Die Reichsreformdiskussion im Dritten Reich und die Verwaltung der annektierten Ostgebiete am Beispiel des Warthegaus


Hausarbeit (Hauptseminar), 2004

27 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Bemerkungen zur Literatur

1. Die Diskussion um die Neugliederung der Verwaltung im Altreich
1.1. Die Ausgangslage nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30.1.1934
1.2. Der Standpunkt des NSDAP-Apparates und der Entwurf Adolf Wagners
1.3. Helmut Nicolai
1.4. Franz Albrecht Medicus
1.5. Reichsminister des Innern Wilhelm Frick
1.6. Schilderung und Bewertung des Ablaufs der Reformdiskussion im Altreich

2. Die Verwaltung der annektierten Gebiete
2.1. Die ideologische Grundlage der Politik in den neuen Reichsgauen
2.2. Die Verwaltung in Österreich
2.3. Die Verwaltung im Sudetenland
2.4. Die Aufteilung des besetzten Polens
2.5. Der Warthegau
2.5.1. Das Gebiet und die Verwaltung
2.5.2. Bevölkerungsentwicklung im späteren Warthegau bis 1939
2.5.3. Nationalsozialistische Bevölkerungspolitik im Warthegau und den übrigen ehemals polnischen Gebieten
2.5.4. Die Kirchenpolitik im Warthegau
2.6. Zusammenfassung und Ausblick – der Warthegau als „Muster“ des zukünftigen Reichsaufbaus?

3. Literatur

I. Einleitung

Das Interesse der Nationalsozialisten an einer Neuordnung der Verwaltung ergab sich aus zwei Quellen: Zum einen natürlich die ideologische Motivation, die Strukturen des “Parlamentarismus” auf allen Ebenen zu beseitigen, und durch die eigenen, aus der Staatstheorie der Nationalsozialisten entwickelten Verwaltungsformen zu ersetzen.

Gleichzeitig waren die Umgehung und Umgestaltung vorhandener Regelungen und Institutionen zunächst eine Voraussetzung, um an die Macht zu kommen, und danach ein Mittel, um die eigene Kontrolle über den Staat auf allen Ebenen zu sichern.

Die Ausschaltung des Parlaments durch das Ermächtigungsgesetz, die Ausschaltung der Parteien und die Gleichschaltung der Verbände können als erste Schritte in Richtung eines Staates, der entsprechend der NS-Ideologie aufgebaut ist, gesehen werden.

Doch nachdem die Macht erlangt und in der erste Phase gefestigt war, war es eine viel schwierigere Aufgabe, innerhalb der „Bewegung“ einen Konsens über den weiteren Fortgang der Umgestaltung zu finden. Viele NSDAP-Kader hatten sich in verschiedenen Ämtern eingefunden, allen voran die Reichsstatthalter, und hatten aus ihrer neuen Perspektive andere Interessen als vor der Machtübernahme.

Eine Darstellung der zentralen Themen der Reichsreformdiskussion, der Positionen der Hauptakteure, und eine Schilderung des Verlaufes der Diskussion machen den Inhalt des ersten Teils dieser Arbeit aus.

Der schleppende Verlauf der Reform im Altreich, geprägt von einer Vielzahl von Akteuren mit festgefahrenen Positionen, ließ den Blick des interessierten Beobachters auf die eingegliederten Gebiete Österreichs, des Sudetenlandes und Polen fallen.

Dort wurden neue Regelungen geschaffen, die mit Blick auf die Verwirklichung der Prinzipien, die im Altreich diskutiert, aber nicht umgesetzt wurden, interessante Ergebnisse erzielten, die zu der These einer „Vorbildfunktion“ der Ostgaue geführt haben.

Vor allem der Warthegau wird häufig als „Mustergau“ bezeichnet. Deswegen wird sich der zweite Teil dieser Arbeit auf diese neuen Reichsgau konzentrieren. Dabei sollen genügend Informationen über die Verwaltungssituation, aber auch über die Praxis und Hintergründe der Besatzungspolitik im Warthegau präsentiert werden, um am Ende eine Stellungnahme von der These einer „Musterfunktion“ des Warthegaus abgeben zu können.

