Afrikapolitik in der EU. Das Selbstbild der Entwicklungshilfe


Hausarbeit, 2017

15 Seiten, Note: 1,6


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geographische Einordnung und Bevölkerungsentwicklung

3. Zeitliche Einordnung
3.1. Das Lomé-Abkommen
3.2. Das Cotonou-Abkommen

4. Wandel des Selbstbildes

5. Probleme und Folgen

6. Fazit

7. Quellenverzeichnis
7.1 Abbildungsverzeichnis
7.2 Literaturverzeichnis
7.3 Internetquellen

1. Einleitung

Die Mehrheit der afrikanischen Staaten südlich der Sahara zählen auch heute noch zu den am wenigsten entwickelten Ländern der Erde.

Die EU-Staaten haben es sich zur wichtigen Aufgabe gemacht, die Armut und Krankheit auf dem afrikanischen Kontinent zu bekämpfen, ihre Wirtschafts- und Bildungspolitik zu unterstützen, örtliche Arbeitsbedingungen zu verbessern sowie für Frieden und Sicherheit zu sorgen. Dies sind nur einige Beispiele aus den Millenniumentwicklungszielen der Vereinten Nationen (UN) (BPB – Afrikapolitik der EU 2013).

Allgemeines Ziel der EU ist es, die Länder südlich der Sahara so zu stärken, dass sie sich klar zu einer werteorientierten Politik bekennen, was auf den ersten Blick positiv erscheint.

Die Bürger/innen in Afrika sollen durch eine gemeinsame EU-Afrika-Strategiebefähigt werden, eigenständig ein menschenwürdiges Leben führen zu können.

Ein offener Dialog zwischen europäischen und afrikanischen Akteuren ist hierfür jedoch eine wichtige Voraussetzung.

Welche Mittel für die Verbesserung der Lebensqualität in Subsahara-Afrika genutzt werden und ob diese den afrikanischen Staaten wirklich zugutekommen, soll im Folgenden genauer analysiert werden.

In dieser Hausarbeit möchte ich vor allem die europäische Entwicklungshilfe und/oder -zusammenarbeit in den 1900er und 2000er Jahren genauer beleuchten. Weiterhin sollen die Motive der EU, mögliche Kommunikations- und Abstimmungsprobleme innerhalb der EU und schlussendlich deren Folgen erläutert werden.

2. Geographische Einordnung und Bevölkerungsentwicklung

Der Kontinent Afrika besteht aus insgesamt 54 Ländern, wovon 49 teilweise oder komplett südlich der Trockenwüste Sahara liegen, weshalb diese Staaten als Subsahara-Afrika zusammengefasst werden (Abb. 2). Die restlichen fünf Staaten, die in der Abbildung weiß gekennzeichnet sind, gehören der Definition nach zu Nordafrika.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: www.eoi.es, 06.09.2017

Aktuell leben in Subsahara-Afrika knapp über eine Milliarde Menschen. Schätzungen der „Deutschen Stiftung Weltbevölkerung“ (DSW) zufolge, wird sich die Einwohnerzahl in dieser Region bis 2050 verdoppeln.

Abbildung 3 von dem Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung bekräftigt die Vermutung, dass sich die Bevölkerung in den kommenden Jahren weiterhin stark nach oben entwickeln wird. Zu sehen ist die Bevölkerungsentwicklung von 1950 bis 2098 in Milliarden. Die jeweiligen Regionen Subsahara-Afrika, Asien, Europa, Lateinamerika und Karibik, Nordamerika und Ozeanien sind in verschiedenen Farben dargestellt und können somit gut verglichen werden.

Auffällig hierbei ist, dass die Bevölkerungszahl in Subsahara-Afrika seit etwa 1985 stark zunimmt. Alleine in den letzten 10 Jahren stieg die Population der Region um mehr als 200 Millionen an und sie wächst kontinuierlich, sodass dort im Jahr 2098 knapp 4 Milliarden Menschen zu erwarten sind. Die Bevölkerungszahl in Asien nimmt dagegen nur bis ca. 2050 zu und ist ab diesem Zeitpunkt rückläufig.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: UN Projections Regionen

Quelle: www.berlin-institut.org, 06.09.2017

Neben dem starken Bevölkerungswachstum ist gleichzeitig eine hohe Kindersterblichkeitsrate zu beklagen. Laut HDI (Human-Development-Index; deutsch: Index der menschlichen Entwicklung) befinden sich 28 der 30 ärmsten Länder in Subsahara-Afrika: Der Anteil der weltweit hungernden Menschen ist südlich der Sahara am höchsten, jeder Vierte ist von Hungersnot betroffen, was neben Krankheiten die Hauptursache für die frühe Sterblichkeit ist (SOS-KINDERDÖRFER).

