Die Gewährleistungshaftung beim Unternehmenskauf


Hausarbeit, 2019

18 Seiten, Note: 2,1

Alex Layer (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlage des Kaufvertrages
2.1. Prozess des Unternehmenskaufs
2.1.1 Due Diligence
2.1.2 Asset Deal
2.1.3 Share Deal

3 Vorliegen eines Mangels
3.1 Gewährleistungs- und Haftungsrecht im BGB
3.1.1 Gewährleistung beim Asset Deal
3.1.2 Gewährleistung beim Share Deal im BGB

4 Rechtsfolgen eines Mangels
4.1 Arglistige Täuschung
4.2 Beseitigung des Mangels
4.3 Minderung des Kaufpreises
4.4 Rücktritt vom Kaufvertrag

5 Vertragliche Gestaltungsempfehlung
5.1 Vorvertrag
5.2 Individuelle Garantieleistungsvereinbarung

6 Fazit

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ablauf des M&A Prozesses.

Pomp, T. (2015). Praxishandbuch Financial Due Diligence. Finanzielle Kernanalysen bei Unternehmskäufen. Wiesbaden: Springer.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Literaturverzeichnis

Carsten, K. (2016). Vertragsgestaltung. Eine methodisch - didaktische Einführung. Wiesbaden: Springer.

Gabler, W. (20. Juni 2019). www.wirtschaftslexikon.gabler.de. Von https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/namensaktie-41781 abgerufen

Gabler, W. (20. Juni 2019). www.wirtschaftslexikon.gabler.de. Von https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/inhaberaktie-40786 abgerufen

Gerhard, P. (1998). Unternehmenskauf und Restrukturierung, 2. Auflage. München: C.H.Beck.

https://www.jurawiki.de. (16. 08 2018). Von https://www.jurawiki.de/KaufVertrag abgerufen

Oetker, H., & Maultzsch, F. (2018). Vertragliche Schuldverhältnisse. 5 Auflage. Berlin: Springer Verlag.

Pöllath, H.-J. H. (2005). Unternehmenskauf in Recht und Praxis. Rechtliche und steuerliche Aspekte. 12., neu bearbeitete Auflage. Köln: RWS Verlag .

Pomp, T. (2015). Praxishandbuch Financial Due Diligence. Finanzielle Kernanalysen bei Unternehmskäufen. Wiesbaden: Springer.

Sinewe, M. J. (2010). Steueroptimierter Unternehmenskauf. 2 Auflage. Wiesbaden: Gabler

1 Einleitung

Die Erfüllung von Rechten und Pflichten des Käufers und Verkäufers spielt insbesondere bei einem Unternehmenskauf eine große Bedeutung, ebenso wie klare Regelungen zur Gewährleistungshaftung. Jede Vertragspartei versucht mit allen ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln die potenziellen Risiken ihrerseits zu minimieren und sich eine möglichst große Transparenz über den Vertragsgegenstand zu verschaffen.

Der Käufer versucht alle möglichen Informationen über den Zustand des zu erwerbenden Unternehmens, die zukünftigen Chancen und Risiken, sowie die aktuelle Finanzsituation zu erhalten, um ein möglichst umfassendes Bild bekommen zu können.

Der Veräußerer andererseits versucht das Unternehmen, welches er gerne verkaufen würde, in die bestmögliche Verkaufsposition zu bringen. Dies kann er beispielsweise mit Hilfe der Bilanzmanipulationen oder mit einer falschen Bewertung von Beständen versuchen, wobei er dem Käufer die Möglichkeit geben muss, die Unternehmensbewertung seinerseits prüfen zu lassen. Dies erfolgt mit Hilfe einer Due Diligence. Darauf wird in der Hausarbeit genauer eingegangen, da dies die Grundlage für die Kaufsumme darstellt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gewährleistungshaftung. Darin wird geregelt, wie im Falle der Aufdeckung von Mängeln vorgegangen wird. Diese Regelung wird auf gesetzlicher Grundlage getroffen, ebenso sind auch individuelle Vereinbarungen zwischen dem Käufer und Verkäufer möglich.

