Organisations- und Finanzierungsstruktur privater Rundfunkunternehmen in Deutschland/Europa


Seminararbeit, 2005

21 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Definitionen
1.2 Das duale Rundfunksystem in Deutschland

2. Organisationsstruktur des privaten Rundfunks
2.1 Die Landesmedienanstalten
2.2 Der Rundfunkstaatsvertrag
2.3 Aufbau eines privaten Rundfunkunternehmens am Beispiel von RTL

3. Finanzierungsstruktur-/möglichkeiten eines privaten Rundfunkunternehmens
3.1 Werbefinanzierung
3.2 Sonstige Finanzierungsformen
3.3 Entgeltfinanzierung

4. (Privater) Rundfunk in Frankreich
4.1 Entwicklung und Status Quo
4.2 Strukturen in Frankreich (Conseil Supérieur de l'Audiovisuel)
4.3 Unterschiede zu Deutschland

5. Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: RTL – Gesellschaftsstruktur

Abbildung 2: RTL – Gesellschaftsstruktur/Beteiligungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Thema dieser Arbeit ist zu zeigen wie private Rundfunkunternehmen in Deutschland aber auch in Europa organisiert und finanziert werden. Dies erfolgt anhand einiger einleitender Erklärungen der Begriffe, sowie der Rahmenordnung, der die auf diesem Markt existierenden Unternehmen unterliegen. Anschließend werden im Kernteil die Struktur, Aufbau und Ziele eines privaten Rundfunkunternehmens beleuchtet. Darauf aufbauend wird der Vergleich zwischen Deutschland und seinem direkten Partner, Frankreich, auch anhand von Beispielunternehmen erbracht und bewertet.

1.1 Definitionen

„Rundfunk“ umfasst, entgegen dem umgangssprachlichen Gebrauch dieser Vokabel sowohl den Hörfunk, als auch das Fernsehen1, wobei der Schwerpunkt dieser Arbeit sich mit letzterem befasst. Ein privates Rundfunkunternehmen steht im Wettbewerb zu anderen sich am Markt befindlichen Unternehmen, unterliegt gesetzlichen Bedingungen2 und finanziert sich primär durch Werbe- oder Entgeltfinanzierung. Es handelt sich um kundenorientierte, privatwirtschaftliche, wettbewerbsorientierte, gewinnmaxierende Unternehmen.

Es dient der Unterhaltung und der kulturellen Zusatzversorgung.

1.2 Das duale Rundfunksystem in Deutschland

In Deutschland besteht seit Mitte der 80er Jahre das sog. duale Rundfunksystem, welches das parallele Bestehen öffentlich-rechtlicher sowie privat-rechtlicher Rundfunkanstalten bedeutet. Hierbei sprach der Gesetzgeber den Öffentlich-rechtlichen die „Grundversorgung“ der Bevölkerung an bildenden und unterhaltenden Programmen und den Privaten die „Zusatzversorgung“ zu.3 Zu Grundversorgung sind vor allem die Bereiche Information, Bildung (Kultur), und Unterhaltung zu zählen. Zusatzversorgung ist somit all das, was über die vorangehend inhaltlich beschriebene Versorgung hinausgeht, wobei Grundversorgung nicht gleichzusetzen ist mit Mindestversorgung. So, dass Überschneidungen sowohl möglich, als auch erwünscht sind. Die Koexistenz resultiert aus der Historie der Manipulation während der deutschen NS-Zeit, dem Artikel 5 des Deutschen Grundgesetzes4 und ist auf breite Meinungsvielfalt ausgerichtet. Somit konnten seit 1984 auch erstmals Übertragungsfrequenzen an private Rundfunkanstalten vergeben werden, die vorher nur den Öffentlichen vorbehalten waren. Hierbei sind als Pioniere Sat 1 und (damals noch) RTL plus zu nennen. Damals waren die terrestrischen Übertragungsfrequenzen begrenzt und somit knapp.5 Durch den Fortschritt insb. auf dem Gebiet der Kabeltechnologie wurde diese Knappheit schnell überwunden und der Weg in die Zukunft geebnet. Mittlerweile existieren unterschiedliche Möglichkeiten der Rundfunkübertragung via Kabel, Satellit und der digitalen Ausstrahlung, aber auch die Sendervielzahl ist rapide angestiegen. Ziel der Privaten ist im Gegensatz zu den Öffentlich-rechtlichen die Gewinnmaximierung.

