Ungarndeutsche Geschichtskultur und bundesdeutsches Geschichtsbewusstsein

Johann Weidleins Schorndorfer Dokumentation aus kulturwissenschaftlicher Perspektive


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2019

27 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Geschichtskultur der 1950er Jahre im Spiegel der Schieder-Weidlein-Kontroverse

3. Die Legitimationsnachweise im Ungarnband der Bonner Dokumentation

4. Die Legitimationsnachweise in der Schorndorfer Dokumentation

5. Zusammenfassung

Index

Ausgewählte Literatur

1. Einleitung

Dieser kulturwissenschaftliche Vortrag1 problematisiert die Instrumentalisierung der Geschichtsschreibung durch den heimatvertriebenen Ungarndeutschen Johann Weidlein (1905-1994) zur Förderung der Integration der sogenannten deutschbewussten ungarndeutschen Vertriebenen in der neuen Heimat. Hierzu werden seine wichtigsten Thesen über die politische Kultur, insbesondere über die minderheitenpolitische Kultur, Ungarns von 1930 bis 1950 vor dem Hintergrund seiner forcierten Debatte mit dem angesehenen bundesdeutschen Historiker Theodor Schieder (1908-1984) geschildert. Die minderheitenpolitischen Erkenntnisse eines Auftrags- und Grundsatzwerkes, des unter der Leitung von Schieder Mitte der 1950er Jahre zusammengestellten Ungarnbandes der „Bonner Dokumentation”2, werden dabei mit Johann Weidleins im Jahre 1958 in Schorndorf erschienener Gegendarstellung konfrontiert.3 Auf diese Weise soll Weidleins Wunschvorstellung von einem bundesdeutschen Geschichtsbewusstsein im politischen Kontext der zeitgenössischen Historiographie der Bundesrepublik Deutschland beleuchtet werden.

Zunächst ein Vergleich der zeitgenössischen Einflusskreise der beiden Historiker:

Theodor Schieders NS-Karriere, z. B. seine Tätigkeit als Volkshistoriker in der Königsberger Gruppe um Hermann Aubin und Albert Brackmann und sein ausdrückliches und grundsätzliches Bekenntnis zu einer „politischen”, sprich nationalsozialistisch ausgerichteten, Disziplin4, wurde in Nachkriegsdeutschland beschwiegen. In den bundesdeutschen Historikerkreisen der 1950er Jahre galt er als der bedeutendste Spezialist für Nationalismen. Er war von 1948 bis zum Ruhestand 1976 Professor an der Universität zu Köln, zeitweise auch deren Rektor. Er wirkte von 1967 bis 1972 als Vorsitzender des Verbandes der Historiker Deutschlands und stand zudem viele Jahre als Präsident der Historischen Kommission der Bayerischen Akademie der Wissenschaften vor.

