Verteilung von Fraunhofer- und Max-Planck-Instituten über die Bundesländer - Bundesratstimmen/Einwohner als Erklärungsfaktor?


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

27 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Problemstellung
1.1 Über die Gesellschaften
1.2 Über diese Arbeit

2 Daten- und Informationserfassung
2.1 Einwohnerzahlen und Bundesratstimmen der Bundesländer
2.2 Daten und Informationen zur Max-Planck-Gesellschaft
2.2.1 Aufbauorganisation der MPG
2.2.2 Anteil öffentlicher Mittel bei der Finanzierung der MPG
2.2.3 Verteilung der MPI auf die Bundesländer
2.3 Daten und Informationen zur Fraunhofer-Gesellschaft
2.3.1 Aufbauorganisation der FhG
2.3.2 Anteil öffentlicher Mittel bei der Finanzierung der FhG
2.3.3 Verteilung der FhI auf die Bundesländer

3 Datenauswertung / Ergebnisanalyse
3.1 Max-Planck-Gesellschaft
3.2 Fraunhofer-Gesellschaft
3.3 Erklärungsansatz

4 Schlussbetrachtung und Ausblick

Anhang

1 Abbildung der Aufbauorganisation der MPG

2 Abbildung der Aufbauorganisation der FhG

3 Quellennachweis „Statistisches Bundesamt (2003)“

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abb. 3.1/1: Zusammenhang Einwohner – MPI

Abb. 3.1/2: Zusammenhang Bundesratstimmen – MPI

Abb. 3.2/1: Zusammenhang Einwohner – FhI

Abb. 3.2/2: Zusammenhang Bundesratstimmen – FhI

Tabellenverzeichnis

Tabelle 2.1/1: Einwohnerzahlen und Bundesratstimmen der Bundesländer

Tabelle 2.2.3/1: Max-Planck-Institute pro Bundesland

Tabelle 2.3.3/1: Fraunhofer-Institute pro Bundesland

1 Problemstellung

1.1 Über die Gesellschaften

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden Max-Planck-Gesellschaft oder MPG genannt) und die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. (im Folgenden Fraunhofer-Gesellschaft oder FhG genannt) zählen zu den größten und bedeutendsten unabhängigen Forschungsorganisationen in Deutschland und Europa.

Die MPG wurde am 26. Februar 1948 in Göttingen als Nachfolgeorganisation der 1911 errichteten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. gegründet (Max-Planck-Gesellschaft 2005 a). Sie sieht ihre wesentliche Aufgabe in der Grundlagenforschung auf den Gebieten Natur-, Bio-, Geistes- und Sozialwissenschaften im Dienste der Allgemeinheit (Max-Planck-Gesellschaft 2005 b). Die MPG ergänzt dabei die Arbeit der Universitäten, indem sie „neue, besonders innovative Forschungsrichtungen auf[greift], die an den Universitäten in Deutschland noch keinen oder keinen angemessenen Platz gefunden haben […]“ (Max-Planck-Gesellschaft

2005 b). Ihre Forschung betreibt die MPG in den Max-Planck-Instituten (MPI). Dabei legt sie großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit benachbarten Universitäten (Max-Planck-Gesellschaft 2005 d).

Die Gründung der FhG erfolgte am 26. März 1949 in München (Trischler, vom Bruch 1999, 30). Der Name lässt im Vergleich zur MPG bereits die Unterschiede im Forschungsansatz erkennen. So arbeitet die FhG in ihren Fraunhofer-Instituten (FhI) „in einem dynamischen Gleichgewicht zwischen anwendungsorientierter Grundlagenforschung und innovativer Entwicklung“ (Fraunhofer-Gesellschaft

2003 b, 6) zum „direkten Nutzen für Unternehmen und zum Vorteil der Gesellschaft“ (Fraunhofer-Gesellschaft 2005 b). Auch sie legt dabei Wert auf eine enge personelle Verbindung zu den Hochschulen (Fraunhofer-Gesellschaft 2003 b, 12 f.).

