Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Handlungsmöglichkeiten von Lehrern


Examensarbeit, 2015

125 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was ist Kindeswohlgefährdung
2.1 Formen der Kindeswohlgefährdung
2.1.1 Die körperliche Misshandlung
2.1.2 Die seelische, psychische oder emotionale Misshandlung
2.1.3 Der sexuelle Missbrauch
2.1.4 Die emotionale und körperliche Vernachlässigung
2.2 Vorkommenshäufigkeit von Kindeswohlgefährdung

3 Ursachen und Hintergründe von Kindeswohlgefährdung
3.1 Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischen Status einer Familie und dem Auftreten von Kindeswohlgefährdungen
3.2 Familiäre Belastungen als Risikofaktor bei Kindeswohlgefährdung
3.3 Die Rolle von Persönlichkeitsmerkmalen sowie psychischen Störungen der Elter
3.4 Verhaltensmuster der misshandelnden und vernachlässigenden Eltern
3.5 Der Teufelskreis der Gewalt über Generationen hinweg
3.6 Die Täter
3.7 Die Opfer
3.7.1 Alter und Geschlecht
3.7.2 Entwicklungsstand und Gesundheit
3.7.3 Kindliche Regulations- und Verhaltensstörungen
3.8 Resilienzen.

4 Folgen von Kindeswohlgefährdung
4.1 Somatische und psychosomatische Auffälligkeiten
4.2 Beeinträchtigungen der kognitiven und schulischen Entwicklung
4.3 Beeinträchtigung der sozio-emotionalen Entwicklung und der psychischen Gesundhei
4.4 Todesfolge.

5 Die juristische und pädagogische Perspektive auf den Kinderschutz
5.1 Das neue Bundeskinderschutzgesetz – ableitbare Konsequenzen aus juristischer Perspektiv
5.1.1 Die sich aus dem neuen Bundeskinderschutzgesetz ergebenden Änderungen des SGB VII
5.1.2 Welche Handlungsschritte ergeben sich aus den verschiedenen Gesetzestexten für Lehrerinnen und Lehre
5.2 Aus den KMK-Empfehlungen ableitbare Konsequenzen – die pädagogische Perspektive auf den Kinderschutz

6 Die Umsetzung der juristischen und pädagogischen Vorgaben
6.1 Symptome wahrnehmen und erkennen.
6.2 Dokumentation der Beobachtungen und kollegialer Austausch
6.3 Das (Beratungs-) Gespräch
6.3.1 Gespräch mit Schülerinnen und Schülern
6.4 Netzwerk der Hilfen
6.4.1 Hilfen für betroffene Familien
6.4.2 Hilfen für Lehrerinnen und Lehrer
6.5 Möglichkeiten der Prävention im Unterricht

7 Fazit

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Internetquellen

Anhang

Anlagenverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2-1: Bedürfnispyramide nach Maslow.

Abbildung 2-2: Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen.

Abbildung 2-3: Verteilung der unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdung.

Abbildung 3-1: Die Beziehung zwischen Täter und Opfer bei sexuellen Kindesmissbrauch..

Abbildung 3-2: Die Beziehung zwischen Täter und Opfer bei der Misshandlung von Kindern (§225 StGB)..

Abbildung 6-1: Problemlösungsstrategie bei der Kooperativen Beratung.

Tabellenverzeichnis

Tabelle 2-1: Vorkommen verschiedener Schweregrade des sexuellen Missbrauchs.

Tabelle 3-1: Familiäre Problembelastung.(Mehrfachnennungen) (n= 318).

Tabelle 3-2: Erhöhtes Misshandlungsrisiko bei Kindern mit Förderbedarf im Vergleich zu Kindern ohne Förderbedarf.

Tabelle 3-3: Risikofaktoren bei der Entstehung kindlicher Verhaltensprobleme.

Tabelle 3-4: Personale und soziale protektive Faktoren.

Tabelle 6-1: Das Netzwerk der Hilfen im Kinderschutz.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Dass das Wohl von Kindern gefährdet wird, sie vernachlässigt, misshandelt, missbraucht oder getötet werden, zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Menschheit.

Ein gesellschaftliches Umdenken, dass die Kindheit eine eigene Lebensphase darstellt, in der die Kinder besondere Unterstützung und liebevolle Beziehungen brauchen, ihre Bedürfnisse befriedigt werden müssen und Gewalt der falsche Weg ist, um eine positive Entwicklung zu gewährleisten, setzte eigentlich erst mit Jean-Jaques Rousseaus Erziehungsroman „Emile oder über die Erziehung“ aus dem Jahr 1762 ein. Um diese Zeit wurden demzufolge auch verstärkt Gesetze erlassen, die dem Schutz der Kinder Rechnung tragen sollten. Zu einer verstärkten öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Problem der Gewalt gegen Kinder kam es in Deutschland jedoch erst Anfang der 1970er Jahre, bezogen auf innerfamiliären sexuellen Missbrauch sogar erst Mitte der 1980er Jahre (vgl. Bange 2005, 13ff).

Mittlerweile sind bereits über 20 Jahre vergangen seit Deutschland, wie 190 weitere Staaten der Welt, die UN-Kinderrechts-Konvention unterzeichnet hat und sich damit auch offiziell der Aufgabe stellt, jegliche Maßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor Misshandlungen und Missbrauch zu schützen (vgl. BMFSFJ 2008). Aber noch immer werden jährlich die Rechte von mehreren tausend Kindern in deutschen Familien verletzt (vgl. I: Statistischen Bundesamt 2014a).

Wie sich herausgestellt hat, ist für Kinder mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung das Risiko, Opfer der verschiedenen Gefährdungsformen zu werden, besonders hoch (vgl. Sullivan/Knutson 2000, 1266). Daraus ergibt sich für Sonderpädagogen, die mit Kindern in diesem Bereich arbeiten eine besondere Relevanz und Brisanz dieses Themas. Aber natürlich stehen auch alle anderen Lehrkräfte in der Verantwortung, ihren Beitrag zum Kinderschutz zu leisten. Nicht nur weil sie durch ihren stetigen Kontakt mit ihren Schülerinnen und Schülern in einer besonders guten Position sind, mögliche Gefährdungsformen und Veränderungen bei den Kindern frühzeitig wahrzunehmen, sondern auch weil das im Jahr 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz sie ausdrücklich in das Netzwerk zum Kinderschutz mit einbezieht. Damit sind Lehrerinnen und Lehrer vor eine große professionelle als auch persönliche Herausforderung gestellt und es bedarf an umfänglichem Wissen und Kompetenzen in verschiedenen Bereichen und Disziplinen, um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden zu können. Wie Lehrerinnen und Lehrer eine vorliegende Kindeswohlgefährdung erkennen und kompetent mit dem Verdacht umgehen können und welche Handlungsmöglichkeiten sich sowohl aus den gesetzlichen als auch pädagogischen Richtlinien für sie ergeben, wird Gegenstand dieser Arbeit sein.

Dafür wird sich zunächst dem Begriff des Kindeswohls als auch dem sich daraus ergebenden Begriff der Kindeswohlgefährdung genähert und die verschiedenen Erscheinungsformen vorgestellt, um einen ersten Überblick zu schaffen. Daran anschließend soll veranschaulicht werden wie häufig Kindeswohlgefährdung in unserer Gesellschaft vorkommt. Dafür wurden zum einen empirische Daten und amtliche Statistiken betrachtet und zum anderen Ergebnisse sozialwissenschaftlicher Studien mit einbezogen, um das Dunkelfeld näher zu beleuchten. Das Ausmaß, welches hierbei deutlich wird, soll dazu beitragen, dass die Gesellschaft und damit auch die Lehrpersonen nicht weiterhin ihre Augen vor dem Problem verschließen.

In den Medien wird i.d.R. nur über die besonders spektakulären Fälle in sehr sensationslüsterner Art berichtet. Die Täter werden hierbei gerne als „Monster“ präsentiert, auch damit sich der Leser leichter von ihnen distanzieren kann. Es entstehen Klischees, die tatsächlichen Hintergründe werden verkannt und die Realität damit verschleiert. Um aber Kindeswohlgefährdung wahrnehmen und den Familien wirksam helfen zu können, muss ein besseres Verständnis dieser Problematik hergestellt werden. Es ist wichtig, Kenntnisse darüber zu haben, welche multifaktoriellen Bedingungen und Lebensumstände dazu führen können, dass Eltern dem Wohl ihrer Kinder nicht mehr gerecht werden, in welcher Beziehung die Täter zu den Opfern stehen und ob sich auch bei den Kindern Risiko- und Schutzfaktoren ausmachen lassen, die das Auftreten von Misshandlungssituationen begünstigen bzw. verhindern können. Kapitel 3 beschäftigt sich daher mit der Beantwortung dieser Fragen.

Im Anschluss werden die Folgen, die sich aus den Gefährdungssituationen ergeben können vorgestellt, um zu veranschaulichen, welche gravierenden und weitreichenden Auswirkungen solche Erfahrungen auf die kindliche Entwicklung haben können. Hieraus ergibt sich zum einen eine erste Liste mit Anhaltspunkten bzw. Symptomen, auf die als Lehrperson geachtet werden kann und macht zum anderen deutlich, welche wichtige Rolle Prävention und Intervention in diesem Bereich einnimmt.

Kapitel 5 verschafft einen Überblick über die gesetzlichen als auch pädagogischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Kindeswohlgefährdung und stellt die sich daraus ableitbaren Handlungsschritte von Lehrerinnen und Lehrern vor. Wie diese konkret in der Praxis umgesetzt werden können, wie der Kontakt zu den Betroffenen gewinnbringend gestaltet werden kann, welche Hilfen und Kooperationspartner sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch für die betroffenen Kinder und ihren Familien zur Verfügung stehen und in welcher Form man als Lehrer in diesem Bereich wirksam Aufklärung und Prävention betreiben kann, ist Inhalt des sechsten Kapitels.