3. Zeitliche Einordnung

Durch die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1958 wurden auch die ersten gemeinsamen europäischen Aktivitäten in Afrika in die Wege geleitet.

Bezüglich der zeitlichen Einordnung lässt sich darstellen, dass nach der Postkolonialen Übergangsphase , welche in Yaoundé I und II eingeteilt wird und von 1958 bis 1975 andauerte, zwei Verträge von großer Bedeutung sind:

Zum einen wird im Folgenden das Lomé-Abkommen genauer beschrieben, zum anderen soll das Cotonou-Abkommen , welches aktuell noch in Kraft ist, dargestellt werden.

3.1. Das Lomé-Abkommen

Das Lomé-Abkommen , das vom 28.02.1975 bis zum 29.02.2000 andauerte, wird in verschiedene Jahresabschnitte von Lomé I bis IV eingeteilt und war der Nachfolger des Yaoundé-Abkommens.

Dieser Vertrag bezeichnete ein Abkommen zwischen den Staaten der Europäischen Union (EU) und 77 Entwicklungsländern in den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik), wovon zum damaligen Zeitpunkt alleine 48 aus Afrika stammten.

Offiziell sollte dieser Vertrag vor allem eine Entwicklungshilfe für die betroffenen Länder sein und Hilfszahlungen bereitstellen. Neben dem internationalen Handel wurde vor allem die Landwirtschaft, das Handwerk, Industrie und Tourismus sowie die regionale Zusammenarbeit in den AKP-Staaten gefördert (BPB – Lomé-Abkommen 2013)

Betrachtet man das Lomé-Abkommen über die komplette Zeitspanne von 25 Jahren, lässt sich feststellen, dass es einen kaum nennenswerten nachhaltigen Beitrag zu Afrikas Entwicklung geleistet hat. Die Entwicklungshilfe seitens der europäischen Länder zielte vor allem auf Eigennutz ab, sodass die meisten Staaten Subsahara-Afrikas weiterhin vollständige Entwicklungsländer blieben.

3.2. Das Cotonou-Abkommen

Aufgrund der Tatsache, dass es keine großartigen wirtschaftlichen Verbesserungen in den Partnerländern der EU gab, wurden die Beziehungen zu den AKP-Staaten im Jahr 2000 erneuert. Es wurde eine aktive Politik angekündigt, in der die außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischen Instrumente mit langfristigen Programmen für Afrika verknüpft wurden.

Offiziell gegründet wurde der Cotonou-Vertrag am 23.06.2000 mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Das Abkommen wurde um zwei Staaten erweitert, es umfasst aktuell 79 AKP-Staaten, die alle in Abbildung 4 zu sehen sind.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: AKP-Staaten.

Quelle: www.europarl.europa.eu, 08.09.2017

Auch in diesem Abkommen wurde eine große Summe an Hilfszahlungen für die Entwicklungsländer bereitgestellt, die jedoch effektiver genutzt werden sollte.

Durch das Europäische Entwicklungsfonds (EEF) wurde alleine in der Zeit von 2000 bis 2005 13,5 Mrd. € aus insgesamt 6 Geberstaaten als Entwicklungshilfe zur Verfügung gestellt. In den fünf Jahren von 2008 bis 2013 kamen insgesamt 24 Mrd. € aus 27 Geberstaaten zusammen (BPB 2009).

Wie genau die öffentliche Entwicklungshilfe im Jahre 2010 aussah, wird in Abbildung 5 deutlich. Zu sehen sind alle Geberländer im Vergleich, die insgesamt 131,0 Mrd. US-Dollar bereitgestellt haben. Auf der X-Achse sind die jeweiligen Länder dargestellt, die Hilfszahlungen in Aussicht stellen; auf der Y-Achse die Höhe des Geldes in Milliarden US-Dollar. Deutschland liegt demnach mit ca. 12,72 Mrd. US-Dollar auf Rang Vier hinter den USA, Großbritannien und Frankreich.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Öffentliche Entwicklungshilfe 2010.

Quelle: www.europarl.europa.eu, 08.09.2017

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Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Afrikapolitik in der EU. Das Selbstbild der Entwicklungshilfe
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen
Note
1,6
Autor
Jahr
2017
Seiten
15
Katalognummer
V499728
ISBN (eBook)
9783346028303
Sprache
Deutsch
Schlagworte
eu-afrikapolitik, politik, handel, afrika, europa, entwicklungshilfe, entwicklungszusammenarbeit, wirtschaft, geographie, lomé, cotonou, entwicklungsländer, hilfe, Entwicklungsziele
Arbeit zitieren
Manuel Rothe (Autor:in), 2017, Afrikapolitik in der EU. Das Selbstbild der Entwicklungshilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/499728

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