Gesundheit im ländlichen Raum. Integration eines rehabilitativen Betreuungskonzeptes in ein Gesundheitsstudio


Bachelorarbeit, 2018

74 Seiten, Note: 1,7

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung und Problemstellung

2 Zielsetzung

3 Gegenwärtiger Kenntnisstand
3.1 Rehabilitation
3.1.1 Definition: Rehabilitation
3.1.2 Rehabilitationsziele: Ein grober Überblick
3.2 Der Heilmittelkatalog
3.2.1 Definition: Heilmittelkatalog
3.2.2 Entwicklung und Veränderung des Heilmittelkataloges
3.3 Kennzahlen physiotherapeutischer Verordnungen in Bezug auf orthopädische Krankheitsbilder
3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen des Rehabilitationssportes
3.4.1 Voraussetzungen im kommerziellen Bereich
3.4.2 Exkurs: Rahmenbedingungen bei der Kooperation mit Kostenträgern
3.5 Die Wundheilung
3.5.1 Definition Wundheilung
3.5.2 Die vier Phasen der Wundheilung
3.5.3 Das aktive und passive Bewegungssystem
3.5.4 Trainingstherapeutische Maßnahmen während der Wundheilung
3.5.5 Bedeutung der vierten Wundheilungsphase für das rehabilitative Training im kommerziellen Bereich
3.6 Hintergründe zu unspezifischen Rückenschmerzen
3.6.1 Definition: Unspezifischer Rückenschmerz
3.6.2 Epidemiologie
3.6.3 Ursachen und Risikofaktoren
3.6.4 Auswirkungen der Krankheitslast
3.6.5 Bewegungstherapie als nicht-medikamentöse Maßnahme
3.7 Akut-traumatisch und chronisch-degenerative orthopädische Probleme
3.7.1 Definition und Merkmale der akut-traumatische orthopädischen Probleme
3.7.2 Definition der chronisch-degenerativen orthopädischen Probleme
3.7.3 Phasenmodelle des rehabilitativen, muskulären Aufbautrainings
3.7.3.1 Phasenmodell nach Froböse
3.7.3.2 Phasenmodell nach Fiebig
3.7.3.3 Phasenmodell nach Schmidtbleicher
3.7.3.4 Vergleich der Phasenmodelle
3.8 Risiken und Kontraindikatoren des rehabilitativen Trainings
3.8.1 Allgemein
3.8.2 Problemspezifisch
3.9 Studienlage: Bestehende trainingswirksame Programme: Unspezifischer Rückenschmerz
3.9.1 Studie 1: Gerätegestütztes Krafttraining
3.9.2 Studie 2: Verschiedene Ausdauerbewegungen
3.9.3 Studie 3: Fitnesstraining

4 Methodik
4.1 Demografie und Zielanalyse
4.1.1 Demografie der
4.1.2 Verbreitung von Rückenleiden im Land Rheinland-Pfalz
4.1.3 Überblick und Analyse der größten gesundheitsorientierten Sportanbieter der Region
4.1.4 Geeignete und nicht geeigneten Personengruppen zur Durchführung des Konzeptes
4.1.5 Allgemeine Informationen und Beschreibung zum aktuellen Kundenbestand im Gesundheitsstudio
4.1.6 Begründung der ausgewählten Zielgruppe
4.2 Analyse der Rahmenbedingungen
4.2.1 Analyse der materiellen, apparativen, räumlichen und personellen Voraussetzungen
4.2.2 Verbesserungsmöglichkeiten der Rahmenbedingungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung des Konzeptes
4.3 Konzeptziele für den Kunden, das Studio und den Übungsleiter
4.4 Trainingsschwerpunkte für das rehabilitative Betreuungskonzept
4.5 Rahmenbedingungen des Konzeptes
4.6 Marketingmaßnahmen
4.6.1 Zielgruppe
4.6.2 Marketingmaßnahmen
4.6.3 Konzeptkosten

5 Ergebnisse
5.1 Darstellung der inhaltlichen - organisatorischen Grobplanung des Konzeptes
5.2 Darstellung der Ablaufschritte einer Trainingseinheit nach der ILB-Methode
5.3 Darstellung der Trainingsparameter
5.4 Darstellung der wöchentlichen Detailplanung des Konzeptes
5.5 Break-even Analyse

6 Diskussion

7 Zusammenfassung

8 Literaturverzeichnis

9 Tabellenverzeichnis

Anhang

Anhang 1:

Anhang 2:

1 Einleitung und Problemstellung

Das Gesundheitssystem in Deutschland erfährt seit den letzten Jahrzenten elementare Veränderung. Der demografische Wandel macht sich in unserem Land bemerkbar und strapaziert das Gesundheitswesen auf vielerlei Ebenen. Der Anteil der älter werdenden Menschen in Deutschland wächst; folglich kommt es zu einem steigenden Versorgungsbedarf in finanzieller, aber auch personeller Hinsicht. Die Ressourcen des Landes werden jedoch immer knapper und somit muss eine Umverteilung des bereits seit über 100 Jahren etablierten rehabilitativen Systems in Deutschland stattfinden (Koch & Petermann, 2011). Die Auswirkungen der kleineren, folgenden Generationen wirken sich vor allem negativ auf das Erwerbspotenzial, welches die Grundlage für unsern Solidaritätsstaat ist, aus (Deutsche Industrie- und Handelskammer, 2011, S. 4). Deshalb kommt es häufiger zu Kürzungen der finanziellen Mittel im Gesundheitssektor, welche sich auch bei der optimalen Versorgung im Heilmittelbereich bemerkbar macht. Grundlage hierfür ist der Heilmittelkatalog, welcher die Mengen der ausgegebenen Heilmittel für bestimmte Diagnosen und Diagnosegruppen, unter Berücksichtigung der medizinisch angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung, regelt (Der Heilmittelkatalog, 2018).

Die Reduzierung von Heilmittelunterstützung aus wirtschaftlichen Gründen, macht sich vor allem bei Patienten, welche einen orthopädisch-chirurgischen Eingriff hinter sich haben, bemerkbar. Teure Einzeltherapien bei Physiotherapeuten werden gekürzt und Patienten werden häufig noch vor der ausreichenden Therapierung zurück in die Arbeitswelt entlassen. Die wirtschaftliche Lage der Physiotherapeuten ist derart schlecht, dass sich viele Praxisinhaber gezwungen sehen, ihre Praxis zu schließen. Dies führt zu einem Fachkräftemangel, vor allem in ländlichen Regionen (Heinen, 2017, S. 15-17). Dabei ist eine weiterführende fachliche Betreuung elementar für die Regeneration der Verletzung.

