Die (mißbräuchliche) Anfechtungsklage des Aktionärs bei Unternehmensübernahmen


Seminararbeit, 2001

26 Seiten, Note: 13 Punkte


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Voraussetzungen der Anfechtungsklage
I. Anfechtungsbefugnis
1. Der erschienene Aktionär
2. Der nicht erschienene Aktionär
II. Anfechtungsfrist
III. Anfechtungsmöglichkeiten bei Unternehmensübernahmen
1. Anfechtungsmöglichkeiten des Aktionärs der übernehmenden Gesellschaft
2. Anfechtungsmöglichkeiten des Aktionärs der Zielgesellschaft
3. Anfechtungsmöglichkeiten nach dem Entwurf des Übernahmegesetzes
IV. Anfechtungsgründe

C. Auswirkungen der Anfechtungsklage
I. Eintragungssperre bei erforderlicher Negativerklärung
II. Sonstige Eintragungshindernisse
III. Sonstige Auswirkungen der Anfechtungsklage

D. Mißbrauch der Anfechtungsklage
I. Qualität des Anfechtungsrechts
II. Indizien für einen Mißbrauch
III. Möglichkeiten des Mißbrauchs
IV. Rechtsfolgen des Mißbrauchs

E. Verhinderungsmöglichkeiten des Mißbrauchs der Anfechtungsklage
I. Minderheitsquorum
II. Mindestbesitzzeit
III. Prozeßkosten- bzw. Schadensersatzrisiko
IV. Aufhebung der Registersperre
V. Kontrolle durch die Gerichte
VI. Einschränkung des Auskunftsrechts nach § 131 AktG
VII. Ergebnis

F. Beschlüsse des 63. Deutschen Juristentages

Literaturverzeichnis

Baums, Theodor, Empfiehlt sich eine Neuregelung des aktienrechtlichen Anfechtungs- und Organhaftungsrechts, insbesondere der Klagemöglichkeiten von Aktionären?,

Gutachten F für den 63. Deutschen Juristentag,

München 2000 (zit. als Baums Neuregelung)

Bayer, Walter, Aktionärsklagen de lege lata und de lege ferenda, in: NJW 2000, S. 2609-2619 (zit. als Bayer Aktionärsklagen)

Bison, Hildegard, Mißbrauch der Anfechtungsklage durch den Aktionär,

Bonn 1996 (zit. als Bison Mißbrauch der Anfechtungsklage)

Boujong, Karlheinz, Rechtsmißbräuchliche Aktionärsklagen vor dem Bundesgerichtshof,

in: Goerdeler, Reinhard (Hrsg.), Festschrift für Alfred Kellermann, S. 1-14,

Berlin; New York 1991 (zit. als Boujong Aktionärsklagen vor dem BGH)

Bungert, Hartwin, Die Treupflicht des Minderheitsaktionärs,

in: DB 1995, S. 1749-1756 (zit. als Bungert Treupflicht)

Diekgräf, Robert, Neue Dimensionen des Rechtsmißbrauchs bei aktienrechtlichen Anfechtungsklagen,

in: WM 1991, S. 613-622 (zit. als Diekgräf Dimensionen)

Eisenhardt, Ulrich, Gesellschaftsrecht,

9. Auflage, München 2000 (zit. als Eisenhardt Gesellschaftsrecht)

Feltkamp, Harald, Anfechtungsklage und Vergleich im Aktienrecht,

München 1991 (zit. als Feltkamp Anfechtungsklage)

Fillmann, Andreas, Treuepflichten der Aktionäre,

Frankfurt; Bern; New York; Paris 1991 (zit. als Fillmann Treuepflichten)

Geßler, Ernst / Hefermehl, Wolfgang / Eckardt, Ulrich / Kropff, Bruno, Aktiengesetz,

München, Stand: November 1993 (zit. als AktGKommentar-Bearbeiter)

Götz, Hans Norbert, Neuere Rechtsentwicklungen für die Wahrnehmung von Aktionärsrechten, in: ZIP 1995, S. 1310-1315 (zit. als Götz Rechtsentwicklungen)

Henze, Hartwig, Zur Treupflicht unter Aktionären, in: Goerdeler, Reinhard (Hrsg.), Festschrift für Alfred Kellermann, S. 141-152,

Berlin; New York 1991 (zit. als Henze Treupflicht)

