Inquisitio Ac Territio. Weltlich-geistliche Kooperation im Namen der organisierten Verfolgung


Hausarbeit, 2019

14 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einführendes zur institutionalisierten Verfolgung (S. 3)
1. Inquisitio institutio est?
oder die Frage nach der Existenz der mittelalterlichen „Inquisition“
2. Zu Literatur und Quellenlage
3. Vorgehensweise und Methodik in Hinblick auf das Erkenntnisziel

Weltlich-geistliche Kooperation im Namen der organisierten Verfolgung (S. 6)
Anfänge und Entwicklung des inquisitorischen Verfahrens hin zur behördlich-strukturierten Ketzerverfolgung
1. „Phase der Unsicherheit“: Die allmähliche Ausbildung der Kanonistik
2. Von Lucius III. bis Innozenz III.: Die Dekretale ad abolendam (1184) Innozenz III. und das Vierte Laterankonzil (1215)
3. Gregor IX.: Das Ende des Krieges und die Wende in der Ketzerbekämpfung
4. Perfektionierung und Entartung unter Innozenz IV.: Die Dekretale ad extirpanda (1252)

Schlussbetrachtungen: Die 10 Stufen der Institutionalisierung (S. 12)

Anhang
1. Quellenverzeichnis
2. Literaturverzeichnis

EINFÜHRENDES ZUR INSTITUTIONALISIERTEN V E RFOLGUNG

1.Inquisitio institutio est?

… oder die Frage nach der Existenz einer mittelalterlichen „Inquisition“

Wenn Henri Maisonneuve in seiner Schrift über die Inquisition derselben „l’acte de naissance“1 bescheinigt, so konstatiert er damit zugleich auch, dass es einen festen Termin, ein konkretes Ereignis oder ein gedrucktes Wort in päpstlichen Dekretalen oder kaiserlichen Statuten gibt, das sine dubio auf „»Geburtsjahr« oder gar „»Geburtstag«“2 der inquisitio haereticae pravitatis schließen ließe. So befriedigend ein solches, greifbares Datum, das in diesem Kontext als Mutter der Inquisition zu verstehen wäre, auch sein mag, lässt man auf diese Weise doch zu Unrecht die Jahrzehnte andauernden3 Qualen von Schwangerschaft und „Geburtsvorgang“4, um an dieser Stelle noch einmal das so treffliche Bild von Peter Segel zu bedienen, außer Acht. Immerhin in einem Punkt fällt das Urteil der Forschung weitestgehend homogen aus: Wenn man einen Zeitpunkt determinieren müsste, läge dieser zwischen 1231 und 1233.5 Begründet wird diese Festlegung anhand diverser Schriftstücke Papst Gregors IX., an deren Ende die Dominikaner als inquisitores haereticae pravitatis mit päpstlichen Vollmachten agierten. Doch dies soll uns erst an späterer Stelle im Detail beschäftigen. Zunächst gilt es festzuhalten, dass in der Wissenschaft offenbar Uneinigkeit darüber besteht, was man als »Inquisition« bezeichnen darf, ab wann man das darf und was dieser Begriff dann genau umfasst. Nicht grundlos schreiben so manche Publizisten, dass man gar nicht von „der mittelalterlichen Inquisition“ sprechen dürfe, sondern dabei lediglich das Verfahren per inquisitionem gemeint sei.6

Es bedarf also einer konkreten Definition dessen, was jeweils unter „der Inquisition“ verstanden werden soll. In dieser Arbeit soll sich der vertretene Ansatz nach dem Grad der Institutionalisierung richten. Ihre wissenschaftliche Daseinsberechtigung ist demnach darin begründet, dass problematische Begrifflichkeiten wie „die Geburtsstunde der Inquisition“ belanglos werden, da der Institutionalisierungsprozess mit seinen rudimentären Anfängen bis zum organisierten Endzustand dafür substituierend ins Zentrum des Interesses gerät. Es wird gewissermaßen der Entstehungsprozess per se zur Mutter der mittelalterlichen Inquisition erklärt. Berücksichtigt man zusätzlich, dass die Vorgehensweise der späteren Inquisitoren auf einer Vielzahl bereits bestehender Einrichtungen, Verordnungen und Verfahren fußte7, so können auch Kritiker nicht bestreiten, dass die gedanklichen Anfänge der Inquisition im 11./12. Jhd. zu verorten sind, an denen sich der „Urfunke“ des inquisitorischen Feuers entzündete.8

