Dividendenrenditen deutscher Aktien seit 1870


Bachelorarbeit, 2018

42 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1. Einleitung

2. Steuerreformen
2.1. Das Anrechnungsverfahren ab 1977
2.2. Das Halbeinkünfteverfahren ab 2001
2.3. Die Abgeltungsteuer ab 2009
2.4. Fazit

3. Dividendenrenditen
3.1. Fortsetzung der Datenreihe
3.2. Überblick
3.3. Die Entwicklung von 1870 bis 1950
3.4. Die Entwicklung von 1951 bis 1990
3.5. Die Entwicklung von 1991 bis heute
3.6. Prognose

4. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Dividendenrendite von 1870 bis Mitte 2018

Abbildung 2: Dividendenrendite von 1870 bis 1950

Abbildung 3: Dividendenrendite von 1951 bis 1990

Abbildung 4: Dividendenrendite und Aktienindex von 1951 bis 1965

Abbildung 5: Dividendenrendite und Aktienindex von 1983 bis 1990

Abbildung 6: Dividendenrendite von 1991 bis heute

Abbildung 7: Dividendenrendite und Aktienindex von 2012 bis heute

Abbildung 8: Dividendenrendite von 2012 bis heute mit Trendlinie

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beispielrechnung Anrechnungsverfahren

Tabelle 2: Beispielrechnung Halbeinkünfteverfahren

Tabelle 3: Beispielrechnung 1 Abgeltungsteuer

Tabelle 4: Beispielrechnung 2 Abgeltungsteuer

1. Einleitung

Laut einer aktuellen Studie ist die Zahl der Aktionäre in Deutschland im Jahr 2017 auf über 10 Millionen angewachsen, somit ist nahezu jede achte Person hierzulande im Besitz einer Aktie (Deutsches Aktieninstitut 2018). Dementsprechend hoch ist das mediale Interesse für den Aktienmarkt und dessen Entwicklung. Aktionäre sind dabei hauptsächlich an den Aktienkursen der Unternehmen interessiert, die sich in ihrem persönlichen Portfolio befinden. In Zeiten mit niedrigen oder gar keinen Zinsen auf Erspartes, investieren immer mehr Menschen in Aktien, um dennoch eine Rendite aus ihrem Kapital zu erwirtschaften. Dividendenrenditen sind eine plausible Möglichkeit, kontinuierlich Kapitalerträge zu generieren, trotz dieser Niedrigzinsperiode. Darum steigt besonders in der heutigen Zeit die Aufmerksamkeit für Dividenden. Bereits im Jahr 1994 hat es sich Gregor Gielen zum Auftrag gemacht, einen aussagekräftigen Aktienkursindex mit dem Ursprung im Jahr 1870 zu erstellen. Er beleuchtet dabei nicht nur den Verlauf der Aktienkurse, sondern bezieht sich auch auf die Dividendenrenditen und wie diese beeinflusst werden. Ziel dieser folgenden Arbeit ist es, die Datenbasis auf das heutige Niveau fortzuführen und dabei einen Fokus auf diese Dividendenrenditen zu legen. Besondere Einflussfaktoren sind Kriege, Weltwirtschaftskrisen, oder auch Steuerreformen. Auf die relevanten Steuerreformen wird direkt zu Beginn der Arbeit eingegangen, verschiedenste Auswirkungen auf die tatsächliche beim Aktionär ankommende Dividenden sind dabei zu verzeichnen. Auch wurden die Aktiengesellschaften temporär steuerlich entlastet, sollten sie erwirtschaftete Gewinne an ihre Aktionäre auszahlen. Im weiteren Verlauf wird die Entwicklung der Dividendenrendite beschrieben und versucht zu erklären. Es wird dargestellt, welche Risikofaktoren bei der Investition in Aktien vorhanden sind, aber auch welche Möglichkeiten und Chancen Dividenden bieten. Schlussendlich wird eine vorsichtige Prognose abgegeben, wie sich die Dividendenrendite in den folgenden Jahren entwickeln könnte, allerdings bleibt nicht unerwähnt, dass Prognosen in der Regel unsicher sind, und auch nicht vorhersehbare Dinge eintreten können.

