Zur Kontroverse eines neuen magischen Vierecks der Wirtschaftspolitik

Überlegungen für ein neues "Stabilitäts- und Wohlstandsgesetz" im Spiegel der wirtschaftspolitischen Programme der Bundestagsparteien


Hausarbeit (Hauptseminar), 2019

36 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kontextualisierung: Das Stabilitätsgesetz von 1967 und seine Bedeutung
für die Wirtschaftspolitik Deutschlands
2.1 Die Ziele des magischen Vierecks
2.2 Entstehungskontext und Bedeutung des Stabilitätsgesetzes

3. Zur Konzeption einer Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik durch ein reformiertes bzw. neues magisches Viereck
3.1 Konzeption eines neuen magischen Vierecks nach Dullien und
van Treeck (2012)
3.2 Kritik und fachwissenschaftliche Einordnung

4. Ist der von Dullien und van Treeck (2012) vorgeschlagene neue wirtschaftspolitische Zielkatalog auch parteipolitisch konsensfähig?
4.1 DIE LINKE
4.2 Bündnis 90/Die Grünen
4.3 SPD
4.4 CDU
4.5 FDP
4.6 AfD

5. Fazit und Ausblick

6. Literatur

1. Einleitung

Zu Beginn jeden Nachdenkens über das breite Feld der Wirtschaftspolitik stehen die Fragen, was Wirtschaftspolitik will, welche Ziele sie primär verfolgt oder verfolgen sollte, wie diese Ziele begründet sind und auch wie sie diese Ziele versucht zu erreichen. Beschäftigt man sich als Schüler in der Schule oder auch als Studierender im sozialwissenschaftlichen Studiengang mit den Grundlagen der Wirtschaftspolitik, so kommt man – bezogen auf Deutschland – am „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“, auch Stabilitäts- und Wachstumsgesetz genannt (kurz: StabG), aus dem Jahr 1967 mit den darin festgelegten vier wirtschaftspolitischen Zielen, die auch als magisches Viereck bekannt sind, nicht vorbei.

Die Festlegung zentraler Ziele für die Wirtschaftspolitik eines Landes ist, auch wenn es trivial klingt, immer auch eine politische Entscheidung bzw. das Ergebnis eines politischen Aushandlungsprozesses. Eine politische Entscheidung beruht dabei immer auch auf den jeweiligen historischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eines Staates, sowie den zur jeweiligen Zeit vorherrschenden Diagnosen, Normen und Bewertungen der Gegenwart und letztlich die unter Unsicherheit aufgestellte Prognose zur Zukunft (vgl. Schlösser 2009: 4ff, 34).

Mit dem Bewusstsein für diese sehr grundlegende Feststellung in Bezug auf politische Entscheidungen und politische Prozesse wird ein offener kritisch-reflektierender Blick auf die durch das StabG gesetzlich verankerten wirtschaftspolitischen Ziele möglich. Seit dem Jahr 1967, in dem das StabG verabschiedet wurde, hat sich nämlich sehr viel gewandelt. Nicht nur hat sich die Gesellschaft insgesamt grundlegend verändert. Auch die Politik in Deutschland bzw. die politischen und wirtschaftlichen Kontextbedingungen haben weitgehende Wandlungsprozesse durchgemacht (vgl. Singelnstein/Stolle 2006: 17-23; Kersting et al. 2008: 41ff).

Daraus lässt sich die Frage ableiten, ob das magische Viereck wirklich noch zeitgemäß ist. Dieser Frage sind auch die Ökonomieprofessoren Sebastian Dullien und Till van Treeck (2012) nachgegangen und haben ein „neues magisches Viereck“ entworfen. In ihren „Überlegungen für ein neues Stabilitäts- und Wohlstandsgesetz“, erörtern sie „Ziele einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik“, die ihrer Auffassung nach eher heutigen Anforderungen entsprechen.

Diese Arbeit macht es sich nun zur Aufgabe diese Konzeption eines neuen reformierten magischen Vierecks nachzuzeichnen und kritisch zu beleuchten, und das politische Potenzial dieses Reformvorschlags als Alternativkonzept zum ursprünglichen StabG zu diskutieren. Die aktuellen Parteiprogramme der im Bundestag vertretenen Parteien dienen als Grundlage für die Reflektion. Die darin je enthaltenen wirtschaftspolitischen Aussagen sind von besonderem Interesse. Orientierung gebende Fragestellung ist hierbei vor allem, ob der von Dullien und van Treeck aufgestellte (neue) Zielkatalog auch im „parteipolitischen Spektrum konsensfähig“ ist.