2. Organisationsstruktur des privaten Rundfunks

2.1 Die Landesmedienanstalten

Die Gesetzgebung des Rundfunks in Deutschland ist Sache der Länder. Somit besitzt mit Ausnahme von Berlin/Brandenburg jedes Bundesland eine Landesmedienanstalt. Die Landesmedienanstalten sind staatsferne, beaufsichtigende Institution sowohl für Fernseh- als auch Hörfunkveranstalter6. Die Landesmedienanstalten agieren primär auf Basis des Rundfunkstaatsvertrages, der jeweiligen Landesmediengesetze und der entsprechenden sich ergebenden Richtlinien zu Jungendschutz, Werbung und Förderung; sie sind also staatlichen Weisungen in keinster Weise verpflichtet. Sie wirken an der Fortentwicklung des „Dualen Rundfunksystems“ in den Ländern Deutschlands mit. Somit vergeben sie Lizenzen an private Rundfunkunternehmen und üben Kontrolle über diese aus7. Sie haben z.B. die ständige Möglichkeit zur Prüfung von Unterlagen der einzelnen Anstalten. Die 15 LMA bilden auf nationaler Ebene eine zusätzliche Interessenvertretung, die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten. Sie wurde im März 1994 gegründet, um Kompetenz- und Kommunikationsdefizite zwischen den einzelnen LMA zu beseitigen. Auch Fragen zu Programm, Recht, Technik, Forschung und Finanzierung betreffen den Aufgabenbereich der Arbeitsgemeinschaft der LMA (ALM). Es wird immer eine Medienanstalt (LMA) für die Dauer von zwei Jahren als geschäftsführende Anstalt gewählt.8

Die LMA finanzieren sich hauptsächlich aus einem Anteil von 2% der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren. Sie sind nicht, wie es im öffentlich-rechtlichen Modell der Fall ist, in der Lage Personal und Finanzen der Privaten zu beeinflussen9. Kriterien der demnach externen Programmkontrolle sind im Wesentlichen die Achtung allgemeiner Programmgrundsätze wie wahrheitsgetreue und faire Berichterstattung, die Bindung an die Verfassung, der Jugendschutz, sowie die Regelung von Werbung und Sponsoring. Bei Nichteinhaltung drohen dem jeweiligen Veranstalter Sanktionen ,,von der Beanstandung über Bußgeldbescheide und dem Verbot einzelner Sendungen bis hin zum Entzug der Sendelizenz"10.

2.2 Der Rundfunkstaatsvertrag

Genau wie bei den LMA, existieren je Bundesland eigene Landesmediengesetze (früher: Landesrundfunkgesetz) mit teilweise abweichenden Gesetzen, Richtlinien und Auflagen. Um auf nationaler, bundesdeutscher Ebene einen Konsens zu schaffen, wurde somit der Rundfunkstaatsvertrag geschaffen, der dieses Jahr 2005 seine achte Änderung/Aktualisierung erfuhr. Er regelt u.a. die Zuständigkeiten der LMA. Um einseitige Ausübung von Meinungsmacht großer Rundfunkunternehmen, wie es beispielsweise bei Aktiengesellschaften mit kaum überschaubaren Beteiligungsverhältnissen, möglich sein könnte, zu verhindern, sieht der Rundfunkstaatsvertrag von 1991 eine unabhängige Kommission vor, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), um gerade dies zu überwachen und zu verhindern. Ziel ist die Sicherung der Meinungsvielfalt.

Der Rundfunkstaatsvertrag regelt zudem für alle Rundfunkunternehmen, allerdings für private in einem weiteren Rahmen als für öffentlich-rechtliche, die Dauer, Anteil und Form von Werbung, sowie ihre Definition und Erscheinungsform.11

Verbote gelten beispielsweise für Schleichwerbung12, aber auch inhaltlich bestehen Restriktionen oder gar wiederum Verbote, wie z.B. für Tabakwaren.

Diese allgemeinen Regeln werden 1993 durch die ′Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen′ ausgebaut. So gilt für private Fernsehveranstalter, dass Werbung täglich nicht mehr als 20 Prozent des Gesamtsendeprogramms ausmachen darf, wobei die Höchstgrenze für Spotwerbung ebenfalls bei 20 Prozent pro Stunde und 15 Prozent pro Tag liegt.13

2.3 Aufbau eines privaten Rundfunkunternehmens am Beispiel von RTL

Da es Ziel der privaten Rundfunkveranstalter ist, mit ihren Programmen über ein großes Publikum (Massenmedium), und den damit verbundenen Werbeeinnahmen eine möglichst hohe Gewinnmaximierung zu erzielen, organisieren sie ihre Sendeanstalten nach dem Muster von privatwirtschaftlichen Unternehmen wie z.B. Personengesellschaften oder Aktiengesellschaften, da für sie als private Unternehmen alle Organisationsformen zur Verfügung stehen, die auch in allen anderen Wirtschaftsbereichen existieren. Die am häufigsten vorzufindende Gesellschaftsform von privaten Rundfunksendern ist die GmbH & Co. KG, wie es bei RTL(GmbH), Vox, n-tv, Premiere, 9 Live oder anderen Sendern der Fall ist.14

RTL Television ist der in Deutschland bekannteste und erfolgreichste Sender. Er startete sein Programm am 1. Januar 1984 und ist nun bereits von 97,5% aller deutschen Fernsehhaushalte zu empfangen. Bei der Zielgruppe von RTL, den 14 – 49 jährigen Zuschauern hat der Sender die Marktführerschaft erreicht.15

Aber auch RTL ist eine 100% Beteiligung der RTL Group S.A., wie folgende Abbildung zeigt:

Abb. 1: RTL – Gesellschaftsstruktur, Stand: Juli 2005

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die RTL Group besitzt neben RTL Television eine Reihe anderer Radio- und Fernsehanstalten sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa wie z.B. M6 in Frankreich oder Antena 3 in Spanien.

Seit Beginn von RTL, damals noch RTL plus, hat die Bertelsmann AG seinen Anteil an der RTL Group von 40% auf nun 90,4% erhöht. Bertelsmann selbst ist ein Medienunternehmen mit weitläufigen Aktivitäten.

Wie die RTL Group selbst aus einer Vielzahl von Unternehmen besteht, ist auch RTL Television ein Wirtschaftsgebilde aus weiteren „Sub“-Unternehmen, welche eine weitere Diversifikation für RTL darstellen. Diese Beteiligungsstruktur von RTL Television zeigt die folgende Abbildung:

Abb. 2: RTL – Gesellschaftsstruktur/Beteiligungen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Deutlich zu erkennen ist hier, dass das eigentliche TV-Geschäft und Beteiligungen bei anderen TV-Sendern wie Vox oder n-tv um viele weitere Geschäftsfelder erweitert wurden. IP Deutschland betreut die Vermarktung, RTL Shop das Geschäftsfeld des Teleshoppings, auf das u.a. später noch genauer eingegangen wird, aber auch Merchandising und eigene Produktionen liegen nun in einer Hand. Man verfolgt ähnlich einer Familienstruktur gemeinsame Ziele und nutzt Synergieeffekte untereinander.16

Diese Rundfunkfamilie steht in Deutschland dem zweiten Rundfunkgiganten, der ProsiebenSat.1 Media AG gegenüber, zu dem auch Sender wie Kabel1 oder N24 gehören, was die bereits beschriebene Erfordernis der KEK noch einmal verdeutlicht.

Anhand der Abb. 2 ist also erkennbar, dass RTL Television ein recht komplexes Unternehmen ist, das nicht nur Programme kauft und sendet, sondern auch eigenständig Beiträge produziert wie Nachrichten, Dokumentationen, Serien oder Filme.

Diese Einzelunternehmen oder Tochterunternehmen sind wiederum strukturiert nach Subsystemen wie Stellen, Abteilungen, Bereichen und Direktionen, um die genaue Planung der Programme und der Verkauf von Sendezeiten für Werbung effizient zu gestalten. Je nach Programm und Zeit ergeben sich unterschiedliche Einschaltquoten und somit Attraktivitäten und Verkaufspreise.

Die hierfür zur Anwendung kommenden innerbetrieblichen Organisationsstrukturen oder Organigramme sind dieselben wie sie auch bei Unternehmen anderer Branchen bestehen (z.B. funktionale Struktur, divisionale/regionale Struktur, produktorientierte Struktur).

3. Finanzierungsstruktur-/möglichkeiten eines privaten Rundfunkunternehmens

Im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die sich hauptsächlich durch Abgaben der Rundfunkteilnehmer finanzieren, neben deutlich stärker reglementierten Werbeeinnahmen (ARD und ZDF), müssen private sich am Wettbewerb orientieren und auf dem Markt behaupten. Private sind auf die Attraktivität ihres Programms und dessen Reichweite angewiesen, denn nur so wecken sie das Interesse der Werbetreibenden. Diese haben das Interesse an hohen Einschaltquoten, also, dass möglichst viele Rezipienten berührt werden. Durch die Vielzahl der Sender und somit des großen Angebots an Werbezeiten ist ein Käufermarkt entstanden, d.h. die Position der Werbetreibenden gegenüber den Rundfunkunternehmen ist relativ gesehen stärker.17 Zu sehen ist dies an der Marktsättigung und am sich deutlich verlangsamerenden Wachstum oder sogar Rückläufe der Werbeeinnahmen, insb. im Vergleich zu den 90er Jahren. Somit haben sich neben der reinen Spotwerbung, also der abrupten Unterbrechung eines Programms durch Werbung, auch andere Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt, auf die im Kapitel 3.2 genauer eingegangen wird.

Generell kann unterschieden werden zwischen Innen- und Außenfinanzierung.

Bei Außenfinanzierung handelt es sich um finanzielle Mittel von außen, die nicht durch die eigentliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens erwirtschaftet werden, sondern wie beispielsweise bei Aktiengesellschaften in Form von (Neu)-Emissionen durch Eigentümer, durch Teilhaber (GmbH & Co. KG) oder durch Kreditgeber.18 Diese Art der Finanzierung wird überwiegend in Startphasen und Investitionsphasen kurzfristig von Unternehmen genutzt, um Verluste zu kompensieren.19

Innenfinanzierung bedeutet Kapitalbeschaffung durch Kapitalfreisetzung /Desinvestition oder durch Umsatzerlöse und stellt somit das Kerngeschäft eines Unternehmens dar, welches einem privaten Rundfunkunternehmen ein dauerhaftes Bestehen am Markt ermöglichen soll.20

3.1 Werbefinanzierung

Das Fernsehen als audiovisuelles Massenmedium, stellt das meistgenutzte und präferierte Werbemedium der werbetreibenden Wirtschaft dar. Da sich private Rundfunkunternehmen nahezu ausschließlich aus Werbung finanzieren, fungieren sie als Intermediär zwischen werbetreibender Wirtschaft und dem Zuschauer als Rezipienten. Somit gilt es mit dem richtigen Programmangebot für die Werbewirtschaft eine attraktive Zielgruppe zu erreichen. Dazu müssen die privaten Rundfunkunternehmen sowohl das Interesse der Zuschauer, als auch das Interesse der werbetreibenden Wirtschaft vereinen. Es wird angenommen, dass via Fernsehwerbung ein potentieller Konsument rasch auf ein Produkt aufmerksam gemacht wird und sogar bei Gefallen zum Kauf überzeugt werden kann.21 Hierfür muss allerdings sowohl eine große Reichweite, also auch die richtige Positionierung der Werbung innerhalb des Programms geschaffen werden, so dass bestmöglich und gezielt die fokussierte Zielgruppe angesprochen wird. Gemessen wird der Werbekontakt mit seiner Zielgruppe und dessen Preis anhand des TKP, dem Tausender-Kontakt-Preis. Dieser Preis gibt an was es den Werbetreibenden kostet 1000 Personen seiner Zielgruppe mit einem Werbespot zu erreichen.22 Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass je mehr Menschen der Veranstalter dazu bringt das Programm zu schauen, umso mehr die Wirtschaft bereit ist dafür zu zahlen.23 Hieran ist ersichtlich, dass Minderheitenprogramme durch ihren geringeren Anklang beim Rezipienten deutlich seltener im Programm auftauchen. Dies zeigt den Einfluss der Werbetreibenden auf die Programmgestaltung.

Mit rund 80 Prozent der gesamten Werbeeinnahmen stellt Spotwerbung meist in Form von Blockwerbung die wichtigste Finanzierungsquelle eines privaten Rundfunkunternehmens dar.24

Eine weitere Form der Finanzierung stellt das Bartering dar. Hier wird dem Werbetreiber Sendezeit kostenlos zur Verfügung gestellt für eine von ihm eigens produzierte Sendung. Es stellt somit eine Art Tauschgeschäft dar von dem beide Seiten profitieren; das Rundfunkunternehmen durch die kostenlos zur Verfügung gestellte Sendung und der Werbetreiber durch die kostenlos dafür zur Verfügung gestellte Werbezeit.

Allerdings sind in den letzten Jahren neue Werbeformen ähnlich der Spotwerbung entstanden wie Sponsoring, Splitscreen-Werbung, Exklusiv-Spots oder Logo-Morphing, welche allerdings immer noch im Vergleich zur Spotwerbung einen weitaus geringeren Anteil an den Gesamtwerbeeinnahmen ausmachen.

Sponsoring bedeutet die (Mit)-finanzierung einer Sendung oder eines Programms mit dem Ziel den Namen einer Marke zu Beginn oder am Ende der Emission zu präsentieren. Dies wird häufig bei Sportbeiträgen oder –veranstaltungen genutzt, aber auch bei Gameshows, wobei der Höhepunkt hier in den 80er Jahren lag mit Sendungen wie „Glücksrad“ oder „der Preis ist heiß“.

Splitscreen-Werbung stellt eine Sonderform dar, bei der ohne Unterbrechung des Programms Werbung in einem Teilbereich des Fernsehbildschirms eingeblendet wird.

Exklusiv-Spots bedeuten die Einblendung einer einzelnen Werbung mit anschließender Fortsetzung des Programms.

Logo-Morphing ist der Name für die Einblendung des Markennamen eines Werbekunden, welcher sich in den Titel einer nachfolgenden Sendung „verwandelt“.25

Insb. letztere drei Werbeformen dienen der besonderen Hervorhebung aus der allgemeinen Werbung.

Bei allen Formen der Werbefinanzierung eines privaten Rundfunkunternehmens sind jedoch stets die Vorgaben und Gesetze des in Deutschland geltenden Rundfunkstaatsvertrages, hier speziell des dritten Abschnitts, einzuhalten.26

3.2 Sonstige Finanzierungsformen

Bei Merchandising handelt es sich um die Herstellung und den Vertrieb von Produkten, die in Zusammenhang mit best. Programmen und deren Inhalten stehen (z.B. CDs, T-Shirts, Fanartikel). Durch das Merchandising, neben der eigentlichen Funktion der Finanzierung, soll zudem eine Bindung des Rezipienten an das jeweilige Programm entstehen. Hierbei fungiert das Rundfunkunternehmen nicht nur als Dienstleistungsanbieter, sondern zudem als Produzent und trägt bei Internalisierung auch das Risiko.

