Die Politische Polizei von Württemberg und ihr Umgang mit der NSDAP

Die Lageberichte des Stuttgarter Landeskriminalpolizeiamts von 1930 bis 1932. Eine qualitative Inhaltsanalyse


Masterarbeit, 2015

278 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Abstract

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1.Hinführung zum Thema
1.2.Entwicklung der Untersuchungsfragestellung
1.3.Zielsetzung der Untersuchung

2. Die Weimarer Republik
2.1.Die letzten Jahre der Weimarer Republik
2.2.Parteien und Verbände der Weimarer Republik
2.2.1. Politische Bewegungen und Parteien
2.2.2. Sonstige Gruppierungen
2.2.3. Besonderheiten in Württemberg

3. Die Politische Polizei in der Weimarer Republik
3.1.Zum Begriff der Politischen Polizei
3.2.Frühe Ursprünge und Entwicklung im 19. Jahrhundert
3.3.Die Politische Polizei (1919-1933)
3.3.1. Wiederaufbau nach der Staatsumwälzung
3.3.2. Der Reichskommissar für Überwachung der Öffentlichen Ordnung
3.4.Die Politische Polizei von Württemberg
3.4.1. Ursprung und Entwicklung bis 1918
3.4.2. Organisatorische Entwicklung ab 1919-1922
3.4.3. Organisatorische Entwicklung ab 1923-1933
3.4.4. Personelle Verhältnisse
3.4.5. Informationsgewinnung und Nachrichtenaustausch
3.4.6. Entwicklung der Politischen Polizei nach der Machtergreifung
3.4.7. Ausgewählte Kurzbiographien:
3.4.7.1. Friedrich Mußgay
3.4.7.2. Jakob Wöger
3.4.7.3. Dr. Wilhelm Harster
3.4.7.4. Wilhelm Kley
3.4.7.5. Karl Weber

4. Die Untersuchung – Methode und Vorgehensweise
4.1.Methode der strukturierten Inhaltsanalyse
4.2.Darstellung des Untersuchungsmaterials
4.2.1. Lageberichte der Politischen Polizei
4.2.2. Festlegung des Untersuchungszeitraums
4.2.3. Auswahl der Untersuchungseinheiten
4.3.Inhaltsanalytisches Kategoriensystem
4.3.1. Theoriegeleitete Vorgehensweise
4.3.2. Erarbeitete Kategorien und Ausprägungen
4.4.Gütekriterien
4.4.1. Kodierleitfaden
4.4.2. Verfahrensdokumentation
4.4.3. Test zur Intracoder-Reliabilität

5. Ergebnisse der Untersuchung
5.1.Der Berichtsfokus der Politischen Polizei
5.1.1. Allgemeiner Berichtsumfang nach Fokusgruppen
5.1.2. Erwähnte politische Versammlungen / Veranstaltungen
5.2.Die Art und Weise der Berichterstattung
5.3.Gefahrenhinweise
5.4.Verursacherhinweise
5.5.Sprachliche Auffälligkeiten
5.6.Anwendung von Vollzugsmaßnahmen

6. Diskussion der Ergebnisse
6.1.Zu den Ausgangshypothesen
6.2.War die Beachtung der NSDAP angemessen?
6.3.Handelte die Politische Polizei neutral?
6.4.Problemstellungen und weitere Forschungsansätze
6.5.Zusammenfassung und Schlussbetrachtung

Literatur-und Quellenverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anlagenverzeichnis

„Ich habe die Überzeugung, dass weder die kommunistische Bewegung uns über den Haufen rennen wird, noch die nationalsozialistische. Auch letztere Bewegung wird von selbst wieder abflauen, wenn die Leute lang genug ihre Sprüche dem Volk vordoziert haben.

[…] Ich habe den Glauben an den gesunden Sinn […] unseres Schwabenvolkes, dass es sich nicht allzulange nur verhetzen und mit Phrasen abspeisen lässt, sondern dass es, wie es dem Schwaben eben liegt, sich fragt, was soll dabei herauskommen […].“1

Eugen Bolz, Staatspräsident von Württemberg

(Am 23. Januar 1945 in Berlin-Plötzensee enthauptet)

Vorwort

Die Auswertung der Lageberichte der Politischen Polizei war eine bewegende Erfahrung. Die zum Teil sehr lebhaften Ausführungen der damaligen Beamten vermitteln einen eindringlichen Einblick über die letzten Jahre im freien Volksstaat Württemberg. Sie sind ferner von einer zunehmenden Intensität geprägt, die - trotz der Tatsache, dass das Ende der Entwicklung jedermann bekannt ist - den interessierten Leser dennoch in ihren Bann zu schlagen vermag.

Im Gedenken an jene, die sich dafür einsetzten, die Demokratie zu bewahren. Mögen ihre Bemühungen auch kommenden Generationen - und gerade uns Polizeibeamten - stets vor Augen führen, dass der Schutz und die Achtung der menschlichen Würde sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung Errungenschaften bilden, die einst teuer erkauft wurden.

Mein Dank gilt meinen beiden Betreuern Dr. Wolfgang Schulte und Dr. Thomas Schnabel sowie dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg; sie haben mir diese Arbeit ermöglicht. Daneben möchte ich mich insbesondere bei den beiden Historikern Friedemann Rincke und Sarah Stewart bedanken - ihre Anregungen, Tipps und Quellenhinweise waren eine großartige Unterstützung. Schlussendlich danke ich auch meiner lieben Frau, die mir stets den Rücken stärkt.

André Grimm

Juli 2019

Abstract

In den wenigen Untersuchungen zur Geschichte der Politischen Polizei und ihrer Rolle in der Weimarer Republik wird kontrovers darüber diskutiert, ob sich die Aktivitäten ihrer Beamten gegen die staatsfeindlichen Parteien KPD und NSDAP gleichermaßen richteten. Auch die Unparteilichkeit der Politischen Polizei im Volksstaat Württemberg wird bis heute kritisch betrachtet.

In ihrem allgemeinen Teil gibt die Arbeit einen Überblick über die die letzten Jahre der Weimarer Republik und die zu dieser Zeit vorherrschenden politischen Bewegungen. Anschließend zeichnet sie die Entwicklung der Politischen Polizei bis zur Weimarer Republik nach und stellt ihre Organisation in Württemberg vor.

In ihrem empirischen Teil befasst sich die Arbeit mit Hilfe der qualitativen Inhaltsanalyse gezielt mit der Berichtstätigkeit der württembergischen Beamten an übergeordnete Stellen. Die Inhaltsanalyse erfolgte im Rahmen einer strukturierten Auswertung von 270 Kapiteln aus dem Zeitraum 19.12.1929 bis 04.02.1933. Untersuchungsmerkmale bildeten die Kategorien Berichtsfokus, Berichtsqualität und Bedrohungspotential. Ergänzend wurden 737 Einschätzungen (sog. Positionierungen) aus den Lageberichten extrahiert und hinsichtlich ihrer Wirkung auf einen potentiellen Empfänger bewertet. Ziel war es aufzuklären, ob sich Belege für eine fehlende neutrale Gesinnung und Betätigung der damaligen Beamten finden lassen. Das zur Auswertung entwickelte Kategoriensystem erwies sich nach Berechnung der Reliabilitätskoeffizienten nach Holsti und Cohen als mäßig gut bis sehr gut stabil.

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass ein deutlicher Berichtsschwerpunkt auf dem „linken“ Parteienspektrum liegt, das Bedrohungspotential einer NSDAP aber gleichfalls erkannt wurde. Die erfolgte Schwerpunktsetzung der Politischen Polizei ist aufgrund der dortigen Erkenntnislage sachlich angemessen. Für eine „Besserstellung“ der NSDAP oder für eine fehlende neutrale Gesinnung der Politischen Polizei lassen sich keine ausreichenden Belege aus den Lageberichten herleiten. Kritisch verbleibt anzumerken, dass die Berichtstätigkeit nur einen geringen Ausschnitt der polizeilichen Überwachungstätigkeiten widerspiegelt und weiterer Forschungsbedarf zur Frage besteht, was alles nicht „verschriftet“ wurde.

Abkürzungsverzeichnis

I. Allgemeine Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

II. Parteien, Verbände, Einrichtungen und Gruppierungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1. Hinführung zum Thema

Im Zusammenhang mit der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) offenbarte die deutsche Sicherheitsarchitektur eklatante Schwachstellen: Mehrfach wurde ein mangelnder Informationsaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz kritisiert.2 Auch wurde festgestellt, dass oft mehr „ gegen- als miteinander “ gearbeitet wurde.3 Seither ist die öffentliche Diskussion um die Notwendigkeit und die zeitgemäße Ausgestaltung des „Trennungsgebots“ zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten erneut entbrannt.4

Das Trennungsgebot wurde erstmals im sog. „Polizeibrief“ vom 14. April 1949 der Besatzungsmächte festgelegt. Darin wurde die Errichtung einer neuen Staatsschutzstelle für die BRD nur unter der Prämisse bejaht, dass eine solche Stelle keinerlei Polizeibefugnisse haben darf.5 Die Erfahrungen mit dem Dritten Reich gaben hierfür reichlich Anlass. Schließlich erhielten die Politischen Polizeien der Weimarer Republik, als Polizeieinrichtungen zur Aufklärung „staatsfeindlicher Umtriebe“, bereits früh nach Hitlers Machtergreifung Befugnisse, die bisher der Justiz oblagen.6 Damit wurde sogleich der Grundstein gelegt für die „ Pervertierung der Politischen Polizei vom Staatsschutzorgan […] zum gefürchteten Repressivinstrument des NS-Staats “,7 der Geheimen Staatspolizei - besser bekannt als Gestapo.

