Das Bosman-Urteil


Hausarbeit, 2005

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


1. Einleitung

In der heutigen Gesellschaft nimmt das Unterhaltungsmedium Sport einen bedeutenden Teil der Sendezeit in Anspruch. Speziell die Fußballbranche in Europa profitiert enorm von diesem Interesse am Sport, so dass Spartenkanäle wie das DSF und Eurosport die Ware Fußball allgegenwärtig erscheinen lassen. Vor allem die auf nationaler und internationaler Ebene spielenden Fußballspitzenklubs haben sich glänzend an die Bedingungen des Marktes angepasst, so dass im letzten Jahrzehnt noch nie da gewesene Gewinne erzielt werden konnten. Clevere Manager haben sich die Globalisierung der Medienlandschaft gekonnt zu Nutze gemacht und darüber hinaus mit der Popularität einzelner Fußballvereine Millionen erwirtschaftet. Diese Ausarbeitung hat sich zum Ziel gesetzt die finanzielle Entwicklung in der Blütezeit des Fußballs näher zu betrachten. Nachdem das sogenannte Bosman-Urteil aus dem Jahre 1995 mit seinen weitläufigen Auswirkungen für die Fußballwelt verdeutlicht wurde, wird die Entwicklung der Ablösesummen und Spielergehälter seit dem Urteil diskutiert. Anschließend wird die in Deutschland übliche zentrale Vermarktung der Fernsehgelder erläutert, bevor die Entwicklung der Fernsehgelder vor und nach der Kirch-Krise beschrieben wird. Im weiteren Verlauf wird die Reaktion der Fußballvereine auf die Umsatzeinbußen aus der Fernsehrechtvermarktung dargestellt. Dabei lautet die zentrale Fragestellung dieser Arbeit, ob es sich um eine längere Stagnation bzw. um eine zu überbrückende Pause der Finanzentwicklung handelt. Zudem soll geklärt werden, ob ein Umdenken hinsichtlich astronomischer Spielergehälter eingetreten ist bzw. wie es den Vereinen nach der Kirch-Krise gelang zusätzliche Gewinne zu erwirtschaften.

Da sich diese Ausarbeitung mit einen Zeitraum von ca. 10 Jahren befasst, in denen die europäische Währungsreform durchgeführt wurde, wird keine einheitliche Währung verwendet, sondern Angaben in DM, als auch in Euro gemacht.

2. Das Bosman-Urteil

Die selbstgesetzten Rechte eines Sportverbandes beschränken sich nicht nur auf die reinen Spielregeln und Fragen zur Lizenzierung, sondern betreffen sogar Regelungen der Arbeitsverträge. Dies hat zur Folge, dass Bereiche mit immenser wirtschaftlicher Relevanz betroffen werden, deren Überwachung und Durchsetzung seitens der Sportverbände gewährleistet wird. Aus ökonomischer Perspektive handelt es sich dabei um eine innere Institution des Marktsystems, welche oftmals mit äußeren Institutionen, sprich der Rechtsordnung einer Volkswirtschaft, in Konflikt geraten. Ein derartiger Vorfall ereignete sich am 15. Dezember 1995, als der belgische Fußballprofi Jean-Marc Bosman vor den Europäischen Gerichtshof zog und die Rahmenbedingungen für den professionellen Mannschaftssport grundsätzlich änderte.[1]

Jean-Marc Bosman war Fußballprofi in Diensten des FC Lüttich und wollte 1990 nach Vertragsende zum französischen Zweitligisten Dünkirchen wechseln. Die Belgier verlangten allerdings eine Ablöse von 800.000 Dollar, die der Zweitligist nicht bezahlen wollte. Daraufhin verweigerte Lüttich Bosman die Freigabe, so dass dieser sich durch alle Instanzen gegen das faktische Berufsverbot klagte. Erst nach fünf Jahren gab der Europäische Gerichtshof dem Fußballer Recht. Der richterliche Beschluss verwies auf die durch Artikel 39 des EG-Vertrages, garantierte Arbeitnehmerfreizügigkeit, die eine Zahlung von Transferentschädigungen beim Vereinswechsel von Profispielern innerhalb der EU nach Ablauf des gültigen Arbeitsvertrages untersagt. Zudem entschied der EuGH im Dezember 1995, dass die Ausländerklauseln dem EWGV (Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) widerspricht.[2] Von diesem Zeitpunkt mussten bei einem Spielerwechsel nach Ablauf eines Vertrages weder Transfer-, Ausbildungs-, oder Förderungsentschädigung gezahlt werden. Die Ausländerklausel (EGV, Art. 48), die besagte, dass nur 3 ausländische Spieler plus 2 Spieler, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Land des betreffenden nationalen Verbandes gespielt haben, wurde abgeschafft. Das Urteil trifft also nur diejenigen Spieler, die von einem Verein eines EU-Mitgliedstaates zu einem Verein eines anderen EU-Mitgliedstaates wechseln wollen. Bei Transfers ins bzw. aus dem Nicht-EU-Ausland gelten Ablöseentschädigungen bei beendeten Verträgen weiterhin als legitim. Außerdem behandelt das Bosman-Urteil keine Vereinswechsel innerhalb eines Mitgliedstaates.[3] Den Vereinen ist es allerdings weiterhin vorenthalten Ablösesummen zu fordern, falls der abgehende Spieler vorzeitig aus seinem Vertragsverhältnis ausscheiden will.[4]

Seit dem Wegfall von Transferentschädigungen sehen Spieler für sich die Möglichkeit, zusätzlich zu ihren Gehältern die früheren Transfersummen zu beanspruchen. So kam es, dass unter anderem Sebastian Deisler vorab ca. zehn Millionen Euro vor seinem Wechsel zum FC Bayern im Winter 2001 als Handgeld bekam.[5] Schellhaaß und May stellen daher fest, dass das Bosman-Urteil die Handlungsmöglichkeiten eines Spielers ausdehnte und seine Stellung fundamental aufwertete.[6]

Bedingt durch diese nun einheitlich gewordenen Rahmenbedingungen zeichnete sich ein Handlungsbedarf für den europäischen Dachverband UEFA und vor allem für den Weltverband FIFA ab. Die FIFA zog die Konsequenzen aus dieser Entscheidung am 1. September 2001 mit den modifizierten Regeln zum Transfer von Spielern und zur Zulässigkeit von Transferentschädigungen, an die auch die UEFA und der DFB gebunden sind.[7] Dieses neue Reglement beinhaltet, dass bei einem Vereinswechsel, eines in der Ausbildung stehenden Spielers, eine pauschale Ausbildungsentschädigung bis zu seinem 23. Lebensjahr fällig ist, unabhängig davon, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht. Bei dem Transfer eines ausgebildeten Profisportlers nach dem 23. Geburtstag sind Transferentschädigungen nach Ablauf eines Vertrages nicht zulässig. Das Herauskaufen eines Spielers aus einem laufenden Vertrag ist mit der Zahlung einer Ablösesumme weiter möglich.[8] Laut Schellhaaß und May stehen die Transferregeln allerdings in einem Spannungsverhältnis zwischen der Gewährleistung der Spielerfreizügigkeit und der Schaffung angemessener Gewinnanreize zur Investition in den Nachwuchs.[9]

Dies bedeutet, dass man die verfassungsrechtlich verankerte Arbeitsplatzwahl des Spielers nicht unbedingt mit den benötigten Transfererlösen, welche oftmals zur Nachwuchsförderung benötigt, vereinen kann. Die Neuregelung der FIFA versucht dieser Problemstellung entgegenzuwirken:

[...]


[1] Vgl. Schellhaaß, H. May, F. Die ökonomischen Institutionen des Spielermarktes im Fußballsport – Eine Analyse des FIFA- Transferreglements. In: Dietl. Sportökonomie. Globalisierung des wirtschaftlichen Wettbewerbs im Sport. S. 235-259. S. 235f.

[2] Vgl. EuGH. 1995. I – S. 5040ff.

[3] Vgl. ebd.

[4] Vgl. Schellhaaß, H. May, F. S. 237 ff.

[5] Vgl. URL: http://www.bundesliga.de/40bundesliga/spielzeiten/1993/03502.php (Abgerufen: 21.01.2005).

[6] Vgl. Schellhaaß, H. May, F. S. 237.

[7] Vgl. Fédération Internationale de Football Association (FIFA). FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern. 6/2001. URL: http://www.fifa.com/fifa/handbook/regulations/player_transfer/2003/Status_Transfer_DE.pdf (Abgerufen: 27.09.2005)

[8] Vgl. Hübl, L. Swieter, D. Der Spielermarkt in der Fußball-Bundesliga. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft. S. 105-125. S.111.

[9] Vgl. Schellhaaß, H. May, F. S. 236.

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Das Bosman-Urteil
Hochschule
Universität Münster
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
17
Katalognummer
V49957
ISBN (eBook)
9783638462839
ISBN (Buch)
9783638806541
Dateigröße
513 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bosman-Urteil
Arbeit zitieren
Daniel Pater (Autor:in), 2005, Das Bosman-Urteil, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49957

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