Da, wie am Beispiel von RTL Television schon erkennbar war, auch Eigenproduktion hinsichtlich z.B. Serien und Spielfilme bei großen Rundfunkunternehmen existiert, kann als zusätzliche Finanzierungsform der Verkauf oder Verleih an andere Sender genannt werden.

Ebenfalls anhand des Beispiels RTL Television ist die Bedeutung des Teleshoppings zu erläutern, da hier sogar eine eigene Tochterfirma existiert. Teleshopping stellt eine Verkaufsform von Produkten dar, bei der dem Endverbraucher Produkte via Fernsehen präsentiert werden, die er dann bequem von zuhause aus telefonisch bestellen kann. Seit Beginn des Teleshoppings 1995 sind eine ganze Reihe 24-Stunden Teleshopping-Sender entstanden mit Anboten von Fernreisen über Küchengeräte bis hin zu Sportartikeln. Es handelt sich um Luxusgüter, die einen Kaufimpuls auf den Rezipienten ausüben, indem sie als nicht unbedingt notwendig, aber als revolutionär und überaus praktisch oder günstig präsentiert werden.

Als weitere wichtige Finanzierungsform zu nennen sind Telefonmehrwertdienste. Sie sind kostenpflichtige Telefondienste, die oft über den Teletext abgerufen werden. Es handelt sich hierbei um Umfragen, Gewinnspiele, Informations- oder Unterhaltungsdienste oder interaktive Tele-Votings, bei denen der Zuschauer einer Sendung Einfluss nehmen kann auf diese in Form einer Stimmabgabe. Dass sich ein hohes Umsatzpotential in diesen Diensten verbirgt zeigt die Tatsache, dass Tele-Gewinnspiele erfolgreich einen recht großen Platz im Gesamtprogramm der privaten Rundfunkunternehmen einnehmen. Die RTL-Tochter, RTL interactive, beschäftigt sich neben anderen Aufgaben und Finanzierungsformen wie der Online-Werbung, mit dieser Form, den Telefonmehrwertdiensten.

Die vorangehend genannte Finanzierungsform der Online-Werbung auf der eigenen RTL Webseite gewinnt zwar zunehmend an Importanz durch Verknüpfung des Programms mit interaktiven Online-Inhalten, spielt aber noch eine sehr geringe Rolle, da ihr Anteil an den Gesamtwerbeeinnahmen im niedrigen einstelligen Bereich liegt.

3.3 Entgeltfinanzierung

Gänzlich getrennt hiervon zu sehen ist die Form der Entgeltfinanzierung, da sie, wie der Name sagt, sich nicht aus Werbeeinnahmen finanziert, sondern durch Entgelte, die der Rezipient bezahlt, um das Programm oder den gesamten Sender sehen zu können. Es handelt sich auch um private Rundfunkanstalten, die allerdings losgelöst von obig beschriebener Finanzierung auf Rezipientenentgelte setzt. Es wird ein monatlicher Betrag (Abonnement) verlangt, der gleich den Werbeeinnahmen die Kosten des Rundfunkunternehmens mindestens decken muss. Das Programm wird verschlüsselt übertragen und ist ausschließlich mit einem entsprechenden Decoder gegen Verrichtung des monatlichen Entgelts unverschlüsselt empfangbar.27

Möglich jedoch ist, dass Teile des Programms unverschlüsselt werbefinanziert ausgestrahlt werden. Dies hat jedoch eher eine Werbewirkung in eigener Sache. Seit der Verschmelzung 1999 mit DF1 ist Premiere (zwischenzeitlich Premiere World) derzeit der einzige deutsche Bezahlfernseh-Anbieter.28

Es können verschiedene Programm-Pakete abonniert werden, welche digital übertragen werden und somit mehrere Sender auf einen Transponder passen.

Hierbei sind neben diesen Pay-TV Kanälen auch die frei empfangbaren Kanäle zu nennen, welche Spartenkanäle von z.B. ARD, ZDF darstellen.

Dieses System der Finanzierung hat sich in Deutschland allerdings aufgrund schwacher Akzeptanz nicht sehr stark durchgesetzt.

4. (Privater) Rundfunk in Frankreich

4.1 Entwicklung und Status Quo

Ähnlich wie in Deutschland koexistieren in Frankreich sowohl staatliche als auch private Rundfunkanstalten. Es besteht ein duales Rundfunksystem. Ebenfalls Mitte der 80er Jahre, damals unter dem französischen Präsidenten François Mitterrand fiel das staatliche Monopol über den Rundfunk. Bis dahin hatte der Staat selbst durch seinen Premierminister und das Informationsministerium die Gewalt über den bis dato noch staatlichen Rundfunk. Seit 1985 wurden private Rundfunksender -anfangs noch ausschließlich terrestrisch- zugelassen.29