Im Zuge der Nürnberger Prozesse wurde die Gestapo zur verbrecherischen Organisation erklärt. Der ehemalige Gestapo-Beamte, Hans Bernd Gisevius, schilderte vor dem Internationalen Militärgerichtshof das Wesen der Gestapo folgendermaßen: „[Das] war keine Polizei, die gegen […] Mord, Freiheitsberaubung und Raub eintrat. [Das] war eine Polizei, die diejenigen schützte, die sich solcher Exzesse schuldig machten.8 Die Bezeichnung „Gestapomethoden“ steht bis heute sinnbildlich für staatlichen Terror oder die missbräuchliche Ausübung von Staatsgewalt. Auch das traditionelle Misstrauen der Öffentlichkeit gegenüber den bundesdeutschen Nachrichtendiensten wird mit der kollektiven Gestapo-Erfahrung begründet.9 Dieses Misstrauen erhielt durch den sog. NSU-Komplex neuen Auftrieb. Seit dem 05.11.2014 tagte in Baden-Württemberg der Untersuchungsausschuss zur „Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des NSU in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M.K.“10 Die Aufdeckung der Mordserie der Zwickauer Terrorzelle hat das öffentliche Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden nachhaltig erschüttert.11 Bundesweit wurden inzwischen sieben Untersuchungsausschüsse eingesetzt. Dennoch reißen Theorien zu einer möglichen Verstrickung der Behörden in die NSU-Morde, die jüngst noch als „Döner-Morde“ bezeichnet wurden,12 nicht ab.13 Sicher scheint, dass Verfassungsschutz und Polizei, die rechtsextreme Szene falsch eingeschätzt haben.14 In diesem Zusammenhang wird wiederholt die Frage diskutiert, ob die deutschen Sicherheitsbehörden blind auf dem „rechten Auge“ sind?15 Der Vorwurf der Begünstigung rechtsradikaler Kreise trifft die deutsche Polizei nicht zum ersten Mal. Er erlangt jedoch in Württemberg gerade eine neue Qualität seitdem bekannt wurde, dass sich Polizeibeamte dem Geheimbund Ku-Klux Klan anschließen konnten ohne Konsequenzen zu tragen16 oder dass Ermittler nach dem Selbstmord eines potentiellen NSU-Zeugen offensichtliche Beweismittel übersahen.17 Daneben wird der Vorwurf regelmäßig erhoben, wenn die Polizei anlässlich von Veranstaltungen eingesetzt wird, wo „linke“ und „rechte“ Gruppierungen aufeinander treffen.18 Dabei kommt es gelegentlich auch zu gewalttätigen Protestverläufen.19 In die Schlagzeilen geriet unlängst der Aufmarsch der Hogesa (Hooligans gegen Salafisten) in Köln 2014. Auch hier wurde der Polizei vorgehalten, die rechte Szene falsch eingeschätzt zu haben.20

Schon in der Weimarer Republik wurde der polizeiliche Umgang mit politischen Gegnern anlässlich von Versammlungen kontrovers diskutiert.21 So äußerte einst der Sozialdemokrat Wilhelm Keil im württembergischen Landtag: „[W]ie einseitig, […] die Praxis der auf die Verfassung eidlich verpflichteten Polizei ist, wie sie immer mehr auf eine Begünstigung der rechtsradikalen Feinde […] hinausläuft.22 Schon damals gab die Nähe von Polizeibeamten zu radikalen Gruppierungen Anlass zur Spekulation.23 Bereits 1931 wurde zur Aufklärung von möglichen Verstrickungen der Polizei in rechte Kreise ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.24

Wie aber gingen die damaligen Staatschützer mit den Feinden der Republik um? Früher galt kein Trennungsgebot. Die NSDAP operierte nicht im Untergrund.25 Wurde sie von den damaligen Beamten ebenfalls „nur“ falsch eingeschätzt? Wie schwer sich der Umgang mit plötzlich populären Gruppierungen für Politiker und Sicherheitsbehörden darstellen kann, konnte unlängst am Beispiel der „Pegida-Bewegung“ nachvollzogen werden.26 Ging es den damaligen Behörden ähnlich?

1.2. Entwicklung der Untersuchungsfragestellung

Die Gestapo wurde bereits zum Gegenstand zahlreicher Untersuchungen.27 Die Geschichte der Politischen Polizei, als ihre direkte Vorläuferorganisation, blieb dagegen lange Zeit unaufgearbeitet. Lange galt die Überzeugung, dass sich die Weimarer Republik nicht gegen ihre radikalen Feinde von „rechts“ gewehrt hätte.28 Der Historiker Wolfgang Stelbrink bezeichnete daher den Kampf der Politischen Polizei gegen die NSDAP explizit als „Stiefkind der Zeitgeschichtsforschung“ und verweist auf wenig vorhandene Untersuchungen.29

Die älteste Arbeit hierzu datiert aus dem Jahr 1937. Darin untersuchte Schweder den Wandel der Politischen Polizei, ausgehend von ihrem Ursprung im System Metternich, bis hin zur Gestapo. Als Gründe für ihr Versagen im Kampf gegen die NSDAP benannte er u.a. die dezentrale Organisationsform, die koordinierte Maßnahmen erschwerte, die fehlenden Befugnisse zur Abwehr von „legalen“ Angriffen der staatsfeindlichen Parteien sowie die strenge „neutrale staatspolitische Gesinnung“ der die Politische Polizei insgesamt unterworfen war.30

Unter Historikern wird kontrovers diskutiert, ob die Beamten der Politischen Polizeien tatsächlich über eine „neutrale staatspolitische Gesinnung“ verfügten und ob sich demzufolge ihre Aktivitäten gegen die als „staatsfeindlich“ deklarierten Parteien KPD und NSDAP gleichermaßen richteten. Tendenziell wird der Polizei eher eine mangelnde Neutralität gegen Ende der Weimarer Republik bescheinigt. Begründet wird dies u.a. mit ihrer Tatenlosigkeit beim sog. „Preußenschlag“ oder mit den vielen antirepublikanisch eingestellten Offizieren in ihren Reihen.31

Dass es aber grundsätzlich auch polizeiliche Bemühungen gab, sich einer NSDAP entgegenzustellen, wurde von Pyta dargelegt. Allerdings hätten sich zentrale staatliche Institutionen, nicht zuletzt Teile der preußischen Verwaltung, diesem „Abwehrkampf“ verweigert.32 Ähnliches bescheinigte auch Graf der Politischen Polizei Preußens, die sich „[…] grundsätzlich um eine objektive […] Behandlung des Links- und Rechtsextremismus [bemüht habe] “.33 Gleichwohl wies Graf später darauf hin, dass deren Beamte „[…] der Republik großenteils wenn nicht ablehnend, so doch zumindest skeptisch gegenüber [standen]“ 34 weshalb „ subjektive Hindernisse “ eine effiziente Bekämpfung der NSDAP verhinderten.35 Faatz merkte hierzu an, dass sich die bayerischen Beamten der Politischen Polizei vermutlich auch durch den von Hitler propagierten „Legalitätskurs“ täuschen ließen und führt diesen Umstand auf eine überwiegend vorhandene „obrigkeitsstaatliche Orientierung“ der Beamten zurück.36 Eine vergleichbare Orientierung bejahte auch Ruck für die württembergische Beamtenschaft.37

Zur Frage ob die damaligen Staatsschützer überhaupt effektiv gegen die NSDAP vorzugehen vermochten, äußerte sich Dams am Beispiel der Politischen Polizei Preußens. Dieser kam dabei u.a. zu der Schlussfolgerung, dass „ die personelle Ausstattung [...] keine extensive Beobachtungstätigkeit “ erlaubt habe und die Politische Polizei „ chronisch unterbesetzt “ gewesen sei.38

Was die Politische Polizei in Württemberg betrifft, so wird auch deren politische Unparteilichkeit unter Historikern angezweifelt. In ihrer Untersuchung zur Gestapo-Geschichte in Württemberg führen Bauz et. al. hierzu aus: „ Was [die Politische Polizei] tat oder unterlassen hat, war bislang unerforscht geblieben. Dennoch trifft man […] auf die stereotyp wiederholte Behauptung, sie hätte die politische Rechte ebenso bekämpft, wie die politische Linke.“ Die Autoren bezeichnen diese „Behauptung“ als Legende.39 Sie kommen zu dem Schluss, dass die Gefahren seitens der Rechten überhaupt keine angemessene Beachtung bei der württ. Politischen Polizei fanden.40 Allerdings haben sich die Autoren mit den tatsächlichen Aktivitäten der Politischen Polizei gar nicht näher auseinander gesetzt.41 Zu diesen merkte Wilhelm bereits 1989 an, dass die Politische Polizei in ihren Lageberichten sehr detailliert über die NSDAP berichtete.42 Allerdings musste die KPD, aufgrund ihres offensiveren Vorgehens, zwangsläufig in den Vordergrund polizeilicher Beobachtung rücken.43 Wilhelms Ausführungen sind allerdings nicht unumstritten: So bezeichnete Schuhladen-Krämer diese als „ Verteidigungsversuche mit deutliche[m] apologetischen Charakter.44

Damit kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die Anstrengungen der Politischen Polizei gegen die NSDAP, in der bisherigen Forschung, strittig beurteilt werden. So wird auf der Internetseite zum virtuellen Geschichtsort „Hotel Silber“ ausgeführt: „ Ob die Politische Polizei gegen Ende der Weimarer Republik die NSDAP systematisch schonte […], ist nicht mit Sicherheit zu sagen.45 Speziell für Württemberg fehlt es bislang an systematischen Untersuchungen zu den tatsächlichen Aktivitäten der Politischen Polizei.

