Validierung der Vorplanungskennzahlen des Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten


Masterarbeit, 2018

125 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Begriffe und Definitionen
1.2.1 Großschadensereignis
1.2.2 Katastrophe
1.2.3 Validierung
1.2.4 Grenzwert zum Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten
1.2.5 Vorplanung
1.3 Thesen und Vorgehen

2 Methodik – Datenerfassung und -bereinigung
2.1 Erhebung
2.2 Web- bzw. Social Media Monitoring
2.2.1 Definition
2.2.2 Prozess
2.2.3 Zielsetzung
2.2.4 Stichwortauswahl und -prüfung
2.2.5 Toolauswahl
2.3 Datenerhebung
2.4 Datenbereinigung
2.5 Verifizierung der Datensammlung

3 Untersuchungsabschnitt 1: Häufungen von Massenanfällen von Verletzten oder Erkrankten
3.1 Auswertung der Stichprobe
3.2 Konfidenzintervall
3.3 Ergebnisangabe – Häufung von Massenanfällen von Verletzten oder Erkrankten
3.3.1 Häufung im Bundesgebiet
3.3.2 Häufung nach Bundesländern
3.3.3 Häufung nach Lagekategorien
3.3.4 Häufung nach Wochentagen
3.4 Ansatz zur Verifizierung – Vergleich mit behördlichen Daten
3.4.1 Bundesgebiet
3.4.2 Bayern
3.4.3 Bremen
3.4.4 Schleswig-Holstein
3.4.5 Zusammenfassung
3.4.6 Korrekturansatz durch Daten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
3.5 Zusammenfassung und Bewertung

4 Detailbetrachtung: Weitere Aspekte
4.1 Verletzte oder Erkrankte beim Massenanfall
4.2 Einsatz von Rettungstransporthubschraubern

5 Untersuchungsabschnitt 2: Verteilung von Verletzungs- oder Erkrankungsgraden
5.1 Verteilung von Sichtungskategorien nach Sichtungs-Konsensus-Konferenzen
5.2 Verletzungskategorien in der Erhebung
5.3 Ergebnisangabe – Verteilung von Verletzungs- oder Erkrankungsgraden
5.3.1 Verteilungsschlüssel nach Kategorien
5.3.2 Zusammenführung der Verteilungsschlüssel
5.4 Ansatz zur Verifizierung – Vergleich mit behördlichen Daten
5.5 Diskussion

6 Zusammenfassung und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Danksagung

Aussagekräftige Daten müssen an verschiedenen Stellen gesichtet und zusammengetragen werden. Das Sichten aller Quellen, speziell der Pressemeldungen im Internet, ist ein zeitlich intensiver Prozess. Das Verfolgen einer wissenschaftlichen Fragestellung bedarf im Weiteren einer zielgerichteten Auswertung. Dabei sind das methodische Vorgehen und der Zugang zu fachspezifischer Literatur von elementarer Bedeutung. Weiterhin ist das Verfassen dieser Arbeit mit zusätzlichen zeitlichen Aufwänden verbunden.

Ich danke an dieser Stelle folgenden Personen für uneingeschränkte und freundliche Unterstützung sowie für alle verbundenen zeitlichen Einschränkungen und Entbehrungen:

- Univ.-Prof. Dr.-Ing. Frank Fiedrich
- Stefan Martini, M.Sc.
- Kirsten Ewers, B.Eng.
- Thomas Wienecke (Kreisbrandmeister Kreis Soest)
- Dipl.-Ing. Daniel Frisse
- Fritjof Brüne, M.Sc.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Die Aufgaben des Rettungsdienstes sind in Deutschland in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt (Flemming und Adams 2007, S. 453). Darin wird die Vorbereitung auf einen Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten (MANV) gefordert[1]. Für das Land Nordrhein-Westfalen sei beispielhaft auf § 12 Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vom 04.November 1992 verwiesen (Landesregierung Nordrhein-Westfalen 24.11.1992). Ein Massenanfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis mit einer großen Anzahl Verletzter oder Erkrankter, deren Leben oder deren Gesundheit vital bedroht sein können (NormDIN13050, S. 7).

Einsatzlagen mit einer Vielzahl betroffener Personen, welche notfall-medizinisch versorgt werden müssen, bringen den Regelrettungsdienst an seine Leistungsgrenzen. „Regelrettungsdienst“ bezeichnet hier die Institution des Rettungsdienstes gemäß DIN13050 für die alltägliche Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe zur Gesundheitsvorsorge und Abwehr medizinischer Gefahren, gegliedert in Notfallrettung und Krankentransport (Norm DIN 13050, S. 9).

Zur Bewältigung eines MANV ist die konzeptionelle Vorplanung notwendig. Die Lage erfordert eine gezielte Führung der Kräfte, wie auch eine im Rahmen der Gegebenheiten bestmögliche Versorgung der Patienten hinsichtlich der Sichtung, der Behandlung und des Transportes. In den letzten Jahren wurde vielseitig im Bereich der Massenanfälle von Verletzten oder Erkrankten geforscht: Von der Einbeziehung von Organisationen außerhalb des Regelrettungsdienstes, über die Sichtung und Einteilung der Patienten durch ärztliches oder nicht-ärztliches Personal, die Ordnung des Raumes an der Einsatzstelle, bis hin zu optimalen Transportansätzen zu Kliniken oder ähnlichen medizinischen Einrichtungen. Eine systematische Herangehensweise bezweckt die Bewältigung des Chaos in der Frühphase und die Schaffung von Strukturen zur optimalen Versorgung der Betroffenen. Das Defizit an zur Verfügung stehenden Ressourcen muss so organisiert werden, dass individualmedizinische Kriterien des Rettungsdienstes so schnell wie möglich wiederhergestellt werden (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg 2016, S. 5). MANV-Konzepte, als Abbild des Planungsstandes der Vorplanung, sollte jeder Träger des Rettungsdienstes vorweisen können.

Wie oben dargestellt, einzelne Aspekte der Vorplanung sind bereits weitreichend erforscht. Weitestgehend unbekannt scheint jedoch die Häufigkeit des Vorkommens eines MANV-Szenarios in Deutschland zu sein. MANV-Konzepte und andere Vorplanungen auf den Ernstfall können so nicht auf aussagekräftigen Statistiken zum Thema basieren. Die Erfassung der Ereignisse erfolgt in Deutschland bei den Trägern der Rettungsdienste. Dies sind mehrheitlich die (Land-) Kreise bzw. die kreisfreien Städte. Die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie Bundesländer, deren Rettungsdienstbereiche zu Teilen von den Landkreisen abweichen (vgl. bspw. Baden-Württemberg (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg o.J.), müssen in dieser Aussage unberücksichtigt bleiben.

Eine automatisierte Weiterleitung der Daten an zentrale Stellen zur Sammlung und Auswertung erfolgt nicht. Somit ist für das Bundesgebiet keine allumfassende Übersicht greifbar, aus der heraus zu erkennen ist, wie oft es zu Lagen mit Massenanfällen von Verletzten oder Erkrankten in der Vergangenheit gekommen ist. Entsprechend gibt es keine behördlich erfasste Datenbasis, aus der heraus Prognosen gestellt werden können über die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Ereignisse. Eine Ausnahme stellt eine Übersicht des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) dar, welche Daten indirekt, ab 10 Betroffenen, erfasst (dazu siehe Abschnitt 2.5).

Es ist weiterhin nicht abschließend bekannt, wie sich ein solches Ereignis statistisch auf den notfall-medizinischen Bedarf der Betroffenen auswirkt. Zur Bewältigung einer MANV-Lage ist ein geordnetes Vorgehen nach definierten Prozessen notwendig, um zeiteffizient eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten sicherzustellen. Dabei steht die Rückkehr zur Regel- beziehungsweise Individualversorgung – besonders der vital bedrohten Patienten – im Vordergrund (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 2014, S. 2–3). Dazu gehört die Sichtung mit anschließender Kategorisierung der Betroffenen (Neidel und Heller 2018, S. 136). Abhängig von der Einteilung von Verletzen oder Erkrankten müssen sowohl medizinische, als auch organisatorische, Maßnahmen erfolgen. Dabei liegen die Prioritäten auf der Versorgung vital bedrohter Patienten.

