Zahl von jungen Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchten, in berufsvorbereitende Maßnahmen und Schulen ausweichen musste. Zum 30. September 1998 standen bundesweit etwa 23.400 unbesetzten Ausbildungsplätzen knapp 36.000 unvermittelte Bewerber und Bewerberinnen gegenüber.[7]

Arbeitsmarktsituation 1998:

Im Jahr 1998 waren insgesamt 471.709 Jugendliche bei den Arbeitsämtern als arbeitslos gemeldet. Dies waren elf Prozent der jahresdurchschnittlichen Gesamtzahl der Arbeitslosen in Deutschland.[8]

2.3 Das Sofortprogramm

2.3.1 Das Jahr 1999 – JUMP trat in Kraft

Die seit mehreren Jahren sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit und die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union waren zwei Gründe für die neu gebildete Bundesregierung, das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit – Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung Jugendlicher“ ins Leben zu rufen. Das Bundeskabinett beschloss am 25. November 1998 die Eckpunkte für dieses Programm, welches auch den Namen „JUMP“ trug. Angelehnt an das Ziel, im Jahr 1999 100.000 Jugendlichen bis 25 Jahre, die nach dem 30. September noch einen Ausbildungsplatz für das laufende Ausbildungsjahr suchten, sowie arbeitslosen Jugendlichen eine Ausbildung, eine Qualifizierung oder eine Beschäftigung zu vermitteln[9], wurde das Sofortprogramm auch 100.000-Plätze Programm genannt. Die Bundesregierung stellte eine finanzielle Förderung von zwei Milliarden DM, inklusive der Finanzierungsanteile aus dem Europäischen Sozialfonds, für den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung.[10]

Die einzelnen Maßnahmen wurden im Artikel 1 „Ziele und Leistungen“ im Absatz 2 aufgelistet:[11]

1. Förderung von lokalen und regionalen Projekten zur Ausschöpfung und Erhöhung des betrieblichen Lehrstellenangebotes. Mit diesen Projekten sollten noch nicht genutzte betriebliche Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft sowie neue zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze mobilisiert werden. (Siehe Artikel 2)
2. Vermittlung von berufsbezogenen Deutsch-Kenntnissen. Dadurch sollte arbeitslosen oder ausbildungssuchenden Jugendlichen mit Migrationshintergrund die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung erleichtert werden. Des Weiteren sollten mögliche migrationsspezifische Defizite ausgeglichen werden (Siehe Artikel 3 – ersetzte Artikel 3 der bisherigen Fassung; neu eingefügt mit der siebten Änderung vom 6. Juni 2003[12] )
3. Ein Ausbildungsjahr in außerbetrieblicher Ausbildung für im Dezember noch nicht vermittelte Bewerberinnen und Bewerber und gegebenenfalls Fortsetzung der außerbetrieblichen Ausbildung bis zum Berufsabschluss. Unter bestimmten Umständen konnte Jugendlichen, die am Ende des Jahres bei den Arbeitsämtern als noch nicht vermittelte Bewerberinnen und Bewerber um Ausbildungsplätze für das laufende Ausbildungsjahr gemeldet waren, eine Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung angeboten werden. (Siehe Artikel 4)
4. Nachholen des Hauptschulabschlusses. Arbeitslose Jugendliche ohne Hauptschulabschluss konnten im Rahmen einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme auf den nachträglichen Erwerb vorbereitet werden. (Siehe Artikel 5)
5. Arbeit und Qualifizierung für (noch) nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche (AQL). Diese Maßnahme diente der Verbesserung des Übergangs von Jugendlichen ohne oder mit schwachem Schulabschluss in eine betriebliche oder sonstige Ausbildung. Dabei handelte es sich um eine Kombination aus einem sozialversicherungspflichtigen betrieblichen Praktikum mit einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. (Siehe Artikel 6)
6. Berufliche Nach- und Zusatzqualifizierung. Die Vermittlungsfähigkeit arbeitsloser oder von Arbeitslosigkeit bedrohter Jugendlicher in Arbeit sollte mit dieser Maßnahme verbessert werden. (Siehe Artikel 7)
7. Lohnkostenzuschüsse für arbeitslose Jugendliche. Durch Gewährung von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber sollte arbeitslosen Jugendlichen die Eingliederung in das Erwerbsleben erleichtert werden. (Siehe Artikel 8)
8. Jugendteilzeithilfe. Unter bestimmten Umständen konnte die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung durch Leistung eines Aufstockungsbetrages an arbeitslose Jugendliche gefördert werden. Diese Förderung war allerdings auf die Arbeitsamtsbezirke begrenzt, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt des Vorjahres über dem Bundesdurchschnitt lag (Artikel 8a - neu eingefügt mit der fünften Änderung vom 29. Mai 2002[13] )
9. Qualifizierungs-Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM). Die Jugendlichen sollten mit Hilfe dieser Maßnahme Qualifikationen im beruflichen Bereich erwerben, die auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind. (Siehe Artikel 9)
10. Beschäftigungsbegleitende Hilfen. Insbesondere Jugendliche, die aus persönlichen Gründen ohne die Förderung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder aufrechterhalten konnten, sollten gezielte Hilfen zur Qualifizierung und Stabilisierung angeboten werden, um ihre betriebliche Eingliederung zu fördern. (Siehe Artikel 10)
11. Soziale Betreuung zur Hinführung an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzliche soziale Betreuungsmaßnahmen sollten besonders den benachteiligten arbeitslosen Jugendlichen die Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erleichtern. Für die Träger von Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten gewährte die Bundesanstalt für Arbeit Zuschüsse. (Siehe Artikel 11)

