Die forensische Todeszeitbestimmung im Rahmen der rechtsmedizinischen Leichenuntersuchung aufgrund eines Deliktverdachts


Bachelorarbeit, 2019

71 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffliche und theoretische Grundlagen
2.1 Todesbegriff
2.1.1 Phasen des Todes
2.2 Forensische Wissenschaft - Rechtsmedizin

3 Das strafprozessuale Verfahren bei Leichensachen
3.1 Definition des Leichnams
3.2 Funktion und Voraussetzungen des § 159 StPO
3.2.1 Natürlicher Tod
3.2.2 Unnatürlicher Tod
3.2.3 Ungeklärte Todesursache
3.3 Polizeilicher Aufgabenbereich
3.4 Maßnahmen der Staatsanwaltschaft
3.5 Förmliche Leichenschau und Leichenöffnung
3.5.1 Funktion von Leichenschau und Leichenöffnung
3.5.2 Voraussetzungen der §§ 87 f. StPO

4 Todeszeitbestimmung
4.1 Frühe Postmortalphase
4.1.1 Messung der Körpertemperatur
4.1.2 Supravitale Reaktionen

5 Unsichere Todeszeichen
5.1 Der Scheintod

6 Sichere Todeszeichen
6.1 Frühe Postmortalphase
6.1.1 Totenflecke (Livores)
6.2 Mittlere Postmortalphase
6.2.1 Totenstarre (Rigor Mortis)
6.3 Späte Postmortalphase
6.3.1 Autolyse
6.3.2 Fäulnis
6.3.3 Verwesung
6.3.4 Spezielle Leichenerscheinungen

7 Entomologie
7.1 Einführung in die forensische Entomologie
7.2 Leicheninsekten
7.2.1 Die Schmeißfliege als Erstbesiedler
7.2.2 Folgebesiedlung
7.3 Die Asservierung insektenkundlicher Spuren
7.3.1 Richtlinien zur Asservierung
7.4 Leichenliegezeit

8 Fazit

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhang A: Abbildungen

Anhang B: Tabellen

Glossar

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66

Einleitung

Eine entkleidete weibliche Leiche wird von einem Wanderer am Morgen des 16.08.2018 gegen 08:30 Uhr am Waldesrand entdeckt. Es herrschen sommerliche Temperaturen. Sofort informiert er die zuständige Polizei. Nach einer kurzen Zeit befindet sich die Polizei, Kriminalpolizei und ein Notarzt am Leichenfundort. Eine vor Ort durchgeführte Leichenschau dokumentiert die Leichenveränderungen. Der Tod wird durch eine ärztliche Bescheinigung (Todesbescheinigung) ausgestellt. Ihr nackter Körper ist bedeckt von sich windenden Maden. Ihre gesamte Körperoberfläche hat sich dunkelgrün verfärbt. Ihr Gesicht, der Hals und der Brustkorb weisen eine rötlich-grüne Färbung auf. Das Gesicht ist aufgedunsen und ihr Haar, wie auch ihre Fingernägel sind mit leichtem Zug ausziehbar. Zudem sind Stauungsblutungen im Gesicht festzustellen. An beiden Seiten des Kehlkopfes sind kleine, strichförmige, braunrote Hautvertrocknungen. Ihr Körper ist vollständig erschlafft. Ihre Rückseite weist außer am Gesäß und an den Schulterblättern nicht mehr wegdrückbare Totenflecke auf. Die Staatsanwaltschaft (StA) wird über den Fund informiert und ordnet die Sicherstellung, wie auch die Obduktion gem. § 87 IV StPO der Leiche an. Nun ist es die Aufgabe des Rechtsmediziners als Sachverständiger tätig zu werden und Antworten auf die Todesursache, Todesart sowie den Todeszeitpunkt (TZP) zu finden und die Tote zu identifizieren.

Es gilt die Tote zum Sprechen zu bringen, sodass ihr Gerechtigkeit widerfährt.