Um den Zielen dieser Arbeit nachzugehen ist es erforderlich zunächst eine Kontextualisierung vorzunehmen (Kapitel 2). Dafür wird das magische Viereck samt seiner Bedeutung für Deutschland und des nicht zu vernachlässigenden Entstehungshintergrunds in den Blick genommen. Das dritte Kapitel befasst sich dann mit der Frage, wie zeitgemäß das StabG noch ist. Dazu gehört auch die seit den 1990er Jahren immer wieder aufkeimende Kontroverse um ein neues magisches Viereck bzw. die Forderung nach einer der Zeit angepassten Umgestaltung des ursprünglichen StabG unter Berücksichtigung weiterer ergänzender Schlüsselziele der Wirtschaftspolitik, die erst in den letzten Jahren zunehmend in den Vordergrund gerückt sind. Hierzu wird beispielhaft das Modell von Dullien und van Treeck (2012) vorgestellt und diskutiert. Wie es letztlich um eine mögliche politische Umsetzung und die Konsensfähigkeit dieser Forderungen steht, ist Thema des vierten Kapitels. Dafür wird versucht die parteipolitischen Auffassungen zur Wirtschaftspolitik mit den Erkenntnissen aus Kapitel 3 abzugleichen und beispielsweise mithilfe der entsprechenden Parteiprogramme aufzuzeigen, ob und inwieweit die wirtschaftspolitischen Grundüberzeugungen oder Forderungen der Parteien mit Reformbemühungen bezüglich des wirtschaftspolitischen Grundgerüsts korrespondieren.

2. Kontextualisierung: Das StabG von 1967 und seine Bedeutung für die Wirtschaftspolitik Deutschlands

Conrad (2017: 3ff) definiert Wirtschaftspolitik als „die Gesamtheit aller [politischen] Aktionen, die den Wirtschaftsprozess ordnen oder steuern“. Eine solche bedeutende Aktion ist das Stabilitätsgesetz von 1967 (StabG). Durch die Festlegung auf zentrale qualitative makroökonomische Ziele bildet das StabG einen Rahmen für die Wirtschaftspolitik in Deutschland:

„Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen“ (StabG, §1).

2.1 Die Ziele des magischen Vierecks

Die vier in wechselseitiger Wirkungsbeziehung zueinanderstehenden Zielgrößen, nämlich Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, stetiges und angemessenes Wirtschafts-wachstum sowie außenwirtschaftliches Gleichgewicht, sind als Ausdifferenzierung des übergeordneten Gesamtziels des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts1 als gleichrangig zu betrachten; d.h. das Gesetz verpflichtet dazu alle vier zentralen Ziele gleichermaßen anzustreben und zu erreichen. Da das Erreichen aller vier Ziele gleichzeitig aber aufgrund von Zielkonflikten2 zwischen den Zielen stets eher unrealistisch bleiben wird, werden die vier Ziele des StabG auch allgemein als das ‚magische Viereck‘ bezeichnet (vgl. Edling 2008: 256f; Schlösser 2009: 13; Bofinger 2015: 252f).3

Das Wachstumsziel beschreibt im Grunde zwei Teilziele. Das Wachstum soll einerseits „stetig“ sein. Damit ist gemeint, dass „starke Ausschläge in der wirtschaftlichen Entwicklung vermieden werden“ sollen (Bofinger 2015: 253). Andererseits ist ein „angemessenes Wachstum“ gefordert. Auch wenn im StabG nicht definiert ist, was genau unter angemessen zu verstehen ist, wird das Kriterium der Angemessenheit in der Fachliteratur oft als „umweltverträgliches Wachstum“ interpretiert (vgl. Edling 2008: 258). Das Wachstumsziel ist durch folgende Aspekte begründet: Wachstum erhöht generell den materiellen Wohlstand und materielle Unabhängigkeit eines Landes und seiner BürgerInnen; es trägt zur „Entschärfung von Verteilungskonflikten“ bei; Wachstum hilft bei der langfristigen „Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme“ in einem Wohlfahrtsstaat; und „schließlich führt Wachstum in der Regel zur Sicherung und Steigerung der Arbeitsnachfrage sowie der Beschäftigung“ (ebd.: 259). Als Indikator für Wirtschaftswachstum wird das Bruttoinlandsprodukt (BIP) genutzt (ebd.: 260; Bofinger 2015: 253). D.h. wächst das BIP stetig und in angemessenem Umfang, so kann dieses Ziel des magischen Vierecks als erreicht angesehen werden.