[...]


[1] Seit dem 1. Januar 2004 wird diese Institution „Bundesagentur für Arbeit“ genannt. Da es sich in dieser Hausarbeit um ein Thema aus den vorhergehenden Jahren handelt, wird immer noch die alte Bezeichnung gewählt.

[2] Vgl. Bundesanstalt für Arbeit: Presseinfo 54/03, 1. September 2003, http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent;jsessionid=DRlCyobznuEYfuNlxE3KBAIg859v2vNVrA8iLhdly2LrZ2jhmh7T!1321018811?docId=13493&rqc=1&ls=false&ut=0, 15. August 2005

[3] Mit dem Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung, welches am 1. April 2005 in Kraft trat, wurde das Berufsbildungsgesetz von 1969 und das Berufsbildungsförderungsgesetz von 1981 umfassend erneuert und zusammengeführt. Diese Definition war vorher in § 3 Abs. 2 des BerBiFG zu finden. Vgl. ausführlich zu diesem Thema: Brötz, R.: Berufliche Flexibilisierung und Berufsprinzip, in: BWP–Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Ausgabe 4/2005, S.11

[4] Die traditionelle Nachfragemessung ist als Indikator für das Interesse der Jugendlichen an einer Berufsausbildung nicht mehr angemessen. Siehe zur Problematik der statistischen Erfassung Kapitel 3.2 Probleme, vgl. dazu auch Schöngen, K.: Ausbildungspakt 2004 – eine Bilanz der Nachvermittlung, in: BWP-Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Ausgabe 3/2005, S. 39,40

[5] Vgl. Richter, I.: Jugendarbeitslosigkeit, Opladen 2000, S. 11

[6] Vgl. Daten in A Tabelle 1 Ausbildungssituation 1998 – 2004 Teil 1

[7] Vgl. Daten in B Tabelle 2 Ausbildungssituation 1998 – 2004 Teil 2

[8] Vgl. Bundesanstalt für Arbeit,. Arbeitsmarktstatistik 2000. Kapitel II.C./1. Deutschland, Tabelle 1, S. 62

http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000100/html/jahr/index.shtml, 8. August 2005

[9] Vgl. Richtlinien zur Durchführung des Sofortprogramms 1999, Artikel 1, Absatz 1

http://www.blbs.de/archiv/pressemeldold/juarlos.htm#Presseerklärung%20des%20BLBS%20- 01.02.2002, August 2005

[10] Vgl. Richter, I.: Jugendarbeitslosigkeit, Opladen 2000, S. 11

[11] Vgl. dazu auch: Küppers, Leuthold, Pütz, Handbuch Berufliche Aus- und Weiterbildung, S. 171 f.

[12] Vgl. o. V.: Änderungsdokumentation, o.J., http://www.lexisnexis.de/aedoku?STWT=Art.+4+SPR+1999&rechtsstand_datum=2003-11-21&aenderung=22968#zArt.+4, August 2005

[13] Vgl. o.V.: Änderungsdokumentation, o.J., http://www.lexisnexis.de/aedoku?STWT=Art.+4+SPR+1999&rechtsstand_datum=2003-01-01&aenderung=22966#zArt.+4, August 2005

Ende der Leseprobe aus 23 Seiten

Details

Titel
Vorteile und Probleme des Sofortprogramms der Bundesregierung - 100.000-Plätze Programm
Hochschule
Hochschule Bremen
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
23
Katalognummer
V50641
ISBN (eBook)
9783638468275
ISBN (Buch)
9783638598156
Dateigröße
798 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Bewertet vom ehem. Präsidenten des BIBB, Professor Dr. Helmut Pütz
Schlagworte
Vorteile, Probleme, Sofortprogramms, Bundesregierung, Programm
Arbeit zitieren
Kristina Mechnik (Autor:in), 2005, Vorteile und Probleme des Sofortprogramms der Bundesregierung - 100.000-Plätze Programm, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50641

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