Traumatisierte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in der stationären Kinder- und Jugendhilfe


Bachelorarbeit, 2019

55 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.2 Eingrenzung
1.3 Methodisches Vorgehen

2 Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland
2.1 Fluchtgründe
2.2 Flüchtling
2.3 Minderjährig - Altersfeststellung
2.4 Unbegleitet
2.5 Trauma
2.6 Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland
2.7 Zur Verbreitung von Psychotraumata bei UmF
2.8 Clearingverfahren
2.9 Inobhutnahme
2.10 Das Asylverfahren - Aufenthaltsstatus

3 Problemfelder
3.1 Forschungsstand
3.2 Spannungsverhältnis zwischen Jugendhilfe- und Ausländerrecht
3.3 Zur Verbesserung des Clearingverfahrens
3.4 Qualifizierungsbedarf nicht-pädagogischer Mitarbeiter

4 Traumatisierung
4.1 Zur Entstehung von Psychotraumata
4.2 Psychische Belastungserfahrungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
4.3 Folgen von Traumatisierung
4.4 Bedarf nach traumasensiblem Umgang
4.5 Die Suche nach dem „Guten Grund“ – Diagnostisches Fallverstehen

5 Traumapädagogik
5.1 Was ist Traumapädagogik
5.2 Standards und Methoden der Traumapädagogik
5.3 Ausbildungs- und Wissenstand der Fachkräfte

6 Pädagogisches Arbeiten mit traumatisierten UmF in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
6.1 Der pädagogische Auftrag
6.2 Institutionelle Rahmenbedingungen
6.3 Traumapädagogisches Arbeiten mit UmF
6.4 Selbstfürsorge für pädagogische Fachkräfte

7 Fazit

8 Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Ausgangslage

„Viele Flüchtlingskinder verlassen ihre Heimatländer, um Krieg, Gewalt, Not und Diskriminierung – also einem Leben ohne Perspektive – zu entgehen. In der Regel sind sie jedoch auf die sozialen Anforderungen ihres Gastlandes kaum vorbereitet (vgl. Lustig et al., 2004). Vielfach ist auch das Gastland überfordert die große Anzahl der Kinder und Jugendlichen so zu versorgen, dass die Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen so umfassend erfüllt sind, dass eine positive Entwicklung möglich ist.“ (Petermann/Petermann 2016, S.201)

Zwar lebten schon zuvor Kinderflüchtlinge in Deutschland, die vor Armut, Perspektivlosigkeit oder vor kriegerischen Auseinandersetzungen wie den Jugoslawienkriegen geflohen waren, aber im Rahmen der „Flüchtlingskrise“ nahm die Zahl der Asylsuchenden, die in die Europäische Union (EU) einreisten, um ein Vielfaches gegenüber den Vorjahren zu. „2015 war für Deutschland ein besonderes Jahr. Nie zuvor kamen so viele Menschen ins Land, suchten hier Schutz vor Krieg, Verfolgung und Armut.“ (Daldrup 2016, o.S.). Unter den Migranten befanden sich auch viele Personen, die ohne einen Erziehungsberechtigten einreisten und auf ein Alter von unter 18 Jahren geschätzt wurden und somit in Deutschland als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) gelten. Diese werden zumeist in der stationären Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und dort von pädagogischen Fachkräften betreut.

Durch eigene Erfahrungen während meiner Berufsstätigkeit im UmF Bereich, wurde ich darauf aufmerksam, dass ein nicht zu vernachlässigender Anteil dieser Kinder und Jugendlichen Verhaltensauffälligkeiten aufweist, die die Integration erschweren und auch den Betroffenen im Alltag immer wieder Probleme bereiten. Auch die betreuenden Mitarbeiter, sowie Führungskräfte waren dadurch teilweise vor Aufgaben gestellt, die sie nicht lösen konnten, da ihnen hierzu das pädagogische Handwerkszeug fehlte und die Kinder- und Jugendlichen nicht ausreichend in ihrem Alltag unterstützen konnten. Wenn auch angesetzte Hilfeplangespräche scheiterten und zu keinem Ergebnis führten, war die Lösung dann oftmals, den betreffenden aus der Gruppenbetreuung herauszunehmen und ihn anschließend in einem Hotel unterzubringen. Kehrte der Jugendliche dann anschließend in die Wohngruppe zurück, hatten sich die Auffälligkeiten teilweise noch verstärkt und eine Betreuung innerhalb der Gruppe war kaum noch möglich. Nicht nur für die Bewohner der Gruppen, sondern auch für die Mitarbeiter entstanden so belastende Situationen, die in einigen Fällen auch eskalierten.

