Für die Chancengleichheit in der EU - Harmonisierung von Bestimmungen


Seminararbeit, 2005

16 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. EINFÜHRUNG

2. WAS WILL DIE EUROPÄISCHE UNION LANGFRISTIG?

3. WAS SOLL HARMONISIERT WERDEN?
3.1. BESTEUERUNG VON UNTERNEHMEN
3.2. MITWIRKUNGS- UND MITBESTIMMUNGSRECHTE DER ARBEITNEHMER
3.3. DIE EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
3.3.1. Allgemein
3.3.2. Ziel der EU- Dienstleistungrichtlinie
3.3.3. Verzicht auf Harmonisierung
3.3.4. Kritik
3.3.5. Fazit zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
3.4. WEITERE HARMONISIERUNG AUF DEM BINNENMARKT

4. UMSETZEN DES BESTEHENDEN RECHTS

5. EIN BEISPIEL FÜR ÜBERREGULIERUNG

6. FAZIT

7. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

8. QUELLENVERZEICHNIS

1. Einführung

Mitte Mai 2005 hat der deutsche Bundestag der Verfassung der EU zugestimmt. Dadurch wollte Deutschland als erstes großes Land ein Vorbild sein und Signale für die Volksabstimmungen in anderen Ländern setzen.

Mitte Juni 2005 hat Frankreich in einem Volksentscheid klar gegen die EU Verfassung gestimmt. Kurz danach hat sich auch Holland dagegen entschieden und Großbritannien hat den Termin für den Volksentscheid erstmal für ungewisse Zeit verschoben, um der EU nicht noch eine Niederlage zu erteilen.

Sind die Bürger der europäischen Union noch nicht soweit oder ist die EU schlecht und ungerecht? In der EU ist schon viel bewegt und erreicht worden. Hauptsächlich wurden große Ziele in der Wirtschaft und Währungspolitik geschaffen. Warum also keine gemeinsame Verfassung?

Es gibt viele Probleme in den einzelnen Ländern der EU, die angegangen werden müssen: hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland, schlechtes soziales Netz und Gesundheitswesen in England, schneller steigende Preise als Löhne in Polen usw.

Muss die EU denn alle diese Probleme, z.B. durch Harmonisierung, versuchen zu lösen oder bringen unterschiedliche Probleme nicht auch unterschiedliche Vorteile in den einzelnen Staaten? Macht es die EU nicht wesentlich attraktiver, wenn nicht alle Länder die gleichen Systeme haben?

Leider kann man im Rahmen dieser Arbeit nicht alle Bereiche, in der die EU versucht zu harmonisieren, ansprechen. Ich versuche mich auf die für Auslandsabsatz und - produktion interessanten Themen zu beschränken. Auch kann man nicht aus jeder Perspektive die Vor- und Nachteile beleuchten, weil es viel zu viele Interessensgruppen gibt.

2. Was will die Europäische Union langfristig?

Die europäische Union hat sich folgende Ziele gesetzt:

- Behauptung der europäischen Identität auf internationaler Ebene
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik,
- Mitwirkung bei der Bewältigung internationaler Krisen,
- humanitäre Hilfe der EU in Drittländern,
- Vertreten gemeinsamer Standpunkte in internationalen Organisationen
- Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
- Verwirklichung des Binnenmarktes (1993),
- Einführung der einheitlichen Währung (1999);
- Einführung der Unionsbürgerschaft
- Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit
- Erhaltung und Entwicklung des Gemeinschaftsrechts sämtlicher von den europäischen Institutionen erlassener Rechtstexte sowie der Gründungsverträge1

Aber wie will die EU diese Ziele erreichen? In dieser Hausarbeit interessiert besonders der vorletzte Punkt: „Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen des Binnenmarkts und insbesondere der Freizügigkeit“. Aus diesem kann man entnehmen, dass die EU sich als Ziel gesetzt hat, die Rahmenbedingungen für alle EU-Mitgliedsstaaten gleich fair zu gestalten und „Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit“2 zu beseitigen.

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 24.3.2000 in Lissabon das Ziel gesetzt, „die EU bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.“2

3. Was soll harmonisiert werden?

3.1. Besteuerung von Unternehmen

Zurzeit ist die Besteuerung von Unternehmen Sache der EU-Mitgliedsstaaten, sowohl bei den Tarifen, als auch in der Art und Weise, wie bemessen wird. Allerdings prüft die EU, ob es sinnvoll ist, die Körperschaftssteuer zu harmonisieren. Viele Experten halten aber ein „vernünftiges Maß an Steuerwettbewerb innerhalb der EU“3 für gesund und zulässig. Aus diesem Grund „fand der deutsch-französische Vorstoß für Mindestsätze bei Unternehmenssteuern gegen angebliches Steuerdumping keine Unterstützung“4 bei den anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Es wäre zwar sinnvoll, eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage zu schaffen, denn die dadurch entstehende Transparenz würden die Kosten für Unternehmen senken, aber es gibt zu viele Steuersysteme in Europa. In Deutschland gibt es das „Halbeinkünfteverfahren“, in Frankreich das „Anrechnungsverfahren“ und Spanien hat wiederum das System der „Doppelbesteuerung“. Abgesehen davon variieren in den Ländern die Vorschriften, wie Rückstellungen vorzunehmen, Gewinne zu ermitteln und Abschreibungen zu tätigen sind. Herr Fuest, der Geschäftsführer des Instituts der deutschen Wirtschaft ist und in Bergisch Gladbach Volkswirtschaft lehrt, ist der Meinung, dass man diese Grundlagen ändern muss, um Vorteile für den Fiskus und die Unternehmen zu erhalten. Bei einer Umfrage von kleinen und mittleren Unternehmen kam heraus, dass 573 von 700 Unternehmen Probleme haben, die Unternehmenssteuervorschriften im Ausland einzuhalten. Der Mittelstand hat fünfmal so hohe Kosten wie ein Großunternehmen mit Spezialstab und muss deshalb externe Berater einbeziehen.

Viele Bürger der alten EU-Länder haben große Angst, dass ihr Arbeitsplatz in die neuen Beitrittländer verschoben wird. Denn wie man in der Tabelle erkennen kann, sind die Steuern in Deutschland am höchsten. Andere Länder sind in dem Bereich wesentlich attraktiver als die BRD.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

BILD 1: QUELLE - BMF

Viele Politiker in den alten EU-Ländern sehen darin einen unfairen Steuerwettbewerb und verlangen, wie der Bundesfinanzminister Hans Eichel, eine Mindeststeuer von 25%, aber andere sehen diesen Vorschlag als Ausschaltung des Steuerwettbewerbs. Die andere Frage ist, ob es für Deutschland als Exportweltmeister und seine Unternehmen sinnvoll ist, die Steuern in den Partnerländern zu erhöhen. Deutschland steht ja nicht nur mit den EU-Ländern im Wettbewerb, sondern auch mit allen anderen Staaten auf der Welt.5 Aus diesem Grund wäre es sinnvoller, nicht die Steuerhöhe in der EU zu harmonisieren, sondern dass Deutschland den Wettbewerb mit den anderen Steuersystemen antritt. Nur so ist die EU und somit die BRD auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig. Sollte die EU allerdings doch harmonisieren, hätten die Unternehmen immer noch die Chance, in China, Indien oder den USA zu investieren, um der höheren Besteuerung und der hohen Arbeitskosten in der EU zu entgehen.

Sowohl Harmonisierung als auch Wettbewerb bringen Probleme mit sich. Langfristig gesehen kann man annehmen, dass sich durch Benchmarking und mehr Transparenz bei der Bemessungsgrundlage (Abschreibungsmöglichkeiten, Bildung von Rückstellungen, Behandlung von Veräußerungsgewinnen, Verlustbehandlung usw.) der einzelnen Staaten das beste Steuersystem eines Landes durchsetzt. Aus neoliberaler Sicht ist der Wettbewerb der Steuersysteme positiv, aber dadurch gehen die sozialen Interessen der Nationalstaaten verloren.6

3.2. Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer

Deutschland nimmt in der Mitbestimmung und der Mitwirkung von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Gewerkschaften eine führende Rolle in Europa ein. Einige dieser Rechte sind zwar von Vorteil, müssen aber europaweit harmonisiert werden, weil deutsche Unternehmen durch das eigene nationale Recht benachteiligt sind7.

Beispiel 1: „Es können sich ausländische Unternehmen, die im eigenen Land nicht

der Mitbestimmung unterliegen, in Deutschland, ohne sich der deutschen Regelung zu unterwerfen, niederlassen. Dadurch sind heimische Unternehmen im Nachteil, denn große Unternehmen müssen weiterhin über 4 Millionen Euro für die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat und Zeit in die Mitbestimmung investieren.“4

Beispiel 2: „Seit kurzem können Unternehmen in der Europäischen Union eine so

genannte Europäische Aktiengesellschaft bilden. Dabei sollen sich vor der Gründung Arbeitgeber und Beschäftigte einigen, wie weit die Mitbestimmung gelten soll.

[...]


1 http://europa.eu.int

2 Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Dienstleistungen im Binnenmarkt (von der Kommission vorgelegt) [SEK(2004) 21]; S.3

3 >>EU-Nachrichten<< Nr. 33 vom 23.09.2004 der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

4 http://www.eiz-niedersachsen.de/news/2004-0924a.htm

5 iwd - Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 40 vom 30.September 2004

6 Europäisierung und Steuerprobleme,- Harmonisierung versus Steuerwettbewerb -; Prof. Dr. Rolf König; S.8

7 iwd - Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 16 vom 21.April 2005

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Für die Chancengleichheit in der EU - Harmonisierung von Bestimmungen
Hochschule
Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Soest
Veranstaltung
Auslandsabsatz und Produktion
Note
1,7
Autor
Jahr
2005
Seiten
16
Katalognummer
V49751
ISBN (eBook)
9783638461160
Dateigröße
446 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Chancengleichheit, Harmonisierung, Bestimmungen, Auslandsabsatz, Produktion
Arbeit zitieren
Björn Schulte (Autor:in), 2005, Für die Chancengleichheit in der EU - Harmonisierung von Bestimmungen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49751

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