In dieser Hausarbeit sollen zunächst die Möglichkeiten des Unternehmenserwerbs und ihre Rechtsfolgen dargestellt werden. Der Schwerpunkt der Hausarbeit liegt jedoch auf der Gewährleistungshaftung und Mängelbetrachtung, die aus dem Unternehmenskauf hervorgeht.

2 Grundlage des Kaufvertrages

Gemäß § 433 I BGB wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Die Voraussetzung für einen rechtlich gültigen Kaufvertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von zwei Vertragsparteien.[1] Obwohl die Verträge in Deutschland offiziell formfrei sind, wird in den meisten Fällen der Vertragsinhalt schriftlich festgehalten und durch die Vertreter der jeweiligen Vertragspartei unterzeichnet. Doch bevor es zu der Annahme des Angebots kommt, müssen während der Vertragsverhandlungen die Details verhandelt und ausgearbeitet werden, die beide Seiten im Falle des Vertragsabschlusses zu erfüllen haben. Nach dem erfolgreichen Vertragsabschluss müssen sich nun der Käufer und der Verkäufer an die individuellen Vereinbarungen und die vom Gesetzgeber vorgegebenen Rechte und Pflichten halten. Darauf wird im weiteren Verlauf der Hausarbeit genauer eingegangen. Auch der Käufer muss seinen Pflichten nachkommen und den vereinbarten Preis für den erworbenen Gegenstand fristgerecht an den Verkäufer überweisen und die gekaufte Sache abnehmen.

Orientiert an dem § 433 aus dem BGB begründet der geschlossene Kaufvertrag nur die Verpflichtung beider Vertragsparteien und bewirkt nicht die sofortige Übertragung der veräußerten Sachen an den Käufer.[2]

Nach der Erläuterung des grundlegenden Prinzips des Kaufvertrags und der kurzen Beschreibung von Rechten und Pflichten des Käufers und Verkäufers wird in den nächsten Kapiteln auf die Möglichkeiten der Unternehmenskäufe eingegangen und sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Verkäufer und den Käufer.

2.1. Prozess des Unternehmenskaufs

2.1.1 Due Diligence

Der Begriff „Due Diligence“ wird als „gebotene Sorgfalt“ aus dem Englischen übersetzt und zeigt somit den Bezug auf eine sorgenfreie Unternehmensübernahme. Bevor es in die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer geht, benötigt der Käufer eine gesunde Einschätzung über den tatsächlichen Unternehmenswert, denn der Verkäufer verlangt in der Regel einen zu hohen Preis für das Unternehmen. Mit Hilfe der Due Diligence kann der Käufer alle relevanten Informationen herausbekommen, in dem er das Unternehmen auf finanzielle („Financial Due Diligence“), steuerliche („Tax Due Diligence“), rechtliche („Legal Due Diligence“) und kommerzielle („Commercial Due Diligence") Lage bewerten lässt. Es gibt auch weitere Arten von Analysen, wie beispielsweise Real Estate Due Diligence. Bei dieser Art der Prüfung werden der Standort, die Grundstücke und die Gebäude näher analysiert. Bei einer IT Due Diligence wird die aktuell zur Verfügung stehende IT-Landschaft analysiert. Das Ziel der Due Diligence ist es die finanziellen und operativen Werttreiber des Unternehmens, die Schwächen und Stärken, sowie Chancen und Risiken zu identifizieren. „Die Ergebnisse der Due Diligence werden zur Kaufpreisermittlung, Kaufvertragsgestaltung

sowie zur Verhandlungsführung verwendet.“[3] Die Due Diligence ist allerdings nur ein Teil des sogenannten M&A Prozesses. Das M steht in diesem Zusammenhang für „Mergers“ und beschreibt den Zusammenschluss zweier Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit. Das A steht für „Acquisitions“ und beschreibt die Unternehmenskäufe.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Ablauf des M&A Prozesses[4]