Aufgrund einer vor sechs Tagen erfolgten Vermisstenanzeige, konnte die Identität der jungen Frau schnell geklärt werden. Zur Vermisstenakte wurden vorsorglich Aufzeichnungen ihres Zahnarztes aufgenommen, welche mit den Leichenzähnen verglichen wurden und den eindeutigen Beweis ihrer Identität brachten. Verletzungen im Intimbereich deuten auf eine Vergewaltigung hin. Ebenso werden an ihren Händen Abwehrverletzungen festgestellt. Eine durchgeführte Leichenöffnung verrät die Todesursache. Es werden Blutungen unter der Schilddrüsenkapsel und in der Halsmuskulatur festgestellt. Der Kehlkopf und das Zungenbein sind gebrochen. Die Augen und der Mund sind mit flohstichartigen Stauungsblutungen übersäht.

Sie wurde erwürgt und ist infolge der Sauerstoffunterversorgung gestorben. Da ein Mensch sich nicht selbst erwürgen kann, ist stets von einem fremden Verschulden auszugehen.

Die Todesursache und die Identität stehen somit fest. Eine entscheidende Frage ist jedoch noch unbeantwortet.

Wann ist sie gestorben, bzw. wann wurde sie Opfer eines Kapitalverbrechens?

Die Feststellung des TZP ist von immenser Bedeutung, da diese Information für die folgenden Ermittlungs- und Fahndungsansätze relevant ist. Anhand dieses Zeitfensters können Alibis überprüft und Tatverdächtige, sowie Zeugen ermittelt und vernommen werden.

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dokumentiert für das Jahr 2017 insgesamt 472 Fälle von Straftaten gegen das Leben. Das machen 0,03 % aller Straftaten insgesamt aus. Von diesen 472 Fällen, fallen 373 unter Mord und Totschlag. 358 Fälle konnten erfolgreich aufgeklärt werden, dies entspricht einer Aufklärungsquote von 94,5 %. Die Anzahl dieser Delikte lag im Jahr 2016 bei 372.67 Ein Rückgang der Tötungsdelikte ist somit nicht erkennbar, sodass die Aufklärungsquote durch eine gute Ermittlungs- und Zusammenarbeit zwischen den Behörden, Angehörigen und den Rechtsmedizinern zu erhöhen ist.

Bei der Bestimmung des TZP gilt es viele Faktoren zu berücksichtigen. So kann das Eintreffen der eingesetzten Beamten am Leichenfundort durch „falsches Verhalten“ die zeitliche Bestimmung unter Umständen zunichte machen. Es gilt die Besonderheiten dieses Themas hervorzuheben und jedermann zu sensibilisieren. Die Wichtigkeit einer gründlichen Tatortaufnahme soll in den Vordergrund gerückt werden, da dies der Baustein eines erfolgreichen Untersuchungserfolgs ist. Es soll zudem geklärt werden, welche Möglichkeiten den Polizeibeamten zur Verfügung stehen, um bei der Bestimmung des TZP ihren Beitrag zu leisten und somit konstruktiv mit den Rechtsmedizinern zusammenarbeiten zu können und den Täter zu ermitteln.

Begriffliche und theoretische Grundlagen

1.1 Todesbegriff

Die Feststellung des Todes hat nicht nur für die Angehörigen eine immense Bedeutung – sie setzt den Baustein für den Beginn der polizeilichen Ermittlungen.68 Bescheinigt der anwesende Arzt den Tod als ‚nicht natürlich‘ oder erklärt die Todesursache als ‚ungeklärt‘, unterliegt er der Alarmierungspflicht bezüglich der zuständigen Polizeidienststelle oder der StA. Dasselbe gilt, wenn es sich um eine unbekannte Leiche handelt.69

Somit drängt sich die Frage auf, ab welchem Zeitpunkt ein Mensch tot ist.

1.1.1 Phasen des Todes

Der Mensch ist nicht auf der Stelle tot. Der Übergang vom Leben zum Tod kann ein schleichender Prozess sein und dabei die Grenze zu bestimmen vermag als schwierig erachtet zu werden.70 Dieser Übergang wird in der Medizin als Agonie bezeichnet. Nach dem Kreislaufstillstand beginnt die Phase des intermediären Lebens, welches nach herrschender Meinung vollkommen beendet ist mit dem Absterben der letzten Körperzelle.71 „Der Tod ist die unwiderlegbare Tatsache des Erloschenseins der zur Existenzerhaltung des Individuums notwendigen Stoffwechselfunktion und der zur Selbsterhaltung dienenden Reaktion auf Gegebenheiten der Umwelt.“72 Mediziner differenzieren den Tod in drei Phasen. Hierunter fällt der Hirntod, der klinische und biologische Tod.

