Pläne der Bundesregierung zur Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes


Seminararbeit, 2005

18 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Bundeskriminalamt (BKA)
2.1. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des BKA
2.2. Entstehung, Geschichte und rechtlicher Hintergrund des BKA

3. Pläne der Bundesregierung zur Kompetenzerweiterung des Bundeskriminalamtes
3.1. Bisherige konkrete Aussagen und Forderungen
3.1.1 Initiativermittlungskompetenz
3.1.2. Zentrale Zuständigkeit für die Bekämpfung des Terrorismus in Deutschland
3.1.3. Einrichtung gemeinsamer Datenbanken von Polizei und Nachrichtendiensten

4. Hintergrund für eine mögliche Grundgesetzänderung

5. Schlussbetrachtung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Wir müssen nur einmal erfolgreich sein - ihr immer!“[1] So zitiert Bundesinnenminister Otto Schily eine alte IRA-Parole, mit der die nordirische Untergrundorganisation einst die Briten verhöhnte. Sollten die Behörden auch nur ein Mal versagen, warnte Otto Schily, dann werde „die Republik danach eine andere sein“.[2]

Zweck dieser Arbeit ist es, die aktuellen Forderungen der Bundesregierung bezüglich des Bundeskriminalamtes aufzuzeigen, zu erläutern und den rechtlichen Hintergrund darzustellen. Dazu wird im Folgenden das Bundeskriminalamt mit seinen derzeitigen Aufgaben vorgestellt. Ein kurzer geschichtlicher Rückblick zeigt nicht nur die Entstehung auf, auch die Entwicklung des BKA trägt zum Gesamtverständnis bei. Die aktuellen Forderungen des Bundesinnenministers werden im folgenden Text ausführlich durchleuchtet und die Frage beantwortet, ob es überhaupt nötig ist, gesetzliche Änderungen herbeizuführen. Ist gar die Einrichtung eines deutschen FBI angesagt, oder „ist hier eine spezielle Kategorie von „Trittbrettfahrern“ auszumachen, die neue Entwicklungen nutzen, um alten Vorstellungen zur Renaissance zu verhelfen“?[3] Ist das Bundeskriminalamt überhaupt mit neuen, erweiterten Kompetenzen auszustatten?

Die Polizei, so regelt es bisher noch das Grundgesetz, ist grundsätzlich Ländersache.[4] Nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus wollten die Verfassungsväter auf Drängen der Alliierten eine allmächtige Geheimpolizei wie die Gestapo verhindern.[5] Den Verfassungsschutz trennten sie von der Polizei, dem Bundeskriminalamt billigten sie nur eine Zentralstellenfunktion zu. Was die Bundesregierung, also konkret Bundesinnenminister Otto Schily nun penetrant fordert, brächte nicht nur die schärfsten Überwachungsgesetze in der Geschichte der Bundesrepublik mit sich. Es wäre auch der Anfang vom Ende des Föderalismus bei der inneren Sicherheit, und damit im politischen System der Bundesrepublik eine mittlere Revolution.

2. Das Bundeskriminalamt (BKA)

2.1. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des BKA

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist eine Bundesoberbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

Es trägt zusammen mit den Polizeien des Bundes und der Länder zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit in Deutschland bei. In Kooperation mit den ausländischen Strafverfolgungsbehörden sichert und fördert es den Inneren Frieden und ein freiheitliches demokratisches Europa. Das BKA hat nicht nur den Auftrag, die nationale Verbrechensbekämpfung in Deutschland zu koordinieren, auch der gesamte Dienstverkehr der deutschen Polizei mit dem Ausland läuft über diese Behörde. Es hat heute drei Hauptfunktionen:

- Es ist die Informations- und Technikzentrale des bundesdeutschen Polizeisystems,
- die Schnittstelle zwischen internationalen und bundesdeutschen Polizeistellen,
- und es hat für eine Reihe von Fällen eigenständige Ermittlungsbefugnisse.

Zwei weitere Aufgaben kommen hinzu:

- die Kriminalistik und
- der Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane, also auch Personenschutz.[6]

Wie bei jeder staatlichen Behörde unterliegen auch die Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundeskriminalamtes einer gesetzlichen Regelung, es arbeitet mit einem fest umrissenen rechtlichen Auftrag. Dieser findet sich im Grundgesetz in den Artikeln 73 und 87, sowie im `Gesetz über das BKA` wieder.[7] Laut Grundgesetz liegt zwar die Polizeihoheit in Deutschland grundsätzlich bei den 16 Bundesländern, aber die föderale Vielfalt sollte nicht zu einem hinderlichen Nebeneinander werden. Daher hat das Bundeskriminalamt eben die Aufgabe, als zentrale Kriminalpolizei in Deutschland die Verbrechensbekämpfung auf nationaler und internationaler Ebene zu koordinieren, es untersteht dementsprechend dem Bundesinnenministerium. Wie es zur Bildung des BKA kam und auf welchen rechtlichen Grundlagen es sich noch heute stützt, wird im folgenden Abschnitt umrissen.

2.2. Entstehung, Geschichte und rechtlicher Hintergrund des BKA

Dass die Bundesrepublik Deutschland überhaupt zentrale Polizeistrukturen aufbauen konnte, war zunächst nicht selbstverständlich. Im Zuge der Westintegration der BRD billigten die Westalliierten 1949 unter anderem die Gründung einer Koordinierungsstelle der Kriminalpolizei.[8] Auf der Grundlage von Art. 87 Grundgesetz errichtete der Bund 1951 das Bundeskriminalamt mit Sitz in Hamburg, seit 1953 in Wiesbaden.[9],[10]

In den Anfangsjahren hatte das BKA noch keine eigenen Ermittlungskompetenzen. Das Amt war das bundesdeutsche Zentralbüro für die Kooperation mit Interpol und mit ausländischen Polizeien. Darüber hinaus fungierte es als Fahndungszentrale. Kriminaltechnik und Kriminalistik gehörten ebenfalls von Beginn an zu den Aufgaben des BKA.[11] Neue Ermittlungsaufgaben bescherten der Wiesbadener Behörde die Aktionen der Roten Armee Fraktion und andere terroristische Gewalttaten der 70er Jahre, eine Abteilung „Terrorismusbekämpfung“ entstand. Die BKA-Führungen der 80er und 90er Jahre betonten vor allem die Notwendigkeit, neue Formen von Kriminalität zu „bekämpfen“, die sie in Anlehnung an US-amerikanische Diskussionen unter dem Stichwort „Organisierte Kriminalität“ zusammenfassten.[12] Diese veränderten Leitthemen führten 1994 zusammen mit Diskussionen über die Effizienz des BKA und öffentlichen Berichten über Fahndungspannen zu einer umfangreichen Reform der Behörde. Das Amt wurde dabei in drei Hauptabteilungen gegliedert:[13]

- Hauptabteilung 1: Organisierte und Allgemeine Kriminalität, Kriminaltechnisches Institut
- Hauptabteilung 2: Datenverarbeitung, Kriminalistisches Institut und zentrale Verwaltung
- Hauptabteilung 3: Staatsschutz und Sicherungsgruppe

Nach mehreren gescheiterten Anläufen seit den 80er Jahren verabschiedeten CDU/CSU, FDP und SPD 1997 ein neues BKA-Gesetz, das insbesondere zahlreiche generalklauselhafte Ermächtigungen für die Nutzung der Informationstechnik enthält.[14] 1998 hatte das BKA 4.362 Dienststellen, darunter 2.055 für Kriminalbeamtinnen.[15]

3. Pläne der Bundesregierung zur Kompetenzerweiterung des Bundeskriminalamtes

Die in diesem Abschnitt aufgezählten und erläuterten Maßnahmen und Vorhaben sind lediglich als Vorschläge des Bundesinnenministers Otto Schily zu verstehen. All diese Punkte befinden sich derzeit in einer Sichtungs- bzw. Abstimmungsphase innerhalb der Bundesregierung und sind dementsprechend kein geltendes Recht.[16] Vor- und Nachteile, verschiedene Sichtweisen und eine gewisse Umsetzungswahrscheinlichkeit dieser Vorschläge werden im Folgenden aufgeführt und diskutiert.

3.1. Bisherige konkrete Aussagen und Forderungen

Die bisherige Aufgabenverteilung, die dem BKA kaum eigene präventive Aktivitäten zur Gefahrenabwehr erlaubt, hält Schily für eine schwer wiegende Schwäche im deutschen Anti-Terrorkampf. Deshalb schlägt Schily vor, dem BKA eine so genannte Initiativermittlungskompetenz zu übertragen. Demnach soll das BKA ermächtigt werden, auch ohne konkreten Verdachtsmoment gegen eine Person oder Gruppierung zu ermitteln.[17] Diese präventiven Ermittlungen sollen zur Feststellung eines Anfangsverdachts führen und der Gefahrenabwehr dienen.

Weiterhin solle das BKA die zentrale Zuständigkeit für die Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität in Deutschland erhalten, also unter Umständen den Landeskriminalämtern weisungsbefugt sein. Dies fördere eine Zentralisierung der Sicherheitsstrukturen der Bundesrepublik.

Der Minister kündigte auch die Einrichtung gemeinsamer Datenbanken von Polizei und Nachrichtendiensten an, was eine enge Zusammenarbeit dieser Ämter zur Folge hat.

[...]


[1] Cziesche, D.: Der Traum vom deutschen FBI, in: Der Spiegel Nr. 46, 08.11.2004, S. 36

[2] Cziesche, D.: Der Traum vom deutschen FBI, in: Der Spiegel Nr. 46, 08.11.2004, S. 36

[3] Kintzi, Heinrich: Dornen für den Staatsanwalt, in: Deutsche Richterzeitung, 01.2002, S. 2

[4] Vgl. Schnorr, Stefan: Vorfeld der Gesetzgebung, in: Zeitschrift für Rechtspolitik, 2001, Heft 12, S. 583

[5] Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff

[6] Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff

[7] Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff

[8] Vgl. Werkentin, F.: Die Restauration der deutschen Polizei, Frankfurt/M. 1984, S. 64 ff

[9] Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff

[10] Vgl. BKA-Gesetz vom 08.03.1951, BGBl. I, S. 165 f

[11] Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 446 f

[12] Vgl. Zachert, H.-L.: Das Bundeskriminalamt - Gestern, Heute, Morgen, in: Kriminalistik 1991, Heft. 11, S. 682-687

[13] Vgl. Pütter, N.: Der OK-Komplex, Münster 1998, S. 300 ff.

[14] V gl. BKA-Gesetz in der Fassung vom 07.07.1997, BGBl. I, S. 1650

[15] Vgl. Albrecht, H.: Im Dienst der Inneren Sicherheit, Wiesbaden 1988, S. 79 ff.

[16] Vgl. Stafverfolgung nach dem 11.09.2001 - Entwicklung in Europa, in: Deutsche Richterzeitung, 01.2002, S. 1

[17] Vgl. Stafverfolgung nach dem 11.09.2001 - Entwicklung in Europa, in: Deutsche Richterzeitung, 01.2002, S. 1

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Pläne der Bundesregierung zur Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg  (Professur für Staatsrecht und Staatslehre)
Veranstaltung
Seminararbeit im Rahmen des Seminars Wirtschaftsverwaltungsrecht
Note
1,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
18
Katalognummer
V49689
ISBN (eBook)
9783638460712
ISBN (Buch)
9783638791502
Dateigröße
586 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Pläne, Bundesregierung, Erweiterung, Kompetenzen, Bundeskriminalamtes, Seminararbeit, Rahmen, Seminars, Wirtschaftsverwaltungsrecht
Arbeit zitieren
Diplom-Kaufmann Immo Kramer (Autor:in), 2005, Pläne der Bundesregierung zur Erweiterung der Kompetenzen des Bundeskriminalamtes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49689

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