2. Steuerreformen

Wie beinahe jede Einkunftsart in der Bundesrepublik Deutschland, müssen auch Kapitalerträge aus Dividendenausschüttungen besteuert werden. Dabei gab es in den vergangenen Jahrzehnten mehrere grundlegende Steuerreformen, die jeweils verschiedenste und deutliche Auswirkungen auf den Nettoertrag hatten. Bei einem Datensatz, der seinen Ursprung im Jahre 1870 hat (Gielen 1994, S. 2), wäre es logisch, alle Steuerreformen dieses Zeitraumes mit einzubeziehen. Dennoch wird in der folgenden Arbeit zum großen Teil darauf verzichtet, und es werden nur die Besteuerungsverfahren vorgestellt, die im Zeitraum von 1994 bis heute gelten oder gültig waren. 1994 wurde in diesem Fall gewählt, da die Arbeit von Gregor Gielen nur bis zu diesem Jahr reicht und ab dort die Daten vervollständigt wurden. Daher wird die erste große Steuerreform, die in dieser Arbeit präsentiert wird, das im Jahr 1977 eingeführte Anrechnungsverfahren sein. Dieses war revolutionär, denn „Bei Inlandssachverhalten wurde eine Doppelbelastung durch Anrechnung bei Anteilseigner gänzlich vermieden und dieser nach seiner individuellen Leistungsfähigkeit besteuert […]“ (Desens op. 2004, S. 65). Dadurch erfuhr der Anleger eine Steuergutschrift, weshalb auch Gregor Gielen seine Datenreihe seit 1977 auf die Bruttodividende bezieht, in den Jahren vor 1977 hingegen wurde die Bardividende als Datengrundlage gewählt (Gielen 1994, S. 64). Diese Steuerreform ist der Grund, warum die Monatswerte im Anhang eine neue Spalte mit dem Inhalt der netto-Dividendenrendite bekommen haben.

Mit Beschluss des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000 wurde das Anrechnungsverfahren vom Halbeinkünfteverfahren abgelöst. Diese Steuerreform schien elementar und unabdingbar, um die Besteuerung zu vereinfachen und greifbarer für den Aktionär zu machen. Allerdings wurden weitere Beschlüsse der damals noch existenten Europäischen Gemeinschaft diesem Bestreben zum Verhängnis, es wurde insgesamt eher komplizierter und schwieriger zu durchschauen (Köllen et al. 2016, S. 409). Vorab grob zusammengefasst, war die Intention des Steuersenkungsgesetzes, eine Doppelbesteuerung hinsichtlich der Dividendenauszahlung zu vermeiden. Hierbei wurde nun ein homogener Körperschaftsteuersatz festgelegt, sowie die Hälfte der Dividende steuerfrei für den Aktionär (Wäckerlin 2006, S. 118–122). Durch diese beiden Maßnahmen sollte eine gewisse Gerechtigkeit für die Anteilseigner hinsichtlich der Besteuerung der Kapitalerträge durchgesetzt werden.

Die letzte und aktuellste in dieser Arbeit zu behandelnden Steuerreform ist aus dem Jahre 2009 die Einführung der Abgeltungsteuer, oder auch Kapitalertragsteuer, in ihrer uns heute bekannten Form. Wiederum soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfacht werden und für den Anleger besser zu durchschauen sein. Dabei werden vom Kreditinstitut direkt 25% der Dividendenzahlung an die Finanzverwaltung abgeführt, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer kommen hinzu (Schlotter und Jansen 2009, S. 3). Ein Werbungskostenabzug ist im Vergleich zu früheren Steuerreformen nicht mehr vorgesehen, allerdings ist der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 € eingeführt worden, womit diese Kosten gedeckt sein sollen. Kapitalerträge bis 801 € sind somit steuerfrei (Ashauer-Moll und Schwerdtner 2015, S. 81–84).

Diese drei Steuerreformen werden im Folgenden noch genauer beleuchtet, wobei primär ein Bezug zur finalen Dividendenrendite für den jeweiligen Aktionär hergestellt wird.