Ein Fazit, welches die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammenträgt und zudem anzeigt, welche Maßnahmen zur Optimierung des Kinderschutzes zukünftig ergriffen werden sollten, wird diese Arbeit abschließen.

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im Folgenden keine geschlechtliche Differenzierung zwischen Lehrerinnen und Lehrern bzw. Schülerinnen und Schülern vorgenommen. Es sind jedoch stets Personen männlichen und weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint. Außerdem ist anzumerken, dass die besprochenen Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffe natürlich nicht nur von Eltern, sondern auch durch andere Personen, wie bspw. Mitarbeiter in Institutionen verübt werden können. Dieser Aspekt soll aber nicht vordringlicher Gegenstand dieser Arbeit sein, sondern vielmehr steht die innerfamiliäre Gefährdung im Fokus der Betrachtungen.

Wenn in dieser Arbeit von Eltern die Rede ist, sind damit immer auch die Personensorgeberechtigten gemeint.

2 Was ist Kindeswohlgefährdung?

Um sich dem Begriff der „Kindeswohlgefährdung“ zu nähern, ist es sinnvoll, sich zunächst damit auseinander zu setzen, was eigentlich unter „Kindeswohl“ verstanden wird. Hierbei ergeben sich erste Schwierigkeiten, da der Begriff in verschiedenen Kontexten und Disziplinen (z.B. Recht, Psychologie, Pädagogik) Verwendung findet, einzeln betrachtet und empirisch jedoch nicht greifbar ist, sondern es sich vielmehr um ein „hypothetisches Konstrukt“ (Dettenborn 2010, 49) handelt (vgl. ebd., 48f).

Auch auf gesellschaftlicher Ebene herrscht keine Einigkeit darüber, wie Kindeswohl zu definieren ist. So ist die Auffassung darüber, was hinsichtlich des Umgangs mit Kindern als `normal` oder gefährdend betrachtet wird, den historisch-zeitlich, ethnisch oder kulturell geformten Menschenbildern und Vorstellungen unterworfen (vgl. I: MGFFI 2010). Außerdem werden die rechtlichen Vorgaben und vorherrschenden Normen häufig im konkreten Fall durch den Einfluss verschiedener Faktoren wie bspw. die vorherrschenden Umstände, die konkrete Situation oder das Kindesalter abgeschwächt. So ergaben verschiedene empirische Studien, dass sich zwar 85 Prozent der Eltern am Grundsatz der gewaltfreien Erziehung orientieren, aber dennoch etwa 90 Prozent der Kinder ab und zu von ihren Eltern geschlagen werden (vgl. Kinderschutz-Zentrum Berlin 2009, 29).

Aus juristischer Sicht hat der Begriff „Kindeswohl“ u.a. im Familienrecht, Jugendhilferecht oder Adoptionsrecht zwar eine enorme Relevanz, ist aber dennoch nicht eindeutig definiert. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Generalklausel, welche von Fall zu Fall individuell bestimmt und vom Richter neu ausgelegt wird (vgl. Dettenborn 2010, 10). Der Begriff dient hierbei „als Orientierungs- und Entscheidungsmaßstab“ sowie „als Instrument und Kriterium der Auslegung, z.B. der Kinderinteressen“ (Dettenborn 2010, 48) und stellt außerdem die einzige Möglichkeit des Staates dar, in das Selbstbestimmungsrecht der Familien einzugreifen (vgl. ebd., 51 / §1666 BGB). Denn die Eltern bestimmen nach Art.6, Abs. 2 des Grundgesetztes selbst, was dem Wohle ihres Kindes dient. Die Überwachung ob sie dem Recht des Kindes auf „Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (§1 Abs. 1 SGB VIII) jedoch auch genügend nachkommen, obliegt der staatlichen Gemeinschaft.

Auch wenn keine allgemeingültige Definition von „Kindeswohl“ vorliegt, werden nun verschiedene Annäherungsversuche an diesen Begriff vorgestellt und darüber hinaus beschrieben, welche Bedürfnisse von Kindern in der Erziehung befriedigt werden sollten, um eine gesunde positive körperliche, psychische, emotionale und soziale Entwicklung zu ermöglichen.

Jörg Maywald (2008, 40) bietet folgende Arbeitsdefinition an:

Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt.

Kinder und Jugendliche verfügen laut Gesetz über dieselben Grundrechte wie Erwachsene, dementsprechend sind auch sie Personen mit einer unantastbaren Menschenwürde (vgl. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG), welche das „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) sowie auf „freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit“ (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) haben.

Neben körperlichen Bestrafungen sind laut § 1631 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen rechtswidrig.

Harry Dettenborn (2010, 51) schlägt vor, „unter familienrechtspsychologischem Aspekt als Kindeswohl die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder Jugendlichen günstige Relationen zwischen seiner Bedürfnislage und seinen Lebensbedingungen zu verstehen“.

Laut Brazelton & Greenspan (2008) müssen die folgenden sieben Grundbedürfnisse von Kindern, welche in gegenseitiger Abhängigkeit zueinander stehen, befriedigt werden, um eine positive Entwicklung zu ermöglichen: Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen; körperlicher Unversehrtheit, Sicherheit und Regulation; individuellen Erfahrungen; entwicklungsgerechten Erfahrungen; Grenzen und Strukturen; stabilen, unterstützenden Gemeinschaften und kultureller Kontinuität sowie einer sicheren Zukunft.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2-1: Bedürfnispyramide nach Maslow (Quelle: Myers 2008, 516).

Abraham Maslow hat die Hierarchie der Bedürfnisse des Menschen in einer Pyramide dargestellt (vgl. Abb.2-1). Er ging davon aus, dass die Befriedigung der physiologischen Bedürfnisse (Stufe 1) die Basis bildet, auf welcher aufbauend sich dann die psychischen Bedürfnisse (Stufe 2-5) ausbilden können und für eine Person nach und nach aktuell werden[i]1 (vgl. Maslow 1977, 74ff).

Werden die angeführten Bedürfnisse von den Eltern nicht wahrgenommen und befriedigt und ergibt sich aus ihrem Verhalten eine fest zu benennende Gefahr für das Kind gesundheitlichen Schaden zu nehmen oder zentrale Sozialisationsziele wie etwa Autonomie nicht erreichen zu können, kann von Kindeswohlgefährdung gesprochen werden (vgl. Kindler 2009, 766).

Der Bundesgerichtshof versteht unter Kindeswohlgefährdung

eine[n] bereits eingetretene[n] Schaden des Kindes oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei seiner weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (FamRZ 2010, 714).

Die Gefahr kann z.B. darin bestehen, dass die Eltern nicht ausreichend Nahrungsmittel bereitstellen, keine Beziehung zulassen oder gewalttätig gegenüber dem Kind sind. Ob eine Schädigung als erheblich beurteilt wird, hängt u.a. von der zu erwartenden Dauer und Ausprägung der Beeinträchtigung ab oder ob sich diese ggf. auch auf weitere Lebens- und Entwicklungsbereiche negativ auswirken kann. Der Zusatz „mit ziemlicher Sicherheit“ gewährleistet, dass nicht erst abgewartet werden muss bis tatsächlich eine Schädigung des Kindes erfolgt ist, sondern bereits eingegriffen werden kann, wenn eine Gefährdung bspw. aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung eines Elternteils zu erwarten ist (vgl. Schmid/Meysen 2006, 5ff). Ein weiteres Erfordernis um familiengerichtlich in die Erziehung der Eltern eingreifen zu können, stellt der Tatbestand dar, dass die Eltern selbst keine Bereitschaft zeigen oder nicht über die Fähigkeiten und Möglichkeiten verfügen der Gefährdung entgegenzuwirken und diese abzuwenden (vgl. Meysen 2012a, 24).

Werden bei einem Fall nicht alle Kriterien erfüllt, um laut Bundesgerichtshof von einer Kindeswohlgefährdung zu sprechen, bleibt die Verantwortung und Entscheidung, inwieweit Hilfsangebote oder Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden weiterhin bei den Eltern (vgl. Kindler 2009, 765)

2.1 Formen der Kindeswohlgefährdung

Das Wohl von Kindern kann auf verschiedenen Wegen gefährdet werden.

Laut Blum-Maurice et al. (2000, 2) stellt Kindesmisshandlung eine

„nicht zufällige, gewaltsame psychische und/oder physische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Dritte, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt “ dar.

Bei der Annäherung an die verschiedenen Gefährdungsformen ergeben sich bereits erste Schwierigkeiten, da für die einzelnen Begrifflichkeiten und Phänomene keine allgemeingültigen Definitionen vorliegen und sich auch die Literatur und Forschung bislang nicht auf eine einheitliche Clusterung einigen konnte. Häufig wird die Kindeswohlgefährdung in vier Subformen unterteilt, zum Teil wird eine Trias gebildet und manchmal wird auch nur der Dachbegriff „Kindesmisshandlung“ verwendet, was eine klare Differenzierung erschwert.

In dieser Arbeit wird daher versucht, die einzelnen Aspekte bestmöglich den verschiedenen Gefährdungsformen zuzuordnen und die gängige Unterteilung in die folgenden vier zentralen Problembereiche übernommen:

- körperliche Misshandlun
- psychische/ seelische / emotionale Misshandlun
- sexueller Missbrauc
- emotionale und körperliche Vernachlässigung.

Die einzelnen Gefährdungsformen treten häufig nicht isoliert auf, sondern überlappen sich, treten gleichzeitig auf oder werden abwechselnd praktiziert (vgl. Schorn 2011, 9; Kinderschutz-Zentrum Berlin 2009, 38). In einer Studie, in der Gefährdungslagen in behandelten Fällen des Vormundschafts- und Familiengerichts näher analysiert wurden, kommen Münder et al. (2000) zu dem Ergebnis, dass in jeweils 45 Prozent der Fälle von seelischer Misshandlung, die Kinder und Jugendlichen zugleich auch von Vernachlässigung oder körperlicher Misshandlung betroffen sind. Nur bei etwas weniger als einem Drittel der Betroffenen liegt lediglich eine der Gefährdungsformen vor (vgl. Münder et al. 2000,103).

Im Folgenden werden nun diese vier Misshandlungsformen näher vorgestellt.

2.1.1 Die körperliche Misshandlung

Juristisch gesehen ist der Tatbestand einer körperlichen Misshandlung nicht isoliert definiert. Humanwissenschaftlich gibt es je nach Schwerpunktsetzung und Zusammenhang verschiedene Definitionen bzw. Einschränkungen, wann von körperlicher Misshandlung die Rede sein kann. Die Unterschiede liegen u.a. in der Berücksichtigung der Tatsache ob die Misshandlung mit Vorsatz oder aus Versehen erfolgt ist, ob sie bereits eingetreten ist oder nur ein erhöhtes Risiko dafür besteht oder ob sowohl körperliche als auch seelische Verletzung mit in die Beurteilung einbezogen werden (vgl. Kindler 2006a, 1).

Exemplarisch wird die Definition von Münder et al. (2000, 52) vorgestellt, nach welcher „alle gewaltsamen Handlungen aus Unkontrolliertheit oder Erziehungskalkül, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen“ als körperliche Misshandlung gelten.

Jill Korbin differenziert Kindesmisshandlung zusätzlich aus kultureller bzw. gesellschaftlicher Sicht. So unterscheidet er erstens Erziehungsmethoden, die in der einen Kultur als angemessen in einer anderen wiederum als Misshandlung betrachtet werden, zweitens Praktiken, die in allen Kulturen als Kindesmisshandlung beurteilt werden und drittens Misshandlungen die auf gesellschaftliche Verhältnisse zurückzuführen sind, wie etwa Armut, Krieg oder Seuchen (vgl. Jacobi 2008a, 71f).

Körperliche Misshandlung kann die unterschiedlichsten Formen annehmen. Sie reicht von Schlägen mit allen möglichen Gegenständen und dem kräftigen Schütteln von Säuglingen und kleinen Kindern, über Würgen, Verbrennen, Verätzen, Festbinden und Frierenlassen bis hin zu weiteren Qualen wie stundenlanges Stehenlassen, den Zwang die eigenen Fäkalien zu essen oder das Haltenlassen von schweren Gegenständen. Um nur einige der vielen verschiedenen Grausamkeiten zu nennen, denen betroffene Kinder ausgesetzt sein können (vgl. Trube-Becker 1987, 20; Deegener 2005, 37).

Eine Sonderform der Misshandlung stellt das sogenannte „Münchhausen Syndrome by Proxy“ dar. Hierbei induziert in nahezu allen Fällen die Mutter Symptome beim Kind um es behandeln zu lassen und dadurch selbst Aufmerksamkeit zu erfahren. In der Regel verabreicht die Mutter hierbei dem Kind unterschiedlichste Mittel um gewisse Reaktionen wie Erbrechen, Durchfall, epileptische Anfälle oder Fieber zu provozieren. Auch kommt es vor, dass Mütter ihren Kindern die Luft abschnüren, um einen Herzstillstand oder „Beinahe-Kindstod“ zu bewirken (vgl. Rensen 1992, 55ff).

Nicht nur das bereits geborene Kind kann Opfer von Misshandlungen sein, sondern auch der Fötus, was eine eigene Form der körperlichen Misshandlung darstellt. Diese kann bspw. durch Gewalteinwirkung von außen geschehen (z.B. Tritte oder Schläge in den Bauch der Schwangeren) oder wenn die werdende Mutter weiterhin zu schädlichen Substanzen wie Alkohol, Drogen oder Tabletten greift. Dies kann weitreichende Folgen für die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes haben (vgl. Rensen 1992, 30ff).

2.1.2 Die seelische, psychische oder emotionale Misshandlung

Auch zu diesem Begriff fehlt bislang eine allgemein anerkannte Definition. Die Schwierigkeit liegt hierbei u.a. darin, dass es zahlreiche Subformen gibt und eine klare Trennlinie zu einem lediglich inadäquaten Erziehungsverhalten schwer zu ziehen ist, da sich die Folgen einer psychischen Misshandlung i.d.R. erst später zeigen. Außerdem kann diese Misshandlungsform meist nicht an einer bestimmten Situation oder Aktion festgemacht werden, da es sich hierbei eher um ein permanentes Beziehungsmerkmal handelt (vgl. Kindler 2006b, 1ff).

Ein relativ weitverbreiteter Definitionsversuch stammt von der amerikanischen Hilfsorganisation „APSAC“ (1995, 2). Demnach werden

„wiederholte Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder Muster extremer Vorfälle, die Kindern zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen“ als psychische Misshandlung verstanden.

Psychische Misshandlungen können sowohl aktives als auch passives Verhalten umfassen. Dabei lassen sich fünf Unterformen unterscheiden: die feindselige Ablehnung, das Ausnutzen und Korrumpieren, das Terrorisieren, das Isolieren und die Verweigerung emotionaler Responsivität (vgl. Kindler 2006b, 1). Die feindselige Ablehnung kann sich bspw. darin äußern, dass die Eltern keine Berührung oder Bindung zulassen, sie das Kind ignorieren und isolieren oder es ständig kritisieren, demütigen und herabsetzen. Beim Korrumpieren ermuntern die Eltern das Kind zu abnormalen Handlungsweisen, indem sie es bspw. für Drogenkonsum, Diebstahl, Gewalt und Aggression belohnen oder es in sexuelle Praktiken mit einbeziehen (vgl. Rensen 1992, 35ff). Beim Terrorisieren werden zum Teil unerfüllbare Forderungen unter Androhung schlimmer Konsequenzen an das Kind gestellt, wodurch es in ständiger Angst und Unsicherheit lebt. Eine besonders dramatische Form des Terrorisierens ist die sogenannte „doppelte Bindung“, bei der die Kinder keine Chance haben den paradoxen Anforderungen2 der Eltern zu entsprechen (vgl. Rensen 1992, 37). Bei der Isolation werden dem Kind soziale Interaktionen verwehrt, indem es z.B. eingesperrt wird. Dieses Verhalten ist in vielen Fällen auf die Sorge der Eltern zurückzuführen, dass sich das Kind ansonsten von ihnen entfernen und unabhängig werden könnte (vgl. Kindler 2006b, 1; Münder et al. 2000, 56). Unter der Verweigerung emotionaler Responsivität ist eine extreme Ignoranz der Eltern hinsichtlich der emotionalen Bedürfnisse des Kindes zu verstehen (vgl. Kindler 2006b, 1).

Des Weiteren wird in der Literatur daraufhin hingewiesen, dass es auch als psychische Kindesmisshandlung angesehen werden kann, wenn Kinder häufiger gewaltsamen Partnerschaftskonflikten zwischen den Eltern ausgesetzt sind oder sie von den Eltern nach der Trennung unter Druck gesetzt werden sich für eine Partei zu entscheiden und den Kontakt zur anderen abzubrechen (vgl. Kinderschutz-Zentrum Berlin 2009, 46f). Auch wenn ein Kind in die Elternrolle gedrängt wird und zu viel Verantwortung und Versorgungsaufgaben übernehmen muss, kann dies eine enorme Belastung bedeuten und die Entwicklung des Kindes beeinträchtigen (vgl. Kindler 2006b, 2f).

Psychische Misshandlung kann alleine auftreten, ist aber generell auch Bestandteil jeder anderen Form der Misshandlung (vgl. Kinderschutz-Zentrum Berlin 2009, 45; Weiß 2011, 30).

2.1.3 Der sexuelle Missbrauch

Ebenso wie bei den vorrangegangen Misshandlungsformen mangelt es auch beim sexuellen Missbrauch an einer allgemeingültigen Definition. Dieses kann zum einen mit dem noch relativ jungen Forschungsstand in diesem Bereich zusammenhängen, da das Thema der innerfamiliären sexuellen Missbrauchs seit Sigmund Freuds missachteter „Verführungstheorie“ Ende des 19ten Jahrhunderts bis in die 1980er Jahre hinein als Tabuthema galt (Deegener/Körner 2008: 134). Zum anderen liegen dem Begriff je nachdem ob sich ihm bspw. von therapeutischer oder diagnostischer Seite genähert wird verschiedene Definitionskriterien zu Grunde und es gestaltet sich als äußerst schwierig, eine klare Grenze zwischen noch akzeptablen und schon intolerablen Verhalten zu ziehen (vgl. Ulonska 2010a, 25; Unterstaller 2006a, 1). Unterschiede ergeben sich bei den Definitionen bspw. hinsichtlich der Altersgrenze, wie groß der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer sein muss, ob mit sexuellem Missbrauch gleichzeitig auch immer Körperkontakt einhergeht oder wie häufig er stattfindet (vgl. Deegener/Körner 2008, 133). Als eindeutige Kriterien für sexuelle Gewalt gelten z.B. Kinderprostitution, -pornografie und Sexualmord (vgl. Ulonska 2010a, 25).

Bei engen Definitionen werden nur Handlungen erfasst, bei denen der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer mindestens drei bis fünf Jahre beträgt und es tatsächlich zu sexuell motivierten Kontakt mit Brust oder den Geschlechtsteilen des Kindes kommt. Dies schließt neben vaginaler auch rektale und orale Befriedigung bzw. Vergewaltigung mit ein. Da aber auch andere Handlungen die Entwicklung der Kinder negativ beeinflussen können, liegen insbesondere dem Gesetz aber in den meisten Fällen auch der Arbeit der Jugendhilfe weiter gefasste Definitionen zu Grunde (vgl. Ulonska 2010a, 25; Unterstaller 2006a, 2).

Im Strafgesetzbuch findet sich ein ganzer Abschnitt, der sich mit „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (§ 174-§184 StGB) befasst. Demnach stehen nicht nur sexuelle Berührungen unter Strafe, sondern auch sexuelle Handlungen, die vor einem Kind unternommen werden. Ebenso ist es strafbar, Kinder dazu zu bringen sexuelle Handlungen an/von sich oder Dritten ausführen zu lassen oder es durch die Konfrontation mit pornographischen Material zu beeinflussen (vgl. §176 StGB). Ob ein Kind diesen Vorgängen zugestimmt hat, ist irrelevant, da es nach seinem Entwicklungsstand noch nicht dazu in der Lage ist die jeweilige Situation richtig einzuordnen und eine Zustimmung häufig auch unter Druck und Abhängigkeiten erfolgt (vgl. Unterstaller 2006a, 1f).

Nach Wittrock und Niemeyer ist es bei sexuellen Missbrauch charakteristisch, dass sich die TäterInnen absichtlich die Macht, die Altersdifferenz und das bestehende Vertrauensverhältnis zu Nutze machen, um das Kind als Sexualobjekt auszubeuten. Außerdem wird dem Opfer häufig gedroht, um dessen Verschwiegenheit zu gewährleisten (vgl. Wittrock / Niemeyer 1998, 40).

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass nicht nur der sexuelle Missbrauch sondern auch die sexuelle Vernachlässigung von Kindern negative Konsequenzen für deren Entwicklung haben kann. Darunter fällt bspw. keinen Körperkontakt zum Kind zuzulassen, es nie zu streicheln oder in den Arm zu nehmen, es nicht aufzuklären, Sexualität generell negativ zu konnotieren oder die Triebe des Kindes, etwa in der ödipalen Phase seines Lebens, mitunter durch Drohungen zu unterbinden (vgl. Rensen 1992, 49f).

2.1.4 Die emotionale und körperliche Vernachlässigung

Obwohl Vernachlässigung häufiger vorkommt als die anderen vorgestellten Misshandlungsformen findet das Thema in der Wissenschaft bisher am wenigsten Beachtung. Dies hängt möglicherweise damit zusammen, dass ihre Auswirkungen auf die Entwicklung eines Kindes erst zeitverzögert auftreten und dadurch häufig verkannt werden. Dies trifft besonders auf die emotionale Vernachlässigung zu (vgl. Schorn 2011, 11f).

Hierzulande wird Vernachlässigung in der Regel wenig spezifisch definiert und es mangelt des Öfteren an einer Differenzierung zwischen einer Vernachlässigung die passiv, d.h. aus Unwissenheit oder aktiv und damit bewusst erfolgt. Diese Unterscheidung ist jedoch für die Interventions- und Hilfeplanung von Bedeutung (vgl. Deegener/Körner 2008, 80f).

Eine häufig zitierte Definition von Vernachlässigung legen Schone et al. (1997, 21) vor. Demnach gilt Vernachlässigung als die

„andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns […], welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre“.

Kinder gelten als vernachlässigt, wenn die sorgeberechtigten Personen ihre motorischen, emotionalen, sozialen und geistigen Fähigkeiten nicht genügend anregen und fördern und die Grundbedürfnisse nicht befriedigt werden. Dies kann sich bspw. darin äußern, dass nicht genügend Nahrung oder adäquate Kleidung bereitgestellt wird, es an hygienischer und gesundheitlicher Pflege mangelt, die Kinder zu wenig Zuwendung erfahren, keine affektive Kommunikation stattfindet, sie nicht ausreichend beaufsichtigt und vor Gefahren geschützt werden und dadurch die kindliche Entwicklung negativ beeinflusst wird (vgl. Deegener/Körner 2008, 81). Vernachlässigung ist im Grunde eine Beziehungsstörung3 und lässt sich aufgrund der vorherrschenden Beziehungsdynamik von sexuellem Missbrauch oder der körperlichen Misshandlung unterscheiden (vgl. Schone et al. 1997, 21).

Vernachlässigung kann verschiedene Formen annehmen. Es gibt zahlreiche Klassifizierungsmodelle, die zum Teil sehr differenziert sind und mitunter bis zu 19 Kategorien umfassen (vgl. I: Jang 2013, 79ff). Da diese verschiedenen Kategorisierungen aber gleichzeitig auch das Vergleichen von Studienergebnissen erschweren, möchte ich mich auf die Unterscheidung der vier Hauptformen beschränken: die körperliche, die emotionale, die kognitive und erzieherische Vernachlässigung sowie die unzureichende Beaufsichtigung. Die einzelnen Bedürfnisse können entweder isoliert nicht befriedigt werden oder aber sie treten, wie in den meisten Fällen, in verschiedenen Bereichen parallel auf (vgl. Deegener/Körner 2008, 83; Galm et al. 2010, 25f).

Um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, wie viele Kinder von den verschiedenen Gefährdungsformen betroffen sind, werden im Folgenden sowohl die offiziellen als auch die tatsächlich zu vermutenden Zahlen vorgestellt.

2.2 Vorkommenshäufigkeit von Kindeswohlgefährdung

Eine genaue Angabe zu der Häufigkeit von Kindeswohlgefährdungen zu machen ist nahezu unmöglich, da es vermutlich eine sehr hohe Dunkelziffer gibt, also Fälle die nicht zur Anzeige gebracht oder beim Jugendamt gemeldet werden. Allerdings ist in den letzten Jahren eine positive Entwicklung zu beobachten. So ist die Zahl der gemeldeten Fälle im Zeitraum von 1993 bis 2009 um beinahe 150 Prozent gestiegen. Höchstwahrscheinlich auch aufgrund der erhöhten Sensibilisierung der Bevölkerung durch die Behandlung aufsehenerregender Fälle von Kindesmisshandlung und Kindstötungen in den Medien. Trotzdem liegt die Zahl der gemeldeten Fälle noch weit entfernt von der zu vermutenden tatsächlichen Verbreitung von Kindeswohlgefährdung (vgl. Goldberg 2011, 29ff). Durch das neue Bundeskinderschutzgesetz hat sich in den letzten Jahren auch hinsichtlich der offiziellen Statistiken einiges getan, da nun die Jugendämter dazu angehalten sind Gefährdungseinschätzungen aufgrund gewichtiger Anhaltspunkte zu melden, welche dann in der KJH-Statistik erfasst werden (vgl. I: Pothmann 2006, 3; I: Kaufhold/Pothmann 2013, 9). Die daraus gewonnen Daten werden im Folgenden näher vorgestellt.

Beim Vergleich der Anzahl der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung aus den Jahren 2012 und 2013 zeigt sich bereits hier ein Anstieg von 8,5 Prozent (vgl. I: Statistisches Bundesamt 2013 & 2014a). 2013 lebten in Deutschland etwa 12,6 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (vgl. I: „Die Welt“ 2013). Laut KJH-Statistik wurden im selben Jahr insgesamt 115.587 Fälle gemeldet und erfasst4. Demnach sind beinahe ein Prozent der Kinder und Jugendlichen von Gefährdungseinschätzungen betroffen gewesen (vgl. I: Statistisches Bundesamt 2014a).

Insgesamt die meisten Meldungen, nämlich 38.543 gingen 2013 aus dem Bildungs- Sozial- und Gesundheitswesen5 ein, wobei zu berücksichtigen ist, dass keine der einzelnen Parteien dieser Gruppe dabei einen Anteil von über neun Prozent erreicht hat. Die meisten Meldungen erfolgten hierbei durch die Schulen (9.910 = 8,6%) oder durch Angehörige des Gesundheitswesens (8.616 = 7,4%) (vgl. I: Statistisches Bundesamt 2014a). Dies zeigt, dass den Schulen und den im Schuldienst tätigen Personen eine besondere Rolle im Kinderschutz zukommt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bei den gemeldeten Fällen 2013 lässt sich bezüglich des Geschlechts kein großer Unterschied erkennen. Jungen sind mit einem Anteil von etwa 51 Prozent minimal häufiger Gegenstand einer Gefährdungseinschätzung als Mädchen. Anders ist die Lage hinsichtlich des Alters zu beurteilen. Es lässt sich feststellen, dass die Gefährdungseinschätzungen mit zunehmenden Alter kontinuierlich abnehmen und bspw. mehr als dreimal so häufig Verfahren bei Säuglingen durchgeführt werden als bei Jugendlichen zwischen 17 und 18 Jahren (I: Statistisches Bundesamt 2014a).

Bei Betrachtung der Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen zeigt sich, dass bei einem Großteil der Meldungen tatsächlich eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vorliegt oder zumindest Hilfebedarf besteht. Bei etwa einem Drittel der Meldungen trifft nichts davon zu6 (vgl. Abb. 2-2).

Abbildung 2-3: Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen.

Eigene Darstellung auf Datengrundlage der KJH-Statistik des Statistischen Bundesamtes 2014a.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hinsichtlich der verschiedenen Formen von Kindeswohlgefährdung zeigt sich, dass es sich in den meisten der gemeldeten Fälle, bei denen entweder eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, um Vernachlässigung handelt und bei den wenigsten Kindern Anzeichen für sexuelle Gewalt erkannt wurden (vgl. Abb.2-3).

Abbildung 2-3: Verteilung der unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdung.

Nach der Betrachtung der offiziellen Zahlen, wird der Blick nun auf das Dunkelfeld gerichtet. Wie bereits erwähnt, ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Opferzahl stark von den bekannt gewordenen Fällen abweicht. Um ein realistischeres Bild zu erhalten, werden u.a. Befragungen in der Bevölkerung durchgeführt. Die daraus gewonnen Informationen ermöglichen zwar auch keine eindeutige Aussage über die Häufigkeit von Kindeswohlgefährdungen, da die Befragten zum Teil zu Über- oder Untertreibungen neigen, sie sich nicht mehrrichtig an die Taten erinnern können oder die Aussagekraft der Untersuchungen durch andere Faktoren beeinträchtigt werden, sie können aber durchaus Orientierungspunkte liefern (vgl. Goldberg 2011, 50f). Außerdem kann kritisiert werden, dass generell bei der Erfassung von Gefährdungsformen in Deutschland noch zu wenig differenziert und operationalisiert wird (vgl. Deegener/Körner 2008, 103).

Zu dem Ausmaß körperlicher Misshandlungen liegen in Deutschland die meisten Studien vor. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) führte 1992 eine besonders repräsentative Untersuchung durch, bei der 3.241 Personen zwischen 16 und 59 Jahren danach befragt wurden, ob sie körperlichen Gewalterfahrungen7 durch die Eltern in der Kindheit gemacht hatten. Dabei kam das KFN zu dem Ergebnis, dass 74,9 Prozent der befragten Personen körperliche Gewalt, wenn auch z.T. sehr selten, erlebt hatten. Etwa jeder Zehnte dieser Betroffenen konnte nach dieser Befragung als Opfer physischer Misshandlung gelten. Anette Engfer (2000, 27) fasste verschiedene Studienergebnisse zu diesem Thema zusammen und kam dabei zu einem ähnlichen Schluss, wonach 50-75 Prozent der deutschen Eltern ihre Kinder körperlich bestrafen und 10-15 Prozent dies vermehrt und in gravierender Form tun. Natürlich sollte bei diesen Ergebnissen berücksichtigt werden, dass sich in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten einiges in der Auffassung der Eltern darüber, inwieweit körperliche Gewalt tolerierbar ist, verändert hat und die Häufigkeit insgesamt etwas zurückgegangen sein dürfte. Dennoch ist auch heute noch davon auszugehen, dass die Quote für schwerwiegende körperliche Misshandlung in der Kindheit zwischen 8,3 und 11,9 Prozent liegt (vgl. Deegener 2005, 42f). Damit ist die Zahl der Kinder bei denen akute Kindeswohlgefährdung durch körperliche Misshandlung vermutet wird etwa 300 Mal so hoch wie die Anzahl (4929 = 0.03%), die durch die offizielle Statistik vom Bundesamt 2013 erfasst wurde.

Auch zu der Häufigkeit von sexuellem Missbrauch liegen einige Untersuchungsergebnisse aus dem deutschen Raum vor. Die Ergebnisse variieren hierbei aber teilweise aufgrund der, den Studien zugrundeliegende Definitionen von sexuellem Missbrauch (vgl. 2.1.3). Ernst (2005) fasste diese zusammen, verglich sie mit Daten aus internationalen Studien und nimmt daher an, dass „10%–15% der Frauen und etwa 5% der Männer bis zum Alter von 14 oder 16 Jahren mindestens einmal einen unerwünschten oder durch die „moralische“ Übermacht einer deutlich älteren Person oder durch Gewalt erzwungenen sexuellen Körperkontakt erlebt haben“ (Ernst 2005, S. 77).

Münder et al (2000) bündeln die Ergebnisse aus nationalen und internationalen Forschungen und schlussfolgern daraus, dass ca. 20-30 Prozent der Mädchen und 8-14 Prozent der Jungen von sexuellem Missbrauch betroffen sind (vgl. Münder et al 2000, 58), wobei sich die Ergebnisse aber hinsichtlich der Häufigkeit und des Schweregrades noch differenzieren lassen. Demnach handelt es sich wahrscheinlich in 65 Prozent der Fälle `nur` um einmalige Vorkommnisse.

Wie sich die Intensität des sexuellen Missbrauchs auf die Opfer verteilt, hat Deegener (2005) in einer Tabelle veranschaulicht (vgl. Deegener 2005, 49; Tab. 2-1).

Tabelle 2-1: Vorkommen verschiedener Schweregrade des sexuellen Missbrauchs. Quelle: Deegener 2005, 49.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Hinsichtlich der Häufigkeit der Gefährdungsformen „Vernachlässigung“ und „Seelische Misshandlung“ gibt es bislang nicht genügend empirische Untersuchungen. Gerade bei diesen beiden Formen, fehlt es wie bereits beschrieben an einem fachlichen und gesellschaftlichen Konsens darüber, wo die Grenze zwischen einer Gefährdung und noch tolerierbaren Elternverhalten zu ziehen ist und welche Bedürfnisse erfüllt werden müssen. Es herrscht noch großer Bedarf an differenzierten und standardisierten Erhebungsinstrumenten (vgl. Deegener/Körner 2008, 104f). Allerdings scheint zumindest national als auch international Einigkeit darüber zu herrschen, dass Vernachlässigung die am häufigsten auftretende Form ist (vgl. Deegener 2005, 46f) und 50-65 Prozent der gerichtlichen Maßnahmen ausmacht (vgl. Münder et al 2000, 101; Galm et al. 2010, 40). Auch Forschungsergebnisse aus den USA verweisen darauf, dass davon auszugehen ist, das Vernachlässigung mindestens doppelt so häufig vorkommt wie körperliche Misshandlung, weshalb geschätzt wird, dass in Deutschland etwa jedes fünfte Kind (20%) davon betroffen ist (vgl. Goldberg 2011, 65f).

Bei Betrachtung dieser Zahlen und der sich daraus ergebenden Differenz zwischen den potentiellen Opfern und den Fällen, die tatsächlich gemeldet und aufgedeckt werden, wird zum einen deutlich wie ernstzunehmend die Problemlage ist und zum anderen wie wichtig es ist die Wachsamkeit zu erhöhen und eventuelle Unsicherheiten abzulegen, um betroffenen Kindern und deren Familien helfen zu können. Dass von Schulen, trotz ihrem stetigen Kontakt mit einem Großteil der betroffenen Kinder nicht einmal 10.000 Meldungen eingegangen sind, verdeutlicht, dass in diesem Bereich scheinbar noch großer Aufklärungs- und Handlungsbedarf besteht.

Um betroffenen Schülern kompetent helfen zu können, reicht es als Lehrer nicht aus, sich der Problematik bewusst zu sein und die unterschiedlichen Gefährdungsformen zu kennen, sondern es müssen auch Verstehenszugänge geschaffen werden, die es erlauben, an den Ursachen anzusetzen und sowohl Risiko- als auch Schutzfaktoren auszumachen um passende Hilfen bereitstellen zu können. Daher wird im nächsten Schritt zunächst erläutert welche Hintergrundfaktoren darauf Einfluss nehmen, dass Eltern dem Wohl ihrer Kinder keine Rechnung mehr tragen (können), wer allgemein zu den potentiellen Tätern und Opfern gehört und welche Faktoren sowohl das Risiko als auch den Schutz für ein Kind erhöhen können.

3 Ursachen und Hintergründe von Kindeswohlgefährdung

We believe that to understand abusive families we must understand their world. That world is partly of their own creation and partly foisted upon them by the way our society works (Garbarino/Gilliam 1980, 19).

In der Forschung wurden bislang einige Untersuchungen, Längsschnitt- und Vergleichsstudien durchgeführt, deren Ergebnisse erste Hinweise darauf geben, welche Umstände die Entstehung von Misshandlungen und Vernachlässigung fördern und welche Risiko- bzw. Schutzfaktoren in diesem Kontext eine Rolle spielen. Sicherlich ist zu berücksichtigen, dass jeder Fall individuell ist und die unterschiedlichsten Faktoren bei der Entstehung zusammenwirken, sich gegenseitig verstärken oder auch aufheben können. Dennoch zeichnen sich typische Muster ab, deren Kenntnis im schulischen Kontext zur Feststellung der pädagogischen Ausgangslage sowie zur Gefährdungseinschätzung beitragen kann. Das Wissen über die Hintergründe und vorliegenden Risiko- und Schutzfaktoren ist wichtig, um passende Hilfen bereitstellen zu können (vgl. Galm et al. 2010, 63f; Kinderschutz-Zentrum Berlin 2009, 35).

Daher werden im Folgenden einige ausgewählte wissenschaftliche Erkenntnisse näher vorgestellt.

3.1 Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischen Status einer Familie und dem Auftreten von Kindeswohlgefährdungen

In diesem Kapitel wird der Frage nachgegangen, inwieweit Armut, der Berufsstand der Eltern und die soziale Schichtzugehörigkeit Einfluss auf das Auftreten von Missbrauch, Misshandlung und Vernachlässigung nehmen können. Auch wenn Deutschland im europäischen Vergleich noch relativ gut abschneidet, ist auch hierzulande ein großer Teil der Bevölkerung8 von Armut betroffen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um relative und weniger um absolute Armut9. Mit Armut geht auch immer soziale Benachteiligung einher (vgl. Seus-Seberich 2006,1). Besonders häufig sind hiervon alleinerziehende Elternteile oder kinderreiche Familien betroffen (vgl. Hock/Holz 1999, 10).

Verschiedenen Studienergebnissen zu Folge wächst ein Großteil der vernachlässigten Kinder in armen Verhältnissen auf – laut Schone et al. (1997) liegt der Anteil bei über 75 Prozent, nach Wolff (1994) sogar bei über 90 Prozent. Auch körperliche Misshandlungen treten eher in sozial schwachen Familien auf, wohingegen psychische Misshandlungen vermehrt in der oberen Sozialschicht vorkommen (vgl. Rensen 1992, 69). Sexueller Missbrauch ist schichtunabhängig (vgl. Joraschky 2000, 89).

Münder et al. (2000, 88f) haben in einer Studie u.a. die Erwerbstätigkeit der Eltern analysiert, welche sich wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vor dem Familiengericht verantworten mussten. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass ein Großteil dieser Eltern, insbesondere die Mütter (65,7%), keiner Arbeit nachgingen und beinahe zwei Drittel der Familien sich allein durch Hilfen des Sozial- oder Arbeitsamtes finanzierten.

Dennoch besteht kein signifikanter Zusammenhang zwischen Armut und Vernachlässigung, da die große Mehrheit der Eltern mit unterdurchschnittlichen Einkommen ihre Kinder nicht gefährden. Es lässt sich aber nicht von der Hand weisen, dass Armut einen einflussnehmenden Risikofaktor im Ursache-Wirkungszusammenhang darstellt und sich aus ihr Nachteile für die betroffen Kinder ergeben können. So sind diese bspw. insgesamt häufiger von sozialer Ausgrenzung, sowie Entwicklungs-10, Schul-,11 Verhaltens- und Gesundheitsproblemen betroffen (vgl. Galm et al. 2010 13ff; Seus-Seberich 2006, 2). Es wurde auch festgestellt, dass diese Kinder mehr als zehn Mal so häufig von Behinderungen aller Art bedroht sind, wie Kinder aus den oberen Schichten. Die Belastungen, die sich daraus für die Familie ergeben und andere Aspekte, die häufig mit einem niedrigen Sozialstatus einhergehen, wie etwa eine Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit, erhöhte Stressbelastung, Drogenkonsum oder ein inkonsistenter Erziehungsstil der Eltern können sich aufsummieren. Unter Umständen kann dadurch das Verhalten der Kinder negativ beeinflusst und das Risiko für Misshandlungen und Vernachlässigung erhöht werden (vgl. BMFSFJ 2001, 222; Garbarino 2002, 82; Seus-Seberich 2006, 3).

Es gibt aber auch Faktoren, welche den negativen Auswirkungen von Armut in den Familien entgegenwirken können. Zu nennen wären hier bspw. das Familienklima, die Sprachkenntnisse der Eltern als auch der Umfang an Aktivitäten, welche gemeinsam mit der Familie unternommen werden (vgl. I: Hock et al. 2000).

3.2 Familiäre Belastungen als Risikofaktor bei Kindeswohlgefährdung

Neben Arbeitslosigkeit und Armut können auch weitere Faktoren eine hohe Belastung für Familien darstellen, welche ggf. zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen können.

Zu nennen wären hier u.a. Partnerschaftskonflikte, vor allem dann, wenn es zu mehrfachen Gewaltakten zwischen den Elternteilen kommt. Verschiedenen Studienergebnissen zu Folge gehören derartige Konfliktsituationen zu den gewichtigsten innerfamiliären Risikofaktoren. Zum einen, weil es dadurch zumindest temporär zu einer Reduktion der erzieherischen und fürsorglichen Fertigkeiten kommen kann und zum anderen, weil die dadurch einhergehende Belastung des misshandelten Elternteils, gekoppelt mit weiteren Risikofaktoren, wie etwa psychischen Erkrankungen, bewirken können, dass die Aggressionen letztendlich auch gegen das Kind gerichtet werden (vgl. Reinhold/Kindler 2006a, 2). Auf Grundlage verschiedener Studienergebnisse kommen Kindler und Werner (2005) zu der Annahme, dass sich durch Partnerschaftsgewalt das Risiko des Kindes selbst Opfer gewalttätiger Übergriffe zu werden um das zwei- bis achtfache erhöht. Schätzungsweise liegt der Anteil derjenigen, die in ihrer Kindheit Zeugen elterlicher Gewalt werden, zwischen 18,9 und 23,7 Prozent (vgl. Deegener/Körner 2008, 40). Misshandelt der Vater seine Partnerin regelmäßig, das heißt mindestens beinahe jede Woche, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass er auch seine Kinder körperlich misshandeln wird bei fast 100 Prozent (vgl. Kindler/Werner 2005, 106f).

Die betroffenen Familien zeichnen sich häufig auch durch Desorganisation aus. Es kommt vermehrt zu Partnerwechseln oder neuen Familienzusammensetzungen, wodurch es an einem Gefühl des Zusammenhalts fehlt. Diese Familien berichten auch vergleichsweise häufig von einem hohen Maß unbewältigter Konflikte und davon, dass kein Austausch über Gefühle stattfindet und wenn doch, diese in der Regel von negativer Natur sind (vgl. ebd.; Wolff 1994, 90).

Einen weiteren Aspekt bei der Entstehung von Kindeswohlgefährdung stellt die familiäre Stressbelastung dar, welche häufig in Verbindung mit mangelnder sozialer Unterstützung einhergeht (vgl. Reinhold/Kindler 2006a, 2).

Bezüglich der Stressbelastung konnte nachgewiesen werden, dass diese dazu führen kann, dass Eltern weniger einfühlsam und responsiv, sowie schneller gereizt und mit Bestrafungen reagieren, wodurch das Misshandlungsrisiko steigt (vgl. Reinhold/Kindler 2006a, 2).

Münder et al. (2000) haben die in die gemeldeten Fällen von Kindeswohlgefährdung involvierten Fachkräfte befragt, in wieweit sie bestimmte Probleme bei den betroffenen Familien vermuteten und wie hoch sie die jeweilige Belastung bewerten würden und fassten die Ergebnisse in folgender Tabelle (Tab. 3-1) zusammen:

Tabelle 3-1: Familiäre Problembelastung.(Mehrfachnennungen) (n= 318). Quelle: Münder et al. 2000, 95.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Einschätzungen machen deutlich, dass in besonders vielen Fällen von einer geringen psychischen Belastbarkeit der Eltern und familiären oder partnerschaftlichen Konflikten ausgegangen wird. Auch unverarbeitete traumatische Erfahrungen aus der elterlichen Biographie werden häufig vermutet. Des Weiteren halten Münder et al. (2000) fest, dass durch die mögliche Mehrfachnennung ersichtlich wird, dass ein sehr großer Teil der Familien gleichzeitig von mehreren Problemlagen12 betroffen zu sein scheint.

3.3 Die Rolle von Persönlichkeitsmerkmalen sowie psychischen Störungen der Eltern

Die Forschung hat sich schon früh mit der Frage auseinandergesetzt inwieweit Persönlichkeitsmerkmale und psychische Störungen der Eltern Rückschlüsse auf Kindeswohlgefährdungen zulassen und als Risikofaktor benannt werden können. Diesbezüglich konnte festgestellt werden, dass misshandelnde Eltern zwar nicht immer die gleichen Schemata hinsichtlich ihrer Wahrnehmungen, Empfindungen und Handlungen aufweisen, aber dennoch ein schwacher bis moderater Zusammenhang zwischen gewissen elterlichen Persönlichkeitsmerkmalen und dem Wohl des Kindes besteht, vor allem dann, wenn auch noch weitere Belastungssituationen hinzukommen. So ist es für eine Vielzahl der Eltern, die das Wohl ihrer Kinder gefährden charakteristisch, dass sie zu unüberlegten, planlosen und impulsiven Reaktionen sowie negativen Emotionsverstimmungen neigen und sie Problemlösungen gerne aus dem Weg gehen (vgl. Reinhold/Kindler 2006b, 2). Bei auffallend vielen misshandelnden Eltern liegen depressive und neurotische Symptome vor (vgl. Bender/Lösel 2005, 321). Eltern, die ihre Kinder sexuell missbrauchen weisen häufig auch eine dissoziale Persönlichkeitsstörung auf (vgl. Reinhold/Kindler 2006b, 2). Dies bedeutet laut ICD-10, dass sie große Schwierigkeiten haben, sich den sozialen und gesellschaftlichen Normen anzupassen, sich anderen gegenüber empathisch zu zeigen und Beziehungen lange aufrecht zu erhalten. Außerdem verfügen sie nur über eine sehr niedrige Frustrationstoleranz, wodurch sie schnell zu Aggressionen oder Gewalttaten neigen. Dabei suchen sie die Schuld oder Fehler eher bei anderen oder versuchen ihr Verhalten zu rationalisieren (vgl. Dilling et al. 2014, 279). Im Hinblick auf körperliche Misshandlungen spielen dissoziale Störungen insbesondere bei Vätern eine Rolle. Bei misshandelnden Müttern liegen eher Depressionen, Angst- oder Persönlichkeitsstörungen vor. Demgegenüber können Persönlichkeitsstörungen, kombiniert mit anderen Risikofaktoren wie bspw. Drogenkonsum, eine gefährliche Mischung ergeben und die Gefahr körperlicher Misshandlungen steigern (vgl. Deneke 2005, 142). Deneke (2005, 145) ist der Meinung, dass psychische Erkrankungen der Eltern insbesondere hinsichtlich seelischer Misshandlungsformen ein maßgebliches Risiko darstellen.

Ein weiterer zu benennender Faktor ist, dass in den Familien in denen es zu Kindesmisshandlungen kommt, häufig ein verdrehtes Rollenverständnis vorliegt, sich die Eltern durch Infantilität auszeichnen und von den Kindern die Übernahme elterlicher Aufgaben und ein nicht altersgerechtes Maß an Selbstständigkeit erwarten (vgl. Wolff 1994, 90). Auch erhoffen sich die Eltern häufig durch ihr Kind bedingungslose Liebe und Beistand zu erfahren, um eine Lücke in ihrem Leben auszufüllen oder gar eine brüchige Beziehung zu dem Lebenspartner zu retten (vgl. Schorn 2011, 23). Diese Art von Parentifizierung findet sich vor allem bei psychisch- und/oder suchtkranken und dadurch emotional nicht erreichbaren Eltern (vgl. Deneke 2005, 143f). Dies kann negative Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung und das Selbstwertgefühl haben, vor allem dann, wenn die Eltern ihre Kinder massiv unter Druck setzen, in diese Rolle zwängen und dabei ihre Leistungen nicht wertschätzen (vgl. ebd., 148f). Häufig sind Enttäuschungen seitens der Eltern die Folge, woraus sich wiederum Gleichgültigkeit und Flucht mittels Drogenkonsum ergeben kann und/oder sie ihre Frustration an dem Kind auslassen (vgl. Wolff 1994, 90).

In Deutschland wachsen etwa 2,6 Millionen Kinder und Jugendliche bei alkoholkranken und weitere vierzig- bis fünfzigtausend bei drogenabhängigen Eltern auf (vgl. Zobel 2005, 155; I: DHS). Diese Zahl gewinnt, angesichts der Tatsache, dass für diese Kinder das Risiko in irgendeiner Form misshandelt zu werden, um das zwei- bis dreizehnfache steigt, noch an Brisanz. Gründe für das erhöhte Risiko liegen bspw. darin, dass unter Alkoholeinfluss Frustrationen leichter in Aggressionen umschlagen, die Hemmungen sinken oder die Bedürfnisse der Kinder weniger wahrgenommen werden können (vgl. Deneke 2005, 142, Reinhold/Kindler 2006c, 3).

Eine weitere Ursache dafür, dass Eltern ihre Kinder misshandeln liegt häufig auch in einer verzerrten Wahrnehmung der Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes. Dadurch, dass die Eltern wenig über die kindliche Entwicklung wissen, stellen sie zu hohe Ansprüche oder unterstellen dem Kind Böswilligkeit wenn es bspw. schreit oder in die Windeln macht. Besteht ihre einzige Lösungsstrategie dann darin, dass Kind mit Hilfe körperlicher Bestrafung umzuerziehen, ist der Weg zur Misshandlung geebnet. Da diese Erziehungsmethode bei einem Baby keine Verhaltensänderungen hervorrufen wird, stehen sie dem Ganzen hilflos gegenüber, haben Angst die Kontrolle zu verlieren, sind frustriert und laufen Gefahr depressiv zu werden, was letztlich durch nicht vorhandene Alternativen wieder in erneuter Bestrafung münden kann (vgl. Kempe/Kempe 1980, 24f). Außerdem konnte in verschiedenen Studien nachgewiesen werden, dass viele misshandelnde und vernachlässigende Eltern ihr Kind als enorme Belastung empfinden. Besonders sehr junge Eltern haben häufig Probleme sich in die Elternrolle einzufügen und angemessen für ihr Kind zu sorgen. Aufgrund ihrer persönlichen Unreife sind sie häufig nicht in der Lage ein Gleichgewicht zwischen der Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse und der ihres Kindes herzustellen (vgl. Reinhold/Kindler 2006b, 3).

Aufgrund verschiedener Studienergebnisse ist davon auszugehen, dass die Gefahr bei Kindern mit psychisch kranken Eltern zwei- bis dreimal so hoch ist misshandelt oder vernachlässigt zu werden. Die Gefahr steigt zudem in Abhängigkeit dazu, ob nur ein oder beide Elternteile betroffen sind (vgl. ebd., 142).

3.4 Verhaltensmuster der misshandelnden und vernachlässigenden Eltern

Ergebnisse aus verschiedenen Beobachtungsstudien zeigen, dass Eltern, die ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, im Gegensatz zu den Kontrollgruppen Defizite in der Beziehungsfähigkeit gegenüber ihrem Kind erkennen lassen. So verhielten sich Eltern, die ihre Kinder misshandeln, diesen gegenüber eher kritisch, abwertend und kontrollierend, wohingegen Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen, eher auf Distanz gingen und kein Engagement oder Bereitschaft zeigten, sich auf die Interaktions- und Kommunikationsversuche ihres Kindes einzulassen. In Anleitungssituationen fiel auf, dass beide Elterngruppen weniger in der Lage waren ihre Kinder gefühlvoll zu bestärken und ihnen zur Seite zu stehen, als dass sie vielmehr schnell gereizt und verärgert reagierten (vgl. Reinhold/Kindler 2006b, 4).

Darüber hinaus verkennen viele der Eltern, wie durch ihre Verhaltensweisen die Entwicklung ihres Kindes beeinträchtigt wird (vgl. Schorn 2011, 21).

3.5 Der Teufelskreis der Gewalt über Generationen hinweg

Vom sogenannten „Cycle of Violence“ ist die Rede, wenn Eltern, die selbst in ihrer Kindheit Opfer von Misshandlungen, Missbrauch oder Vernachlässigung geworden sind, später bei ihrem eigenen Nachwuchs zu Tätern werden (vgl. Bender/Lösel 2005, 322). Dieser Teufelskreis tritt zwar nur bei etwa einem Drittel der Betroffen ein, jedoch ist ein weiteres Drittel bedroht, durch andere hinzukommende Belastungen ebenfalls zu Tätern zu werden. Dass am eigenen Leib erfahrene Misshandlung oder Vernachlässigung einen bedeutenden Risikofaktor darstellt, zeigte eine Untersuchung von Hunter und Kilstrom (1979) wonach neun von zehn Eltern, die das Wohl ihres Kindes gefährden, eben selbst solche Erfahrungen gemacht haben (vgl. Schorn 2011, 20). Bei der Fallerhebung in Jugendämtern von Münder et al. (2000) vermuteten die Fachkräfte bei 55 Prozent der Familien, Mangelerfahrungen der Eltern in ihrer Kindheit (vgl. Tab. 3-1).

Das eigene Misshandlungs- und Vernachlässigungserfahrungen an die nächste Generation weitergegeben werden liegt häufig darin begründet, dass Eltern durch ihre eigenen negativen Erfahrungen über keine positiven familiären Vorbilder oder Beziehungsmodelle verfügen, die Wahrnehmung und Beurteilung des Kindes sowie seiner Bedürfnisse verzerrt ist oder sie Defizite in der Erziehungsfähigkeit aufweisen (vgl. Reinhold/Kindler 2006b, 2).

Des Weiteren kann der „Cycle of Violence“ auch lerntheoretisch erklärt werden. So werden Verhaltensweisen und –ketten nach Albert Bandura vor allem durch Beobachtung und Imitation von für das Kind bedeutsamen Personen erlernt und angewandt (vgl. Myschker 2014, 126). Auch das Modell der sozial-kognitiven Informationsverarbeitung (SKI) von Crick und Dodge (1994) bzw. die modifizierte Version von Lemerise und Arsenio (2000), welche auch die emotionale Ebene berücksichtigt, spielen hierbei eine Rolle. Allgemein beschreibt die SKI den „kognitiven Verarbeitungsprozeß, der zwischen der Wahrnehmung einer sozialen Situation und der Handlungsausführung liegt“ (Döpfner 1989, 2). Das Modell von Lemerise und Arsenio (2000) umfasst 6 Phasen: (1) Wahrnehmung und Entschlüsselung sozialer Hinweisreize, (2) Interpretation sozialer Hinweisreize, (3) Klärung von Zielen, (4) Suche, Zugang und Konstruktion von Handlungsalternativen, (5) Bewertung der Lösungsmöglichkeiten, (6) Auswahl und Umsetzung der Reaktion. Jede Phase wird entscheidend durch Emotionsprozesse (Emotionalität, Emotionsregulation und Stimmungen) geprägt und es findet auch immer eine Rückkopplung zur Database (Erinnerungsspeicher, erlernte Regelsammlung und soziales Verständnis) statt. Ist diese Informationsverarbeitung verzerrt13, kann dies zu einer Entstehung und Manifestierung von Verhaltensstörungen führen (vgl. Hillenbrand/Hennemann 2005, 138ff). Ein Zusammenhang zwischen Misshandlungs-, Gewalt- und Aggressionserfahrungen und den verfestigten kognitiven Prozessen konnte nachgewiesen werden (vgl. Bender/Lösel 2005, 324).

Darüber hinaus spielen auch psychische Probleme und weitere negative Folgen, die sich aus der selbsterlebten Kindeswohlgefährdung ergeben können (vgl. Kapitel 4), eine entscheidende Rolle. Relevant ist in diesem Zusammenhang besonders, dass Opfer Stress und Ärger nur schlecht kompensieren und leichter in Depressionen verfallen können (vgl. Reinhold/Kindler 2006b, 2).

Bislang konnte nicht abschließend geklärt werden, inwiefern die Erziehungsfähigkeit an die nächste Generation weitergegeben wird. Allerdings wird aufgrund verschiedener Daten vermutet, dass Kinder ihre Erfahrungen und das elterliche Verhalten, welches sie in den ersten beiden Lebensjahren wahrgenommen haben, sowie das Bild, das sie dadurch von einer Eltern-Kind-Beziehung verinnerlicht haben, später (unbewusst) abrufen und imitieren. Setzen sich die betroffenen Eltern nicht aktiv mit ihren Emotionen und Betreuungsmustern auseinander, wird keine Veränderung stattfinden (vgl. Kempe/Kempe 1980, 22f; Steele 2002, 116ff).

3.6 Die Täter

Unabhängig von Alter und Geschlecht, der sozialen oder gesellschaftlichen Herkunft oder ob es sich um einen Fremden oder engen Vertrauten handelt, kann jeder als potentieller Täter in Frage kommen.

Welche Risikofaktoren dazu beitragen können, dass eine Person zum Täter wird und das Wohl eines Kindes gefährdet, wurde in den vorangegangen Abschnitten vorgestellt. Um sich ein noch genaueres Bild von den Tätern machen zu können, sollen im Folgenden die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den soziodemographischen Merkmalen der Täter erläutert werden. Denn je mehr über die Täter, deren Beziehung zu den Opfern, den Situationskontexten, in denen es zu Kindeswohlgefährdung kommt und ihre Motive bekannt ist, desto eher ist es möglich wirksame Präventions- und Interventionsmöglichkeiten bereitzustellen.

Im Jahr 2013 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 12.437 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch registriert. Bei den Tatverdächtigen handelte es sich bei knapp über 95 Prozent um Männer (vgl. I: Bundesministerium des Innern 2014; Bundeskriminalamt 2014). Andere Statistiken kommen eher auf eine Geschlechterverteilung von 80 Prozent Männern versus 20 Prozent Frauen (vgl. Schoden 2010, 26). Gerade bei weiblichen Täterinnen ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da diese Möglichkeit der Täterschaft in der Gesellschaft noch immer tabuisiert wird, Mütter ihre Taten noch eher unter dem Vorwand der Fürsorge vertuschen können und insbesondere männliche Opfer oft schweigen. Im Vergleich zu männlichen Tätern ist die Dauer, Häufigkeit und Opferzahl bei Frauen geringer und sie verüben die Taten häufig aufgrund von Manipulation oder Zwang mit ihrem Partner zusammen. Aber natürlich gibt es auch Täterinnen, die sich in ihren Motiven und Vorgehensweisen nicht von den Männern unterscheiden (vgl. Friedrich 2010a, 97ff).

Bezüglich des Alters der TäterInnen zeigt die PKS, das die größte Gruppe (ca. 21%) noch sehr jung und zwischen 14 und 21Jahren alt ist, dicht gefolgt von der Gruppe der 30- bis 40-Jährigen (20,34%). Die Gruppe der Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie die der über 60-Jährigen nimmt hierbei insgesamt den geringsten Anteil ein (1,8% bzw. 4,7%) (vgl. I: Bundeskriminalamt 2014).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3-1 zeigt, in welcher Beziehung die Täter zu den Opfern standen und verdeutlichen, dass es sich bei einem Großteil eben nicht um den „bösen fremden Mann“ handelt vor dem viele Kinder gewarnt werden, sondern bei über 70 Prozent um bekannte oder sogar verwandte Personen (vgl. I: Bundesministerium des Innern 2014). Bei Kindern mit Behinderung handelt es sich bei 43,7 Prozent um Täter, die im beruflichen Kontakt zu den Kindern stehen und für ihre Betreuung und Lebensbewältigung zuständig sind (vgl. Unterstaller 2008, 16).

Das Verheerende daran, dass sich die Täter größtenteils im engen Vertrauenskreis finden ist, dass sich die sexuellen Übergriffe in ihrer Intensivität, Dauer und Gewalttätigkeit steigern, je enger die Täter-Opfer-Beziehung ist und die Opfer darüber hinaus befangener darin sind, diese Personen anzuzeigen. Zumal die Opfer auch aus Scham oder durch das bestehende Autoritäts- und Machtverhältnis und mittels physischer oder psychischer Gewalt unter Druck gesetzt werden, mit niemandem über die Taten zu sprechen (vgl. Baurmann 1996, 261ff).

Abbildung 3-1: Die Beziehung zwischen Täter und Opfer bei sexuellen Kindesmissbrauch. Eigene Darstellung auf Datengrundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik 2013.

Im Hinblick auf das Geschlecht der TäterInnen ist das Verhältnis bei der körperlichen Misshandlung von Kindern (§225 StGB) ausgewogener als beim sexuellen Missbrauch. So sind laut PKS 54,7 Prozent der Täter männlich und 45,3 Prozent weiblich. Das Alter der männlichen Täter liegt hauptsächlich, also zu 62,5 Prozent und das der Frauen zu 57,3 Prozent zwischen 30 und 50 Jahren. Gehörte die Gruppe der 14- bis 21-Jährigen beim sexuellen Missbrauch noch zu den Haupttatverdächtigen, sind sie bei der körperlichen Misshandlung nur mit einem geringen Anteil von 3,6 Prozent vertreten (vgl. I: Bundeskriminalamt 2014). Die Analyse der Beziehungen zwischen Tätern und Opfern zeigt, dass es sich zu einem überproportional großen Teil um Familienmitglieder handelt und Fremde hierbei kaum eine Rolle spielen (vgl. Abb. 3-2).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3-1: Die Beziehung zwischen Täter und Opfer bei der Misshandlung von Kindern (§225 StGB). Eigene Darstellung auf Datengrundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik 2013.

Trude-Becker (1987) kam bei ihrer Untersuchung von Misshandlungsfällen mit Todesfolge zu dem Ergebnis, dass am häufigsten die Mütter unter 34 Jahren die (Mit-) Täterinnen waren. Dies wird häufig damit erklärt, dass Mütter mehr in die Erziehung der Kinder investieren müssen und sich ihre Überforderung und Unzufriedenheit dann gegen das Kind richtet.

Dass ein Zusammenhang zwischen dem weiblichen Geschlecht und schwerer körperlicher Misshandlung bzw. Kindstötung besteht, konnte allerdings in späteren repräsentativen nationalen als auch internationalen Studien nicht bestätigt werden. Jedoch, dass das Misshandlungsrisiko in Abhängigkeit zur Jugendlichkeit der Eltern zur Zeit der Entbindung und geringer Bildung steigt (vgl. Bender/Lösel 2005, 320).

3.7 Die Opfer

Nachdem sich nun eingehend mit den Täterprofilen und den Hintergründen beschäftigt wurde, die eine Kindeswohlgefährdung bedingen können, gilt es sich anschließend auch mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit bestimmte Merkmale des Kindes die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdungssituation erhöhen bzw. senken können. Da sich herausgestellt hat, dass einzelne Kinder in verschiedenen Settings und von verschiedenen Tätern zu Opfern gemacht wurden, setzte sich auch die Forschung intensiver mit möglichen kindlichen Risikofaktoren auseinander. Dabei wurde hauptsächlich der Einfluss von Alter und Geschlecht, dem Entwicklungsstand und der Gesundheit sowie von Regulations- und Verhaltensstörungen untersucht. Die jeweiligen Ergebnisse möchte ich im Folgenden vorstellen.

3.7.1 Alter und Geschlecht

Nach der Auswertung und dem Vergleich verschiedener Studienergebnisse lässt sich davon ausgehen, dass besonders Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter zwischen zwölf und sechzehn Jahren Opfer körperlicher Misshandlung werden (vgl. Trube Becker 1987; I: Statistisches Bundesamt 2014). Die Tatsache, dass in diesen Altersstufen auch entscheidende Entwicklungsphasen wie Trotzphase und Pubertät einsetzen, die für Eltern eine erhöhte Belastung mit sich bringen können, dient als Erklärung dieser Höhepunkte (vgl. Bender/Lösel 2005, 327).

[...]


1 Die Rangfolge der Bedürfnisse trifft nicht zwingend auf jeden Menschen zu, sondern wird u.a. auch durch gesellschaftliche und kulturelle Gegebenheiten sowie individuellen Persönlichkeitsmerkmalen beeinflusst (vgl. Maslow 1977, 95ff).

2 z.B. wenn Eltern eine Umarmung des Kindes einfordern, um es dann als „Schleimer“ im gleichen Zuge abzustoßen.

3 Siehe hierzu auch „Exkurs Bindungstheorie“ in Kapitel 4.3

4 Von Hamburg wurde nur ein Teil der Fälle zur Statistik gemeldet.

5 Diese Gruppe setzt sich aus dem Sozialen Dienst/ Jugendamt , Beratungsstellen, andere Einrichtungen/ Dienste der Erziehungshilfe, Einrichtungen der Jugendarbeit/ Kinder- und Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie Hebammen/Ärzte/ Kliniken/ Gesundheitsamt und ähnlichen Dienste zusammen.

6 Bei den durch die Schulen eingegangenen Gefährdungsmeldungen wurde in 42,8 Prozent der Fälle schließlich auch eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung diagnostiziert.

7 Aufgeführte Items waren hier bspw. ob man mit Gegenständen beworfen oder geschlagen wurde, ob man gewürgt, verbrannt oder mit einer Waffe bedroht wurde oder sonstige Formen körperlicher Gewalt (z.B. Schubsen, Schläge, Tritte) erfahren hat.

8 Laut Statistischem Bundesamt waren 2013 20,3% der Gesamtbevölkerung und 19,4% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland von Armut betroffen. Dabei wurden 14,7% der Heranwachsenden als „armutsgefährdet“ und 5,6% als „erheblich materiell depriviert“ eingestuft (vgl. I: Statistisches Bundesamt 2014b).

9 Von absoluter Armut ist die Rede, wenn das Überleben, durch ein Defizit an Nahrung, Kleidung oder Unterkunft nicht gesichert ist. Relative Armut liegt vor, wenn jemand weniger Einkommen zur Verfügung hat als der Durchschnitt der restlichen Bevölkerung (vgl. Seus-Seberich 2006, 1).

10 Insbesondere konnte nachgewiesen werden, dass in Abhängigkeit vom Kindesalter, Dauer und weiteren einwirkenden Risikofaktoren eine soziale Benachteiligung negative Auswirkungen auf die intellektuelle Entwicklung eines Kindes haben kann (vgl. Seus-Seberich 2006, 2). Ein Großteil aller Kinder mit einer Lernbehinderung kommen aus sozial schwachen Familien (vgl. Klein 2002, 11).

11 z.B. werden arme Kinder häufiger vom Schulbesuch zurückgestellt (vgl. Seus-Seberich 2006, 2). Außerdem gelingt ihnen im Vergleich zu Wohlstandskindern viel seltener der Übergang aufs Gymnasium (16 vs. 29%) und sie sind im gleichen Zuge auch häufiger an Hauptschulen (55 vs. 41%) und Förderschulen (13,8% vs. 3,4%) vertreten (vgl. Lauterbach / Lange 1998, 123f; Klein 2002, 21).

12 Im Durchschnitt waren die Familien von 6,4 Problemfeldern betroffen und in 2,5 Punkten wurde die Belastung hierbei als extrem eingestuft (vgl. Münder et al. 2000, 95)

13 Inwiefern die SKI z.B. bei aggressiven Kindern verzerrt ist, zeigen Gerken et al (2002, 120) auf: „Aggressive Kinder erkennen weniger soziale Hinweisreize, sie interpretieren soziale Hinweisreize eher als feindselig, sie bewerten aggressives Verhalten als positiv, sie verfügen über weniger positive oder effektive Problemlösestrategien und sie bevorzugen aggressives Verhalten, da sie sich dadurch mehr Bestätigung von Gleichaltrigen erhoffen.“

Ende der Leseprobe aus 125 Seiten

Details

Titel
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Handlungsmöglichkeiten von Lehrern
Hochschule
Universität zu Köln  (Humanwissenschaftliche Fakultät)
Note
1,3
Autor
Jahr
2015
Seiten
125
Katalognummer
V493664
ISBN (eBook)
9783668977266
ISBN (Buch)
9783668977273
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Sexueller Missbrauch, Körperliche Misshandlung, Emotionale und körperliche Vernachlässigung, Seelische, psychische oder emotionale Misshandlung
Arbeit zitieren
Katharina Grieß (Autor:in), 2015, Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Handlungsmöglichkeiten von Lehrern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/493664

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