Das deutsche und US-amerikanische Mediensystem im Vergleich. Regulierung, Organisation, Bedeutung


Hausarbeit, 2017

29 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Herleitung des Begriffs „Mediensystem“
2.1 System
2.2 Medien
2.3 Mediensystem

3. Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland
3.1 Gesetzliche Verankerung
3.2 Die Mediensektoren im Überblick
3.2.1 Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
3.2.2 Print
3.2.3 Online
3.3 Die Organisationsform der Presse

4. Das Mediensystem der Vereinigten Staaten von Amerika
4.1 Gesetzliche Verankerung
4.2 Die Mediensektoren im Überblick
4.3 Die Organisationsform der Presse
4.4 Medienunternehmen in den USA

5. Zusammenfassende Gegenüberstellung

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Die Mediensektoren im Überblick

Abbildung 2: Quellen der Informationsbeschaffung von 2013 bis 2016

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Medienunternehmen in den USA (Print, Fernsehen, Hörfunk)

Tabelle 2: Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale des deutschen und US-amerikanischen Mediensystems

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland gehören zweifellos zu den einflussreichsten Ländern der Welt. Eine weitere Gemeinsamkeit ist die kontroverse Situation der Medien – allerdings aus verschiedenen Perspektiven. Während in Deutschland seit Anfang 2015 die Begriffe „Lügenpresse“ oder „Fakenews“ an der Tages-ordnung sind und von Teilen der Bevölkerung ausgehen[1], bezeichnet der jüngst eingeführte US-amerikanische Präsident Donald Trump die US-amerikanische Presse als „sehr, sehr verlogen“ und spricht von einem „Krieg gegen die Medien“.[2]

Nicht nur deshalb bietet sich die Betrachtung und der Vergleich des US-amerikanischen sowie des deutschen Mediensystems an und ist hochgradig spannend. Aus diesem Grund widmet sich die vorliegende Hausarbeit dieser Thematik und hat das Ziel, die wesentlichen Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten beider Mediensysteme herauszustellen.

Obwohl sich in der Medien- und Kommunikationswissenschaft der Begriff „Medien-system“ etabliert hat, wird dieser Terminus im ersten Kapitel definiert. Im folgenden Kapitel wird das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland thematisiert. Die rechtliche Verankerung, die zugehörigen Mediensektoren sowie die Organisation der Presse sind Bestandteile der Analyse. Gleiches erfolgt für das Mediensystem der Vereinigten Staaten von Amerika in Kapitel vier. Zusätzlich beinhaltet dieses Kapitel eine Aufführung großer US-amerikanischer Medienunternehmen aus den Bereichen Print, Fernsehen und Hörfunk. Ein zusammenfassender Vergleich der beiden Mediensysteme anhand festgelegter Kriterien erfolgt im fünften Kapitel, bevor schlussendlich ein Fazit bzgl. der Gegenüberstellung beider Nationen gezogen wird.

2. Herleitung des Begriffs „Mediensystem“

Bevor im Hauptteil das deutsche und das US-amerikanische Mediensystem gegenübergestellt werden, ist eine Definition des Terminus „Mediensystem“, und damit einhergehend der Begriffskomponenten „Medien“ und „Systeme“, notwendig, um ein einheitliches Verständnis für die Thematik zu schaffen.

2.1 System

Der Begriff „System“ hat einen griechisch-lateinischen Ursprung und bedeutet übersetzt „Zusammenstellung“. Somit lässt sich ein System als ein aus grundlegenden Einzel-elementen zusammengestelltes Ganzes beschreiben, bei dem die Einzelelemente in bestimmten Beziehungen miteinander stehen.[3]

Für die Erläuterung des Systembegriffs im Kontext der Mediensysteme ist die Systemtheorie heranzuziehen. Diese geht auf Ludwig von Bertalanaffy zurück und betrachtet die Wirkungsweise des Zusammenhangs einzelner Systeme samt ihrer Eigenlogik, mit der sie auf Umweltveränderungen reagieren sowie die kausalen Zusammenhänge in den Wirkungsbeziehungen und ihre Abhängigkeiten. Ein bekannter Vertreter der Systemtheorie ist Niklas Luhmann, der seinen Fokus insbesondere darauf legte, welche Funktion die Bildung von Systemen hat. Er versteht Systeme als spezialisierte, soziale Einheiten, die sich für die Lösung bestimmter Aufgaben herausgebildet haben und Lösungen für gesellschaftliche Probleme bereitstellen.[4]