Allerdings anders als in Deutschland ist die Verbreitung eines Kabelnetzes in Frankreich nur wenig entwickelt. Lediglich 2,5 Millionen Haushalte sind an das Kabelnetz angeschlossen. Diese Zahl stieg allerdings in den Ballungsräumen in den letzten Jahren an, da dort Internet-Kabelfernseh-Paket verstärkt verkauft wurden. Allerdings herrscht eine Kabelnetzpenetration von 5,9% vor im Vergleich zu Deutschland mit 39,3%.30 Somit empfängt dennoch die Mehrheit der französischen Bevölkerung lediglich 5 oder 6 verschiedene Programme:

die staatlichen Sender: France 2 und France 3, sowie die Kulturkanäle Arte und France 5

die privaten Sender: TF 1, M6, sowie den Bezahlfernsehanbieter Canal plus

(die privaten, (digitalen) Satelliten-TV-Anbieter: CanalSat, ABSat und TPS)

Seit Anfang dieses Jahres existieren allerdings digital terrestrisch noch einige weitere frei empfangbare Spartenkanäle.

Der Fernsehsender TF 1 ist ein ehemals staatlicher Sender der im Jahre 1987 privatisiert wurde.31

Im Gegensatz zu Deutschland finanzieren sich die staatlichen Anstalten nicht über Gebühren, sondern primär über Steuern und sekundär auch über Werbung (in größerem Umfang als die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands).

Die Privaten sind wie hierzulande auch hauptsächlich werbefinanziert.

Via Kabel oder Satellit ist eine größere Anzahl von privaten, werbefinanzierten Spartenkanälen zusätzlich empfangbar. Diese fallen aber teilweise wie Premiere in Deutschland unter die entgeltfinanzierten, privaten Rundfunkunternehmen. Zudem erfreut sich die neuste Technologie im Bereich der audiovisuellen Medien, das Digitalfernsehen, steigender Beliebtheit. Durch diese neue Technologie der Fernsehübertragung und somit steigende Konkurrenz kann die Struktur der beiden privaten Größen TF1 und M6 gefährlich ins Wanken gebracht werden.

4.2 Strukturen in Frankreich (Conseil Supérieur de l'Audiovisuel)

Mit der Aufsichtsbehörde für audiovisuelle Medien (Conseil supérieur de l'audiovisuel - CSA) verfügt Frankreich seit 1989 über eine Regulierungs- und Kontrollinstanz. Die Behörde überwacht sowohl Hörfunk als auch Fernsehsender und stellt sicher, dass die rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden.32 Durch ihre personelle Besetzung hat der Staat jedoch mehr Entscheidungsgewalt als in Deutschland. Die in Deutschland dezentral, föderal bei den LMA verteilte Kompetenz, die Frequenzen zu verteilen, ist in Frankreich zentral im CSA organisiert. Darüber hinaus obliegt ihm die Entscheidung über die Besetzung der Leiter der öffentlichen Sender. Der Regierung und dem Parlament hat er auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Der CSA stellt sicher, dass die Meinungsvielfalt genauso gesichert ist wie der Jugend- und Verbraucherschutz. Mit der Kontrolle über die Pflege der französischen Sprache im Rundfunk hat der CSA für audiovisuelle Medien im Vergleich zu den anderen europäischen Medienkontrollbehörden eine besondere Stellung inne. In Frankreich existiert eine Quote, die angibt wie viel des Programminhalts (z.B. bei Filmen, Musiksendungen) französischsprachig bzw./ aus französischer Produktion sein soll. Derzeit liegt diese Quote für Lieder und auch Spielfilme bei 40%. Außerdem liegen Auflagen vor für die Privaten zur Investition in die französische Filmindustrie (insb. Canal plus).33 Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat ihm das Parlament u.a. die Kompetenzen übertragen, Strafen zu verhängen, Sendungen abzusetzen oder gar den Lizenzentzug. France 2 hat einen Auftrag und Schwerpunkt bei der Information, Bildung und Unterhaltung, wohingegen France 3 eher regional ausgerichtet ist. Der Kulturkanal Arte ist eine französisch-deutsche Sendeanstalt, die einzige, die ihren Sitz nicht in Paris, sondern in Straßburg hat. Arte und France 5, vorher La Cinquième, sind Kultursender. Sie teilen sich das Programm und „unterstützen“ France 2 bei seinem Bildungsauftrag. Arte und France 5 haben keinerlei Einnahmen durch Werbung, wohingegen France 2 und France 3 sich ähnlich wie ARD und ZDF auch durch Werbung finanzieren, allerdings per Gesetz festgelegt in geringerem Umfang als die Privaten wiederum. Arte als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt finanziert sich zu einem Teil auch aus den deutschen Rundfunkgebühren. TF 1 ist auf ein breites Publikum ausgerichtet mit einem weit gefächerten Unterhaltungsprogramm und den höchsten Einschaltquoten. M6 entstand aus dem Sender TV 6 heraus und ist ein Spartenkanal für die jüngere Bevölkerung mit einem großen Musikanteil, Serien und Spielfilmen. Selbst Canal plus war in den Anfangsjahren seiner Sendezeit noch ein staatliches Unternehmen. Nun ist er der einzige entgeltfinanzierte Private, der terrestrisch zu empfangen ist. Diese sechs Sender teilen sich bereits 89% der Gesamteinschaltquoten des französischen Fernsehens.34 Die restlichen nahezu 11% fallen auf Kabel- sowie Satellitenprogramme und das digitale Fernsehen (neue Übertragungsmethode seit 1996), welches in Frankreich auf eine weitaus größere Resonanz und Verbreitung trifft als in Deutschland. Hierbei handelt es sich um private Rundfunkunternehmen, welche neben den bereits erwähnten TV-Programmen und einigen Spartenkanälen, ähnlich dem Programm von Premiere in Deutschland, Programmpakete aus freien und kostenpflichtigen Sendern als Abonnement anbieten. Diese sind sowohl über Satellit als auch über Kabel zu empfangen. Es handelt sich hierbei um die Anbieter CanalSat (Canal plus), AB Sat (Group AB) und TPS (Télévision par satellite, was sich aus TF 1, M6 und Suez zusammensetzt).35 Die angebotenen Programme erstrecken sich von dem terrestrisch zu empfangenen Grundprogramm über einige Spartenkanäle bis hin zum eigentlichen Pay-TV (Spielfilmkanäle, Kinderkanäle,...).

4.3 Unterschiede zu Deutschland

Bezüglich der Spotwerbung ergeben sich in Frankreich einige Unterschiede zu Deutschland. Werbung zu alkoholischen Getränken, Büchern, Verlagen, Zeitschriften, Kinos und Kinofilmen sowie Distributoren/Händlern ist im Fernsehen verboten oder streng limitiert. Lediglich in Form des Sponsoring dürfen diese im Fernsehen genannt werden.36 Bezüglich der Dauer der Werbeunterbrechungen ergeben sich keine Unterschiede; im deutschen Rundfunkstaatsvertrag wird von 20% der Sendezeit pro Stunde und in Frankreich bei einer Höchstdauer von 12 Minuten pro voller Stunde gesprochen.37

Es gibt deutlich weniger Kabelanschlüsse durch die nicht flächendeckende Ausbreitung des Kabelnetzes. Canal plus, als Pay-Tv-Anbieter konnte jedoch großflächig empfangen werden durch die terrestrische Verbreitung. Dadurch haben sich der Markt und die Akzeptanz für Pay-TV-Unternehmen wesentlich stärker durchgesetzt in Frankreich als in Deutschland, was sich auch in den Kundenzahlen widerspiegelt. Zudem konnten via Kabel oder Satellit freie und kostenpflichtige Programmpakete abonniert werden, was eine in Deutschland nicht existente Form der Finanzierung darstellt, da ein breites und leicht zugängliches Free-TV-Programm besteht. Allerdings kann dies durch das Vorhandensein des Digitalfernsehens zu einer deutlichen Veränderung der Marktanteile kommen. In Frankreich existierte bis zur Einführung des Digitalfernsehens eine oligopolistische Struktur unter den privaten Rundfunkunternehmen, wodurch TF 1, aber auch M6 profitieren konnten.

Aufgrund der schon genannten schwachen Kabelnetzdichte konnte sich der Pay-TV Sektor (hier: Canal plus) durch die terrestrische Verbreitung stark ausbreiten. Ähnliches ist anhand des Boom-Geschäftes beim digitalen Fernsehen nun auch zu verzeichnen.38

Bezüglich der Organisationsstruktur sind private Rundfunkunternehmen in Frankreich in ähnlichen Gesellschaftsformen organisiert wie auch in Deutschland. M6 gehört beispielsweise auch zu RTL Group S.A..

Genauso finden sich die gleichen Finanzierungsformen wieder, wie z.B. Telefonmehrwertdienste, Merchandising, Teleshopping oder Verkäufe/Verleihe aus eigenproduzierter Spielfilme, Serie und Shows.

5. Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Die schon erwähnte Einführung des digital übertragenen Fernsehens in Frankreich und Deutschland wird in beiden Länder die Struktur des privaten Fernsehens verändern, da so nun spezieller und zielgerichteter durch eigene Spartenkanäle auf die jeweiligen Zielgruppen eingegangen werden kann. Somit kann die „Treffsicherheit“ von Spotwerbung deutlich gesteigert werden. Dieser Wandel wird sich möglicher Weise in Frankreich schneller vollziehen als in Deutschland durch die größere Resonanz der Rezipienten.

Der organisationelle Rahmen des Rundfunks im zentral geführten Frankreich stellt einen Gegensatz zu Deutschlands föderalistischer Struktur dar.

Eine Quote ist somit deutlich schwieriger zu etablieren in Deutschland als in Frankreich, was der Stand der Diskussionen hierzulande belegt.

Aufgrund landesspezifischer Gegebenheiten fällt dem entgeltfinanzierten Rundfunk in Frankreich eine größere Bedeutung zu, was reziprok in Deutschland für den werbefinanzierten Rundfunk gilt.

Allerdings durch die geographische, politische und wirtschaftliche Verbundenheit beider Staaten hat die Entwicklung gegenseitige Einflüsse aufeinander, was beide Länder weiterhin prägen wird.

Literaturverzeichnis

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-Hax, Herbert: Finanzierung in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, 1998, S. 175-233
-Heinrich, Jürgen: Medienökonomie, Opladen 1999, S. 269-292
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http://www.canalplus.fr/pid199-tpl243.htm&zid=94, Stand 11/2005

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http://www.francenordic.com/page/default.php?pid=5, Stand 11/2005

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Wikipedia, Duales Rundfunksystem, Kabelnetz, http://de.wikipedia.org/wiki/Duales_Rundfunksystem und

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Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft, http://www.interverband.com/dbview/owa/assmenu.homepage?tid=184&fcatid=4247&from_home=/zaw, Stand: 11/2005

[...]


1 Vgl. Pürer, Heinz, 2003, S.247.

2 auf die später noch genauer eingegangen wird.

3 Vgl. Berg, Klaus, 1987, S. 265.

4 Duales Rundfunksystem, Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/Duales_Rundfunksystem.

5 Vgl. Seidel/Schwertzel, 1998, S.16.

6 Vgl. Bundeszentrale f. pol. Bildung, 1992, S. 92.

7 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten, http://www.alm.de/index.php?id=5.

8 Vgl. Platho, Rolf, 1999, S.51.

9 Vgl. Stuiber, Heinz-Werner, 1998, S.759ff.

10 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten: Jahrbuch der Landesmedienanstalten 2003, S.49.

11 Vgl. Rundfunkstaatsvertrag, §§ 2, 4.

12 Vgl. Stuiber, Heinz-Werner, 1998, S.961ff.

13 Vgl. Donsbach, Wolfgang/Mathes, Rainer, S.511.

14 Vgl. Seidel/Libertus, 1993, S. 46-47.

15 AGF, 2005, http://www.agf.de/daten/zuschauermarkt/marktanteile/.

16 RTL Television, 2005, http://www.rtl-television.de/.

17 ZAW, 2005, http://www.interverband.com/dbview/owa/assmenu.homepage?tid=184&fcatid=4247&from_home=/zaw.

18 Vgl. Hax, Herbert 1998, S. 181.

19 Vgl. Seidel/Schwertzel, 1998, S. 20-21.

20 Vgl. Seidel/Schwertzel, 1998, S. 19-20.

21 Heinrich, Jürgen, 1999, S. 277-278.

22 AGF, 2005, http://www.agf.de/daten/werbemarkt/tkp/.

23 Seidel/Schwertzel, 1998, S. 17.

24 Seufert, W., 2000, S.164.

25 RTL Television, 2005, http://www.rtl-television.de/.

26 Vgl. Rundfunkstaatsvertrag, III. Abschnitt, Vorschriften für den privaten Rundfunk.

27 Premiere, 2005, http://info.premiere.de/inhalt/de/unternehmen_geschaeftstaetigkeit_abofernsehen_start.jsp

28 Premiere, 2005, http://info.premiere.de/inhalt/de/aktie_start.jsp.

29 Meise, Martin, 1995, S. 42-44.

30 Wikipedia, 2005, http://de.wikipedia.org/wiki/Kabelnetz.

31 Meise, Martin, 1995, S.57.

32 CSA, 2005, http://www.csa.fr/conseil/role/role_csa.php.

33 Canal plus, 2005, Infos Actionaires, http://www.canalplus.fr/pid199-tpl243.htm&zid=94.

34 Artikel: La T elevision privée, 2005, http://www.francenordic.com/page/default.php?pid=5.

35 Info-Homepage, 2005, http://www.diplomatie.gouv.fr/label_france/DEUTSCH/COM/televi/tele.html.

36 hiebei wird nur auf die gesetzliche Regelung für das metropolitane Frankreich eingegangen.

37 Senat Frankreich, 2005, http://www.senat.fr/rap/r04-413/r04-41371.html.

38 Info-Homepage, 2005, http://www.diplomatie.gouv.fr/label_france/DEUTSCH/COM/televi/tele.html.

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Organisations- und Finanzierungsstruktur privater Rundfunkunternehmen in Deutschland/Europa
Hochschule
Universität zu Köln  (Rundfunkökonomie Köln)
Veranstaltung
WS 05/06
Note
2,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V50174
ISBN (eBook)
9783638464451
ISBN (Buch)
9783656559641
Dateigröße
605 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Organisations-, Finanzierungsstruktur, Rundfunkunternehmen, Deutschland/Europa
Arbeit zitieren
Alex Trimborn (Autor:in), 2005, Organisations- und Finanzierungsstruktur privater Rundfunkunternehmen in Deutschland/Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50174

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