Durch zahlreiche Gespräche mit den Betreuten konnte ich erfahren, dass viele von ihnen sowohl im Herkunftsland als auch auf der Flucht furchtbare Dinge erlebt hatten, die sie schwer belasten und von denen sie nicht wissen, wie sie mit ihnen umgehen oder sie diese verarbeiten sollen. Auch wurde von vielen ihre ungewisse Situation in Deutschland als schwierig empfunden.

Da es mir ein persönliches Anliegen war, die Lebensrealität der UmF besser nachvollziehen und ihnen dadurch auch eine bessere Unterstützung zukommen zu lassen, begann ich zu recherchieren, wie dies am besten möglich sei. Dabei stieß ich auf das Thema der Traumatisierung und die möglichen Folgen für die Betroffenen. Ich kam dadurch zu dem Schluss, dass es keine Seltenheit darstellt, dass UmF unter einem Trauma oder eine posttraumatischen Belastungsstörung leiden und dadurch auch die Verhaltensauffälligkeiten zumindest teilweise erklärbar wären. Zudem machte es den Anschein, dass sowohl im pädagogischen Bereich als auch auf dem Gebiet des Asylverfahrens und des Clearings Handlungsbedarf besteht. Es drängt sich dadurch die Frage auf, Was muss getan werden, um den traumatisierten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in der stationären Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind, bei der Bearbeitung ihrer Psychotraumata helfen zu können? Dadurch kam ich zu dem Schluss, die Situation der UmF in der stationären Kinder- und Jugendhilfe und Vorteile eines traumasensiblen Umgangs mit dieser Flüchtlingsgruppe hinsichtlich dieser Fragestellung untersuchen zu wollen.

1.2 Eingrenzung

Um vorwegzugreifen, Flüchtlinge gelten vor Vollendung des 18. Lebensjahres in Deutschland grundsätzlich als minderjährig und als unbegleitete, wenn sie ohne die Begleitung einer personenfürsorgeberechtigten Person eingereist sind, wodurch für die UmF eine stationäre Unterbringung in der Kinder- und Jugendhilfe per se vorgesehen ist. Alle untersuchten Teilaspekte dieser Arbeit beziehen sich deshalb immer auf die Belange die Personengruppe der UmF im stationären Hilfesystem, auch wenn sie nur indirekt die Kinder- und Jugendhilfe betreffen, diese aber beeinflussen und/oder zum Verständnis der Situation der UmF und ihrer pädagogischen Betreuung in der stationären Unterbringung unabdingbar sind bzw. sie die Diskussionsgrundlage für andere Kapitel darstellen.

Ich werde im Rahmen dieser Arbeit nicht näher darauf eingehen, aus welchen Ländern genau die UmF stammen, da die Entscheidung junger Menschen aus ihrem Heimatland zu fliehen, niemals leichtfertig getroffen wird und immer aus einer Notsituation heraus entsteht, die zumindest potentiell traumatisierend ist. Dabei ist es eher zweitranging aus welchem Staat der Jugendliche geflohen ist. Vielmehr stehen hier die Fluchtgründe im Vordergrund, die im Zusammenhang mit einer Traumatisierung stehen können. Bezüglich des Asylverfahrens werden nur diejenigen Aspekte thematisiert, die für die Diskussion über die Lage traumatisierter UmF in Deutschland nötig sind. Über den genauen Ablauf des Asylverfahrens gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Website Auskunft (BAMF 2016, o.S.). Es sollen zudem keine Neurowissenschaftlichen Phänomene untersucht werden, die darauf hindeuten könnten, dass Menschen durch genetische Disposition anfälliger für psychische Erkrankungen im allgemeinen und traumatisch bedingten Folgeerkrankungen im speziellen, sind. Hierzu zählen zum Beispiel epigenetische Aspekte, wie Korittko (2016, S. 30) sie diskutiert.

1.3 Methodisches Vorgehen

Die vorliegende Thesis ist eine hauptsächlich literaturbasierte Arbeit. Sie stützt sich vornehmlich auf neuere Literatur, um die Situation der UmF und der dazugehörigen Themenbereiche möglichst den aktuellen Erkenntnissen entsprechend darstellen zu können. Jedoch wird in einigen Fällen auch Literatur hinzugezogen, die zu einem früheren Zeitpunkt erschienen ist, wenn sie den neuesten Erkenntnissen nicht widerspricht oder zusätzliche Informationen liefern kann, die zur Beantwortung der Fragestellung herangezogen werden, kann. Neben wissenschaftlicher Fachliteratur werden außerdem Publikationen von Verbänden und Fachtagungen herangezogen. Eine weitere Informationsquelle, besonders zur Ermittlung der Anzahl der in Deutschland lebenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und der Epidemiologie von Traumatisierung dieser Personengruppe, stellen einige bisher veröffentlichten Statistiken und Veröffentlichung der zuständigen Ämter dar.