Im Kontext des Missverhältnisses zwischen (erst-)medizinischem beziehungsweise rettungsdienstlichem Bedarf zu den in der Regel in geringerer Anzahl zur Verfügung stehenden Mitteln, erfolgen Behandlungen abhängig der oben genannten Prioritäten. Die Kategorie der Verletzung oder Erkrankung ist somit ein elementarer Parameter in der Darstellung, Planung und Bewältigung der Lage.[2] Sie hat wesentlichen Einfluss auf den Einsatz unterschiedlicher Rettungsmittel und somit zur Bindung und Vorhaltung von Ressourcen. Die Planung eines MANV zur entsprechenden Vorhaltung kann sich dabei auf einer Aufschlüsselung der Verletzungs- beziehungsweise Erkrankungskategorien stützen. In vielen Fällen findet eine „40 – 20 – 40“ Verteilung Anwendung, d.h. es wird mit 40%leicht‑, 20%schwer- und 40%vital bedrohten Verletzten und Erkrankten geplant (Schüller 2015, S. 2–3; Schüller et al. 2015, S. 7).

In dieser Masterthesis soll erfasst werden, wie viele Massenanfälle von Verletzten oder Erkrankten in Deutschland im betrachteten Zeitraum aufgetreten sind. Dabei soll festgehalten werden, wo diese Ereignisse stattfinden und welchen Verletzungs- oder Erkrankungsgrad die Betroffenen haben. Weitere Informationen, wie in der jeweiligen Lage eingesetzte Rettungsmittel, werden nach Möglichkeit ebenfalls erfasst. Das Vorgehen führt zu einer statistischen Übersicht der MANV-Lagen in Deutschland im betrachteten Zeitraum. Daraus soll abgeleitet werden, welche Häufung dieser Einsatzlagen pro Jahr erwartet werden können und wie wahrscheinlich das Eintreten eines MANV ist. Dabei soll eine Aussage zur Häufung getroffen werden, welche nach Bundesländern differenziert ist.

Mit Hilfe der Erfassung der Schwere der Verletzungen oder Erkrankungen soll eine Annahme darüber getroffen werden, welche Verletzungs- oder Erkrankungskategorie in welcher Häufigkeit in der Realität bei einem MANV auftritt. Die Ergebnisse der Verteilung werden abschließend in Form eines oben angesprochenen Verteilungsschlüssels dargestellt.

Der Erkenntnisgewinn aus den beiden Untersuchungsabschnitten könnte sich positiv auswirken auf die Vorplanung eines MANV zur Ressourcenplanung einer Gefahrenabwehrbehörde.

Im folgenden Theorieteil werden Begriffe und Ausführungen zum Thema Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten sowie dessen Vorplanung vorgestellt. Spezifische Einleitungen werden weiterhin in den Untersuchungsabschnitten angeführt, damit eine thematische Zuordnung der Aspekte sichergestellt ist.

1.2 Begriffe und Definitionen

1.2.1 Großschadensereignis

„Ereignis mit einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen und/oder erheblichen Sachschäden“ (Norm DIN 13050, S. 4)

Hinsichtlich der medizinisch geschädigten Personen deckt sich die Definition mit dem bereits oben beschriebenen „Massenanfall“. Daraus folgt, gemäß DIN13050 ein Massenanfall [von Verletzten oder Erkrankten] ist ein Großschadensereignis.

1.2.2 Katastrophe

„Über das Großschadensereignis hinausgehendes Ereignis, mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der örtlichen Infrastruktur, das im Rahmen der medizinischen Versorgung mit eigenen Mitteln und Einsatzstrukturen des Rettungsdienstes allein nicht bewältigt werden kann“ (Norm DIN 13050, S. 5)

Die Katastrophe übertrifft das Ausmaß des Großschadensereignisses. Massenanfälle von Verletzten oder Erkrankten können im Rahmen einer Katastrophe vorkommen, sind jedoch keine Voraussetzung.

1.2.3 Validierung

„Bestätigung durch Bereitstellung eines objektiven Nachweises, dass die Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch oder eine spezifische beabsichtigte Anwendung erfüllt worden sind“ (Norm DIN EN ISO 9000:2005, S. 31)

Die Vorplanung eines Massenanfalls von Verletzten oder Erkrankten kann nur zielführend sein, wenn belastbare Aussagen und Beschreibungen der realen Umstände vorliegen und ausgewertet worden sind. Das hier beabsichtigte Vorgehen soll objektive Ergebnisse hervorbringen, die nachweisbar den Anforderungen einer Vorplanung dienlich sind. Letztlich können die gewonnenen Erkenntnisse den Einsatzkräften zu Gute kommen und einen Beitrag liefern zum administrativen Bevölkerungsschutz einer Gebietskörperschaft.

1.2.4 Grenzwert zum Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten

Der benötigte Umfang (Grenzwert) eines Ereignisses zum Vorliegen eines Massenanfalls an Verletzten oder Erkrankten wird durch jeden Träger des Rettungsdienstes nach eigenen Ressourcen und Erfahrungen individuell festgelegt. Je nach Bundesland gibt es entsprechende Empfehlungen durch das zuständige Ministerium des Landes. Das gewährt landesweite Standards und optimiert die Zusammenarbeit der Leitstellen. Der Freistaat Bayern empfiehlt einen Grenzwert zum MANV ab 10 Betroffenen (Staatliche Feuerwehrschule Würzburg 2016, S. 18). In großen kreisfreien Städten kann ein MANV erst ab einer Zahl von 10 oder mehr Verletzten oder Erkrankten vorliegen. Im Stadtstaat Bremen wird (spätestens) ab 13 Verletzten MANV-Alarm ausgelöst (Feuerwehr Bremen 2006, S. 13). Andere große (kreisfreie) Städte (Sven Buchenau 2017) und manche (Land-) Kreise definieren in ihren Alarm- und Ausrückeordnungen oder MANV-Konzepten eine Lage ab 5 oder gar ab 3-4 Personen (Kreis Soest 2018, S. 69) als MANV. Ein Extremum stellen die Umstände auf den deutschen Inseln und Halligen dar. Es kann bereits bei einem Verletzten oder Erkrankten zu einem Großschadensereignis gemäß der Definition im § 2 Abs. 6 Rettungsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.03.2017 (Landesregierung Schleswig-Holstein 28.03.2017) kommen, wenn wetterbedingt die nötigen Ressourcen zur Behandlung und Transport lokal nicht zur Verfügung stehen und nicht erreicht bzw. hinzugezogen werden können (Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein 2018).

Für diese Arbeit muss nun ein Grenzwert definiert werden, oberhalb dessen das Ereignis als MANV gewertet wird. Eine hohe Anzahl an Verletzten oder Erkrankten lässt vermuten, dass eine adäquate Menge an Informationen beziehungsweise Daten zu erhalten sein wird. Gleichzeitig sinkt die Wahrscheinlichkeit zum Eintritt eines solchen Ereignisses, da – auch ohne eine vorliegende Statistik zum Thema – eine Korrelation zwischen der Zahl der Betroffenen und der Häufung der Ereignisse zu erwarten ist. Im Kontext des begrenzten Zeitrahmens und eines repräsentativen Umfangs der Datensammlung, müssen ausreichend viele Ereignisse vorliegen. Wie oben beschrieben, gibt es (Land-) Kreise und kreisfreie Städte, in denen bereits geringe Zahlen von Verletzten oder Erkrankten relevant sind. Ein zu hoch gewählter Grenzwert würde diese Regionen kategorisch vernachlässigen. Wird hingegen der Grenzwert zu gering angesetzt, läge ein quantitativ sehr umfangreicher Output vor, dessen Bewältigung in der Datenauswertung in keinem rationalen Verhältnis zur angestrebten Zielsetzung steht. Zusätzlich wären die Ergebnisse für alle (Land-) Kreise, kreisfreie Städte etc. irrelevant, die in ihren Alarm- und Ausrückeordnungen oder MANV-Konzepten einen höheren Grenzwert definieren.

Ein optimaler Wert, der alle genannten Nachteile auf ein Minimum begrenzt, kann nicht empirisch ermittelt werden. Daher sollte sich die Wahl auf eine breite Mehrheit der Grenzwerte in der Realität erstrecken. In Rücksprache mit dem betreuenden Lehrstuhl der Bergischen Universität Wuppertal wurde der Grenzwert auf fünf Verletzte oder Erkrankte festgelegt. Dies deckt sich beispielsweise – unberührt der oben genannten Definition eines Großschadensereignisses auf Inseln und Halligen – mit den Vorgaben des Landes Niedersachsen, welche für das Vorliegen eines MANV ein Minimum von fünf Verletzten oder Erkrankten festlegt (Landesausschuss "Rettungsdienst" 2014, S. 2).

In dieser Arbeit werden folgend alle Ereignisse ab fünf Verletzten oder Erkrankten als Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten gewertet.

1.2.5 Vorplanung

1.2.5.1 Ressourceneinsatz und -vorhaltung

Ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten bedarf einer Vorplanung, welche – wie der Name beschreibt – vor dem Anstehen eines MANV in Angriff genommen werden muss. Das Qualitätsmanagement, wie es beispielsweise im § 7a, Abs. 2 Rettungsgesetz NRW vom 24. November 1992 für die Träger der Rettungsdienste gefordert wird, liefert methodische Ansätze zu einer prozessorientierten Vorplanung. Anwendung im Qualitätsmanagement findet dazu der Deming-Kreis, mit dessen Hilfe eine kontinuierliche Vorbereitung und Optimierung der eigenen Aufstellung möglich ist (Toutenburg und Knöfel 2009, S. 11). Das Vorgehen „Plan – Do – Check – (Re) Act“ (PDCA) beschreibt neben der Planung (Plan) und der Durchführung (Do), die Auseinandersetzung mit vergangenen Ereignissen (Check) und dem Ziehen optimierender Rückschlüsse aus den Erfahrungen der Vergangenheit ((Re-) Act). Das Verfahren wird stets wiederholt, sodass die Vorplanung keine statische Erstellung eines Konzepts darstellt, sondern eine kritische, permanente und somit im Idealfall dynamische Auseinandersetzung mit der eigenen administrativen Leistung stattfindet. Mindestens in definierten Zeitabschnitten ist die Fortschreibung der MANV-Konzepte, Rettungsdienstbedarfspläne, etc. notwendig.

Die rettungsdienstliche Vorplanung sollte auf empirischen Kennzahlen basieren. Die Wahrscheinlichkeit zum Auftreten eines MANV und die Verteilung von Verletzungs- oder Erkrankungsgraden sind zwei Kennzahlen, die in die Vorplanung einfließen. In dieser Arbeit werden Kennzahlen ermittelt und ausgewertet. Dazu wird unter anderem betrachtet, welche Schadensereignisarten wie häufig auftreten und ob MANVs exponiert an spezifischen Wochentagen vorkommen.

Bei einem MANV erbringt der Rettungsdienst in einem zeitkritischen Rahmen Sichtung, Behandlung und Transport der Patienten. Die Kapazitäten des Regelrettungsdienstes sind für einen umfangreichen MANV nicht ausreichend. Die Hinzuziehung weitere Ressourcen, wie die der Hilfsorganisationen, wird in diesen Fällen notwendig. Aus dem MANV-Konzept ergeben sich Anforderungen an die Menge und die medizinische Qualifikation der Kräfte. Zusätzlich muss definiert sein, welche Instrumente zur Führung zur Verfügung stehen müssen, die den Einsatz beziehungsweise die Lage organisieren und strukturieren (Flemming und Adams 2007, S. 453–454).

Je nach Szenario kommen zusätzlich überörtliche Einsatzkräfte hinzu („Ü-MANV“). Diese haben eine weitere Anfahrt und somit ergeben sich lange Zeiträume, bis diese Kräfte am Unglücksort aktiv werden können. Die überörtliche Hilfeleistung kann daher nur ergänzend fungieren und für keine zeitkritischen medizinischen Maßnahmen vorgeplant werden. Beispielsweise ist es für die meisten Gebietskörperschaften unverzichtbar, einen Notarzt im eigenen Rettungsdienstbereich vorzuhalten, auch bei Einplanung überörtlicher Kräfte im MANV-konzept.

Die Qualifikation der eingesetzten Einsatzkräfte richtet sich im Normalfall nach dem Bedarf der Patienten. Der Disponent in der Leitstelle entscheidet entsprechend der Lage über die Entsendung der Rettungsmittel. Vereinfacht dargestellt: Ein KTWfür Krankentransporte, ein RTWfür Notfallpatienten und gegebenenfalls zusätzlich ein NEF(Notarzt) bei akut-vitalen Bedrohungen. Bei einem Massenanfall von Verletzten ist die Lage meist undurchsichtig, sodass eine pauschale Zahl von Einsatzkräften entsendet werden muss. Oft ist die genaue Anzahl der Patienten, sowie deren Verletzungen, nicht bekannt. Ein Rettungsmittel, welches im Regelbetrieb nur einen Verletzten aufnimmt, kann bei einem MANV mehrere Patienten aufnehmen. Dies hängt natürlich von der Schwere der Verletzungen und dem damit verbundenem Behandlungsbedarf ab. Hinzu kommt bei einem MANV der erhöhte Bedarf an Führungs- und Materialkomponenten, sodass die Alarmierung zusätzliche Einheiten umfassen muss.

Je nach MANV-Konzept werden in Alarm- und Ausrückeordnungen o.ä. definiert, wie viele Einsatzkräfte unterschiedlicher Qualifikation zur Bewältigung einer solchen Lage vorgesehen sind. Zur Differenzierung der Lagen werden Einsatzstichworte festgelegt, abhängig derer diverse Ressourcen alarmiert werden (Flemming und Adams 2007, S. 454–455). Diese können beispielsweise lauten:

- MANV 5 für Lagen bis zu 5 Patienten,
- MANV 10 für Lagen bis zu 10 Patienten,
- MANV 25 für Lagen bis zu 25 Patienten,
- MANV 50 für Lagen bis zu 50 Patienten,
- MANV 100 für Lagen jenseits der 50 Patienten.

Im Rahmen der Vorplanung wird schließlich festgelegt, welche Einsatzkräfte entsprechend eines Einsatzstichwortes in Bewegung versetzt werden. Hinzu kommen in der Vorplanung weitere Faktoren, wie die Verfügbarkeit besonders spezialisierter Kräfte und Material, die Einwohnerstruktur oder die Topografie der Region.

Die Vorplanung des MANV ist ein individueller Prozess. Jeder Träger des Rettungsdienstes geht dabei seinen eigenen Weg, um die gewählte Zielsetzung zu erreichen. Der folgende Abschnitt demonstriert exemplarisch zwei unterschiedliche Ansätze aus MANV-Konzepten am Beispiel von zwei Gebietskörperschaften in Nordrhein-Westfalen.

1.2.5.2 Ressourceneinsatz am Beispiel

Folgend werden beispielhaft die alarmierten Einsatzkräfte aus zwei Konzepten zu Massenanfällen von Verletzten oder Erkrankten verglichen. Dazu wird eine vergleichbare MANV-Stufe gewählt.

Das MANV-Konzept des Märkischen Kreises sieht bei einem „MANV 10“ die Alarmierung vor von (Regiebetrieb Rettungsdienst 2012, S. 14):

- 3 RTW
- 2 NEF (hier: „Notarzt besetzte Rettungsmittel“)
- 2 KTW (innerhalb von 30 Minuten über Hilfsorganisation)
- 1 KTW als Erweiterung des Grundschutzes (über Hilfsorganisation)
- Feuerwehr mit Abrollbehälter oder Gerätewagen (AB-/GW-MANV) sowie 1-2 Löschzügen zuzüglich Führungspersonal
- LNA und OrgL
- Personenauskunftsstelle im Bürgerbüro Lüdenscheid.

Dem gegenübergestellt entsendet der Kreis Minden-Lübbecke bei einem MANV gleichen Ausmaßen[3] (Rechts- und Ordnungsamt 2014, S. 30):

- 4 RTW
- 2 NEF
- 2 KTW
- 1 LNA und OrgL
- 1 Notfallseelsorger
- Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
- Leiter und Lagedienst Kreisleitstelle
- B-Dienst Berufsfeuerwehr Minden
- Kreisbrandmeister
- Leiter der (jeweiligen) Feuerwehr
- Rechts- und Ordnungsamt des Kreises.

Die Betrachtung der beiden Ausrückeordnungen zeigt deutlich Unterschiede zwischen den eingesetzten Kräften. Bei gleicher Anzahl betroffener Personen entsendet der Kreis Minden-Lübbecke einen RTW mehr, als der Märkische Kreis. Hingegen wird im Märkischen Kreis automatisch Gerät in Form eines AB- oder GW-MANV zur Einsatzstelle gerufen, nicht jedoch im Kreis Minden-Lübbecke. Die Führung beschränkt sich im Märkischen Kreis auf den LNA mit OrgL und die jeweiligen Führungskräfte der Feuerwehr. Hingegen werden in Minden-Lübbecke zusätzlich zahlreiche Führungskräfte alarmiert, die vor Ort oder in der Leitstelle wirken. Zusammengefasst führen die Vorplanungen der Träger der Rettungsdienste zu unterschiedlichen Ansätzen bei der Bewältigung eines MANV.

Wie im vorigen Abschnitt dargestellt, sind die Verletzungsgrade der betroffenen Personen für die medizinische Behandlung ausschlaggebend. Zu einem MANV mit 10 Verletzten werden in den beiden betrachteten Kreisen zwei Notärzte gerufen. Ein leicht verletzter Patient bedarf in der Regel keiner notärztlichen Behandlung, sodass bei einem „MANV 10“ zwei Notärzte eine Überbesetzung darstellen können. Liegen hingegen ausschließlich 10 lebensbedrohlich verletzte Patienten vor, kann von einer dramatischen notärztlichen Unterbesetzung ausgegangen werden.

Für die Vorplanung eines Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten ist folglich die Annahme eines „Schlüssels“ notwendig, anhand dessen die voraussichtliche Verteilung der Verletzungs- / Erkrankungsgrade der Betroffenen ersichtlich ist.

1.3 Thesen und Vorgehen

Elementarer Bestandteil wissenschaftlicher Arbeiten ist das Formulieren, Begründen und Hinterfragen von Thesen, Hypothesen und Leitfragen. Die These wird als Behauptung oder als Leitsatz formuliert. Das weitere Vorgehen dient dem Be- oder Widerlegen der Aussage. Der Wahrheitsgehalt wird dabei durch das wissenschaftliche Verwenden von Argumentationen und empirischen Daten beziehungsweise Material überprüft. Sollte eine These nicht zu belegen sein, wird sie verworfen. Es ist ebenfalls möglich eine Leitfrage für das weitere Vorgehen zu formulieren. Diese wird alternativ zur These bzw. Hypothese verwendet (Richter 2012).

Wie oben angedeutet, stehen für diese Arbeit wenig vergleichbare Arbeiten zur Verfügung. Mangels zentral erfasster Daten können keine allumfänglichen Aussagen oder Erkenntnisse aufgegriffen und analysiert werden. Die erste Fragestellung nach der Häufung von Massenanfällen von Verletzen oder Erkrankten kann somit nur auf Basis der ermittelten Daten untersucht werden. In der Literatur sind ebenfalls keine Statistiken zu finden, mit denen eine zufriedene Beantwortung der Fragestellung vorgenommen werden kann. Die Bildung einer These zum Be- oder Widerlegen einer bekannten Erkenntnis o.ä. ist in diesem Fall nicht möglich. Es wird daher die Fragestellung prospektiv für das weitere Vorgehen formuliert als „Wie viele Massenanfälle von Verletzten oder Erkrankten sind in Deutschland je Jahr zu erwarten?“. Im Kontext der thematischen Ausrichtung dieser Arbeit – Vorplanungskennzahlen des MANV – sind weiterführende Angaben und Differenzierungen der Ergebnisse vorzunehmen.

Der zweite Teil dieser Arbeit widmet sich der Aufteilung von Verletzungs- beziehungsweise Erkrankungskategorien. Anhand der erfassten Daten kann angegeben werden, welche Verteilung der Kategorien in den jeweiligen betrachteten Fällen vorliegen. Ein daraus abgeleiteter Schlüssel wird folgend verglichen mit Literaturwerten und der in der Praxis vermehrt angewendeten Verteilung (40 – 20 – 40, siehe Abschnitt 1). Das Vorgehen dient der Untermauerung folgender These: Der „40 – 20 – 40 Schlüssel“ zur Vorplanung eines MANV spiegelt nicht die realen Umstände in der Praxis wieder.

Das Vorgehen in der Masterthesis ist das Zusammentragen von Daten vergangener Lagen mit Massenanfällen von Verletzen oder Erkrankten im gesamten Bundesgebiet. Das Verfahren zur Erlangung der Daten ist die Auswertung von (Presse-) Berichten, in denen im Rahmen der alltäglichen Berichterstattung die Lage beschrieben wird. Diese Sammlung soll über einen definierten Zeitraum von drei Monaten (ein Quartal) im Sommer des Jahres 2018 erfolgen. Es handelt sich folglich um eine indirekte Teilerhebung zur Erlangung einer Stichprobe (Kamps und Wübbenhorst o.J.). Die Daten werden in einem Tabellendokument zusammengetragen und entsprechend den Fragestellungen beziehungsweise Thesen dieser Arbeit ausgewertet. Die Häufung der MANVs in Deutschland ergibt sich dabei aus der Anzahl der Einträge. Zur Auswertung werden die Zahlen im Anschluss auf ein Jahr hochgerechnet, in dem von der Stichprobe auf eine Grundgesamtheit geschlossen wird. Die Presseberichte sollen ebenfalls Aufschluss über die Verteilung der jeweiligen Verletzungs- oder Erkrankungskategorien geben. Ihre Anzahl wird ebenfalls erfasst und zur Ermittlung eines neuen Schlüssels zur Verteilung der Kategorien ausgewertet.

Mittels des Online-Tools „Google Alert“ ist es möglich, stets über neue Berichte zu einem Thema im Netz informiert zu werden. Die automatische Suche erfolgt nach geeigneten Stichworten, welche durch den Nutzer festgelegt werden. Dieses Tool wird verwendet, um möglichst alle relevanten Pressemeldungen zu erreichen.

Die Auswertung der gesammelten Daten erfolgt mit Hilfe der deskriptiven Statistik zur Erlangung von belastbaren Aussagen. Lage- und Streuungsparameter, wie das arithmetische Mittel und die Varianz, sollen die erfassten Häufigkeiten beschreiben und deutbar machen. Auswertungen der Ergebnisse werden mittels geeigneter Diagramme und Tabellen visualisiert.

2 Methodik – Datenerfassung und -bereinigung

2.1 Erhebung

Die Erfassung von Informationen ist elementarer Bestandteil dieser Arbeit. Es sollen Einsatzdaten realer Massenanfälle von Verletzten oder Erkrankten erfasst werden. Dies geschieht durch die zuständigen Träger der Rettungsdienste, welche mehrheitlich die (Land-) Kreise bzw. kreisfreien Städte sind. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise Baden-Württemberg, stellen Landesverbände der Hilfsorganisationen (hier: Deutsches bzw. Badisches Rotes Kreuz) den Regelrettungsdienst, welcher in Rettungsdienstbereiche gegliedert ist. Diese entsprechen geografisch meist den jeweiligen Land- und Stadtkreisen (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg o.J.). Gemäß den Fragestellungen, liegt der Fokus dieser Arbeit auf dem gesamten Bundesgebiet. Folgend sind Angaben über die Anzahl der (Land-) Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland tabellarisch aufgelistet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten4

Tabelle 1 – Übersicht Anzahl (Land-) Kreise und kreisfreie Städte in Deutschland (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Statistisches Bundesamt 2018a)

Die Region Hannover, die Städteregion Aachen und der Regionalverband Saarbrücken werden hier als (Land-) Kreis gewertet.

Unter der Annahme, dass Rettungsdienstbereiche grundsätzlich den Grenzen der Gebietskörperschaften entsprechen, müssten zum Erhalt von MANV-Daten 401Behörden oder behördenähnliche Institutionen angeschrieben und um Herausgabe der Daten gebeten werden. Die Tatsache, dass die reale Anzahl durch abweichende Rettungsdienstbereiche leicht variiert, ändert nichts an der vorliegenden Dimension.

Es kann nicht abgesehen werden, in welchem Umfang eine Datenanfrage von den jeweiligen Trägern beantwortet wird oder werden kann. Zur Verfügung stehende Ressourcen oder Gründe des Datenschutzes können dabei Hindernisse sein. Eine Untersuchung ist hinsichtlich des Fokus auf das gesamte Bundesgebiet nur repräsentativ, wenn eine signifikant hohe Zahl an Rückmeldungen erfolgen würde. Sollten aufgrund individueller Gesetzgebungen ein gesamtes Bundesland keine Daten zur Verfügung stellen, ist das gesamte Ergebnis nicht repräsentativ und dementsprechend untauglich.

Die Erhebung der Daten soll daher aus freien Quellen bezogen werden. Diese stellen in erster Linie Presseberichte aus dem Internet dar. Zusätzlich werden weitere Meldungen, wie sie beispielsweise Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) veröffentlichen, verwendet. Das beschriebene Vorgehen erfolgt indirekt und führt als Teilerhebung zu einer Stichprobe als Teilmenge einer Grundgesamtheit (Kamps und Wübbenhorst o.J.).

Es ist davon auszugehen, dass über Massenanfälle von Verletzten oder Erkrankten in der Presse berichtet wird, da sie Ereignisse von öffentlichem Interesse sind. Die Erfassung aller Pressemitteilungen führt so zu allen MANVs im betrachteten Zeitraum.

Der Zeitraum der Erfassung wurde vorläufig auf ein Quartal festgelegt. Im Kontext der zur Verfügung stehenden Zeit zur Erstellung dieser Arbeit erscheint dies angemessen. Eine Prüfung auf einen ausreichenden Umfang des Zeitraumes geschieht an späterer Stelle (siehe Ausführungen in Abschnitt 2.5).

Um eine umfangreiche Datenerhebung durchführen zu können, müssen die Presseberichte und sonstigen Meldungen im Internet aufgespürt werden, welche einen MANV thematisieren. Die pauschale Sichtung aller – in jeglicher Form – veröffentlichten Meldungen des Tages steht sowohl in quantitativer, wie auch qualitativer, Hinsicht in keinem akzeptablen Verhältnis zum anvisierten Ertrag. Ebenso kann nicht davon ausgegangen werden, dass jede relevante Meldung omnipräsent auf sämtlichen etablierten Nachrichtenplattformen zu finden ist. Folglich müssen automatisierte, technische Verfahren angewendet werden, welche die gewünschten Meldungen im Internet ausfindig machen und ausgeben. Dies wird im folgenden Abschnitt beschrieben.

2.2 Web- bzw. Social Media Monitoring

2.2.1 Definition

„Der Begriff „Social Media“ (soziale Medien) steht für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Meinungen mithilfe von Community-Websites. […]

Ihr eigentlicher Wert besteht in den Mitgliedern und den Inhalten, die diese bereitwillig erstellen, teilen und kommentieren.“ (Weinberg2014,S1)

Social Media = Bidirektionale Kommunikation (Weber o.J.)

Das Internet ist ein stets expandierendes Gebilde mit unzähligen Daten und Informationen. Das Web2.0 ist geprägt durch permanenten Input von Nutzern, die aus unterschiedlichen Motivationen heraus Informationen zur Verfügung stellen, teilen, bearbeiten oder damit interagieren. Gemäß der beiden Definitionen beschreibt dies die Funktion der sozialen Netzwerke im Internet, die auf Basis von meist personenbezogenen Profilen funktionieren (Bendel o.J.). Der stetige Zufluss an Daten führt dazu, dass es den Nutzern, die spezifische Informationen im Netz erhalten möchten, spezifisch danach suchen müssen. Eine Möglichkeit der Recherche ist das Web-Monitoring bzw. im weiteren Sinne das Social Media Monitoring.

Das Web-Monitoring erfüllt die Aufgabe, Informationen im Netz zu identifizieren und aufbereitet an den suchenden User auszugeben. Mit Hilfe gezielter Stichworte („Keywords“), die in einem Keyword-Set zusammengetragen werden, erfolgt die Suche automatisiert nach eingestellten Suchparametern, wie kategorischen Suchorten, zeitlichen Ausgabeeigenschaften, etc. Die Interpretation der Ergebnisse erfolgt im Anschluss durch den User, der aus seiner jeweiligen Motivation heraus Schlüsse aus den gesammelten Daten ziehen kann oder dieser im Kontext weiterer Fragestellungen weiter aufbereitet bzw. weiterleitet (König und Gergel o.J., S. 17–18).

Das Social Media Monitoring beschreibt Suchvorgänge nach Informationen und Nutzerprofilen in sozialen Medien. Dies erfolgt ebenfalls über Stichworte und ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher Rückmeldungen in Form von automatisierten Nachrichten an den Nutzer ausgibt (Mattscheck o.J.).

Da durch zahlreiche Interaktionsmöglichkeiten nachrichtenführende Webseiten der obigen Definitionen nach als Social Media Plattform angesehen werden können, werden die Begriffe des Web- und des Social Media Monitorings folgend synonym betrachtet. Eine differenziertere Darstellung ist an dieser Stelle nicht zielführend.

2.2.2 Prozess

Folgend ist der Web-Monitoring Prozess grafisch dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1 – Web Monitoring (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an König und Gergel o.J.)

Der Web-Monitoring Prozess beschreibt den strukturellen Ablauf des Verfahrens. Die Struktur der weiteren Abschnitte in diesem Kapitel orientiert sich an diesem schematischen Prozess.

An erster Stelle steht die Zielsetzung, welche klar definiert sein sollte. Im Allgemeinen kann dies bei Unternehmen die Identifikation (drohender) Krisen, Marktanalysen (Marktentwicklungen bzw. Trends), Erfolgsmessungen und Marketinganalysen sowie die Identifikation neuer Informationskanäle sein (König und Gergel o.J., S. 18–19). In dieser Arbeit beschränkt sich die Zielsetzung auf die Identifikation von Ereignissen, die als Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten gemäß dem gewählten Grenzwert von fünf Personen gewertet werden können.

Der nächste Schritt im Web-Monitoring ist die Stichwortdefinition. Abhängig der oben genannten Zielsetzung müssen Stichworte festgelegt werden, anhand derer eine ergebnisorientierte Suche erfolgen kann. Dabei ist stets der Dualismus von Quantität und Qualität der Ergebnisse zu beachten. Der Ergebnisumfang (Quantität) und der Informationsgehalt der Ergebnisse stehen in einem negativen Verhältnis zueinander. Allgemein formulierte Stichworte werden stets mehrere Ergebnisse (hohe Quantität) hervorrufen. Diese müssen jedoch nicht einen tiefgehenden Informationsgehalt innehaben. Somit ist die Qualität dieser Ergebnisse nicht zwingend hoch. Werden hingegen die Stichworte sehr spezifisch gewählt, sind die Ergebnisse der Suche wahrscheinlich von höherer Qualität. Die Anzahl der Resultate wird in diesem Fall jedoch deutlich geringer ausfallen. Die zielorientierte Wahl der Stichworte ist folglich subjektiv und nicht über Faustregeln oder Formen zu beschreiben. Es bietet sich daher an, die Stichworte auf ihre Eignung hin zu prüfen, bevor die eigentliche und gegebenenfalls langfristige Analyse beginnt. In diesem Vorlauf können die Ergebnisse gesichtet und mit den Erwartungen entsprechend der Zielsetzung verglichen werden (König und Gergel o.J., S. 21–22). Somit ist in dieser Test-Phase ein Gegensteuern durch Optimierung der Stichwortwahl möglich, bevor das eigentliche Monitoring beginnt und gegebenenfalls empirische Werte verfälscht werden.

Die Stichworte können zusätzlich mit Boolschen Operatoren versehen werden. Dabei handelt es sich um logische Operatoren aus der Boolschen Algebra, wie „AND“ oder „OR“, welche die Stichworteingabe präzisieren. Beispielsweise führt die Verwendung von „AND“ zwischen zwei Begriffen zu Ergebnissen, in denen zwingend beide Begriffe vorkommen (Reininger 2007).

Zahlreiche Web-Monitoring Tools sind im Internet zu finden. Sie reichen von kostenlosen Weblösungen bis hin zu den in der Regel kostenpflichtigen Nutzer individualisierten („customized“) Produkten. Die Tools suchen nach den oben beschriebenen Stichworten und sind dabei in der Lage, die Suche auf festgelegte Bereiche des Internets, wie Blogs oder News Feeds, zu beschränken (Bartel 2013, S. 28). Diese Bereiche können im Vorfeld zur quantitativen Einschränkung der Ergebnisse gewählt werden.

Der Funktionsumfang der Tools variiert zwischen den Anbietern. Kostenpflichtige Anwendungen stellen oft eine Dienstleistung eines Unternehmens dar, das auftragsbezogen tiefgehende Analysen und Auswertungen für Unternehmen übernimmt und den Prozess des Web-Monitorings ganzheitlich anbieten (König und Gergel o.J., S. 22–25). Kostenfreie Web-Monitoring Lösungen beschränken sich oft auf die intervallgestützte Prüfung auf die Erreichbarkeit von Webseiten. Die Social Media Tools gehen funktionell einen umfangreicheren Weg. Je nach Anbieter kann die komplette Interaktion mit Social Media Plattformen abgewickelt oder die stichwortorientierte Suche plattformübergreifend durchgeführt werden.

2.2.3 Zielsetzung

Im Abschnitt 1.3 dieser Arbeit werden die handlungsweisenden Thesen bzw. Leitfragen genannt. Zur Analyse müssen Informationen zu realen Fällen vorliegen. Es müssen daher alle Meldungen im Internet erfasst werden, die einen Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten ab dem definierten Grenzwert von fünf Personen im betrachteten Zeitraum thematisieren.

2.2.4 Stichwortauswahl und -prüfung

Es folgt eine Auflistung der zu Beginn gewählten Stichworte, mit denen die Onlinerecherche erfolgt. Die Verwendung der Stichworte wird anschließend erläutert.