1.1.1.1 Hirntod

Der Hirntod ist definiert durch einen irreversiblen Funktionsverlust des Gesamthirns durch eine Zellveränderung. Er ist folglich eingetreten, wenn seine Funktionen erloschen sind und stellt damit den Individualtod eines jeden Menschen dar. Der Hirntod kann nur unter strengen Standartkriterien in einer Klinik festgestellt werden, da hierfür spezielle technische Geräte notwendig sind. Aufgrund dessen kann der Hirntod von den eingesetzten Beamten oder dem Arzt am Tatort nicht diagnostiziert werden, sodass anderweitige Kriterien zur Feststellung des Todes benötigt werden.73

1.1.1.2 Klinischer Tod

Es wird von einem klinischen Tod gesprochen, wenn es zum Stillstand des Kreislaufes und der Atmung gekommen ist. Aufgrund dieser Voraussetzungen gehört diese Definition zu den sogenannten ‚unsicheren Todeszeichen (TZ)‘, da durch eine früh einsetzende Reanimation der Tod potentiell reversibel ist. In der Regel führt der zunehmende Sauerstoffmangel als Folge des Kreislaufstillstandes nach ca. fünf bis acht Minuten zur irreversiblen Schädigung der Gehirnzellen und somit zum Tod. Dieser Vorgang kann in Einzelfällen durch eine Hypothermie bis zu einer Stunde verzögert werden und die Chancen, den klinischen Tod ohne Gehirnschäden zu überleben, erhöhen. Abschließend ist festzustellen, dass der klinische Tod nur in Kombination mit mindestens einem ‚sicheren TZ‘ zur Todesfeststellung ausreichend ist.74

1.1.1.3 Biologischer Tod

Der biologische Tod ist eingetreten, wenn die letzte Körperzelle abgestorben ist und somit keine Organ- und Zellfunktionen mehr registrierbar sind. Dieser Tod tritt in der Regel nach mehreren Stunden bis Tagen nach dem klinischen Tod ein. Da der biologische Tod nur sehr schwer feststellbar ist und somit keine praktische Relevanz besitzt, sollte auf die Definition des klinischen Todes mit mindestens einem sicheren TZ zurückgegriffen werden.75

1.2 Forensische Wissenschaft - Rechtsmedizin

Der Begriff ‚Forensik‘ ist vom lateinischen ‚forum‘ abzuleiten und bedeutet Marktplatz/Forum. Dieser Begriff wurde verwendet, da im antiken Rom unter anderem die Gerichtsverfahren auf dem öffentlichen Marktplatz vollzogen wurden. Heutzutage fallen unter Forensik jene Arbeitsbereiche, die sich systematisch mit kriminellen Handlungen beschäftigen und diese analysieren und rekonstruieren.76 Somit befasst sich die forensische Wissenschaft mit der Aufklärung und der Bekämpfung von Verbrechen.

Die Rechtsmedizin ist ein Teilgebiet der forensischen Wissenschaft und gehört zu den ältesten Fachbereichen der Medizin und ist eng mit der Kriminalistik verknüpft.77 „Den Zusammenhang zwischen beiden Wissenschaftsgebieten verdeutlicht die Definition der Rechtsmedizin: Es ist diejenige medizinische Disziplin, ‚die in Lehre, Forschung und Praxis die Anwendung medizinischer Kenntnisse und Methoden zur Klärung rechtserheblicher Tatbestände zum Inhalt hat‘.“78

Das strafprozessuale Verfahren bei Leichensachen

In einem Todesfall ist zunächst ein Arzt zur Leichenschau hinzuzuziehen. Entsprechend landesrechtlichen Bestimmungen ist dieser berechtigt und gem. § 9 III Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen NRW (BestG NRW) verpflichtet, eine Leichenschau durchzuführen, die der Feststellung des Todes einer Person dient. Diese Feststellung ist in einer ärztlichen Bescheinigung – der Todesbescheinigung – auszustellen und an Berechtigte auszuhändigen. Wenn die Person nach Auffassung des Arztes eines ‚natürlichen‘ Todes gestorben ist und er dieses Ergebnis auf der Todesbescheinigung erfasst, wird das weitere Verfahren durch die Bestattungsgesetze ohne Beteiligung der StA und der Polizei geregelt.79