Auf Grundlage dieser Quellen werde ich einleitend die häufigsten Fluchtursachen nennen und einige Begriffsdefinitionen vornehmen. Das erste thematische Kapitel befasst sich zudem mit der Datenlage zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und der Verbreitung von Traumatisierung, sowie den Rahmenbedingungen für das Clearing und das Asylverfahren. Nachdem die grundlegenden Informationen erörtert wurden schließt sich eine Ermittlung der Problemfelder an, die für die Beantwortung der Fragestellung nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Kapitel 4 beschäftigt sich hauptsächlich mit der Entstehung eines Psychotraumas, wobei zunächst allgemein darauf eingegangen werden soll, welche Faktoren eine Traumatisierung auslösen können, um daran anschließend zu klären, welche speziellen Umstände für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge gelten und welche Folgen daraus für die jungen Menschen entstehen. Daran anknüpfend soll ermittelt werden, ob es einen Bedarf nach traumasensiblem Umgang mit UmF seitens der Institutionen und Fachkräfte gibt und wie es um das Wissen über Traumatisierung und Traumapädagogik steht. Abschließend wird die Suche nach dem „Guten Grund“ und dessen Bedeutung für das diagnostische Fallverstehen beschrieben. An dieses Kapitel schließt sich die theoretische Auseinandersetzung mit Traumapädagogik an, in der deren Entstehung, Standards und Methoden sowie der Ausbildungsstand pädagogischer Fachkräfte hinsichtlich traumapädagogischer Vorgehensweise erörtert werden sollen. In Kapitel 6 werden dann Vorschläge für die praktische pädagogische Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gegeben. Abschließen wird diese Thesis mit einer Zusammenfassung der erarbeiteten Erkenntnisse um eine Antwort, auf die eingangs gestellte Frage geben zu können. Daran schließt sich als letzter Punkt ein Ausblick auf die Zukunft der in Deutschland lebenden UmF im Kinder- und Jugendhilfesystem an.

Im Text wurde, außer bei wörtlichen Zitaten, die männliche Form gewählt, wobei diese nicht geschlechtsspezifisch zu verstehen ist, sondern der vereinfachten Lesbarkeit dient, und immer beide Geschlechter damit gemeint sind.

2 Zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland

Dieses Kapitel soll sich einleitend mit den Ursachen beschäftigen, aus denen heraus sich junge Menschen zur Flucht aus ihrem Heimatland entschließen. In diesem Zusammenhang findet daran anknüpfend die Definition der Begriffe „Flüchtling“, „Minderjährig“ und „Unbegleitet“ statt. Auch soll eine kurze Erklärung dazu gegeben werden, was eigentlich ein Trauma ist. Nach der Definition der Grundlegenden Begriffe folgt eine nähere Betrachtung der Statistiken zu den Themenfeldern UmF und deren Traumatisierung um im Anschluss die Bereiche Clearingverfahren, Inobhutnahme und Ausländer- bzw. Asylrecht zu untersuchen.

2.1 Fluchtgründe

Die Gründe, die Menschen zur Flucht aus ihrem Heimatland bewegen, können in push- und pull-Faktoren unterteilt werden. Zu den push-Faktoren, zählen alle Fluchtgründe, die im Herkunftsland zu finden sind. Hierzu gehören Armut, Krieg, Hungersnöte sowie Verfolgung, Bedrohung und schlechte Zukunftsaussichten (vgl. Detemple 2015, S.15). Als pull- Faktoren gelten Gründe, die vom Zielland ausgehen und dieses in den Augen der Flüchtenden attraktiv erscheinen lassen. So gehören zum Beispiel die Aussicht auf Sicherheit, Wohlstand und Bildungschancen zu diesen Gesichtspunkten (vgl. ebd., S.23).

