Zum sensiblen Umgang mit Rassismus an Schulen. Beschreibung, Prävention und Bekämpfung


Hausarbeit, 2019

21 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Rassismus und Diskriminierung
2.1 Diskriminierung – eine Definition
2.2 Rassismus – eine Definition
2.3 Unterscheidung von Diskriminierung und Rassismus

3. Rassismus an Schulen

4. Prävention und Bekämpfung
4.1 Präventionsprogramme
4.1.1 Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In einer Zeit in der die Form offener, rassistischer Gewalt spürbar angestiegen ist, ist der Bedarf an Beratungs- und Bildungsarbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus stark gestiegen. Doch nicht nur, wenn Rassismus in Verbindung mit demonstrativen Gewalttaten auftritt, sollte das Thema größere Aufmerksamkeit erfahren und thematisiert werden. Rassismus äußert sich nicht immer offensiv, nicht immer feindselig, sondern ist in latenter Form durch Alltagsrassismus allgegenwärtig. Er stellt ein Phänomen dar, welches tief in der Mitte der Gesellschaft verankert ist, sich durch unreflektierte sprachliche Äußerungen manifestiert und ein Resultat verfestigter Handlungs- und Denkweisen ist, welche zur Ausgrenzung, Benachteiligung und Verletzungen der Betroffenen führen (Ehlen, 2015, S. 148f.; Höfel & Schmidt, 2018, S. 208; Leiprecht, 2015, S. 129).

Im Kontext der Schule tritt Rassismus vor allem durch individuelle, alltägliche und institutionelle Diskriminierung auf. Herkunft und Kultur führen zwischen Schüler_innen weitaus häufiger zu Konflikten auf dem Schulhof und im Klassenraum, als es die Mehrheitsgesellschaft wahrnimmt. Doch nicht nur dort, auch durch die Elternschaft, die Lehrpersonen oder die Institution Schule an sich kommt es zu diskriminierenden Handlungs- und Verhaltensmustern, ob nun gewollt oder unbeabsichtigt. Wird für das Thema Rassismus an Schulen kein angemessener Umgang ermöglicht und umgesetzt, führt dies zwangsläufig zu Konflikten. Im Kontext der kulturellen Vielfalt entwickelte sich für die Schulen die Herausforderung Rassismus in Form von Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund wahrgenommener Unterschiede zu erkennen, zu thematisieren und damit für den Abbau ethnischer Vorurteile zu sorgen, um für jeden Lernenden und Lehrenden ein Umfeld zu schaffen, indem er sich respektiert und sicher fühlt (Avci-Werning, 2004, S. 15; S. 26).

Die vorliegende Arbeit behandelt die Formen und Auswirkungen von Rassismus an Schulen sowie die Handlungsmöglichkeiten zur Prävention und Bekämpfung. Sie folgt der Fragestellung, welche Möglichkeiten gibt es, einen sensiblen und angemessenen Umgang mit Rassismus an Schulen zu gewährleisten? Die These dieser Arbeit ist es, dass Schulen mit einem bewussten und konsequenten Einsatz dafür sorgen können, dass rassistische Diskriminierungen in der Schule weitestgehend vermieden werden können.

In jeder Gesellschaft und somit auch in jeder Bildungseinrichtung wie der Institution Schule gibt es diverse Formen der Diskriminierung. Menschen und Gruppen können aufgrund verschiedenster Gründe diskriminiert werden, beispielsweise wegen ihrer sexuellen Identität, ihrer Religion, aufgrund physischer oder kognitiver Beeinträchtigungen oder ihrer Weltanschauung. Die vorliegende Arbeit begrenzt sich vorwiegend auf den Aspekt der Diskriminierung durch Rassismen an Schulen. Des Weiteren erhebt die Ausarbeitung – aufgrund des Umfangs – nicht den Anspruch eines vollständigen Leitfadens zur Prävention und Bekämpfung rassistischer Diskriminierung, sondern stellt eine zusammenfassende und informierende Einführung dar.

Zum Einstieg werden die Begriffe Diskriminierung und Rassismus näher besprochen und voneinander abgegrenzt, um für ein einheitliches und besseres Verständnis der Thematik zu sorgen. Der Hauptteil beschäftigt sich mit den Formen und Auswirkungen rassistischer Diskriminierung an Schulen und stellt anschließend Präventions- und Bekämpfungsmöglichkeiten dar. Abschließend wird die Arbeit durch ein zusammenfassendes und reflektierendes Fazit beendet.

Die vorliegende Arbeit bedient sich einer gendersensiblen Sprache. Es wird die Schreibweise mit Unterstrich verwendet (z.B. Schüler_innen) oder geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z.B. Lehrende). Die „Lücke“ steht für den sogenannten Gender Gap, welcher Personen einbezieht, die sich keinem der beiden Geschlechter zuordnen lassen möchten oder können.

2. Rassismus und Diskriminierung

Das Thema der vorliegenden Arbeit setzt die Klärung einiger Begriffe und deren Inhalte voraus, um sich differenziert mit der Thematik auseinandersetzten zu können. Aus diesem Grund werden in den folgenden Teilkapitel (2.1 und 2.2) die Begrifflichkeiten Diskriminierung und Rassismus in all ihren Facetten dargestellt und anschließend voneinander abgegrenzt (2.3).

2.1 Diskriminierung – eine Definition

Unter Diskriminierung im Allgemeinen versteht man Äußerungen und Handlungen, die eine bestimmte Person oder Personen einer bestimmten sozialen Gruppe herabsetzen und oder benachteiligen. Diskriminierung kann in unterschiedlichen Formen durch unterschiedliche Instanzen auftreten. Man unterscheidet die individuelle, institutionell-strukturelle und die ideologisch-diskursive Diskriminierung.

Bei der individuellen Diskriminierung führen persönliche Einstellungen zu diskriminierenden Äußerungen und Handlungen. Diese Form bleibt also auf privater Ebene und bezieht sich auf zwischenmenschliche Beziehungen. Bei gesetzlichen oder administrativen Regelungen und Praktiken, welche traditionellen Normen folgen und von Organisationen und sozialen Institutionen ausgehen, kommt es oftmals bei der Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen zur Benachteiligung oder Bevorzugung bestimmter Gruppen. In diesem Fall wird von der institutionell-strukturellen Diskriminierung gesprochen. Der ideologisch-diskursive Ansatz bezieht sich auf traditionelle gesellschaftliche Norm- und Wertvorstellung, welche in Diskursen produziert und reproduziert werden und somit ebenfalls zur Diskriminierung führen.

Die oben genannten Formen von Diskriminierung können sowohl mittelbare, als auch unmittelbare Folgen haben. Eine unmittelbare Diskriminierung kann beispielsweise eine Altersbegrenzung in einer Stellenausschreibung sein, während eine mittelbare Diskriminierung durch Gesetze oder die Politik zum Ausdruck kommt, welche zunächst merkmalsneurtral erscheint. Bleibt man bei einem Beispiel in der Arbeitswelt, so könnte es sich auf bessere Bezahlung bei Vollzeitstellen im Vergleich zu Teilzeitstellen beziehen. Die zunächst merkmalsneurtrale Regelung, die für jeden gilt, betrifft jedoch statistisch gesehen häufiger Frauen und ältere Menschen, als Männer und jüngere Menschen und diskriminiert somit wieder eine merkmalsbezogene Personengruppe (Fereidooni, 2015, S. 43f.; Gomolla, 2018, S. 248- 253).

2.2 Rassismus – eine Definition

Rassismus, Rechtsextremismus und Nationalsozialismus sind Begriffe, die den Inhalt spezifischer Ideologien und Diskurse beschreiben und im Widerspruch zu den Zielen einer demokratischen Gesellschaft sowie den Menschenrechten stehen. Differenzkonstruktionen wie Nation, Rasse oder Kultur bedingen gesellschaftliche Inklusions- und Exklusionsprozesse (Lapp, 2011 S. 1).

Rassismus stellt ein soziales Klassifizierungssystem dar, welches Menschen anhand ihrer körperlichen und oder kulturellen Merkmale zu Gruppen zusammenfasst. Diesen Gruppen werden spezifische soziale Merkmale unterstellt, welche Allgemeingültigkeit für jedes Mitglied der Gruppe beanspruchen. Das System dient dazu Menschengruppen in eine hierarchische Ordnung zu bringen, indem die eine der anderen Gruppe über- bzw. untergeordnet wird (Avci- Werning, 2004, S. 21f.; Lapp, 2011, S. 3). Rassistische Ideologien stehen immer im Zusammenhang mit der Produktion und der Bedeutung von Macht, welche dazu genutzt wird Diskriminierung, Ausgrenzung, Ausbeutung und sogar Mord zu legitimieren. Von Rassismus betroffene Gruppen wird oftmals der Zugang zu materiellen, kulturellen und symbolischen Ressourcen verwehrt. Rassismus kann in Form von spezifischen diskriminierenden Ideen, physischer und psychischer Gewalt sowie gesellschaftlicher und politischer Benachteiligung auftreten (Lapp, 2011, S. 3; Marmer & Sow, 2015, S. 15f). Die Ausprägung rassistischer Taten kann offen, extrem und gewalttätig, aber auch subtil, latent und verdeckt sein. In der Fachliteratur wird oftmals von Rassismus im Plural, also Rassismen gesprochen, da sie sowohl individuell, als auch in kollektiver, sozialer, institutioneller, oder gesellschaftlich-struktureller Form auftreten kann (Leiprecht, 2015, S. 121f.).

Der ideologische Ursprung des Konzepts, welches heute als Rassismus bekannt ist, liegt in Europa zur Zeit der Aufklärung und wurde durch das damalige naturwissenschaftliche Menschenbild, die Bildung moderner Nationalstaaten und den europäischen Kolonialismus begünstigt. Bei vielen Denkern der Aufklärung spiegelt sich das rassistische Menschenbild ihrer Zeit wieder, indem dem „minderwertigen Schwarzen“, Dummheit, Faulheit und Unzivilisiertheit unterstellt wurde und er der „weißen Rasse“ als unterlegen galt. „Weiß-sein“ hingegen war eine Eigenschaft, die mit Intelligenz, Vernunft, Vollkommenheit und Zivilisation konsistent war und aus der sich ein natürlicher – durch die Wissenschaft belegter – Machtanspruch gegenüber der restlichen Weltbevölkerung erklärte. Die scheinbar naturwissenschaftliche Klassifizierung von Menschen und damit das rassistisch produzierte Wissen legitimierte also die schamlose Unterdrückung, Ausbeutung und Versklavung der untergeordneten „Rassen“, um der Ressourcenknappheit des überbevölkerten, kolonialen Europas entgegenzuwirken (Lapp, 2011, S 6f.; Marmer & Sow, 2015, S 16).

Eine antirassistische Haltung ist in der Gesellschaft zwar mit einem hohen moralischen Wert verbunden, jedoch wird von der Mehrheit der Gesellschaft ein Rassismusbegriff verwendet, der sehr allgemein gefasst ist und nicht die alltäglichen Formen von Rassismus meint. Als Alltagsrassismus werden alle alltäglichen Erfahrungen bezeichnet, die meist nicht unter den allgemeingültigen Rassismusbegriff fallen. Sie beinhalten geringschätzende und herabwürdigende Blicke und Gesten sowie Verhaltensweisen, welche von der Mehrheitsgesellschaft tagtäglich praktiziert, aber nicht als Rassismus erkannt werden. Die zunächst harmlos wirkende Frage „Woher kommst du?“, an eine Person, die durch ihren Namen oder ihr Aussehen ausländisch wahrgenommen wird, kann ein Beispiel für Alltagsrassismus sein. Denn erst wenn beantwortet ist woher die Eltern oder Großeltern der befragten Person stammen gilt die Frage für viele als beantwortet, auch wenn die Person eigentlich aus Berlin oder München stammt. Fragen dieser Art vermitteln die Haltung, dass die Anwesenheit von Migrant_innen in einem bestimmten Land nicht selbstverständlich ist und sie häufig auf ihre äußerliche Erscheinung reduziert werden. Folgen von Alltagsrassismus können Rückzug, Überanpassung oder antideutsches Verhalten sein (Fereidooni, 2015, S. 322f.; Lapp, 2011, S. 11f.).