- „Organisatorischer Leiter“ [Rettungsdienst]
- „Leitender Notarzt“
- „MANV“
- „Massenanfall von Verletzten“

„Organisatorischer Leiter“ und „Leitender Notarzt“:

Zur Bewältigung eines größeren Schadensereignisses kann die Einsatzleitung, welche in aller Regel bei der Feuerwehr liegt, die medizinische Rettung einer „Einsatzleitung Rettungsdienst“ oder „Sanitätseinsatzleitung“ (SanEL) übertragen[5]. Diese besteht aus dem Organisatorischen Leiter [Rettungsdienst] (OrgL) und dem Leitenden Notarzt (LNA). Je nach Bundesland wird diese (Unter-) Einsatzleitung als Abschnittsleitung benannt (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen und Verband der Feuerwehren in NRW e.V. 2009, S. 2).

Die Träger des Rettungsdienstes definieren selbst, ab welchem Schadensausmaß die SanEL (o.ä.) zum Einsatz kommt. Die Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinie für den OrgL der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW sowie des Landesfeuerwehrverbands NRW beschreibt die Notwendigkeit zur Bildung einer geeigneten Führungsstruktur für den Rettungsdienst als Aufgabe des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, welche auch im Falle von Massenanfällen von Verletzten oder Erkrankten erfüllt werden muss. Es ist daher davon auszugehen, dass bei einem MANV eine Einsatz-/Abschnittsleitung für den Rettungsdienst vorhanden ist. Aus diesem Grund werden diese Stichworte verwendet, um im Internet Presseartikel etc. zu Massenanfällen von Verletzten oder Erkrankten zu identifizieren.

„Massenanfall von Verletzten“ und „MANV“:

Im Kontext der Fragestellung bzw. der Zielsetzung des Web-Monitorings ist es offensichtlich, die Verwendung der Stichworte „Massenanfall von Verletzten“ und „MANV“ zur Identifizierung von Pressemeldungen etc. im Internet zu verwenden. Auf weiterführende Ausführungen zu diesen Stichworten wird an dieser Stelle verzichtet.

Die Prüfung der Stichworte erfolgt durch die Sichtung erster Ergebnisse auf adäquaten Output der automatisierten Suche. Vom 24. bis zum 31.05.2018 wird daher die Recherche ohne Eingang in die Endauswertung durchgeführt. In diesem acht-tägigen Zeitraum können die ausgegebenen Berichte gesichtet und auf Tauglichkeit in Hinsicht auf die Zielsetzung geprüft werden.

Es hat sich herausgestellt, dass im genannten Test-Zeitraum sieben Ereignisse identifiziert werden konnten. Da mangels einer vorliegenden Statistik nicht abschließend gefolgert werden konnte, dass diese Fälle bundesweit alle Ereignisse abdecken, wurden vorsorglich weitere Stichworte für die Suche gewählt und die Liste entsprechend ergänzt:

- „mehrere Verletzte“
- „viele Verletzte“
- „große Zahl Verletzte“
- „Organisatorischer Leiter“ [Rettungsdienst]
- „Leitender Notarzt“
- „MANV“
- „Massenanfall von Verletzten“

Die Auflistung ist aufsteigend nach ihrem (subjektiven) Detaillierungsgrad gegliedert.

„Mehrere“, „viele“ und „große Zahl Verletzte“:

Sehr allgemein formuliert sind diese drei Stichworte, mit denen ein breites Spektrum an Meldungen identifiziert werden soll. Sowohl in direkt zusammenhängender Konstellation (fiktiver Beispielsatz: „Am Morgen gab es auf der A1 einen Unfall mit vielen Verletzten“), wie auch in getrennter Verwendung („Viele Helfer waren im Einsatz, um die Verletzten zu versorgen“), führen die Stichworte zu Meldungen, in denen der Begriff „Verletzte“ in einem pluralistischen Kontext vorkommt. Es ist folglich von mehr, als nur einer verletzten Person, auszugehen. Es ist zu erwarten, dass diese Stichworte ebenfalls Resultate zwischen zwei und vier Verletzten hervorbringen. Eine gezielte Sichtung der Meldungen ist daher unvermeidbar.

Auf die Verwendung der Schreibweise in Anführungszeichen kann verzichtet werden, aufgrund der Verwendung der Begriffe in zusammenhängendem, wie auch getrenntem, Kontext. Es hat sich herausgestellt, das verwendete Tool „Google Alerts“ gibt nur Ergebnisse aus, in denen alle eingegebenen Bestandteile des Stichwortes vorkommen. Die Verwendung eines Boolschen Operators „AND“ ist daher ebenfalls nicht notwendig.

2.2.5 Toolauswahl

Entsprechend der Zielsetzung sind die Anforderungen an das Online-Tool gering. Die Identifikation und Ausgabe der relevanten Presseartikel etc. im Netz sind für die Datenerhebung ausreichend. Daher muss das Tool lediglich neue Inhalte mit den definierten Stichworten erfassen und ausgeben. Die Auswertung erfolgt durch den Nutzer.

Die Wahl des Tools fiel auf „Google Alerts“. Es handelt sich um einen kostenlosen Dienst von Google (https://www.google.de/alerts), der basierend auf der Suchmaschine von Google Ergebnisse zu einem vom Nutzer festgelegten Thema identifiziert und diese in Form einer E-Mail als Benachrichtigung ausgibt. Das Tool findet Anwendung für simple fortlaufende Informationsausgaben zu einem Thema sowie für spezifisches Social Media Monitoring in Form von beispielsweise Reputationsmanagement oder Benchmarking (Social-Media-ABC 2014).

Wie oben beschrieben, dienen Stichworte als Basis jeder Suche. Durch sie wird der „Alert“ abonniert. Der Nutzer kann festlegen, mit welcher Frequenz die Benachrichtigungen erfolgen (wöchentlich, täglich oder sofort bei Neuigkeiten). Eine Einschränkung des Suchgebietes auf News, Blogs, Web, Videos, Bücher etc. ist dabei möglich sowie auf die gewünschte Region und die Sprache, in der der Inhalt verfasst ist (Bartel 2013, S. 29). Die jeweilige E-Mail-Benachrichtigung enthält einen nicht zwingend aussagekräftigen Titel sowie Fragmente aus dem Inhalt des Ergebnisses. Durch Öffnen des Links kann eine weitere Beurteilung und Auswertung zur Erhebung von Daten erfolgen. Die nicht effiziente Ausgabe in Form nicht aufbereiteter Ergebnisse ist hinsichtlich der (hier) vorgesehenen Auswertung durch den Nutzer akzeptabel.

In den Einstellungen des Tools werden folgend die Stichworte einzeln hinterlegt. Um ein großes Spektrum an Ergebnissen zu bekommen, wird das Suchgebiet nicht kategorisch auf einzelne Bereiche eingeschränkt. Weitere Parameter werden so eingerichtet, dass die Benachrichtigungen via E-Mail täglich erfolgen, sich auf Ereignisse in Deutschland beschränken und in deutscher Sprache verfasst sind. In Hinblick auf die Zielsetzung sind diese Einschränkungen vertretbar.

2.3 Datenerhebung

Die abonnierten (Google) Alerts liefern mit den unkonkreten Stichworten, wie „viele Verletzte“ etc., täglich Ergebnisse mit teils mehreren Dutzend Links[6]. Die Stichworte „Massenanfall an Verletzten“ und „MANV“ geben nicht alltäglich Rückmeldungen. Die spezifischen Stichworte, wie „Leitender Notarzt“, werden von Google Alerts am wenigsten im Internet identifiziert. Die Anzahl der jeweils enthaltenen Links beschränkt sich meist auf unter fünf Ergebnisse.

Die Links führen zu verschiedenen Plattformen im Internet. Meist vertreten sind Online-Zeitungen und Nachrichtenportale, auf denen Informationen von anderen Anbietern zusammenlaufen. Zu finden sind ebenfalls Internetseiten von Zeitungen bzw. Zeitungsmarken, die zu einer Verlagsgruppe gehören und identische Artikel auf mehreren Wegen veröffentlichen. Regelmäßig wird die Webseite „Presseportal“ (https://www.presseportal.de) ausgegeben, auf der im Bereich „Blaulicht“ Pressemitteilungen von Behörden (zu Einsätzen) veröffentlicht werden. In wenigen Fällen führen die Links zu Webseiten von Behörden, wie beispielsweise denen von Freiwilligen Feuerwehren, beziehungsweise deren Auftritten in sozialen Medien. Dabei handelte es sich in aller Regel um Facebook-Seiten. Irrelevante Ergebnisse können durch Google Alerts ebenfalls ausgegeben werden. Im Kontext der Stichworte mit „Verletzten“ sind regelmäßig Artikel über Sportvereine (meist vertreten in der 1. Fußball Bundesliga) verlinkt. Selten sind Ergebnisse zu finden, in denen ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten als Übungsszenario beschrieben wird. In wenigen Fällen identifiziert Google Alert den „Organisatorische Leiter“ [Rettungsdienst] als (Pendant zum) künstlerischen Leiter von Theater- oder Chorproduktionen.

Öfter werden identische Artikel auf mehreren Kanälen veröffentlicht, wenn diese in Verlagsgruppen o.ä. zusammenhängen oder Plattformen fremde Artikel automatisiert unter Angabe der Quelle veröffentlichen. Rein identische Artikel, deren Informationsgehalt selbstverständlich quantitativ und qualitativ nicht unterscheidbar sind, werden nur einmal erfasst, da eine einzelne Aufnahme der (identischen) Daten keinen Mehrwert für die Auswertung hat. Ebenfalls werden Vorberichterstattungen nicht aufgenommen, wenn die darauffolgenden Artikel mit wesentlich größerem Informationsgehalt in die Erfassung eingeflossen sind. Grundsätzlich werden Artikel nicht erfasst, wenn die Seriosität der Angaben in Frage gestellt werden kann. Als Beispiel sei eine politisch orientierte Attacke genannt, in dessen Folge eine populistische Partei Zahlen veröffentlicht hat, welche durch keine weitere Quelle zu belegen waren. Aus rein finanziellen Gründen werden weiterhin Artikel ignoriert, welche lediglich nach Abschluss eines Abonnements bzw. nach Tätigung einer Einmal-Zahlung an die jeweilige Zeitung online lesbar sind.

Aus den Informationsquellen können folgend die Daten identifiziert werden, die im Rahmen der Fragestellungen erhoben werden und zu empirischen Ergebnissen führen sollen. Zur potentiellen Reproduzierbarkeit werden hier die relevanten Parameter angegeben. In der Datensammlung sind (u.a.) folgende Daten (Parameter) einzeln tabellarisch erfasst:

- Datum
- Wochentag
- Ort
- Bundesland
- Lage / Auslöser
- Anzahl Verletzte
- Leicht Verletzte
- Schwer Verletzte
- Schwerst Verletzte
- Tote
- Betreute Personen
- Unbekannt
- Verletzt / Erkrankt
- Quelle
- Name
- URL
- Datum Veröffentlichung
- Datum Online-Zugriff

Das Datum, der Ort, die Lage bzw. der Auslöser des Ereignisses dienen der Beschreibung des jeweiligen MANV. Die Anzahl der Lagen soll der Beantwortung der Fragestellung nach der Häufung von Massenanfällen von Verletzten dienen. Durch die Erfassung des Bundeslandes sollen Aussagen über die Häufung (geografisch) differenziert werden.

Die Erfassung der Anzahl Verletzter ist für die Aufstellung eines neuen Schlüssels zu Verletzungsgraden notwendig. Dieser gibt das Verhältnis von Leicht-, Schwer- und Schwerstverletzten an, entsprechend sind die jeweiligen Zahlen in der Datensammlung aufzunehmen. Zusätzlich können in Artikeln Angaben zu Personen gefunden werden, die im Rahmen der Lagebewältigung durch Kräfte des Rettungsdienstes betreut werden, jedoch nicht verletzt sind. Die Erfassung dieser Zahl hilft bei der Auswertung von Berichten, in denen von „Betroffenen“ gesprochen wird. Entsprechend der (hier) angewandten Definition, müssen fünf oder mehr Personen verletzt oder erkrankt sein. In Fällen, in denen die genaue Anzahl der Verletzten nicht aus Artikeln hervorgeht, besteht teilweise die Möglichkeit, sie aus der Differenz von Betroffenen zu Betreuten zu ermitteln. Die Erfassung der Zahl der tödlich Verunglückten kann im Rahmen der Auswertung notwendig werden. Sollten Personen innerhalb von 30 Tagen an den Folgen des MANV versterben, werden sie in Statistiken des Statistischen Bundesamtes, welche gegebenenfalls herangezogen werden, nicht mehr als Schwerstverletzte, sondern als Tote geführt. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wird die Zahl der Toten ebenfalls aufgenommen (Statistisches Bundesamt 2018b, S. 4).

Aus Gründen der Transparenz wird die Quelle erfasst. Dazu gehört eine Angabe über den Autor der Information und dessen Institution (Zeitung, Behörde, etc.), die URL zum Artikel und Angaben zum Datum von der Veröffentlichung zu dem Zugriff auf die Quelle. Sollte der Autor nicht bekannt sein, wird nur die veröffentliche Institution aufgenommen. Besonders bei Behörden und online stark präsenten Zeitungen ist dies üblich. Der Zeitraum, in dem die jeweiligen Artikel online aufzufinden sind, variiert selbstverständlich zwischen den Anbietern. Es ist daher anzunehmen, dass mit zunehmender Zeit die Funktion der URLs nicht mehr gegeben sein wird.

Kernthema dieser Arbeit sind Massenanfälle von Verletzten oder Erkrankten. In den Medien sind oft Lagen mit Verletzten zu finden, wie der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016, bei dem (insgesamt) 12 Tote und mehr als 50 Verletzte (davon 14 vital bedroht) zu beklagen waren (Geier 2016). Lagen mit Erkrankten sind hingegen selten anzutreffen. In einer Spalte der Datensammlung wurde festgehalten, ob es sich bei den im MANV betroffenen Personen um Verletzte oder Erkrankte handelt. Eine Angabe beziehungsweise eine Auswertung, wie oft im Rahmen eines MANV eine Erkrankung ausschlaggebender Anlass ist, soll im späteren Verlauf bestimmt werden.

2.4 Datenbereinigung

Nach Abschluss der dreimonatigen Datensammlung erfolgt die Datenauswertung. Bevor eine spezifische Auswertung hinsichtlich der oben genannten Thesen bzw. Leitfragen durchgeführt werden kann, müssen die erfassten Einträge zusammengefasst werden. Jeder MANV wird in den Rohdaten durch eine unterschiedliche Anzahl von Einträgen (je Bericht) beschrieben. Zum Erreichen einer Vergleichbarkeit sowie zur Schaffung einer Basis zur Datenauswertung mit statistischen Mitteln, müssen je MANV aus den einzelnen Datensätzen ein allumfassender Eintrag kombiniert werden.

Die Herausforderung der Zusammenführung besteht in der Handhabung mit widersprüchlichen Informationen. Je nach Quelle kann beispielsweise eine abweichende Zahl von Verletzten angegeben sein.

Ereignisse, die in der Datensammlung nur durch eine Quelle beschrieben werden, bleiben unverändert, da keine konkurrierenden oder ergänzenden Informationen vorliegen beziehungsweise vorliegen können. Alle weiteren Einträge werden bei Übereinstimmungen zusammengefasst. In mehreren Fällen weichen die Angaben jedoch voneinander ab, sodass es notwendig ist, einzelne Quellen priorisiert zu behandeln oder nachträglich zu recherchieren. Grundsätzlich werden dabei „seriöse“ Quellen bevorzugt. Dazu zählen direkte Daten, die online von Behörden, wie den Feuerwehren, der Polizei, den Hilfsorganisationen, etc. veröffentlicht werden.[7] Nicht selten werden diese Einträge automatisiert unter Angabe der Quelle wörtlich auf anderen Plattformen veröffentlicht.[8] Es kann davon ausgegangen werden, dass diese offiziellen Angaben den realen Zahlen entsprechen. Dazu konkurrierende Angaben, welche im gleichen Zeitraum veröffentlicht werden, finden im Verlauf der Zusammenführung keine weitere Beachtung. Davon abweichend muss jedoch der zeitliche Verlauf der Berichterstattung berücksichtigt werden. Werden durch offizielle Institutionen nachträglich abweichende Angaben veröffentlicht, variieren ebenfalls die Zahlen in der nachträglichen Berichterstattung. In diesem Fall muss recherchiert werden, ob eine nachträgliche Meldung aus seriösen Quellen auffindbar ist. Sofern dieser Fall vorliegt, wird diese in einer gesonderten Tabelle erfasst. Die Einträge fließen dann in die Auswertung ein.

Falls bei Abweichungen keine „seriöse“ Quelle zu finden ist, muss eine individuelle Gewichtung der Berichte vorgenommen werden. Diese basiert entweder auf dem Datum der Veröffentlichung, dem fachspezifischen Inhalt oder der Mehrheit von Informationen. Sollte es notwendig sein, eines der oben genannten Verfahren zur Gewichtung anzuwenden, wird vorrangig auf die Mehrheit der übermittelten Informationen geachtet. Damit kann weitgehend der subjektive Einfluss des Auswertenden ausgeschlossen werden. Ist dies nicht möglich, muss eine Entscheidung unter Unsicherheit getroffen werden. Die Informationen, auf denen sich diese Entscheidung stützen, sind Angaben aus dem Inhalt des Berichts oder das Datum der Veröffentlichung. Letzteres ist dabei primär zu bevorzugen. Wie oben dargestellt, werden Angaben zu Unglücken im Laufe der Zeit von offizieller Seite aus korrigiert, es kann daher davon ausgegangen werden, dass Berichte späteren Datums eher die Realität beschreiben, als Berichte früheren Datums, welche gegebenenfalls veraltete Daten angeben oder Schätzung beinhalten. In wenigen Fällen ist es unumgänglich den Wahrheitsgehalt von konkurrierenden Berichterstattungen abzuschätzen. Veröffentlichungen, die aufgrund von Wortwahl und Kontext der Angaben schließen lassen, dass der Autor mit den Termini der Krisenkommunikation bzw. dem Bevölkerungsschutz vertraut ist, darf ein größere Qualität hinsichtlich der Fragestellung unterstellt werden. Als Beispiel sei eine klare begriffliche Abtrennung von Termini, wie „Krankentransportwagen“ und Rettungswagen“ in der Berichterstattung genannt. Darauf basierend werden Informationen angenommen oder verworfen. Eine reine Entscheidung unter Unsicherheit, welche sich auf keine der genannten Informationenquellen stützen kann, war im vorliegenden Fall nicht zu treffen.

Die zusammengefassten Daten werden in einem neuen Tabellenblatt gelistet. Die Summe aller Verletzter oder Erkrankter wird in einer neuen Spalte zusammengezählt, um Fälle zu identifizieren, die nach der Zusammenfassung nicht mehr dem oben definierten Minimum von fünf Betroffenen entsprechen. Diese Einträge werden entfernt.

2.5 Verifizierung der Datensammlung

Die Methodik in dieser Arbeit ist im Wesentlichen durch die indirekte Erhebung von Daten geprägt. Folglich kann nicht mit abschließender Sicherheit davon ausgegangenen werden, dass im Rahmen der Erhebung alle relevanten Fälle erfasst wurden. Ebenfalls entsprechen die Angaben der ausgewerteten Berichte nicht zwingend in jedem Fall der Realität. Durch die Freiheit der Presse in der Berichterstattung sind Autoren nicht dazu verpflichtet, genormte Begriffe des Rettungswesens zu verwenden. Somit sind Abweichungen zu relevanten Zahlen, wie dem Verhältnis von Leicht- zu Schwerverletzten, möglich. Aus diesem Grunde wurde parallel zur indirekten Erhebung versucht, direkte Daten zu erhalten. Auf dieser Basis sollten die selbst erhobenen Daten verifiziert werden. Wie bereits im Abschnitt Erhebung dargestellt, sind offizielle Daten nicht an zentralen Stellen erhältlich. Das Senden von Anfragen an 401 (Land-) Kreise beziehungsweise kreisfreien Städten, welche in der Regel der Träger der Rettungsdienste sind, wurde bereits bei der Wahl der Methodik ausgeschlossen. Folglich wäre es unverhältnismäßig, eine nachträgliche Abfrage von Daten an diesen Stellen zur Verifizierung der eigenen Erhebung durchzuführen.

Die Prüfung der eigenen Daten könnte bereits mit einer Stichprobe von realen Daten vorgenommen werden. Diese Stichproben müssten jedoch für die gesamte Bundesrepublik oder zumindest für ein Bundesland repräsentativ sein. Das beinhaltet bereits die Bedingung, dass das Bundesland repräsentativ für die gesamte Bundesrepublik ist. Alternativ müssten weitere (Land-) Kreise und kreisfreien Städte in weiteren Bundesländern identifiziert werden, um über die Summe der Stichproben eine Repräsentativität zum gesamten Bundesgebiet zu erreichen.

Die (Land-) Kreise und kreisfreie Städte müssten auf Basis von nicht näher definierten Parametern, wie Bevölkerungsdichte, Demografie, Verkehrsaufkommen, etc., identifiziert werden. Sollte eine repräsentative Stichprobenauswahl gefunden werden, läge weiterhin keine Gewissheit darüber vor, ob dort Daten verfügbar wären oder ob diese herausgegeben würden.

Zur Erhöhung der Wahrscheinlich zum Datenerhalt sowie im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen dieser Arbeit wurde daher festgelegt, die aufsichtführenden Behörden oberhalb der Ebene der (Land-) Kreise und kreisfreien Stände zu kontaktieren. Da nicht jedes Bundesland über Regierungsbezirke (o.ä.) verfügt, wurden die Ministerien auf Landesebene ausgewählt. Die jeweiligen Innen- und Verkehrsministerien der Länder sowie die des Bundes wurden postalisch angeschrieben. Weiterhin kontaktiert wurden die Hilfsorganisationen, welche im Rettungsdienst und Katastrophenschutz aktiv sind.[9] Die Rückmeldungen sind in der Tabelle 33 – Rückmeldungen zu Anfragen an Behörden und Hilfsorganisationen (Stand: 10.10.2018) im Anhang dokumentiert.

Es wurden 39 Anfragen versendet. Eine nicht abschließend feststellbare Anzahl an Anfragen wurde selbstständig an andere Stellen weitergeleitet. Auf einen Großteil der Anfragen folgten Rückmeldungen, welche mehrheitlich via E-Mail, teilweise auf dem Postweg und in wenigen Fällen telefonisch erfolgten. Auf die 39 ursprünglich versendeten Anfragen kamen 45 Rückmeldungen.

In 18 Fällen wurde erklärt, nicht zuständig zu sein oder über kein (aussagekräftiges) Datenmaterial zu verfügen. 21 weitere Rückmeldungen verliefen ebenfalls negativ, jedoch wurden in diesen Fällen Weiterleitungen vorgenommen oder Hinweise zu anderen Stellen gegeben, die gegebenenfalls über Kenntnisse verfügen, wie beispielsweise die Statistischen Landesämter, Institutionen zum Straßenwesen oder der Lehrstuhl für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr der HAW Hamburg. Sofern nicht durch Weiterleitungen geschehen, wurden diese Stellen ebenfalls kontaktiert.

[...]


[1] Anmerkung: Aufgrund der besseren Verständlichkeit und in Anlehnung an die DIN13050 wird im weiteren Verlauf der Ausdruck „Verletzte oder Erkrankte“ verwendet.

[2] Die Aussage ist angelehnt an das „Kreisschema als Modell des Führungsvorgangs“ (Institut der Feuerwehr NRW 23.12.1999, S. 25).

[3] hier „MANV 1“ genannt

[4] Anmerkung: In Baden-Württemberg „Stadtkreis“ genannt.

[5] In Bayern: „Sanitäts-Einsatzleitung“, Alarmierung und Aufgaben sind niedergeschrieben im Abschnitt 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes vom 30. November 2010, BayRS215-5-1-5-1.

[6] Anmerkung: Auf eine Definition und Differenzierung von „Link“, „Adresse“ und „URL“ wird an dieser Stelle verzichtet.

[7] Anmerkung: Diese sind mehrheitlich unter https://www.presseportal.de in der Rubrik „Blaulicht“ zu finden.

[8] Anmerkung: Oft feststellbar unter: https://www.focus.de.

[9] Deutsches Rotes Kreuz e.V. (Bundesverband), Malteser Hilfsdienst e.V., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (Bundesgeschäftsstelle) und Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB-Bundesgeschäftsstelle)

Ende der Leseprobe aus 125 Seiten

Details

Titel
Validierung der Vorplanungskennzahlen des Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten
Hochschule
Bergische Universität Wuppertal  (Lehrstuhl für Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe und Objektsicherheit)
Note
2,0
Autor
Jahr
2018
Seiten
125
Katalognummer
V493719
ISBN (eBook)
9783668999985
ISBN (Buch)
9783668999992
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bevölkerungsschutz, Statistik, MANV, Massenanfall, Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten, Rettungsdienst, Bedarfsplanung, Vorplanung, Katastrophenschutz, Heemann, Uni Wuppertal, Bergische Universität Wuppertal, Sicherheitstechnik
Arbeit zitieren
Till Heemann (Autor:in), 2018, Validierung der Vorplanungskennzahlen des Massenanfalls von Verletzten und Erkrankten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493719

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