1.2 Über diese Arbeit

Es soll untersucht werden, ob die jeweiligen Einwohnerzahlen bzw. Bundesratstimmen ein Erklärungsfaktor für die Verteilung der Max-Planck- und Fraunhofer-Institute auf die Bundesländer sind. Dabei werden MPG und FhG getrennt betrachtet.

Grundvoraussetzung für die potentielle Eignung als Erklärungsfaktor ist ein zahlenmäßiger Zusammenhang zwischen der Verteilung der jeweiligen Institute auf die Bundesländer und deren Einwohnerzahlen bzw. Bundesratstimmen. Benötigte Größen zur Untersuchung eines eventuellen Zusammenhangs sind demzufolge Einwohnerzahlen und Bundesratstimmen der Länder sowie die Verteilung der MPI und FhI.

Existiert dieser Zusammenhang, muss untersucht werden, ob die Anzahl der Einwohner bzw. Bundesratstimmen tatsächlich als Erklärungsfaktor geeignet ist, oder der Zusammenhang unabhängig von diesen Größen besteht. Da die Verteilung der Institute auf die Bundesländer primär eine Frage der Standortentscheidung ist, muss dazu geprüft werden, von wem unter welchen Kriterien Standortentscheidungen getroffen werden und welche Rolle dabei die Länder spielen. Zudem ist von Bedeutung, welche sonstigen Abhängigkeiten zwischen den Gesellschaften und Bundesländern existieren. Die für diese Untersuchung notwendigen Informationen betreffen daher Aufbauorganisation sowie Finanzierung von MPG und FhG.

Alle hier ermittelten Größen, gesammelten Informationen und durchgeführten Untersuchungen beziehen sich auf die derzeitig aktuellen Gegebenheiten. Zeitliche Entwicklungen werden aufgrund des geringen Umfangs dieser Arbeit ausdrücklich nicht berücksichtigt.

In Kapitel 2 werden zunächst die eben beschriebenen benötigten Informationen und Daten erfasst. Danach erfolgt in Kapitel 3 deren Auswertung und Interpretation.

Kapitel 4 schließt diese Arbeit dann mit einer kurzen Zusammenfassung sowie einem Ausblick ab.

2 Daten- und Informationserfassung

Kapitel 2.1 widmet sich den Einwohnerzahlen und der Stimmenverteilung im Bundesrat. Anschließend werden MPG (Kapitel 2.2) und FhG (Kapitel 2.3) untersucht.

2.1 Einwohnerzahlen und Bundesratstimmen der Bundesländer

Die Angaben zur Bevölkerungsverteilung in Deutschland auf die einzelnen Bundesländer (siehe Tabelle 2.1/1, Spalte „Einwohner“) basieren ausnahmslos auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes vom

31. Dezember 2004 (Statistisches Bundesamt 2005). Zur Bevölkerung zählen dabei alle gemeldeten Deutschen und Ausländer (einschließlich Staatenlose), nicht aber Angehörige von Stationierungsstreitkräften sowie ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen einschließlich deren Familienangehörigen (Statistisches Bundesamt 2003).

Tabelle 2.1/1: Einwohnerzahlen und Bundesratstimmen der Bundesländer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Bundesländer sind in Tabelle 2.1/1 absteigend nach der Zahl der Einwohner sortiert. Die dabei entstandene Reihenfolge wird im Folgenden beibehalten.

Die aktuelle Stimmenverteilung im Bundesrat ist ebenfalls in Tabelle 2.1/1 (Spalte „Stimmen im Bundesrat“) dargestellt. Als Quelle diente ein offizielles Dokument des Bundesrats (Bundesrat 2000). Die Stimmenverteilung orientiert sich an der Einwohnerzahl der Bundesländer, ist jedoch nicht ausschließlich davon abhängig. Jedes Land hat grundsätzlich mindestens drei Stimmen im Bundesrat. Bei einer Einwohnerzahl von über zwei Millionen erhöht sich diese Zahl auf vier Stimmen, bei über sechs Millionen auf fünf Stimmen und bei über sieben Millionen Einwohnern auf sechs Stimmen (Bundesrat 2000).

