Le pouvoir constituant. Die verfassunggebende Gewalt im Vergleich bei Emmanuel Sieyes und Carl Schmitt


Hausarbeit (Hauptseminar), 2016

19 Seiten, Note: 1,0

P. Abele (Autor:in)


Leseprobe


Inhalt

LE POUVOIR CONSTITUANT DIE VERFASSUNGGEBENDE GEWALT IM VERGLEICH BEI EMMANUEL SIEYES UND CARL SCHMITT

Einleitung: Das Wesen der Polarisierung

Hauptteil: Die „Erfindung" des pouvoir constituant?
Erster Teil: Die Entstehung des Begriffes bei Emmanuel Joseph Sieyes
I. Sieyes als „Erfinder" des pouvoir constituant?
II. Grundzüge zur Gesellschaft
III. Verfassungsverständnis und pouvoir constituant
Zweiter Teil: Der Bedeutungswandel des pouvoir constituant bei Carl Schmitt
I. Carl Schmitts Rezeption von Sieyes
II. Der pouvoir constituant bei Schmitt

Schluss: Zusammenfassender Vergleich

Literaturverzeichnis

Le pouvoir constituant Die verfassunggebende Gewalt im Vergleich bei Emmanuel Sieyes und Carl Schmitt

Einleitung: Das Wesen der Polarisierung

Der Mensch stößt sich gerne an der Polarisierung. Wann immer Personen des öffentlichen Lebens oder im Privaten in der Diskussion, sei sie nun direkt oder in medialer Übermittlung geführt, polarisieren und eine Zuspitzung bezwecken wollen, erreichen sie oft ihr Bezwecktes. Es wird sich empört, es wird kritisiert, alles in allem nimmt man die Zurückweisung der Zuspitzung oft lauter und erregter vor, als wenn ein Argument auf vernünftig-sachlicher Ebene vorgetragen worden wäre. Es gehört also zum Wesen der Polarisierung, dass die Resonanz (in der deutschen Alltagssprache oft nur noch als Feedbacks bezeichnet) auf ein Argument bei ihr oft um ein vielfaches höher ist, als wenn man eine bestimmte Position nüchtern, wertneutral und evtl. auch mit einer höheren Sachkenntnis vorgebracht hätte.

Was thematisch im Alltag oft und in der politisch hitzigen Situation der Gegenwart wiederkehrend zu beobachten ist, lässt sich auch für den Bereich der Wissenschaft, mit Sicherheit aber für die Politische Wissenschaft vermuten, die sich genuin durch eine recht antagonistische Dialektik auszeichnet. Dass Polarisierung strenggenommen keine wissenschaftliche Kategorie darstellen soll und darf, ist dem Verfasser bewusst. Dennoch gelangten wissenschaftlich erprobte und gestandene Persönlichkeiten gerade durch ihre zugespitzten und pointierten Schriften zu der überragenden Bekanntheit, die oft noch bis in die heutigen Tage hineinreicht. Bekannt ist im Bereich der Politischen Wissenschaft vor allem Jean-Jaques Rousseau, der in den Jahren 1750 bis 1755 maßgeblich durch zwei überspitzt formulierte Abhandlungen („über die Wissenschaften und Künste" sowie „über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen") bekannt wurde. Dass vor allem erstere von ihm durch blühende Metaphorik, Übertreibung und Überspitzung hervorstach, hat Rousseau im späteren Leben selbst zugegeben.