Für Kinder und Jugendliche kommen noch einige weitere, kinderspezifischen, Fluchtgründe hinzu. Darunter die (körperliche) Ausbeutung durch Sklaverei und Zwangsprostitution aber auch Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Diskriminierung und die Rekrutierung als Kindersoldaten. (vgl. Schöning 2014, S. 14, Herrmann u.a. 2017, S. 21)

2.2 Flüchtling

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) trat am 22.April 1954 in Kraft und wurde 1967 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt. Sie definiert, welche Personen als Flüchtling gezählt werden und legt den rechtlichen und sozialen Rahmen fest, in dem dieser Personengruppe im Ankunftsland Hilfe zuteilwird (vgl. Hehnke 2017, S.30). Laut GFK „ist ein Flüchtling eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“ (Genfer Flüchtlingskonvention, GFK, 1951, Art. 1A Abs. 2). In Deutschland regelt zudem der Artikel 16a des Grundgesetzes, ob eine Person als Flüchtling anerkannt wird (Art. 16a GG). Daneben ist auf unbegleitete Minderjährige ist immer der Begriff Flüchtling anzuwenden. Außerdem handelt es sich bei UmF immer um Angehörige von Nicht-UN-Staaten (vgl. Weeber/Gögercin 2014, S. 28).

2.3 Minderjährig - Altersfeststellung

Laut Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention „ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.“ (Unicef o.J., S. 9). Minderjährig sind in Deutschland demnach alle Flüchtlinge unter 18 Jahren. Allerdings stuft das Asylrecht Flüchtlinge, die ihr 16. Lebensjahr vollendet haben als verfahrens- und handlungsfähig ein und müssen alle Entscheidungen zu ihrem Verfahren selbst treffen (vgl. Weeber/Gögercin 2014, S.27), was für diese Gruppe in Bezug auf Ihren Bleibestatus nachteilig wirken kann.

Das Alter von jugendlichen Flüchtlingen muss oft durch eine Einschätzung im Rahmen des Clearingverfahrens festgelegt werden, da keine Papiere vorhanden sind (vgl. Vogel 2017, S. 29). Problematisch ist hierbei, dass es noch immer Staaten oder Regionen gibt, in denen nicht zwingen eine Geburtsurkunde oder Ausweispapiere ausgestellt werden, oder diese wurden auf der Flucht verloren bzw. absichtlich zurückgelassen (vgl. Espenhorst/Schwarz 2017, S. 113).

Der Alterseinschätzung - das Verfahren wird durch § 42f SGB VIII geregelt - muss ein begründeter Zweifel an den gemachten Angaben des jungen Geflohenen vorausgehen. Diese findet dann aufgrund des körperlichen und geistigen Entwicklungsstandes statt. Allein fehlende Papiere sind aber noch kein Grund, wenn der Jugendliche seine Altersangaben durch seine Aussagen untermauern kann (vgl. ebd., S. 113f). Das Problem bei der Alterseinschätzung liegt zudem darin, dass es kein Verfahren gibt, dass das Alter ohne Zweifel feststellen kann (vgl. ebd., S. 116).

In der Praxis kommt es auch zu Fällen in denen UmF noch nicht einmal ihr Geburtsjahr genau bestimmen können. Dies tritt dann ein, wenn ein Jugendlicher aus einem muslimischen Land stammt und er nur die islamische Zeitrechnung kennt, die erst im Jahre 622 (nach gregorianischem Kalender) begann. Das Jahr im islamischen Kalender ist zudem zwischen 10 und zwölf Tage kürzer als ein 365-tägiges. Dadurch ergeben sich beträchtliche Berechnungsfehler, die bei der Alterseinschätzung nicht immer erkannt werden und dem jungen Menschen so ein Nachteil entsteht.

2.4 Unbegleitet

„Als unbegleiteter Minderjähriger gilt, ‚… wer von beiden Elternteilen getrennt ist und für dessen Betreuung niemand gefunden werden kann, dem durch Gesetz oder Gewohnheit diese Verantwortung zufällt‘.“ (UNHCR o.J., o.S.). Als unbegleitet gelten also Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, die ohne Begleitung eines Personenfürsorgeberechtigten nach Deutschland eingereist sind. Der Ausdruck ‚unbegleitet‘ bezieht sich also in erster Linie auf den familiären Status eines Minderjährigen.

2.5 Trauma

An dieser Stelle soll zunächst einmal Trauma kurz definiert sowie ein Überblick darüber gegeben werden, welche Formen von Trauma es gibt. In einem späteren Passus wird dann näher erläutert, wie ein Psychotrauma entsteht.

Das Wort Trauma stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich übersetzt ‚Wunde‘. Ursprünglich war damit eine Verletzung des Körpers durch äußere Gewalteinwirkung gemeint, die mitunter auch einen Schock auslösen kann (vgl. Brockhaus Online o.J., o.S.). In den 1920er Jahren wendet Siegmund Freund das Wort Trauma dann erstmalig an, um ein psychologisches Phänomen zu beschreiben (vgl. Detemple 2015, S. 33).