2.2 Daten und Informationen zur Max-Planck-Gesellschaft

2.2.1 Aufbauorganisation der MPG

Zentrales Entscheidungs- und Aufsichtsgremium der Max-Planck-Gesellschaft ist der Senat, der unter anderem auch Neugründungen und Schließungen von Forschungseinrichtungen per Zweidrittelmehrheit beschließt (Max-Planck-Gesellschaft 2001, §13 Absatz 2 b)). Mitglieder des Senats sind neben dem Präsidenten der MPG mindestens 12 und höchstens 32 Wahlsenatoren sowie eine variable Zahl von Senatoren, die von Amts wegen Mitglied im Senat sind (sog. Amtssenatoren) (Max-Planck-Gesellschaft 2001, §12). Unter den Amtssenatoren befinden sich unter anderem

- zwei Vertreter des Bundes sowie
- drei von den Bundesländern gemeinsam zu benennende Vertreter der Länder

(Max-Planck-Gesellschaft 2001, §12 Absatz 7). Für eine Übersicht der aktuellen Mitglieder des Senats sei auf den Jahresbericht 2004 der MPG verwiesen (Max-Planck-Gesellschaft 2004, 77 ff.).

Auf die anderen Organe wird hier aus Relevanzgründen nicht näher eingegangen (zu diesen siehe Max-Planck-Gesellschaft 2004, 76 sowie Max -Planck-Gesellschaft 2001). Eine detaillierte Abbildung der internen Organisationsstruktur der MPG ist im

Anhang 1 beigefügt.

2.2.2 Anteil öffentlicher Mittel bei der Finanzierung der MPG

Institutionelle Fördermittel (Grundfinanzierung) von Bund und Ländern machen mit ca. 82 Prozent (Basis: Haushaltsplan 2005) den wesentlich größten Teil der Finanzierung der MPG aus. Hinzu kommen Projektförderungsmittel von Bund und Ländern, die restlichen Erträge stammen aus Entgelten für eigene Leistungen, Zuwendungen von privater Seite, Mitgliedsbeiträgen und Spenden. (zum vorigen Absatz siehe Max-Planck-Gesellschaft 2004, 65-67).

Basierend auf der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung (RV-Fo) ist für alle Fragen bezüglich der Grundfinanzierung die „Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung“ (nachfolgend BLK oder Bund-Länder-Kommission genannt) maßgeblich entscheidend, in der namensgerecht ausschließlich Vertreter von Bund und Ländern sitzen (RV-Fo 2001, Art 8 i.V.m. Art 9 Absatz 4). Die speziell zur Max-Planck-Gesellschaft konzipierte Ausführungsvereinbarung regelt, dass die BLK den Haushaltsentwurf der MPG bewilligen muss und darüber hinaus entscheidet, welche Forschungseinrichtungen der MPG gefördert werden (AV-MPG 1996, §3 Absatz 3 sowie §2 Absatz 1). Kriterien bezüglich der Förderung sind dabei eine angestrebte Verstärkung der personellen Verbindung der MPG mit den Hochschulen sowie „neben wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten auch eine ausgewogene regionale Verteilung“ der Standorte (AV-MPG 1996, §2 Absatz 2 Ziff. 1 und 2).

Für eine ausführliche Beschreibung der Bestimmungen über die Förderung der MPG sei an dieser Stelle verwiesen auf die Artikel der RV-Fo 2001 i.V.m. den Artikeln der

AV-MPG 1996.

2.2.3 Verteilung der MPI auf die Bundesländer

Die MPG betreibt in Deutschland derzeit 84 relevante Forschungseinrichtungen (siehe Tabelle 2.2.3/1).

Tabelle 2.2.3/1: Max-Planck-Institute pro Bundesland

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diese Zahlen basieren auf dem Jahresbericht 2004 der MPG, welcher die Verteilung sehr anschaulich und ausführlich darstellt (Max-Planck-Gesellschaft 2004, 84 f.).

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Zahl der relevanten Forschungseinrichtungen von der Interpretation des Betrachters abhängt. So hat der Autor neben den reinen Instituten (74) auch Teilinstitute/Außenstellen (6) sowie sonstige Forschungseinrichtungen (4) einbezogen, da diese nach seiner Auffassung ebenfalls mit einer spezifischen Standortentscheidung (für ein bestimmtes Bundesland) verbunden und daher im Rahmen dieser Arbeit relevant sind. Es wurden also alle in der Quelle aufgeführten Standorte in die Zählung einbezogen. Eine Besonderheit stellt das MPI für Softwaresysteme dar, für das ein eindeutiger Institutssitz nicht existiert. Vielmehr gelten die beiden Standorte als gleichwertige Teilinstitute (Bund-Länder-Kommission 2004). Der Autor hat sich daher entschlossen, sie als vollwertige Institute für das jeweilige Bundesland (Rheinland-Pfalz und Saarland) zu zählen.

2.3 Daten und Informationen zur Fraunhofer-Gesellschaft

2.3.1 Aufbauorganisation der FhG

Auch bei der Fraunhofer-Gesellschaft ist der Senat das wichtigste Entscheidungsorgan, das laut Satzung „die Errichtung, Ein- oder Ausgliederung, Zusammenlegung und Auflösung von Einrichtungen der Gesellschaft“ (Fraunhofer-Gesellschaft 2003 a, §12 Absatz 2 b)) mit einfacher Mehrheit beschließt (Fraunhofer-Gesellschaft 2003 a, §24 Absatz 1). Besonders hervorgehoben wird an gleicher Stelle, dass „wichtige Interessen der öffentlichen Zuwendungsgeber […] bei Entscheidungen über die Auflösung oder Zusammenlegung von Einrichtungen der Gesellschaft zu beachten [sind]“ (Fraunhofer-Gesellschaft 2003 a, §12 Absatz 2 b)).

Der Senat setzt sich neben den bis zu 18 gewählten Mitgliedern sowie drei Vertretern des Wissenschaftlich-Technischen-Rates auch aus

- vier Vertretern des Bundes sowie
- drei gemeinsamen Vertretern der Länder

zusammen, umfasst also maximal 28 stimmberechtigte Mitglieder (Fraunhofer-Gesellschaft 2003 a, §10 Absatz 1). Die aktuelle Zusammenstellung des Senats kann dem Jahresbericht 2004 der FhG entnommen werden (Fraunhofer-Gesellschaft 2005 c, 86 f.).

Auf die Erwähnung der anderen Organe wird an dieser Stelle verzichtet (zu diesen siehe Fraunhofer-Gesellschaft 2003 a sowie Fraunhofer-Gesellschaft 2005 c, 86 f.). In Anhang 2 ist die interne Organisationsstruktur der FhG dargestellt.

[...]

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Verteilung von Fraunhofer- und Max-Planck-Instituten über die Bundesländer - Bundesratstimmen/Einwohner als Erklärungsfaktor?
Hochschule
Technische Universität Ilmenau  (Volkswirtschaftslehre)
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
27
Katalognummer
V50335
ISBN (eBook)
9783638465755
Dateigröße
869 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Preiswunsch: 7,99 EUR
Schlagworte
Verteilung, Fraunhofer-, Max-Planck-Instituten, Bundesländer, Bundesratstimmen/Einwohner, Erklärungsfaktor
Arbeit zitieren
Stefan Knapke (Autor:in), 2005, Verteilung von Fraunhofer- und Max-Planck-Instituten über die Bundesländer - Bundesratstimmen/Einwohner als Erklärungsfaktor?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50335

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