Integration und offener Unterricht


Seminararbeit, 2001

34 Seiten


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

DEFINITIONEN UND WORTBEDEUTUNG
Lernen
Lernzielgleichheit
Lernzieldifferenz
Offener Unterricht
INTEGRATION

ENTWICKLUNG DER INTEGRATIONSPÄDAGOGIK
1) Allgemein
2) Die Integration in Nordrhein-Westfalen

INTEGRATION NACH EBERWEIN

GRUNDSÄTZE FEUSERS
Ziele der Integration
Ziele Integrativen Unterrichts

BASISANNAHMEN FÜR EINEN INTEGRATIVEN UNTERRICHT IN DER SEK. I NACH POPPE _
1) HETEROGENITÄT
2) GLEICHHEIT
3) Differenzierung
4) Gemeinsamkeit
5) Autonomie

LEHRGANGSMÄßIGER UNTERRICHT

FORMEN DES OFFENEN UNTERRICHTS
1 ) STATIONSLERNEN
2) Wochenplan
3) Freiarbeit
Grundannahmen Offenen Unterrichts
Ziele/ Möglichkeiten von Offenem Unterricht

GEÖFFNETER UNTERRICHT ALS VORAUSSETZUNG INTEGRATIVEN LERNENS
Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Offenem und Integrativem Unterricht

AUFGABENVERTEILUNG ZWISCHEN SONDER- UND REGELSCHULLEHRER IN INTEGRATIVEN UNTERRICHT

RAHMENBEDINGUNGEN
Modelle der Stundenzuteilung
Modelle zur Integration
Klassenfrequenzen

GEFAHREN DES LERNZIELDIFFERENTEN UNTERRICHTS

INTEGRATIONSFÄHIGKEIT?
Lernbehinderte
Geistigbehinderte
Schwerstbehinderte

SCHLUSS

LITERATURVERZEICHNIS

ANHANG

Definitionen und Wortbedeutung:

Lernen

„...ist ein individueller Aneignungsprozess, der in der Schule in der Auseinandersetzung mit dem Lerngegenstand und den Mitlernenden unter Anleitung von Erwachsenen erfolgt.1

Lernen wird als ein dynamischer, individuumsbezogener und lebenslanger Prozess verstanden.2

Generell wurde herausgefunden, dass man Inhalte folgendermaßen im Gedächnis speichert:

10% durch Lesen

20% durch Hören

30% durch Sehen

50% durch Lernen in Verbindung von Hören und Sehen

70% - 80% durch eigenes Formulieren und

90% durch eigenes Handeln und Ausprobieren.3

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

In einer Integrationsklasse kommen nicht nur unterschiedliche Lernvoraussetzungen, sondern auch individuelle Unterschiede der Verarbeitung von Informationen zusammen, die ebenfalls beachtet werden müssen.

Lernzielgleichheit:

„...alle Schüler einer Lerngruppe haben die gleichen Lernziele des gleichen Lehrplans zur gleichen Lernzeit, im gleichen Lerntempo, mit gleicher Intentionalität und gleicher Intensität zu erreichen.5

Lernzieldifferenz :

Zur gleichen Zeit werden „unterschiedliche Lernziele und Lerninhalte aus unterschiedlichen schulartenspezifischen Lehrplänen erarbeitet. “s

Beim lernzieldifferenten Unterricht sollte in der vorbereitenden Planung bedacht werden, dass es Lerninhalte gibt, die sich nichtbehinderte Kinder aneignen müssen, die jedoch für die Lebensperspektive der behinderten Menschen von geringer Bedeutung sind, sowie solche, die behinderte Menschen lernen sollen, die aber für nichtbehinderte ohne oder nur von geringer Wert sind.6 Dazu zählt auch der spezifische Förderbedarf.