Das Ziel des hohen Beschäftigungsstand ist in der öffentlichen Diskussion ebenso präsent wie das Ziel des Wirtschaftswachstums. Zwar wurde auch dieses Ziel nicht näher definiert, doch „es besteht Konsens darüber, dass man bereits ab einer Arbeitslosenquote von etwa 4 % im Bereich der Vollbeschäftigung liegt“. Die Zielerreichung lässt sich also anhand der Arbeitslosenquote erkennen. Der Zustand der Vollbeschäftigung kann als Optimum betrachtet werden. Der Fokus auf das Thema Arbeitslosigkeit und das Ziel eines hohen Beschäftigungsstandes ist von großer Bedeutung, da eine „hohe Unterbeschäftigung sehr viele Menschen existenziell ganz unmittelbar berührt“ und auch schon allein die Sorge den eigenen Arbeitsplatz zu verlieren kann „eine große persönliche Belastung“ darstellen (Bofinger 2015: 257). Arbeitslosigkeit führt also „finanziellen, psychischen und sozialen Belastungen“ auf Seiten der Bevölkerung, sie bedroht potenziell „die Stabilität demokratischer Systeme“, sie führt ferner „zu Einkommens- und Wachstumseinbußen“ und führt schließlich „zu staatlichen Mehrausgaben und Mindereinnahmen“ (Edling 2008: 273f).

Auch das Ziel der Preisniveaustabilität ist für eine Marktwirtschaft von großer Bedeutung. Stabilität des Preisniveaus meint, dass „nicht die einzelnen Preise, sondern im Durchschnitt die Preise und damit die Kaufkraft des Geldes in einer Volkswirtschaft konstant bleiben sollen“ (ebd.: 288). Geld könne „nur dann seine Funktionen erfüllen, wenn sein Wert über die Zeit hinweg stabil ist“. Sowohl eine Deflation als auch eine zu starke Inflation müssen daher vermieden werden. Als vorrangiger Indikator für dieses Ziel wird die Inflationsrate herangezogen. Eine Inflation von „unter, aber nahe der 2%-Marke“ gilt als wünschenswert. In diesem Fall wäre das Ziel in optimaler Weise erreicht. Weitere Indikatoren sind der sogenannte Preisindex und der Verbraucherpreisindex (Bofinger 2015: 259-264). Die Bedeutung der Zielgröße der Preisniveaustabilität ergibt sich vor allem daraus, dass ein instabiles Preisniveau zu „Wohlfahrtsminderung“ führt, eine „Verlangsamung des Wachstums und sinkende Beschäftigung“ sowie „unerwünschte Umverteilungseffekte“ verursachen kann, außerdem einen Vertrauensverlust in die Funktion von Geld und schließlich eine „Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit“ zur Folge hat (Edling 2008: 288ff).

Das Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts wird auch in der Literatur meist als letztes erörtert. Auch in der öffentlichen Diskussion wird dieses Ziel häufig eher vernachlässigt. Dennoch sollte die Bedeutung dieser Zielgröße nicht unterschätzt werden, „da sich eine ungleichgewichtige Beziehung zum Ausland störend auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes auswirken kann“ (ebd.: 300). Auch für dieses Ziel ist in der Literatur „keine einheitliche Operationalisierung des Begriffs ‚außenwirtschaftliches Gleichgewicht‘“ zu finden. Als messbarer und relevanter Indikator gilt jedoch die Leistungsbilanz eines Staates. Diese sollte möglichst ausgeglichen sein. Sowohl hohe und über mehrere Jahre anhaltende Leistungsbilanzüberschüsse4 als auch Leistungsbilanzdefizite sollen vermieden werden. Die nachteiligen Wirkun-gen anhaltend unausgeglichener Leistungsbilanzen bzw. außenwirtschaftlicher Ungleichgewichte sind vielfältig und betreffen nicht nur die Binnenwirtschaft eines Landes, sondern können auch die Weltwirtschaft als Ganzes destabilisieren (vgl. ebd.: 300-303; van Treeck 2014).

2.2 Entstehungskontext und Bedeutung des Stabilitätsgesetzes

Für die Einordnung der Bedeutung des StabG, das Adam (2015: 257) zufolge alles in allem sogar „so was wie ein Grundgesetz“ für die Wirtschaftspolitik Deutschlands darstellt, ist jedoch nicht nur das Wissen um die einzelnen Ziele und ihre jeweilige Bedeutung, sondern auch der historische Entstehungskontext des Gesetzes relevant.

Nach den wirtschaftlich enorm starken Jahren des sog. deutschen Wirtschaftswunders der Nachkriegszeit, trat in den Jahren 1966/1967 die erste signifikante Rezession auf, die das zu der Zeit wirtschaftlich erfolgsverwöhnte Deutschland bzw. dessen wirtschaftspolitischen Akteure „erschütterte“. Der aus heutiger Perspektive „geringfügige Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 2,1 Prozent“5 im Jahr 1967 ging einher mit einem Anstieg der Inflationsrate und einem sich abschwächenden Wirtschaftswachstum. Als Konsequenz vollzog sich ein Paradigmenwechsel weg von der primär ordoliberal geprägten Auffassung, dass „die Marktwirtschaft in sich stabil sei und staatliche Eingriffe in die wirtschaftlichen Abläufe (Prozesspolitik) möglichst vermieden werden sollten“ hin zu „nachfrage-orientierter Stabilitätspolitik“. Das Vertrauen in die „Selbstheilungskräfte der Wirtschaft“, die aus sich selbst heraus eine zu hohe Inflation und hohe Arbeitslosigkeit verhindern, wich der Überzeugung, dass der Staat – wenn nötig – in den Markt korrigierend eingreifen sollte. Hinzu kam die Erfahrung, dass die „geldpolitischen Instrumente der Bundesbank zu langsam und nicht durchschlagend genug [wirkten]“ (Schlösser2009:45).