Der vormalige Direktor des Budapester Volksbund-Gymnasiums und überzeugte Franz Basch-Anhänger Johann Weidlein unterrichtete nach seiner Flucht (1944) aus Ungarn als Gymnasiallehrer bzw. stellvertretender Schulleiter in Schorndorf. In Nachkriegsungarn wurde seine persönliche politische Verantwortung in Zusammenhang mit seiner Kooperation mit der Südostdeutschen Forschungsgemeinschaft Wien juristisch nicht exakt erfasst oder verfolgt. Nachweise für seine Beteiligung in der Ermittlung des „blutmäßig” germanisch-deutschen Anteils an der Bevölkerung des Donau-Karpatenraumes sowie für seine Mitwirkung bei der historiographischen Legitimation von „ethnisch und territorial homogenen deutsch-germanischen Einheiten” im Südosten 1941-1944 wurden nicht einmal mit wissenschaftsgeschichtlichen Mitteln erbracht.5 In Nachkriegsungarn war er allerdings als einer der Volkshistoriker der vormaligen deutschen Volksgruppe für die mediale und politische Öffentlichkeit bekannt, demzufolge galt er automatisch, per se, als Landesverräter und NS-Kriegsverbrecher. Infolgedessen wurden seine Schriften in der sogenannten Mátyás Rákosi-Ära 1947-1956 von den Fachkreisen aus ideologischen Gründen wie selbstverständlich weitestgehend tabuisiert und vollkommen ignoriert. Durch seinen Auftritt bei den Internationalen Historikertagen in Stockholm 1960 gelang es ihm trotzdem, sozusagen vor der Weltöffentlichkeit, zu der Frage der Legitimation der Vertreibung eine Kontroverse mit den führenden nationalitätenpolitischen Experten der kommunistischen Historiographie des János Kádár-Regimes 1956-1989 zu provozieren.6 Erst ab Mitte der 1980er Jahre sahen ihn immer mehr ungarische Neuzeithistoriker als einen wichtigen Geschichtsschreiber der deutschen Nationalität Ungarns im 20. Jahrhundert an, allerdings zunächst meistens nur stillschweigend. Béla Bellér war einer der ersten Historiographen, die den heimatvertriebenen Johann Weidlein als den bedeutendsten Vertreter der Hungarologie in der Bundesrepublik Deutschland offen anerkannten. Eine systematische wissenschaftsgeschichtliche Untersuchung seines Œuvres fehlt bis zum heutigen Tage sowohl in Ungarn als auch in Deutschland. Weidleins politikgeschichtliche und geschichtsphilosophische Ansichten wurden unterdessen im Laufe der Jahrzehnte zur Dogmatik der politisch engagierten, „deutschbewussten” heimatvertriebenen Intellektuellen, die den vormaligen Volksbund der Deutschen in Ungarn als eine stets und ausschließlich kulturell ausgerichtete Minderheitenorganisation auffassten und jegliche persönliche politische Verantwortung für das tragische Scheitern der „Produktionsphase einer ungarndeutschen Nationalität 1919-1945” (Wolfgang Aschauer)7 von sich wiesen – wie Weidlein selbst. Seine Jünger sprechen in Bezug auf die Minderheitenpolitik der Staatsnation in den 1930er und 1940er Jahren auch heute noch über eine „Volksvernichtungspolitik gegen das ungarländische Deutschtum”.8

Nun zu den nachfolgend zu behandelnden geschichtswissenschaftlichen Dokumentbänden:

Das geschichtswissenschaftliche Großprojekt „Dokumentation und Darstellung der Vertreibung aus den Ostgebieten” wurde von einer 1951 vom Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen, Hans Lukaschek (CDU), berufenen Kommission unter der Leitung von Theodor Schieder zusammengestellt. Die Kommission, aus angesehenen Historikern (Werner Conze, Adolf Diestelkampf, Rudolf Laun, Peter Rassow und Hans Rothfels usw.) bestehend, erhielt den Auftrag, die Vertreibung umfassend zu dokumentieren, wobei das Motiv leitend war, Materialien zur Abstützung der deutschen Position bei künftigen Friedensverhandlungen zusammenzutragen. Das (zwischen 1953 und 1960 von Theodor Oberländer (GB/BHE und CDU) geführte) Bundesministerium gab die sogenannte Bonner Dokumentation zwischen 1953 und 1962 heraus. Sie umfasste insgesamt fünf Bände (I.-V.) und drei Beihefte (1.-3.). Der erstmals im Jahre 1957 erschienene zweite Band der „Dokumentation der Vertreibung der Deutschen aus Ost-Mitteleuropa” schildert das Schicksal der Deutschen in Ungarn zwischen 1918 und 1950.9 Ungarn wird in dessen geschichtswissenschaftlichen Erörterungen und lebensgeschichtlichen Berichten in seiner Eigenschaft als Vertreiberland dargestellt. In der „Einleitenden Darstellung” gibt die Bonner Kommission eine systematische geschichtswissenschaftliche Stellungnahme zu der Frage, welche innen- und außenpolitischen Motive zu der juristisch verdeckten Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen führten. Dieses Statement wurde im Kreise der bundesdeutschen Historiker später bis in die 1970er Jahre weitertradiert. Meistens reflektierten sie auf die im Jahre 1958 in Schorndorf herausgegebene Gegendarstellung des Heimatvertriebenen Johann Weidlein nicht, obwohl in dessen „Geschichte der Ungarndeutschen in Dokumenten 1930-1950” (nachfolgend „Schorndorfer Dokumentation” genannt) die Minderheitenpolitik Ungarns grundlegend anders beurteilt wurde.10