Offener Unterricht

„Mit dem Terminus <Offener Unterricht> wird ein Unterricht bezeichnet, dessen Unterrichtsinhalt, -durchführung und -verlauf nicht primär vom Lehrer, sondern von Dnteressen, Wünschen und Fähigkeiten der Schüler bestimmt wird, wobei der Grad der Selbst- und Mitbestimmung des zu Lernenden durch die Schüler zum entscheidenden Kriterium des Offenen Unterrichts wird.7

„Sammelbegriff für unterschiedliche Reformansätze in vielfältigen Formen inhaltlicher, methodischer und organisatorischer Öffnung mit dem Ziel eines veränderten Umgangs mit dem Kind auf der Grundlage eines veränderten Lernbegriffs. “8

Integration

Integrare9 = ergänzen

Integration meint allgemein den Prozess des Zusammenwachsens einzelner Teile zu einem Ganzen.

„..Integration ist als gegenseitiger psychosozialer Annäherungs- und Lernprozess zwischen Dntegratoren und Integranten aufzufassen. “

Integration im sozialen und personalen Bereich ist ein Grundanliegen der Reformpädagogik. In neuesten Entwicklungen bemüht man sich auch um eine curriculare Integration.

„Soziale Integration“ bezog sich ursprünglich nur auf rassische/ ethnische Minderheiten und wurde erst später auf Gastarbeiterkinder und letztlich auf Behinderte übertragen. „Dntegration (als Ziel) soll durch Dntegration (als Methode) erreicht werden. “

Wenn die Methode bereits das Ziel beinhaltet, braucht man kein Ziel. Demnach ist der Weg das Ziel.

Integrative Didaktik bezeichnet das „Zusammenwirken von Individualisierung und Differenzierung unter besonderer Berücksichtigung der Gemeinsamkeit.10

„Erfreulicherweise weisen sämtliche internationale und nationale Studien daraufhin, dass der Dntegrative Unterricht leistungseffektiver ist als die Sonderschule.11

Leitidee:

,, So viel Gemeinsamkeit wie möglich, so viel Besonderung wie nötig.12

Grundannahmen:

Jedes Kind ist verschieden und muss in seinen individuellen Lemvoraussetzungen akzeptiert werden. Es muss die Gelegenheit haben, die Methode kennenzulernen, mit der es am besten lernen kann. Die Rolle des Unterstützers beim Lernen können andere Kinder, die selbst gerade im Lernprozess stecken, meist besser als die „allwissenden“ Erwachsenen einnehmen. Ziffernzensuren verschaffen Konkurrenz unter den Schülern und sind nicht geeignet, den Lernprozess produktiv zu begleiten. 13

Entwicklung der Integrationspädagogik

1) Allgemein

Bereits vor Beginn der Integrationsdiskussion wurden körper- oder sinnesbeeinträchtigte Schüler14 in der Regelschule unterrichtet, wenn sie die Lehrziele der jeweiligen Schulform erreichen konnten (siehe Lernzielgleichheit S. 3).

Dabei hat sich der Integrant dem Schulsystem (Integrator) unterzuordnen. Diese einseitige Anpassung erfüllt den Anspruch einer Integration jedoch nicht. Eine selektive Auswahl „integrationsfähiger“ Kinder widerspricht der Idee der Integration.

Ende 1969 wurde im Rahmen der Gesamtschulreform auf einem Berliner Kongress gefordert, Chancengleichheit auch auf die Sonderschüler auszuweiten und deren schulische Integration einzuführen.

Für die Gesamtschule wurden zwischen 1973 und 1975 Vorschläge zur Umsetzung vom „Deutschen Bildungsrat“ sowie der Arbeitsgruppe der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule unterbreitet. Die Sonderschule wurde in diese Überlegungen nicht mit einbezogen.

Mit dem wachsenden Einfluss der Erziehungsberechtigten sind seit den 80ern in einigen Bundesländern Gesetze verankert, die den Eltern ein Wahlrecht zwischen Allgemeiner- und Sonderschule einräumen.

Die Grundgesetzänderung von 1994 enthält ein Benachteilungsverbot für behinderte Menschen (GG: Art. 3 Abs. 3). Da der Ausschluss vom Zugang öffentlicher Einrichtungen ebenfalls eine Benachteiligung darstellt, wirkt sich dieses Gesetz ideell auch auf den Schulbesuch aus.