Das StabG von 1967 markiert diesen wirtschaftspolitischen Kurswechsel in beeindruckender Weise, denn es setzt mit den in §1 benannten vier zentralen Zielen nicht nur einen gesetzlichen ordnungspolitischen Zielrahmen mit Leitbildcharakter, sondern es stellt der jeweiligen Regierung zusätzlich eine Reihe von „prozesspolitischen Instrumenten zur Verfügung wie Rücklagen zum Konjunkturausgleich, Variationen der Steuersätze und der Staatsausgaben sowie Steuervergünstigungen für Investitionen“ (ebd.; vgl. Andersen 2013). Das StabG beschreibt also auch „verschiedene Elemente staatlicher Einnahmen- und Ausgabenpolitik, um die genannten makroökonomischen Ziele „im Sinne einer antizyklischen Wirtschaftspolitikzu erreichen“. Insgesamt bildet es so „die rechtliche Grundlage für den Einsatz einer an den Lehren des Keynesia-nismus orientierten Fiskalpolitik und das Konzept der Globalsteuerung“ (o.A. 2016), womit wiederum das „Prinzip einer Beeinflussung der volkswirtschaftlichen Gesamtnachfrage“ gemeint ist (Adam 2015: 258).

Kurzfristig gesehen waren die Maßnahmen im Zuge dieses Kurswechsels Ende der 1960er Jahre erfolgreich, sodass die Arbeitslosenquote bis zum Jahr 1970 noch einmal den historisch niedrigen Wert von 0,7% erreichte. Doch nur drei Jahre später „zeigte die Ölkrise 1973 die Grenzen der Wirtschaftssteuerung auf“ und kehrte den positiven Trend wieder um (Deutscher Bundestag 2017). Aufgrund dieser erneuten Rezession wurden Zweifel und Kritik an der nachfrageorientierten antizyklischen Fiskalpolitik und damit auch an dem mit dieser Art der Konjunkturpolitik eng verbundenen Leitbild in Form des StabG laut (Schlösser 2009: 45).

Neben der historischen Bedeutung des StabG ist dieses Gesetz außerdem deshalb von herausragender Bedeutung für Deutschland, da es die normativen Funktionen von Wirtschaftspolitik explizit herausstellt. So soll Wirtschaftspolitik ‚gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht‘ herstellen und fördern bzw., wie schon der Titel des Gesetzes klarstellt, für Stabilität sorgen. Außerdem geht deutlich hervor, dass Wirtschaftspolitik eine Steuerungsfunktion zukommt und in diesem Sinne immer auch als Korrektiv des Marktes zu verstehen ist.6 Darüber hinaus bekennt sich der deutsche Staat besonders deutlich zur marktwirtschaftlichen Ordnung7. Selbst das Grundgesetz ist wirtschaftspolitisch eher neutral, indem es sich nicht auf eine spezielle Wirtschaftsordnung festlegt. Die Tatsache, dass es sich hier um ein Einzelgesetz unterhalb der Verfassungsebene handelt, verdeutlich aber auch, dass dieser wirtschaftspolitische Rahmen bei entsprechendem politischem Willen theoretisch aber auch praktisch „jederzeit veränderbar“ oder ablösbar ist (Henning/Piekenbrock 2013: 46f).

Trotz der diesem Gesetz beigemessenen Bedeutung und der Tatsache, dass es formal auch heute noch besteht, hat es in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung für das realpolitische Handeln verloren. Dies liegt einerseits daran, dass spätestens seit dem Ende der Ära des Keynesianismus, also etwa ab den 1980er Jahren wieder neoklassisch geprägte Wirtschaftspolitik dominiert und demzufolge das keynesianisch geprägte prozesspolitische Instrumentarium des StabG keine Anwendung mehr findet (vgl. Adam 2015: 258; o.A. 2016b; SVR 2015: 2, 9).8