2. Die Geschichtskultur der 1950er Jahre im Spiegel der Schieder-Weidlein-Kontroverse

Dass die Bonner Kommission unter der Leitung von Theodor Schieder die von den schriftlichen und mündlichen Berichten gewonnenen Erkenntnisse über die Vertreibung aus Ungarn den Aussagen der Aktenbestände der ungarischen Archive und den Protokollen der Ministerratssitzungen nicht gegenüberstellen konnte, bedarf keiner besonderen Erklärung. Gleichwohl betonen die Herausgeber in der „Vorbemerkung” der Bonner Dokumentation, dass sie über keine große Fülle an primären Quellen verfügt hätten. Der Engpass sei vor allem auf die Scheu der Ungarndeutschen zurückzuführen, die sich, ihrer mangelnden Ausdrucksfähigkeit in deutscher Hochsprache bewusst, wenig bereit zeigten, über ihre eigenen Erlebnisse in eigenhändigen Niederschriften zu berichten. Deswegen habe die Bonner Kommission verstärkt zum Mittel der selbsterstellten Quellen greifen müssen.11 Es wird allerdings nicht erklärt, warum die zeitgenössischen Presseberichte (z. B. Kis Újság, Magyar Közlöny, Szabad Szó, Szabad Nép, Új Ember usw.) nicht herangezogen wurden. Die im Bonner Band abgedruckten Dokumente gingen zum einen auf die vom vormaligen exponierten NS-Volkshistoriker und „-Südost-Experten” Fritz Valjavec (München)12 durchgeführten Sammlungen, zum anderen auf solche des Arbeitskreises des vertriebenen Juristen Ludwig Leber (Stuttgart), des Vertreters der früheren „ungarischbewussten” (das heißt assimilierungsbereiten) Ungarndeutschen, zurück. Zu den systematischen Erläuterungen der sieben Kapitel und sieben Anlagen umfassenden „Einleitenden Darstellung” werden von den Zeitgenossen vor allem die Autoren Matthias Annabring,13 Hans-Joachim Beyer14 und insbesondere Stefan Kertész15 berücksichtigt, also ein Vertreter der „ungarischbewussten” Intellektuellen, ein vormaliger NS-Volkshistoriker und ein national-ungarisch eingestellter ehemaliger Politiker und Diplomat. Zu dem Letzteren eine kurze Biographie: Der ausgebildete Jurist Stefan (auch István oder Stephen D.) Kertész (1904-1986) war zwischen 1938 und 1942 im ungarischen Außenministerium für Minderheitenfragen zuständig, 1945/46 war er Leiter der Abteilung für Friedensvorbereitung im ungarischen Außenministerium und Generalsekretär der ungarischen Friedensdelegation. Er befürwortete die Vertreibung der Deutschen aus Ungarn entschieden. Wegen seiner dezidiert antikommunistischen Überzeugung emigrierte er 1947 aus Ungarn. Ab 1949 unterrichtete er an US-amerikanischen Universitäten Geschichte und Politikwissenschaft. Er war bestrebt, die von der ungarischen Emigration (z. B. dem ehemaligen Präsidenten der ungarischen Nationalversammlung Béla Varga und dem Ministerpräsidenten a. D. Ferenc Nagy) vertretene „Legende des Potsdamer Vertreibungsdiktats” (Béla Bellér) in seinem Œuvre historisch zu legitimieren. Die „Legende“ besteht aus den folgenden „mythischen Kapiteln”: die initiierte Initiative, das heroische Ringen gegen die Sowjets für die Rettung der Treuen, der Befehl von Woroschilow, die Zwangsaussiedlung auf samtenem Wege sowie die gegen die Deutschenvertreibung Stellung nehmende ungarische Öffentlichkeit. Nach der „Legende” sei die Zwangsaussiedlung der Ungarndeutschen primär auf das Machtwort der Sowjetunion zurückzuführen.16