2) Die Integration in Nordrhein-Westfalen

Kinder werden nach Vollendung des sechsten Lebensjahres in die Schule aufgenommen, „wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).15 Falls Kinder wegen körperlicher, seelischer, geistiger Behinderung oder einer erheblichen Beeinträchtigung des Lernvermögens (diese Behinderungen oder Beeinträchtigungen sind laut Gesetz zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Förderung nicht näher definiert) nicht an einer allgemeinen Schule unterrichtet werden können, werden sie entsprechend ihres individuellen Förderbedarfs sonderpädagogisch beschult.

Die VO- SF (Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des sonderpädagogischen Förderortes) entscheidet über die Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Grundsätzlich ist seit 1995 sowohl die Sonderschule als auch die Regelschule als Förderort möglich. Der jeweilige Schulträger kann diesem Antrag dann widersprechen, wenn für ihn dadurch zusätzliche Kosten anfallen. Das Land Nordrhein- Westfalen stellt zwar zusätzliche Stellen für den Mehrbedarf zur Verfügung, doch ist zu beachten, dass eine allgemeine Schule nicht mit den entsprechenden medialen Mitteln einer Sonderschule ausgestattet ist und es so zwangsläufig zu Anschaffungskosten kommt. An dieser Stelle sind neue Ideen gefragt, die eine - zumindest materielle - Versorgung der jeweiligen allgemeinen Schule ermöglichen, ohne dass Mehrkosten entstehen, wie z.B. eine Ausleihmöglichkeit für Lehr- und Lernmittel. In einigen Situationen ist jedoch die Vermeidung zusätzlicher Kosten unumgänglich, wenn es beispielsweise darum geht, eine Rampe für Rollstuhlfahrer anzubringen, damit das körperlich behinderte Kind überhaupt Zugang zur Schule erhält.

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht existiert nicht.

In der Primarstufe ist die Gemeinsame Erziehung gemäß des „Schulpflichtgesetzes“ möglich. Kinder mit Behinderung können an Grundschulen unterrichtet werden, „wenn die für das behinderte Kind notwendigen Maßnahmen zur erfolgreichen Förderung geschaffen werden können“16

Im Bereich der Sekundarstufe gibt es vereinzelte Schulversuche zur zieldifferenten Integration, ansonsten ist Integration nur lernzielgleich möglich (§7 Abs. 3 SchpflG).17 Jugendliche mit Sinnes- oder Körperbehinderung können zielgleich nach den Richtlinien und Lehrplänen der Sekundarstufe I lernen, während Jugendliche mit einer geistigen oder schweren Lernbehinderung weiterhin an Sonderschulen unterrichtet werden. 1995/96 wurden in Nordrhein-Westfalen 3477 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschult, das entspricht etwa 10,8 % aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 18

Da zur Zeit etwa 90% aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Sonderschulen unterrichtet werden besteht keine Tendenz, den - zumindest mittelfristigen - Bestand der Sonderschulen anzuzweifeln. Das Standortnetz ist so angelegt, dass eine 10%ige Verringerung der Schülerzahlen keine Auswirkungen hat.

Integration nach Eberwein

Das Ziel der Integrationspädagogik soll sein, sowohl die aussondemden Einrichtungen als auch die dahinter stehende Pädagogik zu überwinden. An deren Stelle tritt das gemeinsame Leben und Lernen.19

Wenn Vielfalt als Normalität angesehen wird, bedarf es keiner Sonderpädagogik mehr. In diesem Sinne ist jede Pädagogik eine Förderpädagogik, wenn die Förderung der Entwicklung, der Identität und Autonomie auf alle Kinder übertragen wird.