Die Systemtheorie bietet demzufolge nützliche Hinweise für die Definition von Mediensystemen. Der Systembegriff kann hier als ein pragmatischer, der an die Systemtheorie angelehnt ist, jedoch nicht mit allen Bestandteilen oder Definitionen übereinstimmt, beschrieben werden. Die wesentlichen Eigenschaften hinsichtlich Struktur und Organisation, die ein System als einen Komplex von Organisationen definieren und damit als soziales Gebilde, werden übernommen.[5] Diese haben die relevanten Eigenschaften, dass sie raum-zeitlich verfestigte Interaktionsmuster sind, sowie empirisch analysiert werden können und fließende Grenzen zu ihrer Umwelt haben.[6]

2.2 Medien

Unter dem Medienbegriff werden alle gegenwärtigen und vergangenen Formen der Kommunikation verstanden.[7] Während diese Definition eher allgemeiner Natur ist, braucht es für die vorliegende Thematik einen mehrdimensionalen Medienbegriff, der verschiedene Situationen und Umstände miteinbezieht.

Vor diesem Hintergrund eignet sich die Definition von Ulrich Saxer, der Medien definiert als

- „technische Transportsysteme für bestimmte Zeichensysteme,
- Organisationen mit eigenen Zielen und Interessen,
- komplexe Gefüge von Strukturen,
- Erbringer von funktionalen und dysfunktionalen Leistungen für die Gesellschaft
- und soziale Institutionen, eingebunden in die Verhältnisse der Gesellschaft.“[8]

2.3 Mediensystem

Bei der Definition von Mediensystemen muss der systemische Zusammenhang von Medien in den Vordergrund gestellt werden, der für die öffentliche Kommunikation von Bedeutung ist.

Folglich können Medien selbst als organisierte Handlungssysteme aufgefasst werden, die in ihrer Gesamtheit ein Ganzes bilden, nämlich das Mediensystem. Der Begriff des Mediensystems verdeutlicht, dass Medien nicht nur technische Erzeugnisse sind, sondern soziale Organisationen, die vielfältig in ökonomische, politische, kulturelle und soziale Gegebenheiten eingebunden sind und auch auf diese einwirken. Als Konsequenz daraus stellen Mediensysteme soziale und politische Strukturen dar.

Unter Berücksichtigung der Systemtheorie sind Systeme als soziale Gebilde zu betrachten. Aus diesem Grund geht es bei der Analyse von Mediensystemen darum, zu untersuchen, welche Funktionen sie erfüllen und wie diese mittels ihrer diversen Bestandteile realisiert werden. Zusätzlich bedeutet die Betrachtung von Mediensystemen auch, die politischen, rechtlichen, ökonomischen sowie technologischen Aspekte in ihrem Zusammenwirken zu analysieren.[9]

3. Das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland

Das heutige Mediensystem der BRD ist das Produkt der historischen Entwicklungen des Landes und damit eng mit der politischen Geschichte verbunden.[10] Die verschiedenen Epochen stehen jeweils für eine mediale Ausrichtung. In der Weimarer Republik dominierten sowohl Printprodukte als auch Hörfunk den Medienmarkt, der freiheitlich strukturiert war. Dies änderte sich, als in den 1930er und 1940er Jahren die Nationalsozialisten das Land regierten. Sie nutzten die Medien vor allem als Propagandaorgan. Nach Kriegsende und einhergehend mit der Teilung Deutschlands, entwickelte sich das Mediensystem entsprechend der gesellschaftspolitischen Struktur. So waren die Medien in der DDR ein zentral gesteuertes Sprachrohr des Staates, während sich in der Bundes-republik eine dezentrale, staatsferne Struktur in Form von Anstalten des öffentlichen Rechts durchsetzte, forciert durch die Alliierten. Ergänzt wurde diese Struktur in den 1980er Jahren durch den privaten Rundfunk, wodurch das Duale Rundfunksystem entstand. Diese Co-Existenz von öffentlich-rechtlichen sowie privaten Rundfunkanstalten wurde mit dem Ende der DDR auch für die neuen Bundesländer übernommen und gilt bis dato. Insgesamt steht die deutsche Medienlandschaft heute für eine freie und freiheitliche Struktur innerhalb eines demokratischen Regierungssystems, die zusätzlich durch das Grundgesetz gestützt wird.[11]

3.1 Gesetzliche Verankerung

Am 8. Mai 1949 trat das deutsche Grundgesetz (GG) in Kraft, das katalogartig die jedermann zustehenden Grund- und Menschenrechte auflistet. Das GG ist die Verfassung der BRD und steht über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Es umfasst eine Präambel, die Grundrechte sowie einen organisatorischen Teil. Auch der Bereich der Medien und Kommunikation findet sich im GG wieder.[12] Die zentrale Norm ist der Artikel 5, der lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.[13]

In dieser Norm sind die sogenannten sieben Kommunikationsfreiheiten verfestigt: Die Freiheit der Meinungsäußerung, die Freiheit der Meinungsverbreitung, die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit, die Rundfunkfreiheit, die Filmfreiheit und die Freiheit von der Zensur.

Eine besondere Stellung hat die Pressefreiheit, die als das politisch stärkste Grundrecht gilt. Demzufolge fungieren die Medien als ein unentbehrliches Organ der Kontrolle und Kritik von Staat und Wirtschaft sowie als Motor und Medium der öffentlichen Meinung.[14] In diesem Zusammenhang kommt den Medien auch die sog. „Watchdog“-Funktion zu, da in erster Linie solche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die Machtmissbrauch von Funktionsträgern in der Gesellschaft verhindern sollen.[15]

Ferner garantiert die Meinungsfreiheit jedem deutschen Bürger, seine Meinung frei äußern zu dürfen. Die entscheidende Voraussetzung für dieses Grundrecht ist die Informationsfreiheit, da diese neben der Meinungsäußerungsfreiheit die wichtigste Bedingung für die Ausübung der politischen Mitwirkungsrechte der Gesellschaft ist.[16] Infolgedessen ist die übergeordnete Informationsfunktion der Medien zu nennen, die das Aufgreifen und Erklären von Themen politischer und gesellschaftlicher Bedeutung innehat.[17]

3.2 Die Mediensektoren im Überblick

Das deutsche Mediensystem zeichnet sich durch eine freiheitliche Struktur aus. Nichtsdestotrotz gliedert sich dieses in Gesetzmäßigkeiten und Regelungen eines demokratischen Staates ein. Die abgebildete Grafik zeigt, in welche Zuständigkeiten und Kompetenzbereiche die einzelnen Mediensektoren fallen.[18]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Die Mediensektoren im Überblick[19]

Aufgrund der Aufgabenstellung dieser Hausarbeit werden im Folgenden lediglich die Sektoren Fernsehen und Hörfunk (zusammengefasst als Rundfunk), Print sowie Online detailliert dargestellt.

3.2.1 Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)

Zum deutschen Rundfunk zählen die Sektoren Fernsehen und Hörfunk. Für beide Branchen existieren zum einen öffentlich-rechtliche und zum anderen privatwirtschaftliche Anbieter, woraus sich das sog. Duale Rundfunksystem formt. Jedoch ist die Möglichkeit, Rundfunk in privatrechtlicher Trägerschaft zu veranstalten, verfassungsrechtlich an die Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gebunden, der gemäß des fünften Rundfunkurteils von 1987 eine Bestands- und Entwicklungsgarantie genießt. Aus diesem Grund ist der Begriff „dual“ umstritten, da die beiden Säulen nicht als gleichgewichtig gefasst werden können. Auch die Funktionen, Organisationsweisen und Regulierungen sind unterschiedlich: Die Ansprüche an Programmvielfalt und -qualität sind für die privaten Anbieter geringer, die Regulierung der Werbung allerdings großzügiger.[20]

Wie die historische Betrachtung des deutschen Mediensystems bereits verdeutlicht, sind Fernsehen und Hörfunk „Ländersache“.[21] Die zugehörigen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden im Landesrundfunkgesetz (LRG) für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geregelt, während der private Rundfunk im Landesmediengesetz (LMG) festgelegt ist. Eine besondere Stellung kommt dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV) zu. Dieser stellt die Verbindung zwischen Bund und Ländern her. Der RStV enthält Regelungen für das duale System und bildet damit die Rechtsgrundlage für den privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zu den Inhalten zählen bspw. Programmgrundsätze, Werbe-regelungen und länderübergreifende Aufsichtsstrukturen sowie die Vorschriften für Telemedien. Im Bereich Fernsehen hat zusätzlich die EU eine Richtlinienkompetenz, da an dieser Stelle die „Richtlinie für Audiovisuelle Mediendienste“ greift.[22] Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Rundfunk in Deutschland föderalistisch organisiert ist. Hörfunk und Fernsehen sollen, wie alle Medien, staatsfrei bzw. staatsfern organisiert sein, damit sie ihrer öffentlichen Aufgabe als Medium und Faktor der Meinungsbildung gerecht werden können.[23]