Die zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema des „deutschbewussten” Autors Johann Weidlein17 bleiben dagegen unerwähnt, obwohl er als Vertreter der ehemaligen Volksbundmitglieder viele Behauptungen des Emigranten Stefan Kertész bereits 1953 in seinem Band „Hintergründe der Vertreibung der Deutschen aus Ungarn” widerlegte. Außerdem veröffentlichte er 1954 das Buch „Deutsche Leistungen im Karpatenraum und der madjarische Nationalismus”, um zu beweisen, dass die ungarische Geschichtsschreibung als traditionelle Legitimationswissenschaft stets gegen das Deutschtum gerichtet gewesen sei. Weidleins Standpunkt über die Minderheitenpolitik Ungarns kam auch in dem Band „Schicksalsjahre der Ungarndeutschen – Die ungarische Wendung”, welcher fast gleichzeitig mit dem Ungarnband der Bonner Dokumentation veröffentlicht wurde, hervor.

Der Bonner wissenschaftlichen Kommission durfte die Kontinuität der Spaltung der ungarndeutschen Intellektuellen in zwei sich feindlich gegenüberstehende Lager durchaus bewusst gewesen sein. Theodor Schieders Arbeitskreis erschwerte durch das Nichtbeachten der „Weidleinschen Partei” ihr Auftreten vor der wissenschaftlichen und politischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik und ergriff in der emotionsgeladenen Kontroverse der vertriebenen ungarndeutschen Intellektuellen in der Frage der politischen Verantwortung für die Zwangsaussiedlung, das heißt auch in der Frage der Legitimation der Minderheitenpolitik der Staatsnation, indirekt Partei für den Kreis der „Ungarischbewussten” um Ludwig Leber.18 Er ließ den Anschein entstehen, dass die nationalitätenpolitischen Ansichten der Letzteren mit der Meinung der heimatvertriebenen Ungarndeutschen im allgemeinen identisch gewesen wären. Aus der Sicht der Weidleinschen Partei verhinderte dieses Beschweigen die Aufnahme des Geschichtsbildes der ehemaligen engagierten Volksbundmitglieder in das Geschichtsbewusstsein der Bundesrepublik Deutschland.

Johann Weidlein erwiderte seine Entwertung seitens der Bonner in der „Geschichte der Ungarndeutschen in Dokumenten 1930-1950” mit der Verwerfung der Dokumentation. Seine im Jahre 1958 in Schorndorf veröffentlichte Gegendarstellung beinhaltete eine Fülle an zeitgenössischen Zeitungsartikeln (Sonntagsblatt, Deutscher Volksbote, Nation und Staat, Günser Zeitung usw.) und insgesamt 379 Fußnoten, jedoch keine systematische wissenschaftliche Stellungnahme zu den Ausführungen der Bonner Kommission. Weidlein gruppierte seine Materialien (Presseartikel, Ausschnitte aus Büchern usw.) um die folgenden Themen: Jakob Bleyers letzte Kämpfe, Vernichtungskampf gegen das ungarländische Deutschtum (1934-1938), Zerstörte Hoffnungen, Die Vertreibung der Deutschen aus Ungarn. Wegen seiner historiographischen Legitimationsabsicht und weil er Minderheitenpolitik sein Leben lang ausschließlich als Nullsummenspieler19 betrieb, setzte er sich beim Verfassen der Gegendarstellung über übliche Qualitätskriterien der Wissenschaftsethik (wie Objektivität oder Fairness) hinweg. Das Resultat war ein Manifest der für Ungarn spezifischen minderheitenpolitischen Gravamina, das heißt hier ein Manifest der auf dem „historischen Unrechtsbewusstsein” (Gerhard Seewann)20 der ehemaligen Volksbündler fußenden Beschwerdeführung im Deckmantel eines historiographischen Werkes.

Im Jahre 1960 veröffentlichte Theodor Schieder eine Studie in den „Vierteljahresheften für Zeitgeschichte” mit dem Titel „Die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten als wissenschaftliches Problem”. Dabei beschäftigte er sich auffallend detailliert mit den oft stark emotionalisierten, auch persönlich verletzenden, kritischen Anmerkungen mancher Ungarndeutschen zum Ungarnband der Bonner Dokumentation. Schieder stempelte die Gegenargumente von Johann Weidlein (1958) und Anton Tafferner (1959) ausnahmslos als impertinente Unterstellungen ab.21 Erklärte Weidlein 1958 die Bonner Dokumentation für ein auf falsche politische Legitimationsabsicht zurückzuführendes pseudowissenschaftliches Konstrukt, attestierte Schieder 1960 der Schorndorfer Dokumentation eine auf wissenschaftlichem Dilettantismus fußende (außen)politische Unbrauchbarkeit.22 Belehrend (und zynisch) führte er aus: „Derartige Mißverständnisse und Unterstellungen sind beklagenswert, weil sie verkennen, daß die strenge Anwendung der wissenschaftlichen Wahrheitsforderung auch die beste Politik ist.”23 Johann Weidlein wiederum wertete Schieders Hinweis auf die politische Unbrauchbarkeit seines Werks als „eine schwerwiegende Unterstellung” zwecks seiner Verunglimpfung. Sofort verfasste er eine berichtigende Antwort mit weiteren 31 Anmerkungen zu der Bonner Dokumentation. Allerdings hätte er gerade dem beanstandeten Aufsatz entnehmen können, dass Schieder die Stellungnahmen der ehemaligen Volksdeutschen aus den Gebieten außerhalb der Reichsgrenzen grundsätzlich als lästige Versuche abtat, die Dokumentsammlung zu obsoleten, kleindenkenden politischen Zwecken zu instrumentalisieren. Und Johann Weidlein war in seinen Augen nur einer der Vertreter einer dieser Landsmannschaften.

Das leitende politische Motiv der Bonner Dokumentation war (wie schon erwähnt), Materialien zur historiographischen Legitimation der deutschen Position bei künftigen Friedensverhandlungen zusammenzutragen. Um die Bedeutung dieses übergeordneten Zielhorizonts allen Kritikern verständlich zu machen, berief sich Schieder 1960 im zitierten Artikel auf ein Auftrags- und Grundsatzwerk als den wissenschaftsgeschichtlichen Vorgänger der Bonner Dokumentation mit Nachdruck. Das war eine Dokumentsammlung aus Materialien des Auswärtigen Amtes zu der Vorgeschichte des Ersten Weltkrieges, die nach Februar 1919 mit dem Ziel veröffentlicht worden war, dass die im Versailler Friedensvertrag festgestellte ausschließliche Schuld Deutschlands am Krieg historisch widerlegt wird. Zu Deutsch ging es dem leitenden Bearbeiter der Bonner Dokumentation primär um die Aktivierung des Instrumentalisierungspotentials der historischen Verantwortung der Kommunisten bzw. der Sowjetunion für die Vertreibung, wofür allerdings nicht nur Johann Weidlein, sondern auch andere ehemalige Volksdeutsche zunächst keine genügende aktualpolitische Sensibilität zeigten. Schieder war entsetzt, dass diese Kritiker das Qualitätsmerkmal seiner Dokumentation, die Anpassungsfähigkeit des Legitimationsinstrumentariums, das heißt die potentielle flexible Verknüpfung mit den jeweils aktuellen außenpolitischen Geltungsansprüchen, nicht anerkannten. Gleichzeitig übersah er die übergeordnete Erwartungshaltung seiner Kontrahenten bezüglich der Bonner Dokumentsammlung. Sie gingen nämlich davon aus, dass sich in ihr ein inklusives Geschichtsbewusstsein als das kollektive Gedächtnis der gemeinsamen Heimat artikulieren würde. Für Schieder gab es seitens der Vertriebenen im allgemeinen nur eine simple Forderung, „die Volksgruppen aus dem allgemeinen Gericht über die NS-Vergangenheit auszunehmen”24. Der leitende Bearbeiter der Bonner Dokumentation lehnte ein Echo auf die ungarndeutschen Rufe nach historiographischer Rehabilitation und Ratifizierung entschieden ab, weil er diese für rückwärtsgewandt, außenpolitisch taktlos und nicht zielführend hielt. Vielleicht war es ihm auch indifferent, dass gerade die historischen Traumata der vormaligen „deutschbewussten” Minderheitenangehörigen die Anerkennung durch die Aufnahme ihrer subjektiven Leidensgeschichten in das bundesdeutsche kollektive Gedächtnis bedurft hätten, um zu heilen.

Da der Herausgeber der Vierteljahreshefte, der Politologe Theodor Eschenburg, nicht bereit war, Weidleins Erwiderung an Schieders Studie zu publizieren, veröffentlichte Weidlein seine Antwort in dem Aalener Wochenblatt „Der Donauschwabe” vom 2. April 1960.25 Es verwundert nicht, dass es Weidlein auch diesmal nicht gelang, Schieder dazu zu bewegen, ihn als ebenbürtigen Kollegen zu akzeptieren, zumal er sich wieder einmal als Sprachrohr einer zahlenmäßig recht überschaubaren Gruppe der heimatvertriebenen Ungarndeutschen, der sogenannten deutschbewussten Intellektuellen, betätigte. Es ist symptomatisch für die politisch motivierte Unbeweglichkeit der Parteien, dass weder Weidlein, noch der leitende Bearbeiter der Bonner Dokumentation es anstrebten, eine konstruktive Diskussion in der historiographischen Frage der Vertreibung zu führen. Zwischen ihnen bildete die Divergenz der geschichtswissenschaftlichen Legitimationsziele ein unüberwindbares Kommunikationsproblem.26

3. Die Legitimationsnachweise im Ungarnband der Bonner Dokumentation

Die Kommission um Theodor Schieder behandelt in der „Einleitenden Darstellung” des zweiten Bandes der Bonner Dokumentation den ungarischen Nationalismus anhand der Minderheitenpolitik Ungarns.

Die Untersuchung der sogenannten passiven Resistenz der nationalistischen örtlichen Behörden27, das heißt der Magyarisierungsmethoden der Verwaltung vor Ort, kommt zu dem Ergebnis, dass der Familiennamen- und Sprachwechsel gesetzwidrig zur Vorbedingung des sozialen Aufstiegs der Minderheitenangehörigen gemacht wurde.28 Diese administrative Praxis wird im Rahmen eines bieder-sentimentalen Ungarnbildes auf das Wert- und Sendungsbewusstsein des Magyarentums zurückgeführt und dadurch entwertet, das heißt unter Zuhilfenahme der Konkretisierung einer Metapher ihrer politischen Bedeutung beraubt.29 Der Schlüsselbegriff der Ausführungen, das „Wert- und Sendungsbewusstsein des Magyarentums”, wird nicht erklärt. Daher eine kurze Erklärung: Die „magyarische Mission” gehörte in der Miklós Horthy-Ära 1919-1944 zum Jargon der Propagandakampagnen der aktualisierten Ausgabe der traditionellen innenpolitischen Doktrin. Die Magyarisierungsaktionen nach Trianon (1920) dienten dem „Prinzip der einheitlichen politischen magyarischen Nation”, welches mehr und mehr zum primären innenpolitischen taktischen Mittel der Wiedererrichtung des ungarischen Großreichs der Stephanskrone wurde. In diesem Prinzip wurde die deutsche nationale Minderheit in ihrer Beziehung zur Staatsnation hypostasiert: Die deutsche Nationalität war also ein Partner, von dem die Staatsnation sich selbst angenommen oder verworfen, gefördert oder betrogen fühlte. Und in ganz ähnlicher Weise wie bei einem menschlichen Partner bot die Staatsnation diesem existentiellen Partner ihre Selbstdefinition, hier die magyarische Mission, zur Ratifizierung an und sie fand sie dann bestätigt oder entwertet. Von diesem versuchte die Staatsnation immer wieder, Hinweise auf die Natur der Beziehung zu ihr, hier „spontane Magyarisierung”, zu erhalten.30