In die Reihe polarisierender Denker reihen sich auch die Verfassungstheoretiker ein, die abzuhandeln sich der Verfasser in dieser Arbeit vornimmt. Der Franzose Joseph Emmanuel Sieyes, ein Abbe der Katholischen Kirche im vorrevolutionären Frankreich, ließ im Januar 1789 zunächst anonym ein Pamphlet publik werden, das unter dem Titel „Was ist der Dritte Stand?" sein Werk vor allen anderen Schriften überstrahlt. Dass die Schrift aber trotz des Charakters einer „politischen Kampfschrift"1 deutlich differenzierter argumentierte als andere Pamphlete zu ihrer Zeit und damit „über das bestehende politische System weit hinausführte"2, macht sie erst wertvoll für die Behandlung einer wissenschaftlichen Arbeit, die ebenso grundsätzlich einen Verfassungsgrundsatz behandeln will. Sieyes gilt trotz seines tiefen, aber „unsystematischen"3 Vorgehens weithin als der Schöpfer der Idee von der pouvoir constituant, die er als verfassunggebende Gewalt von den pouvoirs constitues, den verfassten Gewalten, unterschied. In der folgenden Arbeit wird dessen Schrift als Grundstein des Theorems genauer untersucht.

Um nicht den Bezug zu verlieren: Auch der Denker der zweiten Schrift, die in dieser Arbeit untersucht wird, ist in seinem Wirken ein zutiefst polarisierender gewesen, spaltend nicht nur die Auffassungen über ihn und sein Werk zu Lebzeiten, sondern durch die zeitweise Unterstützung des NS-Regimes bis heute immer noch weite Teile der Wissenschaft. Carl Schmitt, der durch seine politisch-verfassungsrechtlichen Abhandlungen zu Zeiten der Weimarer Republik als bedeutendster Jurist der Epoche, manchmal auch des Jahrhunderts gehandelt wird, überspitzte und polarisierte in großen Teilen seines Werkes ebenfalls mit markanten, überdeutlichen, (gewollt) missverständlichen und vor dem Hintergrund der NS- Verbrechen mutmaßlich auch verhängnisvollen Aussagen.4

Sieyes und Schmitt setzten sich beide mit der verfassunggebenden Gewalt auseinander.

Beide Theoretiker sind in der Auseinandersetzung um den pouvoir constituant als exponiert zu betrachten. Der eine schuf ihn zuvörderst, der andere deutete ihn mehr als hundert Jahre später nach einer deutlich anderen Vorstellung um.

Es soll in dieser Arbeit das Anliegen sein, das Theorem der verfassunggebenden Gewalt durch zwei Schriften miteinander zu vergleichen, die für die ideengeschichtliche Entwicklung des Theorems bedeutend waren: „Was ist der Dritte Stand?" des Abbe Emmanuel Sieyes und die „Verfassungslehre" von Carl Schmitt. Daneben wird die Arbeit neben den Schriften selbst Sekundärliteratur heranziehen, welche die beiden Schriften werten, kritisieren, oder in ihnen Ideen ausmachen, die das Theorem entscheidend mitentwickeln halfen.

Darüber hinaus muss es auch die Leistung des Verfassers dieser Arbeit selbst sein, zu den Schriften Stellung zu beziehen. In einer Anknüpfung an das Gesagte waren Sieyes und Schmitt beide talentiert in der zuspitzenden und pointierenden Betrachtung. Deshalb soll derer beider Betrachtung dort gewürdigt werden, wo es dem Denken neue Wege eröffnet hat, aber auch an Kritik nicht gespart bzw. auf andere kritische Lehrmeinungen verwiesen werden, wo deren Ansätze der Sachlichkeit oder Wissenschaftlichkeit entbehren, eine zu einseitige Gedankenfolge entwickelt haben oder gar als falsch einzuschätzen sind.

Dass sich eine wissenschaftliche Arbeit, die sich im Kontext eines Seminars der „Ideen der Amerikanischen und Französischen Revolution" ansiedelt und an dieses anschließt, mit Sieyes einen prägenden Theoretiker der Französischen Revolution und seinen Vorstellungen befasst, wäre an sich ein Grund legitimen Unterfangens. Wenn sich aber mit Sieyes Schöpfung des pouvoir constituant für einen Gegenstand entschieden wird, der noch bis in die heutigen Tage diskutiert und in der Forschung behandelt wird,5 und heute als „verfassungspolitisches Allgemeingut"6 definiert wird, sollte der Begründung für eine solche Arbeit genug getan sein. Vergleicht man Sieyes Ansatz darüber hinaus allerdings noch mit Schmitts „Verfassungslehre", die bis heute maßgeblich ist für eine Betrachtung der verfassunggebenden Gewalt, verhilft man in heutigen Tagen allerdings auch einem ideengeschichtlichem Bemühen zu Relevanz.

Hauptteil: Die „Erfindung" des pouvoir constituant?

Erster Teil: Die Entstehung des Begriffes bei Emmanuel Joseph Sieyes

I. Sieyes als „Erfinder" des pouvoir constituant?

Eigentlich könnte man an dieser Stelle sogleich eine Auseinandersetzung eröffnen: Wie sehr ist die Unterscheidung der verfassunggebenden von den verfassten Gewalten eigentlich das Verdienst von Sieyes? Egon Zweig führt in seiner vielbeachteten Untersuchung zum pouvoir constituant sogleich auf der ersten Seite aus, wie eine weitere überragende Persönlichkeit der Französischen Revolution, Marquis de La Fayette, Sieyes eben diese Leistung streitig machen wollte.7 In seinen Memoiren erklärte La Fayette, der in den ersten Revolutionsjahren einen engen Kontakt zum Gesandten der just entstandenen Vereinigten Staaten in Paris, Thomas Jefferson, pflegte, dass Sieyes theoretische Fundierung bereits durch die Amerikaner in praktischen Konventionen umgesetzt worden sei - 1787 und damit ein Jahr vor 1788, für welches Sieyes die Leistung rückwirkend reklamierte.8

Fern von diesem Streit der originären Leistung, der sich im Vergleich der Amerikanischen zur Französischen Revolution problemlos auf andere (Vergleichs-)Felder übertragen ließe, lässt sich aber festhalten, dass der Begriff selbst unzweideutig von Sieyes erbracht wurde.

Dies ist umso mehr hervorzuheben, als der französische Begriff pouvoir constituant sich seit der Revolution fest etabliert hat. Vor allem im deutschsprachigen Raum ist er durch Übersetzungen in den Jahren 1794-96 vom Schweizer Johann Gottfried Ebel bereits früh aufgenommen, oder um mit Schmitt und Eberhard zu sprechen, mystifiziert worden.9 Ein Indiz dafür, dass Sieyes gerade in den deutschen Territorialstaaten rechts des Rheins viel Beachtung gefunden hat, ist möglicherweise auch die Tatsache, dass hier der französische Begriff des pouvoir constituant seit jeher bereitwillig dem französischen Original entlehnt wird. So kommt im Deutschland nahezu kein Werk der Verfassungslehre oder -geschichte (sobald sie sich auf die außerdeutsche bezieht) damit aus, die verfassunggebende Gewalt nur in der deutschen Übersetzung stehen zu lassen.

Sucht man allerdings nach dem ersten „Erfinden" des Theorems der verfassunggebenden Gewalt, wie der Titel des Hauptteils dies nahelegt, so muss man in der Geschichte wohl deutlich weiter zurückgehen. Zweig, der hier in der Wirkungsgeschichte bis zu den Unterschieden von Gesetz und Verfassung ausholt und bis in die griechisch-römische Antike zurückgeht,10 ist mit Sicherheit in einer weiten Interpretation zu unterscheiden von engeren Betrachtungen wie etwa von Schneider, der die „praktische Realisierung"11 einer solchen Grundidee (die er zugebenermaßen als eine alte Idee einschätzt; P.A.) betont, im 17. Jahrhundert ansetzt und dabei insbesondere Althusius Leistung würdigt.

Wann und wo aber setzt Sieyes Lehre an? Sie ist in der Vielzahl von kleineren bis mittelgroßen Schriften, die er in seiner arbeitsintensiven Phase nach 1788 entwickelte, nach übereinstimmender Ansicht in der Sekundärliteratur und - wie angemerkt - ebenfalls nach seiner eigenen Meinung in seiner bekanntesten und wirksamsten Schrift, der Abhandlung über den Dritten Stand, zu finden.

Es ist hier nicht die Absicht, vom pouvoir constituant abzuweichen, der das Kerninteresse dieser Arbeit darstellt. Allerdings ist die Theorie um die verfassunggebende Gewalt bei Sieyes eingekleidet in ein komplexeres Verständnis von verschiedenen Kategorien wie etwa der Nation oder der Repräsentationstheorie, weshalb sich hieraus die verfassunggebende Gewalt nicht immer ganz einfach lösen lässt. Die Dissertation von Hafen hat versucht, den Umfang des politischen Denkens von Sieyes Werk einmal in drei „konzentrischen Kreisen", d.h. Bürger, Gesellschaft und Staat, einzuhegen, weshalb gerne auf dieses Werk verwiesen wird.12 Letztlich wird sich im Folgenden aber in der Erläuterung auf die wichtigsten Grundzüge des sieyesschen Denkens in der Abhandlung über den Dritten Stand konzentriert. Dafür werden beim Leser Kenntnisse vorausgesetzt.

II. Grundzüge zur Gesellschaft

Alle Einbettung des beschriebenen Ansatzes muss - nach dem Verständnis des Verfassers, aber nach den Kategorien Hafens - in Sieyes Überlegungen zur Gesellschaft seinen Ursprung nehmen. Nur, wer Sieyes Gedankengebäude zur Gesellschaft als vorgelagert anerkennt, kann seine Ausführungen in staats- und verfassungsbezogenen Fragen nachvollziehen. Seine Lehren zum Bürger, die er in Forderungen nach seinem Schutz mit den Menschenrechten etwa im Juli 1789 in den „Preliminaries sur la constitution. Reconaissance et expossition raissonee des Droits de l'Homme & du citoyen"13 tut, dienen übergeordnet zwar als Zweck und Letztbegründung aller Überlegungen, sind allerdings für die enge Verfassungstheorie weniger erheblich.

Die Bedeutung, die Sieyes der Gesellschaft zumisst, lässt sich auch aus den Ausführungen seiner eigenen Feder herauslesen. Beispielsweise, wenn er schrieb, dass man niemals die Gesellschaft verstehen würde, wenn man nicht den Versuch unternähme, sie wie eine gewöhnliche Maschine zu analysieren, ihre Teile getrennt zu betrachten und vor dem geistigen Auge wieder zusammenzuführen.14 Vor solch einer Argumentation ist die Lehre Zweigs keine schwere, wenn er unter Rückgriff auf Laboulaye und den Memoiren Talleyrands zur Feststellung kommt: „Seine [Sieyes; P.A.] Methode kam direkt von Descartes und Spinoza her: Geometrie ist alles, Geschichte ist nichts."15

Sieyes, dessen Nachlass in der Tat davon zeugt, dass er seine Überlegungen zeichnerisch nach funktionellen Gesichtspunkten getrennt hat, und sie in einem Punkt wieder zusammenführen ließ,16 unterteilt die politische Gesellschaft in drei Epochen, die sie durchläuft:17 In der ersten erkennt er den Wunsch nach einer Einigung der vielen Individuen, die eine Nation bilden. Sie spielen in ihren Einzelwillen zusammen und schaffen damit die Vereinigung, die als Ursprung aller öffentlichen Gewalt anzusehen ist. Zweite Epoche ist das Handeln des gemeinschaftlichen Willens, die dieses durch Beratung und der Einigung auf die Öffentlichkeit des Prozesses abhalten. Die Macht, so betont Sieyes, liege hier ,nur' im Ganzen, in der Einheit des Willens. Diese zahlreichen Gesellschafter würden nun alle Befugnisse zusammenfassen, die nötig sind, um die Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen, und die Ausübung dieser Befugnisse, Ausdruck des Nationalwillens, auf einige aus der Mitte der Gesellschaft übertragen.

[...]


1 Zit.: Sieyes, Emmanuel Joseph: Was ist der Dritte Stand, hrsg. v.: Dann, Otto. Köln, 1988. S. 1

2 Zit.: ebd. S. 1

3 Vgl: Sieyes, Emmanuel Joseph: Politische Schriften 1788 - 1790, hrsg. v.: Schmitt, Eberhard u.a. Darmstadt, 1975. S. 9

4 Als Beispiele können trotz der Gefahr eines selektiven und damit unsachgemäßem Herausgreifens angeführt werden folgende Aussagen, die beileibe keine Vollständigkeit beinhalten, aber in jedem Fall vor dem unumkehrbaren Erfolgen der NS-Bewegung publiziert worden sind: „Dadurch, dass ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk."; zit. aus: Schmitt, Carl: Der Begriff des Politischen. 7. Auflage. Berlin, 1963. S. 54; „Zur Demokratie gehört als notwendig erstens Homogenität und zweitens - nötigenfalls - die Ausscheidung und Vernichtung des Heterogenen."; zit. aus: ders.: Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. Dritte Auflage. Berlin, 1926. S. 14

5 Eine der neuesten Publikationen hierzu dürfte die Dissertation von Yang sein, vgl.: Yang, Shang-Ju: Konzeption des pouvoir constituant bei Sieyes und Schmitt. Berlin, 2015

6 Zit.: Schöbener, Burkhard: Allgemeine Staatslehre. 2. Auflage. München, 2013. S. 180

7 Vgl.: Zweig, Egon: Der pouvoir constituant. Ein Beitrag zum Staatsrecht der Französischen Revolution. Tübingen, 1909. S. 1

8 Vgl.: ebd. S. 1

9 Vgl.: Sieyes, Emmanuel Joseph: a.a.O. 1975. S. 7

10 Vgl.: Zweig: a.a.O. S. 6ff; 63ff.

11 Zit.: Schneider, Hans-Peter: Idee und Wirklichkeit der verfassunggebenden Gewalt, in: Isensee, Josef (Hg. u.a.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Band VII. Heidelberg, 1992. S. 7

12 Mit den drei Postulaten sollen nach Hafen die Motive Sieyes umschrieben werden: „Jedes politische Handeln muss dem Einzelnen, dem Bürger zu Gute kommen. Jedes politische Handeln muss die privaten Ziele der Gesellschaft von den öffentlichen Zielen des Staates unterscheiden und letzteren auf seine Funktionen begrenzen. Jeder so geschaffene Staat muss aber genügend stark sein, um den Schutz und die Freiheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu gewährleisten."Zit. und vgl.: Hafen, Thomas: Staat, Gesellschaft und Bürger im Denken von Emmanuel Joseph Sieyes. Wien u.a., 1994. S. 6

13 In deutscher Übersetzung ebenfalls zu finden in: Sieyes, Emmanuel Joseph: a.a.O. 1975. S. 239ff.

14 Vgl.: ebd. S. 164f.

15 Zit. nach: Zweig, Egon: a.a.O. S. 117

16 Aus Mangel an Quellenzugang kann hier wiederum nur auf Hafen verwiesen werden, der in seinem Werk (a.a.O. S. 6, Fußnote 12) in den Quellenbeständen auch einige Skizzen Sieyes als Abbildungen übernommen hat, von denen die „Loix naturelles" (S. 111), sowie die „constitution francaise" einen guten Eindruck vermitteln.

17 Die folgenden Überlegungen können verglichen werden mit: Sieyes, Emmanuel Joseph: a.a.O. S. 165f.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Le pouvoir constituant. Die verfassunggebende Gewalt im Vergleich bei Emmanuel Sieyes und Carl Schmitt
Hochschule
Hochschule für Politik München
Note
1,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
19
Katalognummer
V497291
ISBN (eBook)
9783346010940
ISBN (Buch)
9783346010957
Sprache
Deutsch
Schlagworte
gewalt, vergleich, emmanuel, sieyes, carl, schmitt
Arbeit zitieren
P. Abele (Autor:in), 2016, Le pouvoir constituant. Die verfassunggebende Gewalt im Vergleich bei Emmanuel Sieyes und Carl Schmitt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/497291

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