Hopt, Klaus J. / Wiedemann, Herbert, Großkommentar zum Aktiengesetz,

4. Auflage, Berlin 1996 (zit. als Großkommentar-Bearbeiter)

Henn, Günter, Handbuch des Aktienrechts,

5. Auflage, Heidelberg 1994 (zit. als Henn Handbuch des Aktienrechts)

Hüffer, Uwe, Aktiengesetz,

4. Auflage, München 1999 (zit. als Hüffer Aktiengesetz)

Joussen, Peter, Der Auskunftsanspruch des Aktionärs, in: AG 2000, S. 241-257 (zit. als Joussen Auskunftsanspruch)

Kindl, Johann, Die Notwendigkeit einer einheitlichen Entscheidung über aktienrechtliche Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, in: ZGR 2000, S. 166-185 (zit. als Kindl Notwendigkeit)

Knoll, Heinz-Christian, Die Übernahme von Kapitalgesellschaften,

Baden-Baden 1992 (zit. als Knoll Übernahme)

Köster, Beate-Katrin, Steuerliche Optimierung von Unternehmenskäufen nach dem neuen Umwandlungssteuerrecht, in: GmbHR 1995, S. 422-426 (zit. als Köster Steuerliche Optimierung)

Kraft, Alfons / Kreutz, Peter, Gesellschaftsrecht,

11. Auflage, Neuwied; Kriftel 2000 (zit. als Kraft/Kreutz Gesellschaftsrecht)

Krieger, Gerd, Aktionärsklage zur Kontrolle des Vorstands- und Aufsichtsratshandelns, in: ZHR 1999, S. 343-363 (zit. als Krieger Aktionärsklage)

Kuhr, Hans-Peter, Der Minderheitenschutz bei Übernahmeangeboten in Deutschland und Frankreich unter dem Einfluß der 13. EG-Richtlinie,

Konstanz 1992 (zit. als Kuhr Minderheitenschutz bei Übernahmeangeboten)

Lutter, Marcus, Aktionärs-Klagerechte, in: JZ 2000, S. 837-842 (zit. als Lutter Aktionärs-Klagerechte)

Lutter, Marcus, Die Treupflicht des Aktionärs, in: ZHR 1989, S. 446-471 (zit. als Lutter Treupflicht des Aktionärs)

Mertens, Hans-Joachim, Der Aktionär als Wahrer des Rechts?, in: AG 1990, S. 49-55 (zit. als Mertens Wahrer des Rechts)

Radu, Magnus, Der Mißbrauch der Anfechtungsklage durch den Aktionär,

in: ZIP 1992, S. 303-314 (zit. als Radu Mißbrauch)

Rebmann, Volker, Die Ausweitung des aktienrechtlichen Spruchstellenverfahrens,

Baden-Baden 1995 (zit. als Rebmann Ausweitung)

Slabschi, Peter, Die sogenannte rechtsmißbräuchliche Anfechtungsklage,

Berlin 1997 (zit. als Slabschi Rechtsmißbräuchliche Anfechtungsklage)

Steiner, Klaus, Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft,

München 1995 (zit. als Steiner Hauptversammlung)

Timm, Wolfram, Treuepflichten im Aktienrecht, in: WM 1991, S. 481-494 (zit. als Timm Treuepflichten im Aktienrecht)

Timm, Wolfram, Mißbräuchliche Aktionärsklagen einschließlich Abfindungsregelungen, in: Timm, Wolfram (Hrsg.), Mißbräuchliches Aktionärsverhalten, S. 1-33,

Köln 1990 (zit. als Timm Mißbräuchliche Aktionärsklagen)

Ulmer, Peter, Die Aktionärsklage als Instrument zur Kontrolle des Vorstands- und Aufsichtsratshandelns, in: ZHR 1999, S. 290-342 (zit. als Ulmer Aktionärsklage)

Wallenhorst, Marcus, Schranken der Anfechtungsbefugnis von Aktionären,

Frankfurt; Berlin; Bern; New York; Paris; Wien 1996 (zit. als Wallenhorst Schranken)

Wardenbach, Frank, Mißbrauch des Anfechtungsrechts und „nachträglicher“ Aktienerwerb,

in: ZGR 1992, S. 563-586 (zit. als Wardenbach „Nachträglicher“ Aktienerwerb)

Werner, Winfried, Zur Treupflicht des Kleinaktionärs, in: Bierich, Marcus (Hrsg.), Festschrift für Johannes Semler, S. 419-437,

Berlin; New York 1993 (zit. als Werner Treupflicht des Kleinaktionärs)

Westermann, Harm Peter, Die Zweckmäßigkeit der Verschmelzung als Gegenstand des Verschmelzungsberichts, der Aktionärsentscheidung und der Anfechtungsklage, in: Bierich, Marcus (Hrsg.), Festschrift für Johannes Semler, S. 651-670,

Berlin; New York 1993 (zit. als Westermann Zweckmäßigkeit)