Andererseits hat es unter anderem damit zu tun, dass inzwischen aufgrund der „Verankerung der Schuldenbremse im Grundgesetz“ im Jahr 2009 und der Einführung des „Fiskalpakts auf europäischer Ebene [..] rechtlich alle anderen wirtschaftspolitischen Ziele de facto hinter dem Ziel der Begrenzung staatlicher Neuverschuldung zurücktreten müssen“ (Dullien/van Treeck 2012: 4; 10). Eine nachfrageorientierte Konjunkturpolitik, wie sie die Instrumente des StabG vorsehen, wird zudem durch die Schuldenbremse deutlich erschwert. Außerdem ist neben das Staatsziel des ‚gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts‘ (vgl. Art. 109 Abs.2 GG) mit dem seit 1994 ebenfalls verfassungsrechtlich verankerten ‚Umweltschutz‘ (vgl. Art. 20a GG9 ) ein weiteres Staatsziel mit wirtschaftspolitischem Bezug getreten (vgl. auch Deutscher Bundestag 2013). Dadurch ist ein weiterer gravierender Zielkonflikt zwischen dem Ziel des stetigen Wachstums und dem ökologischen Staatsziel des Umweltschutzes entstanden. Hinzu kommen supranationale (z.B. Europa 2020-Strategie) und internationale (z.B. Kyoto-Protokoll, Pariser Klimaschutzabkommen) Verpflichtungen, die die nationalen Zielgrößen zum Teil überlagern (vgl. Dullien/vanTreeck 2012: 7). Ein anderes Argument für den praktischen Bedeutungsverlust des StabG in der heutigen Zeit liefert der ‚Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung‘ (SVR). Nach Ansicht des SVR komme etwa dem Ziel des ‚außenwirtschaftlichen Gleichgewichts‘ „auf Grund des Marktmechanismus“ keine Bedeutung mehr zu, da dieses Ziel quasi nur im damals noch vorherrschenden Kontext eines festen Wechselkurssystems relevant sei (SVR 2015: 7). Dieses Verständnis des Ziels des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts erscheint jedoch als sehr eng gefasst; lässt es doch die den Indikator der außenwirtschaftlichen Leistungsbilanzen einbeziehende Argumentationslinie völlig außer Acht.

3. Zur Konzeption einer Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik durch ein reformiertes bzw. neues magisches Viereck

Als Ansatzpunkt für zukunftsorientierte Reformvorschläge der Wirtschaftspolitik als Ganzes nimmt das StabG (trotz der abgeschwächten realpolitischen Bedeutung) aber immer noch eine exponierte Stellung ein. Insbesondere seit Beginn der 1990er Jahre wird das StabG wieder kontrovers diskutiert. Mehrmals wurden konkrete und grundlegende Reformvorschläge für einen „Neustart für das Stabilitätsgesetz“ (o.A. 2016b) mit dem Ziel ausgearbeitet die „Unzulänglichkeiten des alten magischen Vierecks“ (Schreyer 2017) zu korrigieren.10

Zu nennen sei hier etwa der „Entwurf eines Gesetzes für eine ökologisch-soziale Wirtschaft (GösW)“ der Fraktion die GRÜNEN und weiteren Bundestagsabgeordneten. Der Gesetzesentwurf aus dem Jahr 1990 sah ein Alternativmodell zum StabG vor, das einerseits die „wachstumsfixierte Wirtschaftspolitik“, die „entscheidend zur Umweltzerstörung“ beitrage, anprangerte und andererseits eine „Konjunkturpolitik im Einklang mit ökologischen und sozialen Erfordernissen“ forderte. Insbesondere das Fehlen umweltpolitischer Ziele wurde in dem Geset- zesentwurf in Bezug auf das StabG kritisiert.

Nur ein Jahr später stellte die Bundestagsfraktion der SPD einen Antrag zur „Anpassung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft an die neuen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen“ zur Diskussion. Darin heißt es, dass das StabG von 1967 „in wesentlichen Punkten nicht mehr den gegenwärtigen und den absehbaren wirtschaftspolitischen Anforderungen“ entspräche. Moderne staatliche Wirtschaftspolitik müsse nämlich neben den vier Zielen des StabG auch wichtige wirtschaftspolitische Ziele, wie etwa „Schutz der Umwelt und der Verbraucher, eine gerechte Vermögens- und Einkommensverteilung oder die Erleichterung des Strukturwandels“ einbeziehen. Stattdessen hätte das StabG zu einer nicht wünschenswerten „Überbewertung des Wachstumszieles“11 geführt. Das BIP sei zudem für sich allein kein geeigneter Indikator, um „wirtschaftlichen Wohlstand oder gar gesellschaftliche Wohlfahrt“ adäquat abzubilden.