Daher möchte diese Arbeit an dieser Stelle ansetzen und sich gezielt mit der Berichtstätigkeit der Politischen Polizei befassen.

1.3. Zielsetzung der Untersuchung

Ziel der Untersuchung ist es daher, mit Hilfe einer systematischen Auswertung der Lageberichte der württembergischen Politischen Polizei herauszufinden, in welchem Umfang, was und wie diese über die NSDAP berichtete und ob sich hieraus Anhaltspunkte für eine fehlende neutrale Gesinnung ableiten lassen. In Anlehnung an die bisherige Studienlage ergeben sich damit die nachfolgenden vier Hypothesen:

H1: Je mehr Raum ein Gruppierung in den Tätigkeitsberichten der Politischen Polizei einnimmt, desto stärker dürfte diese ihren Fokus auf diese ausgerichtet haben.

H2: Wenn die NSDAP bei der Politischen Polizei überhaupt keine „angemessene Beachtung“ fand, dann dürfte diese keinen großen Raum in der Berichterstattung einnehmen.

H3: Wenn die NSDAP als Bedrohung für die Republik erkannt wurde, dann müsste sie in der Berichterstattung zunehmend einen Schwerpunkt bilden.

H4: Wenn die Beamten der Politischen Polizei über eine „neutrale“ Gesinnung verfügten, dann sind ihre Lageberichte vorwiegend sachlich gefasst und es lassen sich in den Berichten über die unterschiedlichen politischen Lager keine sprachlichen Ungleichheiten feststellen.

2. Die Weimarer Republik

2.1. Die letzten Jahre der Weimarer Republik

Die innenpolitischen Unruhen und Zustände der letzten Jahre der Weimarer Republik sind kein Schwerpunkt dieser Arbeit. Wesentliche Entwicklungen sollen dennoch an dieser Stelle skizziert werden, da sie den zeitgeschichtlichen Kontext der ab Kapitel 4 folgenden Untersuchung bilden.46 Als „Anfang vom Ende“ der Weimarer Republik, wird oftmals das Auseinanderbrechen der Großen Regierungskoalition unter Herrmann Müller vom 27. März 1930 betrachtet.47 Das Kabinett Müller (von 1928 bis 1930) war an der Neuregelung der Arbeitslosenversicherung zerbrochen, die im Zuge der aufgekommenen Weltwirtschaftskrise die Koalitionäre spaltete.48

Bis zum Ende der Republik regierten von nun an die sog. „Präsidialkabinette“, unter denen die Bedeutung der parlamentarischen Demokratie zunehmend schwand.49 Diese Jahre sind zugleich von einer zunehmenden politischen Radikalisierung gekennzeichnet.50 Der Anstieg der Arbeitslosigkeit schürte die Vorurteile gegenüber der jungen Republik. Zudem begünstigte er den Mitgliederzuwachs bei den radikalen Parteien.51 Die einstmals geschlossene Arbeiterklasse zersplitterte völlig. Dieser Umstand trug zur Schwächung der SPD und weiterer republiktragender Kräfte maßgeblich bei.52

Insbesondere die Reichstagswahl vom 14. September 1930 endete in einer Niederlage für die Demokratie:53 Mit 107 Mandaten wurde die NSDAP zur zweitstärksten Kraft im Reichstag, vor der KPD mit 77 Mandaten.54 Der NSDAP gelang es im Folgenden, sich als Volkspartei mit „ Wählerzuspruch quer durch die Bevölkerung “ zu etablieren.55 Diese Entwicklung ging einher mit einer ausgeprägten Angst vor der Bolschewisierung, wie sie in den Augen vieler seit 1918/19 in Deutschland bestand.56

Die Wahlerfolge der Radikalen verschärften aber nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse (indem sie z. B. ausländische Investoren abschreckten57 ), sie führten auch zu innenpolitischen Auseinandersetzungen und Gewalttätigkeiten. In der ganzen Republik kam es vermehrt zu blutigen Zusammenstößen zwischen Nationalsozialisten, Kommunisten und republiktreuen Wehrverbänden, die auch Todesopfer forderten.58

Auch in Württemberg nahmen die politischen Gewalttaten und Ausschreitungen zu.59 Mit Hilfe von Notverordnungen und Verboten haben die jeweiligen Reichs- und Landesregierungen zunehmend versucht, diesen blutigen Konfrontationen zu begegnen.60 Ähnliche Verbote wurden als sog. „Burgfrieden“ im Umfeld der sich nun häufenden Reichstagswahlen erlassen.61 Obwohl diese Maßnahmen durchaus zu einer Befriedung der angespannten Zustände beitragen konnten, wurden sie wiederholt aufgehoben.62 Dies geschah nicht selten im Rahmen von Zugeständnissen oder Befriedungsangeboten an die radikalen Parteien, vergleichbar den verschiedenen Amnestieregelungen während der Weimarer Republik.63

Anlässlich der Reichstagswahl vom 31. Juli 1932 erhielten die Feinde der Republik erstmals eine „Mehrheit“.64 Die NSDAP unter Adolf Hitler konnte nun zunehmend aggressiver auftreten und von Reichspräsident Hindenburg gar „ die Führung einer Regierung […] in vollem Umfange“ verlangen . 65 Nachdem Reichskanzler Schleicher noch Ende 1932 im Rahmen seiner „Querfronttaktik“ erfolglos versucht hatte, die NSDAP zu spalten, gab Hindenburg dieser Forderung wenig später nach. Nach Fürsprache von Reichskanzler von Papen sowie von Industriellen und Wirtschaftsverbänden66 wird Hitler (im Glauben diesen mit Kräften anderer Parteien kontrollieren zu können) am 30. Januar 1933 überraschend zum Reichskanzler ernannt.67

2.2. Parteien und Verbände der Weimarer Republik

2.2.1.Politische Bewegungen und Parteien

Mit Blick auf die zahlreichen politischen Gruppierungen und Verbände der Weimarer Republik erscheint es angebracht68, den Ausführungen zu den wichtigsten Parteien, allgemeine Erläuterungen zu vorherrschenden geistigen Strömungen der damaligen Zeit voran zu stellen. Stark vereinfacht kämpften in der Weimarer Republik vier Bewegungen um politischen Einfluss:

1) Die konservativ-restaurative Bewegung,
2) die völkische Bewegung und der aufkommende Nationalsozialismus,
3) die Arbeiterbewegung mit ihren verschiedenen Strömungen,
4) das Bürgertum um das katholische Zentrum.69

Eine Vielzahl konservativer Gruppierungen konnte sich nach der Staatsumwälzung von 1918 eine große Anhängerschaft bewahren. Zahlreiche deutsch-nationale Vereine mit antirepublikanischer Gesinnung vertraten einen alten Kaiser-Nationalismus. Hinzu kamen diverse Wehrverbände, die das Bedürfnis nach soldatischer Traditionspflege erfüllten70 und vor dem Hintergrund der Schmach von Versailles auch revisionistischen Vorstellungen anhingen.71 Ideologisch wurden diese konservativen Kräfte oftmals durch die völkische Bewegung beeinflusst, so dass hier die Grenzen beider Bewegungen mitunter verschwimmen; jedoch waren nicht alle Konservativen zugleich auch Anhänger der völkischen Bewegung.72

Die völkische Weltanschauung verstand sich in erster Linie als „deutsche“ Weltanschauung. Ihre Wesensmerkmale waren aggressiver Nationalismus, ein ausgeprägter Antisemitismus sowie die Vorstellung von der überlegenen arischen Rasse.73 Rassistisches und antisemitisches Gedankengut war bereits seit dem späten 19. Jahrhundert in Deutschland populär geworden.74 Es wurde beispielsweise durch den „Wagner-Kreis in Bayreuth“ und den damit verbundenen Mythos des "germanischen Ariers" auch in gebildeten Kreisen salonfähig.75 Auf das Bürgertum übten völkische Bünde und nationale Zirkel einen gewissen Einfluss aus.76 Konservative und völkische Ideale erschienen insbesondere der jungen Generation in der Weimarer Republik eine weitere Alternative zwischen Kapitalismus und Sozialismus zu sein, gewissermaßen ein „deutscher Ausweg“ aus den Nöten der Zeit.77

Beide Strömungen (konservative und völkische Bewegung) bildeten in der Weimarer Republik die politische Rechte. Sie wurden im Wesentlichen vertreten durch die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) und die Nationalsozialistische Arbeiterpartei (NSDAP). Beide Parteien waren sich im Kern nicht unähnlich: Ihre Inhalte umfassten die Bekämpfung der „Judenrepublik“, antisemitisches Gedankengut und die Proklamation der „Dolchstoßlegende“.78

Als Sammelbecken der zersplitterten Rechten vereinigte die DNVP die konservativen und restaurativen politischen Kräfte79 nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs in sich.80 Zu ihren Anhängern zählten damit die ehemals führenden Eliten des kaiserlichen Deutschlands, darunter Teile des Adels oder der leitenden Beamtenschaft.81 Die DNVP wurde 1924 stärkste Fraktion im Reichstag. Im Zuge der Stabilisierung der Republik beteiligte sie sich sogar an einer Reichsregierung. Jedoch kehrte die Partei unter Alfred Hugenberg82 wieder zu ihrem Ablehnungskurs des parlamentarischen Systems zurück. Sie blieb jedoch zunehmend hinter der Bedeutung einer NSDAP zurück. Dennoch war es auch die Bereitschaft Hugenbergs zur politischen Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten, die Adolf Hitlers spätere Ernennung zum Reichskanzler ermöglichte.83