2.1. Das Anrechnungsverfahren ab 1977

Das Anrechnungsverfahren, 1977 eingeführt, ist die letzte Steuerreform, auf die Gregor Gielen in seiner Dissertation eingehen konnte. Wenn auch dieser das Anrechnungsverfahren nur in wenigen Zeilen erwähnte, sollte eine im Folgenden ausführlichere Erklärung dazu beitragen, die Bedeutung der Dividendenrenditen besser zu verstehen und anschließend bewerten zu können.

Vor 1977 unterlagen Dividenden einer Doppelbesteuerung, in der zuerst die Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer abführen mussten, und anschließend für den Anteilseigner zusätzlich auf diese Dividendenzahlung Einkommensteuer fällig wurde (Tipke et al. 2002, S. 440). Das Anrechnungsverfahren sorgte somit für mehr Gerechtigkeit und im Endeffekt für mehr Ertrag bei Anteilseigner selber, denn „Ausgeschütteter Gewinn wurde hingegen letztlich nur beim Anteilseigner (Ausschüttungsempfänger) mit Einkommensteuer nach dem für ihn geltenden Steuersatz belastet. Damit war die Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer beseitigt.“ (Tipke et al. 2002, S. 441). Die Dividende unterlag beim Aktionär nun also dem individuellen Einkommensteuersatz. Praktisch wurden Dividendenzahlungen zunächst mit 30% Körperschaftsteuer belastet und an den Anteilseigner ausgezahlt, in der Theorie spielte für diesen die bereits abgeführte allerdings keine Rolle. Angenommen der Anteilseigner hatte einen individuellen Einkommensteuersatz von 45%, so musste er 45% der Dividende an die Finanzverwaltung abführen. Durch die vorherige Besteuerung von 30%, ist nun aber nur noch 15% der Dividende fällig. Besitzt der Dividendenempfänger einen individuellen Steuersatz von 20%, so bekommt er 10% der tatsächlichen Dividende erstattet. Im Hintergrund wurde somit die Körperschaftsteuer erstattet und gleichzeitig Einkommensteuer abgeführt, nur wurden diese aufeinander angerechnet (Köllen et al. 2016, S. 323–324). Nachfolgend die zwei erwähnten Beispiele unterschiedlicher Einkommensteuersätze veranschaulicht,

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Beispielrechnung Anrechnungsverfahren

(Tipke et al. 2002, S. 441). Im Vergleich zu tatsächlich ausgeschütteten Gewinnen, wurde für einbehaltene Gewinne eine höhere Körperschaftsteuer fällig, dieser Satz war 1977 noch bei 56%, allerdings wurde dieser schrittweise gesenkt, sodass er bei der Abschaffung des Anrechungsverfahrens 2000 nur noch bei 40% lag. Für den Fall, dass diese Gewinne als Gewinnrücklage erst in den folgenden Jahren an die Aktionäre ausgezahlt werden, erhält die Körperschaft dabei eine Steuererstattung bis zur Höhe des Steuersatzes von 30%, der bei einer sofortigen Auszahlung fällig geworden wäre. Anschließend ist die Schrittfolge dieselbe wie bereits erwähnt. Um nachvollziehen zu können, welche einbehaltenen Gewinne in welcher Höhe wie besteuert wurden, waren die Körperschaften verpflichtet, Jahr für Jahr eine Statistik darüber zu führen (Tipke et al. 2002, S. 441–442). Folglich war Steuergleichweit für alle Anteilseigner gewährleistet.

Kritisch zu sehen ist das Anrechnungsverfahren unter der Tatsache, dass die Doppelbesteuerung nur für inländische Anteilseigner gilt. Versteuerten die Anteilseigner ihre Dividendenerträge nicht im deutschen Inland, so „[…] war die Ausschüttungsbelastung von 30 v. H.1 endgültig.“ (Tipke et al. 2002, S. 442). Eine ungleiche Behandlung von inländischen Anteilseignern, die praktisch von der Körperschaftsteuer befreit waren, und ausländischen Anteilseignern, für die die Körperschaftsteuer für Dividendenzahlung in Höhe von 30% endgültig war, entsprach nicht der damals gültigen Rechtsprechung des Vertrages der Europäischen Gemeinschaft. Speziell Artikel 294 EG2 untersagt die ungleiche Behandlung von Anteilseignern verschiedener Mitgliedsstaaten, Artikel 56 EG beinhaltet die Kapitalverkehrsfreiheit zwischen den Mitgliedsstaaten (Desens op. 2004, S. 81–83). Mit dem Anrechnungsverfahren in dieser Form war die Konformität mit Europarecht nicht mehr gegeben, sodass dies als einer der primären Faktoren angesehen werden kann, warum 2001 das Halbeinkünfteverfahren eingeführt wurde.

