Der Markt für Katastrophenbonds


Diplomarbeit, 2005

79 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Überblick über die weltweite Katastrophensituation
1.2 Allgemeine Darstellung einer Katastrophenanleihe
1.3 Ziel der Arbeit

2 Die Rückversicherung als traditionelle Form der Absicherung von Versicherungsrisiken
2.1 Funktion der Rückversicherung
2.2 Probleme der Rückversicherung
2.2.1 Prämienanstieg
2.2.2 Engpässe der Rückversicherungskapazität
2.2.3 Moralisches Risiko bei der Rückversicherung
2.2.4 Kreditrisiko bei der Rückversicherung
2.2.5 Katastrophenreservenbildung bei Rückversicherungsunternehmen
2.3 Vorteile und Nachteile von Katastrophenbonds gegenüber der Rückversicherung

3. Gestaltungsformen von Katastrophenbonds
3.1 Allgemeine Erläuterung zu den Gestaltungsformen von Katastrophenbonds
3.2 Rückzahlungsmodus
3.3 Zinszahlungsmodus
3.4 Bezugsgröße
3.4.1 Allgemeine Erläuterungen zur Bezugsgröße
3.4.2 Bezug auf den individuellen Schaden der ausgebenden Versicherung
3.4.3 Bezug auf einen Branchenindex
3.4.4 Bezug auf einen Modellschadenswert
3.4.5 Bezug auf rein parametrische und physikalische Werte
3.4.6 Bezug auf einen parametrischen Index
3.4.7 Sonstige Bezugsgrößen

4. Der Markt für Katastrophenbonds
4.1 Teilnehmer am Markt für Katastrophenbonds
4.2 Mengen- und wertmäßige Entwicklung von Katastrophenbonds
4.3 Der Primärmarkt für Katastrophenbonds
4.3.1 Analyse von Katastrophenbonds in Bezug auf die abgedeckten Katastrophenarten
4.3.2 Geographische Analyse von Katastrophenbonds
4.3.3 Analyse der Emittenten von Katastrophenbonds
4.3.4 Analyse der Zinszahlungen bei Katastrophenbonds in Abhängigkeit von ihrem Risiko
4.4 Der Sekundärmarkt für Katastrophenbonds
4.5 Rating von Katastrophenbonds
4.6 Vergleich zwischen emittierten Katastrophenbonds und dem Auftreten von Naturkatastrophen

5. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Tabellenverzeichnis

Tabelle1: Rückzahlungsbetrag einer Katastrophenanleihe in Abhängigkeit von der Erdbebenstärke

Tabelle 2: prozentuale Zinszahlung in Abhängigkeit von der Erdbebenstärke

Tabelle 3: Existenz verschiedener Probleme bei verschiedenen Rückversicherungsmöglichkeiten

Tabelle 4: Die 30 teuersten Versicherungsschäden von 1970-2004

Tabelle 5: Die 30 todesopferreichsten Katastrophen von 1970-

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Inflationsbereinigte Schäden aus Naturkatastrophen und davon versicherte Schäden von 1960-

Abbildung 2: Zahlungsströme eines Katastrophenbonds bei Nichteintritt einer Katastrophe

Abbildung 3: Zahlungsströme eines Katastrophenbonds bei Katastropheneintritt

Abbildung 4: Zeitliche Abfolge der Zahlungen eines einjährigen Katastrophenbonds

Abbildung 5: Darstellung des Risikotransfers bei der nichtpropor- tionalen Rückversicherung

Abbildung 6: Entwicklung von Gesamtemissionsvolumen, -anzahl und durchschnittlichem Emissionsvolumen von Katastrophenbonds bis März

Abbildung 7: Verbriefte Katastrophenrisiken nach Region und versichertem Schaden von 1996-2003 (Kapital in Mio. US-$)

Abbildung 8: Im Umlauf befindliche Insurance-Linked Securities von 1997-

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Überblick über die weltweite Katastrophensituation

Katastrophen, insbesondere Naturkatastrophen, lösen weltweit immer höhere Schadenssummen aus. So war das Jahr 2004 das teuerste Katastrophenjahr aller Zeiten. Die versicherten Schäden betrugen im Jahr 2004 über 40 Milliarden US-$. Das bisherige Rekordschadensjahr, das Jahr 1992, in dem der gesamte versicherte Schaden 26 Milliarden US-$ betrug, wurde deutlich übertroffen.[1] Um die weltweite Katastrophensituation darstellen zu können, ist es zuerst einmal notwendig den Begriff Katastrophe zu definieren. Unter einer Katastrophe wird ein Schadensereignis verstanden, „das örtlich konzentriert oder weit verteilt Zerstörungen oder schwere Beschädigungen an Sachen, oder zahlreiche Todesopfer und/oder Verletzte, oder gravierende Umweltschäden zur Folge hat.“[2] Katastrophen lassen sich im Folgenden in Naturkatastrophen und Man-made-Katastrophen unterscheiden. Eine Naturkatastrophe ist hierbei eine nicht von Menschenhand ausgelöste Katastrophe. Als prägende Eigenschaft der Risiken einer Naturkatastrophe gilt die Tatsache, dass sie zwar relativ selten auftritt, dafür aber so große Schäden auslöst, dass sie ein Versicherungsunternehmen aufgrund der resultierenden Schadensforderungen in die Insolvenz treiben kann. So handelt es sich bei Katastrophenrisiken also um Risiken, bei denen aufgrund der seltenen Auftrittshäufigkeit von Katastrophen eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Versicherer Schadenszahlungen leisten müssen. Allerdings kann es im Fall eines Katastropheneintritts aufgrund der extrem hohen, resultierenden Schadenssummen dazu kommen, dass existenzbedrohliche Schadensansprüche auf die Versicherungen zukommen.[3] Bei einer Man-Made-Katastrophe handelt es sich um eine wie oben beschriebene Katastrophe, die unmittelbar durch Einfluss von Menschen ausgelöst wurde. Zu den Man-Made-Katastrophen zählen zum Beispiel Katastrophen, die durch Terroranschläge ausgelöst werden, oder Katastrophen, die auf menschliches Versagen zurückgehen.

