Der Mercosur


Seminararbeit, 2002

26 Seiten, Note: gut (13 Punkte)


Leseprobe


Gliederung

I. Einleitung

II. Geschichte und Vorläufer des Mercosur
1. ALALC (Asociación Latinoamericana de Libre Comercio)
2. ALADI (Asociación Latinoamericana de Intergración)
3. Andenpakt/Andengemeinschaft
4. Gründung des Mercosur (1991)
5. Protocolo de Ouro Preto

III. Zielsetzungen
1. Freihandelszone
2. Zollunion
3. Gemeinsamer Markt

IV. Organstruktur
1. Mercosur-Rat
2. Mercosur-Gruppe
3. Handelskommission
4. Verwaltungssekretariat
5. Gemeinsame Parlamentarische Kommission
6. Konsultatives Wirtschafts- und Sozialforum

V. Rechtsquellen des Mercosur

VI. Streitbeilegung
1. Charakteristika der Mercosur-Streitbeilegung
2. Das Verfahren zwischen Staaten
3. Das erste Schiedsverfahren
4. Das zweite Schiedsverfahren
5. Das dritte Schiedsverfahren
6. Bewertung

VII. Aktuelle Entwicklungen
1. Währungsunion?
2. Verhältnis zur EU
3. Südamerikanische Freihandelszone
4. Panamerikanische Freihandelszone
5. Brasilienkrise
6. Argentinienkrise

VIII. Abschließende Betrachtungen

Gutachten

I. Einleitung

Am 26. März 1991 wurde von den Präsidenten Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguay in Asunción der Mercado Común del Sur - Mercosur - ins Leben gerufen.[1] Damit war nach der NAFTA, der EU und Japan die viertgrößte Wirtschaftszone der Welt entstanden. Der Gemeinsame Markt des Südens - so die deutsche Übersetzung - umfaßt über 200 Millionen Einwohner. Chile (seit 1996) und Bolivien (seit 1997) sind assoziierte Mitglieder.

Ziel des Vertragswerkes ist die Bildung eines Gemeinsamen Marktes. 1994 erhielt das Mercosur-Bündnis mit dem Protokoll von Ouro Preto Rechtsfähigkeit und institutionelle Ausgestaltung.

II. Geschichte und Vorläufer des Mercosur

Ein Blick in die Geschichte lateinamerikanischer Freihandelsprojekte verdeutlicht, dass einem dauerhaften Gelingen eines Projektes wie dem Mercosur Skepsis entgegengebracht werden kann.

1. ALALC (Asociación Latinoamericana de Libre Comercio)

Seit 1960 war es in Südamerika verstärkt zu Versuchen wirtschaftlicher Integration gekommen.

1960 wurde von zunächst sieben Staaten die ALALC, die Asociación Latinoamericana de Libre Comercio[2], gegründet. Ziel der ALALC war die Errichtung einer Freihandelszone, darüber hinaus die Schaffung eines gemeinsamen lateinamerikanischen Marktes innerhalb von 12 Jahren.[3] Jedoch wurde bei der institutionellen Ausgestaltung der ALALC die volle Souveränität der Mitgliedsstaaten nicht angetastet, die eingesetzten Organe blieben auf Beratung und hilfsweise Unterstützung beschränkt. Außerdem Für den vereinbarten Zollabbau wurde kein Mechanismus, sondern jeweils einzelne Verhandlungen bezüglich bestimmter Produkte und Produktgruppen vereinbart. Auf einen gemeinsamen Außenzolltarif gegenüber Drittstaaten wurde verzichtet. Im Ergebnis konnte die ALALC seine Mitglieder nicht wirksam von einzelstaatlichem Protektionismus abhalten. Auch die 1969 erfolgte Verlängerung der Zwölfjahresfrist auf 20 Jahre konnte - insbesondere mangels tatsächlicher Durchführung der vereinbarten regelmäßigen Zusammenkünfte - die Verwirklichung der Freihandelszone nicht herbeiführen.

2. ALADI (Asociación Latinoamericana de Integración)

1980 versuchten die mittlerweile elf Mitgliedsstaaten der ALALAC den Integrationsprozeß wiederzubeleben. Dazu schuf man als Nachfolgeorganisation der ALALC die ALADI, die Asociación Latinoamericana de Integración.[4] Durch die Schaffung von Präferenzzonen sollte die wirtschaftliche Kooperation vertieft werden. Die ALADI sollte den Rahmen für regionale Integrationsbestrebungen bieten. Das Ziel der Schaffung eines gemeinsamen Marktes wird im ALADI-Vertrag nur beiläufig erwähnt, die Integration der Gesamtregion nur als Option eröffnet.