Windblicher, Christine, Mißbräuchliche Aktionärsklagen einschließlich Abfindungsregelungen, in: Timm, Wolfram (Hrsg.), Mißbräuchliches Aktionärsverhalten, S. 35-50,

Köln 1990 (Windblicher Aktionärsklagen)

Zöllner, Wolfgang, Zur Problematik der aktienrechtlichen Anfechtungsklage,

in: AG 2000, S. 145-157 (zit. als Zöllner Problematik)

Die (mißbräuchliche) Anfechtungsklage des Aktionärs bei Unternehmensübernahmen

A. Einleitung

Das aktienrechtliche Mehrheitsprinzip gibt einem Teil der Aktionäre bei einem Gesellschaftsbeschluß die Möglichkeit, in die Mitglieds- und Vermögensinteressen der unterlegenen Minderheit einzugreifen.[1] Um diese Aktionärsminderheit zumindest vor rechtswidrigen Eingriffen in ihre Interessen zu schützen, steht jedem Aktionär unter den Voraussetzungen der § 245 Nr. 1 bis 3AktG die Befugnis zu, gegen gesetzes- oder satzungswidrige Beschlüsse Anfechtungsklage zu erheben. Die Anfechtungsklage kann jedoch für die Gesellschaft selbst schwerwiegende Auswirkungen haben, wie zum Beispiel, daß ein Beschluß gemäß §§ 125 ff. FGG nicht in das Handelsregister eingetragen werden kann, weil eine Anfechtungsklage anhängig ist. Dies führt bei konstitutiv wirkenden Eintragungen dazu, daß der Beschluß noch nicht rechtlich wirksam werden kann.[2] Da hierdurch wichtige Finanzierungsmaßnahmen verzögert oder gar verhindert werden können,[3] birgt die Anfechtungsklage gerade bei Unternehmensübernahmen erhebliches Erpressungspotential.[4] So kam es in der Vergangenheit schon zu vielen mißbräuchlichen Anfechtungsklagen.[5] Zu prüfen ist nun, wie diese am besten zu verhindern sind und wie die Rechtslage nach dem Entwurf des neuen Übernahmegesetzes aussehen wird.

B. Voraussetzungen der Anfechtungsklage

Die Voraussetzungen der Anfechtungsklage sind in den §§243- 248AktG normiert.

I. Anfechtungsbefugnis

Die Befugnis des Aktionärs, einen Gesellschaftsbeschluß anzufechten, richtet sich nach § 245 Nr. 1 bis 3 AktG. Danach muß der Kläger zumindest eine Aktie halten.[6]

Fraglich ist, wann der Anteilseigner die Aktie besitzen muß. Der Wortlaut des § 245 Nr. 1 AktG könnte so ausgelegt werden, daß es nicht auf die Person des Widersprechenden ankommt, sondern auf die Einlegung des Widerspruchs für bestimmte Aktien.[7] Demnach würde es ausreichen, daß die Aktien zum Zeitpunkt des Beschlusses existiert haben. Wer sie besaß, wäre irrelevant. Dieser weiten Auslegung widerspricht jedoch, daß die Gefahr des Mißbrauchs dieses Rechts gesteigert würde und daß § 245 Nr. 2 und 3 AktG schließlich auch voraussetzen, daß der Widerspruchsführer zum Zeitpunkt der Beschlußfassung Aktionär war.[8] Somit muß die Aktionärseigenschaft bereits bei Beschlußfassung vorgelegen haben.[9] Einzige Ausnahme ist die Universalsukzession.[10] Desweiteren könnte auch die Fortdauer der Aktionärseigenschaft nach Klageerhebung zu fordern sein. Hierauf kann jedoch nach analoger Anwendung des §265ZPO verzichtet werden.[11]

Nach § 245 Nr. 3 AktG kann im Falle des § 243 II AktG jeder Aktionär Klage erheben. Ansonsten ist zu unterscheiden, ob der Anteilseigner in der Hauptversammlung anwesend war oder nicht.

1. Der erschienene Aktionär

Nach § 245 I Nr. 1 AktG ist der Gesellschafter klagebefugt, wenn er erschienen ist und gegen den Beschluß Widerspruch zur Niederschrift erklärt hat. Die Erklärung des Widerspruchs ist Voraussetzung für eine spätere Klage, da sonst das Klagerecht wegen widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) unterginge.[12]

2. Der nicht erschienene Aktionär

Hat der Aktionär nicht an der beschlußfassenden Hauptversammlung teilgenommen und hat er sich auch nicht vertreten lassen,[13] steht ihm gemäß § 245 Nr. 2 AktG nur noch dann ein Klagerecht zu, wenn sein Fernbleiben auf Umstände zurückzuführen ist, die aus der Sphäre der Gesellschaft herrühren,[14] und die sich einer der Fallgruppen des § 245 Nr. 2 AktG zuordnen lassen.

II. Anfechtungsfrist

Um der Aktiengesellschaft bezüglich der Durchführung ihrer Beschlüsse die nötige Rechtssicherheit zu gewährleisten, besteht gemäß § 246 I AktG eine Präklusionsfrist.[15]

III. Anfechtungsmöglichkeiten bei Unternehmensübernahmen

1. Anfechtungsmöglichkeiten des Aktionärs der übernehmenden Gesellschaft

Nach § 243 AktG kann der Aktionär nur einen gegen die Satzung oder das Gesetz verstoßenden Beschluß anfechten. Eine Anfechtungsklage gegen Handlungen der Verwaltung oder des Mehrheitsgesellschafters, zu denen es keines Beschlusses bedarf, ist nicht zulässig.[16] Folglich besteht nach § 243 AktG eine Anfechtungsmöglichkeit des Anteilsinhabers nur, wenn ein Beschluß zu fassen ist und dieser gegen Gesetz oder Satzung verstößt oder zum Schaden der Gesellschaft oder Aktionären einem anderen Sondervorteile vermittelt. Die Übernahme einer anderen Gesellschaft setzt nur dann einen Beschluß voraus, wenn in der Übernahme keine Geschäftsführungshandlung iSd §§ 73 AktG liegt. Hierüber entscheidet die Satzung der jeweiligen AG. Aus diesem Grund ist gegebenenfalls ein Satzungsänderungsbeschluß gemäß §119INr.5AktG notwendig, wodurch der Gesellschaftszweck auch die Beteiligung an anderen Unternehmen umfaßt und somit auch der Erwerb von Anteilen anderer Unternehmen eine Geschäftsführungshandlung darstellt.

[...]


[1] Kuhr Minderheitenschutz bei Übernahmeangeboten, S. 41.

[2] Feltkamp Anfechtungsklage, S. 29 ff..

[3] Bison Mißbrauch der Anfechtungsklage, S. 198 ff..

[4] Baums Neuregelung, S. F 155 ff.; Feltkamp Anfechtungsklage, S. 48.

[5] BGHZ 107, 296; BGH ZIP 1991, 1577; BGH WM 1990, 140; OLG Köln ZIP 1988, 1391; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 988.

[6] Henn Handbuch des Aktienrechts, Rn. 939; Krieger Aktionärsklage, S. 343-363 [358].

[7] Feltkamp Anfechtungsklage, S. 22.

[8] AktGKommentar-Hüffer, § 245 Rn. 17, 38 ff.; Feltkamp Anfechtungsklage, S. 22.

[9] Hüffer Aktiengesetz, § 245 Rn. 7; Henn Handbuch des Aktienrechts, Rn. 939; Wallenhorst Schranken, S. 75.

[10] Steiner Hauptversammlung, § 23 Rn. 5; Hüffer Aktiengesetz, § 245 Rn. 7.

[11] Hüffer Aktiengesetz, § 245 Rn. 8; Feltkamp Anfechtungsklage, S. 27.

[12] Hüffer Aktiengesetz, § 245 Rn. 13; Eisenhardt Gesellschaftsrecht, Rn. 635.

[13] Henn Handbuch des Aktienrechts, Rn. 940; AktGKommentar-Hüffer, § 245 Rn. 38.

[14] AktGKommentar-Hüffer, § 245 Rn. 37; Großkommentar-Schmidt, § 245 Rn. 23.

[15] Hüffer Aktiengesetz, § 246 Rn. 1.

[16] Ulmer Aktionärsklage, S. 290-342 [324/325]; Henn Handbuch des Aktienrechts, Rn. 912.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Die (mißbräuchliche) Anfechtungsklage des Aktionärs bei Unternehmensübernahmen
Hochschule
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Veranstaltung
"Aktuelle Probleme des Gesellschaftsrechts'
Note
13 Punkte
Autor
Jahr
2001
Seiten
26
Katalognummer
V49549
ISBN (eBook)
9783638459778
ISBN (Buch)
9783638660402
Dateigröße
524 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Anfechtungsklage, Aktionärs, Unternehmensübernahmen, Aktuelle, Probleme, Gesellschaftsrechts“
Arbeit zitieren
LL.M. Simon Schuler (Autor:in), 2001, Die (mißbräuchliche) Anfechtungsklage des Aktionärs bei Unternehmensübernahmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49549

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die (mißbräuchliche) Anfechtungsklage des Aktionärs bei Unternehmensübernahmen



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden