Wertrelevanz von Forschungs- und Entwicklungskosten

Bilanzanalyse nach IAS 38


Bachelorarbeit, 2019

50 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Bilanzielle Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS 38
2.1. Ansatz von Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS
2.2. Bewertung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS

3. Definition und Messung der Wertrelevanz von Rechnungslegungsinformationen

4. Empirische Untersuchungen zur Wertrelevanz von aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten
4.1. Untersuchung der Wertrelevanz anhand des Markwertes
4.2. Untersuchung der Wertrelevanz anhand des Aktienkurses
4.3. Untersuchung der Wertrelevanz anhand der Aktienrendite
4.4. Einfluss von opportunistischen Verhalten von Managern auf die Wertrelevanz von aktivierten Forschungs- und Entwicklungskosten

5. Fazit

Verzeichnis der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen

Literaturverzeichnis

Abbkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Aufgrund des Wandels von einer Industrie- zu einer Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft gewannen die immateriellen Vermögensgegenstände in den letzten Jahren an Bedeutung.1 Durch die Globalisierung des Handels und den dadurch immer stärker werdenden Wettbewerb, spielen immaterielle Vermögensgegenstände, wie z.B. Patente, für die Unternehmen eine immer größere Rolle.2 Sie sind die Treiber der Innovation, die sowohl für Wettbewerbsvorteile der Unternehmen entscheidend sind, um sich von den Konkurrenten abzusetzen, als auch verantwortlich für das Wachstum von Unternehmen.3 Die Voraussetzung von Innovation sind Forschungs- und Entwicklungs-(F&E) Aktivitäten.4 Diese Ausgaben stellen mittlerweile den größten Anteil der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände dar.5

Jedoch kann die Rechnungslegung mit diesem Wandel nicht ganz Schritt halten und bis heute liegt der Fokus auf der Abbildung von materiellen Vermögensgegenständen, was dazu führt, dass in den Bilanzen meist nicht mehr die reale wirtschaftliche Lage des Unternehmens widergespiegelt wird.6 Bereits 1979 deutet Moxter (1979) auf die schwierige Erfassung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten hin und nennt diese „[…] ewiges Sorgenkind des Bilanzrecht.“.7 Bis heute gibt es aufgrund des unsicheren zukünftigen Nutzens von F&E- Ausgaben kontroverse Diskussionen, ob F&E -Kosten als Vermögenswerte aktiviert werden sollten oder als sofortiger Aufwand erfasst werden müssen.8 Selbst die verschiedenen Standardsetter sind sich über die wahrheitsgemäße bilanzielle Darstellung von F&E- Ausgaben uneinig. In den USA müssen F&E-Ausgaben sofort als Aufwand erfasst werden, mit Ausnahme von Softwareentwicklungskosten.9 Das Financial Accounting Standards Board (FASB), der Standardsetter in den USA, vertritt damit im ständigen Konflikt über die korrekte Erfassung die Seite der Objektivität, da mit der sofortigen Aufwandserfassung die Bilanzierung objektiv und leicht kontrollierbar ist. Somit ergibt sich kein Gestaltungsspielraum für Ergebnissteuerung.10 Das International Accounting Standards Board (IASB) vertritt in dieser Diskussion die Seite der Relevanz.11 Es ist der Meinung, dass die Aktivierung von F&E-Ausgaben nützliche Informationen über zukünftige wirtschaftliche Erträge für Jahresabschlussadressaten enthält.12 Der International Accounting Standard (IAS) 38 ist einer der ersten Versuche die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und auch besonders von F&E-Ausgaben zu vereinheitlichen.13 Durch die verpflichtende Umstellung in Europa auf International Financial Reporting Standards (IFRS) im Jahr 2005 soll die Qualität der Rechnungslegung verbessert und zugleich auch vergleichbarer werden.14 Aus diesem Grund wird in dieser Arbeit untersucht, ob F&E-Ausgaben nach den Vorschriften des IAS 38 wertrelevant abgebildet werden.

Um diese Frage zu beantworten, werden in Kapitel zwei zunächst die Grundzüge des IAS 38 beschrieben, wobei auf die Ansatzkriterien und die Bewertung eingegangen wird. Im dritten Kapitel wird der Begriff Wertrelevanz abgegrenzt und ein Modell zur Messung vorgestellt. Danach soll anhand verschiedener Studien erörtert werden, ob die Bilanzierung von F&E-Ausgaben nach IAS 38 wertrelevant ist. Im anschließenden Fazit werden alle Ergebnisse zusammengeführt.

2. Bilanzielle Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS 38

Zur Untersuchung der Forschungsfrage, ob die Aktivierung von F&E-Ausgaben nach IAS 38 wertrelevant ist, werden zunächst die grundsätzlichen Vorschriften für die bilanzielle Behandlung von F&E-Ausgaben vorgestellt. Im IAS 38 sind die Bilanzierungsvorschriften für immaterielle Vermögensgegenstände erfasst, wodurch der Standard auch Vorschriften für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände, wie F&E-Ausgaben, beinhaltet.15 Der IAS 38 wird als zentraler Standard für die bilanzielle Behandlung von F&E-Ausgaben gesehen, da dieser die Definitionen und die spezifischen Ansatzkriterien von F&E-Ausgaben enthält. Jedoch sind aus diesem Anwendungsbereich diejenigen F&E-Ausgaben auszuschließen, die aufgrund der externen Zweckverwendung den Anwendungsbereichen des IAS 11, IAS 2 oder IAS 17 zugeordnet werden können.16

2.1. Ansatz von Forschungs- und Entwicklungskosten nach IAS 38

F&E-Ausgaben, die in den Anwendungsbereich von IAS 38 fallen, werden einer Prüfung auf vier Stufen mit jeweils verschiedenen zu prüfenden Ansatzkriterien unterzogen, um festzustellen, ob diese F&E- Ausgaben aktiviert werden müssen.17 Auf der ersten Stufe muss geprüft werden, ob ein Vermögenswert nach der grundlegenden Definition des IAS 38.8 vorliegt.18 Ein Vermögenswert liegt nach Definition dann vor, wenn ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen erwartet werden kann und wenn das Unternehmen die Verfügungsmacht über den Vermögensgegenstand hat, es also den Nutzenzufluss kontrollieren kann.19

Auf der zweiten Stufe muss der identifizierte Vermögensgegenstand daraufhin geprüft werden, ob er die Definition für einen immateriellen Vermögenswert nach IAS 38.10 erfüllt.20 Dafür muss die betreffende Ressource identifizierbar sein. Nach IAS 38.12 ist ein Vermögenswert identifizierbar, wenn er separierbar ist, daher einzeln oder im Zusammenhang mit anderen Vermögenswerten veräußerbar ist oder auf vertraglichen bzw. gesetzlichen Rechten, wie z.B. Patente, beruht. Zusätzlich dürfen immaterielle Vermögensgegenstände keinen monetären Charakter haben.21 Der Standard bietet an dieser Stelle nur eine Definition für den monetären Charakter nach IAS 38.8: „Monetäre Werte sind im Bestand [des Unternehmens] befindliche Geldmittel und Vermögenswerte, für die das Unternehmen einen festen oder bestimmten Geldbetrag erhält.“.22 Ein Vermögensgegenstand, der diese Definition nicht erfüllt, gilt als nicht monetär. Des Weiteren muss überprüft werden, ob die betreffende Ressource ohne physische Substanz ist.23 In der Praxis kann es oft zur Vermengung von physischen und nicht physischen Komponenten kommen, dann ist der überwiegende Anteil bei der Einteilung höher zu gewichten.24 Sind diese drei Kriterien erfüllt, liegt ein immaterieller Vermögensgegenstand vor.25

Damit ein immaterieller Vermögensgegenstand angesetzt werden darf, muss er nach IAS 38.21 noch zwei weitere Kriterien erfüllen. Zunächst einmal ist die Wahrscheinlichkeit des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens nachzuweisen.26 Diese Einschätzung über die Sicherheit der zukünftigen generierenden Einkünfte des Vermögenswertes liegt im Ermessensspielraum der Manager.27 Zur Einschätzung sind Informationen zu nutzen, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu Verfügung stehen.28 Hierbei soll den externen substanziellen Hinweisen, wie z.B. Veräußerung ähnlicher Vermögensgegenstände, am meisten Gewicht verliehen werden, da so die intersubjektive Nachprüfbarkeit erhöht wird.29 Das zweite Kriterium verlangt, dass eine verlässliche Bewertung des immateriellen Vermögensgegenstandes nachweisbar ist, demnach die verlässliche Bestimmung der Herstellkosten für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände.30 An dieser Stelle wird keine exakte Ermittlung vorausgesetzt, da bei selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen oft der Einsatz von Schätzmethoden notwendig ist.31 Dafür sind die Qualität und die Verlässlichkeit des internen Rechnungswesens von hoher Bedeutung.32

Sind die Kriterien der ersten und zweiten Stufe kumulativ erfüllt, liegt ein immaterieller Vermögenswert vor, der angesetzt werden darf.33 F&E-Ausgaben sind jedoch selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte. Bei diesen ist es oftmals schwer abzuschätzen, ob die bereits genannten Kriterien erfüllt sind. Deshalb müssen F&E-Ausgaben auf der dritten und vierten Stufe zur Unterstützung der Beurteilung auf weitere Kriterien geprüft werden, bevor das Ansatzgebot nach IAS 38 greift.

Die dritte Stufe umfasst die Unterteilung in F&E-Phase.34 Diese Unterscheidung ist substanziell für die nächsten Schritte, da nur die Ausgaben der Entwicklungsphase des selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstandes weiter auf das Aktivierungsgebot geprüft werden müssen.35 Forschungskosten sind gemäß IAS 38.54 sofort aufwandswirksam zu erfassen, wegen der Begründung des ISABs, dass bei der Forschung nicht mit hinreichender Sicherheit mit einem zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen zu rechnen ist.36 Die Forschung ist in IAS 38.8 definiert als „[…] die eigenständige und planmäßige Suche mit der Aussicht, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen.“.37

[...]


1 Vgl. Link, L./Oldewurtel, C./Kümpel, K. (2014), S. 233.; Rossmanith, J./Gerlach, D. (2008), S. 153.; Zéghal, D./Maaloul, A. (2011), S. 262.

2 Vgl. Lev, B. (2000), 1 ff.; Vgl. Otto, S. (2011), S. 1.

3 Vgl. Ballester, M./Garcia-Ayuso, M./Livnat, J. (2003), S. 606.; Wulf, I. (2008), S. 26.

4 Vgl. Bentele, M. (2004), S. 1.

5 Vgl. Callimaci, A./Landry, S. (2004), S. 33.

6 Vgl. Bentele, M. (2004), S. 1.; Lev, B./Zarowin, P. (1999), 353 f.; Rinker, C. (2017), S. 1.; Vgl. Skinner, D. J. (2008), S. 191.

7 Vgl. Moxter, A. (1979), S. 1102.

8 Vgl. Abrahams, T./Sidhu, B. K. (1998), S. 170.

9 Vgl. Aboody, D./Lev, B. (1998), S. 161.

10 Vgl. Dinh, T./Kopf, K./Schultze, W. (2017), S. 34; Healy, P. M./Myers, S. C./Howe, C. D. (2002), S. 677.

11 Vgl. Abrahams, T./Sidhu, B. K. (1998), S. 171.

12 Vgl. Abrahams, T./Sidhu, B. K. (1998), S. 171.; Dinh, T./Kopf, K./Schultze, W. (2017), S. 33.

13 Vgl. Dyhdalewicz, A. (2018), S. 399.; Gong, J. J./Wang, S. I-L. (2016), 49 ff.

14 Vgl. Barth, M. E. (2008), S. 1160.

15 Vgl. Wagenhofer, A. (2005), S. 202.

16 Vgl. Kavvadias, N. (2014), S. 41.

17 Vgl. Kavvadias, N. (2014), 44 ff.

18 Vgl. IAS 38.8.

19 Vgl. Wulf, I. (2008), S. 31.

20 Vgl. IAS 38.18.

21 Vgl. IAS 38.12; Wulf, I. (2008), S. 31.

22 Vgl. IAS 38.8.

23 Vgl. IAS 38.8.

24 Vgl. IAS 38.4; Kavvadias, N. (2014), S. 46.

25 Vgl. IAS 38.8.

26 Vgl. IAS 38.21.

27 Vgl. Kavvadias, N. (2014), 47 f.

28 Vgl. IAS 38.22.

29 Vgl. Wulf, I. (2008), S. 32.

30 Vgl. IAS 38.21.

31 Vgl. Kavvadias, N. (2014), 48 f.

32 Vgl. Eitzen, B. von/Moo, T./Pyschny, H. (2010), S. 357.

33 Vgl. IAS 38.21.

34 Vgl. Bentele, M. (2004), S. 47.; Burger, A./Ulbrich, P./Knoblauch, J. (2006), S. 729.

35 Vgl. Burger, A./Ulbrich, P./Knoblauch, J. (2006), S. 729.; Pellens, B. et al. (2011), S. 317.; Wulf, I. (2008), S. 36.

36 Vgl. IAS 38.57.

37 Vgl. IAS 38.8.

Ende der Leseprobe aus 50 Seiten

Details

Titel
Wertrelevanz von Forschungs- und Entwicklungskosten
Untertitel
Bilanzanalyse nach IAS 38
Hochschule
Universität Augsburg  (Wirtschaftswissenschaften)
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
50
Katalognummer
V493883
ISBN (eBook)
9783668996021
ISBN (Buch)
9783668996038
Sprache
Deutsch
Schlagworte
IAS 38, Forschungs- und Entwicklungskosten, Wertrelevanz, F&E
Arbeit zitieren
Julia Vogel (Autor:in), 2019, Wertrelevanz von Forschungs- und Entwicklungskosten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493883

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