Die sogenannte Behinderung ist nur ein begrenzter Ausschnitt aus der Gesamtpersönlichkeit, die darüber hinaus auch einen Reichtum an Gefühlen, Fertigkeiten und Fähigkeiten enthält. Die Sonderpädagogik unterlag den medizinischen Ansprüchen, unerwünschte Verhaltensweisen „wegzutherapieren“ und erwünschte Fähigkeiten anzutrainieren, anstatt die Identität zu unterstützen. Es wurde also von einer defizitorientierten Sichtweise ausgegangen, die den Fehler beim Kind anstatt im System sucht. Heute ist eine Wende angebracht, die die Beschreibung individueller Bedürfnisse und Probleme anstelle einer Stigmatisierung in den Vordergrund rückt.

Eberwein spricht sich für einen Gemeinsamen Unterricht aus, der Gleichaltrigen gegenseitiges soziales und kognitives Lernen (Modelllernen).

,, Soziale Integration kann nicht durch schulische Separation bewerkstelligt, Eingliederung nicht durch Aussonderung erreicht werden.20

Daher fordert Eberwein eine radikale Umstrukturierung des Schulwesens. Bestehende Sonderschulen sollten nicht weiter ausgebaut werden, sondern eher in integrative Grund- oder Volksschulen umgewandelt werden. Da das derzeitige Sonderschulwesen seit 120 Jahren besteht, sollte dies den veränderten ökonomischen, sozialen, bildungs- und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten angepasst werden. Die Sonderpädagogen hätten die Aufgabe, sich für eine Reintegration in die Allgemeine Pädagogik einsetzen.

Dieser Ansatz ist konsequent am Leitgedanken der Integration orientiert und fordert eine gezielte Umstrukturierung des Denkens, Handelns und des gesamten Schulsystems. Eberwein stellt sich nicht nur die Idee der Integration, sondern zeigt auch die Umsetzung, die daraus folgt. Ob und wie diese in allen Einzelheiten erfolgen kann, ist allerdings nicht beschrieben. Dass sich diese Einstellung auch bei den amtierenden Lehrkräften durchsetzen muss, damit Integration sinnvoll durchgeführt werden kann, ist eine Hürde, die der Autor nicht in Betracht bezogen hat.

Grundsätze Feusers

Nach Feuser lässt sich innere Differenzierung nur dann realisieren, wenn alle Kinder „mittels ihrer momentanen Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungskompetenzen an und mit einem gemeinsamen Gegenstand spielen, lernen und arbeiten. “21 Dies meint die Differenzierung der Ziele bei Beibehaltung gleicher Inhalte („Lernen am gemeinsamen Gegenstand“).

- Der Unterricht wird nicht „von oben herab“ sondern von unten nach oben, also von den Schülern ausgehend geplant.
- Pädagogen, Erzieher, Therapeuten und persönliche Assistenten sollten enger kooperieren, um eine Verknüpfung der unterschiedlichen Kompetenz zu erreichen.

Feuser plädiert für „ eine konsequent projektorientierte Vorgehensweise im Unterricht, bei Differenzierung der Hilfen und Lernziele und Beibehaltung des gemeinsamen Unterrichts­gegenstandes. “22

Allerdings darf nicht davon ausgegangen werden, dass durch das Lernen am gemeinsamen Gegenstand auch von jedem Schüler die gleichen Ziele erreicht werden, denn jeder Lernweg ist individuell.

In folgender Tabelle stellt Feuser die Grundsätze der Integrativen Pädagogik denen der heute üblichen entgegen:23

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hier wird deutlich, dass Feuser die Integrative Pädagogik als vollkommenen Gegensatz zur derzeitigen sieht. Dieser erstreckt sich von der Grundeinstellung über die Methode bis hin zum Curriculum. Demnach setzt er sich ebenso wie Eberwein für eine konsequente Umstrukturierung ein. Feuser sieht Integration eher aus Sicht eines Lehrers, dessen Einstellung und Unterrichtsrealität, während Eberwein die gesamte Gesellschaft und das Schulsystem vor Augen hat.

[...]