3.1 Konzept eines neuen magischen Vierecks nach Dullien und van Treeck (2012)

Auch der 2012 vorgelegte umfassende Reformvorschlag der Ökonomen Sebastian Dullien und Till van Treeck, knüpft an diesen Diskurs, wonach das StabG nicht mehr zeitgemäß und reformbedürftig sei, an. Anders als die beiden zuvor genannten Reformvorhaben ist das Arbeitspapier mit dem Titel „Ein neues magisches Viereck - Ziele einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik und Überlegungen für ein neues ‚Stabilitäts- und Wohlstandsgesetz‘“ nicht (direkt) aus einer parteipolitischen bzw. parlamentarischen Initiative hervorgegangen. Vielmehr basiert die Veröffentlichung auf einer Studie, die – darauf wird in den Vorbemerkungen hingewiesen – die Autoren „für die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) erstellt haben [, und die] gemeinsam von der FES und dem Denkwerk Demokratie angeregt“ wurde (ebd.: 2).

Dass die FES eine der SPD nahestehende Stiftung ist, ist allgemein bekannt. Das ‚Denkwerk Demokratie‘ ist der breiten Öffentlichkeit jedoch weniger bekannt. Laut eigenen Angaben ist es „ein gemeinnütziger Verein, der sich für eine soziale, ökologische und demokratische Zukunftsgestaltung einsetzt“, für die Überzeugung steht, dass „mehr politische und wirtschaftliche Veränderung, als nur kleinere Korrekturen am Bestehenden oder kurzfristige Krisenprogramme [nötig sind]“ und letztlich das übergeordnete Ziel verfolgt „eine gesellschaftliche Bewegung für ein neues Wirtschaftsmodell“ in Gang zu setzen (Denkwerk Demokratie o.J. [a]). Darüber hinaus ist das Denkwerk ein relativ „neuer informell strukturierter Think-Tank“ (Höll 2011), der primär „von SPD, Grünen und Gewerkschaften getragen“ wird (Hickmann 2013). Ein Blick auf die Zusammensetzung des Vorstands und des Beirats dieses Think-Tanks bestätigt diese rot-grün-gewerkschaftliche Ausrichtung (vgl. Denkwerk Demokratie o.J. [b], [c]).

Ausgangspunkt dieses aktuellen Reformvorschlags ist die Ansicht der Autoren, dass der derzeitige wirtschaftspolitische Rahmen, inklusive der „Verengung der wirtschaftspolitischen Debatte auf die jährlichen Budgetdefizite“, den „vielschichtigen Herausforderungen“ des 21. Jahrhunderts „an die Nachhaltigkeit unseres Wirtschaftens nicht gerecht“ wird (Dullien/van Treeck 2012: 4). Ferner betonen die Autoren, dass sich „das Verständnis von Wohlstand und Nachhaltigkeit seit den 1960er Jahren gewandelt“ hat, sodass heute weitgehende Konsens darüber bestehe, dass die alleinige Erfüllung der vier Ziele des StabG „nicht hinreichende Bedingungen für eine nachhaltige Verbesserung von Lebensqualität und Wohlstand sind“ (ebd.: 13).

Ziel müsse es daher sein ein „ökologisch-soziales Reformprojekt [zu kommunizieren], deren Erfolg gerade nicht nur in reinem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts12 und Verringerung der Staatsdefizite abzulesen ist, sondern in einer Verbesserung des Wohlbefindens der breiten Bevölkerung und dem Schutz der ökologischen Lebensbedingungen“ (ebd.: 4). Anstatt schwerpunktmäßig Wachstum anzustreben und die Staatsschuldenbegrenzung zu priorisieren, müsste ein umfassendes mehrdimensionales Nachhaltigkeitskonzept (ökologische Nachhaltigkeit, soziale Nachhaltigkeit und „Nachhaltigkeit der Staatstätigkeit“) Priorität genießen. Die Hierarchisierung der Ziele sollte den Autoren zufolge also zugunsten einer „breiteren Vision von Nachhaltigkeit und Wohlstand“ als ein alle wirtschaftspolitischen Bereiche umfassendes Ziel neu strukturiert werden. Der Bereich ‚Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen‘ bezieht unter anderem auch das Teilziel der „[m]akroökonomischen Stabilität“, welches ja auch im ursprünglichen magischen Viereck als das Ziel des ‚außenwirtschaftlichen Gleichgewichts‘ eine zentrale Säule darstellt, mit ein. Sowohl hohe Leistungsbilanzüberschüsse als auch hohe Leistungsbilanzdefizite über einen längeren Zeitraum würden „mittel- und langfristig eine krisenhafte Korrektur [erforderlich machen] und damit die Definition von Nachhaltigkeit verletz[en]“. Die Kategorie ‚soziale Nachhaltigkeit‘ zielt z.B. auf den notwendigen Rückbau von wachsenden Ungleichheiten ab. Zu hohe soziale Ungleichheiten, auch zu verstehen als „Ausgrenzung von größeren Bevölkerungsgruppen“, seien nicht nachhaltig, da sie langfristig gesehen nicht nur „soziale Unruhen“, sondern auch „politischen Extremismus“ verursachen. Zentraler Bestandteil ‚sozialer Nachhaltigkeit‘ sei auch der Versuch des Abbaus der „wachsenden Verteilungsungleichheit“, welche auch die „Eingrenzung des Armutsrisikos“ einbezieht (ebd.: 10ff). Und das Schlüssel-ziel ökologische Nachhaltigkeit meint schließlich einen „strukturellen Wandel hin zu einer um weltneutralen Wirtschaftsweise“ (o.A. 2016b).

Alles in allem konzipieren die Dullien und van Treeck (2012: 14f) die folgenden qualitativ definierten wirtschaftspolitischen Oberziele, die als neuer Regulierungsrahmen „für breitere Wohlstands- und Nachhaltigkeitsziele“ das „alte magische Viereck des StabG von 1967 durch ein neues magisches Viereck für das 21. Jahrhundert“ ersetzen sollen:

- „Materieller Wohlstand: Angestrebt wird ein angemessenes Wirtschaftswachstum ohne die Gefährdung der gesamtwirtschaftlichen Stabilität.
- Ökologische Nachhaltigkeit: Wirtschaftspolitik muss die Erfüllung der anderen Ziele in einer Art gewährleisten, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen auch in der langen Frist nicht gefährdet.
- Soziale Nachhaltigkeit: Wirtschaftspolitik muss so gestaltet sein, dass soziale Spannungen, einschließlich inakzeptabler sozialer Ungleichheit vermieden werden.
- Zukunftsfähigkeit der Staatstätigkeit und der Staatsfinanzen: Der Staat darf zur Erreichung anderer Ziele weder seine langfristige Solvenz gefährden, noch den öffentlichen Kapitalstock auf Kosten künftiger Generationen verfallen lassen“.

Auch zu „messbaren Einzelindikatoren“ für die „Abbildung der Oberziele“ des an Nachhaltigkeit orientierten neuen magischen Vierecks sowie für die Überprüfung der Erfüllung der Ziele anhand dieser Indikatoren machen die Autoren konkrete Vorschläge. Wichtig sei die Festlegung eines Prozederes, durch das die Auswahl und Relevanz der Einzelindikatoren regelmäßig von unabhängiger Seite überprüft und ggf. angepasst werden“ kann. Des Weiteren ist es Teil des Modells eine „Kohärenz zwischen dem nationalen Politikrahmen und internationalen Verpflichtungen zu schaffen“. Supranationale und weitere internationale Verpflichtungen sollten den Autoren zufolge bei der Auswahl der Einzelindikatoren also immer mitbedacht werden (ebd.: 15ff).13 Dies kann durchaus als ein Vorteil dieses Modells gegenüber dem ursprünglichen StabG interpretiert werden, da das StabG bekanntlich zu einer Zeit entstand, in der es die vielen europäischen und internationalen Verpflichtungen (vgl. Koll 2016: 40f) noch nicht gab.

[...]


1 D.h. das StabG konkretisiert das in Art.109 Abs.2 des Grundgesetzes verankerte übergeordnete Staatsziel „den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen“ (Wissenschaftliche Dienste 2015: 4; Enquete Kommission 2013: 189).

2 Ein Zielkonflikt liegt vor, „wenn die Verwirklichung eines Ziels nur auf Kosten eines oder mehrerer anderer Ziele möglich ist“, sodass infolgedessen häufig wirtschaftspolitische Kompromisse nötig sind (Conrad 2017: 12). Ausführlicher zu den Begriffen Zielbeziehung und Zielkonflikt vgl.: Heise 2005: 210ff; Edling 2008: 256f.

3 Die vier Zielgrößen sind in ähnlicher Form weltweit zu finden (vgl. Edling 2008: 36, 256). Nur die Schwerpunktsetzung, d.h. die Priorisierung bestimmter Ziele aus diesem Zielkatalog vor anderen Zielen, ist je nach parteipolitischen Abwägungen und Kontextbedingungen des jeweiligen Landes sowie dem jeweils dominierenden wirtschaftspolitischen Paradigma (Fokus auf Nachfrageorientierung oder auf Angebotsorientierung) unterschiedlich (vgl. ebd.: 259; Adam 2015: 275).

4 Deutschland ist „traditionell ein Land mit einem Überschuss in der Leistungsbilanz“ (Edling 2008: 302f). Mit seiner auf Export ausgerichteten Wirtschaft missachtet Deutschland damit schon seit Jahren das Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts. Mit dem Hinweis auf die langfristig destabilisierenden Nebenwirkungen für die Weltwirtschaft wird Deutschland zunehmend von verschiedenen Seiten der Weltöffentlichkeit (z.B. EU-Kommission, USA) für dieses Modell die nationale Wirtschaft über eine hohe Exportquote zu stabilisieren teils heftig kritisiert (vgl. Bofinger 2015: 266; ausführlicher: Europäische Kommission 2015; Horn et al. 2010; Hertle 2018).

