Das Preußenland wird evangelisch

Der Aspekt der Entscheidung im politischen Handeln Albrechts im Kontext des konfessionellen Wandels in Preußen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2018

35 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Vorgeschichte – Albrecht als Hochmeister des Deutschen Ordens

3. Albrecht und die Reformation

4. Das Ordensland wird evangelisch – Die Reformation setzt sich durch

5. Fazit

1. Einleitung

Der Autoritätsverlust, den die katholische Kirche seit dem öffentlichen Auftreten Luthers erfuhr, zeigte in den Territorien des römisch-deutschen Reiches allmählich Wirkung. Die erhoffte Isolation des Reformators war gescheitert und die durch ihn angestoßene Reformation begann sich zunehmend in einzelnen Landesherrschaften auszubreiten. Die in Gang gesetzte Umwälzung, mit der nicht wenige Fürsten sympathisierten, brachte die religiöse und damit auch politische Verfasstheit des Reiches ins Wanken und zwang sowohl den Kaiser als auch altgläubige Autoritäten, sich der Sache anzunehmen. In Worms wurde die potentielle Gefahr für die Einheit der Kirche 1521 erstmalig auf Reichstagsebene von den Mächtigen behandelt. Die neue Lehre, durch die Person Luthers verkörpert und erstmals zur Anklage auf die große Bühne gehoben, war zu jener Zeit längst nicht mehr nur auf ihn und einen kleinen Kreis anhängender Theologen beschränkt. Tatsächlich hatte sie bereits in den Köpfen vieler Menschen und nicht weniger Landesherren Einzug gehalten.1

Luthers Ideen zur Reformierung der bestehenden Amtskirche trafen auch im östlichen Europa auf fruchtbaren Boden. Auf dem einstigen Gebiet des Deutschen Ordens konstituierte Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, ab 1511 Hochmeister des Ordens, gar ein evangelisches Herzogtum. Er legte den Ordensmantel 1525 ab und nannte sich fortan Albrecht von Preußen, das er hernach als weltlicher Fürst regierte. Mit der Auflösung des einstmals mächtigen Deutschritterordens und der Umwandlung seines Gebietes in eine weltliche Herrschaft machte Albrecht deutlich, dass er den Übertritt zur lutherischen Lehre vollzog.2 Über die Gründe dieses Konfessionsübertritts ist seither rege diskutiert, über seine persönlichen wie politischen Motive in vielfacher Weise spekuliert worden. Sehen die einen die religiöse Entscheidung als handlungsleitendes Motiv an, messen andere den politischen Umständen größeres Gewicht bei.3

Abschließende Klarheit über Albrechts Beweggründe ist wohl kaum möglich und auch nicht der Anspruch der vorliegenden Arbeit. Bereits methodische Widrigkeiten machen deutlich, dass die persönliche Geisteshaltung des Hohenzollernfürsten nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden und historische Akkuratesse in dieser Frage nicht erzielt werden kann. Einerseits lassen sich für jene Zeit die Sphären des Politischen und Religiösen schwerlich trennen, bedingen und durchdringen sie sich doch in vielfacher Weise. So sind Fragen der Religion zuletzt immer auch Probleme der Politik und umgekehrt. Des weiteren sind authentische Motive für Albrechts Handeln nicht einmal aus den vorhandenen Selbstzeugnissen ablesbar, da auch dessen persönliche Korrespondenz nicht als von politischer Instrumentalisierung gänzlich befreit angesehen werden kann und daher als ungetrübte Quelle seiner Geisteshaltung nicht taugt.4 Betrachtet man Albrechts Konfessionswechsel unter dem Aspekt der Entscheidung, der zweifelsohne für eine Theorie des politischen Handelns unentbehrlich ist,5 wird man feststellen, dass dieser kaum auf ein konkretes Momentum reduziert werden kann. Vielmehr ist der Akt der Entscheidung als Prozess zu verstehen, wie es Hermann Lübbe treffend beschrieb.6 Die Frage nach einem konkreten dezisiven Moment ist sowohl methodisch als auch inhaltlich wenig zielführend. Sie birgt darüber hinaus die Gefahr, die Entwicklungen jener Jahre als gradlinig und zwingend zu dem bekannten Ergebnis führend wahrzunehmen, was der Komplexität dieser historischen Situation freilich nicht gerecht wird, wie es bereits Matthias Pohlig in ähnlicher Weise benannte.7

Stationen des Entschlusses, der hier als jene Kraft, die zur Entscheidung führt und somit dem unvermeidlichen Handeln eine Richtung gibt, verstanden werden soll, um eine weitere Begrifflichkeit Lübbes zu bemühen, können aber möglicherweise auf Albrechts Weg der Entscheidung herauskristallisiert werden. Es handelt sich dabei um jene Momente, in denen eine Möglichkeit ausgeschlossen wurde, um einer anderen Option den Vorzug zu geben und diese Realität werden zu lassen.8 In eine greifbare Fragestellung gefasst, könnte man diese wie folgt formulieren: Wann hat Albrecht den Entschluss oder treffender die Entschlüsse gefasst, den religiös wie auch politisch vermeintlich vorgezeichneten Weg zu verlassen, um einen Alternativpfad zu beschreiten, dessen Konsequenzen für ihn noch nicht abzusehen waren? Des weiteren muss man auch nach den äußeren Zwängen fragen, die Albrecht veranlassten, den gewählten Weg einzuschlagen und weshalb er einer Option den Vorzug vor einer anderen gab. Wann verengte sich die Wahl gangbarer Alternativen derart, dass er sich letztlich in eine bestimmte Richtung bewegte?

Dabei gilt es auch, die Zeitlichkeitsstruktur des Entscheidungsprozesses zu beachten. Dieser soll hier im Wesentlichen auf vier Jahre begrenzt werden, wobei der 1521 geschlossene Waffenstillstand und die Belehnung Albrechts durch den polnischen König im April 1525 den zeitlichen Rahmen bilden. Nach Beendigung des Krieges blieben dem Hohenzollernfürst lediglich diese vier Jahre, um eine politische Lösung aus seiner Zwangslage zu finden. Die besondere Dringlichkeit der Entscheidung liegt also auf der Hand. Wie hat Albrecht das ihm zur Verfügung stehende Zeitfenster genutzt? Waren die Optionen, die die Zugehörigkeit zum alten Glauben boten, erschöpft, sodass er seine Rettung letztlich im Übertritt zur lutherischen Lehre sah?

Zum Verständnis der Ausnahmesituation, in der sich Albrecht nach dem Waffenstillstand befand, ist es nötig, in einem hinführenden Kapitel dessen vorheriges Wirken als Hochmeister zu skizzieren. Der Fokus wird hierbei auf dem Verhältnis zum Königreich Polen liegen, das, so viel sei vorweggenommen, einen wesentlichen Anteil an der Zwangslage des Hohenzollers hatte. Anschließend sollen Stationen und beeinflussende Aspekte der Entscheidung Albrechts nachgezeichnet werden. Dieser wird beginnend mit seiner vierjährigen Reise durch das Reich bis zu seiner Rückkehr ins Deutschordensland und seiner Belehnung dargestellt. „Entschlossen ist, wer weiß, was er will und entsprechend handelt.“9, schreibt Lübbe im Kontext seiner Analyse des Entscheidungsprozesses. Davon kann im Falle Albrechts keine Rede sein. Daher sollen im dritten Kapitel seine Sondierungsversuche um Alternativen unter Einbeziehung der politischen, religiösen und gesellschaftlichen Zwänge, die den Entscheidungsprozess definierten, nachgezeichnet werden. „Entschieden hat sich, wer […] sich festgelegt hat.“10, sagt Lübbe und benennt damit ein weiteres Element, das auch für die vorliegende Betrachtung von Albrechts Akt der Entscheidung bedeutsam ist. Inwiefern er sich in Folge seiner Belehnung tatsächlich festgelegt hat, wird im vierten Kapitel zu prüfen sein. Hierbei wird der praktische Vollzug der Reformation in den Blick genommen und dargelegt, inwieweit sich der Herzog von Preußen tatsächlich entschieden hat oder welche Handlungsspielräume er noch immer zu nutzen suchte.

Als Quellengrundlage wurden neben persönlicher Korrespondenz auch allerhand Schriftstücke, die im Rahmen der Reichstagsakten ediert worden sind, verwendet. Für Albrechts Handeln während der Reichstage der ersten Hälfte der 1520er Jahre und entsprechenden Reaktionen sind besonders der dritte11 und vierte12 Band der Jüngeren Reihe aufschlussreich. Die Korrespondenz des Hochmeisters mit Luther einerseits und dem polnischen König Sigismund andererseits ist in der Sammlung europäischer Briefe13 zu finden. Des weiteren kann der Briefverkehr der für den Konfessionswechsel wesentlichen Jahre 1523 bis 1526 zwischen Albrecht und dem Reformator im dritten14 und vierten15 Band der Weimarer Ausgabe eingesehen werden. Der zwölfte Band dieser Reihe wurde hinzugezogen, weil er themenbezogene Schriften Luthers enthält. Er war besonders für eine Rekonstruktion seiner Haltung bezüglich des Deutschen Ordens und einer etwaigen Evangelisierung des selbigen, zu der der Reformator in seiner Schrift An die herren deutschs Ordens, daß sie falsche keuschheit meiden und zur rechten ehelichen keuschheit greifen, Ermahnung16 Stellung nimmt, wertvoll.

Zur Behandlung dieses Themas konnte auf eine umfangreiche Sammlung an Forschungsliteratur zurückgegriffen werden, die im Folgenden ausgeführt werden soll. Zum Begriff der Entscheidung und methodischen Problemen in dessen Anwendung auf historische Sachverhalte wurde der Aufsatz von Matthias Pohlig17 zu Rate gezogen. Eine eher philosophische Analyse von Entscheidung und Entscheidungsprozessen nimmt der Text von Hermann Lübbe18 vor. Die Handlungsspielräume fürstlicher Politik werden von Oliver Auge19 umfassend analysiert. Zur Umwandlung des Ordensstaates, beginnend mit ersten reformatorischen Maßnahmen bis hin zum öffentlichen Vollzug des Konfessionswechseln, seien die Aufsätze Andreas Stegmanns20, Klaus 21 sowie Bernhart Jähnigs22 genannt. Ersterer widmet sich dabei auch der Prägung Albrechts durch Angehörige seiner Familie, wohingegen Neitmann Luthers Einflussnahme in den Blick nimmt. Jähnig hingegen versucht, den persönlichen Gesinnungswandel des Hohenzollernfürsten nachzuzeichnen. Eine intensive Betrachtung der Exekution des Konfessionswechseln in Preußen nimmt Eike Wolgast vor.23 Zu außenpolitischen Motiven beim Religionswechsel sowie dem lutherischen Einfluss bei der Umwandlung des Ordenslandes wurde die Arbeit Adalbert Hudaks24 hinzugezogen, wobei dieser auch innenpolitisch wichtige Kräfte in den Blick nimmt und den Anteil der Bevölkerung an der Entscheidungsfindung ihres Landesherrn benennt. Bei Udo Arnold25 wird die Bedeutung des Wittenberger Reformators für die Evangelisierung des Preußenlandes besonders hervorgehoben.

Die innerpreußischen Konflikte um die Durchsetzung der Reformation und die bedeutsamen politischen Akteure beschreibt ein weiterer Aufsatz Bernhart Jähnigs.26 Das Agieren Albrechts auf den Reichstagen der 1520er Jahre wird bei Armin Kohnle27 ausgeführt. Zur Korrespondenz und den finanziellen Sorgen des Hohenzollers sei auch der Beitrag Ingeborg Klettke-Mengels28 genannt. Dem preußisch-habsburgischen Verhältnis in den Jahren des konfessionellen Wandels in Preußen widmet sich die Arbeit Antjekathrin Graßmanns.29 Zu den Beziehungen zwischen dem Ordensstaat und Polen und später zwischen dem Herzogtum Preußen und der polnischen Krone sei auf das umfangreiche Werk Walther Hubatschs30 hingewiesen. Dieser beleuchtet nicht nur die politischen und religiösen Aspekte des Übertritts zur Reformation, sondern stellt auch die Rolle kaiserlicher Politik am Richtungswechsel des einstigen Hochmeisters heraus. Zum Lehnsverhältnis zwischen Albrecht und dem polnischen König ist auch die Arbeit Stephan Herbert Dolezels31 genannt, die dessen politische Stellung als Lehnsmanns Sigismunds und seine herzoglichen Rechte eingehend untersucht.

2. Vorgeschichte – Albrecht als Hochmeister des Deutschen Ordens

Albrecht wurde 1511 zum Hochmeister des Deutschen Ordens gewählt und war damit die oberste Autorität im Ordensland. Der gerade einmal 21 jährige Mann war das jüngste Oberhaupt, das je an der Spitze dieser Institution gestanden hatte. Die persönliche Eignung des Amtsträger war sekundär. Tatsächlich ist Albrecht nicht aus eigenem Willen in die Position der Ordensführung gelangt, er war vielmehr selbst nur Objekt der Verhandlungen, die um die Nachfolge des verstorbenen Vorgängers, Friedrich von Sachsen, entbrannten. Diese Praxis war für die Spätphase des Ordensstaates keinesfalls unüblich. Die Wahl junger Sprösslinge aus den mächtigen Adelsfamilien des Reiches war für den Deutschritterorden mehr und mehr zur Notwendigkeit geworden. Seine zunehmende politische und militärische Schwäche sollte damit kompensiert werden, dass Angehörige potenter Reichsfürstenfamilien den Vorsitz übernahmen und ihre vermeintliche dynastische Stärke zugunsten des Ordens einsetzten. Gegenüber Polen, der dominanten Macht im Osten, waren die Deutschritter zunehmend ins Hintertreffen geraten. Die Anbindung bedeutender Fürstenfamilien an die Belange des Ordens sollte nicht zuletzt dessen Position gegenüber dem östlichen Nachbarn stärken. Polens Dominanz war bereits bei der Wahl Albrechts zu spüren, die aus Furcht vor einer Einmischung des mächtigen Nachbarn in aller Eile vollzogen wurde.32

Der im 12. Jahrhundert gegründete Deutsche Orden war nach der Aufgabe des Heiligen Landes im Baltikum angesiedelt worden, um die heidnischen Prussen zu christianisieren und die neu erworbenen Gebiete zu verteidigen.33 Mit dem Erstarken des polnisch- litauischen Reiches war er dann zunehmend zum Bollwerk des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gegen die konkurrierende Macht im Osten avanciert. Die Ordensritter führten mehrfach Krieg gegen Polen, deren ungünstiger Ausgang die Position gegenüber der östlichen Großmacht allerdings zunehmend verschlechterte und dauerhafte Hilfe des Reiches immer zwingender machte. Die Allianz mit einflussreichen Fürstendynastien diente der Sicherung eben jener so dringend benötigter Unterstützung. Das Ordensland selbst war nicht Teil des Heiligen Römischen Reiches, sondern mit diesem nur lose verbunden. Die Wahl eines Hochmeistern, der zugleich dem Reichsfürstenstand angehörte und demnach reichsfürstliche Rechte inne hatte, hielt jedoch die Verbindung zum Reich aufrecht. In seiner Funktion als oberster Amtsträger des Deutschritterordens hatte er allerdings keine Pflichten eines Reichsfürsten. Durch seine drückende Dominanz beflügelt, forderte der polnische König mehrfach den Lehnseid vom Hochmeister, der diesen allerdings stets verweigerte. Eine derartige Eidesleistung hätte die ohnehin lose Bindung zum Reich gänzlich gelöst. Der Orden jedoch zog jenen lockeren Anschluss einer zur Gänze vollzogenen Exemtion vor, was allerdings nicht zur Besserung des Verhältnisses mit Polen beitrug.34

Albrecht versuchte, der Eidesleistung ebenfalls zu entgehen. Seine Zugehörigkeit zum Reichsfürstenstand war an seine Person, nicht an das Hochmeisteramt gebunden. Ein Erweisen des geforderten Lehnseides hätte das Band, das ja vornehmlich durch dessen reichsfürstliche Stellung bestand, zwischen Reich und Orden möglicherweise gänzlich durchschnitten. Das Ordensland war rechtlich zwar nicht an das Reich gebunden, wohl aber im allgemeinen Bewusstsein dem Einflussbereich desselben zugerechnet. Dennoch unterstützten dessen Mächtige die Ordensleute nicht merklich im Kampf gegen den polnischen Kontrahenten.35 Nachdem 1411 und 1466 bereits zwei Waffengänge zu Ungunsten des Deutschen Ordens zu Ende gegangen waren und diesen sowohl Land als auch Geld kosteten, war Polen zur vorherrschenden Macht in der Region avanciert. Die beiden daraus resultierenden sogenannten Thorner Friedensschlüsse waren weder vom Kaiser noch vom Papst anerkannt worden.36 Trotz des Ausbleibens der Unterstützung aus dem Reich lehnte die kaiserliche Seite die Unterwerfung des Ordenslandes unter den polnischen König strikt ab. 1515 gab Kaiser Maximilian I. die zuvor nominell bestandene Schutzfunktion des Reiches gegenüber dem Territorium des Deutschritterordens gänzlich auf. Die Forderung nach Verweigerung des Lehnseides hielt er dennoch aufrecht.37

Die kaiserliche Abkehr von den Ordensangelegenheiten wurde sogar vertraglich untermauert. Am 22.07.1515 schlossen Maximilian und der polnische König Sigismund I. einen Vertrag auf Grundlage des 2. Thorner Friedens, der eine aktive Unterstützung des Reiches nicht mehr vorsah.38 Albrecht dürfte klar geworden sein, dass der Orden sein künftiges politisches Handeln nicht mehr an der Unterstützung des Reiches ausrichten konnte. Die ideelle Einigkeit zwischen beiden wurde allerdings auch weiterhin betont. Die Ordenspolitik war nach der kaiserlichen Abkehr in noch größerem Umfang von der Unterstützung mächtiger Reichsfürstenfamilien abhängig. Albrecht, der ja ebenfalls aus einer solchen stammte, erkannte, dass eine Festigung der Ordensmacht nur durch die Aufhebung des Thorner Friedens von 1466 möglich war. Nur durch eine Revision desselben konnte die polnische Dominanz gebrochen werden. Die fortdauernde Verweigerung des Hochmeisters gegenüber dem polnischen König ließ einen Krieg beider Parteien unausweichlich erscheinen. Bereits wenige Jahre nach seinem Amtsantritt nahm der junge Hohenzollernspross jenes Unterfangen in Angriff und warb im Reich um Unterstützung. Aus der lediglich ideell bestandenen Bindung zur katholischen Kirche ergab sich kein praktischer Nutzen im bevorstehenden Konflikt. Die Anziehungskraft der vom Papst ausgerufenen Kreuzzüge war längst versiegt und vermochten es nicht mehr, Unterstützung zu mobilisieren.39 Verliefen die Vorbereitungen indes schleppend, so gelang es immerhin, den Moskauer Großfürsten als Verbündeten zu gewinnen.40

Der Krieg, welcher der Wiedergewinnung der 1466 verlorenen Territorien diente, begann am 1.01.1520. Er verlief jedoch nicht wie erhofft und belastete die ohnehin klammen Kassen des Ordens derart, dass er nur durch finanzielle Hilfe aus dem Reich weiter geführt werden konnte. Tatsächlich erklärten sich einige Fürsten zur monetären Unterstützung bereit. Die geleisteten Zahlungen reichten zur Anwerbung von Söldnerkontingenten, die an Zahl ausreichend gewesen wären, um dem Waffengang die entscheidende Wende zu geben, freilich nicht aus.41 In der Konsequenz brachte der sogenannte „Reiterkrieg“ nicht die erhoffte Rückeroberung einstiger Ordensgebiete.

[...]


1 Wolgast, E., Die Einführung der Reformation und das Schicksal der Klöster im Reich und in Europa, Heidelberg 2015 (Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte 89), S. 18.

2 Stegmann, A., Herzogtum Preußen und Mark Brandenburg 1517-1618, in: Slenczka (Hrsg.), Reformation und Freiheit. Luther und die Folgen für Preußen und Brandenburg, Potsdam 2017, 68-83, S. 68.

3 Arnold, U., Luther und die Reformation im Preußenland, in: U. Hutter u.a. (Hrsg.), Martin Luther und die Reformation in Ostdeutschland und Südosteuropa. Wirkungen und Wechselwirkungen, Sigmaringen 1991 (Beihefte zum Jahrbuch für schlesische Kirchengeschichte 8), 27-44, S. 32.

4 Zu methodischen Problemen siehe auch: Pohlig, M., „schleunige Mutation ohne vorhergehende reiffe deliberation“? Kurfürst Johann Sigismunds Konversion von 1613 als Entscheidung, in: M. Leibetseder (Hrsg.), Kreuzwege. Die Hohenzollern und die Konfessionen, 1517-1740, Berlin 2017, 82-91.

5 Lübbe, H., Zur Theorie der Entscheidung, in: J. Ritter u.a. (Hrsg.), Collegium Philosophicum. Studien Joachim Ritter zum 60. Geburtstag, 118-140, S. 122.

6 Ebd., S. 128.

7 Pohlig, M., „Schleunige Mutation ohne vorhergehende Reiffe Deliberation?“, S. 82.

8 Lübbe, H., Zur Theorie der Entscheidung, S. 122 f.

9 Lübbe, H., Zur Theorie der Entscheidung, S. 129.

10 Ebd., S. 129.

11 Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., bearbeitet von Adolf Wrede, hg. durch die Historische Kommission bei der Königlichen Akademie der Wissenschaften (Deutsche Reichstagsakten. Jüngere Reihe 3), Gotha 1901.

12 Deutsche Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., bearbeitet von Adolf Wrede, hg. durch die Historische Kommission bei der Königlichen Akademie der Wissenschaften (Deutsche Reichstagsakten. Jüngere Reihe 4), Gotha 1905.

13 Europäische Briefe im Reformationszeitalter. Zweihundert Briefe an Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach Herzog in Preußen, hg. von W. Hubatsch, Kitzingen/ Main 1949.

14 D. Martin Luthers Briefwechsel (WA BR III. 1523-1525), Weimar 1933.

15 D. Martin Luthers Briefwechsel (WA BR IV. 1526-1528), Weimar 1933.

16 Luther, M., An die herren deutschs Ordens, daß sie falsche keuschheit meiden und zur rechten ehelichen keuschheit greifen, Ermahnung (1523), in: WA XII, 232-244.

17 Pohlig, M., „Schleunige Mutation ohne vorhergehende Reiffe Deliberation?“.

18 Lübbe, H., Zur Theorie der Entscheidung.

19 Auge, O., Handlungsspielräume fürstlicher Politik im Mittelalter. Der südliche Ostseeraum von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis in die frühe Reformationszeit, Ostfildern 2009 (Mittelalter- Forschungen 28).

20 Stegmann, A., Herzogtum Preußen und Mark Brandenburg 1517-1618.

21 Neitmann, K., Luthers Rat zur unkeuschen keuscheyt und die Begründung des evangelischen Herzogtums Preußen 1525, in: Slenczka (Hrsg.), Reformation und Freiheit. Luther und die Folgen für Preußen und Brandenburg, Potsdam 2017, 87-94.

22 Jähnig, B., Der Königsberger Dom wird evangelisch. Vom katholischen Ordensstaat zum lutherischen Herzogtum, in: Slenczka (Hrsg.), Reformation und Freiheit. Luther und die Folgen für Preußen und Brandenburg, Potsdam 2017, 95-104.

23 Wolgast, E., Die Einführung der Reformation und das Schicksal der Klöster.

24 Hudak, A., Luther und der Osten. Die bleibende Bedeutung der Reformation für den deutschen Osten und für Osteuropa, in: U. Hutter u.a. (Hrsg.), Martin Luther und die Reformation in Ostdeutschland und Südosteuropa. Wirkungen und Wechselwirkungen, Sigmaringen 1991 (Beihefte zum Jahrbuch für schlesische Kirchengeschichte 8), 15-26.

25 Arnold, U., Luther und die Reformation im Preußenland.

26 Jähnig, B., Die Anfänge der evangelischen Landeskirche im Herzogtum Preußen zur Zeit von Herzog Albrecht, in: A. Mentzel-Reuters u.a. (Hrsg.), Preußen und Livland im Zeichen der Reformation, Osnabrück 2014 (Tagungsberichte der Historischen Kommission für Ost- Westpreußische Landesforschung 28), 15-56.

27 Kohnle, A., Reichstag und Reformation. Kaiserliche und ständische Religionspolitik von den Anfängen der Causa Lutheri bis zum Nürnberger Religionsfrieden, Heidelberg 2001 (Quellen und Forschungen zur Reformationsgeschichte 72).

28 Klettke-Mengel, I., Die Korrespondenz zwischen Albrecht in Preußen und Ernst dem Bekenner von Braunschweig-Lüneburg 1519-1546, in: I. Klettke-Mengel (Hrsg.), Fürsten und Fürstenbriefe. Zur Briefkultur im 16. Jahrhundert an geheimen und offiziellen preußisch-braunschweigischen Korrespondenzen, Köln/ Berlin 1986 (Studien zur Geschichte Preußens 38), 90-109.

29 Graßmann, A., Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, Köln/ Berlin 1968 (Studien zur Geschichte Preußens 15).

30 Hubatsch, W., Albrecht von Brandenburg-Ansbach. Deutschordens-Hochmeister und Herzogin Preußen 1490-1568, Heidelberg 1960 (Studien zur Geschichte Preußens 8).

31 Dolezel, S. H., Das preußisch-polnische Lehnsverhältnis unter Herzog Albrecht von Preußen (1525- 1568), Köln/ Berlin 1967 (Studien zur Geschichte Preußens 14).

32 Hubatsch, W., Albrecht von Brandenburg-Ansbach, S. 27 f.

33 Stegmann, A., Herzogtum Preußen und Mark Brandenburg 1517-1618, S. 70.

34 Graßmann, A. Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, S. 13 f.

35 Ebd., S. 14 f.

36 Arnold, U., Luther und die Reformation im Preußenland, S. 28.

37 Graßmann, A. Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, S. 15.

38 Hubatsch, W., Albrecht von Brandenburg-Ansbach, S. 52 f.

39 Ebd., S. 38 f.

40 Graßmann, A. Preußen und Habsburg im 16. Jahrhundert, S. 15.

41 Hubatsch, W., Albrecht von Brandenburg-Ansbach, S. 91 f.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Das Preußenland wird evangelisch
Untertitel
Der Aspekt der Entscheidung im politischen Handeln Albrechts im Kontext des konfessionellen Wandels in Preußen
Hochschule
Universität Münster
Note
1,3
Jahr
2018
Seiten
35
Katalognummer
V491943
ISBN (eBook)
9783668975729
ISBN (Buch)
9783668975736
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Preußen, Reformation, Konfession, Religion
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Das Preußenland wird evangelisch, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491943

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