2.2. Das Halbeinkünfteverfahren ab 2001

Durch die zuvor angeführten Gründe war das Anrechnungsverfahren im Zuge der Zeit von stetig wachsender Internationalisierung nicht mehr tragfähig für Deutschland. Als Vorreiter und wichtige Stütze der heutigen Europäischen Union muss auch die Bundesrepublik Deutschland eine dem Europarecht konforme Gesetzgebung schaffen, was mit dem Halbeinkünfteverfahren durchgesetzt werden sollte. In der Dissertation von Gregor Gielen war dieses Verfahren, logischerweise, noch nicht dargestellt, weshalb diesem nun Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Das Halbeinkünfteverfahren bekam vom Gesetzgeber selber eine gewisse Aufgabe zugeteilt, denn das Anrechnungsverfahren wurde als „[…] (a) zu kompliziert, (b) mißbrauchsanfällig und (c) nicht „europatauglich“.“ (Tipke et al. 2002, S. 444) eingestuft. Diesem „Missstand“ galt es entgegenzuwirken. Ob es wirklich ein Missstand war, wird wohl nie exakt geklärt werden können, doch sorgte auch das Halbeinkünfteverfahren nicht für die erhoffte positive Entwicklung. Zwar galt das Anrechnungsverfahren als kompliziert, aber durch seine stringenten Vorgaben waren Rechtsstreitigkeiten eine Seltenheit. Es war teilweise nicht sehr leicht zu durchschauen, doch gab es im Detail kaum Widersprüche. Im Vergleich dazu war das Halbeinkünfteverfahren vermeintlich simpler und verständlicher gehalten, doch warf es einige Fragen auf, die nicht selten zu Rechtsstreitigkeiten führten (Tipke et al. 2002, S. 444). Folglich kann das Argument der Vereinfachung für eine Änderung zum Halbeinkünfteverfahren nicht als allgemein gültig und plausibel aufgefasst werden. Ebenfalls ist das Argument der Missbrauchsanfälligkeit vorsichtig zu betrachten, denn, wenn es überhaupt Versuche gab, wurde Missbrauch hauptsächlich von einer Minimalzahl ausländischer Anteilseignern praktiziert. Die Intention war, von der Vollanrechnung der Körperschaftsteuer zu profitieren, ebenso wie es inländische Aktionäre tun konnten (Tipke et al. 2002, S. 444). Tipke et al. ergänzen dabei, dass ein möglicher Ansatzpunkt zur Bekämpfung dieser Vergehen eine Öffnung der Barrieren für ausländische Anteilseigner hätte sein können. Das letzte Argument der fehlenden Europatauglichkeit wurde bereits in Kapitel 2.1. beleuchtet und dürfte der Ausschlaggeber für den Systemwechsel sein.

[...]


1 v. H. bedeutet „vom Hundert“ und entspricht Prozent (Trübestein und Pruegel 2013, S. 49)

2 Vertrag der Europäischen Gemeinschaft

Ende der Leseprobe aus 42 Seiten

Details

Titel
Dividendenrenditen deutscher Aktien seit 1870
Hochschule
Universität Kassel
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
42
Katalognummer
V497943
ISBN (eBook)
9783346018670
ISBN (Buch)
9783346018687
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Dividende, Wirtschaft, Aktien, Rendite, Geschichte, Wirtschaftswissenschaften, Universität Kassel, Steuern, Entwicklung, Prognose
Arbeit zitieren
Max Flöter (Autor:in), 2018, Dividendenrenditen deutscher Aktien seit 1870, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/497943

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