Lebenslanges Lernen - Weiterbildung als Baustein gesellschaftlicher Fortentwicklung


Hausarbeit, 2004

15 Seiten, Note: 2,1


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung
Erwachsenenbildung – ein historischer Überblick

2. Weiterbildungspolitik
2.1. Was ist Weiterbildung überhaupt?
2.2. Rechtliche Grundlagen von Weiterbildungen
2.3. Finanzierung von Weiterbildungen
2.4. Weiterbildungspolitik in Deutschland
2.4.1. Weiterbildungspolitik in Hessen

3. Analyse der Forschungsstudie: „Soziale und regionale Differenzierung von Weiterbildungsverhalten und –Interessen“

4. Nachwort

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Stets betonen Politik und Wirtschaft, dass wir uns in der Übergangsphase von der Industrie- in die Wissensgesellschaft befinden und schon längst enden Bildungswege nicht mehr nur mit dem Abschluss der Schullaufbahn. Lebenslanges Lernen wird zur Pflicht. Dabei spielt gerade die Weiterbildung, dass heißt jener Lernprozess nach dem Abschluss der ersten Bildungsphase eine wichtige Rolle. Der Begriff der Weiterbildung kann in diesem Zusammenhang schnell in die Irre führen, schließlich umfasst er ein riesiges Feld an Maßnahmen, Methoden und Veranstaltungen zur Qualifizierung einzelner Personen. Dabei definiert man den Malkurs, genauso wie die berufsvorbereitende Umschulung als Weiterbildungsmaßnahme. Problematisch ist, dass die finanzielle Sicherung vieler Weiterbildungsmaßnahmen (allgemeine, schulabschlussbezogene, berufliche, politische, wissenschaftliche) ins Wanken gerät und damit auch das geistige Potential und die Kreativität der deutschen Gesellschaft. Die Gründe dafür sind vielfältig: die katastrophale finanzielle Lage von Bund, Ländern und Kommunen führt zu einer unzureichende Bildungs- und Weiterbildungspolitik, zudem stellt die Massenarbeitslosigkeit und der demographische Wandel die weitere Finanzierung der Weiterbildungsmaßnahmen in Frage. Jenen Problemen muss sich die Weiterbildungspoltik zukünftig stellen. Ziel meiner Ausführungen ist es, dass weite Feld der Weiterbildungspolitik in Deutschland näher zu erläutern. Welchem Zweck dienen Weiterbildungsmaßnahmen, wie kann man sie gruppieren und wer ist zuständig für welche Maßnahmen? Fragen, die ich im Verlauf meiner Ausführungen klären möchte. Außerdem werde ich explizit auf das Bundesland Hessen eingehen. Dabei versteht sich meine Verschriftlichung nicht als allumfassende Aufarbeitung der Thematik, sondern soll lediglich einen Einblick in das Themenfeld und deren inhärenten Problematik geben.

2. Weiterbildungspolitik

2.1. Was ist Weiterbildung überhaupt?

Weiterbildung ist die „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer ersten Bildungsphase und nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder nach einer Familienphase“. (www.step-on.de)

Wenn man also eine Berufsausbildung abgeschlossen oder ein Studium abgeschlossen hat, in einem Beruf arbeitet oder eine Unterbrechung seiner Berufstätigkeit, zum Beispiel aus familiären Gründen, hinter sich hat und ein Bildungsangebot wahrnimmt, spricht man von Weiterbildung.

Weiterbildung ist ein Oberbegriff für alle Lernprozesse, in denen Erwachsene ihr Wissen erweitern, ihre Fähigkeiten entfalten oder ihre beruflichen Qualifikationen verbessern oder neu ausrichten.

Da der Begriff der Weiterbildung so weit gefächert ist, fallen Umschulungen und Meisterkurse, sowie Fremdsprachen- und Malkurse darunter.

(Vgl. www.step-on.de)

Weiterbildung, welche im Sozialgesetzbuch (SGB II) verankert ist, wird in drei verschiedene Arten unterschieden, wobei die Art vom Ziel der Weiterbildung abhängig ist. Diese haben verschiedene Anbieter, welches Institutionen, Gesellschaften oder Einzelpersonen sind, die im juristischen Sinne die Verantwortung für Inhalt, Durchführung und Ablauf tragen.