Anhand der Abbildung kann man die einzelnen Phasen des M&A Prozesses erkennen und nachvollziehen. Den M&A Prozess wickelt in der Regel ein Verkaufsberater ab, der vom Verkäufer bestellt wird. Die Aufgabe des Verkaufsberaters, ist alle in Frage kommenden Käufer zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer, einzugrenzen. Nach der Eingrenzung wird ein Teaser erstellt, der das zu veräußernde Unternehmen beschreibt ohne konkrete Informationen Preis zu geben. So wird beispielsweise als Standort des Unternehmens nicht der Ort Leverkusen angegeben, sondern Nordrhein-Westfalen. Das Unternehmen soll mit Hilfe des Teasers nicht identifiziert werden können. Dennoch sollen im Teaser erste wichtige Informationen, wie Umsatz oder das Tätigkeitsfeld grob beschrieben werden, damit das Interesse der Käufer erweckt wird. Nach dem Zusenden der Teaser werden die Käufer bei Interesse, um eine Rückmeldung innerhalb einer bestimmten Frist gebeten. Im Falle einer positiven Rückmeldung werden die Interessenten gebeten, eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu unterzeichnen, die als „Non Disclosure Agreement“ bezeichnet wird, um vertrauliche Informationen vor Außenstehenden zu schützen. Danach erhalten die Kaufinteressenten die ersten detaillierteren Informationen über das zu veräußernde Unternehmen. Oftmals treffen sich der Interessent und der Verkäufer zu diesem bei Zwecke einer persönlichen Präsentation, um beispielsweise die Marktpositionierung oder Marktentwicklung oder die Vertriebs- und Organisationsstrategie vorzustellen. Auch der Interessent darf die Gelegenheit nutzen, um sich dem Verkäufer von seiner bestmöglichen Seite vorzustellen. Diese Phase bezeichnet man als die vorläufige Grobanalyse des Zielunternehmens. Im Anschluss an diese Phase werden die Interessenten gebeten ein erstes unverbindliches Angebot abzugeben. Anhand des abgebebenen Angebots und der persönlichen Präsentation werden die potenziellen Käufer vom Verkäufer und seinem Verkaufsberater noch einmal gefiltert und die Kaufinteressenten ausgewählt, die die Freigabe für die nächste Phase erhalten. Diese Phase ist die sogenannte Detailanalyse des Zielunternehmens. Dabei erhält der Käufer einen Zugang für einen bestimmten Zeitraum zu den Unternehmensbereichen Finanzen, Steuern und Recht.[5] Nach der Analyse der zur Verfügung gestellten Daten werden die Kaufvertragsverhandlungen gestartet. Falls sich beide Parteien über den Preis einigen können, wird entschieden in welcher Form die Übernahme erfolgen wird. Zu klären ist an dieser Stelle, ob nur Teile der Gesellschaft (Asset Deal) übernommen oder das komplette Unternehmen (Share Deal) werden? Das ist die Frage, die beide Seiten noch klären müssen.

2.1.2 Asset Deal

Der Asset Deal ist eine Form des Unternehmenserwerbs, bei dem die Vermögensgegenstände, die das Unternehmen bilden einzeln auf den Käufer übertragen werden, wobei die Übertragung an einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt stattfindet. Dabei lassen sich die Vermögensgegenstände in bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte und sonstige Werte differenzieren. Als bewegliche Sachen sind Waren oder Maschinen und als unbewegliche Sachen sind Grundstücke zu nennen. Als sonstige Werte bezeichnet man den Kundenstamm oder die Vertriebsstruktur eines Unternehmens. Auch auf diese immateriellen Werte des Unternehmens sind die Regelungen des Kaufvertrags gemäß § 433 in Verbindung mit § 453 I BGB anwendbar. Falls der Asset Deal ein Grundstück erfasst, bedarf der Vertrag einer Form und erfordert eine notarielle Beurkundung nach § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB.[6] Zusätzlich müssen der Kauf des Grundstücks und die genaue Bezeichnung des Kaufgegenstandes im Grundbuch gem. §§ 873 und 925 BGB eingetragen werden. Falls nur eine Teilfläche vom Käufer erworben wird, muss der Grundstücksplan dem Kaufvertrag beigefügt werden.

Abhängig von der Unternehmensform ist es bei beweglichen Sachen schwierig alle einzelnen Vermögensgegenstände in den Kaufvertrag aufzunehmen, da das Inventar meistens viele kleine Dinge enthält. Aus diesem Grund wird dem Kaufvertrag eine komplette Inventarliste beigefügt. Einfache und allgemeine Bezeichnungen, wie zum Beispiel „alle Maschinen aus dem Inventar werden auf den Käufer übertragen“ sind im Vertrag nicht zulässig. Bei der Übertragung der Rechte wird es etwas komplizierter, da mit dem Kauf des Unternehmens nicht automatisch die Rechte in den Besitz des neuen Käufers übergehen. Daher müssen die einzelnen Schutz- und Nutzungsrechte ebenfalls einzeln übertragen und nach dem Erwerb in das entsprechende Register eingetragen und auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden.[7] Der Vorgang des „Asset Deals“ ist durch die komplexe Vertragsausarbeitung sehr umständlich und umfangreich. Dennoch bietet er eine gewisse Sicherheit für den Käufer, da dieser ganz genau weiß, welche Vermögensgegenstände er erwirbt. Dies ist als ein klarer Vorteil zu sehen.

2.1.3 Share Deal

„Als Share Deal werden die Transaktionen bezeichnet, bei denen der Käufer Anteile am Zielunternehmen kauft.“[8] Demnach werden im Gegensatz zum Asset Deal nicht einzelne Vermögensgegenstände, sondern Geschäftsanteile bei einer GmbH oder Aktien bei einer AG erworben, wobei die einzelnen Wirtschaftsgüter beim vorherigen Rechtsträger verbleiben und sich lediglich der Inhaber des Unternehmens wechselt. Somit übernimmt der neue Besitzer des erworbenen Unternehmens auch die Anteile an verborgenen Risiken, Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten. Bei den Geschäftsanteilen einer GmbH muss die schuldrechtliche und die sachenrechtlich-dingliche Verpflichtung getrennt werden, da sie voneinander unabhängig sind. Die schuldrechtliche dient dem Verkauf des Unternehmens und bei der sachenrechtlichen Verpflichtung, handelt es sich um die Übertragung der Geschäftsanteile. Sie müssen unabhängig voneinander betrachtet werden, da sie zu verschiedenen Zeitpunkten auf den Besitzer übertragen werden können. Beim Aktienverkauf müssen ebenfalls zwei unterschiedliche Arten der Aktien unterschieden werden, Inhaber- und Namensaktien. Namensaktien sind Orderpapiere, die durch die Rechtsabtretung übertragen werden.[9] Im Unterschied zur Namensaktie wird bei der Inhaberaktie keine bestimmte Person, sondern der Inhaber als Berechtigter ausgewiesen, die mit der Aktie verbundenen Rechte geltend zu machen.[10]

[...]


[1] www.jurawiki.de. Verfügbar am 20.06.2019 unter: https://www.jurawiki.de/KaufVertrag

[2] Vgl. H. Oetker und F. Maultzsch, Vertragliche Schuldverhältnisse, 2018, S. 34

[3] Thomas Pomp: Praxishandbuch Financial Due Diligence, 2015, S. 9

[4] Thomas Pomp: Praxishandbuch Financial Due Diligence, 2015, S. 12

[5] Vgl. Thomas Pomp: Praxishandbuch Financial Due Diligence, 2015, S14

[6] Vgl. Oetker H. und Maultzsch F.: Vertragliche Schuldverhältnisse, 2018, S. 32

[7] Vgl. J. J. Brück M. / Sinewe P. (Hrsg.): Steueroptimierter Unternehmenskauf, 2010, S. 192

[8] Thomas Pomp: Praxishandbuch Financial Due Diligence, 2015, S. 29

[9] Wirtschaftslexikon Gabler. Verfügbar am 18.06.2019 unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/namensaktie-41781

[10] Wirtschaftslexikon Gabler. Verfügbar am 18.06.2019 unter: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/inhaberaktie-40786

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Die Gewährleistungshaftung beim Unternehmenskauf
Hochschule
( Europäische Fernhochschule Hamburg )
Note
2,1
Autor
Jahr
2019
Seiten
18
Katalognummer
V492885
ISBN (eBook)
9783668988262
ISBN (Buch)
9783668988279
Sprache
Deutsch
Schlagworte
3779
Arbeit zitieren
Alex Layer (Autor:in), 2019, Die Gewährleistungshaftung beim Unternehmenskauf, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/492885

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