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die Grundversorgung, die durch das BVG festgesetzt wurde, die wichtigste Funktion. Darunter versteht man, dass das Programmangebot die zentralen Bereiche Bildung, Kultur und Unterhaltung abdeckt und ebenso flächendeckend zugänglich ist. Zudem muss zwischen den sog. Landesrundfunkanstalten, wie z.B. WDR, RBB oder NDR, und den bundesweiten Vollprogrammen, also ZDF oder ARD, unterschieden werden.[24] Die Finanzierung der Öffentlich-rechtlichen erfolgt über den Rundfunkbeitrag, der in § 13 S. 2 RStV normiert ist. Aktuell liegt der Rundfunkbeitrag bei 17,50 Euro.[25]

Der private Rundfunk ist erst seit den 1980er Jahren in Deutschland aktiv. Auf die ersten beiden Vollprogramme RTLplus und Sat.1 folgten 1989 PRO7 und Tele 5. Heute dominieren die RTL-Gruppe sowie die ProSiebenSat1 Media SE den privaten Rundfunkmarkt mit den Vollprogrammen RTL, VOX, PRO7, SAT1 oder KABEL1. Der Schwerpunkt der Finanzierung liegt bei den privaten Anbietern auf der Werbefinanzierung, da diese keine Rundfunkbeiträge einnehmen.[26] Zurzeit gibt es 282 private Hörfunksender sowie 403 private TV-Programme in Deutschland.[27] Ein wichtiges Merkmal des privaten Rundfunks ist die Lizensierungspflicht, die durch die jeweiligen Landesmedienanstalten als Aufsichts- und Zulassungsorgan verantwortet wird.[28]

[...]


[1] Fiedler, M.(28.01.2017), http://www.tagesspiegel.de/medien/luegenpresse-warum-verlieren-medien-an-glaubwuerdigkeit/12691124.html

[2] Ross, A.: 2017, S. 3.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.

[3] Vgl. Thomaß, B.: 2007, S. 13.

[4] Vgl. Thomaß, B.: 2007, S. 14.

[5] Vgl. Thomaß, B.: 2007, S. 15.

[6] Vgl. Jarren, O.: 2001, S. 146.

[7] Vgl. Spangenberg, P.: 2002, S. 85.

[8] Saxer, U.: 1998, S. 54f.

[9] Vgl. Thomaß, B.:2007, S. 17.

[10] Vgl. Beck, K.: 2012, S.333.

[11] Vgl. Schäfer, L.:2016, S. 281 f.

[12] Vgl. Altendorfer, O: 2001, S. 29.

[13] Gesetze im Internet (29.01.2017), https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

[14] Vgl. Altendorfer, O.:2001, S. 29.

[15] Vgl. Branahl, U./Donges, P. (29.01.2017), http://www.bpb.de/izpb/7492/warum-medien-wichtig-sind-funktionen-in-der-demokratie?p=all

[16] Vgl. Altendorfer, O.:2001, S. 30.

[17] Vgl. SRH FernHochschule Riedlingen: 2014, S. 25.

[18] Vgl. Schäfer, L.: 2016, S. 281.

[19] Eigene Abbildung in Anlehnung an Schäfer, L.:2016, S. 281.

[20] Vgl. Beck, K: 2012, S. 347.

[21] Der Begriff „Ländersache“ ist im deutschen Sprachgebrauch fest etabliert und bedeutet, dass die Verantwortung bei den Bundesländern liegt.

[22] Vgl. Schäfer, L.: 2016, S. 282 f.

[23] Vgl. Beck, K.: 2012, S. 346.

[24] Vgl. Schäfer, L.: 2016, S. 284 f.

[25] Vgl. ARD ZDF Deutschlandradio, 01.02.2017, https://www.rundfunkbeitrag.de/ buergerinen_und_ buerger/informationen/index_ger.html

[26] Vgl. Schäfer, L.: 2016, S. 287.

[27] Vgl. ALM GbR.: 2015, S. 59, 112.

[28] Vgl. Schäfer, L.: 2016, S. 287.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Das deutsche und US-amerikanische Mediensystem im Vergleich. Regulierung, Organisation, Bedeutung
Hochschule
SRH Hochschule Riedlingen
Veranstaltung
Mediensystem Deutschland
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
29
Katalognummer
V497897
ISBN (eBook)
9783346013316
ISBN (Buch)
9783346013323
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mediensystem Deutschland USA
Arbeit zitieren
Vanessa Jessen (Autor:in), 2017, Das deutsche und US-amerikanische Mediensystem im Vergleich. Regulierung, Organisation, Bedeutung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/497897

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