II. Bemerkungen zur Literatur

Zur Verwaltungsreform im Altreich, dem Gegenstand des ersten Teils der Arbeit, ist das Literaturangebot erfreulich umfangreich. Allen voran ist dabei die sehr ausführliche Arbeit von Uwe Bachnick zu nennen, der sich auch länger zu der Lage in den Ostgauen äußert. Der Aufsatz von Walter Baum aus dem Jahre 1955 enthält eine detaillierte Schilderung der Reformdiskussion im Altreich, geht aber nur kurz auf das Thema des zweiten Teils dieser Arbeit ein. Der Beitrag von Dieter Rebentisch in „Deutsche Verwaltungsgeschichte“ ist zwar kurz, enthält aber trotzdem einige wichtige Details, die an anderer Stelle nicht zu finden sind. Anhand dieser Arbeiten war es möglich, einen Überblick über das Thema zu erhalten und auf die wichtigen Gesetzestexte und sonstige Quellen aufmerksam zu werden.

Da die Reformdiskussion mehr aus Diskussion als aus Reform bestand, sind viele wichtige Dokumente nie veröffentlicht worden. Unveröffentlichte Entwürfe für Gesetze, die nie verabschiedet wurden, Briefe zwischen den Akteuren und interne Arbeitspapiere und Denkschriften der Behörden befinden sich nur in Archiven, die nicht ohne großen Aufwand einsehbar sind. Deswegen mußte leider einiges aus „zweiter Hand“ zitiert werden, obwohl darauf geachtet wurde, bei veröffentlichten Quellen (z.B. bei Gesetzestexten) stets das aus dem Original zu zitieren.

Die Literatursuche zum Thema Ostgaue, und vor allem Warthegau, gestaltete sich schwieriger. Die weniger detaillierten Angaben zu Österreich und dem Sudetenland ließen sich in Gesamtdarstellungen und Gesetzestexten finden, ebenso die Schilderung der Verwaltungsstruktur der besetzten polnischen Gebieten. Eine detaillierte Gesamtdarstellung der Situation im Warthegau, die über einen einzelnen Aspekt hinausgeht, gibt es offenbar nicht. Allerdings war es möglich, durch das Heranziehen einer Reihe von Werken zu einzelnen Spezialthemen ein Gesamtbild zusammenzusetzen, das hoffentlich alle wichtigen Aspekte der Besatzungspolitik im Warthegau umfasst.

Die verwaltungspolitischen Aspekte der Situation in allen behandelten neuen Gauen sind in den erwähnten Arbeiten von Bachnick und Rebentisch ausreichend berücksichtigt.

Was die anderen behandelten Aspekte betrifft, nämlich die Maßnahmen der Besatzungspolitik, die in dieser Arbeit exemplarisch anhand der Beispiele der Bevölkerungs- sowie der Kirchenpolitik dargestellt werden sollen, bot sich das Buch von Martin Broszat als Überblick an, und war zudem auch aufgrund einer umfangreichen und nützlichen Literaturliste auch ein guter Ausgangspunkt für die Suche nach Arbeit zu Spezialthemen, die dann eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Einzelthemen, wie eben Bevölkerungs- oder Kirchenpolitik, ermöglichten.

1. Die Diskussion über die Neugliederung der Verwaltung im Altreich

1.1. Die Ausgangslage nach dem Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30.1.1934

Die Umgestaltung des Reiches begann bereits mit der Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat, besser bekannt als Reichstagsbrandverordnung, vom 28. Februar 1933. Das nach §2 dieser Verordnung dem Reich gewährte Recht, in die „öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdenden Situationen“ die Befugnisse der Länder „vorübergehend wahrzunehmen“, wurde genutzt, um in den Ländern, in denen die NSDAP noch nicht regierte, Reichskommissare einzusetzen, die allesamt der NSDAP angehörten.

Die nächsten Etappen auf dem Weg zur politischen Ausschaltung der Länder waren die beiden Gesetze zur „Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“.

Von diesen ist das zweite Gesetz, vom 7. April 1933 wohl als das bedeutendste anzusehen ist. Dieses als „Reichsstatthaltergesetz“ bekannte Gesetz ebnete den Weg für das Einsetzen von Reichsstatthaltern in allen Ländern. In den Ländern, in denen es Reichskommissare gab, übernahmen die Reichsstatthalter dieses Amt. In fast allen Fällen waren die Statthalter auch NSDAP-Gauleiter, so dass diese Maßnahme auch zur Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von Partei und Staat beitrug, eine Idee, die in der Reformdiskussion vielfach thematisiert wurde, wie nachher dargestellt werden wird.