Folglich wenden sich immer mehr Patienten an gesundheitsorientierte Fitnesseinrichtungen. Die Trainer und Trainerinnen dieser Studios sind jedoch häufig nicht fachgerecht ausgebildet und qualifiziert, um den Patienten bei der Therapierung mit Fachwissen zur Seite zu stehen. Es mangelt vor allem an ausgearbeiteten Rehabilitationskonzepten, welche die individuellen Bedürfnisse des Kunden integrieren. Somit gibt es ein großes Defizit an Optionen des rehabilitativen Aufbautrainings für Patienten mit orthopädisch-chirurgischen Problemfeldern.

Dieses Problem besteht auch für das untersuchte Gesundheitsstudio. Die immer größer werdende Nachfrage an fachlicher Betreuung mit individuellen Trainingskonzepten ist in den letzten fünf Jahren spürbar angewachsen. Immer mehr Menschen legen großen Wert auf ein kompetentes, qualifiziertes Personal mit dem richtigen “Knowhow“, wenn es um das Thema der eigenen körperlichen Gesundheit geht.

Somit soll im Rahmen dieser Arbeit ein detailliertes rehabilitatives Betreuungskonzept erarbeitet und in dem eben genannten Gesundheitsstudio implementiert werden.

2 Zielsetzung

Ziel dieser Arbeit ist die Erarbeitung eines detaillierten, weiterführenden Betreuungskonzeptes für Menschen mit orthopädischen Problemen und operativen Eingriffen. Dieses individuell erarbeitete Rehabilitationskonzept soll in das Gesundheitsstudio integriert werden.

Bezogen auf Patienten mit akut-traumatischen und chronisch-degenerativen Problemen, soll das Konzept nach Beendigung der medizinischen Heilbehandlung angeboten werden. Das Konzept soll als mehrwöchige Anschlussrehabilitation in das Studio integriert werden und den Teilnehmern einen Wiedereinstieg in ihr Berufs- sowie Sozialleben erleichtern.

Zusätzlich werden Marketingmaßnahmen zur Neukundengewinnung, sowie der Kundenbindung erarbeitet und im Studio implementiert.

3 Gegenwärtiger Kenntnisstand

3.1 Rehabilitation

3.1.1 Definition: Rehabilitation

Der aus dem lateinisch stammende Begriff „Rehabilitation“ bedeutet so viel wie Rückführung bzw. Wiederherstellung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Rehabilitation in ihrem Technical Report 668/1981 (World Health Organization, S. 9), als Maßnahmen zur Reduzierung aller einschränkender, sowie körperlich behindernden Zustände, um die Integration in das soziale Leben, sprich Familie, Beruf, Gesellschaft, zu erleichtern. Dies bedeutet, dass Rehabilitation nicht nur auf das physische Wohlbefinden einer Person abzielt, sondern auch auf das psychische. Das soziale Umfeld wird als ebenso wichtiger Faktor der Maßnahme berücksichtigt, wie das Wiedererlangen der anatomischen Leistungsfähigkeit. So heißt es, dass die Familie, sowie Freunde und Verwandte, mit in den Prozess der rehabilitativen Planung und Umsetzung unbedingt involviert werden sollen.

3.1.2 Rehabilitationsziele: Ein grober Überblick

Als übergeordnetes Rehabilitationsziel wird nach §1 SGB VI „die Förderung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für behinderte und von Behinderung bedrohten Menschen“ benannt.

Die deutsche Rentenversicherung (2014) orientiert sich mit ihrer Definition des Rehabilitationszieles an dem §9 SGV VI. Hier ist das Ziel, „den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegen zu wirken, oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern.“

Trotz allgemein definierter Globalziele, bedarf jeder Behandlungsplanung ein individuelles Zuschneiden des Rehabilitationskonzeptes, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Erfordernisse des einzelnen Patienten. Dies bedeutet, dass sich die Ziele „ auf das erwartete bzw. erreichbare Rehabilitationsergebnis unter Berücksichtigung der Konstellation des Einzelfalls beziehen“ (Deutsche Rentenversicherung, 2014).

Relevante Zielbereiche der Rehabilitation liegen im körperlichen, physischen, zwischenmenschlichen und beruflichen Bereich. Aber auch die Beratung und Information, sowie Tipps für den Alltag sind wichtige Bausteine. Jedes dieser übergeordneten Ziele, kann in Feinziele unterteilt werden und somit individuell auf die Person abgestimmt werden (Ernst et al., 2014).

3.2 Der Heilmittelkatalog

3.2.1 Definition: Heilmittelkatalog

Die Verordnung von Heilmitteln wird in Deutschaland durch eine Heilmittelrichtlinie in § 4, der Anwendbarkeit des Heilmittelkataloges, geregelt.

Bestandteil dieser Richtlinie ist der Heilmittelkatalog (2018), welcher als Leitfaden für Verordnungen dient. In diesem wird beschrieben, „welche Heilmittel in welchen Mengen, bei welchen Diagnosen (Diagnosegruppen) im Regelfall zu einer medizinisch angemessenen und wirtschaftlichen Versorgung führen“.

Die Vorgaben des Kataloges basieren auf praktischen Erfahrungswerten.

Die Regelung der Heilmittel für folgende Therapien finden sich in dem Katalog: physikalische Therapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, physikalische Therapie (Zahnärzte), Sprech- und Sprachtherapie (Zahnärzte), wieder.

3.2.2 Entwicklung und Veränderung des Heilmittelkataloges

Im Jahre 2001 wurde die erste Heilmittel-Richtlinie des heutigen gemeinsamen Bundesausschuss (damals noch Bundesausschüsse der Ärzte bzw. Zahnärzte und den Krankenkassen), auf der Rechtsgrundlage des § 92 Abs.1 Satz 2 Nr.6 SGB V, beschlossen.

Die davor gültigen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (1998) über die Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung („Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien“), trat am 01. Oktober 1992 in Kraft. 1998 wurde diese Version zuletzt abgeändert.