Das Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit definiert das psychische Trauma als „[…] ein Erlebnis (oder eine Erlebnisreihe), das das Individuum nicht adäquat verarbeiten kann und daher aus seinem Bewußtsein (sic) verdrängt. Die Verdrängung kann eine dauernde Störung des psychischen Gleichgewichts verursachen.“ (o.A. 1994, S. 537)

Trauma wird auch genauer beschrieben als ein (lebens-) bedrohliches Erlebnis oder Ereignis, dass die individuellen physischen und psychischen Möglichkeiten und Fähigkeiten zur Bewältigung der betroffenen Person übersteigt, zu dessen Bearbeitung (zunächst) eine andere Person fehlt (vgl. Gahleitner 2018, S. 108,Korittko 2016, S.26) und „das bei nahezu jedem eine tief greifende Verzweiflung auslösen würde“ (Korittko 2016, S. 42). Dabei wird unterschieden in Typ-I-Trauma, in Folge eines einmaligen Ereignisses, und Typ-II-Trauma[1] nach anhaltender oder wiederholter (lebens-) bedrohlicher Situation, wobei Kinder aus Kriegsgebieten eher von Typ II betroffen sind (vgl. Hehnke 2017 S. 77).

Das Ausmaß der Traumatisierung ist dabei abhängig von der Art, dem Umstand und der Dauer des Ereignisses sowie dem Entwicklungsstand, in dem sich das Opfer zu diesem Zeitpunkt gerade befindet (vgl. Gahleitner 2018, S. 108), aber auch ob es direkt (als Opfer oder Täter) oder indirekt (als Beobachter) am Ereignis beteiligt waren (vgl. Hehnke 2017, S. 76). Ein Trauma betrifft nicht nur das innere Erleben einer Person, sondern zeigt sich zudem auch in einer negativ beeinflussten Fähigkeit sich in der Lebensrealität und Gesellschaft zurechtzufinden (vgl. Kühn/Bialek 2017, S.42, Koritko 2016, S. 21).

Der Verlauf einer Traumatisierung wird grob in 5 Phasen unterteilt, welche mit dem traumatischen Ereignis als Auslöser beginnen. Daran schließen sich im Folgenden die Stadien der Akutphase (2-5 Tage), der Posttraumatischen Belastungsreaktion (bis 8 Wochen) und der Traumafolgestörungen (z.B. PTBS) an, deren Schlussendliche Konsequenz eine dauerhafte Persönlichkeitsänderung ist. (vgl. Ruf 2016, S.20)

2.6 Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland

In Deutschland fehlt eine zentrale, bundesweite Datenbank zur Erfassung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (vgl. Hehnke 2016, S.38), weshalb es schwer fällt eine Aussage darüber zu treffen, wie viele UmF tatsächlich in Deutschland leben und in der stationären Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind. Anhand einiger Beispiele kann aufgezeigt werden, wie schwer es ist eine genaue Zahl zu bestimmten. So gibt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für das Jahr 2016 an, dass 35.939 UmF einen Erstasylantrag gestellt haben (vgl. Statista 2018, Wiesinger 2018, S. 16), Pothmann beziffert unter Verweis auf die amtliche Kinder- und Jugenhilfestatistik die Zahl der in Obhut genommenen UmF auf 44.935 (vgl. Pothmann 2018, S.96) und auch eine Zahl von über 40.000 für die Jahre 2015 und 2016 lässt sich finden (vgl. Macsenaere/Hermann 2018a, S.11). Es lässt sich schon allein an den hier genannten zahlen für das Jahr 2016 erkennen, dass es in den Statistiken massive Abweichungen in der Höhe von ca. 5.000 bis 10.000 UmF gibt. Das Problem daran ist, dass es hier nicht einfach um mathematische Größen, sondern um Menschen geht. Es geht sogar um Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, da sie erstens minderjährig und zweitens ohne eine sorgeberechtigte Person eingereist sind.

Auch für die Jahre 2015 und 2017 können keine genauen Auskünfte über die Anzahl der in Deutschland lebenden UmF gemacht werden. Für 2015 gibt beispielsweise das BAMF an, dass 10.321 Jugendliche in Obhut genommen wurden (vgl. Hamburger 2017, S.328) und die Zeit publizierte im März 2016 einen Artikel, in dem mitunter eine grafische Darstellung zum Alter von Asylbewerbern enthielt. Die Daten zu dieser beruhen auf Erhebungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und gibt an, dass sich unter der Gesamtzahl der Asylanträge im Jahr 2015 in etwa 14.500 solche durch UmF gestellt wurden, befanden (vgl. Daldrup 2016, o.S.). Auch hier kann man von einer nicht zu vernachlässigenden Differenz sprechen.

2017 wurden laut statistischem Bundesamt 41.000 Jugendliche in Obhut genommen, wovon 51% der Inobhutnahmen daraus resultierten, dass die Minderjährigen ohne Begleitung eingereist waren (Statistisches Bundesamt 2018, o.S.). Das entspräche einer Zahl von 20.910[2] UmF. Allerdings geht der gleiche Bericht an anderer Stelle von insgesamt 22.500 Inobhutnahmen aus.

Das auch zum jetzigen Zeitpunkt kaum eine genaue Zahl von durch UmF gestellten jährlichen Asylanträgen und Inobhutnahmen sowie eine Gesamtanzahl der UmF in der stationären Jugendhilfe genannt werden kann, ist insofern verwunderlich, dass bereits Weeber und Gögercin 2014 feststellten, „dass die bundesweiten Zahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge oft äußert spekulativ sind“ (Weeber/Gögercin 2014, S. 28). Diese Aussage beruht darauf, dass das BAMF bereits im Jahr 2012 eine Bundesweite Erhebung zur Anzahl der gestellten Asylanträge durch minderjährige Flüchtlinge veranlasst hatte, die jedoch nicht unterschied ob diese begleitet oder unbegleitet eingereist waren. Auch das BAMF konnte also schon damals nicht die Menge der UmF in Deutschland beziffern (vgl. ebd., S.28). Allerdings lässt sich über die Angaben, die die Kinder- und Jugendhilfe zu den Inobhutnahmen abschätzen, dass im Jahr 2015 42.309 UmF in Obhut genommen wurden und die Zahl der neu Eingereisten UmF ab November 2015 sukzessive abnimmt. (vgl. Herrmann u.a. 2017, S. 20)

Betrachtet man sich nun die angegebenen Zahlen für die Jahre 2015, 2016 und 2017 lässt sich erkennen, dass diese insgesamt wenig konkret sind. Es lässt sich keine genaue Aussage darüber treffen wie viele Asylanträge durch UmF tatsächlich gestellt wurden und daraus folgend, lässt sich auch nicht bestimmen, wie viele UmF durch die Jugendämter in Obhut genommen wurden und nun insgesamt in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe pädagogisch betreut werden. Dass bisher noch kein bundeseinheitliches System entwickelt wurde, um die in Deutschland in der Jugendhilfe untergebrachten UmF in ihrer Gesamtheit zu erfassen ist auch deshalb unverständlich, da bereits im Vorfeld der Flüchtlingskrise erkannt worden war, dass dieses fehlt.

Problematisch wird dies nun, wenn man den Bedarf für zukünftige Hilfemaßnahmen bezüglich stationärer Unterbringung und pädagogischer Maßnahmen ermitteln möchte. Denn wenn schon belastbare Statistiken zur Anzahl der UmF in Deutschland fehlen, kann es kaum möglich sein, zu ermitteln, wie viele diese geflohenen Jugendlichen speziellen Hilfebedarf aufweisen.

2.7 Zur Verbreitung von Psychotraumata bei UmF

Eine Aussage darüber zu treffen, wie viele UmF im deutsche Jugendhilfesystem traumatisiert sind oder zumindest potentiell traumatische Erfahrungen machen mussten, ist mindestens ebenso schwer, wie die genaue Anzahl der momentan stationär in Obhut genommenen UmF in der Kinder- und Jugendhilfe zu ermitteln.

Zum Vergleich lässt sich anführen, dass ca. 80%[3] (vgl. Gahleitner 2018, S.108) bzw. 75%[4] (vgl. Schmid 2013, S. 64) der Kinder und Jugendlichen in stationärer Unterbringung in Deutschland schon traumatische Erfahrungen gemacht haben. Gahleitner schreibt allerdings auch, dass die Antwort auf die Frage, ob Geflohene mehrheitlich traumatisiert seien, eindeutig JA lauten muss (vgl. Gahleitner 2018, S. 108).

So geht beispielsweise eine Stichprobe von Rücker, Büttner, Lambertz, Karpinski und Petermann aus dem Jahr 2017 mit 52 Befragten davon aus, dass etwa 50% dieser Jugendlichen psychische Problematiken aufweist. Eine weitere Analyse von Dölitzsch, Möhrle, Fegert und Keller kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen 35% und 61% der männlichen UmF verhaltensauffällig sind (vgl. Macsenaere/Herrmann 2018a, S. 13)[5]. In Bezug auf eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) zeigt eine vom Verein Kinder im Zentrum für Kinder e.V. finanzierte Studie von Prof. Dr. med. Volker Mall und Prof. Dr. med. Peter Henningsen auf, dass 22,3% der Kinder[6] unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und 16% unter einer Anpassungsstörung leiden (vgl. Nedbal 2015, S. 509) und Korittko schreibt, dass bis zu 50% der Vergewaltigungs- und Kriegsopfer unter den Symptomen einer PTBS leiden (Korittko 2016, S. 45).