Obwohl die Definition des Begriffs Katastrophe Verletzungen und Tod von Personen beinhaltet, sind diese Schäden für die Betrachtung von Katastrophenbonds eher unwichtig. Entscheidend ist hier, welcher Schaden an versicherten Werten entsteht, bzw. in welchem Umfang eine Versicherung für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Dass Katastrophen, die viele Menschenopfer fordern häufig kaum Versicherungsschaden auslösen und umgekehrt Katastrophen die hohe Schadensforderungen der Versicherten an die Versicherungsunternehmen verursachen, kaum Todesopfer hervorrufen, kann aus den Tabellen 3 und 4 im Anhang entnommen werden. Ähnliches ist auch nach dem Seebeben in Südostasien vom 26. 12. 2004 zu beobachten. So nimmt die Ratingagentur Standard & Poors an, dass sich der Schaden aus dieser Naturkatastrophe lediglich auf ca. 10 Milliarden US-$ belaufen wird. Dabei handelt es sich um die Naturkatastrophe mit den zweitmeisten Todesopfern seit 1970. Der entstandene finanzielle Schaden ist somit geringer, als der Schaden, den andere Katastrophen im Jahr 2004 mit weniger Todesopfern ausgelöst haben.[4] Diese Tatsache hängt damit zusammen, dass nur ein sehr geringer Anteil der durch die Tsunamiwelle geschädigten Personen versichert war. Außerdem ist die gesamte Wertekonzentration in den betroffenen Regionen relativ gering.[5] Finanziell weitaus größere Gefahren bestehen für Regionen, die dicht besiedelt sind und in denen eine enorme Wertekonzentration existiert. Besonders sind hier Mega-Städte wie Tokio oder San Francisco zu nennen, die viele Einwohner haben und gleichzeitig in einem Risikogebiet für Naturkatastrophen liegen.[6] Da Katastrophenbonds versicherungstechnischen finanziellen Schaden absichern, bezieht sich im weiteren Verlauf der Arbeit der Begriff Katastrophe, auf ein Ereignis, das entweder durch ein Naturereignis oder ein Man-Made-Ereignis hohe finanzielle Schäden an versicherten Gütern auslöst. Der entstandene Schaden für die Versicherung steht also im Vordergrund. Katastrophenbonds deckten hierbei bisher in erster Linie Schäden ab, die aus Naturkatastrophen entstanden sind. Inzwischen werden aber manchmal auch Katastrophenbonds emittiert, die Man-made-Katastrophen abdecken.

Im Jahr 2004 entstanden durch Katastrophen nach einer Studie der Schweizer Rückversicherung finanziell direkt zurechenbare Gesamtschäden in Höhe von mehr als 123 Milliarden US-$. Die enorme Höhe der Schäden resultierte dabei in erster Linie aus der hohen Konzentration von Sachwerten in den Industrieländern. Von den entstandenen Schäden waren jedoch nur 40% durch eine Versicherung abgedeckt. Insgesamt 49 Milliarden US-$ mussten Versicherungsunternehmen weltweit als Schadensausgleich für Schaden, der aus Katastrophen entstanden ist, an ihre Versicherten bezahlen.[7]

Abbildung 1: Inflationsbereinigte Schäden aus Naturkatastrophen und davon versicherte Schäden von 1960-1997[8]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Es besteht also eine erhebliche Divergenz zwischen den entstandenen Schäden und den hiervon versicherten Schäden. Diese Divergenz ist unter anderem dadurch bedingt, dass Kapazitätsengpässe in der Versicherungs- und Rückversicherungsbranche im Hinblick auf Katastrophenrisiken vorherrschen. Diese Kapazitätsengpässe führen zu einem Preisanstieg bei Katastrophen abdeckenden Versicherungskontrakten. Dieser Preisanstieg wiederum führt dazu, dass sich für manchen Versicherungsschutzsuchende eine Versicherung, gegen aus Katastrophen entstehende Schäden, nicht mehr lohnt. Dies hängt auch damit zusammen, dass Katastrophen vergleichsweise selten auftreten und derartige Kosten von Unternehmen oder auch Privatleuten gerne eingespart werden. Solche Engpässe können teilweise durch Katastrophenbonds beseitigt werden und so das Ausmaß an nicht versicherten Schäden eingedämmt werden. Dass es sich bei Katastrophenbonds um ein sehr aktuelles Thema handelt, wird auch dadurch deutlich, dass die Versicherung AXA dieses Jahr erstmals plant, die Struktur von Katastrophenanleihen zu verwenden, um Autopolicen zu verbriefen und an den Kapitalmarkt zu transferieren.[9]

1.2 Allgemeine Darstellung einer Katastrophenanleihe

Katastrophenanleihen werden in der Literatur häufig auch als Katastrophenbonds, Catbonds oder Catastrophe Bonds bezeichnet. Die Begriffe sind jeweils als Synonym zu betrachten. Bei Katastrophenbonds handelt es sich um Instrumente des alternativen Risikotransfers. Der alternative Risikotransfer stellt hierbei eine Vielzahl von Instrumenten und Techniken dar, Risiko an oder über die Kapitalmärkte zu transferieren.[10] Katastrophenanleihen sind der Klasse der Insurance-Linked Securities zuzuordnen[11] und sind deren bedeutendste Art.[12] Insurance-Linked Securities sind Wertpapiere, die es ermöglichen, das Risiko, dass aus dem Eintritt von Versicherungsereignissen hohe Verpflichtungen resultieren, an den Kapitalmarkt weiterzugeben. Katastrophenbonds bieten somit die Möglichkeit Versicherungsrisiken zu verbriefen (Securitization)[13] und durch die Emission einer Anleihe an den Kapitalmarkt zu transferieren.[14] Bei einer derartigen Verbriefung handelt es sich um eine Aufspaltung und Neugestaltung von Schadensrisiken eines Versicherers, um sie am Kapitalmarkt verkaufen zu können. Sie wird, wenn sie genutzt wird, häufig als Substitut für eine Rückversicherung verwendet.[15] Katastrophenbonds können so strukturiert sein, dass sie die Risiken einer lokalen Versicherung, oder eines global tätigen Unternehmens abdecken.[16] Insurance-Linked Securities gibt es an den Kapitalmärkten seit Mitte der 90er Jahre.[17] Die Idee für einen derartigen Risikotransfer geht zurück bis ins Mittelalter. Damals wurden in Italien Darlehen die ähnlich wie Katastrophenbonds strukturiert waren, an Kaufleute vergeben. Vom als Darlehen einbezahlten Betrag wurde ein Schiff erworben. Das Schiff führte anschließend eine Expedition durch. War die Expedition erfolgreich und kehrte mit wertvollen Sachgütern zurück, erhielten die Darlehensgeber aus dem Erlös des Verkaufes der Sachgüter eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung. Misslang jedoch die Expedition, zum Beispiel weil das Schiff in einem Sturm sank, erhielten die Darlehensgeber nichts von ihrem einbezahlten Kapital zurück. Der Kredit fiel also aus. Das Versicherungsrisiko, also das Risiko des Eintritts eines Sturms oder einer sonstigen Katastrophe, die zum Untergang des Schiffs führte, wurde auf die Darlehensgeber übertragen.[18] Katastrophenbonds funktionieren auf eine ähnliche Weise. Auch sie werden wie eine Versicherung eingesetzt. Hierfür wird zuerst von einem Unternehmen, welches sich versichern möchte eine Anleihe ausgegeben, in die Investoren bei der Zeichnung einen bestimmten Nominalbetrag einbezahlen.[19] Wie im mittelalterlichen Italien hängt die Höhe der Verzinsung, bzw. die Höhe des Rückzahlungsbetrages den die Investoren am Ende der Laufzeit erhalten, vom Eintritt eines Ereignisses ab.[20] Allerdings wird der eingezahlte Betrag nicht in Schiffe, sondern in Anleihen höchster Bonität investiert.[21] Tritt während der Laufzeit des Katastrophenbonds eine Katastrophe mit einer bestimmten Schadenshöhe ein, wird der Katastrophenbond zur Zahlung eines Teils der entstandenen Schäden des Versicherungsschutzsuchenden Unternehmens herangezogen. Dies kann entweder durch eine reduzierte Rückzahlung des einbezahlten Betrages, oder durch verringerte Zinszahlungen erfolgen. Kommt es jedoch während der Laufzeit der Anleihe nicht zum Eintritt einer Katastrophe, erhält der Investor eines Katastrophenbonds den einbezahlten Betrag vollständig zurück. Zusätzlich erhält er eine vergleichsweise hohe Verzinsung seiner Anlage.[22] Diese Zinszahlung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: zum einen aus den Zinsen die durch Anlage des einbezahlten Nominalbetrags in risikolose Anlagen erzielt werden und zum anderen aus einer Prämie für das übernommene Versicherungsrisiko.[23] Katastrophenbonds sind meist als Floating Rate Notes ausgestaltet. Das heißt, der eine Teil der Zinszahlung, der aus der Anlage in risikolose Anleihen resultiert, ist variabel verzinst und wird während der Laufzeit der Anleihe an die jeweils aktuell am Markt herrschenden Konditionen angepasst.[24] Die Höhe dieses Zinssatzes, orientiert sich an einem Vergleichszinssatz. Als Vergleichszinssätze werden häufig der Euribor oder der Libor verwendet. Bei Euribor und Libor handelt es sich um Referenzzinssätze für Geldmarktprodukte.[25] Die Höhe des zweiten Teils der Zinszahlung hängt davon ab, wie groß das Risiko ist, dass es zu einem Katastropheneintritt kommt und Schäden beim dem sich versichernden Unternehmen durch Zahlungen des Katastrophenbonds abgedeckt werden. Wie groß dieses Risiko ist, hängt von der genauen Ausgestaltung der Anleihe ab. So sind unterschiedliche Ausgestaltungen in Bezug auf die Rückzahlung des einbezahlten Nominalwertes, auf die Höhe der Zinszahlungen und auf die Bedingungen, welche erfüllt sein müssen, damit ein Katastrophenbond zur Zahlung herangezogen werden kann, denkbar.[26]