2.Zu Literatur und Quellenlage

„Die Ketzerbekämpfung muß mit Materialien gewonnen werden, die die Ketzerbekämpfer hinterließen.“9 So beschreibt L. Kolmer die Quellenlage zum Themenbereich der Inquisition. Was er damit meint, liegt auf der Hand: Die Geschichtsschreibung ist meist eine einseitige, von den jeweiligen Triumphatoren konfliktreicher Auseinandersetzung gerichtete Wissenschaft. So liegen uns hinreichend viele Dokumente der Inquisitoren vor, wie Verhandlungs- und Urteilsprotokolle, Handbücher10, päpstliche Dekrete, Annalen und Chroniken, etc.; allerdings stammen sie alle aus der Hand des Klerus. Dies muss bei kritischer Beschäftigung mit der Ketzerverfolgung des Mittelalters berücksichtigt werden.11 Es ist müßig, zu erwähnen, dass bei einer Arbeit dieses Umfangs eine allumfassende Auseinandersetzung mit sämtlichen Quellen nicht zu leisten ist. Daher wird sich im Folgenden auf die wichtigsten Originalquellen beschränkt, die der Zusammenstellung von Johannes Dominicus Mansi entnommen wurden.

Die Literatur zum behandelten Thema ist mannigfaltig und ähnlich einseitig wie die Quellen. Teils wird die Inquisition verteidigt, teils in Bezug auf Hexerei und Zauberei zum finstersten Zeitalter erklärt. Es ist schwierig, sich einen klaren Blick in diesem oft veralteten Wust an Monographien und Sammelbänden zu bewahren. Henry Charles Lea, der als Vorreiter in der Beschäftigung mit der Inquisition gelten kann, ist aufgrund seines Alters, seiner Subjektivität und Ungenauigkeit in bibliographischen Belegen selten hilfreich, und doch wegen seiner handbuchartigen Darstellungsweise ein adäquates Vergleichswerk.12 Äußerst hilfreich waren dahingegen die Beiträge der Bayreuther Historischen Kolloquien. Allen voran sind hierbei Peter Segl, der einen einführungsartigen Überblick liefert, und Lothar Kolmer zu nennen. Letzterer stellt die Anfänge der Inquisition in Frankreich dar und bietet so einen schnellen Einstieg in die Thematik, die er wiederrum in Ad capiendas vulpes noch bedeutend ausführlicher präsentiert. Ergänzend dazu wurden besonders Wakefield, Kieckhefer, Lambert und Madaule zurate gezogen.

3.Vorgehensweise und Methodik in Hinblick auf das Erkenntnisziel

Die der Arbeit zu Grunde liegende Problematik soll einerseits die Darstellung der inquisitorischen Institutionalisierung darstellen, i.e. die prozessuale Ausbildung administrativer Exekutivorgane, mit besonderem Augenmerk auf Frankreich im 11. bis 13. Jahrhundert. Es werden die einschlägigen Meilensteine in persona der Päpste und deren für die rechtliche Etablierung des Inquisitionsverfahrens essenziellen Dekrete, Statuten und Beschlüsse behandelt, wobei eine gewisse Reduktion auf das Wesentliche mit Blick auf den Rahmen der Arbeit vollzogen werden muss. Daher wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Ziel ist es, eine klare Strukturierung der Geschehnisse durch Hervorhebung der für die Institutionalisierung der Inquisition maßgeblichen Schritte zu erreichen. Dabei soll der Fokus besonders auf den weltlich-klerikalen Interaktionen liegen, um die Rolle des weltlichen Armes innerhalb der Ausbildung der inquisitio haereticae pravitatis aufzuzeigen.

WELTLICH-GEISTLICHE KOOPERATION IM NAMEN DER ORGANISIERTEN VERFOLGUNG

Anfänge und Entwicklung des inquisitorischen Verfahrens hin zur behördlich-strukturierten Ketzerverfolgung

1. „Phase der Unsicherheit“: Die allmähliche Ausbildung der Kanonistik

13 Die Ausgangslage der Kirche im 11. Jahrhundert war eine selbstdestruktive und der Häresie zuträgliche Negativ-Situation des Sittenverfalls und der Verweltlichung, geprägt von Ausschweifungen und Simonie. Ein Großteil der Bevölkerung, insbesondere vielbevölkerter und -begüterter Landstriche, kehrte dem katholischen Klerus daher den Rücken zu, was dem Katharismus (und anderen Gemeinschaften) einen raschen Zulauf bescherte und zur Ausbildung hierarchischer Organisationsstrukturen verhalf.14 Des Weiteren trugen sozio- politische Umstände im Süden Frankreichs ihr Übriges dazu bei.15 Sowohl die Kirche als auch die weltlichen Machthaber waren sich über diese problematische Lage durchaus im Klaren, doch konnten sie vorerst nur wenig bis gar nichts dagegen ausrichten. Wenn sie es allerdings versuchten, so blieb es bei unstrukturierten, unsystematischen Maßnahmen ohne konkrete Organisation. Es gab schlicht kein explizites Regularium zum Verfahren mit Ketzern.16 Auch Predigtmissionen17, wie die des Bernhard von Clairvaux, blieben mehr oder weniger erfolglos. Zudem bestand das Problem, Häretiker, die die Öffentlichkeit mieden und lieber aus dem Untergrund agierten, überhaupt zu entdecken. Die kirchliche Ketzerverfolgung gestaltete sich als Reaktion auf häretische Aktion18, was im Wesen des damals gebräuchlichen Anklage-Verfahrens begründet liegt.19

