Der Deutsche Presserat


Hausarbeit, 2002

26 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Eine Definition

3. Zur Geschichte des Deutschen Presserates
3.1. Die Entwicklungen im Ausland
3.2. Die Entwicklung in Deutschland

4. Das Selbstverständnis des Deutschen Presserates
4.1. Der Aufbau des Deutschen Presserates
4.2. Die Aufgaben des Deutschen Presserates
4.3. Der Deutsche Presserat und die Pressefreiheit
4.4. Der Deutsche Presserat und der Schutz des Ansehens der deutschen Presse
4.4.1. Der Beschwerdeausschuss
4.4.2. Der Pressekodex

5. Die Arbeit des Deutsche Presserates
5.1. Der Fall Joseph
5.1.1. Die Reaktion der Presse
5.1.2. Die Folgen für die Presse
5.2. Der Eingang einer Beschwerde

6. Fazit

Anhang

Literatur

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Die Presse-Selbstkontrolle ist eine von der Presse und für die Presse geschaffene Institution, in der Journalisten und Verleger in eigener freier Entscheidung und Verantwortung zusammenwirken, um durch Wahrung der Berufsethik im Inneren und durch Verteidigung der Pressefreiheit nach außen das richtige Verhältnis der Presse zu Staat und Gesellschaft zu sichern.“[1]

Aus welchen Gründen wurde ein Presserat auch in Deutschland eingeführt und was waren, bzw. sind die Aufgaben dieser Institution?

In der vorliegenden Arbeit soll eine Erklärung auf diese Fragen gefunden werden. Durch die Beschreibung der Aufgaben und der Erläuterung über den Aufbau des Deutschen Presserates soll die Institution beschrieben werden.

Im Paragraph eins der Satzung des Trägervereins des Deutschen Presserates steht, dass der Presserat für die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland eintritt und das Ansehen der deutschen Presse wahrt.[2] Die Arbeit, die der Presserat in Hinsicht des Schutzes der Pressefreiheit geleistet hat, wird in Kapitel 4.3. beschrieben.

Um die Arbeit des Presserates, die er im Rahmen der Sicherung des Ansehens der deutschen Publizistik geleistet hat, anschaulicher zu machen, soll ein aktueller Fall der deutschen Presse behandelt und diskutiert werden. Es wurde ein Fall ausgewählt, der das Ansehen der Presse sehr ins Wanken brachte.

In einem Fazit wird diskutiert, inwieweit die Arbeit des Presserates sinnvoll ist und wie sich diese Arbeit auf die Inhalte und das Verhalten der deutschen Publizistik auswirkt.

2. Eine Definition

Der Deutsche Presserat ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Journalisten und Verlegern, um als Selbstkontrollinstanz staatliche Einflüsse von der Presse fernzuhalten und Eingriffen in die Pressefreiheit vorzubeugen. Durch seinen freiwilligen Zusammenschluss basiert der Deutsche Presserat nicht auf Gesetzen, dies ist vor allem in Hinsicht auf das Fernhalten von staatlichen Einflüssen zu beachten. Aus diesem Grund nämlich, jeglichen Einfluss seitens der Regierung zu vermeiden, ist der Presserat eine nach allen Seiten hin offene Institution. Zu Beginn seiner Arbeit setzte sich der Deutsche Presserat vor allem für den Schutz der Pressefreiheit ein. Später konzentrierte er seine Arbeit immer mehr auf den Schutz des Ansehens der deutschen Presse. Ein Vertreter der University of Minnesota kennzeichnete die Eigenart der europäischen Presseräte u.a. folgendermaßen: „Sie sind private Institutionen, die bestrebt sind, den Druck der Regierung von der Presse abzuwenden. Sie spielen eine Rolle als Puffer zwischen Presse und Öffentlichkeit und sie scheinen dort am wirksamsten, wo Journalisten jeden Extremismus vermeiden.“[3]

3. Zur Geschichte des Deutschen Presserates

Zur Geschichte des Deutschen Presserates ist zu bemerken, dass sich die Wurzeln einer Selbstkontrolle der Presse im Ausland befinden. Erste Ideen für einen Deutschen Presserat entstanden unter dem Einfluss der alliierten Besatzungsmächte nach dem zweiten Weltkrieg. Gegründet wurde der Deutsche Presserat in den 50er Jahren von einer Gruppe Journalisten nach dem englischen Vorbild des „Press Council“.

3.1. Die Entwicklungen im Ausland

Erste Presseräte gab es bereits 1916 in Schweden, hier fungierte der Presserat als Bindeglied zwischen Presse und Öffentlichkeit. Presseräte waren generell private Institutionen, die den Druck der Regierung auf die Presse abwenden sollten. In Schweden wurde der Presserat vor allem zur „(...) redliche Aufgabenerfüllung der Presse eingesetzt.“[4]

In Großbritannien arbeitet seit 1953 der „British Press Council“. Sein Ziel ist vor allem die traditionelle Freiheit der britischen Presse zu schützen. Des weiteren setzt er sich auch dafür ein, dass der Charakter der britischen Presse in Übereinstimmung mit den höchsten journalistischen und kommerziellen Maßstäben erhalten bleibt. Eine Besonderheit des „British Press Council“ ist, dass er sich für die Verbesserung der journalistischen Ausbildung einsetzt, darüber hinaus sollen Forschungsarbeiten im Bereich der Presse gefördert werden. Ein weiteres Ziel des „British Press Council“ ist es Berichte zu veröffentlichen, in denen der Presserat Rechenschaft über seine Arbeit ablegt.[5]

3.2. Die Entwicklung in Deutschland

Unter dem Einfluss der Alliierten wurden die ersten Grundlagen für den Deutschen Presserat gelegt. In der amerikanischen Zone legte man im November 1946 erste Bestimmungen fest, in denen die Bildung für einen Presserat zur gesetzlichen Selbstverwaltungsaufgabe der politischen Presse vorgeschrieben wurde. Es gab bereits hier erste kritische Stimmen. Werner Friedmann, damaliger Mitherausgeber der Süddeutschen Zeitung, sah dem Vorhaben der Amerikaner sehr skeptisch entgegen. Seiner Meinung nach gab es zwar einen ersten Ansatz für rechtliche Grundlagen der Meinungs- und Pressefreiheit, jedoch entsprach der von der Militärregierung festgelegte Beschluss nicht dem demokratischen Fortschritt. Zudem sollte der Beschluss auch nur für den begrenzten Zeitraum eines halben Jahres, bis März 1947, gültig sein. Der amerikanische Vorschlag scheiterte wenig später.[6]

Im Vergleich zur amerikanischen Zone, waren die Bemühungen um eine Regelung in der britischen Zone erfolgreicher. Aus Lizenzträgern, Journalisten und Verlegern wurde ein sogenannter Zonen-Presserat gebildet. Ab Oktober 1947 sollten dann die Ministerpräsidenten in ihren jeweiligen Bundesländern, gemäß der Verordnung Nr. 108, Presseräte bilden. Die Hauptaufgabe dieser Presseräte sollte es sein, die Lizenzierung von Druck-Erzeugnissen zu prüfen, die Militärregierung behielt jedoch ein Vetorecht. Das Problem war hier, dass die Monopolstellung der Presseausschüsse nicht immer nur zur Ausschaltung des Wettbewerbes, sondern auch für eigene Zwecke missbraucht wurde.

Die Entwicklung ging in eine Selbstverwaltungskörperschaft über. Sie taucht erstmals 1949 in den Landespressegesetzen der britischen Zone auf und schließlich in einem Entwurf zu einem Bundespressegesetz im Jahr 1952. Später erwog man in jedem Bundesland einen Ausschuss für das Pressewesen einzuführen. Diese sollten von der jeweiligen Landesregierung ernannt werden. Die Diskussion verlagerte sich immer konzentrierter zugunsten einer freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Einen ersten konkreten Schritt unternahm die Berufsvereinigung Hamburger Journalisten während der Jahreshauptversammlung am 21. Mai 1953. Sie schlug die Bildung eines Generalrates der deutschen Presse vor. Er sollte auf Basis einer freiwilligen Übereinkunft zwischen Verlegern und Journalisten aufgebaut werden. Dieser Rat sollte „(...) die repräsentative Vertretung der organisierten Verleger und Journalisten im Bundesgebiet und die Regierung in allen allgemeineren Fragen der Presse einschließlich der Pressegesetzgebung gutachtlich (...) beraten.“[7] Des weiteren wurde beabsichtigt die Pressefreiheit gegen Einschränkungen zu verteidigen, um so auch Missstände im Pressewesen zu beseitigen und das Niveau der Presse auf einer angemessenen Ebene zu halten.[8] Schließlich gründete die Hamburger Initiative am 20. November 1956 den Deutschen Presserat nach dem britischen Vorbild des „British Press Council“. Die Initiative einigte sich auf fünf Gründungsmitglieder: Dr. Helmut Cron, Prof. Dr. Emil Dovifat, Dr. Alfred Frankenfeld, Dr. Ernst Müller-Meinungen jr. sowie Dr. Rupert Giessler, welcher erster Vorsitzender des Deutschen Presserates wurde. Neben den fünf Journalisten vertraten fünf Verleger die Interessen des Deutschen Presserates und waren somit mitverantwortlich für die Gründung: Dr. Wilhelm Batz, Emil Groß, Dr. Walter Jänecke, Franz Meier und Dr. Hugo Stenzel.[9]

Der damalige Bundespräsident Theodor Heuss sprach zu diesem Anlass von einer „(...) Dokumentation der Selbstachtung der Presse.“[10] Es handelte sich schließlich um eine freiwillige Selbstkontrolle der Presse und diese konnte nur gewährleistet werden, da kein staatlicher Einfluss bestand.

Bereits 1965 kam es zu ersten Diskussionen über einen Pressekodex, indem journalistische Richtlinien aufgeführt werden sollten.

4. Das Selbstverständnis des Deutschen Presserates

Der Presserat sieht sich selbst als ein Organ, welches sich zum einen für den Schutz der Pressfreiheit einsetzt, aber zum anderen auch für das Ansehen der deutschen Presse kämpft. Für die Sicherung der Pressefreiheit hat er im Laufe seiner Zeit einiges getan. Wichtig zu erwähnen sei die „Spiegel-Affäre“, hier hat der Presserat besonders die deutsche Regierung in Bezug auf ihre Reaktionen getadelt.

Im Bereich der Wahrung des Ansehens der deutschen Presse, hat der Deutsche Presserat einige Maßnahmen ergriffen, die eine Selbstkontrolle der Journalisten erleichtern sollten. Hierzu wurde im Dezember 1973 ein Ehrenkodex für Journalisten verfasst.

4.1. Der Aufbau des Deutschen Presserates

Der Trägerverein des Deutschen Presserates setzt sich aus dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Deutschen Journalistenverband (DJV) und ver.di Fachbereich Medien (dju) zusammen.[11]

Für die Dauer von zwei Jahren wählen die vier Organisationen je fünf Mitglieder, welche in der deutschen Presse verlegerisch oder journalistisch tätig sein müssen. Diese werden in das 20-köpfige Plenum des Deutschen Presserates gewählt. Das Plenum trifft sich vier mal jährlich. Aus der Mitte des Plenums wird wiederum für zwei Jahre der zehnköpfige Beschwerdeausschuss gewählt. Dieser unterteilt sich zum einen in einen Beschwerdeausschuss für den Redaktionsdatenschutz und in einen allgemeinen Beschwerdeausschuss. Zwischen Trägerverein und Plenum zum Beschwerdeausschuss fungiert eine Geschäftsstelle als Ansprechpartner für Leser, Journalisten und Verleger.[12]