1 Dicke, Gerda und Maikowski, Rainer: das Spannungsverhältnis zwischen individueller und meinsamer Förderung in der Sekundarstufe und die praktischen Möglichkeiten der Gestaltung und Planung

des Unterrichts; in: Eberwein, Hans: Integrationspädagogik- ein Handbuch; Weinheim und Basel: Beltz-Verlag, 1999, S. 218ff

2 Schor, Bruno J.: Lernzielgleiches Lernen und lernzieldifferentes Lernen - Hürde und Bürde für die schulische Integration von Behinderten; Neuwied: Luchterhand Verlag: „Die neue Sonderschule“, Heft 44 (1999), S. 116

3 Dicke, Gerda, S. 224

4 Schor, Bruno J.: Lernzielgleiches Lernen und lernzieldifferentes Lernen - Hürde und Bürde für die schulische Integration von Behinderten; Neuwied: Luchterhand- Verlag: „Die neue Sonderschule“, Heft 44 (1999), S. 117

5 Schor, Bruno J, S. 117

6 Füssel, Hans- Peter und Kretschmann, Rudolf: Gemeinsamer Unterricht für behinderte und nichtbehinderte Kinder, Witterschlick/Bonn: Verlag Marg. Wehle, 1993, S. 28ff

7 Jürgens, Eiko: Die ,neue‘ Reformpädagogik und die Bewegung Offener Unterricht; Academica-Verlag, 4. Auflage, S. 41

8 Wallrabenstein, Wulff: Offene Schule- Offener Unterricht; Reinbeck bei Hamburg: Rowohlt­Taschenbuchverlag GmbH, aktualisierte Auflage 1994, S. 54

9 Kobi, Emil E.: Was bedeutet Integration? Analyse eines Begriffs ,in: Eberwein, Hans: Integrationspädagogik­ein Handbuch, Weinheim und Basel: Beltz- Verlag, 1999, 5. Auflage, S. 71ff

10 Prengel, Annedore: Pädagogik der Vielfalt; Opladen 1995, S. 158ff

11 Preuss- Lausitz, Ulf und Maikowski, Rainer: Integrationspädagogik in der Sekundarstufe; Basel: Beltz-Verlag 1998, S. 15

12 Dicke, Gerda, S. 229

13 Schöler, Jutta: Integrative Schule - Integrativer Unterricht; Neuwied: Luchterhand- Verlag GmbH, 1999, 2., überarbeitete Auflage

14 Anmerkung: der Begriff „Schüler“ soll in dieser Arbeit als vereinfachte Bezeichnung für die Gesamtheit der Schülerschaft stehen, nicht ausschließlich für die männlichen Schüler.

15 Verband Bildung und Erziehung (VBE)- Landesverband NRW: Sonderpädagogische Förderung in Schulen, 6. Auflage 1995, S. 7

16 Stock, Heinrich-Wilhelm in: ZFH 4/99, S. 206

17 VBE, S. 7

18 VBE, S. 85

19 vgl: Hansen, Gerd und Stein, Roland (Hrsg.): Sonderpädagogik konkret; Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt, 1997, S. 105

20 Eberwein, Hans: Kritische Analyse des Behinderungsbegriffs, in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft, 1/95, S. 5-12

21 Hetzner, Renate und Podlesch, Wolfgang: Kinder mit elementaren Lembedürfnissen („Schwerstmehrfachbehinderte“) in Integrationsklassen; in: Eberwein, Hans: Integrationspädagogik - ein

Handbuch; Weinheim und Basel: Beltz-Verlag, 1999, 5. Auf!

22 Dicke, Gerda, S. 223

23 Feuser, Georg, S. 217

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Integration und offener Unterricht
Hochschule
Technische Universität Dortmund  (Fachbereich Pädagogik)
Veranstaltung
Offener Unterricht auf der Primar- und Sekundarstufe I. Versuch einer kritischen Analyse
Autor
Jahr
2001
Seiten
34
Katalognummer
V5045
ISBN (eBook)
9783638130752
Dateigröße
696 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Integration, Unterricht, Offener, Unterricht, Primar-, Sekundarstufe, Versuch, Analyse
Arbeit zitieren
Jessica Freis (Autor:in), 2001, Integration und offener Unterricht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5045

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