Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung


Hausarbeit, 2019

15 Seiten, Note: 2,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung – Die Einführung zum gewählten Thema

2. Wie gelingt die Zusammenarbeit mit Eltern von Kindern mit Behinderung?
2.1. Behinderung
2.1.1. Begriffsdefinition nach § 2 SGB IX
2.1.2. Begriffsdefinition nach WHO
2.2. Was sind Faktoren für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung?
2.2.1. Begriffsdefinitionen von Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
2.2.2. Eltern von Kindern mit einer Behinderung
2.2.3. Die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung in die frühkindliche Einrichtung
2.2.4. Faktoren der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung

3. Fazit der Arbeit

III. Literaturverzeichnis

II. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung – Die Einführung zum gewählten Thema

Seit ein paar Jahren verändert sich in Deutschland und auch teilweise weltweit das Bild der Familie. Seit der Emanzipation der Frau in den 60er Jahren hat sich auch deutlich das Bild der Frau verändert. Heutzutage geht eine Frau arbeiten, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau nimmt immer mehr zu. Genauso hält die Gleichberechtigung in einer Familie immer mehr Einzug, sodass der Mann auch z.B. ein Teil der Kindererziehung oder des Haushaltes übernimmt. Seit ein paar Jahren dürfen nun auch homosexuelle Paare heiraten und Kinder haben. Das Bild der Familie hat sich auch durch verschiedene Familienkonstellationen verändert. Als Beispiele sind hier die Patchworkfamilie und Alleinerziehende aufgeführt. Egal in welches Familienbild ein Kind hinein geboren oder adoptiert wird, das Wohl des Kindes steht in Deutschland an oberster Stelle. Gerade, wenn ein Kind mit einer Behinderung zur Welt kommt oder es absehbar ist, dass in naher Zukunft eine Behinderung droht- Eltern, Familie und Verwandte stellt dies vor große persönliche Herausforderungen. Eine Behinderung kann in vielen Formen auftreten, z.B. eine geistige, körperliche, seelische oder eine Beeinträchtigung der Sinne haben.

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht auf Bildung, sprich auf Förderung und Forderung. Für Menschen mit einer Behinderung gibt es ganz besondere Gesetze, die sie auf der einen Seite schützen, z.B. im finanziellen und sozialen System. Aber auf der anderen Seite sollen sie gefordert und gefördert werden, damit sie eine Teilhabe am öffentlichen Leben in der Gesellschaft haben und auch ihre sozialen Bezugsgruppen finden und sich dort akzeptiert fühlen. Die Teilhabe am Leben hat auch einen Fachbegriff, sie nennt sich Partizipation: „Neben der Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt nimmt der Begriff Partizipation (= Teilhabe) in der Inklusions-Diskussion einen breiten Raum ein“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.11). In dem Zitat findet sich ein weiterer Fachbegriff wieder, Inklusion. Bevor ich aber das Wort Inklusion erkläre, ist es wichtig, dass ich vorher den Begriff Integration wie folgt erkläre: „Das lateinische Wort Integratio bedeutet so viel wie Erneuerung oder Wiederherstellung. Im soziologischen und pädagogischen Zusammenhang sind damit Einbeziehung und Eingliederung gemeint“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.9). Das Wort Inklusion wird wie folgt definiert: „Inklusion, vom lateinischen Wort Inclusio abgeleitet, bedeutet Einschluss. Der Einschluss aller Kinder in eine Gemeinschaft meint, jedes einzelne Kind gleichberechtigt an allen Tätigkeiten teilhaben und mitgestalten zu lassen – unabhängig von seinen Fähigkeiten, von seiner ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft, seinem Geschlecht oder von seinem Alter“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.9).

Ich bin selbst ausgebildete staatlich anerkannte Erzieherin und habe schon Erfahrung im Bereich mit Kindern mit einer Behinderung gemacht. Deshalb hat mich dieses Themenfeld 1: „Wie gelingt die Zusammenarbeit mit Eltern von Kindern mit Behinderung? Was sind Faktoren für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung?“, sehr interessiert. Es handelt sich zudem um eine wichtige Fragestellung in der pädagogischen Arbeit.

Zu Beginn meiner Seminararbeit erkläre ich verschiedene Definitionen des Fachbegriffs Behinderung, z.B. die Definition nach dem Sozialgesetzbuch und die Definition laut der Weltgesundheitsorganisation. Im weiteren Verlauf der Seminararbeit greife ich im Hauptteil die Faktoren für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung auf. Zuerst erkläre ich die Begriffe Bildungs- und Erziehungspartnerschaft, desweitern greife ich die Frage auf, was es bedeutet, Eltern eines Kindes mit Behinderung zu sein. Im Anschluss erläutere ich die wichtigsten Faktoren bei einer Aufnahme des Kindes mit Behinderung in eine frühkindliche Einrichtung. Im weiteren Verlauf erläutere ich die verschiedenen Faktoren für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung. Im Abschluss meiner Arbeit gebe ich noch ein Fazit und eine Aussicht auf weiterführende Fragestellungen.

2. Wie gelingt die Zusammenarbeit mit Eltern von Kindern mit Behinderung?

2.1. Behinderung

Das Wort Behinderung hat im Deutschen verschiedene Bedeutungen: „Beeinträchtigung, Erschwerung, Hemmung, Hinderung, Komplizierung, Störung…“(Duden-Fachbegriff-Behinderung, o.J.). Das SGB IX und die WHO erläutern den Begriff Behinderung näher.

2.1.1. Begriffsdefinition nach § 2 SGB IX

Das Wort Behinderung wird im Paragraph 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch wie folgt definiert: „(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist“ (SGB, o.J.).

2.1.2. Begriffsdefinition nach WHO

Der Begriff Behinderung wird laut WHO wie folgt beschrieben: „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formulierte 1980 und 2001 eine „Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung“ (ICIDH 1 und ICIDH 2, International Classification of Functioning, Disability and Health). Darin wird nicht mehr die Orientierung an Defiziten (Defizitorientierung) in den Vordergrund gestellt, sondern das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen“ (Behinderungsdefinition WHO, o.J.).

Die WHO definiert Behinderung nach vier Bereichen: „ Die Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO nennt vier Bereiche, die eine Behinderung bedingen können („negative oder positive Abweichungen von Normzuständen“).

- Körperfunktion und Körperstrukturen: System des Körpers. Wenn Elemente dieses Systems beeinträchtigt sind, dann wird dies als Schädigung bezeichnet (engl.: impairment).
- Aktivitäten: Durchführung einer Handlung oder Aufgabe. Wenn ein Mensch bei der Durchführung von Aufgaben Schwierigkeiten hat, dann wird dies als Beeinträchtigung dieser Aktivität bezeichnet (engl.: limitation).
- Teilhabe: Zusammenleben mit anderen Menschen in bestimmten Lebenssituationen. Wenn ein Mensch Probleme beim Einbezogensein in Lebenssituationen hat, dann ist seine Teilhabe beeinträchtigt (engl.: restriction of participation).
- Umweltfaktoren bilden die gesellschaftliche Umwelt mit ihren sozialen Systemen ab. Ob und wie ein Mensch behindert ist oder wird, entscheidet sich auch durch die Umwelt und die wechselseitige Beeinflussung der oben dargestellten Faktoren (engl.: environmental factors).“ (Begriffsdefinition WHO, o.J.).

2.2. Was sind Faktoren für eine gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung?

2.2.1. Begriffsdefinitionen von Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Seit ein paar Jahren sind die Begriffe Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in die Pädagogik eingeflossen und werden wie folgt definiert: „ “Erziehungspartnerschaft“ stammt aus der Kindergartenpädagogik und meint die Zusammenarbeit von KTH mit Schulen und Eltern. “Bildungspartnerschaft“ wurde zuerst im beruflichen Umfeld von (Hoch-)Schulen und Unternehmen gebraucht. In den neunziger Jahren formulierte Frühkindpädagogik die Forderung nach Weiterentwicklung der Erziehungspartnerschaft hin zur Bildungspartnerschaft. Inzwischen ist der Kooperationsgedanke unstrittig – mehr und mehr breitenwirksame praktische Umsetzungen tauchen auf. In diesem Zusammenhang wurde in einigen Bundesländern die Bezeichnung “Bildungspartnerschaft“ bemüht, um den elterlichen Erziehungsauftrag mit dem (in Deutschland neuen) Bildungsauftrag im Kleinkindalter und in Kindertageseinrichtungen zu verbindenPartnerschaft meint die Kooperation von Eltern, Kindertagesstätten und Schulen beim gemeinsamen Aufbau einer lern- und entwicklungsförderlichen Umgebung für Kinder. “ (Metzen, 2006, Internetquelle).

2.2.2. Eltern von Kindern mit einer Behinderung

Wie ich schon in den oben verschiedenen Begriffsdefinitionen das Wort Behinderung erläutert habe, kann eine Behinderung verschiedene Ursachen und Formen einer Beeinträchtigung im Leben des Kindes, aber auch im Leben der Eltern haben. Eltern sind oft überfordert, wenn sie die Nachricht erhalten, ihr Kind könnte eine Behinderung haben: „Familien mit behinderten oder chronisch kranken Kindern müssen sich mit besonderen Anforderungen und Belastungen auseinandersetzen. Diese beginnen ab dem Zeitpunkt, an dem die Behinderung bzw. chronische Krankheit diagnostiziert wurde“ (Textor, 2012, Internetquelle). Die Diagnose oder die Mitteilug einer Behinderung oder chronischen Krankheit, kann von Seiten der Ärzte von heute auf morgen geschehen: „Dies geschieht nur in einem Teil der Fälle plötzlich und unerwartet – z.B. bei pränatalen Untersuchungen, bei der (Früh-) Geburt oder direkt danach. In anderen Fällen erfolgt die Diagnose erst Monate oder gar Jahre nach der Geburt – beispielsweise bei vielen lern-, geistig- und mehrfachbehinderten Kindern“ (Textor, 2012, Internetquelle).

Es ist wahrhaftig eine belastende und schwierige Situation für die Eltern, die Behinderung oder die Anzeichen einer drohenden Behinderung zu verstehen, sie anzunehmen und überhaupt zu akzeptieren: „Die Eltern werden immer mehr verunsichert, wenn sie die Entwicklung ihres Kind beobachten und mit derjenigen von Gleichaltrigen vergleichen oder entsprechende Kommentare aus ihrem sozialen Umfeld hören. Selbst wenn sie zunächst hoffen, dass z.B. ihr Kind ein Spätentwickler sei, machen sie sich immer mehr Sorgen. Schließlich erfahren sie – was sie schon längst vermuten - , dass ihr Kind behindert oder chronisch krank ist“ (Textor, 2012, Internetquelle).

2.2.3. Die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung in die frühkindliche Einrichtung

Zu Beginn einer Aufnahme eines Kindes mit einer Behinderung in eine frühkindliche Einrichtung muss geklärt werden, welche Einrichtung sich die Eltern speziell wünschen. Denn meist sind die Eltern von Kindern mit einer Behinderung belastet , bekommen die Situation schwierig bewältigt und sind zum Teil auch überfordert: „… Familien, deren Kind „aus der Norm“ fällt, werden häufig mit Vorurteilen und Diskriminierung konfrontiert. Eltern versuchen, Pädagogen davon überzeugen, dass ihr Kind in die Gemeinschaft passt und der Alltag in der Kindertagesstätte durch die Anwesenheit ihres Kindes nicht beeinträchtigt wird.“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.26).

Meist wird zu Beginn bei einer Aufnahme verschiedene Sachen überprüft: „Natürlich gibt es Kriterien, die gegen eine Aufnahme sprechen können; doch sollte dies vorher gründlich geprüft werden. Viel zu oft wird Eltern vorschnell eine Absage erteilt“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.26).

Hierbei geht es um Wertschätzung der Vielfältigkeit, vor allem dass auch gewisse Barrieren abgebaut werden: „Die Anerkennung und Wertschätzung der Heterogenität und der Abbau von Barrieren für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sollte das Ziel einer jeden Kindertagesstätte sein. Dabei gilt es, den Zusammenhang von Gleichheit und Verschiedenheit auf allen Ebenen immer wieder neu auszubalancieren. Es genügt also nicht, bei der Aussage zu bleiben, dass Kinder nun einmal verschieden sind und dies auch gut für die Gruppengemeinschaft ist, sondern es geht auch um die Frage, wie Bildungsprozesse gestaltet werden müssen, damit sie allen Kindern gerecht werden und ein Lernen durch Vielfalt ermöglicht werden kann“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.27).

Wenn Ziele erfüllt sind, z.B. wenn Eltern mit der Einrichtung zufrieden sind und die Aufnahme gesichert ist: „Wenn Kindertagesstätten für Kinder und ihre Familien ein Ort sind, der einlädt, positive Resonanz gibt und anerkennt, dann ist der erste Schritt schon getan: „Willkommen! Schön, dass du da bist. Wir wollen, dass es dir gut geht. Wir wollen mehr von dir erfahren. Hier kannst du spielen, lernen, fröhlich sein!“ Erfahren Kinder Respekt und Anerkennung für sich, ihre Familien und ihre Kultur, dann werden sie sich mit Selbstsicherheit und Freude am Kindergartenalltag beteiligen“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.28).

Damit sich Eltern und Kind mit einer Behinderung in der Einrichtung wohl fühlen, wird von einer P.F. gewisses pädagogisches Know-how verlangt: „Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Kindern und Kulturen zu sehen und zu erkennen, ist für jeden Pädagogen verpflichtend und bedeutet keine Diskriminierung, sondern stellt die Voraussetzung für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit dar“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.27). Dabei werden auch verschiedene Instrumente der pädagogischen Arbeit angewandt, wie folgt dargestellt: „Mit Beobachtung und Dokumentation schaffen pädagogische Fachkräfte die Voraussetzung dafür, jedem Kind die entsprechende Lernumgebung bereitzustellen. Die Beobachtung als Basisinstrument des pädagogischen Handelns ist daher ein Muss. Ein freies, unstrukturiertes Beobachten allein reicht dabei jedoch nicht aus. Jeder Pädagoge ist verpflichtet, sich mit einer systematischen Beobachtung einen Überblick über den Entwicklungsstand des Kindes zu verschaffen“ (Groschwald, Rosenkötter, 2015, S.27).

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung
Hochschule
IU Internationale Hochschule  (Fernstudium Soziale Arbeit)
Note
2,7
Autor
Jahr
2019
Seiten
15
Katalognummer
V491565
ISBN (eBook)
9783668987944
ISBN (Buch)
9783668987951
Sprache
Deutsch
Schlagworte
bildungs-, erziehungspartnerschaft, fachkräften, eltern, kindern, behinderung
Arbeit zitieren
Sandra Hübner (Autor:in), 2019, Die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen pädagogischen Fachkräften und Eltern von Kindern mit Behinderung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491565

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