So vollzogen sich Ketzerüberführungen konsequenterweise nach dem Prinzip des Zufalls. Häufig wurden Häretiker auch Opfer der Denunziation eines misstrauischen Nachbarns oder der Synodalzeugen vor dem bischöflichen Sendgericht.20 Problematisch nach einer Entdeckung blieb jedoch das weitere Vorgehen, das H. C. Lea mit folgenden Worten trefflich beschreibt: „Im Prinzip hat, sobald der Verdacht irgendeines verborgenen Verbrechens vorliegt, das Strafverfahren drei Stufen: die Entdeckung des Verbrechers, den Nachweis seiner Schuld und endlich seine Bestrafung. […] und die […] verantwortlichen Geistlichen waren meist auf jeder der drei Stufen in Verlegenheit, welche Schritte sie unternehmen sollten, um zum Ziele zu gelangen.“21 Da es keine konkreten Vorgaben zur Verfahrensweise in dieser vorinstitutionellen Phase gab, herrschte episkopale Aporie vor. Bis zum IV. Lateranum von 1215 und dem damit verbundenen Teilnahmeverbot22 gegen Kleriker griff die Rechtsprechung auf Ordalien, also Gottesurteile, zurück, denen die öffentliche Meinung doch äußerst skeptisch gegenüberstand, sodass die Hand des Volkes oftmals vor dem bischöflichen Urteilsspruch Initiative zeigte.23 Weiterhin bestand Unklarheit über die Feststellung der Heterodoxie der aufgespürten Ketzer. Diese waren nicht selten höchst bewandert in der Bibelexegese und zudem nach eigener Auffassung orthodox. Somit verliefen Beweisführung und Geständnisabnahme in einem langwierigen Prozess, der zwar meistens zu Gunsten der katholischen Kirche ausfiel, in dem die Katharer aber durchaus ihre Überlegenheit unter Beweis stellen konnten.24 In Leas Dreiteilung ist die letzte Stufe der Verlegenheit die des beizumessenden Strafmaßes. Obgleich dieser Punkt das Ende des jeweiligen Ketzerverfahrens darstellt, beschreibt er in dieser Arbeit den Anfangspunkt für den Prozess der inquisitorischen Institutionalisierung. Während nämlich das Konzil von Reims 1049 lediglich die Exkommunikation25 für überführte Häretiker – worin per se irgendwie eine absurde Ironie mitschwingt – festsetzt, wird im concilium Tolosanum von 1119 ein entscheidender Schritt nach vorne vollzogen, nämlich das Hinzuziehen des weltlichen Armes zur Ketzerbekämpfung26. Die zu Grunde liegende Problematik tritt klar hervor: Nach kirchlicher Rechtsetzung war die materielle wie physische Bestrafung geistlicher Instanz verboten, geistliche Maßnahmen aber wiederrum weitestgehend wirkungslos. Eine alternative Exekutive musste her. Diese Bestimmung wurde schließlich in den Konzilien von Montpellier (1132) und Tours (1162) rezipiert. Doch blieb sie im Endergebnis weniger erfolgreich als erhofft, da die weltlichen Machthaber ihr Schwert eher aus imperialen Interessengründen als zur Ketzerbekämpfung erhoben.27

[...]


1 Maisonneuve, Henri: L'inquisition (L'horizon du croyant, Bd.10), Paris 1989, S. 45.

2 Segl, Peter: Einrichtung und Wirkungsweise der inquisitio haereticae pravitatis im mittelalterlichen Europa. Zur Einführung, in: Segl, Peter (Hg.): Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das 20. Jahrhundert und einem Beitrag über religiöse Intoleranz im nichtchristlichen Bereich (Bayreuther Historische Kolloquien, Bd. 7), Köln et al. 1993, S. 14.

3 Forschungsschwerpunkt, Definition und lokale Differenzierung bewirken teilweise erhebliche Unterschiede in der Terminierung. So setzt der gedankliche Anstoß zur Ketzerbekämpfung bereits im 11. Jhd. an.

4 Segl, Einführung, S. 14.

5 Vgl. Segl, Einführung, S. 15; Wakefield, Walter L.: Heresy, Crusade and Inquisition in Southern France. 1100-1250, London 1974, S. 140; Lea, Henry Charles: Die Inquisition, deutsch von Heinz Wieck und Max Rachel, revidiert und herausgegeben von Joseph Hansen, Nördlingen 1985, S. 133-135; Kolmer, Lothar: … ad terrorem multorum. Die Anfänge der Inquisition in Frankreich, in: Segl, Peter (Hg.): Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das 20. Jahrhundert und einem Beitrag über religiöse Intoleranz im nichtchristlichen Bereich (Bayreuther Historische Kolloquien, Bd. 7), Köln et al. 1993, S. 90f.; Madaule, Jacques: Das Drama von Albi. Der Kreuzzug gegen die Albigenser und das Schicksal Frankreichs, Übertragung ins Deutsche von Alastair und Helene Henze, Olten / Freiburg 1964, S. 152f. In seinem Werk Ad capiendas vulpes definiert Kolmer sogar den Auftrag zur Ketzerverfolgung des Papstes an Konrad von Marburg von 1227 als terminus ante quem (S. 114f.).

6 So z.B.: Kieckhefer, Richard: Repression of heresy in medieval Germany, Liverpool 1979, S. 1-10; Kolmer, Ad terrorem multorum, S. 77.

7 Vgl. Walther, Helmut G.: Ziele und Mittel päpstlicher Ketzerpolitik in der Lombardei und im Kirchenstaat 1184 – 1252, in: Segl, Peter (Hg.): Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter. Mit einem Ausblick auf das 20. Jahrhundert und einem Beitrag über religiöse Intoleranz im nichtchristlichen Bereich (Bayreuther Historische Kolloquien, Bd. 7), Köln et al. 1993, S. 104.

8 Vgl. Kolmer, Ad terrorem multorum, S. 102.

9 Kolmer, Lothar: Ad capiendas vulpes. Die Ketzerbekämpfung in Südfrankreich in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts und die Ausbildung des Inquisitionsverfahrens (Pariser Historische Studien, Bd. 19), Bonn 1982, S. 13.

10 s. Gui, Bernard: Manuel de l’Inquisiteur (Les classiques de l’histoire de France au Moyen Age, Bd. 8), édité et traduit par G. Mollat, Bde. 1 + 2, Paris 21964.

11 Vgl. Kolmer, Ad capiendas vulpes, S. 13.

12 Vgl. Kolmer, Ad capiendas vulpes, S. 17-19.

13 Lambert, Malcolm D.: Ketzerei im Mittelalter. Häresien von Bogumil bis Hus, Übersetzung aus dem Englischen von Gerhard Windfuhr, München 1981, S. 158.

14 Vgl. Kolmber, Ad capiendas vulpes, S. 23f.; sowie Kolmer, Ad terrorem multorum, S. 79

15 Vgl. dazu: Ehlers, Joachim: Geschichte Frankreichs im Mittelalter, vollständig überarbeitete Neuausgabe, Darmstadt 22009, S. 142-146.

16 Vgl. Kolmer, Ad terrorem multorum, S. 79f.

17 Vgl. Lambert, Ketzerei im Mittelalter, S. 158.

18 Vgl. Kolmer, Ad capiendas vulpes, S. 24f.

19 Vgl. Madaule, Drama von Albi, S. 151.

20 Vgl. Kolmer, Ad capiendas vulpes, S. 25.

21 Lea, Inquisition, S. 107.

22 Vgl. Mansi 22, Sp. 1006f.

23 Vgl. Kolmer, Ad terrorem multorum, S. 80f.

24 Vgl. Kolmer, Ad capiendas vulpes, S. 26.

25 Auch die Gemeinschaft mit Ketzern sollte mit Exkommunikation bestraft werden: Cum haereticis & cum excommunicatis ullam participationem vel societatem habentem praecipue excommunicamus, zitiert nach dem Druck bei Mansi 19, Sp. 849 (analog bei allen weiteren Originalpassagen).

26& [sc. haereticos] per potestates exteras coerceri praecipimus, Mansi 21, Sp. 226f.

27 Vgl. Kolmer, Ad terrorem multorum, S. 81; sowie Kolmer, Ad capiendas vulpes, S. 27-29.

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Details

Titel
Inquisitio Ac Territio. Weltlich-geistliche Kooperation im Namen der organisierten Verfolgung
Hochschule
Universität Regensburg  (Mittelalterliche Geschichte)
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
14
Katalognummer
V491143
ISBN (eBook)
9783668989580
ISBN (Buch)
9783668989597
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Ketzer, Ketzerei, Häresie, Kirchengeschichte, Inquisition, ad extirpanda, Folter, Institutionalisierung, ad abolendam, Lucius III., Innozenz III., Laterankonzil, Gregor IX., Ketzerbekämpfung, Innozenz IV., Kanonistik, Verfolgung, institutio
Arbeit zitieren
Sebastian Daniel (Autor:in), 2019, Inquisitio Ac Territio. Weltlich-geistliche Kooperation im Namen der organisierten Verfolgung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/491143

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