Ein Katastrophenbond kann sehr unterschiedliche Formen annehmen. Die genaue Ausgestaltung ist von den genauen Zielvorgaben abhängig, die das Unternehmen, das sich durch ihn versichern möchte mit der Emission verfolgt. Einen Überblick über die möglichen Ausgestaltungsvarianten und die Folgen, die hierbei für den Zedenten und die Investoren eines Katastrophenbonds resultieren, gibt das Kapitel drei. So handelt es sich bei Katastrophenbonds nicht um ein standardisiertes Produkt, welches immer in der gleichen Form auftritt. Viele verschiedene Variationen, die durch Kombination der verschiedenen Bezugsgrößen, Zins- und Auszahlungsmodalitäten, versicherten Gebiete und Laufzeitdauer entstehen, sind denkbar. Aus bestimmten im weiteren Verlauf der Arbeit noch näher erläuterten Gründen, ist der direkte Emittent der Anleihe aber meist ein Special Purpose Vehicle (SPV).[27] Dies ist ein Zweckunternehmen, welches nur für die Bondemission von dem Unternehmen gegründet wurde das sich versichern möchte, bzw. welches sein Versicherungsrisiko an den Kapitalmarkt übertragen möchte.[28] Der Sitz derartiger Special Purpose Vehicles liegt dabei aus steuerlichen und regulatorischen Gründen meist in einer offshore-Region wie den Cayman Islands oder den Bermudas.[29] Das Unternehmen, welches diese Special Purpose Vehicle gründet, wird auch als Zedent bezeichnet, da es (Rück-) Versicherungsschutz sucht und Risiko abgibt.[30] Bei einem Katastrophenbond handelt es sich rechtlich gesehen um einen Vertrag zwischen einem Versicherungsnehmer und Investoren. Diesem direkten Vertrag ist aber ein Special Purpose Vehicle zwischengeschaltet, das den Katastrophenbond emittiert.[31] Die Zwischenschaltung des Special Purpose Vehicle ist notwendig, um sicherzustellen, dass der Investor im Falle eines Konkurses des Versicherungsnehmers keinerlei Einschränkung bei der Rückzahlung des von ihm einbezahlten Nominalbetrags hinnehmen muss. Somit liegt keinerlei Kreditrisiko für den Investor vor. Der Investor verpflichtet sich einen bestimmten Betrag, nämlich den Nominalbetrag, vor Laufzeitbeginn an das Special Purpose Vehicle zu bezahlen.[32] Die in den Bond eingezahlten Anlagegelder werden kurzfristig, liquide und möglichst risikofrei angelegt, um deren Sicherung zu gewährleisten. Dazu werden meist staatliche Schuldpapiere mit kurzer Laufzeit von erstrangiger Bonität oder eine Anlage am Geldmarkt genutzt.[33] Als Folge hieraus kann festgehalten werden, dass für den Fall eines Katastropheneintritts das Geld bereits zur Verfügung gestellt und in dem Special Purpose Vehicle gesichert ist. Es besteht also nicht die Gefahr, dass der Investor als Folge der Katastrophe nicht mehr in der Lage ist, das dem Zedenten zustehende Geld zu bezahlen. Bei Katastrophenbonds ist also weder der Versicherungsnehmer noch der Investor einem Kreditrisiko ausgesetzt.[34] Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich, die jährlich zu zahlende Versicherungsprämie oder einen anderen festgelegten Betrag ebenfalls an das Special Purpose Vehicle zu bezahlen. Dieser Betrag ist die Entschädigung für den Investor, dass er das Risiko eines (Teil-)Ausfalls seiner Einzahlung trägt.[35] Der Betrag spiegelt sich in der Zinsspanne wieder, die der Investor vom Zedenten als Zinszuschlag auf die risikolosen Zinsen aus Anlagen erstrangiger Bonität erhält. Diese Zinsspanne erhält der Investor als Entschädigung für das von ihm übernommene Risiko. Das übernommene Risiko, spiegelt sich in der Deckung der Katastrophenrisiken des Zedenten durch das Special Purpose Vehicle wider. Wann das Special Purpose Vehicle hier Katastrophenschäden abdecken muss, ist abhängig von einer festzulegenden Bezugsgröße. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten derartiger Bezugsgrößen werden in Kapitel drei genau beschrieben. Wenn keine Katastrophe eintritt, bekommt der Investor den gesamten Zinszahlungsbetrag als Couponzahlung am Ende jeder Periode ausbezahlt. Die folgende Abbildung stellt die Zahlungsströme für den Fall dar, dass kein Katastrophenereigniss während der Laufzeit des Bonds eintritt.