4.2. Die Aufgaben des Deutschen Presserates

Die Arbeit des Deutschen Presserates lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Bis 1969 konzentrierte sich seine Arbeit vor allem auf die Verteidigung der Pressefreiheit. Ab 1970 wurde die Beschwerdearbeit unter Einsatz eines Beschwerdeausschusses ausgeweitet. Es wurde eine Verfahrensordnung und ein Pressekodex entwickelt.[13]

Die Aufgaben, denen sich der Presserat widmet, kann man nach Martin Löffler in drei Gruppen zusammenfassen.[14] Zum einen der Schutz der Pressefreiheit. Hierzu gehören vor allem die Abwehr freiheitsgefährdender Konzern- und Monopolbildung im Pressewesen. Diese Aufgabe wird durch den Trägerverein erfüllt. Zum anderen nimmt sich der Presserat (das Plenum) der Bekämpfung von Missständen im Pressewesen an. Dadurch soll das Ansehen der Presse gewahrt werden. Im Jahr 1973 fasste der Deutsche Presserat journalistische Richtlinien in dem sog. Pressekodex zusammen. Diese Richtlinien sollen eine Überprüfung der journalistischen Arbeit bestimmen. Die dritte Aufgabe nach Löffler ist es, die Presse gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit, vor allem bei der Beratung von Gesetzesvorlagen wie bspw. bei neuen Pressegesetzen oder der Reform des Strafrechts zu vertreten.

Weitere Aufgaben des Presserates (des Beschwerdeausschusses) sind z.B. die Feststellung von Missstände im Pressewesen und deren Beseitigung. Darüber hinaus Entwicklungen entgegenzutreten, welche die freie Information und Meinungsbildung des Bürgers gefährden könnten. Er tritt für den ungehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen ein und gibt Empfehlungen für die publizistische Arbeit heraus und prüft Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen in Zeitungen, Zeitschriften, Pressediensten oder Online-Diensten, sowie journalistische Verhaltensweisen.

[...]


[1] Löffler, Martin: Form und Funktion der Presse-Selbstkontrolle. München 1968. S. 11.

[2] Vgl. Satzung des Deutschen Presserates §1. Bonn 2000.

[3] Frankenfeld, Alfred: Der Deutsche Presserat. In: Koschwitz, H.-J./ Pötter, G.: Publizistik als Gesellschaftswissenschaft. Konstanz 1973. S. 277f.

[4] ebenda S. 277.

[5] Vgl. ebenda S. 281.

[6] Vgl. ebenda S. 278.

[7] Fischer, Heinz-Dietrich/ Breuer, Klaus-Detlef R./ Wolter, Hans-Wolfgang: Die Presseräte der Welt. Bonn 1976. S. 110.

[8] Vgl. ebenda.

[9] Vgl. ebenda S. 114.

[10] Frankenfeld, A. Der Deutsche Presserat, S. 280.

[11] Vgl. http://www.presserat.de/site/wir/orga/index.html Stand 2.03.2002.

[12] Vgl. Modell der Organisation des Deutschen Presserates im Anhang, S.17.

[13] Vgl. Bremes, Jürgen: Der Streit um die Presse-Selbstkontrolle. Baden-Baden 1991.

[14] Vgl. Löffler, M.: Form und Funktion der Presse-Selbstkontrolle. S. 37.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Der Deutsche Presserat
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Publizistik)
Veranstaltung
Übung: Einführung in die Publizistikwissenschaft: Grundbegriffe und Theorieansätze
Note
1,3
Autor
Jahr
2002
Seiten
26
Katalognummer
V5010
ISBN (eBook)
9783638130530
Dateigröße
664 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutsche, Presserat, Einführung, Publizistikwissenschaft, Grundbegriffe, Theorieansätze
Arbeit zitieren
Maren Schulz (Autor:in), 2002, Der Deutsche Presserat, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/5010

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