Digitalisierung im Gesundheitswesen. Einflüsse und Auswirkungen von Telemedizin


Hausarbeit, 2018

28 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Telemedizin – Eine Chance?
2.1 Begriffsdefinition
2.2 Anwendung
2.2.1 Potentiale
2.2.2 Aktueller Stand
2.2.3 Anwendungsgebiete
2.3 Vernetzung als Schlüssel
2.3.1 Elektronische Gesundheitskarte
2.3.2 Elektronische Patientenakte
2.4 Rechtliche Hürden
2.4.1 Integration in die Allgemeinversorgung
2.4.2 Einschränkung der Fernbehandlung
2.4.3 Schweigepflicht und Datenschutz

3. Stand der Digitalisierung
3.1 Analyse der digitalen Reife Deutschlands
3.1.1 Interoperabilität
3.1.2 Strategie
3.1.3 Technologie
3.1.4 Kundenerlebnis
3.1.5 Auswirkungen
3.2 Internationale Vorreiter
3.2.1 Dänemark
3.2.2 Weitere Länder

4. Auswirkungen und Einflüsse
4.1 Kultureller Wandel
4.1.1 Souveränität des Patienten
4.1.2 Quantified Self
4.2 Möglichkeiten mobiler Endgeräte
4.3 Demographischer Wandel
4.3.1 Mangelnde digitale Kompetenzen
4.3.2 Altersgerechte Assistenzsysteme
4.3.3 Robotik gestützte Pflege

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang
A CCMM Stufen
B EMRAM Stufen
C EMRAM-Score

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Der demographische Wandel stellt das deutsche Gesundheitswesen unter enormen Druck. Um auch in der Zukunft die medizinische Versorgung flächendeckend zu gewährleisten ist ein kosteneffektives Wirtschaften bei mindestens gleichbleibender Qualität bedeutsam (Digital-Gipfel 2017 S.2ff). In den letzten Jahren konnten viele Branchen beweisen, dass die Digitalisierung eine zeitgemäße Möglichkeit zur Lösung dieses Problems darstellen kann. Die neu aufkommenden Möglichkeiten zur Verarbeitung von Daten, sowie der Überwindung von zeitlich- und räumlichen Divergenzen, führen daher zu einer Überdenkung der grundlegenden Vorgänge in der Gesundheitswirtschaft. Geschäftsmodelle, Wertschöpfungsketten und Prozesse benötigen eine erneute Betrachtung aus Sicht der Digitalisierung. Zu den möglicherweise neu erschließbaren Potentialen gehören unter anderem eine Steigerung der Versorgungseffizienz und eine individuellere Abstimmung der Gesundheitsleistung, von der der Patient profitieren wird (Bernnat et al. 2016 S.88f). Es wird erwartet, dass die die Qualität dabei mindestens gleichbleiben, in häufigen Fällen sogar steigen wird (McKinsey 2017 S.5). Doch obwohl die Effekte als so weitreichend eingeschätzt werden, läuft der digitale Wandel im Gesundheitswesen bisher weitaus langsamer als in anderen Branchen ab. Die Allgemeine Ortskrankenkasse (kurz AOK) und andere Studien gehen beim Transformationsprozess von großen und spät einsetzenden Auswirkungen aus. Sie bezeichnen dies als „Lange Lunte, großer Knall“ (Striebel 2016; Deloitte Digital 2015).

Aus diesem Grund soll in dieser Arbeit ein allgemeiner Überblick über die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland dargelegt werden. Da die größten Defizite in der Vernetzung und Kommunikation gesehen werden (Hessisches Ärzteblatt 2016), wird zunächst eine detailliertere Betrachtung der Anwendung und Grundlagen der Telemedizin stattfinden. In diesem Zuge sollen auch die Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA) und rechtliche Hürden miteinbezogen werden.

Im weiteren Vorgehen soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Aus Quellen der Literatur soll ein Reifegrad-Modell entworfen werden. Dabei werden einzelne, für die Gesamtheit des Digitalisierungsfortschritts relevante, Dimensionen ausfindig gemacht. Die Entwicklung der Dimensionen erfolgt dabei an starker Anlehnung an die Literatur, wie beispielsweise dem „Patient-Centered Framework for Evaluating Digital Maturity of Health Services“, dem, von der Business School Berlin und Mittelstand-Digital entwickeltem, Leitfaden „Wie ein Unternehmen seinen digitalen Reifegrad ermitteln kann“, sowie Frameworks des gemeinnützigen Unternehmens HIMSS („Healthcare Information and Management Systems Society“) (vgl. Flott et al. 2016; BSP 2016; HIMSS Analytics).

Durch die Aggregation aktueller Studien und Artikel sollen den entwickelten Dimensionen quantitative und qualitative Aussagen über das deutsche Gesundheitswesen zugeordnet werden. Zu diesen Studien zählt unter anderem eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, sowie eine Studie der Unternehmensberatung McKinsey (vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2017; McKinsey 2017). Um diese Aussagen in einen besseren Kontext zu setzten, sollen sie nachfolgend gegenüber dem Abschneiden internationaler Vorreiter gestellt werden. Ein genauerer Fokus wird hierbei auf das Gesundheitssystem von Dänemark gelegt, da es zu einem der Fortschrittlichsten weltweit zählt (Ärztezeitung 2017).

Im letzten Teil sollen (länder- und gebietsunabhängiger) ausgewählte Einflüsse analysiert werden. Hierbei sollen zuerst der Einfluss des kulturellen Wandels und die Veränderung der Arzt-zu-Patient-Beziehung erläutert werden. Anschließend sollen dahingehend Auswirkungen und Möglichkeiten betrachtet werden. Zuletzt werden kurz Herausforderungen des demographischen Wandels angesprochen und beispielhaft erläutert, wo die Digitalisierung bei der Überalterung unterstützend wirksam sein kann.

Digitalisierung bedeutet in dieser Arbeit die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zur Modifikation von unternehmensinternen Prozessen, Produkten und Schnittstellen zum Kunden, sowie die damit einhergehende Transformation der Geschäftsmodelle (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2017). Der Begriff „electronic Health“(eHealth) fasst dabei alle Anwendungen des Gesundheitswesens zusammen, indem durch IKT Daten ausgetauscht und verarbeitet werden, um Behandlungs- und Betreuungsprozesse von Patientinnen und Patienten zu unterstützen (Bundesministerium für Gesundheit 2018b). Der Begriff „mobile Health“(mHealth) wird hierbei als eine Untergruppe von eHealth gesehen. mHealth beinhaltet den Austausch von Daten unter dem Einsatz mobiler Geräte (z. B. Smartphones oder Tablets) zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung (Rebscher 2017 S.216).

2 Telemedizin – Eine Chance?

2.1 Begriffsdefinition

Telemedizin ist ein Bereich von eHealth und umfasst medizinische Leistungen, wie zum Beispiel Beratung oder Diagnostik, die mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien über räumliche Distanz erfolgen (Bundesärztekammer 2015a; WHO 1998).

Die telemedizinischen Leistungen lassen sich außerdem noch in „doc2doc“ und „doc2patient“ unterteilen (Digital-Gipfel 2017 S.46). Bei „doc2doc“ gibt es eine Kommunikation zwischen medizinischen Leistungsträgern, wie zum Beispiel die Konsultation zwischen verschiedenen Ärzten. Das Ziel ist eine Steigerung von Expertise durch diese Kommunikation. Im Vergleich dazu umfasst „doc2patient“ das Erbringen medizinischer Leistungen von Versorger zu Patient. Hierbei sei hinzuzusagen, dass sich nicht alle telemedizinischen Leistungen klar klassifizieren lassen, da auch eine Mischung aus beidem vorliegen kann (Andelfinger et al. 2016 S.12; Digital-Gipfel 2017 S.46).

Auch aus technischer Sicht lässt sich die Datenübermittlung noch in synchrone und asynchrone Verfahren unterteilen. Bei den asynchronen Verfahren werden Daten übertragen und gespeichert (z.B. Dokumente oder Bilder). Bei den synchronen findet ein zeitgleicher Austausch auf interaktiver Basis (z.B. Telefon, Videokonferenz) statt (Rebscher 2017 S.216).

2.2 Anwendung

2.2.1 Potentiale

Die Etablierung der nötigen Infrastruktur als zentrale Basisaustauschplattform wird als großes Potential gesehen (Bernnat et al. 2016 S.17ff). Besonders in ländlichen Gebieten kann der Einsatz der Telemedizin möglichen Defiziten entgegenwirken, da hier bereits jetzt ein zu geringes Angebot an Ärzten besteht und sie von den Folgen des demographischen Wandels am stärksten betroffen sein werden (Bundesministerium für Gesundheit 2015; Deutscher Bundestag 2011). Zu den weiteren Potentialen der Telemedizin gehören die Verbesserung der Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz des Gesundheitssystems (Elmer 2017 S.24). Einer der Gründe dafür ist das Potential Prozesse bedarfsgerechter und ressourcenschonend zu gestalten (Digital-Gipfel 2017 S. 43).

2.2.2 Aktueller Stand

In einer Studie kam die AOK zu dem Ergebnis, dass die Politik bereits bundesweit telemedizinische Leistungen und den Ausbau der Telematik-Infrastruktur fördert (Striebel 2016). Die Einführung der Telematik-Infrastruktur ist unter anderem ein zentraler Bestandteil des neuen eHealth-Gesetzes, das 2015 eingeführt wurde (§ 291a SGB). Es wird zum Teil als problematisch angesehen, dass dort auf eine ältere Technologie gesetzt wird (Elmer 2017 S.24). Für eine erfolgreiche Nutzung sind außerdem einheitliche Standards notwendig, da durch fehlende Standards bisher selbst der Datenaustausch innerhalb eines Sektors nur eingeschränkt möglich ist (Striebel 2016). Allgemeine lässt sich sagen, dass jüngere Ärzte deutlich häufiger von den Vorteilen der Telematik überzeugt sind, wohingegen ältere Mediziner dem Thema kritischer gegenüberstehen. Gerade Letztere sind jedoch hierbei häufig Entscheidungsträger (Bundesärztekammer 2010). Die hohen Anforderungen an die Nutzenbewertung, welche später genauer erläutert werden sollen, führen dazu, dass notwendige Innovation unterbleibt und das Gesundheitswesen in Deutschland zurzeit den Anschluss verliert (Digital-Gipfel 2017 S.48).

2.2.3 Anwendungsgebiete

Telemonitoring

Ein spezielles Anwendungsgebiet der Telemedizin ist das Telemonitoring. Darunter versteht man die Nutzung von IKT zur regelmäßigen Übermittlung von Gesundheitsparametern zur Überwachung eines räumlich getrennten Patienten (Trill 2008 S.166). Informationen zum Krankheitsbild können von Experten direkt zum Patienten nach Hause übermittelt werden. Dies spart nicht nur Klink-Aufenthalte und Kosten, sondern steigert die Zufriedenheit der Patienten (Andelfinger et al. 2016 S.13; Rebscher 2017 S.78). Auch im Bereich der Forschung kann das Telemonitoring erfolgreiche Unterstützung leisten (Rebscher 2017 S.78).

Telekardiologie

Ein spezieller Teilbereich des Telemonitoring ist die Telekardiologie, die sich mit der Anwendung in der Kardiologie befasst. Darunter fallen zum Beispiel die Implementation von Herzschrittmachern, Defibrillatoren und Verfahren zur Resynchronisation der Herzkontraktion. Da Ärzte Zugriff auf die wichtigen Daten haben, können Intervalle von Routinekontrollen optimiert und drohende Gefahren frühzeitiger erkannt werden (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie 2013 S.184). Durch mögliche Früherkennung von Herzinfarkten stellt dies eine lebensrettende Einsatzmöglichkeit dar (Hirth 2010 S. 17).

Telekonsultation

Die Telekonsultation ist der Überbegriff für die „doc2doc“ Kommunikation und meint die Vernetzung verschiedener Ärzte zu einer Steigerung der vorliegenden Expertise. Es ist damit zu rechnen, dass eine Verbreitung der Telekonsultation selbst bei einer Reduzierung von Ärzten zu einer mindestens stetigen, wenn nicht sogar steigenden, Qualität der Tätigkeit bedeutet (Rebscher 2017 S.94).

Telechirurgie

Bei der Telechirurgie kommen Robotersysteme und Telekommunikationssysteme zum Einsatz, die chirurgische Eingriffe auch über größere Distanzen hinweg erlauben. Dabei kam es bisher in Ausnahmen vor, dass sich der operierende Arzt auf einem anderen Kontinent befand (Bayerische Telemedallianz 2015a).

Telediagnostik

Bei der Telediagnostik (auch Ferndiagnose genannt) stellt ein Arzt die Diagnose für einen Patienten aus der Ferne (Andelfinger et al. 2016 S.12). Mithilfe synchroner Verfahren können die dafür relevanten Bild- und Videomaterial einem räumlich distanzierten Facharzt zur Verfügung gestellt werden (Bayerische Telemedallianz 2015b). Ein spezieller Fall der Telediagnostik ist die Teleradiologie. Diese kann sowohl in der Prävention (z.B. Mammographie-Screening), als auch in Notfällen (z.B. Schädel-Hirn-Trauma) eingesetzt werden (Rebscher 2017 S.217).

2.3 Vernetzung als Schlüssel

Trotz der weitreichenden Anwendungsmöglichkeiten gibt es auch Herausforderungen, die gemeistert werden müssen, bevor die Telemedizin sinnvoll eingesetzt werden kann. Unter anderem müssen Untersuchungsergebnisse zwischen Leistungsbringern ausgetauscht werden könnten und der Arztbriefe zur Anschlussbehandlungen zeitnah zur Verfügung stehen (Telemedizinführer Deutschland 2005 S.44). Die digitalen Daten müssen nahtlos vorliegen und miteinander vernetzt sein (Rebscher 2017 S.168). Dieser Bereich der Digitalisierung heißt eAdministration (kurz eAdministration). Darunter fasst man die Digitalisierung administrative Prozesse des Gesundheitswesens zusammen. Durch die Verwendung relevanter Standards in der Vernetzung kann so der Kommunikationsaufwand zwischen den Leistungsbringern verringert werden (Bernnat et al. 2016 S.89ff).

2.3.1 Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK), die 2015 unter hohen Kosten eingeführt wurde, wurde als Schlüssel zur Etablierung der Telemedizin gesehen (Mihm 2018; Andelfinger 2016 S.101). Außer grundlegenden Informationen wie Name, Adresse und Versichertennummer enthält sie jedoch noch keine verwertbaren Daten (Andelfinger 2016 S. 97). Künftig sollen außerdem auf freiwilliger Basis Notfalldaten (z. B. Allergien) und die Adresse eines Angehörigen auf der Karte speicherbar sein (Bundesministerium für Gesundheit 2018a). Durch die seither weitreichenden technologischen Veränderungen steht die eGK in der Kritik bereits wieder veraltet und überholt zu sein (Mihm 2018).

2.3.2 Elektronische Patientenakte

Die neue Lösung soll die elektronische Patientenakte (kurz ePA) sein. Darunter wird ein IT-System verstanden, dass die Gesundheitsdaten der Inhaber der Akte strukturiert und sektorübergreifend speichert. Sie wird als zentrales Merkmal für die Kommunikations- und Effektivitätssteigerung gesehen (Digital-Gipfel 2017 S.5; S.31; Bernnat et al. 2016).

Ende 2018 sollten die Vorarbeiten abgeschlossen sein (Bundesministerium für Gesundheit 2018). Bereits Mitte 2017 zeichnete sich jedoch an, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Einführung um mindestens zwei Jahre verzögern wird. (Rebscher 2017 S. 308f).

Darüber hinaus steht auch die im eHealth-Gesetz verankerte Einführung der ePA für eine ausgewählte Teilgruppe in der Kritik, da der Patient weder Zugriff hat, noch Inhaber seiner Daten ist (Digital-Gipfel 2017 S.7). Ein möglicher Grund hierfür könnte sein, dass der Besitz von Daten zu einem wertvollen Gut des 21. Jahrhunderts geworden ist. Sowohl Krankenhäuser, als auch Ärzte, haben einen Interesse daran die Daten ihrer Patienten zu besitzen. Eine kunden-zentrierte elektronische Patientenakte könnte helfen die Souveränität über ihre Daten zurück an die Patienten zu geben (Hessisches Ärzteblatt 2016). Die Grundlage hierfür ist ein allgemeines Umdenken. Um aus dem digitalen Wandel einen Nutzen für den Patienten zu schaffen wird gerade die Kooperation über Sektorengrenzen hinweg als essentiell angesehen (Striebel 2016). Die Techniker Krankenkasse (kurz TK) versucht zurzeit in Kooperation mit der International Business Machines Corporation (IBM) eine eigenständige Lösung zu entwickeln, die auf freiwilliger Basis den Kunden zur Verfügung stehen soll (Rebscher 2017 S. 308f).

Neben der Schlüsselrolle zur Etablierung der Telemedizin versprechen sich Ärzte von der stärkeren Benutzung der Hausarztdaten unter anderem das Vermeiden von Doppeluntersuchungen, die Sicherung der sektorenübergreifenden Qualität und eine verbesserte Kommunikation mit dem Patienten (McKinsey 2017 S. 9). Vor allem die elektronische Speicherung von Notfalldaten wird von Ärzten als äußerst nützlich eingestuft (Bundesärztekammer 2010).

2.4 Rechtliche Hürden

Bei Gesundheitsdaten handelt es sich laut Gesetz um überdurchschnittlich sensitive Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG). Für den schützenden Umgang mit allen Daten des Patienten ergeben sich zwei zentrale Herausforderungen. Zum einen müssen alle Vorschriften zum Datenschutz eingehalten werden, zum anderen darf es zu keinem Verstoß der ärztlichen Schweigepflicht kommen. Gemäß dem Gesetzgeber muss außerdem die Qualität der Leistungen dem anerkannten Stand des medizinischen Fortschritts entsprechen (§ 2 SGB V).

2.4.1 Integration in die Allgemeinversorgung

Da der anerkannte Stand des medizinischen Fortschritts bei dem Überprüfen neuer Methoden nicht klar definiert ist, wird sich auf den gemeinsamen Bundesausschuss berufen und Evidenz als Voraussetzung genannt. Diese kann erreicht werden, wenn durch vorausschauende, randomisierte Studien ein patientenbezogener Nutzen nachgewiesen werden kann (§ 13, Abs. 2 VerfO; Digital-Gipfel 2017 S.43). Dies stellt telemedizinische Leistungen in dieser Thematik auf die gleiche Stufe wie das Einführen neuer Medikamente. Als Resultat steht dieses Vorgehen zur Integration in die Allgemeinversorgung sehr in der Kritik. Beispielsweise ist schon die Hinzugabe eines Placebos nur schwer realisierbar (Digital-Gipfel 2017 S.43f). Schon vor einigen Jahren lag eine Vielzahl an telemedizinischen Studien vor, die jedoch, bezogen auf die Anforderungen, unzureichend aufgebaut waren, eine zu geringe Fallzahl repräsentierten oder fehlerhaft randomisiert waren (Hirth 2010). Eine Flexibilisierung hin zu einem innovationfreundlicheren Vorgehen wird als essentiell gesehen (Digital-Gipfel 2017 S.43f).

2.4.2 Einschränkung der Fernbehandlung

Es war und ist eine verbreitete Meinung das Telemedizin laut § 7 Abs. 4 MBO-Ä grundlegend verboten ist (Trill 2008 S.165). Demnach darf eine ärztliche Behandlung nicht ausschließlich über IKT erfolgen. Die Bundesärztekammer hebt in einer Stellungnahme hervor, dass bisher eine ausschließliche Behandlung über Print- und Kommunikationsmedien nicht zulässig ist, der Einsatz und die Unterstützung durch ebendiese jedoch nicht grundsätzlich unzulässig ist. Zur Zulässigkeit ist wie bei jeder traditionellen Behandlung der Facharztstandart zu gewährleisten (Bundesärztekammer 2015b).

2.4.3 Schweigepflicht und Datenschutz

In Deutschland sind Ärzte grundsätzlich verpflichtet alle anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod des Patienten hinaus zu bewahren (§ 203 Abs. 1 StGB). Darunter fällt selbst das Aufsuchen des Arztes und somit die Identität des Patienten (vgl. OLG Karlsruhe v. 11.08.2006, 14 U 45/04). Dies hat weitreichende Auswirkungen für die Telemedizin, da bei jeder Art der technologie-gestützten Kommunikation Verbindungsdaten anfallen. Jede Institution, die Berufsgeheimnisträger beschäftigt, ist daher verpflichtet nur solche IT-Systeme zu benutzen, die keinen Rückschluss auf die Identität der Kontaktpersonen zulassen. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Entbindung der Schweigepflicht durch die Einschaltung externer Dienstleister geschehen (Trill 2008 S.173f).

[...]

Ende der Leseprobe aus 28 Seiten

Details

Titel
Digitalisierung im Gesundheitswesen. Einflüsse und Auswirkungen von Telemedizin
Hochschule
Westfälische Wilhelms-Universität Münster  (Lehrstuhl für Informatik, Database and Information Systems (DBIS))
Note
1,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
28
Katalognummer
V490999
ISBN (eBook)
9783346002310
ISBN (Buch)
9783346002327
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Digitalisierung, Gesundheitswesen, Telemedizin, digitale Reife, elektronische Patientenakte, elektronische Gesundheitskarte
Arbeit zitieren
Julian Fenten (Autor:in), 2018, Digitalisierung im Gesundheitswesen. Einflüsse und Auswirkungen von Telemedizin, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/490999

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