Die magyarische Mentalität (verstanden als Force majeure, unkontrollierbare Gegebenheit) habe die Magyarisierung als natürliche Bekundung der Treue zu Ungarn eingefordert – stellt auch die Bonner Dokumentation fest.31 Die Frage, warum die ungarischen Regierungen eine solche gesetzwidrige Praxis ihrer untergeordneten Organe duldeten oder gar unterstützten, wird nicht geklärt. Folglich bleibt der systematische Zusammenhang zwischen der Magyarisierung (hier Sprachwechsel und Namensänderung aufgrund von Zwang), der Doktrin der einheitlichen politischen magyarischen Nation und den Revisionsbestrebungen unklar.

Die Kommission hält die Schulpolitik für den traditionellen Schwerpunkt der durch gesetzliche Maßnahmen erstrebten Magyarisierung (z. B. die Regierungsverordnungen Nr. 4.800/1923 MP. und Nr. 11.000/1935 MP.) und betont, dass um 1940 nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der ungarländischen Schwaben die deutsche Schriftsprache beherrschte.32 Die Frage, inwiefern ein systematisches strategisches Zusammenwirken zwischen den örtlichen Verwaltungsorganen und der schulpolitischen Gesetzgebung bestand, bleibt offen. Der Arbeitskreis von Theodor Schieder bestimmt die spezifische Mittelfunktion der ungarischen Schulpolitik im Falle der Nationalitäten, ihren den Revisionsbestrebungen dienenden Charakter, nicht.

Inkonsequenterweise versäumt es die wissenschaftliche Kommission, ihre eigenen in der Frage der ungarischen Schulpolitik erzielten Forschungsergebnisse zur Analyse der ungarndeutschen kulturellen Verhältnisse heranzuziehen. Ihre Ausführungen laufen auf die Feststellung der Überlegenheit der magyarischen Kultur gegenüber der ungarndeutschen hinaus. Durch diese These pflichtet sie der „Faszination des Magyarischen” sowie dem „Mythos der irrationalen und unwiderstehlichen Attraktivität des Magyarentums” bei.

...

Ende der Leseprobe aus 27 Seiten

Details

Titel
Ungarndeutsche Geschichtskultur und bundesdeutsches Geschichtsbewusstsein
Untertitel
Johann Weidleins Schorndorfer Dokumentation aus kulturwissenschaftlicher Perspektive
Veranstaltung
Konferenz im Deutschen Haus Budapest vom 24. Februar 2005
Autor
Jahr
2019
Seiten
27
Katalognummer
V499935
ISBN (eBook)
9783346015747
ISBN (Buch)
9783346015754
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Wissenschaftsgeschichte, Minderheitengeschichte, Heimatvertriebenenpolitik, NS-Kontinuitäten, Integration, Ungarn, Kalter Krieg, Historiographische Legitimation, Ethnische Identitätspolitik, Kulturwissenschaften, Geschichtspolitik, Erinnerungspolitik, Ungarndeutsche
Arbeit zitieren
Krisztina Kaltenecker (Autor:in), 2019, Ungarndeutsche Geschichtskultur und bundesdeutsches Geschichtsbewusstsein, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499935

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Ungarndeutsche Geschichtskultur und bundesdeutsches Geschichtsbewusstsein



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden