Anforderungen und verschiedene Aspekte des Prognoseberichts


Seminararbeit, 2019

22 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Zielsetzung und Aufbau

2. Der Prognosebericht
2.1 Rechtliche Grundlagen
2.2 Inhalt und Struktur
2.3 Adressaten

3. Prognosearten
3.1 Qualifiziert-komparative Prognose
3.2 Punkt- und Intervallprognose
3.3 Komparative und qualitative Prognose

4. Analyse anhand empirischer Beispiele

5. Fazit und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Angaben zur Prognoseberichtserstellung im Prognosebericht der CECONOMY AG

Abb. 2: Erwartete Segmentkennzahlen in Mio. Euro. der ProsiebenSat.1 Media SE

Abb. 3: Beschreibung absehbare Sondereinflüsse des Adidas Konzern

Abb. 4: Gesamtaussage im Prognosebericht der Deutschen Post AG

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Adidas Konzernausblick

Tab. 2: Evaluierung der Prognoseberichtserstattung des Adidas Konzerns

1. Einleitung

1.1 Einführung

Zukunftsorientierte Informationen sind für die Investitionsentscheidung po- tenzieller Kapitalgeber von enormer Bedeutung. Der Jahresabschluss bietet den Investoren die Möglichkeit auf vergangenheits- und stichtagsorientierte Informationen, jedoch nicht auf zukunftsorientierte Angaben zuzugreifen.

In Deutschland sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet Aussagen über die zukünftige zu erwartende Entwicklung des Unternehmens über die Prognoseberichtserstattung zur Verfügung zu stellen.1

Der Prognosebericht ist ein zentrales Element des Lageberichts. Dieser stellt und erläutert über einen Zeitraum hinweg den Zustand des Unterneh- mens dar. Der Lagebericht soll vergangenheitsbezogene Daten mit der ak- tuellen Situation des Unternehmens verknüpfen sowie mit einer zukunfts- orientierten Prognose zur Entwicklung des Unternehmens abschließen.2

Der Lagebericht ist demnach insbesondere für die Adressaten von außer- ordentlicher Relevanz, da er nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Informationen zum Verständnis bereithält.3

Hierbei nimmt vor allem der Prognosebericht für Investoren, eine wesentli- che Rolle ein, da dieser als Entscheidungsgrundlage eventuelle Erwar- tungsrevisionen und somit eine bessere Entscheidungsfindung hinsichtlich der Investition ermöglicht.4

1.2 Zielsetzung und Aufbau

Ziel dieser Arbeit ist es die Anforderungen und verschiedenen Aspekte des Prognoseberichts zunächst einmal näher zu erläutern und anschließend an- hand verschiedener Praxisbeispiele zu analysieren.

Zu Beginn werden die rechtlichen Grundlagen und allgemeinen Grundsätze zum Verständnis erläutert. Daraufhin erfolgt eine nähere Betrachtung der Anforderungen gemäß dem Deutschen Rechnungslegung Standard (DRS) 20 sowie eine Darstellung der Adressatengruppe. Danach werden verschie- dene Prognosearten aufgezeigt und anschließend erfolgt die Analyse des Prognoseberichts und dessen Anforderungen anhand empirischer Bei- spiele diverser Unternehmen. Den Schluss dieser Arbeit bilden eine kurze Zusammenfassung sowie die Würdigung der Prognoseberichterstattung.

2. Der Prognosebericht

2.1 Rechtliche Grundlagen

Der Prognosebericht als verpflichtender Teil des Lageberichts gibt die vo- raussichtliche zukünftige Entwicklung unter Angabe der zu Grunde gelegten Annahmen sowie Richtung und Intensität der zu erwartenden Veränderun- gen an.5 Die Anforderungen des Lageberichts bzw. des Konzernlagebe- richts sind in § 289 bzw. § 315 HGB festgelegt. § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB bestimmt zur Aufstellung des Prognoseberichtes jedoch lediglich: »Ferner ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.« Diese gesetzliche Grundlage lässt die Aus- gestaltung des Prognoseberichtes verhältnismäßig offen.6

Der im Jahre 2012 vom Deutschen Rechnungslegung Standard Committe e.V. (DRSC) verabschiedete Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) konkretisierte die Anforderungen an den Konzernlagebericht und brachte einige wesentliche Änderungen zum DRS 15 hervor. Es wurde bei- spielsweise die Prognosegenauigkeit erhöht sowie der Prognosezeitraum von zwei Jahren auf ein Jahr reduziert.7

In der Rechnungslegung nach den International Reporting Standards wurde 2010 das IFRS Leitliniendokument Management Commentary veröffent- licht. Dieses Dokument ist zwar eng an den deutschen Normen zur Lage- berichtserstattung angelehnt, fordert jedoch den Schwerpunkt vielmehr bei der Sicht des Managements und deren Erreichung durch strategische Maß- nahmen, anstatt einer Prognose der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens.8 Da es sich allerdings um eine freiwillige Leitlinie handelt, sind deutsche Konzernunternehmen, die nach IFRS bilanzieren, weiterhin verpflichtet einen Konzernlagebericht- und prognosebericht nach dem HGB aufzustellen.9

Somit unterliegt der Prognosebericht, als Pflichtbestandteil des Lagebe- richts, den für den Lagebericht geltenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Lageberichterstattung. Es handelt sich hierbei um folgende relevante Grundsätze (DRS 20.12–35):

- Vollständigkeit (DRS 20.12–16)
- Verlässlichkeit und Ausgewogenheit (DRS 20.17–19)
- Klarheit und Übersichtlichkeit (DRS 20.20–30)
- Vermittlung der Sicht der Konzernleitung (DRS 20.31)
- Wesentlichkeit (DRS 20.32–33)
- Informationsabstufung (DRS 20.34–35).10

Demnach müssen alle die zur Beurteilung des Unternehmens verfügbaren Informationen, vollständig an die Adressaten zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wird dieser Grundsatz durch das Konzept der Wesentlichkeit ein- gegrenzt. Insofern sollen die Informationen auf die zur Lagebeurteilung re- levanten Daten begrenzt werden.11 Es sollen alle Leistungsindikatoren be- wertet werden, die für das Unternehmen relevant sind. Auch sind nicht nur positive Aspekte miteinzubeziehen, sondern es muss ein realistisches Bild vom Unternehmen vermittelt werden. Der Leser soll die tatsächliche zukünf- tige Entwicklung aus Sicht des Managements erkennen können. Zusätzlich muss der Prognosebericht mit einer übersichtlichen und verständlichen Auf- bereitung, eine formale, zeitliche sowie sachliche Vergleichbarkeit ermögli- chen.12

2.2 Inhalt und Struktur

Der Prognosebericht soll den Adressaten nicht nur vergangenheitsorien- tierte Angaben, sondern insbesondere den Zugriff auf zukunftsorientierte Angaben ermöglichen und somit eine entscheidende Dispositionsbasis dar- stellen.13 Der Prognosebericht kann entweder gemeinsam mit dem Risiko- und Chancenbericht oder separat dargestellt werden. Welche Darstellung letztendlich erfolgt, orientiert sich an der Plausibilität sowie Nachvollzieh- barkeit der Daten. Das Management ist dazu verpflichtet eine Darstellung zu wählen, die am besten dazu geeignet ist, dem Leser die voraussichtliche Entwicklung nachvollziehbar dazulegen.14

Der DRS 20 stellt für den Inhalt und die Struktur des Prognoseberichts wei- tere Anforderungen an die Prognoseberichtserstattung. Diese Anforderun- gen sollen im Folgenden näher erläutert werden:

Verlässlichkeit

Da Prognosen zukunftsorientiert und von vielen Faktoren beeinflusst wer- den, sind diese hinsichtlich ihres Eintretens stets mit hohen Unsicherheiten versehen.15 Aus diesem Grund, obliegt die Entscheidung, welche Aspekte als Prognosegrundlage dienen, im Ermessen des Managements. Die ge- troffenen Annahmen müssen jedoch explizit ausgewiesen werden und so- mit den Adressaten ermöglichen, mögliche Abweichungen von Plan zu Ist- Werten nachzuvollziehen.16 Im Falle von stark schwankenden Eintrittswahr- scheinlichkeiten kann eine Szenarien Modellierung gewählt werden.17

Relevanz

Der Prognosebericht soll den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesell- schaft beschreiben und basiert auf Aussagen über die Finanz- Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens.18 Hierfür sind auch Trends miteinzube- ziehen, die bisher für das Unternehmen nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Beispielhaft hierfür wären die Änderung von Verfahrens- techniken oder die Erschließung neuer Märkte.19

Umfang

Zur Aufstellung der Aussagen sind gemäß dem DRS 20.126 die im Wirt- schaftsbericht verwendeten Leistungsindikatoren zu verwenden. Man kann diese in finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterteilen.20 Unter den finanziellen kann man beispielsweise den Cashflow, den EBIT oder die Eigenkapitalrendite, unter den nichtfinanziellen die Emissionswerte oder die Mitarbeiterzufriedenheit verstehen.21 Hierbei ist auch stets zu be- rücksichtigen, dass der Bericht nicht als Instrument der Unternehmenspoli- tik verwendet werden darf, sondern positive als auch negative Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden.22

Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum beträgt nach DRS 20.127 mindestens ein Jahr. Son- dereinflüsse, die absehbar sind sowie Auswirkungen nach dem Prognose- zeitraum haben, sind hierbei jedoch zu berücksichtigen.23

Umstände außergewöhnlich hoher Unsicherheiten

Unternehmen besitzen in der Regel die Möglichkeit auf Grundlage von Er- fahrungswerten sowie Kenntnissen von wirtschaftlichen Rahmenbedingun- gen hinreichende Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung des Unter- nehmens zu geben.24 Dennoch kann es vorkommen, dass außergewöhnli- che Umstände dazu führen, dass Prognosen ein außergewöhnliches Maß an Unsicherheit erreichen. In diesem Fall greift die Ausnahmeregelung des DRS 20.133, die in solchen Fällen eine rein komparative Prognose oder eine Darstellung in unterschiedlichen Szenarien ohne Angabe einer Ein- trittswahrscheinlichkeit erlaubt.25 Zur Zeiten der Finanzkrise 2008/2009 beispielsweise nutzen eine Vielzahl von Unternehmen diese Option, da sie nicht in der Lage waren eindeutige Prognosen abzugeben.26

Segmente

Gemäß dem DRS 20.132 ist im Prognosebericht auf Entwicklungen von we- sentlichen Bereichen gesondert einzugehen, wenn sich diese deutlich an- ders als der Konzern entwickeln.27 Ein Bereich ist wesentlich, wenn dieser separat als Segment in der Segmentberichtserstattung aufgelistet wird. Je- doch ist die Forderung nicht an die Existenz einer Segmentberichtserstat- tung geknüpft. Es muss sich lediglich um einen wesentlichen Bereich des Unternehmens handeln, der eine deutlich abweichende Entwicklung auf- weist.28

Sondereinflüsse

Unregelmäßige Sondereinflüsse, wie beispielsweise Steuererhöhungen ei- nes Produkts, sowie regelmäßige Sondereinflüsse, wie zum Beispiel große Sportveranstaltungen können die Entwicklung des Unternehmens prägen. Deshalb fordert der DRS 20 die Erwähnung von zwei Arten von Sonderein- flüssen im Prognosebericht. Zum einen sind erwartete Sondereinflüsse, die sich innerhalb des Prognosezweitraums ergeben, unter den getroffenen An- nahmen aufzuführen, zum anderen sind Sondereinflüsse, die nach dem Prognosezeitraum absehbar sind, darzustellen und zu analysieren.29

Gesamtaussage

Des Weiteren sind gemäß DRS 20.118 von der Geschäftsführung alle Aus- sagen zu einer Gesamtaussage zu verdichten. Hierbei sind die Berichts- grundsätze in DRS 20.12-20.35 stets einzuhalten. Weiterhin sollen nicht nur positive, sondern auch negative Aspekte getrennt dargestellt werden und die Aussage sollte gemäß 20.120 einen deutlichen Rückschluss auf den Prognosebericht ermöglichen.30

[...]


1 Vgl. Baetge/Haenelt (2011), S. 126.

2 Vgl. Müller/Stute/Withus (2013), S. S. 25.; Barth (2009), S. 23.

3 Vgl. Kolb/Neubeck (2013), S.40.

4 Vgl. Sellhorn/Lerchenmüller (2011)., S. 501.

5 Vgl. Philipps (2018), S. 4.

6 Vgl. Sellhorn und Lerchenmüller 2011, S. 501.

7 Vgl. Freidank/Sepetauz (2013), S. 59; Ergün/Müller/Juchler (2012), S. 898-900.

8 Vgl. Sellhorn und Lerchenmüller 2011., S. 503-504; IASB (2010), S. 10.

9 Vgl. Sellhorn und Lerchenmüller (2011), S. 503-504.

10 Vgl. Fink/Katjüter/Winkeljohann (2013), S. 25.

11 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2015), S. 654.

12 Vgl. Ebd., S. 653–654.

13 Vgl. Baetge/Fischer/Paskert (1989), S. 40.

14 Vgl. Marten/Quick/Ruhnke (2015), S. 653–654; Müller/Stute/Withus (2013), S. 193.

15 Vgl. Müller/Stute/Withus (2013), S.195.

16 Vgl. Barth (2012), S. 20.

17 Vgl. Stute (2010), S. 80-81.

18 Vgl. Müller/Stute/Withus (2013), S.194.

19 Vgl. Müller/Stute/Withus (2013), S.194.

20 Vgl. Barth (2012), S. 20.

21 Vgl. BMJV (2012), S. 14.

22 Vgl. Müller/Stute/Withus (2013), S. 206-207.

23 Vgl. Fink/Kajüter/Winkeljohann (2013), S. 168.

24 Vgl. Müller/Stute/Withus (2013), S. 204-205.

25 Vgl. Barth (2012), S. 23.

26 Vgl. Senger/Brune (2012), S. 1288.

27 Vgl. Ebd. (2012), S. 23.

28 Vgl. Müller/Stute/Withus (2013), S. 210-211.

29 Vgl. Pochmann (2013), S. 14.

30 Vgl. Müller/Stute/Withus (2013), S. 211.; Fink/Katjüter/Winkeljohann (2013), S.173-175.

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Anforderungen und verschiedene Aspekte des Prognoseberichts
Hochschule
Hochschule Pforzheim
Note
2,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
22
Katalognummer
V504979
ISBN (eBook)
9783346057778
ISBN (Buch)
9783346057785
Sprache
Deutsch
Schlagworte
anforderungen, aspekte, prognoseberichts
Arbeit zitieren
Kristina Lichtner (Autor:in), 2019, Anforderungen und verschiedene Aspekte des Prognoseberichts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/504979

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