Die NSDAP ging am 24. Februar 1920 aus der DAP hervor.84 Als eine von vielen rechten Splittergruppen war diese dem völkischen Milieu Münchens entsprungen.85 Erst nach ihrer programmatischen Erneuerung unter Adolf Hitler verlor die DAP den Ruf einer rechtsradikalen Sekte.86 Das Programm der NSDAP war für die damalige Zeit nicht ungewöhnlich.87 Es stellte einen Querschnitt bekannter rassistischer, nationalistischer und antikapitalistischer Forderungen dar. Dennoch entfaltete die NSDAP im Laufe der Jahre eine immense Anziehungskraft. Dies wird mit ihrer außerordentlichen Radikalität, dem Charisma Adolf Hitlers88 und ihrer Fähigkeit sich eindrucksvoll zu inszenieren, erklärt.89 Die NSDAP verschrieb sich seit dem gescheiterten Hitler-Putsch von 1923 einem Legalitätskurs, den Hitler auch anlässlich des Ulmer Reichswehrprozesses 90 öffentlich bekräftigte.91

Die Arbeiterbewegung wird traditionell von den Sozialdemokraten vertreten. Diese waren seit der November-Revolution von 1918 von ehemals politisch Verfolgten im Kaiserreich zur bestimmenden Macht der Republik geworden.92 Die SPD verstand sich daher selbst als Begründerin der Weimarer Republik und verteidigte die Verfassung gegen radikalen Bestrebungen konsequent bis zum Ende.93

Gleichwohl waren die Sozialdemokraten bereits seit 1917 im Zuge der Kriegspolitik in zwei Flügel zerfallen: In die Mehrheitssozialdemokraten (MSPD) und in die Unabhängigen (USPD).94 Anhänger der USPD traten später der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) bei. Andere kehrten 1922 in die MSPD zurück.95

Die KPD wurde Ende 1918 gegründet. Die Revolution von 1918/1919 ging ihr nicht weit genug; ihr Ziel war die Errichtung einer Räterepublik nach sowjetischem Vorbild.96 Die KPD stand nachweislich unter dem Einfluss der KPdSU und vertrat vorbehaltlos die Linie Moskaus.97 So pflegte sie beispielsweise im Rahmen der „Sozialfaschismus“-Doktrin die totale Feindschaft mit der SPD.98 Obwohl sich die Kommunistische Partei-Opposition (KPO) 1929 von ihr abspaltete, konnte die KPD bis zum Ende der Weimarer Republik eine Reihe von beachtlichen Wahlerfolgen erzielen.99

Im Umfeld des politischen Katholizismus entstand 1870 als Partei des Bürgertums die Zentrumspartei. Auch ihre Anhänger gehörten im Rahmen des Kulturkampfes kurzfristig zu den politisch Verfolgten im deutschen Kaiserreich.100 In der Weimarer Republik nahm das Zentrum die Rolle der „Politischen Mitte“ ein und war als solche mit den meisten politischen Gruppierungen koalitionsfähig. Sie war an allen Reichsregierungen bis 1932 beteiligt. Unter ihrem Parteivorsitzenden Ludwig Kaas agierte die Partei ab 1928 zunehmend konservativ und autoritär. Mit Dr. Heinrich Brüning stellte sie zudem den ersten Kanzler eines Präsidialkabinetts.101

Als weitere bedeutsame Parteien der Weimarer Republik sind die Deutsche Demokratische Partei und die Deutsche Volkspartei zu nennen. Beide Parteien wurzelten in der Nationalliberalen Partei des Kaiserreiches und stehen damit sinnbildlich für die Spaltung des liberalen Bürgertums. Während die DDP sich zur Republik bekannte und ein aufgeklärtes Bürgertum vertrat, hegte die DVP offen Sympathie für die Monarchie, arrangierte sich aber mit den parlamentarischen Verhältnissen.102

So bleibt festzuhalten, dass ein Großteil der vorherrschenden Parteien und politischen Bewegungen von einem antidemokratischen Denken durchdrungen war.103 Die republikfeindlichen Flügelparteien KPD und NSDAP missbrauchten die parlamentarischen Mittel sogar zielgerichtet: Einerseits um die Republik von innen heraus zu lähmen und anderseits, um sich durch massenhafte Werbung und Drohgebärden auf der Straße selbst zu inszenieren.

Dabei bedienten sie sich zeitweilig vorgeschobener oder vorgetäuschter Plebiszite.104 „Antidemokratisches Denken“ erstreckte sich daneben auch auf Kirchen, Universitäten und Amtseliten.105

2.2.2.Sonstige Gruppierungen

Einen wesentlichen Einfluss auf die damaligen innenpolitischen Zustände übten die großen „Parteiarmeen“ aus. Diese entstanden in Teilen aus nationalen Wehrverbänden und dienten allen politischen Bewegungen zur Absicherung ihrer Veranstaltungen sowie zur Demonstration ihrer Macht.106 Zu nennen sind hier insbesondere die paramilitärische Sturmabteilung der NSDAP, der Rote Frontkämpferbund der KPD (welcher nach seinen Verbot in der Arbeiterwehr und hiernach im Kampfbund gegen den Faschismus aufging) aber auch das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, dass sich als überparteiliche Schutztruppe der Republik verstand.107 Der Umgang mit diesen Parteiarmeen, mit ihren Waffenlagern und Wehrübungen sowie mit ihren Uniformierungen stellte die Sicherheitsbehörden vor völlig neue Herausforderungen.108

Gleichzeitig war diesen Gruppierungen eine gewisse Notwendigkeit nicht abzusprechen.109 Durch den Einsatz dieser Verbände wurde die innere Sicherheit mehrmals bis an die Schwelle eines Bürgerkriegs bedrängt, insbesondere zu den Wahlkampfzeiten.110

Als besonders bedeutsamer Wehrverband ist der Stahlhelm zu nennen. Dieser trat seit 1928 wiederholt republik- und demokratiefeindlich in Erscheinung. Er übernahm häufig den Schutz von DNVP-Veranstaltungen.111 Eine gewisse Bedeutung im Kreise der völkischen Bewegung erreichte zudem der Tannenberg-Bund, der 1925 als Dachorganisation verschiedener Kampfbünde von General Erich Ludendorff gegründet wurde.112 Der Bund war kurzzeitig derart populär, dass Ludendorff sogar darauf hoffen konnte, eine SA zu spalten.113 Später entwickelte sich die Bewegung aber immer mehr zu einem esoterischen Zirkel und war nach 1937 nahezu bedeutungslos geworden.114 Der Vollständigkeit halber sei abschließend noch auf weitere Bewegungen der damaligen Zeit verwiesen, die auch wiederholt den verschiedensten Integrationsbestrebungen der radikalen Parteien ausgesetzt waren und gelegentlich in den Fokus der Sicherheitsbehörden rückten: So insbesondere die Freidenker-Bewegung und die sog. Bündische Bewegung.115

2.2.3.Besonderheiten in Württemberg

Die unter Kap. 2.1. skizzierte Entwicklung trifft im Wesentlichen auch auf den Volksstaat Württemberg zu. Jedoch vollzog sich das Anwachsen der NSDAP in Württemberg deutlich langsamer als im Rest der Republik. Bis 1932 spielte sie hier nur eine untergeordnete Rolle.116

Trotz großer Zugewinne anlässlich der Reichstagswahl vom 14.09.1930, verzeichnete die NSDAP im Wahlkreis Württemberg ihre schlechtesten Ergebnisse.117 So blieben die politischen Machtverhältnisse im Volksstaat mit dem Kabinett Bolz noch bis zur Reichstagswahl im März 1933 weitestgehend stabil. Erst diese machte die NSDAP auch hier zur dominierenden Kraft.118

Als Gründe für diese „verzögerte Entwicklung“ wurden mitunter innerparteiliche Streitigkeiten identifiziert, die einem straffen Ausbau der Parteiorganisation noch bis Ende 1930 hinderlich im Wege standen sowie die zunächst übermächtige Konkurrenz des Württembergischen Bauern- und Weingärtnerbunds (WBWB). Insgesamt fehlte es der NSDAP, aufgrund der vergleichsweise stabilen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Württemberg, an Angriffspunkten.119 Gleichwohl nahmen die Auseinandersetzungen zwischen den politischen Gegnern auch im Volksstaat zu und forderten in den Jahren 1930/31 erste Todesopfer.120 Kommunisten und Nationalsozialisten lieferten sich vereinzelt Saal- und Straßenschlachten, wobei auch Schusswaffen und Messer mitunter zum Einsatz kamen.121

Und wie im übrigen Reich geriet die württembergische Polizei, allen voran auch die politische Abteilung des Stuttgarter Landeskriminalpolizeiamts, zwischen die Fronten der Parteien und in den Fokus der politischen Debatten.122

3. Die Politische Polizei in der Weimarer Republik

3.1. Zum Begriff der Politischen Polizei

Noch im 18. Jahrhundert bezeichnete der Begriff Policey allgemein die „gute Ordnung“, womit die innere Verwaltung eines Staates im Gesamten gemeint war.123

Seither hat der Polizeibegriff eine inhaltliche Einengung erfahren. Das preußische Landrecht reduzierte die polizeilichen Aufgaben 1794 erstmals auf die „ nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung “ sowie „ zur Abwendung […] bevorstehende[r] Gefahr[en] “.124

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurde unter Staatsrechtlern zwischen der hohen Polizei (haute police) und der niedrigen Polizei unterschieden. Während letztere „nur“ mit der Aufrechterhaltung der Ordnung betraut war, sollte es der hohen Polizei sogar gelingen, als Folge ihres Daseins als „Schattenpolizei“, politische Ereignisse auf Basis ihres Wissens zu beeinflussen.125

Dem ehemaligen französischen Polizeiminister Joseph Fouché 126 wird zugeschrieben, massiv mit seiner Polizei politisch tätig geworden zu sein.127 Die Notwendigkeit einer solchen haute police wurde vorwiegend unter dem Aspekt einer Staatspolizei diskutiert, die zum Schutz der Staatsgesellschaft und ihrer Verfassung auch geheimpolizeiliche Methoden benötigt.128 Der königliche Archivsekretär Gustav Zimmermann aus Hannover lieferte 1852 erstmals eine moderne Definition des Begriffs der Politischen Polizei: „ Unter ‚politischer Polizei‘ (la police politique) versteht man: denjenigen Arbeitstheil der Polizeibehörden, welcher sich mit Beobachtung, Vorbeugung, Repression und Entdeckung der politischen Verbrechen und Bewegungen beschäftigt. “ Für Zimmerman lag es in der Natur der Sache, dass eine Politische Polizei überwiegend im Geheimen tätig war und sich vorrangig der Beobachtung bediente.129

Die Politische Polizei der Weimarer Republik wurde erstmals 1928 durch Dr. Bernhard Weiß beschrieben. Seiner Ansicht nach war es allgemeine Aufgabe der Staatspolizei solche Kräfte zu bekämpfen, die dem Staat in seiner bestehenden Form mit feindlicher Gesinnung entgegenwirkten.130 Beide Definitionen entfalten dem Grunde nach heute noch Gültigkeit. Jedoch weisen Schubert und Klein der Vollständigkeit halber darauf hin, dass es in Deutschland keine Politische Polizei im eigentlichen Sinne mehr gibt, die „ in allen autoritären und diktatorischen Regimen eine wichtige Funktion bei der Herrschaftssicherung [übernimmt].“ 131

In der Weimarer Republik wurde der Begriff der „Politischen Polizei“ als selbstverständlich angesehen. Er besaß für die damaligen Rechtsgelehrten und Bürokraten keinerlei negativen Implikate.132 Dennoch fand der Begriff nicht einheitlich Verwendung: Grundsätzlich muss zwischen einem materiellen, einem formalen und einem institutionellen Polizeibegriff unterschieden werden.133 Der institutionelle Begriff umfasst Polizeiabteilungen, die speziell für die Wahrnehmung politisch-polizeilicher Aufgaben geschaffen wurden und teilweise auch als Politische Polizei bezeichnet wurden (in Württemberg: Politische Abteilung od. Nachrichtenabteilung134 ). Diese Einrichtungen stehen im Mittelpunkt dieser Arbeit.

3.2. Frühe Ursprünge und Entwicklung im 19. Jahrhundert

Obgleich es schon immer ein Nebenaspekt von Herrschaft war mit Agenten oder Vigilanten umzugehen und die politischen Absichten fremder Kräfte zu erforschen,135 lassen sich die Anfänge einer Politischen Polizei in Europa bis zu der von Ludwig dem XIV 1667 gegründeten haute police zurückverfolgen.136 Ihre moderne Prägung erhielt die Politische Polizei allerdings erst während der Regierungszeit des österreichischen Kaisers Josephs II. Tiefes Misstrauen gegenüber seiner eigenen Beamtenschaft bewog den Kaiser dazu, eine Polizeibehörde zu errichten, deren Leitung er 1782 dem Beamten Johann Anton Graf von Pergen übertrug. Dieser entwarf 1786 eine Geheime Intrukzion die als Erstentwurf einer modernen Politischen Polizei angesehen werden kann.137 Die in dieser geheimen Schrift enthaltenen Merkmale machen nach Siemann das Wesen einer Politischen Polizei i.e.S. aus:

- Einrichtung zum Schutz des Staates als ganzen,
- Ausrichtung als geheime Polizei gegen das Landesinnere,
- Beobachtung der Volksstimmung,
- Erfassung der Bevölkerung,
- Eingrenzung innerer Feinde,
- Abhebung von der gewöhnlichen Polizei durch eigene Institutionalisierung, eigene Stäbe und Methoden.138

Damit unterschied sich die Politische Polizei von anderen Polizeieinrichtungen von Beginn an dadurch, dass sie mit dem Staat an sich das „Große und Ganze“ zu beschützen hatte.139

Unter dem Eindruck der Ermordung des verwandten französischen Königspaares gründete 1793 Kaiser Josephs Nachfolger, Kaiser Franz II, die „Wiener Polizeihofstelle“. Diese erlangte bald eine Vormachtstellung gegenüber den übrigen Hofstellen und übernahm auch die Angelegenheiten der Zensur. Bis zur Amtszeit Metternichs konnte die Polizeihofstelle ihre Möglichkeiten zur Beobachtung von etwaigen Staatsfeinden kontinuierlich erweitern.140 Bis zum Wiener Kongress 1815 verfügte die österreichische Geheimpolizei über ein weites Netz von Kontakten sowie über perfektionierte Methoden zur Informationsbeschaffung: So wurden Siegel gefälscht, Konfidenten und Dechiffreure beschäftigt und Interzepte hergestellt.141

Die Erfahrungen mit der Französischen Revolution und die dadurch ausgelösten Wandlungsvorgänge in den europäischen Staaten führten bis Mitte des 19. Jahrhunderts zur Ausbildung ähnlicher Polizeieinrichtungen in allen deutschen Staaten.142 So wird 1809 in Preußen das Berliner Polizeipräsidium gegründet, dem ausdrücklich auch die höheren Polizeiaufgaben zugeschrieben wurden.143

Für Vielvölkerstaaten144 wie Österreich oder Bayern erwuchs ein Bedarf an solchen Einrichtungen auch aus der Tatsache, dass ständige Gebietserweiterungen die Zahl der „inneren Feinde“ hatten wachsen lassen. Die Frage nach der „inneren Ruhe“ wurde damit zu einem zunehmenden Problem der Staatssicherheit.145 Im Kern hatten diese neuen Polizeieinrichtungen die Aufgabe, die „Herrschaft der Eliten“ zu sichern.146 Sie erhielten fortan den Auftrag, Gesellschaft und Bevölkerung zu beobachten und „[…] über die allgemeine Stimmung und Haltung des Volkes […] die genauesten Erkundungen einzubeziehen.“ 147

Seit Beginn des 19. Jahrhunderts wurde die „Herrschaft der Eliten“ von wachsenden Liberalismusbestrebungen bedroht. Insbesondere seit dem Wiener Kongress von 1815 (dessen Beschlüsse vornehmlich durch die Restauration der vorrevolutionären Ordnung geprägt waren) gefährdeten die in Bürgertum und Studentenkreisen vorherrschenden nationalen Ideen, den Bestand der staatlichen Ordnung.148 In der Folge wurden Ereignisse wie das Wartburgfest am 18. Oktober 1817 von den staatlichen Mächten mit Argwohn betrachtet.149 Insbesondere auf Betreiben Österreichs wurde die politische Überwachung daraufhin ausgebaut.150 Nach der Ermordung August von Kotzebues durch den Burschenschaftler Karl Ludwig Sand fasste der Deutsche Bund 1819 die Karlsbader Beschlüsse.151 Hiernach wurde, als wohl erste Behörde ihrer Art, die Zentraluntersuchungskommission in Mainz eingerichtet.152 Damit wurden erstmals von einer zentralen Stelle aus Ermittlungen gegen revolutionäre Umtriebe betrieben, die nicht an den Grenzen der einzelnen Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes enden mussten.153 Die Aufmerksamkeit galt dem studentischen Treiben an den Universitäten und den Burschenschaften, „deren Zweck selten wissenschaftliche Bildung, sondern [..] Anknüpfung und Beförderung geheimer Verbindungen […] ist.“ 154 In das Blickfeld der Behörde rückten daher auch Professoren, Ehemalige, Lehrmittel und sogar Studienreisen. Die Behörde steht damit beispielhaft für die erste Welle der Demagogenverfolgung und war bis 1827 tätig.155 Doch blieb der revolutionäre Geist auch in scheinbar unpolitischen Bewegungen, wie z. B. in der länderübergreifenden Turnerbewegung erhalten.156

So kam es in den dreißiger Jahren zu einer ganzen Reihe von revolutionären Geschehnissen. Die Julirevolution in Frankreich von 1830 oder das Hambacher Fest von 1832 waren Ereignisse, die als Gefährdung der staatlichen Ordnung begriffen wurden.157 So verständigten sich die deutschen Länder 1832 darauf, jeden zu überwachen, „[…] der durch öffentliche Reden, Schriften oder Handlungen seine Teilnahme an aufwieglerischen Handlungen kundtat.“158

Nach dem Frankfurter Wachensturm von 1833 wurde schließlich die Bundeszentralbehörde zur Überwachung der nationalen und demokratischen Bewegung, unter Beteiligung der Mitgliedsstaaten Österreich, Preußen, Bayern, Württemberg, Großherzogtum Hessen, Kurhessen und Nassau gegründet. Es bahnte sich die zweite Welle der Demagogenverfolgung an.159 Die Behörde sammelte Informationen über burschenschaftliche Umtriebe an mehreren deutschen Universitäten. Sie bewertete die revolutionären Tendenzen politischer Vereine und koordinierte mit Erfolg die Unterdrückung von aufrührerischen Schriften.160 Zuvor blieb die Beschlagnahme von Pressewerken oftmals ein lokales Ereignis vorübergehender Natur.161 Als Ergebnis ihrer Tätigkeiten erstellte die Bundeszentralbehörde ein Verzeichnis über 2.140 Personen, die wegen politischer Vergehen in Erscheinung traten.162 Die Behörde war bis 1843 aktiv, ehe sie dem Wetteifern der deutschen Großmächte Preußen und Österreich, um die Vormachtstellung im Deutschen Bund, zum Opfer fiel.163

Die anhaltenden Forderungen nach einer deutschen Nationaleinheit ebbten aber auch nach dem Scheitern der Deutschen Revolution von 1848/1849 nicht ab. Seit der Revolution war Politik zu einer öffentlichen Angelegenheit geworden. So wurde auf öffentlichen Straßen und Plätzen diskutiert, die Verbreitung politischer Schriften nahm zu und „ politische Vereine schossen wie Pilze aus dem Boden “.164 Daher bestand zwischen den Deutschen Staaten auch weiterhin die Notwendigkeit, in hochpolizeilichen Angelegenheiten eng zusammenzuarbeiten.

Im Rahmen der Reaktionsära 165 kam es zu Bemühungen, die liberalen Errungenschaften seit der Deutschen Revolution wieder rückgängig zu machen.166 Abermals wurde versucht, eine Politische Polizei zu zentralisieren, um die demokratischen bzw. die liberalen Bewegungen effektiver bekämpfen zu können. So sprachen sich insbesondere Österreich und Preußen für die Einrichtung einer Bundeszentralpolizei aus. Diese sollte zukünftig nach revolutionären Erscheinungen fahnden und notfalls sogar selbstständig agieren können. Diese Dienststelle scheiterte allerdings am Widerstand Bayerns, das um seine Souveränität fürchtete.167 Als Ersatz gründeten sich daher im Geheimen diverse Polizeivereine, so z. B. der „Südwestdeutsche Polizeiverein“ von 1847.168 Schließlich wurde 1851 der „Polizeiverein Deutscher Staaten“ gegründet (der sog. Siebenerverein). Dieser pflegte einen weitreichenden Informationsaustausch und koordinierte gemeinsame polizeiliche Aktivitäten.169 In den folgenden Jahren, zwischen 1851 und 1866, kamen die Polizeidirektoren der Mitgliedsstaaten in ein- bis zweimal pro Jahr stattfindenden Polizeikonferenzen zusammen und tauschten Informationen aus.170 Zunächst konnte der Siebenerverein das gesamte deutsche Parteiwesen effektiv unterdrücken, ehe er abermals, im Zuge des Deutschen Krieges von 1866, an der Rivalität zwischen Österreich und Preußen zerbrach.171

Mit Gründung des deutschen Kaiserreichs rückten, im Rahmen des Kulturkampfes, ab 1871 zunächst die Katholiken172 und hiernach die Anarchisten und die Sozialisten in den Fokus der Politischen Polizeien. Anders als seine europäischen Nachbarländer verfügte Deutschland seit dem Gothaer Kongress von 1875, mit der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAP), über eine einheitliche sozialistische Partei. Da sich diese der Schaffung einer freien sozialistischen Gesellschaft verschrieben hatte, stand sie in grundlegender Opposition zur politischen Ordnung des Kaiserreichs. Daher versuchte die Reichsregierung unter Otto von Bismarck, der wachsenden Bedeutung der Sozialisten, mit repressiven Maßnahmen entgegen zu wirken.173 Diese Maßnahmen gipfelten am 19.10.1878 in der Verabschiedung des „Sozialistengesetzes“, welches die SAP verbot und zur Verhaftung von über 1.500 Parteimitgliedern führte.174 Bereits zuvor, am 05.09.1878, war per Erlass des preußischen Innenministers, die Politische Polizeidienststelle des Polizeipräsidiums Berlin zu einer Dienststelle ausgebaut worden, die Handlungskompetenzen für ganz Preußen erhielt. Später verfügte diese Einrichtung nicht nur im ganzen Reich über Verbindungsbeamte, sondern auch über Kontakte in ausländischen Hauptstädten. Damit konnten auch Auslandsflüchtige und Dissidenten in Nachbarländern beobachtet werden. 1899 wurde dem Polizeipräsidium in Berlin eine Zentralstelle zur Bekämpfung der anarchistischen Bewegung mit reichsweiter Zuständigkeit angegliedert.175 1907 wurde beim Berliner Polizeipräsidium schließlich eine Staatspolizeistelle zur Abwehr von Landesverrat gegründet, die auch für die Abwehr der Wirtschaftsspionage zuständig war und die insbesondere während des Ersten Weltkrieges zunehmend an Bedeutung gewann.176 Damit hatte es ein Jahrhundert gedauert, bis sich auf deutschem Boden eine zentrale Politische Polizei etablierten konnte. Es war in erster Linie die wachsende Angst der konservativen Mächte vor tiefgreifenden Umwälzungen innerhalb der Gesellschaft, die diese Entwicklung bewirkte.

3.3. Die Politische Polizei (1919-1933)

3.3.1.Wiederaufbau nach der Staatsumwälzung

Auch in der neuen Republik blieb die Polizeihoheit nach der WRV eine Sache der Länder.177 Diese gingen nach Konsolidierung der neuen Machtverhältnisse früh dazu über, ihre eigenen Polizeieinheiten zu unterhalten. Hierbei kam es nicht selten zu personellen Kontinuitäten oder organisatorischen Fortsetzungen.178 Viele Beamte aus der Innenverwaltung der Kaiserzeit rückten auch in die republikanischen Nachfolgebehörden nach und behielten oftmals ihre Zuständigkeiten.179 Die Zukunft der Politischen Polizei war kurzzeitig ungewiss. Ihre Abschaffung gehörte zu den programmatischen Kernforderungen der Sozialdemokraten, die als „Staatsfeinde“ während der Kaiserzeit besonders unter ihr gelitten hatten. So berichtete Albert Grzesinski, dass die Angehörigen der Politischen Polizei, aus Angst vor Repressalien der neuen Machtinhaber, ihre alten Akten aus der Soziallistenverfolgung im Hofe des Berliner Polizeipräsidiums verbrannten.180

[...]


1 Vgl. Landtag Württemberg - Kammer 2, Protokolle 1930-1931, Bd. 4, S. 3010 f.

2 Deutscher Bundestag 2013: 882 f.

3 Kleffner / Feser 2013: 11 - die eckige Klammer bezeichnet den Absatz.

4 Grötsch 2014 od. Überall 2014.

5 Huber 1951: 216 od. Chaussy 2014.

6 Beispielsweise die Befugnis, politische Gegner in Schutzhaft zu nehmen. Dies geschah in Württemberg per Verfügung des Innenministers Wilhelm Murr vom 12. Mai 1933 auf Grundlage der sog. Reichstagsbrandverordnung, vgl. hierzu Innenministerium Württemberg 1933a: 11.

7 Wilhelm 1994: 236.

8 Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg 1947: 185.

9 Wilhelm 1994: 236.

10 Landtag von Baden-Württemberg, 2015.

11 Horeld 2011 od. Migazin 2012: 1.

12 Zum Unwort des Jahres 2011 gekürt, vgl. Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres 2012: 1.

13 Migazin 2015, Schwarz 2015, Stuttgarter Nachrichten v. 26.01.2015 od. Moser 2014, 77-84.

14 Diehl 2012.

15 Wolfsohn 2013.

16 Zur Verstrickung von zwei Beamten in den European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK), siehe Innenministerium BW 2012, passim od. Ruf 2015a und Ruf 2015b. Zum Ku Klux Klan allgemein vgl. Bayer/ Wende 1995: 394 od. Benz 2012: 364.

17 Stuttgarter Zeitung 2015a: Online-Artikel v. 23.03.2015.

18 TAZ.DE 2014: Online-Artikel v. 02.01.2014.

19 Pelzer 2012: 1.

20 Ruf / Buschmann 2014 od. Klask 2014.

21 Wilhelm 1989: 38.

22 Landtag Württemberg 1932: 4188 f.

23 Liang 1977: 103-107 od. Wilhelm 1989: 30-31.

24 Wilhelm 1989: 33, 251 od. Haus der Geschichte BW 2012.

25 Borowsky 2005: 262.

26 Schuster 2015.

27 Zum Forschungsstand: Paul / Mallmann 2003: 3-18 oder Bauz et. al. 2012: 14.

28 Dams 2002: 9.

29 Stelbrink 2003: 1.

30 Schweder 1937: 106-140. Schweder führte aus, dass die Politische Polizei hart gegen die NSDAP vorging und diese einer „Nadelstichpolitik“ ausgesetzt war, während Tätigkeiten der Kommunisten „[..] auf breiter Basis […] geduldet [wurden] “, vgl. ebd. 112. Die Arbeit weist deutliche ideologische Züge auf und wurde im Dritten Reich wohlwollend rezensiert (Just 1938: 45-46). Schweder machte später selbst in der Gestapo Karriere (Klee 2007: 574).

31 Schulte 2003: 47, dort zudem mit weiteren Ausführungen und Verweisen.

32 Pyta 1989: 510.

33 Graf 1983: 46.

34 Graf 1995: 73.

35 Ebd.: 79.

36 Faatz 1995: 377-379.

37 Ruck 1996: 54 f.

38 Dams 2002: 50-52. Ähnliches deutet bereits Graf (1983: 24-25) an.

39 Bauz et. al. 2012: 17.

40 Ebd.: 30.

41 Mit der Bekämpfung der NSDAP durch die Politische Polizei beschäftigen sich die Autoren aus-schließlich auf S. 37- 39 i.e.S. und bis S. 43 i.w.S. - Ausführungen zur eigentlichen Bekämpfung der NSDAP enden auf S. 39 mit Neugründung der Partei zum 27.02.1925. Auf S. 42 werden einzelne Beispiele als Beleg für eine Untätigkeit der Politischen Polizei in Württemberg genannt. Mit grundsätzlicher Kritik zu Ausführungen des ersten Kapitels äußert sich auch Schnabel 2013.

42 Wilhelm 1994: 225.

43 Wilhelm 1989: 62-64.

44 Schuhladen-Krämer 1997: 433, dort Fußnote 82.

45 Vgl. Haus der Geschichte BW 2012a.

46 Für einen ausführlichen Überblick über die letzten Jahre aus polizeilicher Sicht, wird Wilhelm 1989: 26-41 und 48-65 empfohlen.

47 Ebd.: 20 od. Wunderer 2012: 95.

48 Belau 2014: 2 od. Sturm 2011b: 55.

49 Eyck 1956b: 319 f.; Blessing 1995: 219; Schaeffer 1995: 317 od. Zilkenat 2013: 5-7.

50 Jasper 1995: 31. Jasper spricht von zentrifugalen Tendenzen im Parteisystem, die sich (neben der im Ruhreisenstreit offenbarten Polarisierung) im sozialen Bereich entwickelten.

51 Blessing 1995: 224 od. Sturm 2011b: 61.

52 Ruck 1995: 139 und Blessing 1995: 226.

53 Sturm 2011b: 56.

54 Schröder 2010b: Tabelle Mandatsverteilung.

55 Borowsky 2005: 249 od. auch Ruck 1995: 142.

56 Scherrmann 1997: 401; Lösche 1993: 66 od. May 1981: 24.

57 Sturm 2011b: 58.

58 Wunderer 2012: 78. Ein trauriger Höhepunkt stellt z.B. der Altonaer Blutsonntag vom 17. Juli 1932 dar, an dem es 18 Tote gab und der schließlich im Rahmen des Preußenschlags zur Absetzung der preußischen Regierung führte.

59 Wilhelm 1989: 27; Schwarzmaier 2003: 121-122 od. DHPol et. al. 2011: 127.

60 Schnabel 2000: 144. Dieser spricht bezeichnend von einer „Notverordnungsepidemie“.

61 So z.B. im Umfeld der Reichstagswahl vom 06.11.1932 durch Reichspräsident Hindenburg.

62 Schweder 1937: 141.

63 Zu rechtspolitischen Lockerungen vgl. Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie für Wissenschaften / Bundesarchiv 2008a od. Dams 2002: 34. Dams führt aus, dass es 7 Reichsamnestien in der Republik gab. Im Übrigen: Schwarzmaier 2003: 46 od. Sturm 2011b: 67.

64 Schröder 2010b: Tabelle 1. Als stärkste Kraft hält die NSDAP mit der KPD 51,6 % der Wählerstimmen bzw. 309 von 608 Mandaten. Vgl. auch Falter 1995: 271.

65 Sturm 2011b: 65.

66 Schulz 1992: 1040 f. Zum Spaltungsversuch Schleichers, vgl. ebd.: 1048 sowie zum sog. Keppler-Kreis Zilkenat 2012; Sturm 2011: 69 od. Wunderer 2012: 81, 132. Lösche führt 1993 ab S. 98 aus, dass die Wirtschaft unter dem Eindruck von Schleichers Querfrontbemühungen befürchtete, dass sich die Republik mit dem linken Flügel der NSDAP den Gewerkschaften annäherte, weshalb nun unter Hjalmar Schacht der rechte (Hitler-)Flügel gestärkt werden sollte.

67 Sturm 2011b: 68 -71; Wunderer 2012: 81 und Scriba 2015: 11.

68 Schröder 2010a: Abbildung 1 und Anlage A21 - Politische Parteien in der Weimarer Republik.

69 Belau 2014: 1. Andere unterscheiden die politischen Gruppierungen wie folgt: 1) demokratische Parteien (SPD, Zentrum), 2) autoritäre Massenintegrationsparteien (KPD, NSDAP), 3) liberale Parteien (DDP bzw. DStP) und 4) konservative Parteien, siehe hierzu Lösche 1993: 69.

70 Asmuss 2011c: 1.

71 Sontheimer 1961: 29.

72 Vgl. hierzu Armin Mohlers Binnendifferenzierung unter dem Sammelbegriff der „Konservativen Revolution“. Näher erläutert in Wolf 2003: 29-33, kürzer dargestellt bei Jaecker 1998: 14f.

73 Wosnitzka 1999: 1-2. Hauptträger völkischer Ideologie waren der Alldeutsche Verband sowie die 1912 gegründete Geheimorganisation Germanenorden, aus dem die 1918 Thule-Gesellschaft hervorging.

74 Walter 2009: 1 mit Ausführungen zum sog. „Radauantisemitismus“ od. Burczyk 2009: 51.

75 Thamer 2006 od. Scriba 2014f: 1-6. Mit Ausführungen zum „Alltagsantisemitismus“. Als Beispiel für dessen regionale Ausprägung im Raum Stuttgart vgl. Ulmer 2011: 21.

76 Ruck 1996: 50.

77 Blessing 1995: 223.

78 Benz 2012: 191 od. Scriba 2014f: 6.

79 Dies waren im Einzelnen: Freikonservative, Deutschkonservative, Deutsche Vaterlandspartei, Alldeutscher Verband, die Christlichsozialen sowie die Deutschvölkischen.

80 Asmuss 2011b: 1.

81 Benz 2012: 191.

82 Alfred Hugenberg (1856-1951), Mitbegründer des Alldeutschen Verbandes und damaliger „Pressezar“, der rund die Hälfte der nationalen Presse unter sich vereinigte. Er übte einen beherrschenden Einfluss auf die rechtsgerichtete Presse aus, vgl. https://www.dhm.de/lemo/biografie/alfred-hugenberg, [22.06.2015].

83 Asmuss 2011b: 7-8.

84 Lösche 1993: 94.

85 Sontheimer 1962: 135. Sontheimer vertritt die Auffassung, dass die völkischen Ideen für den Nationalsozialismus bestimmend waren.

86 Wosnitzka 1999: 3. Als zeitgenössische Darstellung vgl. [online]: Stürmer 1930: 3-19.

87 Stürmer 1930: 12.

88 Lösche 1993: 96 od. Thamer 2006: 33-39.

89 Schnabel 2000: 143.

90 Verhandlung gegen die Offiziere Scheringer, Ludin und Wendt wegen Vorbereitung zum Hochverrat vor dem Reichsgericht in Leipzig. Scheringer wurde später überzeugter Kommunist.

91 Wilhelm 1989: 86 od. Jasper 1982: 182.

92 Zur Verfolgung im Kaiserreich: Sprenger 2007: 3 od. Asmuss 2011b: 1. Zur Rolle von MSPD und USPD während der Revolution von 1918/19: Sturm 2011a: 5-8 od. Lösche 1993: 70-72.

93 Lösche 1993: 65. Siehe auch die Abstimmung zum Ermächtigungsgesetz am 23.03.1933: Obwohl der SPD die Konsequenzen ihres Handelns bereits am Schicksal vieler KPD-Abgeordneter aufgezeigt wurde, stimmte die Fraktion geschlossen gegen das Gesetz.

94 Der USPD gehörte zunächst mit dem Spartakusbund auch der radikale linke Flügel der SPD an.

95 Kaack 1971: 76. Die Bezeichnung MSPD wurde wieder abgelegt, als die USPD mit anderen kommunistischen Gruppen in der KPD aufging. Vgl. hierzu auch Lösche 1993: 78.

96 Stammen 1995: 88.

97 Kaack 1971: 146; May 1981: 25 od. Wilhelm: 1989: 49.

98 Dieser These nach war die Sozialdemokratie als linker Flügel des Faschismus vorrangig zu bekämpfen. Doch auch die SPD sah in den Kommunisten keine Verbündeten, sondern wie es Kurt Schuhmacher ausdrückte, eine „ rotlackierte Doppelausgabe der Nationalsozialisten “. Zum Verhältnis der Parteien SPD und KPD ausführlichst: Dorpalen 1983: 77-107.

99 Ab 1930 wird die KPD bei allen Reichstagswahlen drittstärkste Fraktion. Die KPO spaltete sich u.a. wegen der Sozialfaschismus-These ab. Sie propagierte die Einheitsfront gegen Hitler.

100 Kaack 1971: 45 od. Lösche 1993: 53, 71.

101 Asmuss 2011d: 2-3 od. Köhler 1982: 261 f.

102 Lösche 1993: 82-88.

103 Ausführlich hierzu Stammen 1995: 83 mit weiteren Verweisen auf Sontheimer 1962.

104 Blessing 1995: 219.

105 Stammen 1985: 88-95.

106 Blessing 1995: 220.

107 Zum RFB vgl. Asmuss 2011a. Der RFB wurde nach dem Blutmai am 01.05.1929 verboten; er bestand aber im Untergrund fort. Zur Sturmabteilung vgl. Wagner 2004: 248; Benz 2012: 587 od. Scriba 2015: 4 mit weiteren Verweisen. Zum Reichsbanner siehe Scriba 2008. Dieses wurde von der SPD, dem Zentrum und der DDP getragen und verschrieb sich der Verteidigung der Republik. Nach der Machtübernahme Adolf Hitlers wurde der Verband verboten. Am 28. Oktober 1953 wurde das Reichsbanner wiedergegründet.

108 So insbesondere in der Formulierung eines „Uniformverbots“: Einerseits wirkten diese Gruppen einschüchternd, andererseits wurde seitens der Sicherheitsbehörden betont, dass die Uniformierung dieser Gruppen dort zur Disziplinierung beitrug und die Zuordnung von Straftätern erleichterte, obgleich sich die Uniformen oftmals ähnelten, vgl. Anlage A05, LB 32.7.I, Kap. 3.

109 So räumt Innenminister Bolz im württ. Landtag ein, dass ein ausschließlicher Schutz von Versammlungen seitens der Polizei nicht gewährleistet werden kann, vgl. Württembergischer Landtag - Kammer 2, Protokolle 1930-1931, Bd. 4, S. 3009.

110 Blessing 1995: 247.

111 Asmuss 2011c.

112 Benz 2012: 393.

113 Brown 2009: 79.

114 Benz 2012: 393; Einblick in Ludendorffs Ansichten gibt Ludendorff 1930: [online].

115 Zu den Freidenkern: May 1981: 10, 21, 680 sowie Mehlhausen 1983: 489-493. Zu der auf den Ideen der Wandvögel / Pfadfinder aufbauenden Bündischen Bewegung vgl. Benz 2012: 152 oder Burczyk 2009: 45-53. Vgl. außerdem Anlage A07, LB 30.5.II: Kap. 6 oder LB 32.6.I: Kap. 3.

116 Schnabel 1982: 49-51. Nach Schnabel war der Zustand der NSDAP im Land bis 1930 desolat.

117 Ebd.: 58 od. auch Schröder 2010b.

118 Schwarzmaier 2003: 121. In Württemberg regierten seit 1924: Zentrum / DNVP / WBWB.

119 Schnabel 1982: 55-60; nach Kost et.al. (2010: 111) können die zentralen Krisenindikatoren wie Staatsverschuldung, Arbeitslosigkeit, Wohnungsbau oder Sparquote mit der Kurzformel ausgedrückt werden: „In Württemberg lief es schlecht, in Baden lief es schlechter, am schlechtesten aber lief es im Reich.“

120 Wilhelm 1989: 27 od. Schnabel 2000: 139.

121 Scheurer 2000 zur sog. „Saalschlacht von Nagold“ od. Wilhelm 1989: 29-32.

122 Schnabel 1986: 30. Dort mit Ausführungen zur Reflektion des polizeilichen Handelns in der zeitgenössischen Politik: Die Polizei wurde Gegenstand heftiger Debatten im Landtag.

123 Evans / Etges 1996: 610; Siemann 1985: 8 od. Wilhelm 1989: 11.

124 Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, zit. nach Siemann 1985: 9.

125 L’Heuillet 2001: 16.

126 Fouché soll am Sturz Robespierres beteiligt gewesen sein, selbst Napoleon Bonaparte soll ihn und sein ausgedehntes „Spitzelsystem“ gefürchtet haben. Eine Biographie zu Fouché: Stefan Zweig (1982): Joseph Fouché. Bildnis eines politischen Menschen, Frankfurt/M.: Fischer Verlag.

127 Nowotny / Raunig 2008: 12.

128 Einen ausführlichen Überblick zur Begriffsgeschichte gibt Siemann 1985: 8-15.

129 Ebd.: 12, mit weiteren Ausführungen zur sog. police d´observation.

130 „Politische Polizei bedeutet nichts anderes als der Inbegriff derjenigen polizeilichen Tätigkeit, die auf den polizeilichen Schutz des Staates gerichtet ist.“ Bernhard Weiß: Polizei und Politik, Berlin 1928, S. 25, zit. nach Dams 2002: 37. Vgl. ferner hierzu: Wilhelm 1994: 222.

131 Schubert / Klein 2011: In der BRD werden ihre Aufgaben wahrgenommen durch die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, die keine polizeilichen Befugnisse haben und durch die Kriminalpolizeien zur Aufklärung von Staatsschutzdelikten.

132 Faatz 1995: 26-29.

133 Zu den Begrifflichkeiten vgl. Scupin 1970 zit. nach Dams 2002: 10 od. Faatz 1995: 24-27.

134 Teufel 1999: 274.

135 Vgl. zur besseren Nachvollziehbarkeit: Anlage A01 - Ursprünge und Entwicklung der Politischen Polizei. Dort wurden die Entwicklungsschritte bis zur Gestapo grafisch aufbereitet.

136 Nach Ritter (1979: VII) erfasste die haute police jede unerwünschte politische Regung in Frankreich über ein Netz aus Informanten und beeinflusste ähnliche Einrichtungen Europas.

137 Fournier 2013: 1-12, od. Siemann 1985: 42.

138 Siemann 1985: 43 - 45.

139 Bauz et. al. 2012: 25.

140 Gröger 2008; Winkelbauer 2011: 80.

141 Günzel 1993: 54, als Interzepte werden Kopien bezeichnet, die aus den Inhalten geöffneter Postsendungen angefertigt wurden. Als Konfidenten werden Personen bezeichnet, die als ständiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet.

142 Siemann 1985: 45 od. Gellately 1993: 38, zit. nach Bauz 2012: 25.

143 Nolte 2006: 6. Dieser führt zudem aus, dass vermutet wird, König Friedrich II hätte bereits vorher eine haute police nach dem franz. Vorbild Joseph Fouchés angedacht bzw. eingesetzt.

144 Nach Schmidt (1995: 637) ein Staat mit Angehörigen aus verschiedenen Kulturnationen.

145 Siemann 1985: 49 f., mit weiteren Ausführungen zum System Montgelas – als Ursprung einer „ Politische Polizei“ für Bayern.

146 Bauz et. al. 2012: 24.

147 Siemann 1985: 429.

148 Deutscher Bundestag 2015: 3 od. Scriba 2014a: 1,2.

149 Scriba 2014d: 4 od. Siemann 1985: 27, 73, 129, 178.

150 Evans / Etges 1996: 615.

151 Deutscher Bundestag 2015: 5, Scriba 2014b od. Bauz et. al. 2012: 85.

152 Deren Gründung ging als Folge der Karlsbader Beschlüsse auf das 3. Bundesgesetz (Untersuchungsgesetz) vom 20.09.1819 zurück.

153 Siemann 1985: 76 f.

154 Rathgeber 2012: 121.

155 Lönnecker 2011, zur Demagogenverfolgung allgemein siehe auch Nolte 2005: 4 f.

156 Nolte 2005: 3.

157 Ebd.: 5.

158 Siemann 1985: 74.

159 Lönnecker 2011.

160 Bundesarchiv 2008 od. Kuck 2011: 1.

161 Siemann 1985: 96.

162 Scriba 2014c: 4, zum sog. „Schwarzen Buch“.

163 Kuck 2011: 5.

164 Müller 2001: 245.

165 Bezeichnung für die Jahre nach 1848/49 in der die Staaten versuchten, oppositionelle Bewegungen zu unterdrücken (ähnlich der Restauration). Die Epoche dauerte etwa zehn Jahre, danach versuchten die dt. Großmächte die Nationalbewegungen für sich zu gewinnen.

166 Schweder 1937: 81 od. Bauz et. al. 2012: 26.

167 Siemann 2006: 220-232.

168 Siemann 1985: 108-122.

169 Siemann 1983: 2; Bauz et. al. 2012: 26 od. auch Evans / Etges 1996: 616.

170 Siemann 1981: 548.

171 Siemann 2006: 231 f.

172 Graf 1983: 6 od. Schweder 1937: 81 f.

173 Sprenger 2007: 3 od. Asmuss 2011b: 1.

174 Lösche 1993: 57.

175 Graf 1983: 5 od. Ritter 1979: VII-VIII.

176 Ritter 1979: VIII.

177 Wilhelm 1989: 21; Bautz et. al. 2012: 39 und WRV vom 11.08.1919, Art. 7 bis 12

178 Graf 1983: 7; 1995: 73 f.; Stammen 1995: 102; Liang 1977: 19 od. Ruck 1996: 49.

179 Bauz et. al. 2012: 28 od. Teufel 1999: 171-244. In Württemberg wurde ebenfalls das kgl. Landjägerkorps fortgeführt. Daneben wurde nach der Staatsumwälzung eine Polizeiwehr gegründet, die später in der württembergischen Bereitschaftspolizei aufging.

180 Albert Grzesinski (1879-1947), Polizeipräsident Berlins und Innenminister Preußens, zit. nach Graf 1983: 7. Vgl. zur Person https://de.wikipedia.org/wiki/Albert_Grzesinski, [18.07.2015].

Ende der Leseprobe aus 278 Seiten

Details

Titel
Die Politische Polizei von Württemberg und ihr Umgang mit der NSDAP
Untertitel
Die Lageberichte des Stuttgarter Landeskriminalpolizeiamts von 1930 bis 1932. Eine qualitative Inhaltsanalyse
Hochschule
Deutsche Hochschule der Polizei  (Führungs-, Organisations- und Verwaltungswissenschaften)
Note
1
Autor
Jahr
2015
Seiten
278
Katalognummer
V495821
ISBN (eBook)
9783346035714
ISBN (Buch)
9783346035721
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit wurde betreut von Dr. Thomas Schnabel und Dr. Wolfgang Schulte. Besonders gelobt wurden die umfangreichen Anhänge und insbesondere die Anlage 7 - diese fasst alle Lageberichte inhaltlich zusammen.
Schlagworte
Politische Polizei, Polizeigeschichte, NSDAP, KPD, Inhaltsanalyse, Weimarer Republik, Polizei, Staatsschutz, Württemberg, Landesgeschichte, Lagebericht, Volksstaat, Gestapo, Reichskommissar, Preußenschlag
Arbeit zitieren
André Grimm (Autor:in), 2015, Die Politische Polizei von Württemberg und ihr Umgang mit der NSDAP, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/495821

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