Wird jedoch eine ‚nicht natürliche‘ oder ‚ungeklärte‘ Todesursache bescheinigt, so hat der Arzt unverzüglich die örtlich zuständige Polizei/ StA i.S.d. § 9 V BestG NRW zu informieren. In einem solchen Fall wären die Voraussetzungen gem. § 159 StPO für ein Todesermittlungsverfahren geschaffen. Seitens der Polizei sollte ein Hinweis erfolgen, dass bis zu deren Eintreffen weitere Veränderungen am Leichnam/ Leichenfundort zu vermeiden und bereits erfolgte Veränderungen unbedingt zu dokumentieren sind, da ansonsten die Auffindesituation zu einem Trugschluss führen würde.80

[...]


1 Duden (o. D.). „Abdomen“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Abdomen.

2 vgl. Keil, W. (2014). Rechtsmedizin. Basics (2. Aufl.). München: Urban & Fischer Verlag, S. 4.

3 vgl. Duden (o. D.). „Agonie“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Sterbephase.

4 Duden (o. D.). „Alibi“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Alibi.

5 Duden (o. D.) „Arthropoden“. Zugriff am 19.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Arthropoden.

6 vgl. Arbab-Zadeh, A./ Prokop, O./ Reimann, W. (1977). Rechtsmedizin. Für Kriminologen, Ärzte, Juristen und Studierende (1. Aufl.). Stuttgart, New York: Gustav Fischer Verlag, S. 36.

7 Duden (o. D.). „Ballistik“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Ballistik.

8 Nicolay, N. (o. D.). Biochemie. Zugriff am 04.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Biochemie.

9 Duden (o. D.). „destruieren“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/destruieren.

10 Duden (o. D.). „Elektroenzephalogramm“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Elektroenzephalogramm.

11 vgl. Kimpel, T. (1986). Leichensachen und Leichenöffnung. Eine strafprozessuale Studie zu den §§ 159, 87 ff. StPO unter besonderer Berücksichtigung von Kriminalistik und Geschichte. Forschungsreihe Kriminalwissenschaften. Strafrecht – Strafprozessrecht – Kriminologie – Kriminalistik, Band 9, Lübeck: Verlag Schmidt-Römhild, S. 27.

12 Duden (o. D.). „Elektrokardiogramm“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Elektrokardiogramm.

13 Antwerpes, F. (o. D.). Enzym. Zugriff am 04.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Enzym?utm_source=www.doccheck.flexikon&utm_medium=web&utm_campaign=DC%2BSearch#Definition.

14 Duden (o. D.). „Fauna“. Zugriff am 19.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Fauna#Bedeutung2.

15 Duden (o. D.). „Ferment“ Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Ferment.

16 Duden (o. D.). „graduieren“. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/graduieren.

17 Duden (o. D.). „Hämolyse“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Haemolyse.

18 Duden (o. D.). „hyperämisch“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/hyperaemisch.

19 Duden (o. D.). „Hypothermie“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Hypothermie.

20 Duden (o. D.). „Wasserstoff“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Wasserstoff.

21 Antwerpes, F. (o. D.). Injektion. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Injektion.

22 Schäfer, K. (2018). Intermediäres Leben. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.pschyrembel.de/Intermediäres%20Leben/K0CMJ.

23 Könitz, A. (o. D.). Ipsilateral. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Ipsilateral.

24 vgl. Moore, W. J./ Hummel, D. O. (1986). Physikalische Chemie. Berlin: Walter de Gruyter, S. 135f., zitiert nach: Kalorische Theorie (2007). Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Kalorische_Theorie#cite_note-1.

25 Duden (o. D.): „Kapillare“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Kapillare.

26 Nicolay, N. (o. D.). Katalyse. Zugriff am 04.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Katalyse.

27 Duden (o. D.). „konfluieren“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/konfluieren.

28 vgl. Glaum, J. et al. Tötungsdelikte, Todesermittlungen – Bedeutung, strafrechtliche Bewertung und kriminalistische Fallbearbeitung, in: Jaeger, R. R. et al. (Hrsg.). Kriminalistische Kompetenz (KFB). Kriminalwissenschaften, Kommentiertes Recht und Kriminaltaktik für Studium und Praxis (2018). Zugriff am 13.04.2019. Verfügbar unter: http://www.silkcodeapps.de/desktop/schmidt/#doc/35734/20, S. 7.

29 Duden (o. D.). „Larve“. Zugriff am 03.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Larve.

30 vgl. Wirth, I./ Schmeling, A. (2012). Rechtsmedizin. Grundwissen für die Ermittlungspraxis (3. Aufl.). Heidelberg: Kriminalistik Verlag, S. 32.

31 Duden (o. D.). „Made“. Zugriff am 03.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Made.

32 Antwerpes, F. (o. D.). Medial. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Medial?utm_source=www.doccheck.flexikon&utm_medium=web&utm_campaign=DC%2BSearch.

33 Membran. (o. D.). Zugriff am 04.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Membran?utm_source=www.doccheck.flexikon&utm_medium=web&utm_campaign=DC%2BSearch.

34 Duden (o. D.). „Mikroklima“. Zugriff am 03.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Mikroklima.

35 Antwerpes, F. (o. D.). Musculus orbicularis oculi. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/M._orbicularis_oculi.

36 Antwerpes, F. (o. D.). Musculus orbicularis oris. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Musculus%20orbicularis%20oris.

37 Amendt, J./ Krettek, R./ Nießen, G./ Zehner, R. (2013). Forensische Entomologie. Ein Handbuch. Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft, S. 18.

38 Duden (o. D.). „Obduktion“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Obduktion.

39 vgl. Amendt, J./ Krettek, R./ Nießen, G./ Zehner, R. (2013). Forensische Entomologie. Ein Handbuch. Frankfurt: Verlag für Polizeiwissenschaft, S. 19. (künftig zitier: Amendt et al., 2013)

40 Koops, M. (2011). Oviposition. Zugriff am 19.04.2019. Verfügbar unter: http://www.biologie-lexikon.de/lexikon/oviposition.php.

41 Nicolay, N. (o. D.). Oxidation. Zugriff am 06.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Oxidation.

42 Duden (o. D.). „Ökosystem“. Zugriff am 19.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Oekosystem.

43 Duden (o. D.). „Perkussionshammer“. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Perkussionshammer.

44 Permeabilität. (o. D.). Zugriff am 04.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Permeabilität.

45 Duden (o. D.). „persistieren“. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/persistieren.

46 vgl. Die Arten des Beweises. (2007). Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: http://www.gletschertraum.de/Kriminalistik1/ArtendesBeweises.html.

47 Nicolay, N. (o. D.). Pharmakologisch. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Pharmakologisch.

48 Nicolay, N. (o. D.). Physiologie. Zugriff am 04.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Physiologie?utm_source=www.doccheck.flexikon&utm_medium=web&utm_campaign=DC%2BSearch.

49 vgl. Duden (o. D.). „post mortem“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/post_mortem.

50 Duden (o. D.). „Progression“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Progression.

51 Duden (o. D.). „Proteolyse“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Proteolyse.

52 Amendt et al., 2013, S. 21.

53 Antwerpes, F. (o. D.). Pupillomotorik. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Pupillomotorik.

54 Duden (o. D.). „Reagibilität“. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Reagibilitaet.

55 Duden (o. D.). „Reanimation“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Reanimation.

56 Duden (o. D.). „reduktiv“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/reduktiv.

57 Duden (o.D.) „reversibel“. Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/reversibel.

58 vgl. Die Arten des Beweises. (2007). Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: http://www.gletschertraum.de/Kriminalistik1/ArtendesBeweises.html.

59 Duden (o. D.). „Skrela“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Sklera.

60 Duden (o. D.). „Skrotum“. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Skrotum.

61 Subkonjunktival. (o. D.). Zugriff am 30.04.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Subkonjunktival.

62 Duden (o. D.). „Suk­zes­si­on“. Zugriff am 19.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Sukzession.

63 Sulfhämoglobin. (o. D.). Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Sulfhämoglobin?utm_source=www.doccheck.flexikon&utm_medium=web&utm_campaign=DC%2BSearch.

64 vgl. Rohde, A. (o. D.). Totenschein. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.bestattungen.de/ratgeber/todesfall/totenschein.html#definition.

65 Duden (o. D.). „Toxikologie“. Zugriff am 18.04.2019. Verfügbar unter: https://www.duden.de/rechtschreibung/Toxikologie.

66 Abels, B. (o. D.). Transsudation. Zugriff am 01.05.2019. Verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Transsudation?utm_source=www.doccheck.flexikon&utm_medium=web&utm_campaign=DC%2BSearch.

67 vgl. Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (2018). Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen 2017. Zugriff am 27.01.2019. Verfügbar unter: https://polizei.nrw/sites/ default/files/2018-06/PKS%20Jahrbuch%202017_Internet_2.pdf, S. 19f.

68 vgl. Forster, B./ Ropohl, D. (1983). Medizinische Kriminalistik am Tatort. Ein Leitfaden für Ärzte, Polizeibeamte und Juristen. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag, S. 6.

69 vgl. Glaum, J. et al. Tötungsdelikte, Todesermittlungen – Bedeutung, strafrechtliche Bewertung und kriminalistische Fallbearbeitung, in: Jaeger, R. R. et al. (Hrsg.). Kriminalistische Kompetenz (KFB). Kriminalwissenschaften, Kommentiertes Recht und Kriminaltaktik für Studium und Praxis (2018). Zugriff am 13.04.2019. Verfügbar unter: http://www.silkcodeapps.de/desktop/schmidt/#doc/35734/20, S. 7. (künftig zitiert: Glaum et al., 2018)

70 vgl. Forster, B./ Ropohl, D. (1983). Medizinische Kriminalistik am Tatort. Ein Leitfaden für Ärzte, Polizeibeamte und Juristen. Stuttgart: Ferdinand Enke Verlag, S. 6. (künftig zitiert: Forster, Ropohl, 1983)

71 vgl. Penning, R. (2006). Rechtsmedizin systematisch (2. Aufl.). Bremen: UNI-MED, S. 20.

72 Kimpel, T. (1986). Leichensachen und Leichenöffnung. Eine strafprozessuale Studie zu den §§ 159, 87 ff. StPO unter besonderer Berücksichtigung von Kriminalistik und Geschichte. Forschungsreihe Kriminalwissenschaften. Strafrecht – Strafprozessrecht – Kriminologie – Kriminalistik, Band 9, Lübeck: Verlag Schmidt-Römhild, S. 224. (künftig zitiert: Kimpel, 1986)

73 vgl. Forster, Ropohl, 1983, S. 6.

74 vgl. Penning, R. (2006). Rechtsmedizin systematisch (2. Aufl.). Bremen: UNI-MED, S. 20. (künftig zitiert: Penning, 2006).

75 vgl. ebd., S. 21.

76 vgl. Siller, H. (o. D.). „Forensik“. Zugriff am 04.04.2019. Verfügbar unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/forensik-53390.

77 vgl. Wirth, I./ Schmeling, A. (2012). Rechtsmedizin. Grundwissen für die Ermittlungspraxis (3. Aufl.). Heidelberg: Kriminalistik Verlag, S. 1. (künftig zitiert: Wirth, Schmeling, 2012)

78 Schwerd, W. (1989). Gerichtliche Medizin und Kriminalistik. Z. Rechtsmed. 102: 423, zitiert nach: Wirth, I./ Schmeling, A. (2012). Rechtsmedizin. Grundwissen für die Ermittlungspraxis (3. Aufl.). Heidelberg: Kriminalistik Verlag, S. 1.

79 vgl. Glaum et al., 2018, S. 6f.

80 vgl. ebd., S. 7.

Ende der Leseprobe aus 71 Seiten

Details

Titel
Die forensische Todeszeitbestimmung im Rahmen der rechtsmedizinischen Leichenuntersuchung aufgrund eines Deliktverdachts
Hochschule
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld
Note
1,7
Autor
Jahr
2019
Seiten
71
Katalognummer
V504643
ISBN (eBook)
9783346060921
ISBN (Buch)
9783346060938
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Todeszeitbestimmung, Forenik, Rechtsmedizin, Entomologie, sichere Todeszeichen, unsichere Todeszeichen, Todeszeitpunkt, Fliegen, Maden
Arbeit zitieren
Liane Stolz (Autor:in), 2019, Die forensische Todeszeitbestimmung im Rahmen der rechtsmedizinischen Leichenuntersuchung aufgrund eines Deliktverdachts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/504643

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