2.8 Clearingverfahren

Der Begriff Clearingverfahren beschreibt den Prozess der Abklärung „des Hilfebedarfs, des Gesundheitszustands, der rechtlichen Vertretung sowie der Unterbringung“ (B-umF o.J., o.S.). Die in den EU- Aufnahmerichtlinien festgeschriebene medizinische Erstuntersuchung von Geflohenen sollte zwar noch binnen weniger Tage in den Erstaufnahmeeinrichtungen stattfinden, jedoch sind die Kapazitäten dieser Einrichtungen ausgereizt, sodass Menschen, die dort ankommen oft tagelang nicht untersucht und versorgt werden können. Der Fokus liegt bei dieser Erstuntersuchung aber auf körperlichen Beschwerden und Krankheiten, so dass – auch bedingt, durch sprachliche Hürden – kaum eine psychologische Anamnese stattfindet (vgl. Ouatedem Tolsdorf 2016, S. 22f).

Im Rahmen des Clearingverfahrens soll zudem durch die Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes ein Erstgespräch geführt werden, dass dazu dient nähere Informationen über persönlichen Hintergrund den jungen Geflohenen zu sammeln. Dabei werden die Fluchtursachen, Familiensituation, Bildungs- und Gesundheitsstatus, sowie der bisherige Fluchtweg und das Zielland abgefragt (vgl. B-umF o.J., o.S.). Ein weiterer Bestandteil des Clearings ist es, dass die pädagogischen Fachkräfte in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe das Verhalten des jungen Menschen im Alltag beobachten und ihre Erkenntnisse bezüglich Entwicklungsstand, physischer und psychischer Gesundheit, sowie Selbstständigkeit und Sozialverhalten protokollieren (vgl. Herzog 2017, S. 103). Die Resultate aus Erstgespräch und Beobachtung, sollen nun die Grundlage für die Entwicklung eines Hilfeplans darstellen (vgl. Knuth/Kluttig/Uhlendorff 2017, S. 104).

Während des Clearings sollen also sowohl rechtliche als auch sozialpädagogisch relevante Daten und Hintergründe erörtert werden. Jedoch gibt es, im Gegensatz zur Abfrage der rechtlichen entscheidenden Daten, für die Erfassung der sozialpädagogisch ausschlaggebenden Informationen keine methodisch einheitliche Vorgehensweise (vgl. Wiesinger 2018, S.116). So kommen beispielsweise Macsenaere und Herrmann zu dem Schluss, dass „in 16% der Fälle keine Angaben zu belastenden Erlebnissen im Heimatland in 29% keine Angaben zu Erlebnissen auf der Flucht gemacht“ (Macsenaere/Herrmann 2018b, S. 89) wurden. Sie halten außerdem fest, dass nur in 26% der Fälle während des Clearingverfahrens überhaupt der therapeutische Hilfebedarf ergründet wird. (vgl. ebd., S. 89f)

Dieser Mangel an Informationen über den psychosozialen Zustand der UmF erschwert das pädagogische Fallverstehen um ein nicht zu vernachlässigendes Maß. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass pädagogische Hilfe für UmF aber nur dann erfolgreich gestaltet werden kann, wenn eine Diagnostik anhand fundierter und möglichst umfassender Anamnese stattfindet (vgl. Gahleitner 2018, S.111) und dass die Ausarbeitung eines individuellen Hilfeplans auf den im Clearingverfahren gewonnen Informationen basiert (vgl. Knuth/Kluttig/Uhlendorff 2017, S.107).

2.9 Inobhutnahme

Die Inobhutnahme ist in zwei Phasen unterteilt. Die vorläufige Inobhutnahme mit einer maximalen Dauer von vier Wochen (vgl. Herzog 2017, S.98), in die auch das Clearingverfahren fällt (vgl. Siebert 2010, S. 33f), und die reguläre Inobhutnahme bzw. Anschlussinobhutnahme, welche durch § 42 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII geregelt ist (vgl. Herzog 2017, S. 103). Eine Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge wird durch das SGB II abgeleitet, wonach Kinder- und Jugendliche einen Anspruch auf pädagogische Betreuung haben, wenn eine, dem Wohl des Kindes entsprechende, Erziehung anderenfalls nicht möglich wäre (vgl. Macsenaere/Herrmann 2018a, S. 12).