Abbildung 2: Zahlungsströme eines Katastrophenbonds bei Nichteintritt einer Katastrophe[36]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Kommt es allerdings zu einem Katastropheneintritt, dann verändern sich die Zahlungsströme des Katastrophenbonds. Wie in Abbildung drei dargestellt, wird anhand der festgelegten Bezugsgröße für den Eintritt der Zahlungspflicht festgestellt, dass ein Teil des Nominalbetrags zur Deckung der Katastrophenschäden herangezogen wird, werden die kurzfristigen Anleihen aufgelöst. Ein Teil davon fließt zur Schadensdeckung an den Versicherungsnehmer. Der Betrag, der hierbei an den Versicherungsnehmer gezahlt wird, ist von der Stärke der Katastrophe, bzw. dem durch sie entstandenen Schaden abhängig.[37]

Abbildung 3: Zahlungsströme eines Katastrophenbonds bei Katastropheneintritt[38]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der mögliche Restbetrag, der nach Auszahlung an den Versicherungsnehmer übrig bleibt, fließt wieder zurück an die Investoren. Allerdings muss nicht immer ein Restbetrag an die Investoren fließen. Der Bond kann auch so ausgestaltet sein, dass der Investor keine Teilrückzahlung mehr erhält, sondern der Nominalbetrag vollständig an den Zedenten fließt. Inwieweit die Zinszahlungen des Katastrophenbonds von einem Katastropheneintritt beeinflusst werden, hängt von den Vereinbarungen bei der Bondemission ab. Entweder werden diese ebenfalls zur Schadensdeckung herangezogen, oder aber die Zinsen werden trotz des Katastropheneintritts vollständig gezahlt.

Die folgende Grafik zeigt die zeitlich Abfolge aller Zahlungen die bei einem Katastrophenbond ablaufen, wenn folgende Ausgestaltung einer Katastrophenanleihe angenommen werden: die Laufzeit des Bonds beträgt ein Jahr. Für den Fall eines Katastropheneintritts haftet das Special Purpose Vehicle nur mit dem Nominalwert und nicht mit der Zinszahlung. Für den Fall des Eintritts einer Katastrophe wird die Laufzeit des Katastrophenbonds so lange weiter verlängert, bis der genaue Betrag, den das Special Purpose Vehicle an den Zedenten zu bezahlen hat, ermittelt ist (im Beispiel 6 Monate). Erst dann wird der Restbetrag des Nominalwertes an die Investoren zurückgezahlt. Eine derartige Verlängerung der Laufzeit ist dann notwendig, wenn als Bezugsgröße für die Feststellung des Katastropheneintritts direkte Schadenssummen entweder einer bestimmten Versicherung oder einer Gruppe von Versicherungsunternehmen verwendet werden. Aufgrund der Zeit, die benötigt wird, um die genauen Schadensbeträge zu ermittelt, muss die Laufzeit des Bonds verlängert werden. Außerdem wird ein sechsmonatiger Zinszahlungsrhythmus angenommen.

Abbildung 4: Zeitliche Abfolge der Zahlungen eines einjährigen Katastrophenbonds[39]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

0 6 12 18 Zeit in Monaten

1.3 Ziel der Arbeit

Die vorliegende Arbeit stellt den weltweiten Markt für Katastrophenbonds und dessen Merkmale dar. Hierbei wird bewusst nur der weltweite Markt betrachtet und nicht näher auf die Einzelmärkte eingegangen, da sich diese, abgesehen vom amerikanischen Markt, noch in der Entwicklungsphase befinden und deshalb für Einzelmarktbetrachtungen nicht ausreichend Datenmaterial liefern. Um näher auf Katastrophenbonds eingehen zu können und deren Vor- und Nachteile im Vergleich zur bisherigen Absicherungsform, der Rückversicherung, darstellen zu können, werden im zweiten Kapitel die Gründe dargestellt, die zur Entwicklung von Katastrophenanleihen führten. Da Katastrophenbonds als Substitut zur Rückversicherung entwickelt wurden, wird diese als traditionelle Form der Absicherung von Versicherungsrisiken dargestellt. Anschließend wird näher auf die Probleme der Rückversicherung eingegangen und analysiert, wie diese Probleme durch Katastrophenbonds beseitigt werden können. In Kapitel drei werden dann die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten von Katastrophenbonds dargestellt. Insbesondere wird hier auf die unterschiedlichen Bezugsgrößen zur Messung des Katastropheneintritts eingegangen. Kapitel vier beschäftigt sich mit dem Markt für Katastrophenbonds. Dabei werden zuerst die Teilnehmer dieses Marktes vorgestellt. Anschließend werden Marktdaten für Katastrophenbonds aufgearbeitet, um einen genauen Überblick über die Entwicklung von Katastrophenbonds, die Art der durch sie abgesicherten Risiken und die regionale Verbreitung der abgesicherten Risiken und der Emittenten zu erhalten. Zusätzlich wird auf das Rating von Katastrophenbonds eingegangen. Am Ende von Kapitel vier werden einzelne Beispiele behandelt, die darstellen inwieweit Katastrophen im Jahr 2003, das Zahlungsverhalten von im Jahr 2003 im Umlauf befindlichen Katastrophenbonds verändert haben. Im Fazit der Arbeit sollen anschließend noch Prognosen über den weiteren Nutzen und die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten und die Entwicklung von Katastrophenanleihen gestellt werden und mögliche Gründe für die bisher geringe Verbreitung von Katastrophenanleihen genannt werden.

