Brünings Wirtschaftspolitik


Hausarbeit, 2005

26 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Historischer Rahmen
2.1 Stand der Wirtschaftswissenschaften zum Regierungsantritt Brünings
2.2 Das Reparationsproblem

3 Brünings Wirtschaftspolitik
3.1 Ziele von Brüning
3.2 Maßnahmen von Brüning
3.2.1 Kürzungen von Löhne und Gehälter
3.2.2 Änderung der Preisstruktur
3.2.3 Reparationspolitik
3.2.4 Ausbalancierung des Staatshaushaltes
3.2.5 Arbeitslosigkeit und Arbeitsbeschaffung
3.3 Auswirkungen der Maßnahmen

4 Alternativen zu Brünings Wirtschaftspolitik

5 Die Borchardt-These
5.1 Erste Borchardt-These
5.2 Zweite Borchardt-These
5.3 Zur Borchardt-These

6 Schlussbetrachtung

7 Anhang

8 Literaturverzeichnis

9 Ehrenamtliche Erklärung

1 Einleitung

Der Untergang der Weimarer Republik führte in eine Katastrophe. Die erste deutsche Demokratie hatte keinen Bestand mehr und wurde von den Nationalsozialisten abgelöst. Dieser nicht gerade erfreuliche Ausgang sollte jedem bekannt sein. Der Untergang der Weimarer Republik wird gerne mit dem Namen Heinrich Brüning oder dem Begriff Brünings Deflationspolitik in Verbindung gebracht. Es gibt Personen, die behaupten, dass die Politik Brünings aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht angemessen war, vielmehr hätte eine andere Politik nach ihrer Meinung mehr Erfolg gehabt[1].

Auch heute noch ist die Wirtschaftspolitik Brünings ein umstrittenes Thema. Die Frage, ob es Alternativen zu Brünings Wirtschaftspolitik gegeben hätte, beschäftigte schon viele und auch ich möchte mich in dieser Arbeit mit dieser Frage befassen.

Häufig wird der Keynesianismus[2] als die Alternative schlechthin für Brünings Deflationspolitik genannt. Ob eine antizyklische Politik, in Anlehnung an John Maynard Keynes, die Wirtschaft wieder in Schwung gebracht hätte und somit dies der Weg aus der Krise gewesen wäre, möchte ich in dieser Arbeit behandeln.

Deshalb werde ich zunächst einmal einen Historischen Rahmen geben, damit der Leser weiß, welche Wirtschaftsmodelle und Probleme Brüning zu seinem Regierungsantritt hatte. Um überhaupt untersuchen zu können, ob es Alternativen gab, stelle ich die Ziele, Maßnahmen und Auswirkungen der Brüningschen Wirtschaftspolitik dar. Danach kommt der Hauptteil dieser Arbeit, in dem ich mich intensiv damit beschäftigen möchte, ob es Alternativen gab und wenn ja welche. Nach den Alternativen habe ich die Borchardt-These angefügt, da sie mir sehr wichtig erscheint, wenn es um die Frage geht, ob es überhaupt eine Alternative gab[3]. Auch der Schlagabtausch zwischen Knut Borchardt und Carl-Ludwig Holtfrerich, ist meines Erachtens sehr wichtig, da dieser gut vermittelt, wie umstritten die Deflationspolitik Brünings war, aber auch heute noch ist. Deshalb werde ich im Anschluss an die Borchardt-These die Meinungen von Carl-Ludwig Holtfrerich, Harold James und Jürgen von Kruedener aufführen. In meiner Arbeit werde ich auf Tabellen verweisen, die der Leser im Anhang finden kann.

2 Historischer Rahmen

2.1 Stand der Wirtschaftswissenschaften zum Regierungsantritt Brünings

Um die Maßnahmen Brünings überhaupt einschätzen zu können, muss man zuerst den Stand der Wirtschaftswissenschaften zu diesem Zeitpunkt betrachten. Vieles was den heutigen Politikern als tägliches Handwerkszeug dient, war damals einfach noch nicht bekannt. Vorausgesetzt werden können, bis zu dem Modell von Keynes, dem Keynesianismus, alle vorangegangenen Wirtschaftstheorien[4]. Der Keynesianismus kann nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden, da Keynes erst 1936 mit seinem erschienenen Werk ´The General Theory of Employment, Interest and Money` Kritik an den ökonomischen Theorien der Klassiker und Neoklassiker übte. Keynes behauptet, „daß nicht immer der gesamte Wert der produzierten Güter unmittelbar nachfragewirksam wird, sondern nur im Zustand der Vollbeschäftigung, den die Klassiker als Normalfall ansehen“[5]. Ist der Zustand der Vollbeschäftigung nicht erreicht muss der Staat nach Keynes die Vollbeschäftigung durch staatliche Maßnahmen erzielen. So empfahl Keynes auch der britischen Regierung während der Weltwirtschaftskrise die Folgen durch staatliche Ausgabenprogramme zu bekämpfen[6]. Obwohl Keynes wie bereits schon erwähnt erst 1936 sein Hauptwerk veröffentlichte, war seine Antizyklische Wirtschaftspolitik schon während der Weltwirtschaftskrise bekannt. 1919 gehörte er als Mitglied der britischen Delegation den Verhandlungen zum Versailler Vertrag an, verließ diese allerdings, als sein Standpunkt, dass die Reparationszahlungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gekoppelt sein müssten, nicht berücksichtigt wurde. 1925 kritisierte er die Golddeckung der Währung in England, die zu einer hohen Arbeitslosigkeit führte. Ob das Modell des Keynesianismus zum Regierungsantritt Brünings als wirtschaftspolitische Variante angesehen werden konnte sei dem Leser selbst überlassen.

2.2 Das Reparationsproblem

Am 11. November 1918 wurde im Wald von Compiègne das Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet und trat noch am selben Tag um 11 Uhr vormittags in Kraft. „Nach verschiedenen Verlängerungen des Waffenstillstandes erhielt die deutsche Friedens-Verhandlungsdelegation am 7. Mai 1919 in Versailles die Friedensbedingungen überreicht. Nachdem die Nationalversammlung in Weimar diese Friedensbedingungen am 23. Juni 1919 aufgenommen hatte und der Friedensvertrag am 28. Juni 1919 unterzeichnet worden war, trat der Frieden am 10. Januar 1920 in Kraft. Mit der Annahme der Friedensbedingungen, d.h. mit dem Einverständnis zur Wiedergutmachung der Kriegsschäden, bürdete sich Deutschland ein Problem auf, dessen Tragweite zu diesem Zeitpunkt noch nicht abzusehen war“[7]. Durch den Versailler Vertrag war Deutschland verpflichtet sämtliche Kolonien und 13% seines Territoriums abzugeben und verlor somit auch 10% seiner Bevölkerung. Weiter war damit verbunden, dass 50% der Eisenerzerzeugungen, 25% der Steinkohleförderungen, 17% der Kartoffel- und 13% der Weizenernte abgegeben werden musste[8]. Weiter wurde im Versailler Vertrag festgelegt, dass Deutschland keine allgemeine Wehrpflicht mehr haben durfte, sowie eine Reduzierung des Heeres auf maximal 100000 Mann. Nach Artikel 231 (Kriegsschuldparagraph) war Deutschland für alle Verluste und Schäden verantwortlich und somit wurde von den Alliierten gefordert:[9]

- Sachlieferungen,
- Handelsschiffe über 1600 Tonnen,
- Zahlungen in Goldmark, deren Höhe und Dauer im Versailler Vertrag noch nicht festgelegt wurden.

Die Zahlungen wurden zu einem späteren Zeitpunkt in Reparationskommissionen endgültig festgelegt.

1923 wurde das Ruhrgebiet besetzt und die Inflationsrate explodierte regelrecht. Dadurch war die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stark geschwächt und die Folge daraus war, dass Deutschland die äußerst hohen Reparationszahlungen nicht mehr leisten konnte[10]. Daraufhin stellte man den Antrag, die Leistungsfähigkeit Deutschlands zu überprüfen.

Für die Untersuchung beauftragte man zwei internationale Sachverständigenkommissionen. Die erste Kommission hatte den Auftrag zu überprüfen, in welchem Maße die Leistungsfähigkeit auf einem unkontrollierten Kapitaltransfer ins Ausland beruhte[11]. Die zweite Kommission unter der Leitung des Bankiers Charles G. Dawes hatte die Aufgabe „unter der Prämisse der Währungsstabilität und des Haushaltsausgleichs die deutsche Zahlungsfähigkeit unter primär wirtschaftlichen Gesichtspunkten [zu] untersuchen und dementsprechend die neuen Reparationszahlungen [zu] bemessen“[12]. Das Ergebnis bildete die Grundlage für die Neuregelungen der Reparationen im so genannten ’Dawes-Plan’.

Der Dawes-Plan, der nur als Übergangsregel gedacht war und in dem weder Dauer noch endgültige Höhe der Reparationszahlungen festgelegt wurde, sah folgende Reparationszahlungen vor:[13]

- Eine Mrd. GM im ersten Jahr.
- Anstieg der Leistungen auf 2,5 Mrd. GM pro Jahr bis 1928/29.
- 2,5 Mrd. GM sollten dann jährlich ohne zeitliche Begrenzung aufgebracht werden.

Eine weitere Bedingung war, dass die Währung gesichert werden sollte durch eine 40 prozentige Deckung der umlaufenden Banknoten durch Gold oder Devisen. Wiederum musste diese Deckung zu mindestens ¾ aus Gold bestehen.

1928 drängte die Regierung Hermann Müller auf eine Anpassung der Reparationszahlungen, als abzusehen war, dass Deutschland diese nicht leisten konnte. Daraufhin erarbeitete eine internationale Sachverständigenkommission zur Regelung der Reparationszahlungen unter der Leitung des Amerikaners Owen D. Young einen neuen Zahlungsplan, den so genannten ’Young-Plan’. „Die Reduzierung der Annuitätshöhe und die Festlegung einer Reparationsdauer ’erkaufte’ Deutschland mit der Aufgabe der Schutzklauseln“[14]. Damit musste Deutschland ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung die Reparationszahlungen aufbringen und zahlen. Der Young-Plan sah „59 Jahreszahlungen vor, die von 1,7 Milliarden RM auf 2,35 Milliarden RM im Jahre 1966 ansteigen und danach wieder auf 898 Millionen RM zurückgehen sollten. Bis 1988 sollte das deutsche Reich insgesamt 110,7 Milliarden RM zahlen“[15]. Zusätzlich enthielt der Young-Plan gegenüber dem Dawes-Plan eine Klausel, die besagte, dass Deutschland von den Alliierten besetzt werden durfte, falls Deutschland aus böswilligen Absichten den Bestimmungen des Young-Plans keine Folge leisten würde.

Der Young-Plan wurde am 18. März 1930 vom Deutschen Reichstag verabschiedet, trat am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft und löste damit den Dawes-Plan ab. Die Reparationen, die Deutschland von 1924 bis 1931 erbrachte, sind in Tabelle 1 aufgelistet. Gut zu erkennen ist hierbei der Übergang vom Dawes-Plan zum Young-Plan, durch die deutlich geringeren Reparationszahlungen 1931. Wie tragisch die Reparationszahlungen für Deutschland waren, sieht man an den Zahlen ’Reparationen in Prozent des Export’, welche im Verlauf von 1924 bis 1929 stark anstiegen und mit Inkrafttreten des Young-Planes wieder fielen.

Hiermit müsste die Problematik der Reparationszahlungen klar geworden sein. Brüning war zu seinem Amtsantritt keine leichte Situation geboten und die Weltwirtschaftskrise verstärkte dies zusätzlich.

Allgemein sagt man, dass die Weltwirtschaftskrise mit dem ’Schwarzen Freitag’ am 25. Oktober 1929 begann. Doch dies kann man auch anders sehen. Bereits 1927 fing die Arbeitslosenzahl bei nicht vollständiger Auslastung der Kapazitäten an zu steigen und im Sommer 1929 gab es bereits einen konjunkturellen Einbruch der Wirtschaft[16].

Infolge der Reparationszahlungen, die meist durch Kredite aus dem Ausland finanziert wurden, kam es zu einer ’Scheinblüte’ in der Weimarer Zeit. Die meisten Kredite stammten aus den USA. Durch den Börsenkrach in den USA kündigte man Deutschland die kurzfristigen Kredite, was den finanziellen Spielraum der Regierung stark einschränkte. Die Zahl der Arbeitslosen stieg im Verlauf der Weltwirtschaftskrise in Deutschland auf über 30% an[17]. Auch andere Länder waren betroffen, besonders die USA.

3 Brünings Wirtschaftspolitik

Wie wir bereits gesehen haben trat Brüning kein leichtes Erbe an. Deutschland hatte bei den Reparationsleistungen keine Schutzklausel mehr. Somit mussten die Reparationen gezahlt, werden obwohl die Weltwirtschaftskrise, die sich stark auf Deutschland auswirkte, bereits in vollem Gange war.

Heinrich Brüning wurde am 30.3.1930 von Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Zu diesem Zeitpunkt „hatte die Arbeitslosenzahl (Konjunkturbedingt) die 2,5-Mio.-Marke schon überschritten“[18]. Werner Conze stellt die Lage Brünings zu seinem Amtsantritt folgendermaßen dar: „Jede deutsche Regierung stand in der Kontinuität der gestellten und dringender werdenden Revisionsaufgaben, besonders in der Reparationsfrage, der Abrüstung und einer maßvollen Revision der Ostgrenze. Im Inneren aber verschlechterten sich die Bedingungen zusehends, da mit der allmählich spürbar werdenden Wirtschaftskrise die Arbeitslosigkeit stieg und die Voraussetzung für eine Sanierung der Reichsfinanzen immer brüchiger wurden“[19]. Brüning war sich der Krise bei seinem Amtsantritt in vollem Maße bewusst.

3.1 Ziele von Brüning

Aus den genannten Gründen hatte Brüning folgende Zielvorstellungen für seine Wirtschafts- und Finanzpolitik:[20]

- Sicherung und Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Reiches durch binnenländische Preis- und Lohnsenkungen.
- Grundlegende Sanierung des Reichshaushaltes durch Erhöhung der Steuern und Kürzung der staatlichen Personal- und Sachausgaben.
- Sanierung der landwirtschaftlichen Betriebe.

Brüning, der klassischen Wirtschaftstheorie folgend, sah die entstandene Krise als Reinigungskrise an. Seine Idee der binnenwirtschaftlichen Selbstreinigung zielte zum einem auf die Abschaffung von starren Lohnstrukturen und zum anderen auf die Beseitigung einer unternehmerischen Preispolitik, insbesondere der Monopolanbieter[21].

[...]


[1] Vgl. Holtfrerich 1982

[2] Vgl. Blum 2004: S.73 ff

[3] Vgl. Borchardt 1982

[4] Vgl. Blum 2004: S.43 ff

[5] Blum 2004: S. 74

[6] Vgl. Blum 2004: S. 75

[7] Heindl 1984: S.50

[8] Vgl. http://www.bpb.de/themen/YJWUL0,1,0,Kampf_um_die_Republik_1919_1923.html#art1

[9] Vgl. http://www.bpb.de/themen/YJWUL0,1,0,Kampf_um_die_Republik_1919_1923.html#art1

[10] Vgl. Henning 2003: S.354

[11] Vgl. Henning 2003: S.355

[12] Meister 1991: S.33

[13] Vgl. Henning 2003: S.356 f

[14] Heindl 1984: S.53

[15] Meister 1991: S.44

[16] Vgl. Meister 1991: S.93

[17] Vgl. Tabelle 3

[18] Golla 1994: S.13

[19] Conze 1967: S.236

[20] Mannes1999: S.75

[21] Vgl. Golla 1994: S.15 f

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Brünings Wirtschaftspolitik
Hochschule
Universität Mannheim
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
26
Katalognummer
V49179
ISBN (eBook)
9783638456999
Dateigröße
578 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Brünings, Wirtschaftspolitik
Arbeit zitieren
Susanne Freitag (Autor:in), 2005, Brünings Wirtschaftspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/49179

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