Die vorläufige Inobhutnahme fällt dem zuständigen Jugendamt[7] zu. Der Minderjährige wird in einer geeigneten Hilfeeinrichtung untergebracht, um anschließend eine Folgeeinrichtung zu finden, wobei die UmF durch eine Quote auf die deutschen Bundesländer verteilt werden (vgl. Hehnke 2017, S.51f). Rechtlich sind für die Inobhutnahme und die Unterbringung der UmF die §§ 42a-42f SGB VIII und § 34 SGB VIII heranzuziehen. Ihr Ende nimmt die vorläufige Inobhutnahme „gemäß § 42a Abs. 6 mit:

- Der Übergabe des jungen Menschen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten
- Der Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde gemäß § 88a Abs. 2 Satz 1 (Verteilung)
- Der Anzeige über den Ausschluss des Verteilungsverfahrens gemäß § 42b Abs. 4“ (Herzog 2017, S.100)

Schon bei der vorläufigen Inobhutnahme ergeben sich pädagogische Anforderungen an die Betreuer, die mitunter nicht leicht zu erfüllen sind, da sie aus gegensätzlichen Gründen entstehen. Einerseits soll der junge Mensch „ankommen“, ein Gefühl von Sicherheit bekommen und seine Ambitionen äußern dürfen. Andererseits steht dem aber gegenüber, dass die Fachkräfte ihn gleichzeitig über seien rechtlichen Status informieren und ihm erklären müssen, wie sich seine unmittelbare Zukunft in Deutschland gestalten wird, und dass diese in großen Teilen fremdbestimmt ist und kaum seinem Einfluss unterliegt. (vgl. ebd., S. 101)

Würde schon während des Clearingverfahrens, aber mindestens kurz nach der Vorläufigen Inobhutnahme eine Traumatisierung festgestellt werden, so bestünde unter Umständen sogar die Möglichkeit traumatisierte UMF nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) unterzubringen (vgl. hierzu auch Hehnke 2017, S. 52). Hehnke empfiehlt zudem, dass die Anschlussinobhutnahme in einer auf UmF spezialisierten Jugendhilfeeinrichtung geschieht, deren pädagogische Fachkräfte auf den Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen vorbereitet sind, um dadurch Fehlurteilen vorzubeugen. (vgl ebd., S.52f)

[...]


[1] Zum Typ-II-Trauma können auch die Begriffe Kumulatives Trauma (nach Masud Kahn) und Sequentielle Traumatisierung herangezogen werden (vgl. Detemple 2015, S. 33).

[2] Diese Zahl bezieht sich auf Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Daneben wurden laut der Pressemitteilung Nr. 311 weitere 20.300 Kinder unter 14 Jahre in Obhut genommen, wobei diese aber hauptsächlich wegen der Überforderung ihrer Eltern stationär untergebracht wurden.

[3] Gahleitner bezieht sich hier allerdings auf Jugendliche aus Deutschland.

[4] Schmid differenziert nicht zwischen Jugendlichen mit und ohne Fluchterfahrung im deutschen Hilfesystem.

[5] Diese und weiter Untersuchungen geben zudem an, dass der Forschungsstand zum (psychischen) Gesundheitszustand unzureichend und kaum aussagekräftig sei.

[7] Es ist immer jenes Jugendamt am Ort des „Aufgriffs“ oder der Selbstmeldung zuständig. (vgl. Herzog 2017, S.98)

Ende der Leseprobe aus 55 Seiten

Details

Titel
Traumatisierte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in der stationären Kinder- und Jugendhilfe
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
55
Katalognummer
V496595
ISBN (eBook)
9783346012524
ISBN (Buch)
9783346012531
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Trauma, Flucht, Flüchtling, Traumatisierung, PTBS, Posttraumatische Belastungsstörung, Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, umF, umA, stationäre Jugendhilfe, Inobhutnahme, Clearing, Aufenthaltsrecht, Altersfeststellung, Traumapädagogik, Psychotraumata, Folgen von Traumatisierung, Traumasensibler Umgang, Sekundärtraumatisierung, Asyl, Diagnostisches Fallverstehen, Der gute Grund, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Duldung, Entstehung von Trauma, Fluchtgründe, Flucht und Trauma
Arbeit zitieren
Vanessa Georgia Drescher (Autor:in), 2019, Traumatisierte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in der stationären Kinder- und Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/496595

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Traumatisierte minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in der stationären Kinder- und Jugendhilfe



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden