Kann eine rechtlich bindende Spendenverpflichtung Lebensmittelverschwendung reduzieren?

Ethische Auseinandersetzung zu Rechten und Freiheit des Lebensmittelhandels


Studienarbeit, 2019

14 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Aktuelle Situation
2.1 Anwendungen, Erkenntnisse und Alternativen zur gesetzlich festgelegten
Spendenverpflichtung
2.2 Informationen zu / Ursachen von Lebensmittelverlusten/ - verschwendungen

3 Ethik und Betrachtungsweisen nach Ethiksystemen
3.1 Was ist Ethik?
3.2 Betrachtung anhand der Ethiksysteme
3.2.1 Deontologie oder die Pflichtethik
3.2.2 Utilitarismus oder die zweckdienliche/-orientierte Ethik
3.2.2.1 Nutzensummenutilitarismus
3.2.2.2 Durchschnittsnutzenutilitarismus
3.2.3 Effektiver Altruismus
3.2.4 Wirtschaftsethik

4 Fazit

Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Im Januar 2019 waren die Medien geprägt von einer Meldung, die kaum für weniger Gesprächsstoff hätte sorgen können: das tschechische Verwaltungsgericht erklärte das Gesetz von Anfang 2018, in dem tschechische Supermärkte zur Spende unverkäuflicher Lebensmittel gesetzlich verpflichtet werden, als rechtskräftig. Geklagt hatten 25 Abgeordnete1, da diese eine Eigentumsverletzung in der gesetzlich festgelegten Spendenverpflichtung sahen. Die Richter wiesen dies mit der Begründung ab, dass Eigentum verpflichtet und zudem sei das Gesetz ein Anteil zu den weltweiten Lösungsbemühungen zur Problematik der Lebensmittelverschwendung.

Das Gesetz bezieht sich auf Supermärkte ab einer Verkaufsfläche von 400m² und auf Produkte mit beschädigter Verpackung oder wenn das Produkt selbst beschädigt aber verzehrfähig ist (z.B. zerbrochene Spaghetti, gebrochenes Brot, etc.), fehlerhafter / fehlender Etikettierung und Lebensmittel dessen Mindesthaltbarkeitsdaten erreicht sind. Diese Produkte / Lebensmittel müssen an Lebensmittelbanken (Pendant zu deutschen Organisation wie z.B. Die Tafel) gespendet und anschließend an bedürftige Menschen verteilt werden.

Die Nichteinhaltung dieses Gesetzes steht unter Geldstrafe von bis zu 390.000 € (vgl. Zukunftsstiftung Landwirtschaft, GLS Treuhand e.V., Weltagrarbericht 2019, o.S.).

Diese Meldung sorgte, wie schon viele andere in den Jahren zuvor, für Debatten zur Frage, ob der Staat dazu berechtigt sei, Supermärkten, Gastronomen und / oder der Lebensmittelindustrie (folglich Eigentümern von Lebensmitteln) eine Spendenverpflichtung gesetzlich vorzuschreiben, oder ob dies einen zu gravierenden Eingriff in die bestehenden Rechte darstelle. In diesen Debatten werden neben den rechtlichen Argumenten, ebenso die ethischen wie moralischen Verpflichtungen gegenüber der Umwelt, Ressourcenbewahrung, wie auch für die Gesellschaft uvm. angebracht.

Gegenstimmen plädieren darauf, dass die größten Lebensmittelverluste und - verschwendungen in privaten Haushalten stattfinden und somit vorrangig dort angesetzt werden müsse, um diesen entgegen zu wirken.

Daher stellt sich die Frage, ob eine gesetzliche Spendenverpflichtung für Supermärkte, die Lebensmittelproduktion, die Gastronomie usw., folglich Lebensmittelindustrie genannt, im ethisch gerechtfertigten Verhältnis zur Beschneidung der Rechte derer darstellt.

2 Aktuelle Situation

Um im folgenden Kapitel die gesetzlich festgelegte Spendenverpflichtung mit den ethischen Systemen in Verbindung bringen und erörtern zu können, ob dies den einzelnen Kriterien zur Anwendung des ethischen Systems passend ist, muss man sich im Vorfeld mit den Fragen beschäftigen: (warum) besteht Handlungsbedarf, wo besteht Handlungsbedarf, welche Handlungsmöglichkeiten sind derzeit gegeben, gibt es gewonnene Erkenntnisse zu den bereits angewandten Handhabungen und welche Handlungsalternativen könnten neu konstruiert und erprobt werden?

Nur wenn diese Faktoren einbezogen werden, kann eine für die entsprechenden Ethiksysteme passende Antwort auf die Ausgangsfrage gefunden werden.

2.1 Anwendungen, Erkenntnisse und Alternativen zur gesetzlich festgelegten Spendenverpflichtung

Europa:

Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission im Mai 2017 in einem Aktionsplan dazu aufgefordert, durch verschiedene Maßnahmen, wie die Erleichterung von Lebensmittelspenden für Betriebe etc. die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. In dem im Mai 2017 von der kroatischen EU-Abgeordneten Biljana Borzan (S&D) eingereichten Initiativbericht werden Maßnahmen vorgeschlagen um die Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um sogar 50 Prozent zu reduzieren.

Frankreich

In Frankreich besteht bereits seit Februar 2016 ein ähnliches Gesetz zur Spendenverpflichtung von Lebensmitteln, wie das in der Einleitung genannte Gesetz in Tschechien. In den Medien finden sich immer wieder Berichterstattungen darüber, dass sich dieses Gesetz in Frankreich positiv ausgewirkt habe.

Die Abteilung „Wissenschaftlichen Dienste“ (WD 5: Wirtschaft und Verkehr; Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) der Bundesregierung verweist in Ihrer Ausarbeitung „Rechtliche Vorgaben in Frankreich gegen Lebensmittelverschwendung“ auf die Internetseite des französischen Landwirtschaftsministeriums, welches dort angibt, dass Lebensmittelabfälle seit der Gesetzeseinführung reduziert und die Spenden an Nahrungsmittelhilfeorganisationen um 22% gesteigert werden konnten. Offizielle Bilanzen sind derzeit noch nicht veröffentlicht (vgl. Wissenschaftliche Dienste, Deutscher Bundestag 2018, S.5-11).

Somit ist eine Aussage, ob durch die Spendenverpflichtung die Lebensmittelverluste tatsächlich reduziert werden konnten, noch nicht sicher zu treffen. Denn eine gesteigerte Spendenquote muss nicht zwingend mit einer sinkenden Lebensmittelabfallquote einhergehen.

Schweiz

Die Schweiz möchte zukünftig Unternehmen mehr Anreize bieten, die Lebensmittelspende auf freiwilliger Ebene durchzuführen.

In Bezug auf den Eingriff in die Freiheiten und Rechte der Lebensmittelindustrie, ist die im September 2018 in der Schweiz durchgeführte Volksabstimmung über eine gesetzliche Regulierung zum Verkauft von Lebensmitteln zu nennen. Die Vorlage sah vor, dass Standards für nachhaltige, ökologische und fair produzierte Lebensmittel in die Verfassung des Landes aufgenommen werden sollten.

Die Vorlage sah die Verpflichtung des Staates zur Förderung von hochwertigen Lebensmitteln, die sowohl umwelt- und ressourcenschonend wie auch tierfreundlich und unter guten Arbeitsbedingungen hergestellt wurden, vor. Diese Vorlage inkludierte sowohl importierte Lebensmittel aus dem Ausland, wie auch verarbeitete Lebensmittel, so dass zukünftig alle auf dem Schweizer Markt erhältlichen Lebensmittel den Standards entsprechen müssten.

In dieser Volksabstimmung sprachen sich rund 60% der Bevölkerung gegen diese Vorlage aus, da sie zu großen Teilen eine Erhöhung der Lebensmittelpreise befürchteten. Aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz, sind viele Bewohner nicht bereit oder in der Lage, höhere Kosten für Lebensmittel zu tragen. Es wurden aber auch kritische Stimmen bezüglich der Rechtmäßigkeit zur Beschränkung der Rechte und Pflichten der Lebensmittelindustrie laut. Es wurde angeführt, dass dies ein unrechtmäßiger Eingriff in die bestehenden Rechte sei.

Eine gesetzlich festgelegte Spendenverpflichtung wird zwar von einigen Politikern gefordert, der Bundesrat antwortete darauf bisher mit dem Verweis, das dies aufgrund des erheblichen Eingriffes in die Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Politiker wollen anhand der Entscheidung in Tschechien, weitere Handlungsmöglichkeiten für die Schweiz, rechtlich prüfen.

Deutschland

Deutschland hat durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits 2012 eine Aktion zur Aufklärung der Bevölkerung initiiert („Zu Gut für die Tonne“).

Gleichzeitig bildete sich auf privater Ebene die Aktion „Lebensmittelretten“, welche sich heute „foodsharing nennt zur „Rettung“ und Weitergabe von Lebensmitteln. Sogenannte Foodsaver holen ehrenamtlich unverkaufte Lebensmittel bei Betrieben ab und verpflichten sich damit, die Lebensmittel zur weiteren Verwertung zu nutzen oder weiter zu verteilen.

Ende 2017 wurde ein, durch ein TV-Format finanziell unterstütztes, Projekt gegründet, bei dem Lebensmittelbetriebe ihre bis kurz vor Ladenschluss unverkauften Lebensmittelprodukte- oder Speisen noch verkaufen können. Die App: Too Good To Go bietet den Unternehmen die Möglichkeit, den meist täglich anfallenden aber nicht sicher planbaren Überschuss über die App zu verkaufen. Die Supermärkte, Marktstände, Restaurants usw. geben in der App die durchschnittliche Menge an unverkauften „Portionen“ an und bieten sie zum halben Warenwert an. Verbraucher können so eine Portion zum verminderten Preis erwerben, der Anbieter verkauft den Überschuss und die Lebensmittelverschwendung wird reduziert. Sollte es dazu kommen, dass das Unternehmen an einem Tag mehr oder weniger als ursprünglich angegebene Portionen zur Verfügung haben, kann die Portionsanzahl erhöht, reduziert oder sogar storniert werden. Der Nachteil für den Verbraucher besteht darin, dass er sich nicht sicher sein kann, ob seine gekaufte Portion nicht noch kurz vor Abholung storniert wird und zudem, dass er vorher nicht weiß, welches Gericht er erhalten wird. Dies ist nur grob anhand der Auswahl des Anbieters, einzugrenzen. So weiß der Käufer beispielsweise nicht, ob der Bäcker an diesem Tag Brötchen oder süße Backwaren abgeben wird.

Die Bundesregierung setzt sich, wie bereits in dem Absatz über Frankreich genannt, bereits mit den Resultaten von bestehenden Handhabungen auseinander.

Deutschland hat sich neben der bereits im Absatz Europa genannten Verpflichtung zum Erreichen der EU-Nationen festgehaltenen Minderung der Lebensmittelverschwendung und -verluste auch die Internetseite lebensmittelwertschaetzen.de ins Leben gerufen. Dort werden Initiativen entlang der Wertschöpfungskette zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung und - verluste vorgestellt und es können weitere Vorschläge eingereicht werden. Deutschland geht das Problem somit partizipativ an. Des Weiteren hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen Leitfaden zur Lebensmittelspende herausgebracht, um interessierten Spendern Informationen bezüglich der Rechtslage, beispielsweise Gewährleistungsansprüche, zukommen zu lassen, um die Hemmschwelle zur Spende von spendenbereiten Unternehmen zu senken.

2.2 Informationen zu / Ursachen von Lebensmittelverlusten/ - verschwendungen

Wenn auch die genannten Werte in unterschiedlichen Studien abweichend beziffert und eine genaue Gegenüberstellung und Vergleich aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden und Jahren nicht allumfänglich möglich ist, so ist eine Nennung von Zahlen, Statistiken etc. im Zusammenhang der Betrachtung aus ethischen Gesichtspunkten dennoch angemessen und die vorliegenden Quellen ausreichend.

Weltweit gehen jährlich, nach Schätzungen (Stand 2012) des Europäischen Parlaments, etwa ein Drittel (1,3 Milliarden Tonnen) der für die Menschen produzierten Lebensmittel verloren oder werden entsorgt. Für Europa bedeutet dies 88 Millionen Tonnen oder 173 Kg pro Person und Jahr. Während es in Ländern wie Slowenien, Rumänien und Malta unter 80 Kg pro Person sind, so sind es beim „Spitzenreiter“ Niederlande ganze 541 Kg. Deutschland liegt mit 149 Kg nur knapp unter dem Europäischen Durchschnitt. Während nur fünf Prozent der Lebensmittel im Einzelhandel verschwendet werden bzw. verloren gehen, stellt der größte Stellenwert mit 53% der private Haushalt dar (vgl. Europäisches Parlament 2017, o.S.).

Die Erzeugung von Lebensmitteln geht einher mit der Nutzung und dem Verbrauch von natürlichen Ressourcen.

Der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes „Daten zur Umwelt“ (2015) bezogen auf die Jahre 2010 bis 2012 ist zu entnehmen, dass Deutschlands Wasserfußabdruck sich auf 117,2 Milliarden Kubikmeter jährlich für die Lebensmittelproduktion / Herstellung von Ernährungsgütern bezifferte. Dies bedeutet, dass in Deutschland pro Person und Tag 3.900 Liter verbraucht wurden. Der Energiegehalt (Energie die aufgewendet werden muss für Produktion, Lagerung, Transport etc.) beliefen sich auf 1133 Petajoule für Gesamtdeutschland pro Jahr, was einem täglichen Energiegehalt von 10,5 Kilowattstunden pro Person entspricht.

Die benötigte landwirtschaftliche Nutzfläche im In- und Ausland betrug 20,1 Millionen Hektar für die Ernährungsgüter Deutschlands, was etwa 2446m² pro Person sind. Davon wurden alleine 1481m² für die Lebensmittelerzeugung tierischen Ursprungs genutzt.

[...]


1 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird im Weiteren die männliche Sprachform verwendet. Dies soll keine Benachteiligung des weiblichen Geschlechts darstellen, sondern aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Kann eine rechtlich bindende Spendenverpflichtung Lebensmittelverschwendung reduzieren?
Untertitel
Ethische Auseinandersetzung zu Rechten und Freiheit des Lebensmittelhandels
Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten  (Fakultät Soziales und Gesundheit)
Note
1,3
Autor
Jahr
2019
Seiten
14
Katalognummer
V490565
ISBN (eBook)
9783668957282
ISBN (Buch)
9783668957299
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kann, spendenverpflichtung, lebensmittelverschwendung, ethische, auseinandersetzung, rechten, freiheit, lebensmittelhandels, foodsharing, konsum, ethik, recht, pflicht
Arbeit zitieren
Sabrina Srsa (Autor:in), 2019, Kann eine rechtlich bindende Spendenverpflichtung Lebensmittelverschwendung reduzieren?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/490565

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