Auch die Organisationsstruktur der ALADI wahrt die volle Souveränität der Mitgliedsstaaten. Es handelte sich um eine rein intergouvernementale Form der Zusammenarbeit. Ein Organ zur Streitbeilegung sieht der Gründungsvertrag nicht vor. Der ALADI-Vertrag gewann dennoch dadurch große Bedeutung, indem er mit der subregionalen Option als Zwischenziel das Grundprinzip der Flexibilität festschrieb. Einzelnen Staaten wurde durch das vertraglich vorgesehene Instrument der “Teilabkommen mit begrenzter Reichweite” ermöglicht, ihrem Integrationswillen nachzukommen. Hierzu ermöglichte der ALADI-Vertrag die Abdingung der Meistbegünstigungsklausel. Damit war die ALADI mitursächlich für die Kaskade internationaler Abkommen, die in der Mercosur-Gründung münden sollte.

Die ALADI besteht noch heute.

3. Andenpakt/Andengemeinschaft

Der Andenpakt wurde 1969 von Bolivien, Kolumbien, Chile (das 1976 ausschied), Ekuador und Peru innerhalb der ALALC gegründet.[5] 1973 trat Venezuela bei. Der Andenpakt hatte die später im Rahmen der ALADI erfolgte Hinwendung zu subregionalen Integrationsbemühungen eingeleitet.

Artikel 1 des Cartagena-Abkommens legt als Zielbestimmung die Ermöglichung einer ausgewogenen und abgestimmten Entwicklung der Vertragspartner durch wirtschaftliche Integration im Interesse der Lebensverhältnisse und des Wohlstandes in der Region fest. Als Mittel hierzu bestimmt der Vertrag die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitiken sowie die Angleichung der jeweiligen Rechtsordnungen.. Ferner sieht das Vertragswerk konkret Instrumente der Handelsliberalisierung vor. Für Kolumbien, Chile, Peru und Venezuela ist eine stufenweise Senkung der Zollsätze und die Abschaffung aller sonstigen Handelsbeschränkungen mit einer vollständigen Handelsliberalisierung zum 31.12.1980 bestimmt. Artikel 45 des Abkommens legt die Unwiderruflichkeit des Liberalisierungsprogramms und die identische Geltung aller Maßnahmen für alle Mitgliedsstaaten (inter-alia-Wirkung) fest. Mit der Einführung eines gemeinsamen Außenzollsatzes wurde dem außerregionalen Handel erstmals Beachtung geschenkt. Die institutionelle Struktur des Paktes ist an die der Europäischen (Wirtschafts-) Gemeinschaft angelehnt. Hauptorgan des Paktes - der sich 1996 in Andengemeinschaft umbenannte - ist die Kommission, daneben bestehen der Rat, das im Aufbau befindliche Andenparlament und seit 1979 der Andengerichtshof. Der Andengerichtshof weist damit eine ausdifferenzierte Organstruktur auf und bedeutet die Hinwendung zur Supranationalität. Jedoch sind die vertraglichen Bestimmungen derart komplex, dass diese für große Rechtsunsicherheit sorgten... Der Anteil der Exporte in Mitgliedsstaaten an den Gesamtexporten konnte daher nur von 1,5% auf 4,5% steigen, bevor er in der Década Perdida der 1980er Jahre auf diesem Niveau stagnierte. Eine dauerhafte Einigung über den gemeinsamen Außenzollsatz scheiterte am ausgeprägten Protektionismus vieler Mitgliedsstaaten.

4. Gründung des Mercosur

Mitte der achtziger Jahre waren der damalige argentinische Präsident Raúl Alfonsin und sein brasilianische Amtskollege José Sarney übereingekommen, die traditionellen Rivalitäten ihrer Länder aufzugeben und die wirtschaftlichen Beziehungen auf einen neue Basis zu stellen. Dazu wurde zunächst 1986 das Programa de Integración Argentina-Brasil vereinbart. 1988 schlugen die beiden Präsidenten dann eine weitergehende Form der bilateralen Integration vor - den Gemeinsamen Markt. Mit dem Tratado de Integración, Cooperación y Desarrollo entre Argentina y Brasil verpflichteten sich die beiden Unterzeichnerstaaten, alle tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse binnen zehn Jahren zu beseitigen sowie ihre Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitiken schrittweise zu harmonisieren. Letzter Zwischenschritt vor der Gründung des Mercosur war die Unterzeichnung der Acta de Buenos Aires im Juli 1990, mit der die Präsidenten Argentiniens und Brasiliens den Zeitraum bis zur endgültigen Schaffung einer bilateralen Freihandelszone auf vier Jahre verkürzten. Nach und nach wurden Uruguay und Paraguay in die Verhandlungen einbezogen. Motivation für diese Länder war dabei die jeweilige innerstaatliche Stabilisierung sowie, als kleinere Staaten, die Aussicht auf Wachstum und Spezialisierung. Chile hingegen zog es unter Berufung auf seine vorrangig verfolgte Strategie der Weltmarktintegration und seinen niedrigen Außenzoll vor, zunächst von einem Beitritt abzusehen.[6] Am 26. März 1991 kam es dann zum Gründungsvertrag des Mercosur, dem Tratado de Asunción (TA). Er löste die bereits geschlossenen Abkommen zwischen Brasilien und Argentinien ab. Am 28.11.1991 konnte der Vertrag nach Ratifizierung in den vier nationalen Parlamenten in Kraft treten. Der Vertrag sieht die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes bis zum 31.12.1994 vor.

5 Protocolo de Ouro Preto (1994)

Das Protokoll von Ouro Preto (POP) löst die im Gründungsvertrag aufgestellte Verpflichtung, eine endgültige Festsetzung der institutionellen Struktur zu schaffen, ein. Der Mercosur erhält hierdurch Rechtsfähigkeit und eigene Institutionen. Daneben wurden durch Regelungen zur weiteren Zollentwicklung und zur Konvergenz der Volkswirtschaften die Strukturen des künftigen Gemeinsamen Marktes festgelegt.

III. Zielsetzungen

Der Gründungsvertrag benennt als Ziel der Integration die Errichtung eines Gemeinsamen Marktes zwischen den vier Gründungsstaaten. Dies sollte innerhalb einer Übergangszeit bis Ende 1994 geschehen. Dafür sieht der Vertrag folgende Bestandteile vor:

Drei Grundfreiheiten: freier Verkehr von Dienstleistungen, Waren und Produktionsfaktoren;

Errichtung eines gemeinsamen Außenzolltarifs;

Festlegung einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber Drittstaaten;

Koordinierung der makroökonomischen und sektoralen Politiken;

Harmonisierung der Gesetzgebung in den von der Integration erfassten Bereichen.

Wirtschaftspolitische Durchgangsstadien auf dem Weg zur Errichtung eines Gemeinsamen Marktes sind damit Freihandelszone und Zollunion.

[...]


[1] Englische Übersetzung des Tratado de Asunción in: I.L.M 1991, S. 1042ff.; spanischsprachige Originalfassung aller wichtigen Verträge und Protokolle siehe http://www.mercosur.org.uy/espanol/snor/normativa.

[2] Englisch: LAFTA, Latin American Free Trade Association.

3 Wehner S. 30.

[4] Hummer, VRÜ 1980, S. 361 ff. - Gründungsmitglieder: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ekuador, Kolumbien, Mexiko, Paraguay, Peru, Venezuela.

[5] Wehner S. 35; Englische Übersetzung siehe ILM 8 (1969), S. 910 ff.

[6] Bodemer FW 2000, 331, 331.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Der Mercosur
Hochschule
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn  (Völkerrecht)
Veranstaltung
Seminar für Internationales Wirtschaftsrecht
Note
gut (13 Punkte)
Autor
Jahr
2002
Seiten
26
Katalognummer
V50073
ISBN (eBook)
9783638463751
Dateigröße
543 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Am 26. März 1991 wurde von den Präsidenten Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguay in Asunción der Mercado Común del Sur - Mercosur - ins Leben gerufen. Damit war nach der NAFTA, der EU und Japan die viertgrößte Wirtschaftszone der Welt entstanden. Der Gemeinsame Markt des Südens - so die deutsche Übersetzung - umfaßt über 200 Millionen Einwohner. Ein Blick in die Geschichte macht aber ob des Gelingens des Projekts skeptisch...
Schlagworte
Mercosur, Seminar, Internationales, Wirtschaftsrecht
Arbeit zitieren
Dipl.Jur./LL.M.oec Henning Frase (Autor:in), 2002, Der Mercosur, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/50073

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