Folgende Entwicklungen durchlief der Heilmittelkatalog (2018) über die letzten Jahre:

Änderungen 2001 gegenüber 1992/1998

Im Jahre 2001 wurde der Heilmittelkatalog (2018) implementiert.

Im Vergleich zu dem vorherigen Richtliniendokument, stellte der Heilmittelkatalog eine weitaus umfangreichere Version der Richtlinien dar. Geregelt wurde nun unter anderem, welche Heilmittel in welchen Dosierungen vergeben werden durften. Dies basierte auf der Auflistung der Diagnose bzw. der Leitsymptomatik der Krankheit. Ebenfalls musste fortan bei Vergabe der Heilmittel die ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten berücksichtigt werden. Des Weiteren wurden „Regelfälle“ festgelegt, welche auf einem „typischen Krankheitsverlauf“ basierten. Für diese Regelfälle gab es nun Erst-, Folge- und Langfristverordnungen.

Eine weitere wichtige Veränderung wurde in der Kommunikation zwischen Arzt und Therapeuten vorgenommen. So musste der Arzt nun detailliertere Angaben (Diagnose, Therapieziel, Befunde, ggf. Besonderheiten) zu dem Gesundheitszustand des Patienten machen und diese auf einem Vorordnungsvordruck schriftlich festhalten. Aber auch der Therapeut musste dem Arzt nun schriftlich eine Rückmeldung über den Stand der Therapie geben.

Änderungen 2004 gegenüber 2001

Veränderungen in der physikalischen Therapie, betreffend die Diagnosegruppen wurden 2004 vorgenommen. Anstatt der bisherigen elf Diagnoseseiten für die Erkrankung der Wirbelsäule, gibt es jetzt nur noch zwei. Die Indikationsschlüssel (z.B. WS1 für Wirbelsäulenerkrankungen mit prognostisch kurzzeitigem Behandlungsbedarf) wurden eingeführt, eine Beschränkung von maximal zwei Heilmitteln je Verordnung sowie die Verordnungsmenge und Gesamtverordnungsmenge festgelegt und neue Verordnungsvordrucke abgeändert, nur um einige zu nennen.

Änderungen 2011 zu 2004

Die Änderungen aus dem Jahre 2011 sind primär formaler bzw. inhaltlicher Natur. So wurden vor allem Begrifflichkeiten neu geklärt (z.B. „Funktionelle/Strukturelle Schädigung „Fähigkeitsstörung“ wird durch „Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen)“ ersetzt). Aber auch Veränderungen in der Heilmittelversorgung in Bezug auf Menschen mit Behinderung, Verordnungen in- und außerhalb des Regelfalls, sowie begründungspflichtige Verordnungen und Behandlungen außerhalb der Praxisräume, wurden vorgenommen.

Änderung 2017 zu 2011

Einige Änderungen des Heilmittelkataloges finden 2011 in Bezug auf die Indikationen statt (z.B. Diagnosegruppe „AT3 Störungen der Atmung bei Mukoviszidose“ wird durch „Mukoviszidose“ ersetzt). Weitere Änderungen finden im Rahmen des Entlassungsmanagements und dem langfristigen Heilmittelbedarf statt.

Änderungen 30.05.2017

Eine erweiterte Diagnoseliste zum „Langfristigen Heilmittelbedarf“ in Bezug auf Lymphödeme ab Stadium II wird implementiert.

Änderungen 2018 zu 2017

Eine Ergänzung der Diagnoseliste zum „Langfristigen Heilmittelbedarf“ findet statt. Erweitert wird der Abschnitt der „selten angeborenen Stoffwechselerkrankungen“ sowie „Zystische Fibrose (Mukoviszidose)“ und die Ernährungstherapie mit dem Indikationsschlüssel „CF“. Einige andere Abschnitte sowie Indikationsschlüssel wurden ebenfalls verändert oder durch neue Wörter ersetzt.

3.3 Kennzahlen physiotherapeutischer Verordnungen in Bezug auf orthopädische Krankheitsbilder

Heilmittel, welche im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit den Krankenkassen abgerechnet werden, umfassen Leistungen in den Bereichen Sprachtherapie, Ergotherapie, Podologie und Physiotherapie.

Wie aus dem Heilmittelbericht 2017 des wissenschaftlichen Instituts der AOK hervorgeht, betrugen im Jahre 2016 die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen 223 Mrd. Euro, wovon 6,5 Mrd. Euro den Heilmittelleistungen zugeschrieben wurden. Oder anders ausgedrückt: von jeweils 1.000 gesetzlich versicherte Personen wurde 2016, eine Therapieleistung von 92.291 Euro beansprucht. Insgesamt wurden 37,4 Millionen Heilmittelverordnungen ausgestellt, welche sich aufteilen lassen in 44,9 Millionen verordneter Leistungen bzw. 310 Mio. einzelner Behandlungen (im Durchschnitt je sieben Behandlung je Leistung.). Der höchste Verordnungsanteil wird der Physiotherapie zugeschrieben mit 84,3 %. Dahinter platzieren sich Ergotherapie (6,9%), dann Sprachtherapie (4,9%) und Podologie (3,9%) (Waltersbacher, 2017, S. 4).

Betrachtet man die Physiotherapie gesondert, so fallen 37,9 Millionen Leistungen der physikalischen Therapie bzw. der Physiotherapie, mit einem Gesamtkostenfaktor von 4,7 Milliarden Euro, zu (2017, S. 25). Ziel dieser in Anspruch genommenen Leistungen war es, die motorischen Fähigkeiten des Patienten zu fördern bzw. wieder herzustellen.

Der Großteil, fast 40% dieser Verordnungen, wurde von Allgemeinmedizinern und praktischen Ärzten erteilt, wobei die Prozentrate bei den Männern, 13,4% und bei den Frauen 21,6% betrug (2017, S. 26). Die beiden häufigsten Diagnosen für physiotherapeutische Verordnungen werden Rückenschmerzen (M54) und sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens (M53) zugeschrieben. Ersteres hatte in Jahre 2016 eine Anzahl von 2,6 Mio. Leistungen bei 1,4 Mio. Patienten, wobei es 1,9 Leistungen je Patient gab. Die sonstigen Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens hatten trotz Platz 2 einen deutlich geringeren Leistungsanteil. Mit 633.600 Leistungen bei 347.400 Patienten und 1,8 Leistungen pro Patient liegen sie weit hinter den Wirbelsäulen-erkrankungen (2017, S. 27). Die häufigsten Maßnahmen der Verordnung bei Rückenschmerzen sind Massage mit 49,5%, manuelle Therapie mit 36,3 % und normale Krankengymnastik mit 18,4% (2017, S. 28).

Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die unspezifische Rückenschmerz-Diagnose M54 die am häufigsten gestellt Einzeldiagnose im Jahr 2016 war.

3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen des Rehabilitationssportes

3.4.1 Voraussetzungen im kommerziellen Bereich

Die Behandlung der medizinischen Rehabilitation wird von „Ärzten, Zahnärzten und Angehörigen anderer Heilberufe, soweit deren Leistungen unter ärztlicher Aufsicht oder auf ärztliche Anordnung ausgeführt werden“, durchgeführt (§ 42 (2), SGB IV) und grenzt sich in seinem Rahmen der Leistungen ganz klar vom kommerziellen rehabilitativen Training ab. Somit sind die Leistungen medizinischer oder therapeutischer Maßnahmen nach akuten Verletzungen, Ärzten, Physiotherapeuten und Diplom-Sportlehrern vorbehalten und können nach vorangegangener Diagnose und entsprechender Verordnung durchgeführt werden.

Gesundheitsorientierten Sportanbietern ist es verboten, medizinische Leistungen zu erbringen.

Elementar ist, dass die rehabilitative Maßnahme eines Sportanbieters erst nach Abschluss der medizinischen Heilbehandlung bzw. nach abgeschlossener postoperativer Phase und bestenfalls nach Rücksprache mit dem zuständigen Arzt, erfolgt.

Des Weiteren sollte vor dem Trainingsbeginn darauf geachtet werden, dass die Person keine akuten Muskel- und Gelenkentzündungen oder Gelenkschwellungen hat.

Bestenfalls ist eine Schmerzfreiheit gegeben, bei welcher alltägliche Bewegungen und Belastungen möglich sind. Anders als bei einer akut-traumatischen Verletzung, ist es bei einer chronisch-degenerativen Erkrankung schwieriger, diesen Kriterien in der Praxis zu folgen.

Eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Physiotherapeuten sollte für den Trainer immer eine Option sein, wenn der Krankheitsverlauf unklar ist.

3.4.2 Exkurs: Rahmenbedingungen bei der Kooperation mit Kostenträgern

Nach § 44 SGB stellt die Rehabilitation eine interessante Ergänzung für Gesundheitssportanlagen darstellt. Diese wird von den Kostenträgern finanziell unterstützt und bedarf der Einhaltung einiger wichtiger und strenger Auflagen, im Vergleich zu Privatanbietern ohne Kostenträgerkooperation.

Die Rahmenbedingungen des verordnungsfähigen Rehabilitationssportes sind in § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des neunten Sozialgesetzbuches gesetzlich geregelt und stellen ein „effektives Instrument zur Sicherung des Rehabilitationserfolges und zur Erreichung von Nachhaltigkeit um Nachsorgekonzept“ dar (Stein & Greitemann, 2015, S. 11). Am 01.01.2003 traten die Rahmenvereinbarungen zum ersten Mal in Kraft und wurden am 01.01.2011 überarbeitet.

Anbieter mit eigenen örtlichen Rehabilitationsgruppen sind in der Regel Sportvereine, aber auch gesundheitsorientierte Fitness- oder Gesundheitsstudios. Um Rehabilitationssport rechtlich anbieten zu dürfen, müssen diese Einrichtungen durch die Behinderten-und Rehabilitationsverbände zertifiziert werden. Die beiden bekanntesten Verbände sind zum einen die Landesbehinderten-Sportverbände und zum anderen der Deutschen Behinderten-Sportverband (DBS). Der zuständige Sportverband, kümmert sich dann um die grundlegenden, organisatorischen und administrativen Aufgaben (Stein & Greitemann, 2015, S. 13).

Die wichtigsten Rehabilitationsträger sind folgende Sozialversicherungsträger: die gesetzliche Krankenkasse, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung (Bundesgemeinschaft für Rehabilitation [BAR], 2011, S. 2). Diese Träger entscheiden darüber, ob die von den Ärzten ausgestellten Verordnungen bewilligt werden, oder nicht (2011, S. 21). Die spätere Abrechnung erfolgt dann zwischen dem Leistungserbringer und der jeweils zuständigen Krankenkasse (2011, S. 23).

Als wichtigstes Ziel steht die Wiedereingliederung in die Gesellschaft durch die physische und psychische Stärkung im Vordergrund (2011, S. 5). Im Detail bedeutet dies, dass dem Teilnehmer ein fester Gruppenplatz zugesichert wird, in welchem er sich, bei regelmäßiger Teilnahme, in die Gruppe integriert, um somit sein Selbstbewusstsein und seinen Charakter zu stärken (2011, S. 6). Anders als bei Rehabilitationssportanbietern ohne Kooperation, liegt hier der Fokus auf dem „gemeinsamen“ Sporttreiben. In der Regel findet dies in Gruppen der Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen oder Bewegungsspiele statt (2011, S. 12).

Ein Einzeltraining ist hier nicht möglich abzurechnen.

Zudem ist es notwendig, dass ein qualifizierter Übungsleiter über eine fachgerechte Ausbildung in Form einer gültigen Lizenz im Bereich „Rehabilitationssport“ verfügt, „welche den Ausbildungsrichtlinien des DBS bzw. nach den Rahmen-Richtlinien für die Ausbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)“, entspricht (2011, S. 18). Alle 2 Jahre muss der Übungsleiters an einer Fortbildung teilnehmen, um die Qualität der erbachten Leistung weiterhin sichern zu können (2011, S. 23).

Die Länge der Rehabilitationsmaßnahme hängt von den Rehabilitationsträgern ab. Die gesetzliche Krankenkasse verschreibt in der Regel 50 Einheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten (2011, S. 9), wohingegen die der Rentenversicherung in der Regel 6 Monate beträgt (2011, S. 8). Mit einer maximalen Teilnehmerzahl ist die Gruppengröße auf höchstens 15 Teilnehmer beschränkt. Die Übungsveranstaltung dauert 45 Minuten, bei ein bis zwei Kursstunden pro Woche (2011, S. 16). Ebenfalls von Wichtigkeit sind geeignete Räumlichkeiten (ca.5m[2] pro Teilnehmer), welche vom jeweiligen Behindertensportverband vorgegeben werden. Die Standards dieser Vorgaben sind je nach Bundesland unterschiedliche (Möck, 2011). Eine regelmäßige Rücksprache mit dem Arzt während und vor dem rehabilitativen Training ist ebenfalls empfehlenswert.