Das zum ersten Jahrestag der Machtergreifung erlassene und von der NS-Propaganda begeistert gefeierte „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ vom 30. Januar 1934, beseitigte die letzten Reste der Eigenständigkeit der Länder.[1]

Die Rechte der Länder wurden allesamt auf das Reich übertragen. Die Tatsache, dass einige dieser Rechte später an die Länder zurückübertragen wurden, ändert nichts daran, dass von Eigenständigkeit der Länder nunmehr keine Rede sein konnte, weil diese nur noch solche Rechte hatten, die ihnen vom Reich freiwillig übertragen wurden.

Dieses Gesetz sah des Weiteren auch die Abschaffung der Ländervertretungen vor, so dass sich insgesamt eine Situation ergab, in dem die Ministerpräsidenten der Länder dem Reichsstatthalter unterstanden, dieser unterstand wiederum dem Reichsminister des Inneren. Die Landesregierung unterstand der Reichsregierung, ein weiterer Beweis dafür, dass die Länder zu bloßen „Verwaltungsbezirken“ des Reiches herabgestuft worden waren.[2]

In dem Maßnahmenkatalog gegen die Länder sind ferner einzugliedern das Gesetz über die Aufhebung des Reichsrats vom 14. Februar 1933,[3] und auch die Verordnung die Deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar, in dem die bisherigen Staatsangehörigkeiten der einzelnen Länder durch eine einheitliche „deutsche Staatsangehörigkeit“ ersetzt wurden.[4]

Alles in allem war dies ein Prozeß der „Entstaatlichung“ der Länder, eine grundsätzliche Veränderung des Verhältnisses zwischen Reich und Länder hin zum zentralisierten Einheitsstaat.

Die Verhältnisse und Hierarchiestrukturen waren aber, zumindest was die Personalpolitik betraf, keineswegs so klar, wie man aus dieser Darstellung vermuten mag. Nicht nur deshalb, weil Ämterhäufung einzelner Personen (so war der Hessische Gauleiter und Reichsstatthalter zum Ministerpräsident ernannt worden, in Thüringen war Statthalter Sauckel gleichzeitig Innenminister, und somit dem Ministerpräsidenten unterstellt, der wiederum Sauckel in seiner Funktion als Statthalter unterstellt war) für Verwirrung sorgte, sondern auch aufgrund persönlicher Rivalitäten und machtpolitischer Auseinandersetzungen, die die Akteure dazu verleiteten, Entscheidungen übergeordneter Instanzen in Frage zu stellen und etwa aufgrund ihrer Stellung in der Partei oder ihrer Persönlichkeit zu meinen, sie könnten sich eine Auseinandersetzung mit Personen erlauben, die ihnen übergeordnet waren.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die offene Kritik einiger Statthalter am Fortgang der Reichsreform, als diese durch die Sorge um ihre eigene Macht regelmäßig und deutlich beim Innenminister und bei der Reichsregierung protestierten, und Politik und Pläne der Reichsregierung offen kritisierten.[5]

1.2. Der Standpunkt des NSDAP-Apparates und der Entwurf Adolf Wagners

Nach der Verabschiedung des Reichsneuaufbaugesetzes wurden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem NSDAP-Parteiapparat und der Reichsregierung bei der Frage des weiteren Fortgangs der Reichsreform bemerkbar.

Diese Meinungsverschiedenheiten ergaben sich aus zwei Punkten: zum einen drängten führende Parteivertreter auf eine schnelle und radikale Umgestaltung der Verwaltungs- und Verfassungsverhältnisse, während die Regierung in Berlin eine graduelle Veränderung über einen Zeitraum von etwa zehn Jahren bevorzugte.

Außerdem wurde ein Einflußverlust des Parteiapparates gegenüber der „Ministerialbürokratie“ befürchtet. So wurde z.B. die ungeklärte Stellung der Reichsstatthalter mit Sorge betrachtet, weil die Gefahr einer Verselbständigung einer von Partei und „Bewegung“ losgelösten Autorität erkannt wurden.[6]

Für viele NSDAP-Aktivisten waren dies Gründe zur Unzufriedenheit mit dem Kurs der Regierung nach der Machtübernahme.