Zu den aktuellen und alltäglichen Formen des Rassismus wird auch der kulturelle Rassismus gezählt. Das Konzept umfasst Rassismen, die sich auf die Kultur einer Person oder Personengruppe beziehen. In dieser neorassistischen Erscheinungsform nimmt der Begriff Kultur den Platz des Begriffes „Rasse“ ein. Handlungs- und Denkmuster werden nach diesem Konzept durch die Kultur bestimmt und festgelegt (Lapp, 2011, S. 8-9).

Wie auch bei der institutionellen Diskriminierung werden Menschen bei der rassistischen Diskriminierung durch Gesetze, Institutionen, Organisationen aufgrund ihrer Regeln, Strukturen und Handlungsmuster benachteiligt. Die soziale Ungleichheit, die Kinder und Jugendliche mit Integrationshintergrund beispielsweise durch die Institution Schule erfahren, wird routinemäßig hergestellt, wie einschlägige empirische Studien aufzeigen. Eine deutschlandweite Studie aus den Jahren 2002/2003 kam zu dem Ergebnis, dass fast doppelt so viele Kinder aus Migrantenfamilien eine Empfehlung für die Hauptschule erhielten als Kinder aus deutschen Familien. Nur 16% erhielten eine Empfehlung für das Gymnasium. Weiterempfehlungen für das Gymnasium, die Gesamt- oder Realschule werden trotz guter Leistungen, wegen einer Schwäche der sprachlichen Fähigkeiten verwehrt, da davon ausgegangen wird, dass diese einen Grund für spätere schulische Probleme darstellen könnten. Ein weiterer Punkt, der zur rassistischen Diskriminierung an Schulen beiträgt, stellen die fehlenden Sonderregelegungen und Gesetze für Kinder mit Migrationshintergrund dar. Institutioneller Rassismus stellt eine Form der institutionellen Diskriminierung dar (Lapp, 2011, S. 12f.; Marmer & Sow, 2015, S. 22f.).

Rechtsextremismus setzt sich eine politische Ordnungsvorstellung als Ziel, welche den demokratischen Verfassungsstaat und seine demokratische Mitbestimmung und Willensbildung ablehnt. Liberalität und Demokratie gefährden nach Auffassung des Rechtsextremismus die „Volksgemeinschaft“. Der „starke“ autoritäre Staat steht über allem und fordert eine Einordnung des Individuums in die ethnisch-homogene „Volksgemeinschaft“, welche dem Staat untergeordnet ist. Rassismus und Rechtsextremismus haben die Vorstellung gemein, dass eine „rassische“ bzw. ethnische Ungleichheit zwischen den Menschen vorliegt. Rassismus ist eines von vielen Ideologieelementen des Rechtsextremismus. Zu den Erscheinungsformen des Rechtsextremismus gehören Parteien, Organisationen, Gemeinschaften, Publikationen, Gewalttaten und rechtsextremes Einstellungspotenzial, welche die Vorstellungen und Werte ihrer Ideologie zum Ausdruck bringen (Lapp, 2011, S. 4).

2.3 Unterscheidung von Diskriminierung und Rassismus

Jeder Mensch kann aus den unterschiedlichsten Gründen diskriminiert werden. Etwa weil er zu klein oder zu groß ist, aufgrund seiner sexuellen Orientierung, weil er einem bestimmten Geschlecht angehört, weil er zu dick oder zu dünn, zu hübsch oder zu hässlich erscheint. Rassismus stellt eine spezielle Form der Diskriminierung dar. Bei dieser Form werden Gruppen von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale wie ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft in ein hierarchisches Gefüge eingeordnet. Rassismus bezieht sich demnach auf herkunftsbezogene Merkmale und eine Diskriminierung auf allgemeinpersonenbezogene Merkmale eines Menschen (Fereidooni, 2015, S. 46).

3. Rassismus an Schulen

Rassismus wird in der Schule am ehesten durch die gegenseitige Diskriminierung von Schüler_innen wahrgenommen. Sie verwenden Schimpfwörter wie, „Du Jude“, „Zigeuner“, „Polake“, „Kartoffel“ oder „Nigger“, machen verächtliche Bemerkungen über Herkunft oder Religion einer Schüler_in, erlauben sich herabwürdigende Witze, oder es kommt zu Ausschließungen oder sogar Handgreiflichkeiten gegenüber bestimmten Mitschüler_innen durch wahrgenommene Unterschiede. Diese verbalen und körperlichen Angriffe basieren auf der Vorstellung, dass es unveränderliche Merkmale homogener fremder Gruppen gibt, die sie einer „Rasse“, „Ethnie“ oder „Kultur“ zuordnen, welche sie von den „anderen“ unterscheiden und negativ assoziiert werden. Geschieht dies von einer Gruppe von Schüler_innen über einen längeren Zeitraum wird auch von rassistischem Mobbing gesprochen (Yengane, 2018, S. 29- 31).

Auch das Verhalten von Personen, die eigentlich eine Vorbildfunktion inne haben sollten ist oftmals feindselig, vorurteilsbelastet oder subtil rassistisch. Rassistische Diskriminierungen gehen häufig – ob bewusst oder unbewusst – von Lehrpersonen oder pädagogischen Mitarbeiter_innen aus. Durch die häufige Betonung von Multikulturalität und Vielfalt an ihrer Schule sprechen sich Lehrpersonen in vielen Fällen von Rassismus frei. Sie nehmen ihn oft nur als Einzelerscheinung wahr, streiten ihn ab, dethematisieren und fördern ihn somit. Mehr noch, in einigen Fällen wird Schüler_innen bei Beschwerden über Beleidigungen aufgrund ihrer Hautfarbe vorgeworfen, ihre „Andersfarbigkeit“ zu instrumentalisieren und sich als Opfer darzustellen, um ihr aggressives Verhalten zu rechtfertigen (Ehlen, 2015, S. 148-152; Yengane, 2018, S. 35-37). Des Weiteren stellt die vorurteilsbelastete Annahme, dass Schüler_innen mit Integrationshintergrund zwangsläufig schlechtere schulische Leistungen erbringen als ihre Mitschüler_innen ohne Integrationshintergrund, ein weitverbreitetes Phänomen dar, dass zu einer voreingenommenen Beurteilung der Betroffenen führt. Die oftmals damit einhergehende Betonung guter Leistungen eines Lernenden mit Integrationshintergrund stellt ebenfalls eine Form von rassistischer Diskriminierung dar. Kinder, die aus Familien mit einem Migrationshintergrund kommen, haben eine geringere Chance eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten als die anderen Kinder, auch wenn die Leistungen vergleichbar sind. Dies sorgt für eine soziale Ungleichheit und eine erhebliche Benachteiligung der Gruppe der Betroffenen. Diskriminierungsrisiken durch die Institution Schule stellen häufig routinierte Organisationsstrukturen und traditionelle Handlungsmuster dar, sowie der häufige Mangel an genügend Wissen, Zeit und personellen Ressourcen. Dies führt zu einer gravierenden Benachteiligung der Bildungschancen für bestimmte gesellschaftlich konstruierte Gruppen (Antidiskriminierungsstelle des Bundes, 2018, S 11f.; Dern & Spangenber 2019, S. 99f., 200; Lapp, 2011, S. 12f.; Marmer & Sow, 2015, S. 22f.).

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Details

Titel
Zum sensiblen Umgang mit Rassismus an Schulen. Beschreibung, Prävention und Bekämpfung
Hochschule
Universität Bielefeld
Autor
Jahr
2019
Seiten
21
Katalognummer
V489917
ISBN (eBook)
9783668971677
ISBN (Buch)
9783668971684
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rassimus, Rassismus an Schulen
Arbeit zitieren
Paulina Tiepermann (Autor:in), 2019, Zum sensiblen Umgang mit Rassismus an Schulen. Beschreibung, Prävention und Bekämpfung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/489917

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