Die drei Arten der Weiterbildung sind:

- Allgemeine und politische Weiterbildung:

Weiterbildungen, die primär nicht berufsbezogen, sondern Freizeit- und Privatorientiert sind, zählt man zu allgemeiner und politischer Weiterbildung. Beispiele dafür sind Sprach-, Sport-, oder Kochkurse.

Das Nachholen eines Schulabschlusses gehört ebenfalls in diese Sparte.

Anbieter sind größtenteils Volkshochschulen und kirchliche Träger, welche sich hauptsächlich aus Teilnahmegebühren finanzieren.

- Berufliche Weiterbildung:

Zu der beruflichen Weiterbildung zählen Angebote, welche die fachlichen oder beruflichen Qualifikationen verbessern oder neu ausrichten.

Hier unterscheidet man wiederum in drei Arten:

- Umschulung
- Aufstiegsfortbildung
- Anpassungsfortbildung

Die Anbieter – Kammern, Berufsverbände und andere Träger – werden von den Mitteln des Arbeitsförderungsgesetzes (SGB II), Mitgliedbeiträgen und Teilnahmegebühren finanziert.

- Wissenschaftliche Weiterbildung:

Diese richtet sich hauptsächlich an Hochschulabsolventen, die ihr gelerntes Wissen noch einmal aktualisieren möchten.

Es können jedoch auch Personen, die kein abgeschlossenes Studium haben, daran teilnehmen, insofern diese den Willen haben, sich mit den neusten Erkenntnissen der Wissenschaft zu beschäftigen.

Die wissenschaftliche Weiterbildung wird von Universitäten und Fachhochschulen angeboten. Die Finanzierung erfolgt durch Semester- bzw. Teilnahmegebühren.

(vgl. www.step-on.de)

2.2. Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung

Da sich die bildungspolitische Zielvorstellung immer mehr durchsetzte, die Weiterbildung sei ein Bereich, der öffentlich zu fördernden und zu gestaltenden Bildung, sind Regelungssysteme und Ordnungsgrundsätze entwickelt wurden, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert sind. Man kann nicht von einer Fixierung von Zielvorstellungen sprechen – es ist vielmehr ein Prozess. Wie die politische Verantwortung aussieht, hängt jeweils von den Konjunkturänderungen kultureller, politischer und wirtschaftlicher Gesellschaftsperspektiven ab, in deren Rahmen die Funktion der Weiterbildung bestimmt wird (vgl. Diemer, 1998,S.31).

Die Pluralität der Trägerschaft ermöglicht es die vielen verschiedenen Interessen der Weiterbildungsteilnehmer abzudecken. Denn diese Struktur ist, für die sich stets wandelnden und vielfältigen Ansprüche von Weiterbildung bestens geeignet.

Somit erklärt sich von selbst, weshalb Weiterbildung nur im geringen Maße vom Staat geregelt wird. Allerdings kann von einem generellen Rückzug des Staates keine Rede sein (vgl. Wittpoth, 1997).

Der Staat legt nämlich die Grundsätze sowie Regelungen zur Förderung und Ordnung fest, welche in den Gesetzen des Bundes und der Länder festgeschrieben sind.

Für die allgemeine Weiterbildung, die schulabschlussbezogende Weiterbildung, die Teilbereiche der beruflichen und politischen Weiterbildung und die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen sind die jeweiligen Länder zuständig.

Von den verschiedenen Erwachsenenbildungsgesetz und dem Bildungsurlaubsgesetz werde ich zu einem späteren Zeitpunkt noch berichten.

[...]

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Lebenslanges Lernen - Weiterbildung als Baustein gesellschaftlicher Fortentwicklung
Hochschule
Philipps-Universität Marburg
Note
2,1
Autor
Jahr
2004
Seiten
15
Katalognummer
V48966
ISBN (eBook)
9783638455282
Dateigröße
632 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Lebenslanges, Lernen, Weiterbildung, Baustein, Fortentwicklung
Arbeit zitieren
Katja Trümper (Autor:in), 2004, Lebenslanges Lernen - Weiterbildung als Baustein gesellschaftlicher Fortentwicklung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48966

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