5 Zuvor lag die Arbeitslosenquote jedoch bei einem für heutige Verhältnisse fast utopisch wirkenden Wert von 0,7 % (Deutscher Bundestag 2017).

6 Eine „idealisierte Wirtschaft mit perfekten Märkten“ existiere in der Realität nämlich nicht. Vielmehr „leiden Marktwirtschaften unter einer Reihe von Unzulänglichkeiten“, sodass im Grunde nur über den „optimalen Umfang der Staatstätigkeit Uneinigkeit“ herrsche (Schlösser 2009: 13). Auch Bofinger (2015: 253) rechtfertigt die wirtschaftspolitische Steuerungsfunktion des Staates damit, dass die „Selbstheilungskräfte des Marktes [schnell] überfordert sind“.

7 Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass es sich in Deutschland nicht um eine „reine Form als ‚freie‘ Marktwirtschaft [...] ohne Lenkung des Staates“, sondern um eine „soziale Marktwirtschaft“, also eine „realtypische Mischform“ handelt (Henning/Piekenbrock 2013: 42).

8 „Trotz umfangreicher Konjunkturpakete fand das StabG selbst in der großen Rezession in den Jahren 2008 und 2009 keine Anwendung“ (SVR 2015: 9).

9 „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung[, ...] die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“ (Art 20a GG).

10 Allerdings konnte bisher keines dieser Reformvorhaben erfolgreich verwirklicht werden.

11 Die „Kritik am Wachstumsparadigma“ hat sich längst auch im fachwissenschaftlichen Diskurs etabliert (vgl. Miegel/Brand 2012).

12 Dass das BIP als alleiniges Wohlstandsmaß nicht (mehr) ausreicht, ist inzwischen ein weitgehender Konsens in Wissenschaft und Gesellschaft (Schreyer 2017; Koll 2016: 40; Dullien/van Treeck 2016: 1).

13 Zur Verknüpfung mit der europäischen Ebene heißt es bei Dullien und van Treeck (2012: 23) weiter: „Angesichts der zunehmenden Bedeutung der europäischen Ebene in der wirtschaftspolitischen Koordination, die mit der Diskussion um eine ‚politische Union‘ und einer ‚Bankenunion‘ noch zunehmen dürfte, ist es wichtig, den nationalen Rahmen der Wirtschaftspolitik an die europäische Ebene anzubinden und eine Rückkoppelung sowohl von nationalen Erfahrungen an die europäische Ebene als auch von europäischer Ebene auf deutsche Ebene zu gewährleisten“.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Zur Kontroverse eines neuen magischen Vierecks der Wirtschaftspolitik
Untertitel
Überlegungen für ein neues "Stabilitäts- und Wohlstandsgesetz" im Spiegel der wirtschaftspolitischen Programme der Bundestagsparteien
Hochschule
Universität Duisburg-Essen  (Institut für Sozialökonomie (Fakultät für Gesellschaftswissenschaften))
Veranstaltung
Wirtschaft in der Schule – Wirtschaftspolitik
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
36
Katalognummer
V505993
ISBN (eBook)
9783346064066
ISBN (Buch)
9783346064073
Sprache
Deutsch
Schlagworte
magisches Dreieck, magisches Viereck, van Treeck, Dullien, Wirtschaft in der Schule, Wirtschaftspolitik, wirtschaftspolitische Ziele, neues magisches Viereck, neues „Stabilitäts- und Wohlstandsgesetz“, Stabilitätsgesetz, Stabilitätsgesetz 1967, Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, wirtschaftspolitisches Programm, DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, FDP, Grüne, Ziele des magischen Vierecks, Entstehungskontext und Bedeutung des Stabilitätsgesetzes, Reform des magischen Vierecks, Dullien und van Treeck 2012, neuer wirtscahftspolitischer Zielkatalog, StabG, nachhaltige Wirtschaftspolitik, Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht, Zielkonflikte, Grundgesetz der Wirtschaftspolitik, Schuldenbremse, Reformvorschläge der Wirtschaftspolitik, Neustart für das Stabilitätsgesetz, Entwurf eines Gesetzes für eine ökologisch-soziale Wirtschaft (GösW), wachstumsfixierte Wirtschaftspolitik, Anpassung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft an die neuen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen, Denkwerk Demokratie, Verengung der wirtschaftspolitischen Debatte auf die jährlichen Budgetdefizite, Nachhaltigkeit, nachhaltiges Wirtschaften
Arbeit zitieren
Saleem Arif (Autor:in), 2019, Zur Kontroverse eines neuen magischen Vierecks der Wirtschaftspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/505993

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