Der Unzufriedenheit dieser Personen wurde vor allem durch die Schriften Adolf Wagners Ausdruck verliehen. Wagner war Gauleiter in Bayern und Referatsleiter in Sachen Reichsreform bei der Staatsrechtlichen Abteilung der Münchener Parteizentrale.[7]

Am 6.2.1934 erreichte seine Denkschrift zur Verfassungsreform das Reichsinnenministerium. In dieser Schrift legte er die Meinung der unzufriedenen Parteiaktivisten über den weiteren Fortgang der Reichsreform dar. So forderte er, in den zu errichtenden Gauen das Führerprinzip durch eine Zusammenlegung der Ämter von Reichsstatthalter und Ministerpräsident zu verwirklichen. Zugleich sollte der Inhaber dieses neuen Amtes des „Gaugrafen“ auch Gauleiter der NSDAP sein. Es sollte nach Wagner einen möglichst kurzen Instanzenzug von oben nach unten und umgekehrt geben, um einen möglichst effektiven Transmissionsriemen für den politischen Willen zu ermöglichen. Des Weiteren sollte der NSDAP für alle Zeiten die politische Führung im Staat zugesprochen werden.[8]

Die Vorschläge zielten dadurch ab, den Interessen der Partei auf den unteren Ebenen mehr Gewicht gegenüber dem Staat zu geben. Prägend ist das Mißtrauen gegenüber „Staat“ und „Ministerialbürokratie“, entstammend zum einen aus der Nationalsozialistischen Tradition der Kritik an „Staat“ und „System“, zum anderen auch ganz pragmatisch aus den machtpolitischen Interessen derjenigen Parteikader, die zu dem Zeitpunkt nicht mit politischen Ämtern auf Reichsebene bedacht wurden, und sich in einem gewissen Konkurrenzkampf zur Berliner Regierung sahen.

Für Wagner war also die Verschmelzung von Partei und Staat auf mehreren Ebenen, unter Festschreibung des Primats der Partei über den Staat, die Lösung der problematischen und kontroversen Frage nach dem künftigen Verhältnis von Partei und Staat.[9]

1.3. Helmut Nicolai

Der ehemalige Magdeburger Regierungspräsident Helmut Nicolai, ein Jurist, der als politischer Beamte nach der Machtübernahme schnell Karriere machte, schaltete sich im Sommer 1933 mit seiner viel beachteten Schrift „Grundlagen der kommenden Verfassung“ in die Reformdiskussion ein.

Er gehörte zu denjenigen Nationalsozialisten, die ähnlich wie Wagner auch nach der Machtübernahme ihre Skepsis gegenüber dem Staat als solche nicht ablegen konnten. Allerdings waren Nicolais Vorschläge zur Lösung dieser Frage anders als die Wagners – vielleicht bedingt durch seine Stellung innerhalb der von Wagner so mißtrauisch beäugten „Staatsbürokratie“. Für Nicolai war die Forderung nach einer klaren Abgrenzung der Aufgabenbereiche der Partei und denen des Staates charakteristisch.

[...]


[1] Zur öffentlichen Reaktion aus NS-Kreisen: Baum, 42f. Zum Gesetz selbst: RGBl. 1934, Teil 1, S.75.

[2] Bachnick, 52.

[3] RGBl. 1934, Teil 1, S. 89.

[4] Ebd., S. 85.

[5] Baum, 40.

[6] Bachnick, 141.

[7] Bachnick, 134.

[8] Bachnick, 142.

[9] Bachnick, 142.

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Die Reichsreformdiskussion im Dritten Reich und die Verwaltung der annektierten Ostgebiete am Beispiel des Warthegaus
Hochschule
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg  (Historisches Seminar)
Note
1,0
Autor
Jahr
2004
Seiten
27
Katalognummer
V50440
ISBN (eBook)
9783638466578
ISBN (Buch)
9783638660983
Dateigröße
546 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Reichsreformdiskussion, Dritten, Reich, Verwaltung, Ostgebiete, Beispiel, Warthegaus, Wartheland, Posen, Polen, Neugliederung, Reichsgau, Generalgouvernement, Sudetenland, Böhmen, Mähren, Reichsstatthalter
Arbeit zitieren
Sean McGinley (Autor:in), 2004, Die Reichsreformdiskussion im Dritten Reich und die Verwaltung der annektierten Ostgebiete am Beispiel des Warthegaus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50440

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