3.5 Die Wundheilung

3.5.1 Definition Wundheilung

Als Wundheilung wird der „körpereigene Verschluss einer Wunde“ (Mossmann, 2015, S. 4) bezeichnet, welcher weitestgehend das beschädigte Körpergewebe wiederherstellt. Dieser Prozess beginnt bereits einige Minuten nach der Wundentstehung und kann durch therapeutische Maßnahmen positiv beeinflusst und optimiert werden (Asmussen, 2010). Die Wundheilung lässt sich in drei oder vier Phasen einteilen, welche das zeitliche Heilungsgeschehen beschreiben (van den Berg, 1999, S. 48).

3.5.2 Die vier Phasen der Wundheilung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Die Wundheilungsphasen (nach Seidenspinner 2005, S.21)

1. Die Entzündungsphase

Die erste Phase nennt sich Entzündungsphase oder auch Akutphase und dauert je nach Grad der Verletzung 0- 5 Tage. Man unterscheidet während dieser Phase noch einmal zwischen der vaskulären (1.- 2. Tag,), bei welcher vor allem die Blutgerinnung stattfindet und der zellulären (2.- 5. Tag) Phase, welche sich durch die Kollagenbildung auszeichnet (Van den Berg, 1999, S. 48- 49). Durch die Zerstörung von Gewebe, kommt es während dieser Phase vermehrt zu Blutungen im Gewebe. Kennzeichnend für diese Phase sind Rötungen, einhergehend mit Schwellungen und Schmerzen, bedingt durch die Reizung von freien Nervenenden, sowie die Freisetzung von Gewebereizstoffen (Seidenspinner, 2005, S. 22).

2. Die Proliferationsphase

Die zweite Phase ist die Proliferationsphase, welche 5- 21 Tage dauert. In dieser Phase bildet der Körper neue Bindegewebsstrukturen, um den Substanzverlust auszugleichen und die Heilung voranzutreiben. Die Verbesserung der Durchblutung, sowie die Bindegewebssynthese sind hier das Ziel.

3. Die Konsolidierungsphase

Die dritte Phase, die Konsolidierungsphase, wird nur von ein paar Autoren als eigenständige Phase der Wundheilung betrachtet (Currir & Nelson, 1992).

Sie beträgt einen zeitlichen Rahmen von 21 - 60 Tagen. Das neugebildete Bindegewebe wird in dieser Phase durch die strukturelle Anordnung der Fasern zugfester und ist somit auch belastbarer ist. Die qualitative Verbesserung der Gebestruktur, sowie die bestmögliche Narbenheilung sind in dieser Phase das Ziel (Maibaum et al., 2001, S. 3).

4. Die Remodellierungsphase

Die vierte und letzte Phase der Wundheilung ist die Remodellisierungsphase oder Reifungsphase, welche bis zu einem Jahr dauern kann. Hier passt sich das regenerierte Bindegewebe, den individuellen physischen Belastungen des Körpers an (Fialka-Moser, 2013, S. 311).

Tabelle 2 Wundheilungsphasen einzelner Gewebe (modifiziert nach Thomas & Busse, 2007, S. 7)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.5.3 Das aktive und passive Bewegungssystem

Der Bewegungsapparat des Menschen, auch Bewegungssystem genannt, unterscheidet sich in zwei große Komplexe: den aktiven und den passiven Teil (List, 2008, S. 110).

Generell werden dem Bewegungsapparat nach Donskoi (1975, S. 32) folgende Eigenschaften und Funktionen zugeschrieben: Energieursprung, Mechanismus der Kräfteübertragung, Bewegungsobjekt und Steuerungssystem.

Die Bestandteile des passiven Teils sind Knochen, Knorpelgewebe, Sehnen und Bänder, welche die Aufgabe der Stütz-, Bewegungs-, und Kraftübertragung haben. Etwas mehr im Detail betrachtet, kann man sagen, dass diese Bausteine dafür zuständig sind, die inneren Organe des Körpers zu stützen, die Weichteile zu schützen und den Körpers in seinen generellen Bewegungsabläufen zu stabilisieren (Wick, 2005).

Das aktive Bewegungssystem umfasst die gesamte Skelettmuskulatur. Diese haben die Aufgabe der Bewegungs-, Stütz und Schutzfunktion. Zu dem aktiven Teil zählen die Sehnen mit der Funktion der Kraftübertragung von Skelettmuskulatur auf Bänder und den Hilfseinrichtungen der Skelettmuskulatur (Sehnenscheiden, Schleimbeutel und Sesambein). Letzteres hat die Funktion der Reibungsverminderung und Hebelvergrößerung bei Kraftübertragung (List, 2008, S. 112).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 3: Tabelle der wichtigsten Teilsysteme des Bewegungsapparates mit deren Funktionen und mechanischen Eigenschaften (modifiziert nach Wick, 2005, S. 73)

3.5.4 Trainingstherapeutische Maßnahmen während der Wundheilung

Vorweg ist es wichtig zu betonen, dass alle Therapiemaßnahmen, lediglich als Empfehlung bzw. roter Faden dienen. Die Behandlung sollte immer befundabhängig stattfinden und von dem individuellen physischen, wie auch psychischen Wohlbefinden der Person abhängig gemacht werden.

Der Prozess der Wundheilung ist für den Trainer des rehabilitativen Trainings von großer Bedeutung, um ein sinnvolles und effektives Training durchführen zu können.

Die vierte Wundheilungsphase ist für das Training im kommerziellen Bereich die wichtigste, da die Person nach Abschluss der Anschlussheilbehandlung, in dieser Phase ein gesundheitsorientiertes Fitnessstudio aufsucht.

Generell ist zu sagen, dass die Phasen eins bis drei der Wundheilung in der kommerziellen Rehabilitation nicht von Bedeutung sind, da die Person erst in der vierten Phase, nach Abschluss der Anschlussheilbehandlung, ein Gesundheitsstudio aufsucht, um dort zu trainieren. Dennoch ist es wichtig, dass der Trainer über ein Grundlagenwissen aller vier Phasen verfügt, um ein besseres Gesamtbild der vorangegangenen, mit dem Arzt durchgeführten Bewegungsprozesse, zu bekommen.