2 Die Rückversicherung als traditionelle Form der Absicherung von Versicherungsrisiken

2.1 Funktion der Rückversicherung

Zum besseren Verständnis der Gründe, die überhaupt zur Entwicklung von Instrumenten des alternativen Risikotransfers, wie zum Beispiel Katastrophenbonds führten, ist es notwendig, sich zuerst einmal vor Augen zu führen, wie sich Versicherungen vor Entstehung derartiger Instrumente abgesichert haben. Dies geschah in der Vergangenheit in erster Linie durch die Weitergabe der Risiken von Versicherungsunternehmen an Rückversicherungsunternehmen. So handelt es sich bei der Rückversicherung um die herkömmliche Form der Risikoabdeckung bei Versicherungsunternehmen.[40] Das Risiko der Erstversicherungsunternehmen besteht hauptsächlich darin, dass sie einen Großteil ihrer Versicherungen in einem geographisch begrenzten Gebiet verkaufen und dadurch beim Auftreten einer Katastrophe nicht die Möglichkeit haben, den Anteil ihres Gesamtportfolios durch den Schadensforderungen an sie entstehen, durch Streuung gering zu halten. Dieses Risiko wird auch als so genanntes Klumpenrisiko bezeichnet. Ist das Risiko einer Versicherung regional begrenzt, besteht eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für Katastrophen. Treten diese aber auf, so ist der entstandene Schaden für die Versicherung möglicherweise existenzbedrohend. Aufgrund einer geringen Risikoneigung und aufgrund von Portfolioüberlegungen, sind Erstversicherungsunternehmen häufig nicht in der Lage alle abgeschlossenen Versicherungsverträge selbst zu unterlegen.[41] Da Rückversicherungsunternehmen im Gegensatz zu vielen Erstversicherungsunternehmen meist eine weltweite Präsenz aufweisen, gelingt es ihnen, diese Verträge zu unterlegen.[42] So liegt die Hauptaufgabe der Rückversicherung insbesondere im Risikotransfer von der Erstversicherung zur Rückversicherung. Eine weitere Aufgabe der Rückversicherung liegt in der Erhöhung der Zeichnungskapazität des Erstversicherungsunternehmens. So muss eine Versicherung, wenn sie eine Versicherungsdeckung verkauft, einen bestimmten Teil der Summe, den sie erwartungsgemäß an die Versicherten zahlen muss, zurücklegen, um im Falle eines Schadeneintritts fähig zu sein, die Schadensforderungen der Versicherten zu begleichen. Aufgrund dieser Reservehaltungspflicht des Erstversicherungsunternehmens, ist dessen Kapazität, neue Versicherungsverträge auszugeben, auf ein bestimmtes Volumen beschränkt. Bei der Risikoübernahme durch die Rückversicherung wird Risiko übertragen und die Erstversicherung muss für die aus dem übertragenen Risiko entstehenden Schäden nicht mehr aufkommen. Die für die übertragenen Risiken zurückgelegten Reserven werden frei und können zur Unterlegung neuer Versicherungsverträge verwendet werden.[43]

Grundsätzlich lassen sich bei Rückversicherungen folgende zwei Arten unterscheiden: die proportionale Rückversicherung und die nichtproportionale Rückversicherung. Bei der proportionalen Rückversicherung, wird die Haftung zwischen dem Erst- und dem Rückversicherungsunternehmen aufgeteilt. Dabei erhält das Rückversicherungsunternehmen einen bestimmten Anteil des Betrags, den die Versicherungsnehmer an das Erstversicherungsunternehmen bezahlen. Als Gegenleistung beteiligt sich das Rückversicherungsunternehmen im gleichen Verhältnis an den Schadenszahlungen des Erstversicherungsunternehmens an die Versicherungsnehmer. Da sich das Rückversicherungsunternehmen mit einer bestimmten Proportion am Geschäft des Erstversicherungsunternehmens beteiligt, spricht man von proportionaler Rückversicherung.[44] Bei der nichtproportionalen Rückversicherung hingegen findet keine proportionale Aufteilung des Risikos und der hierfür erhobenen Prämie statt,[45] sondern das Geschäft des Erstversicherers wird versichert. Das Erstversicherungsunternehmen schließt einen Versicherungsvertrag mit dem Rückversicherungsunternehmen ab. In diesem ist geregelt, dass der Erstversicherer eine Schadensleistung bis zu einer bestimmten Höhe selbst trägt, darüber hinausgehende Beträge jedoch vom Rückversicherungsunternehmen gedeckt werden. Als Gegenleistung für diese Risikoübernahme durch den Rückversicherer bezahlt das Erstversicherungsunternehmen eine Prämie an das Rückversicherungsunternehmen.[46] Dieser Typ der Rückversicherung kann mit einer normalen Konsumentenversicherung mit Selbstbeteiligung verglichen werden. Der klassische Risikotransfer, der bei der nichtproportionalen Rückversicherung gegeben ist, wird in der folgenden Abbildung dargestellt.

Abbildung 5: Darstellung des Risikotransfers bei der nichtproportionalen Rückversicherung[47]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Während die proportionale Rückversicherung dazu dient Versicherungsrisiken zu streuen, da hier eigenes geographisches Klumpenrisiko aufgelöst wird und andere Regionen hinzugekauft werden können, liegt der Nutzen der nichtproportionalen Rückversicherung in der Weitergabe von Risiko. Hierbei wird der Teil des Risikos der Versicherung weitergegeben, der dazu führen kann, dass die Zahlungsfähigkeit einer Erstversicherung überstiegen wird. Die Nachfrage von Erstversicherungen nach derartigen Rückversicherungen bestimmt sich durch den Rückversicherungspreis, das Eigenkapital des Erstversicherers, dessen Risikoneigung und den Beitrag, den das Katastrophenportfolio zur Schwankung der Schadenslast beiträgt.[48] Die anschließende Betrachtung der Probleme der Rückversicherung richtet sich primär an die nichtproportionalen Rückversicherungsverträge. Um die Gründe für die Entstehung von Katastrophenbonds als alternatives Instrument zur Rückversicherung verstehen zu können, ist es nur notwendig, die nichtproportionale Rückversicherung zu betrachten, da Katastrophenbonds nur für diese eine Alternative darstellen. Alle folgenden Vergleiche zwischen Katastrophenanleihen und Rückversicherung beziehen sich aus diesem Grund auf die nichtproportionale Rückversicherung.

2.2 Probleme der Rückversicherung

2.2.1 Prämienanstieg

Einer der Hauptgründe für die Entstehung von neuartigen Finanzprodukten zur Abdeckung von Versicherungsrisiken liegt in einem zuletzt starken Anstieg der für Erstversicherer zu zahlenden Rückversicherungsprämien. So haben sich die Rückversicherungsprämien in den neunziger Jahren, im Vergleich zum vorherigen Preisniveau mehr als verdoppelt.[49] Ausgelöst wurde dieser Preisanstieg durch den Anstieg der von Naturkatastrophen ausgelösten Schadenshöhen. Während, einer Untersuchung der Schweizerischen Rückversicherungsgesellschaft zufolge, die Katastrophenschäden vor 1989 bei etwa 0,2‰ des addierten Bruttoinlandsproduktes der Länder Australien, Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Kanada, Mexiko, Niederlande, Südafrika und USA lagen, verdoppelte sich dieser Wert seitdem auf 0,4‰.[50] Die Folge davon war, dass sich die Rückversicherungsprämien erhöhten. Einige der von den ansteigenden Prämien betroffenen Versicherungsunternehmen entwickelten aus diesem Grund neue Finanzinstrumente wie Katastrophenbonds, die das Ziel haben, das Versicherungsrisiko auf die Kapitalmärkte zu übertragen.[51] Ein weiteres Problem neben dem Anstieg der Prämien, hat sich dadurch ergeben, dass Rückversicherungen für bestimmte Regionen oder Gefahrenklassen überhaupt keine Rückversicherungen mehr anboten, oder falls doch, für diese exorbitant hohe Preisen forderten. Das zu versichernde Risiko wurde in diesen Fällen einfach als zu hoch angesehen.[52] Als Beispiel hierfür dienen Rückversicherungen, die Schäden aus terroristischen Aktivitäten versichern.[53] Diese waren im Anschluss an die Terroranschläge vom 11. September 2001 nicht oder nur zu extrem hohen Kosten versicherbar. Katastrophenbonds bieten hier eine Möglichkeit derartige Risiken mitzuversichern.[54]

2.2.2 Engpässe der Rückversicherungskapazität

Ein weiterer Grund, der zu Innovationen im Bereich der Abdeckung der Risiken von Erstversicherern führte, liegt in den beschränkten Deckungskapazitäten des Rückversicherungsmarktes. Obwohl auch im Falle einer Katastrophe die meisten Schäden durch die Versicherungen gedeckt werden können, führten in der Vergangenheit dennoch größere Katastrophen, wie zum Beispiel der Hurrikan Andrew in den USA, zu Insolvenzen bei Versicherungsunternehmen.[55] Allein nach dem Hurrikan Andrews gingen in den USA 60 Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Konkurs.[56] So lag der 1992 durch diesen Wirbelsturm ausgelöste Schaden bei insgesamt 22,5 Milliarden US-$,[57] wovon 16,5 Milliarden US-$ durch Versicherungen abgedeckt waren.[58] Als Folge der Insolvenzen stand nun eine wesentlich geringere Deckungskapazität zur Verfügung. Für die Rückversicherungsunternehmen kommt es insbesondere deshalb zu Problemen, weil sich die Schadenssummen die durch Katastrophen entstehen, sich gegenüber der Vergangenheit wesentlich erhöht haben. Die Gründe hierfür liegen zum einen in der Zunahme der Bevölkerungsdichte, die eine Ursache dafür darstellt, dass eine lokal beschränkte Katastrophe enorm hohe Schäden auslösen kann, und zum anderen im allgemeinen Ansteigen der Vermögenswerte. Hinzu kommt außerdem, dass auch der Anteil der versicherten Werte an den gesamten Vermögensgegenständen zugenommen hat. Auch haben sich die allgemeinen Befürchtungen verstärkt, dass es zu Naturkatastrophen kommen könnte, die die bisherigen Schadenshöhen um ein vielfaches übersteigen. Es wird zum Beispiel angenommen, dass ein Erdbeben, das ähnlich stark ist wie jenes, welches 1929 Teile von Tokio zerstört hat, heute einen Schaden zwischen 900 Mrd. und 1,4 Billionen US-$ verursachen würde.[59] Die im Jahr 1997 verfügbare Deckungskapazität des Erst- und Rückversicherungsmarktes betrug nach Schätzungen einer Studie der Hochschule für Bankwirtschaft in Frankfurt lediglich 100 Milliarden US-$.[60] Diese Diskrepanz zwischen möglichen Schäden und deren Abdeckung über den Versicherungsmarkt führte zu den Überlegungen, Risiken über den Kapitalmarkt abzudecken. Da die Kapazität der Kapitalmärkte allein in den USA mit einer Marktkapitalisierung von 19 Billionen US-$ (1995) bzw. durchschnittlichen täglichen Wertschwankungen von etwa 133 Mrd. US-$ um ein Vielfaches die Deckungskapazität des Rückversicherungsmarktes überstieg[61], wurden Produkte entwickelt, die es für Kapitalmarktteilnehmer attraktiv machte, Versicherungsrisiken abzudecken. Dass der Kapitalmarkt für derartige Katastrophenbonds aufnahmefähig ist, ist auch daran ersichtlich, dass das Emissionsvolumen von Anleihen, die durch staatliche und private Institutionen allein in Europa emittiert wurden, im Jahr 2004 bei etwa 1,9 Billionen US-$ lag.[62]

Hier entsteht allerdings die Frage, warum es durch Kapitalerhöhung der bestehenden Rückversicherungsunternehmen bzw. Neuentstehung zusätzlicher Rückversicherer nicht zu einer Anpassung der Deckungskapazitäten der Rückversicherungswirtschaft gekommen ist. Eine Erklärung hierfür stellen die hohen Transaktionskosten dar, die in der Beziehung zwischen Erstversicherungen und Rückversicherungen anfallen. Als Transaktionskosten sind hier in erster Linie Kosten für Monitoring zu nennen, die aufgrund der in Kapitel 2.2.3. aufgeführten Moral Hazard-Problematik auftreten. Diese Transaktionskosten führen dazu, dass Rückversicherungen Zuschläge von bis zu 60% auf die eigentlich faire Prämie einer Rückversicherung aufschlagen. Diese Transaktionskosten verteuern folglich die Rückversicherung für die Erstversicherer bzw. schmälern gleichzeitig die Gewinne der Rückversicherer.[63]

2.2.3 Moralisches Risiko bei der Rückversicherung

In der Beziehung zwischen einer Versicherung und einer Rückversicherung stellt das moralische Risiko das Hauptproblem dar. Unter moralischem Risiko oder auch Moral Hazard, versteht man eine „Anpassung im Verhalten eines Vertragspartners, die durch das Bestehen des Vertrages herbeigeführt wird.“[64] Das moralische Risiko lässt sich hierbei in drei verschiedene Formen unterscheiden: es ist sowohl ein Ex ante und ein Ex post moralisches Risiko beim Erstversicherungsunternehmen zu beobachten, als auch ein Ex ante moralisches Risiko beim Rückversicherungsunternehmen.

Beim Erstversicherungsunternehmen entsteht Ex ante Moral Hazard, wenn der Erstversicherer nach Abschluss eines Versicherungsvertrages, aber vor Eintritt eines Schadensereignisses bewusst nichts gegen die Reduzierung zukünftiger Schäden unternimmt. Das heißt, der Versicherer reduziert seine Mindestanforderungen an neu zu versichernde Objekte und fährt seine Anstrengung, eine möglichst umfassende Risikostreuung zu erreichen, zurück. Als Folge des hierdurch abgeschlossenen neuen Versicherungsgeschäfts kann sich das Erstversicherungsunternehmen zusätzliche Prämienzahlungen sichern. Das Problem des Ex-ante Moral Hazard besteht darin, dass das Versicherungsunternehmen für Schäden, die aufgrund dieser geringeren Anforderungen an neu zu versichernden Objekten oder aufgrund der verringerten Risikostreuung entstehen, nicht selbst aufkommen muss. Diese werden aufgrund der Rückversicherungsvereinbarung durch das Rückversicherungsunternehmen gedeckt.[65] Somit entsteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Erst- und dem Rückversicherungsunternehmen. Das Erstversicherungsunternehmen hat einen Anreiz, möglichst viele Versicherungen abzuschließen, auch wenn es sich bei den neu hinzugewonnenen Kunden um Kunden mit einem sehr hohen Risikopotential handelt. Das Rückversicherungsunternehmen hingegen ist vorrangig daran interessiert, nur Kunden mit geringem Risikopotential aufzunehmen, da es die zusätzlich entstehenden Schadensforderungen abdecken muss. Um ein derartiges Verhalten des Erstversicherungsunternehmens zu vermeiden, überwacht das Rückversicherungsunternehmen das Verhalten des Erstversicherungsunternehmens. Diese Überwachung wird als Monitoring bezeichnet.[66]

Von Ex post Moral Hazard beim Erstversicherungsunternehmen spricht man, wenn die Beziehung zwischen der Erstversicherung und der Rückversicherung nach Vertragsabschluss und nach Eintritt eines Schadensereignisses durch das Verhalten der Erstversicherung gestört wird. Ex post Moral Hazard entsteht dabei insbesondere dadurch, dass ein über eine Rückversicherung abgesichertes Erstversicherungsunternehmen kein besonders starkes Interesse daran hat, Schadensersatzforderungen von Versicherten auf deren Rechtmäßigkeit, besonders in Bezug auf deren Höhe zu prüfen. Dies liegt ebenfalls daran, dass die hieraus eventuell resultierenden überhöhten Auszahlungen an die Versicherten durch die Rückversicherung abgedeckt sind.[67] Da das Erstversicherungsunternehmen nur bis zu einem bestimmten Betrag Schäden selbst bezahlen muss und die darüber hinausgehenden Schäden vom Rückversicherungsunternehmen bezahlt werden, hat es daher keinen finanziellen Anreiz, Mittel für die Rechtmäßigkeitsprüfung der Schadensforderungen aufzuwenden. Ex post Moral Hazard stellt besonders im Fall von Verlusten durch eine vorangegangene Katastrophe ein großes Problem dar. So haben Versicherungen bei Auftreten einer Katastrophe durch die enorme Anzahl an Schadensforderungen nicht die nötigen Schadensregulierungskapazitäten, um alle Ansprüche in angemessenem Rahmen auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Dies kann dazu führen, dass Versicherte ihre Schadensforderung bewusst übertreiben oder Ansprüche für nicht versicherte Schäden geltend machen. Da die auftretenden Schäden, wie bereits genannt, durch die Rückversicherung abgedeckt sind, hat die Versicherung keinen materiellen Anreiz, die Ansprüche genauer zu prüfen. Im Gegenteil hat der Versicherer sogar den Anreiz sich durch den großzügigen und schnellen Ausgleich von Schäden ein positives Image bei den Versicherungskunden zu erarbeiten, während die Kosten dafür der Rückversicherer trägt. Um derartige Kosten gering zu halten, versucht der Rückversicherer auch hier durch Monitoring, also durch Überwachung des Geschäftsgebarens des Versicherers, ein derartiges Verhalten zu verhindern. Das Monitoring führt jedoch wieder zu Kosten, die die Preise für die Rückversicherung, wie bereits erwähnt, um bis zu 60% erhöhen.[68]

Ex ante Moral Hazard beim Rückversicherer tritt nach Abschluss eines Rückversicherungsvertrages mit einem Erstversicherer, aber vor Eintritt eines Schadensereignisses auf. Das Problem dabei besteht darin, dass das Rückversicherungsunternehmen bewusst keine Anstrengungen mehr unternimmt, für den Fall einer Katastrophe eine eigene Insolvenz zu vermeiden.[69] Der Rückversicherer sichert sich nicht durch Reservebildung gegen die möglicherweise durch Katastrophen entstehenden Risiken ab, sondern nimmt stattdessen seine eigene Insolvenz billigend in Kauf. Die Gefahr, dass Rückversicherungsunternehmen eine derartige Strategie anwenden besteht in erster Linie dann, wenn sie befürchten, dass das Ausmaß einer Katastrophe so groß ist, das sie auch bei deren Eintritt Schwierigkeiten haben werden weiter am Rückversicherungsgeschäft teilnehmen zu können. Eine derartige Strategie eines Rückversicherungsunternehmens geht für den Fall auf, dass keine Katastrophe eintritt. In diesem Fall können die Prämien der Erstversicherungen bzw. die eingesparten Insolvenzschutzkosten als Gewinn vereinnahmt werden. Kommt es dagegen zu einer Katastrophe, führt dies zur Insolvenz des Rückversicherungsunternehmens und das Erstversicherungsunternehmen erhält nur den Teil der abgesicherten Summe, der aus dem verbleibenden Insolvenzvermögen beglichen werden kann. Der entstehende Schaden für das Erstversicherungsunternehmen ist also höher, als wenn das Rückversicherungsunternehmen Maßnahmen zum Insolvenzschutz betrieben hätte. Das Erstversicherungsunternehmen trägt dadurch eine Art von Kreditrisiko oder Ausfallrisiko gegenüber dem Rückversicherungsunternehmen. Die Auswirkungen auf das Rückversicherungsunternehmen sind mit oder ohne Insolvenzschützende Maßnahmen nahezu identisch, wenn es bei Eintritt der Katastrophe ohnehin Probleme bekommen hätte weiter am Markt zu bleiben. Dieses Ex ante Moral Hazard-Problem bei Rückversicherungsunternehmen spiegelt sich auch in der geringen Reservehaltung der Rückversicherungsunternehmen für den Katastrophenfall wider, die in Kapitel 2.2.5 beschrieben werden. Für die Betrachtung von Katastrophenbonds sind diese drei Formen der Moral Hazard-Problematik bei der Rückversicherung von besonderer Bedeutung, weil sie zumindest teilweise durch Katastrophenanleihen beseitigt werden können.

2.2.4 Kreditrisiko bei der Rückversicherung

Die Rückversicherung wird wesentlich dadurch charakterisiert, dass die Leistung der Erstversicherung in Form der ersten Prämienzahlungen im Normalfall zeitlich deutlich von der Leistung der Rückversicherung, also der Ersatzleistung bei entstandenem Schaden abweicht. Als Kreditrisiko oder Adressenausfallrisiko wird hierbei das Risiko bezeichnet, dass ein Partner zu dem Zeitpunkt, zu dem er Zahlungen an den anderen Partner leisten muss, insolvent ist und als Zahler ausfällt.[70] Das Kreditrisiko bei der Rückversicherung besteht in dem Risiko, dass der Rückversicherer finanziell nicht mehr in der Lage ist, seiner Verpflichtung gegenüber dem Versicherer nachzukommen. Das bedeutet, dass es zur Insolvenz des Rückversicherers kommt.[71] Dieses Risiko entsteht als direkte Folge aus dem Ex ante Moral Hazard des Rückversicherers.

2.2.5 Katastrophenreservenbildung bei Rückversicherungsunternehmen

Ein weiteres Problem, das sich bei der Risikoabsicherung des Erstversicherers über die Rückversicherung ergibt, liegt in der häufig nur geringen Reservenbildung der Rückversicherungsunternehmen für Katastrophen. Das Anlegen einer Liquiditätsreserve für den Katastrophenfall ist aber notwendig, um im Falle des Eintritts einer Katastrophe über ausreichend liquide Mittel zu verfügen, um die Erstversicherungen schnell mit Zahlungen zu versorgen. Dies ist wichtig, um deren Insolvenz zu verhindern bzw. um die Schadensersatzzahlungen an die Versicherten zu ermöglichen. Die schnelle Befriedigung der Forderungen der Versicherten könnte zu einem verbesserten Ansehen der Rückversicherung in der Öffentlichkeit führen und zusätzlich Folgeschäden, die aus Versicherteninsolvenzen aufgrund von mangelnder Liquidität resultieren, vermeiden.[72] Es gibt verschiedene Gründe, warum es Rückversicherungen im Normalfall schwer fällt, eine Reserve in angemessener Höhe zu bilden. So hängt dies unter anderem mit Bilanz- und Steuervorschriften in bestimmten Ländern, der zunehmenden Gefahr einer Übernahme für den Fall eines hohen Liquiditätsbestandes und mit regulativen Vorschriften zusammen.[73] So könnte ein hoher Reservebestand dazu führen, dass Verbrauchergruppen oder staatliche Stellen kurzfristig aufgrund der hohen Liquidität eine Senkung der Versicherungsprämien fordern, um Verbraucher zu entlasten, ohne dabei auf die langfristigen Gefahren zu achten.[74] Bei Katastrophenbonds besteht die Katastrophenreserve aus dem einbezahlten Nominalwert, der sofort nach Eintritt zur Verfügung steht.

[...]


[1] Vgl. o.V.(Handelsblatt, 29.12.2004), S.17.

[2] Green (2003), S.42.

[3] Vgl. Zweifel/ Eisen (2003), S.452.

[4] Vgl. o.V. (Welt, 4.1.2005), S.22.

[5] Vgl. o.V. (Handelsblatt, 3.1.2005), S.17.

[6] Vgl. o.V. (Handelsblatt, 12.1.2005), S.14.

[7] Vgl. Zanetti/ Schwarz (2005), S.3.

[8] Eigene Darstellung in Anlehnung an INRIVER (2.3.2005).

[9] Vgl. o.V. (Handelsblatt 28.4.2005), S.23.

[10] Vgl. Albrecht/ Schradin (1998), S-2-8.

[11] Vgl. Zimmermann/ Schöchlin (2002), S.1.

[12] Vgl. Thorpe (2001), S.1.

[13] Vgl. Brühwiler/ Stahlmann/ Gottschling (1999), S.19.

[14] Vgl. Dufey (2003), S.14.

[15] Vgl. Doherty/ Schlesinger (2001), S.3.

[16] Vgl. Belonsky (1999), S.5.

[17] Vgl. Zimmermann/ Schöchlin (2002), S.1.

[18] Vgl. Doherty (1997), S.90.

[19] Vgl. Croson/ Kunreuther (1999), S.8.

[20] Vgl. Pfister (2003), S.36.

[21] Vgl. o.V. Credit Suisse Anlagestiftung (2003), S.3.

[22] Vgl. Croson/ Kunreuther (1999), S.3.

[23] Vgl. o.V. Credit Suisse Anlagestiftung (2003), S.3.

[24] Vgl. Spremann/ Gantenbein (2005), S.231.

[25] Vgl. Spremann/ Gantenbein (2005), S.230.

[26] Vgl. König (1997), S.3-6.

[27] Vgl. Loubergé/ Kellezi/ Gilli (1999), S.130f.

[28] Vgl. Deistler/ Ehrlicher/ Heidorn (1999), S.10.

[29] Vgl. Belonsky (1999), S.5.

[30] Vgl. Pfeiffer(1994), S.13 und Lukarsch (1996), S.62.

[31] Vgl. Deistler/ Ehrlicher/ Heidorn (1999), S.11.

[32] Vgl. Nell/ Richter (2001), S.2.

[33] Vgl. Brühwiler/ Stahlmann/ Gottschling (1999), S.82.

[34] Vgl. Pfister (2003), S.37.

[35] Vgl. Thorpe (2001), S.1.

[36] Eigene Darstellung in Anlehnung an Zimmermann/ Schöchlin (2002), S.4.

[37] Vgl. Loubergé/ Kellezi/ Gilli (1999), S. 130.

[38] Eigene Darstellung in Anlehnung an Zimmermann/ Schöchlin (2002), S.4.

[39] Eigene Darstellung in Anlehnung an Belonsky (1999), S.6.

[40] Vgl. Zweifel/ Eisen (2003), S.207.

[41] Vgl. Deistler/ Ehrlicher/ Heidorn (1999), S.5.

[42] Vgl. Bender (2002), S.10.

[43] Vgl. Zweifel/ Eisen (2003), S.206.

[44] Vgl. Liebwein (1998), S.61.

[45] Vgl. Pfeiffer (1994), S.61.

[46] Vgl. Liebwein (1998), S.153f.

[47] Eigene Darstellung in Anlehnung an Liebwein (1998), S.7.

[48] Vgl. Deistler/ Ehrlicher/ Heidorn (1999), S.6.

[49] Vgl. Laster/ Raturi (2001), S.3.

[50] Vgl. o.V. Sigma (1995), S.5.

[51] Vgl. Laster/ Raturi (2001), S.3.

[52] Vgl. Jaffee/ Russell (1996), S.2.

[53] Vgl. Kunreuther (2002), S.2.

[54] Vgl. Holzheu/ Raturi (2002), S.4.

[55] Vgl. Cummins/ Doherty/ Lo (1999), S.1.

[56] Vgl. Muermann (2003), S.2.

[57] Vgl. Deistler/ Ehrlicher/ Heidorn (1999), S.3.

[58] Vgl. Albrecht/ Schradin (1998).

[59] Vgl. Valery (1995), S.11.

[60] Vgl. Deistler/ Ehrlicher/ Heidorn (1999), S.3.

[61] Vgl. Albrecht/ Schradin (1998) S.5 und Durrer (1996), S.4f.

[62] Vgl. o.V. (Handelsblatt, 30./31.12.2004), S.29.

[63] Vgl. Zweifel/ Eisen (2003), S.454f.

[64] Vgl. Zweifel/ Eisen (2003), S.295.

[65] Vgl. Doherty (1997), S.87.

[66] Vgl. Doherty (1997), S.86-88.

[67] Vgl. Bender/ Richter (2002), S.1.

[68] Vgl. Doherty (1997), S.88 und Zweifel/ Eisen (2003), S.454.

[69] Vgl. Zweifel/ Eisen (2003), S.455.

[70] Vgl. Oehler/ Unser (2001),S.196.

[71] Vgl. Doherty (1997), S.87.

[72] Vgl. Doherty (1997), S.88.

[73] Vgl. Jaffee/ Russell (1996), S. 4-8.

[74] Vgl. Jaffee/ Russell (1996), S.6-7.

Ende der Leseprobe aus 79 Seiten

Details

Titel
Der Markt für Katastrophenbonds
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Note
2,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
79
Katalognummer
V49973
ISBN (eBook)
9783638462976
Dateigröße
588 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Markt, Katastrophenbonds
Arbeit zitieren
Thomas Bachmann (Autor:in), 2005, Der Markt für Katastrophenbonds, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49973

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