Das oberste Ziel in der Entzündungsphase ist die Verminderung der entstandenen Entzündung. Bekannte Ersthilfe-Maßnahmen sind in der Regel das deutsche „PECH-Schema“ (Pause, Eis, Kompression und Hochlagerung) und das englische „PRICEM-Schema“ (Protection, relative Rest, Ice, Compression, Elevation, Medication and Modalities) (Fialka-Moser, 2013, S. 311). Die Gewährleistung eines möglichst rasanten Ablaufs der entzündlichen Reaktion, ist in dieser Phase von höchster Wichtigkeit. In dieser Phase steht die Entlastung im Vordergrund und es darf keine aktive Belastung sattfinden, sofern die Verletzung nicht absolut schmerzfrei ist (Seidenspinner, 2005, S. 22).

Das Gewebe sollte in der zweiten Phase der Wundheilung nur wenig belastet werden, da die Festigkeit des Gewebes noch nicht stark genug ausgeprägt ist. Trotzdem können, unter Berücksichtigung des Grades der Verletzung, des Schmerzempfindens sowie des Fortschreitens der Heilung, schon dosierte Belastungen zur sanften Bewegungstherapie, wie Mobilisation, leichtes Dehnen oder propriozeptives Training, eingeleitet werden. Die Bewegungen sollten unterhalb der Schmerzgrenze stattfinden. Elementar ist die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt (Fialka-Moser, 2013, S. 311).

Etwas kritischer betrachtet es Van de Berg (1999), welcher Rehabilitationsmaßnahmen in dieser Phase als eher kontraproduktiv bezeichnet, da es schnell zu einer Überforderung der Wunde kommen kann.

Zur Verbesserung der Durchblutung sollte man nach Seidenspinner (2005), den verletzten Bereich 30-40 Sekunden lang mit Eis einreiben, „um eine reaktive Hyperämie zu erreichen“ (ausgenommen bei Ödemen).

Therapeutische Maßnahmen in der Konsolidierungsphase empfehlen eine sukzessive Belastungssteigerung im schmerzfreien Bereich (Maibaum et al., 2001, S. 3). Stärker belastende Übungsformen, wie zum Beispiel Krafttraining, können unter Berücksichtigung der Belastbarkeit erfolgen. Um das Gewebe langsam wieder auf seine ursprüngliche Belastung vorzubereiten sind resistive und exzentrische Trainingsformen sinnvoll (Seidenspinner, 2005, S. 23).

Die letzte Phase der Wundheilung hat das therapeutische Ziel, mit sportspezifischem Training, die volle Belastbarkeit der betroffenen Struktur wiederzuerlangen (Fialka-Moser, 2013, S. 311).

3.5.5 Bedeutung der vierten Wundheilungsphase für das rehabilitative Training im kommerziellen Bereich

Der Trainer sollte grundsätzlich wissen, welche Gewebestrukturen beschädigt sind, um falsche Belastungsreize zu vermeiden und somit eventuell neue Traumen zu verursachen, welche zu langfristigen Schädigungen des Gewebes führen können.

Es ist wichtig, dem Patienten zu vermitteln, dass in dieser Phase mit Abklingen des Schmerzsymptomes, die Regeneration noch nicht abgeschlossen ist, um wieder auf dem persönlichen Höchstniveau zu trainieren.

Je nachdem, welcher Gewebetyp beschädigt ist, kann erst nach 300- 500 Tagen die volle Belastbarkeit wiedererlangt werden (siehe Tab. 3). Auch wenn die medizinische Anschlussheilbehandlung abgeschlossen ist, so bedarf es weiterhin eines regelmäßigen und sukzessiven Trainings, um die funktionelle Adaption zu erreichen. Folglich muss das Ausmaß der Erkrankung, der Operationsverlauf, sowie die allgemeinen medizinischen und physischen Voraussetzungen bei jedem Patienten individuell berücksichtigt werden (Thomas & Busse, 2002).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 4: Erneuerungszeiten verschiedener Gewebetypen (nach Freese, 2001, S. 39)

3.6 Hintergründe zu unspezifischen Rückenschmerzen

3.6.1 Definition: Unspezifischer Rückenschmerz

Laut Bundesärztekammer werden Rückenschmerzen als nichtspezifisch bzw. nicht klassifiziert bezeichnet, welche keine nachweisbare Ursache wie Fraktur, Infektion, Tumor, Osteoporose, Bandscheibenvorfall besitzen (Bundesärztekammer et al, 2016).

Der Rückenschmerz wird häufig als Muskelverspannung bzw. Muskelsteife im Bereich des Rückens mit- oder ohne Ausstrahlung des Schmerzes, wahrgenommen (Koes et al. 2006). Man unterscheidet drei verschiedene Bereiche, in welchen der unspezifische Schmerz lokalisierbar ist. Den Bereich der Lendenwirbelsäule, häufig als Kreuzschmerz bezeichnet, den Brustwirbelbereich und den Nackenbereich. Erstes und letzteres sind die am häufigsten verbreiteten Schmerzen (Banzer, 2017, S. 276).

3.6.2 Epidemiologie

In Deutschland gelten Rückenschmerzen und Wirbelsäulenerkrankungen über alle Altersklassen hinweg, zu einem der häufigsten Krankheitsbilder, mit einer immensen Chronifizierungsrate. Rückenschmerzen sind ein landesweit verbreitetes Problem, welches mittlerweile eine erhebliche Bedeutung in epidemiologischer, medizinischer und gesundheitsökonomischer Bedeutung hat (Raspe, 2012).

Laut einer repräsentativen Telefonumfrage des Robert-Koch Institutes aus dem Jahre 2009 zur Darstellung der Prävalenz von Rückenschmerzen hat sich herausgestellt, dass etwa ein Viertel der Frauen und ein Sechstel der Männer in den letzten 12 Monaten (fast täglich in einem Zeitraum von drei Monaten) unter chronischen Rückenschmerzen litt (Robert Koch Institut [RKI], 2011), wobei Frauen aller Altersgruppen tendenziell öfters über Rückenschmerzen klagen als Männer (RKI, 2012).

Die Stichtagprävalenz einer Rückenschmerzstudie besagt, dass die Rückenschmerzen zum heutigen Zeitpunkt zwischen 32% und 49% in Deutschland liegen und die Lebenszeitprävalenz zwischen 74% und 85%., wobei sich der Unterschied zwischen Frauen und Männern als eher gering darstellt (Schmidt, Raspe & Pfingsten, 2007). Deutlich ist allerdings, dass die Prävalenz chronischer Rückenschmerzen mit dem Alter kontinuierlich ansteigt (RKI, 2012).

Nennenswert ist ebenfalls der Zusammenhang von Rückenschmerzen und dem Sozial-status der deutschen Bevölkerung. So berichten „Personen mit niedrigem Sozialstatus, (gemessen an Bildung, Beruf und Einkommen) im Vergleich zu Personen mit hohem Status, sehr viel häufiger von Rückenschmerzen allgemein und schweren Rücken-schmerzen insbesondere“ (Raspe, 2012, S.11).

3.6.3 Ursachen und Risikofaktoren

Laut Techniker Krankenkasse (2017) ist eine eindeutige anatomische Quelle als Ursache des Rückenleidens bei 85% der Pateinten nicht zu identifizieren. Jedoch kann man zwischen spezifischen Rückenschmerzen, entstehend durch einen bestimmten somatischen Auslöser, wie einen Bandscheibenvorfall, eine Verletzung oder Entzündung, und unspezifischen Rückenschmerzen, welche sich nicht auf einen körperlichen Auslöser beziehen, unterscheiden.

Zu den häufigsten Risikofaktoren der Rückenbeschwerden laut Techniker Krankenkasse zählen: Langzeitsitzen, Bewegungsmangel, Übergewicht, ansteigendes Alter zwischen 35 und 50 Jahren, Fehlbelastungen und einseitige Belastungen, genetische Dispositionen sowie falsche Ernährung, nur um Einige zu nennen. Auch die AOK-Gesundheitskasse (2018) benennt vor allem zu wenig Bewegung, welches die Muskulatur schwächer werden lässt und somit das Risiko für einen Bandscheibenvorfall erhöht, sowie viel Stress zu den häufigsten Auslösern für Rückenleiden.

Des Weiteren stehen arbeitsbezogenen, psychosozialen Bedingungen, wie die niedrige Arbeitsplatzzufriedenheit ebenfalls als mögliche Auslöser für Rückenschmerzen im Zusammenhang (Raspe, 2012, S.10 - 11).

3.6.4 Auswirkungen der Krankheitslast

Laut Raspe (2012) sind eine erhöhte Arbeitsunfähigkeit, Frühberentung bis hin zur teil-weisen oder vollen Erwerbsminderung die Folgen von Rückenschmerzen.

Allein der Anteil der Rentenneuzugänge durch Rückenleiden betrug im Jahr 2010, 8% der 181.000 Neuzugänge, welcher eine verminderte Erwerbstätigkeit zur Ursache hatte (2012, S. 16).

Dies macht Rückenleiden zu einem sehr kostenintensiven Problem in Deutschland, da es enorme gesamtwirtschaftliche Ausgaben, durch vermehrte Inanspruchnahme des medizinischen Gesundheits- und Rentensystems, verursacht.

Somit beliefen sich die Krankheitskosten für Rückenleiden allgemein im Jahre 2008 auf geschätzte neun Milliarden Euro (Frauen, 5,1 Milliarden Euro, Männer 4,0 Milliarden Euro) wovon für nicht-spezifische Rückenschmerzen 3,6 Milliarden Euro (Frauen: 2,1 Mrd. Euro, Männer: 1,5 Mrd. Euro) ausgegeben wurden (Raspe, 2012, S. 15). Dies bedeutet, dass ein einzelner Rückenschmerzpatient Kosten in Höhe von 1.322 Euro verursachte (Wenig, Schmidt, Kohlmann & Schweinkert, 2009).

Ebenfalls erwähnenswert ist die Zahl der verlorenen gegangenen Erwerbstätigkeitsjahre aufgrund von nicht spezifischen Rückenschmerzen. 135.000 Jahre waren es im Jahre 2008; Frauen 52.000 Jahre und Männer 83.000 Jahre (Statistisches Bundesamt, 2011). Ähnlich verhält es sich einige Jahre später - 2013 nahmen alle Muskel-Skelett-Erkrankungen 22,7 Mrd. € der Bruttowertschöpfung in Anspruch, wobei die Ausgaben für Rückenschmerzen leicht stiegen und 9,5 Mrd. € der Ausgaben in Anspruch nahmen (Knieps & Pfaff, 2015).

Im Jahre 2010 wertete die AOK, Rückenschmerzen auf Platz 1 der Erkrankungen mit den längsten Arbeitsunfähigkeitszeiten mit 14,5 Millionen Arbeitsunfähigkeitstagen (AU-Tage) der AOK-Pflichtmitglieder (ohne Rentner) aus (Wissenschaftliches Institut der AOK, 2011). 2016 hielten Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems weiterhin einen großen Anteil von 22,2 Prozent des Krankenstandes, wobei Rückenerkrankungen den größten Teilkomplex abdeckten (dicht gefolgt von psychischen Erkrankungen). Bezogen auf die AU-Tage bedeutet dies, dass 315,9 AU-Tage pro 100 Versicherte (2015 waren es 325,9 AU-Tage pro 100 Versicherte) vermerkt wurden und somit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken sind (Marschall, Hildebrandt, Sydow & Nolting, 2017, S. 30). Männer halten, statistisch gesehen, einen größeren Prozentanteil der AU-Tage bezogen auf Muskelskelett-Erkrankungen. Mit 24,3 Prozent liegen sie vor den Frauen, welche einen Prozentanteil von 20,0 Prozent abdecken (Marschall, Hildebrandt, Sydow & Nolting, 2017,S. 24). Näher betrachtet, haben Männer statistisch gesehen mehr Fehltage als Frauen (335 zu 315 AU-Tage je 100 Versicherte), wenn es sich um Muskel-Skelett –Erkrankungen handelt (2017, S. 61).

3.6.5 Bewegungstherapie als nicht-medikamentöse Maßnahme

Laut der nationalen Versorgungsleitlinie unterscheidet man medikamentöse und nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Behandlung des nicht-spezifischen Rückenschmerzes (Bundesärztekammer et al., 2016, S. 29).

Zu den bekanntesten, nicht-medikamentösen Therapien zählen zum Beispiel: Akupunktur, Ergotherapie, Entspannungsverfahren, Lasertherapie oder Massagen.

Bei der Behandlung, zu welchen auch die Bewegungstherapie zählt, steht vor allem die Förderung der körperlichen Aktivität im Vordergrund, um Beschwerden zu lindern.

Die Empfehlung, gemäß Bundesärztekammer für Bewegung und Bewegungstherapie lautet: „Bewegungstherapie kombiniert mit edukativen Maßnahmen nach verhaltenstherapeutischen Prinzipien, kann zur Behandlung akuter nicht-spezifischer Kreuzschmerzen bei unzureichendem Heilungsverlauf und Einschränkungen der körperlichen Funktionsfähigkeit zur Unterstützung der körperlichen Aktivität angewendet werden“ (2016, S. 39). Der edukative Teil bezieht sich hier auf die Psyche des Betroffen, genaugenommen auf das Angst-Vermeidungs-Verhalten. In einer aktuellen Studie konnte nachweislich eine Verbesserung der Chronifizierung des Schmerzes, in Verbindung mit einer aktiven Veränderung des Angst-Vermeidungs-Verhaltens, festgellt werden können (Wertli, Rasmussen-Barr, Held, 2014). Als Unterpunkt der Bewegungstherapie zählt man den Rehabilitationssport. So heißt es in der Empfehlung für Rehabilitationsort „Patienten mit subakuten und chronischen nicht-spezifischen Kreuzschmerzen, sollten unter folgenden Bedingungen die Teilnahme an einer Rehabilitationssport- bzw. Funktionstrainingsgruppe empfohlen werden: anhaltende alltagsrelevante Aktivitätseinschränkungen oder Gefährdung der beruflichen Wiedereingliederung.“ Kraft, Koordination, Ausdauer und Flexibilität sollen, zum Teil auch spielerisch, trainiert werden. Gleichzeitig liegt der Fokus auf der Stärkung des Selbstbewusstseins, der Selbsthilfe und der Motivation zu Aktivität (Bundesärztekammer et al. 2016, S. 40).

Die Bewegungstherapie hat nachweislich, im Vergleich zur medizinischen Versorgung und passiven Therapiemaßnahmen, Erfolge in den Bereichen der Schmerzreduktion sowie Funktionsfähigkeit erzielen können (Hayden, van Tulder, Malmivaara, 2005). Dabei hängt es individuell von dem Betroffenen ab, welche Bewegungsform (Pilates, Yoga, Wirbelsäulengymnastik, Wassergymnastik u.v.m.) er präferiert, da nachweislich keine bestimmte Bewegungstherapie pauschal auf jeden Betroffenen einsetzbar ist (Yuan, Q., Guo, T., Liu L, 2015).

3.7 Akut-traumatisch und chronisch-degenerative orthopädische Probleme

In der Sportmedizin werden die Krankheitsbilder in zwei Übergruppen eingeordnet. Zum einen, die akut-traumatischen und zum anderen die chronisch-degenerativen Krankheitsbilder.

3.7.1 Definition und Merkmale der akut-traumatische orthopädischen Probleme

Akut-traumatische Krankheitsbilder werden in der Orthopädie als Verletzungen des aktiven und passiven Bewegungssystems, bzw. des Stütz- und Bewegungsapparates bezeichnet und können Rupturen des Spring,- Knie- oder Schultergelenkes sein (Deutscher Verband für Physiotherapie e.V., 2018).

Die Ursache hat häufig ihren Ursprung in einem Unfall oder einer Sportverletzung. Wenn es dort zu einer Bänderzerrung oder einem Riss gekommen ist, verändert sich das Gewebe und die Zellen werden zerstört. Als Merkmal der akut-traumatisch orthopädischen Krankheitsbilder zählen die vier Wundheilungsphasen (vgl. 3.5.2.), welche „wie eine zeitliche Schablone auf den Genesungsverlauf“ aufgelegt werden können. Diese Phasen geben einen groben Überblick über den zeitlichen Ablauf der Reparationsvorgänge der akut-traumatischen Verletzungen (Maibaum et al., 2013, S. 2 - 4). Elementar ist es jedoch, trotz des sequenziellen, zeitlichen Rasters, den individuellen Regenerationsverlauf eines jeden Patienten zu berücksichtigen und den rehabilitativen Trainingsprozess auf ihn abzustimmen.

3.7.2 Definition der chronisch-degenerativen orthopädischen Probleme

Pannewitz (1970) bezeichnet die Degeneration als „Umwandlung von Gewebs- und Organelementen in Gebilde von geringerer Leistungsfähigkeit, eingeengter und abgewandelter Funktion und verändertem Erscheinungsbild.“ Dabei handelt es sich „um chronisch ablaufende, in jedem Fall irreversible Prozesse, mit im ganzen fortschreitender Tendenz.“ Im Wesentlichen hängen die degenerativen Erkrankungen mit dem physiologischen Alterungsprozess des menschlichen Körpers zusammen. Körperliche Überbelastungen oder Verletzungen können das Fortschreiten der degenerativen Veränderungen negativ beeinflussen (Dörfler et al., 2015,S. 129).

Beispiele für chronisch–degenerative Verletzungen sind: Bandscheibenprotrusion- oder prolaps, Impingement-Syndrom an der Schulter, Tennis- oder Golfellenbogen am Handgelenk oder verschiedene Arthrosearten.

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Ende der Leseprobe aus 74 Seiten

Details

Titel
Gesundheit im ländlichen Raum. Integration eines rehabilitativen Betreuungskonzeptes in ein Gesundheitsstudio
Hochschule
Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH
Note
1,7
Jahr
2018
Seiten
74
Katalognummer
V498167
ISBN (eBook)
9783346026064
ISBN (Buch)
9783346026071
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rehabilitation, Wundheilungsphasen, Heilmittelkatalog, akut-traumatisch, chronisch-degenerativ, Rückenschmerzen, unspezifisch, Risiken, Kontraindikatoren, Marketing, Detailpalnung, Break-even
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Gesundheit im ländlichen Raum. Integration eines rehabilitativen Betreuungskonzeptes in ein Gesundheitsstudio, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/498167

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