Die evangelischen Kirchen in Ursprung, Lehren und Leben


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

43 Seiten, Note: Sehr Gut


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Die Reformation und ihre Folgen
2.1 Die Anfänge der Reformation und die Theologie Martin Luthers
2.2 Die Entscheidungsjahre 1519-1521
2.3 Die Entfaltung der evangelischen Bewegung
2.4 Vom Augsburger Bekenntnis des Jahres 1530 zum Augsburger Religionsfrieden 1555
2.5 Zwingli und die Reformation in Zürich und der deutschen Schweiz
2.6 Calvin und sein reformatorisches Wirken in Genf

3 Die Bekenntnisschriften der evangelischen Kirchen
3.1 Die Bekenntnisschriften des Luthertums
3.2 Das Konkordienbuch
3.3 Die Bekenntnisschriften des reformierten Protestantismus

4 Das vergleichende Lehrsystem der evangelisch-lutherischen und evangelisch-reformierten Kirche
4.1 Erkenntnisquellen der christlichen Heilswahrheit
4.2 Die Lehre von Gott und der Schöpfung
4.3 Christologie
4.4 Die Mariologie in der protestantischen Lehre
4.5 Die Lehre von den Enddingen
4.6 Die Sakramente
4.6.1 Die Taufe
4.6.2 Die Firmung
4.6.3 Die Buße
4.6.4 Das Abendmahl
4.6.5 Die letzte Ölung
4.6.6 Die Priesterweihe
4.6.7 Die Ehe

5 Ökumenische Aktivitäten
5.1 Leuenberger Konkordie – GEKE
5.1.1 Die Leuenberger Konkordie
5.1.2 Die Gemeinschaft evangelischer Kirchen Europas (GEKE)
5.2 Reformatorische Kirchen und römisch-katholische Kirche
5.3 Gespräche mit der Anglikanischen Kirche
5.4 Gespräche mit anderen Kirchen

6 Das presbyterial-synodale Prinzip oder die demokratischen Strukturen der Evangelischen Kirchen

7 Die Entwicklung der evangelischen Kirche in Graz und der Steiermark

8 Bildanhang

9 Verwendete Literatur

10 Weiterführende Literatur

11 Bildnachweis

1 Einleitung

In dieser Arbeit versuche ich die für Mitteleuropa relevanten evangelischen Volkskirchen kurz darzustellen: Die evangelisch-lutherischen Kirchen und die evangelisch reformierten Kirchen. Zu den evangelischen Volkskirchen würde neben den gerade genannten auch noch die anglikanische Kirche zählen, jedoch werde ich diese nicht gesondert behandeln, da wir in Graz keine eigene anglikanische Gemeinde vorfinden und ich mich deshalb stärker auf die evangelische Kirche A.B. und H.B konzentrieren werde.

„Evangelisch“ und „Protestantisch“ sind in Deutschland bzw. England geprägte Sammelbezeichnungen für alle Gruppen, die im Namen des Evangeliums gegen die „päpstliche Verfälschung“ des Christentums protestiert haben.

Nach dieser absichtlich recht kurz gehaltenen Einleitung möchte ich in meinem zweiten Kapitel die Reformation und ihre Folgen betrachten und neben den historischen Entwicklungen auch die verschiedenen Theologien Luthers, Zwinglis und Calvins thematisieren. Ich versuche auch die Entwicklungen, welche zum Augsburger Religionsfrieden geführt haben aufzuzeigen um danach in einem neuen Kapitel die Bekenntnisschriften der evangelischen Kirchen darzustellen.

Danach werde ich im vierten Kapitel das vergleichende Lehrsystem der evangelisch‑lutherischen und der evangelisch-reformierten Kirche darstellen.

Im fünften und sechsten Kapitel werde ich mich mit den gegenwärtigen Strukturen in Mitteleuropa, mit den ökumenischen Aktivitäten und mit den demokratischen Strukturen in den evangelischen Volkskirchen beschäftigen.

Im Laufe des siebten Kapitels werde ich noch genauer auf die Entwicklung der evangelischen Kirche A.B in Graz und der Steiermark eingehen.

Den Abschluss bilden die Bibliographie und ein Bildanhang.

2 Die Reformation und ihre Folgen

2.1 Die Anfänge der Reformation und die Theologie Martin Luthers

Verschiedenste Vorbedingungen, wie etwa die tiefe Sehnsucht nach Heil oder die soziopolitischen und politischen Verhältnisse des späten 15. und beginnenden 16. Jahrhunderts, schufen eine fundierte Basis für die durchgreifenden Änderungen in der Zeit der Reformation. Jedoch hätten alle diese Vorbedingungen nicht zwingend zur Reformation führen müssen, wäre Martin Luther (1483-1546) nicht eine so überragende Gestalt gewesen. Die deutsche Reformation war zwar nicht sein alleiniges Werk, jedoch war Luther (Abb. 2) die zündende und über lange Phasen auch tragende Gestalt der Reformation.

Martin Luther wurde am 10. November 1483 in Eisleben in Mitteldeutschland geboren. Nach einer recht strengen Erziehung im Elternhaus besuchte Luther von 1490 bis 1497 die Lateinschule in Mansfeld und von 1497-1498 die Domschule zu Magdeburg. Seine Schullaufbahn beendete er jedoch 1501 in Eisenach. Sein Grundstudium absolvierte Luther an der Universität Erfurt, wo er mit neuen philosophischen Lehren (Ockhamismus u.a.) in Berührung kam. Unter anderem haben diese neuen philosophischen Lehren Luthers Interesse an der Bibel verstärkt (geweckt). Luther lernte auch den Erfurter Humanismus kennen und schätzen, welcher im später bei der Bibelexegese von großem Nutzen war (Vielsprachigkeit – Hebräisch, Aramäisch,…). Ganz den Wünschen seines Vaters entsprechend begann Luther mit dem Rechtsstudium, welches er jedoch bereits nach wenigen Wochen abbrach.

Ein (schreckliches) Gewitter, welches er nahe Stotternheim erlebte, bewegte in dazu Mönch zu werden. Entgegen allen Widerständen in seinem Elternhaus trat er daher am 17. Juli 1505 in das Erfurter Augustinereremitenkloster ein, welches von einem sehr strengen Zweig des Ordens geprägt war. Nach seinem Noviziat und der Priesterweihe studierte Luther Theologie am Erfurter Generalstudium der Augustiner und zeitweise auch in Wittenberg. Im Jahre 1510/11 unternahm Luther eine Reise nach Rom um dort Verhandlungen mit der Ordensleitung zu führen. Auf dieser Reise wurden jedoch keine romkritischen oder reformatorischen Neigungen in Luther geweckt, auch wenn dies in allen mir bisher bekannten Lutherfilmen so dargestellt worden ist.

1512 promovierte Luther an der jungen Universität Wittenberg und übernahm noch im selben Jahr die Professur für exegetische Vorlesungen. Neben seinen akademischen Tätigkeiten war Luther auch Prediger im Ordenskonvent und in der Wittenberger Stadtkirche.[1]

Es ist nicht leicht die Entstehung und den Verlauf Luthers Theologie zu erklären, da diese von vielen verschiedenen Komponenten beeinflusst wurde, unter anderem sind hier Angriffe von Gegnern, Anfragen von Freunden und Studierenden sowie sein persönlich-existentielles Ringen zu nennen. Einer der ersten, wenn nicht der erste Ausgangspunkt von Luthers Theologie war die Frage nach Heil und Gericht, die Luther schon seit seiner Kindheit beschäftigte, da er selbst schrieb, dass er als Kind alleine bei dem Wort Christus erschrak, da dies in ihm das Bild eines strengen und zornigen Richters hervorrief. Zudem war die gesamte spätmittelalterliche Frömmigkeit von einer tiefen Sehnsucht nach Heil und einer gewissen Furcht vor dem jüngsten Gericht geprägt.

Schon bald durchlebte Luther seinen „Klosterkampf“, in welchem er viele Regeln und Dogmen hinterfragte und in Frage stellte. Luther entwickelte trotzdem auch in dieser Zeit komplexe theologische Vorstellungen, welche für die Reformation essentiell werden sollten. So las er zwischen 1513 und 1518 Vorlesungen über die Psalmen, den Römer-, Galater- und Hebräerbrief. Die dabei gewonnenen und weitergegebenen Erkenntnisse würden später in die Theologie der Reformation einfließen. Unter anderem sollten diese Erkenntnisse zum reformatorischen Durchbruch (Turmerlebnis zwischen 1513 und 1518), der Entdeckung seiner Rechtfertigungslehre allein aus dem Glauben und damit der Gnade als Befreiung von der Frage nach dem gnädigen Gott führen. Die befreiende Entdeckung bestand nach Luther darin, dass die Gerechtigkeit als ein Geschenk Gottes anzusehen ist und dadurch nicht die eigenen guten Werke, sondern die gnädige Barmherzigkeit Gottes und die Heilstat Christi den Menschen gerecht machen. Jedoch sind für Luther die guten Werke ein Resultat des Glaubens. Nach Luther rechne Gott dem Menschen die Sünde nicht an, sondern spreche in gerecht.[2]

„Eine weitere theologische Grundentscheidung war es, dass Luther im Rahmen seiner Rechtfertigungslehre die bisher als ‚Zunder zur Sünde’ verstandene Konkupiszenz (Begierlichkeit) als bleibende Sünde deklarierte. Sie bestand für ihn darin, dass der Mensch immer auf sich selbst bezogen sei; selbst dann, wenn er gute Werke tue, da er sie ja als seine Werke verstehe. So bleibe er ‚simul iustus et peccator’ d.h. Gerechter und Sünder zugleich. Sünder sei der Mensch, soweit er mit der Konkupiszenz behaftet sei und der Gnade bedürfe; Gerechter, insofern ihm in Christus das Geschenk der Gerechtigkeit ständig angeboten werde. Damit rückte[n] der Mensch und seine Stellung vor Gott in das Zentrum lutherischer Theologie.“[3]

Für Luthers Theologie ergaben sich im Laufe der Zeit drei Prinzipien, welche als die „drei Sola“ in die Geschichte eingingen:

- Die Rechtfertigung Sola Gratia (allein durch Gnade) und Sola Fide (allein aus Glauben, die Luther vor allem in der paulinischen Theologie fand.
- Die Heilige Schrift als das allein maßgebende theologische Fundament (Sola Scriptura), die in sich klar sei und sich selbst auslege und daher keiner lehramtlichen Auslegungsautorität bedürfe.
- Als Kernstück der Schrift ist die Botschaft von Christus anzusehen (Solus Christus).

Dies alles führte jedoch noch nicht zum Streit und Bruch mit Rom. Die theologische Voraussetzung und der Anlass zum Streit war die im Mittelalter entwickelte Lehre vom Ablass, als kirchlich gewährter Nachlass von Sündenstrafen nach abgelegter Beichte und Abgabe festgelegter Leistungen. Seit dem Spätmittelalter war es den Gläubigen auch möglich für ihre bereits verstorbenen Verwandten im Fegefeuer Ablässe zu erwerben. (Tetzel: Sobald das Geld im Kasten klingt die Seele aus dem Feuer springt!)

Es war zu Zeiten Luthers schon lange üblich mit den eingenommenen Geldern unter anderem soziale oder kirchenbauliche Projekte zu finanzieren. Somit wurde der Ablass als Finanzquelle, gerade von finanziell arg bedrängten Bischöfen und Kardinälen genutzt. So geschah es auch in den Bistümern des jungen Mainzer und Brandenburger Erzbischofs Albrecht von Brandenburg, welcher sich, aufgrund verschiedener Projekte (Bistumshäufungen u.a.), in einer finanziell sehr prekären Lage befand. Die an die römische Kurie fällig gewordenen Zahlungen wurden mit Hilfe der Verkündigung des Petersablasses, dessen Erlös zum Großteil dem Neubau der Peterskirche in Rom zugute kommen sollte, schrittweise getilgt. Albrecht ließ in seinen Gebieten den Petersablass predigen und zahlte mit der Hälfte des Geldes seine Schulden bei der Kurie und den Fuggern ab. Dieser Ablass durfte in Kursachsen zwar nicht gepredigt werden, doch waren die brandenburgischen Gebiete, in welchen der Dominikaner Johannes Tetzel 1517 diesen verkündigte nicht fern. So blieb schon allein wegen der räumlichen Nähe die Tätigkeit Tetzels den Wittenberger Theologen nicht verborgen. Luther fühlte sich als Seelsorger und Theologe geradewegs dazu verpflichtet zu den Ablasspredigten Stellung zu nehmen und so verfasste er 95 Disputationsthesen zu dieser und anderen theologischen Fragen.

Über die Publikationsform hat es innerhalb der letzten Jahrzehnte unter hochrangigen Wissenschaftern viele Diskussionen gegeben, da es keine eindeutigen historischen Beweise für oder gegen den Thesenanschlag am 31. Oktober 1517 an der Schlosskirche zu Wittenberg gibt. Jedoch kann man annehmen, dass es den Thesenanschlag, wie er von protestantisch‑lutherischer Seite her angenommen wird nicht gegeben hat, da Luthers Absichten zunächst darauf abzielten die zuständigen Autoritäten zu informieren. So sendete Luther seine Thesen sowohl an seinen zuständigen Bischof (Hieronymus Schulz), wie auch an Erzbischof Albrecht von Brandenburg. Letzterer übergab den Brief der Mainzer Theologischen Fakultät, damit die dortigen Theologen ein umfassendes Gutachten über Luthers Schrift erstellen konnten. Gleichzeitig wurden die Thesen auch nach Rom weitergeleitet, wo die Dominikaner Anklage gegen Luther erhoben.

Die 95 Thesen waren für eine akademische Disputation gedacht, wie sie zur damaligen Zeit üblich war.[4]

„Die Gesamttendenz bestand darin, die Lehre vom Ablass zu reduzieren, ohne diese fromme Institution selbst völlig in Frage zu stellen. […] Ein dezidiert reformatorisches Dokument waren die Ablassthesen nicht, aber sie griffen neben der guten Einnahmequelle auch eine römisch-theologisch abgesicherte Praxis an, was die Gefahr mit sich brachte, das Thema auf die Ebene der Lehre über die Kirche und ihrer Gewalt zu heben. Bedenkt man, daß [!] zeitlich parallel innerhalb der Wittenberger Theologischen Fakultät von Karlstadt sowie Luther gegen die scholastische Theologie Stellung genommen wurde und 1518 eine humanistische Studienreform in Gang kam, so wird deutlich, daß [!] hier Verschiebungen in der theologischen Arbeit und Lehre eintraten, die langfristig auch ohne den Ablaßstreit [!] zu tief greifenden Veränderungen geführt hätten.“[5]

Albrechts Aktivitäten, der römische Prozess und Gegenschriften, wie etwa die von Tetzel oder Johannes Eck, dürfen nicht über das Faktum hinwegtäuschen, dass die Resonanz auf Luther im Volk recht positiv war. Dies lag unter anderem auch daran, dass Luthers Thesen auch im eigenen Orden und in anderen Kongregationen Anhänger fand, welche diese, unterstützt durch den Buchdruck schnell publik machten. Luther wäre mit einer einfachen Zitation nach Rom leicht zu neutralisieren gewesen, dieses wurde jedoch vom, seit dem Spätmittelalter vorhandenen, landesherrlichen Kirchenregimes verhindert, da Luthers Landesherr Kurfürst Friedrich der Weise (1486-1525) nur einem Verhör in Augsburg zustimmte, welches im Oktober 1518 von Kardinal Cajetan durchgeführt wurde. Cajetan hielt fest, dass Luthers Theologie eine zukunftsträchtige ekklesiologische Dimension besaß und die Gefahr der Individualisierung des Glaubens bestand. Jedoch dürfte der Kardinal kaum an eine die Kirche spaltende Reformation gedacht haben.[6]

2.2 Die Entscheidungsjahre 1519-1521

Einen weiteren Schritt im großen Kapitel der Reformation stellt die Leipziger Disputation (Juni-Juli 1519) dar, da hiermit die Differenzen in der Frage nach Gestalt und Gewalt der Kirche endgültig in den Vordergrund traten. Die Grundvoraussetzung für die Leipziger Disputation stellte das motivierte Stillhalten der Kurie gegenüber Luther dar, da diese wegen der anstehenden Kaiserwahl, den sächsischen Kurfürsten nicht verärgern wollten. Die Disputation, die zunächst nur zwischen Johannes Eck, einem Ingolstädter Theologieprofessor, der durchaus offen für Neuerungen war und Karlstadt geplant war wurde schnell zu einer Auseinandersetzung zwischen Eck und Luther. Die Hauptthemen dieser Disputation waren Fragen des freien Willens, die Lehre über den Ablass, die Buße und das Fegefeuer, sowie die Gewalt des Papstes. Bereits in diesen beiden Sommermonaten des Jahres 1519 deutete sich an, dass eine Kirchenspaltung nicht mehr unmöglich sei, obschon eine Spaltung zu diesem Zeitpunkt nicht zwingend notwendig gewesen wäre.

Seit 1520 dachte Luther seine theologischen Grundsätze in publikumswirksamen und scharfsinnigen Schriften weiter, welche einen eher programmatischen Charakter aufwiesen, weshalb diese Schriften heute Programmschriften genannt werden. Auf der anderen Seite kam jedoch der ruhende römische Prozess gegen ihn wieder in Gang, nachdem der Habsburger Karl V. (Abb. 5) 1519 zum Kaiser gewählt worden war. Am 15. Juni 1520 erschien die päpstliche Bannandrohungsbulle „Exsurge Domine“, welche eine Reihe von Sätzen aus Luthers Schriften als häretisch ansah und zur Verbrennung derselben aufrief. Luther nahm daraufhin unter anderem mit der Schrift „Wider die Bulle des Endchrists“ Stellung und verfasste im Herbst 1520 seine Programmschrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“, welche dem Papst gewidmet war und diesen eher versöhnlich stimmen hätte sollen. Nichtsdestotrotz setzte Luther im Dezember einen (weiteren) symbolträchtigen Akt, der seinen grundlegenden Willen zur Veränderung zum Ausdruck brachte: die Verbrennung der Bannandrohungsbulle, kirchlicher Rechtsbücher und Schriften seiner Gegner. Daraufhin sprach Leo X. (Abb. 3) mit der auf den 3. Januar 1521 datierten Bulle „Decet Romanum Pontificem“ die Exkommunikation über Luther aus, welcher schon im April 1521 auf dem Reichstag zu Worms verhört worden war.[7]

Dort lehnte er jedoch einen Widerruf seiner Lehren mit dem Worten: „… wenn ich nicht durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder vernünftige Gründe überwunden werde – denn weder dem Papst, noch den Konzilien alleine vermag ich zu glauben, da es feststeht, daß sie wiederholt geirrt und sich selbst widersprochen haben -, so halte ich mich überwunden durch die Schrift, auf die ich mich gestützt habe, so ist mein Gewissen im Gotteswort gefangen, und darum kann und will ich nichts widerrufen, weil gegen das Gewissen zu handeln weder sicher noch lauter ist. Gott helfe mir. Amen“[8] ab. Daraufhin unterzeichnete Kaiser Karl V. im Mai 1521 das Wormser Edikt, welches die Reichsacht über Luther verhängte. Luther selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits auf der Wartburg, wohin ihn sein Landesherr Friedrich der Weise in Sicherheit gebracht hatte.[9]

Luther verfasste im Laufe des Jahres 1520 seine großen Programmschriften:

- „Von dem Papsttum zu Rom wider den hochberühmten Romanisten zu Leipzig“ (Behandlung der Frage nach der Kirche: Christenheit ist Versammlung geistlicher Art und Christus im Himmel ist alleiniges Haupt).
- „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (ruft Adel zur Reform auf, Abschaffung von Zölibat und zahlreicher Festtage).
- „Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche“ (Auseinandersetzung mit Sakramentenlehre, Forderung nach Laienkelch, gegen Opfercharakter der Messe, Lehre von Transsubstantiation als bloße Schulmeinung abgelehnt).
- „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ (gläubige Annahme des Evangeliums – der gute, fromme Mensch vollbringt gute Werke).
- „Von den guten Werken“ (Gute Werke seien vollbracht, wenn der Mensch ohne eigenen Vorteil im Glauben handle).[10]

Während Luthers gezwungenen Aufenthaltes auf der Wartburg kam es schließlich zu seiner berühmten Übersetzung des Neuen Testamentes ins Deutsche, welche seit September 1522 in gedruckter Form erschien. Sie war zwar nicht die erste deutsche Bibelausgabe, jedoch die am verständlichsten übersetzte. Da damit Luthers Anhängern ein Instrument zum Nachweis seiner Lehre parat stand reagierten Luthers Gegner mit Verboten und Verbrennungen. Daraufhin verfasste Luther 1523 die Schrift „Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei“, in welcher er wichtige Teile seiner „Zwei-Reiche-Lehre“ entwickelte: Es bestehen zwei grundlegende Bereiche, in denen der Mensch lebt, die Schöpfungsordnung und die Erlösungsordnung. Erstere dient dem Erhalt der Welt und ist dem weltlichen Regiment anvertraut. Zweitere dient dem Heil des Menschen und ist dem geistlichen Regiment (also der Kirche) zugeordnet. Nach Luther untersteht der Christ immer beiden Regimenten, da er zugleich Gerechter und Sünder ist (siehe unter 2.1).

Luthers Zwei-Reiche-Lehre war in der Geschichte der Reformation immer mehr Theorie als Praxis und so gilt sie bis heute als einer der großen Diskussionspunkte im lutherischen Protestantismus.[11]

2.3 Die Entfaltung der evangelischen Bewegung

Der Funke der Reformation sprang bis 1530 nach Skandinavien, Preußen, England, Frankreich, Ungarn, Polen und auf das Baltikum über.

Der evangelischen Bewegung wuchsen von allen Seiten her Kräfte zu, da zahlreiche Städte, Territorien und auch das einfache Volk sie protegierten. Beinahe jede Stadt nördlich der Alpen und östlich des Rheins hatte ihre eigenen Reformatoren. Neben diesen unterstützten viele Buchdrucker, bildende Künstler, Musiker, Poeten, Dramatiker und Schriftsteller die neue Lehre und trugen stark zu ihrer Verbreitung bei. So gewann die Reformation in Deutschland schnell an Boden, teils von oben durch Eingriff der Magistrate und Landesherren, teils von unten her als evangelische Bewegung. So kam es in vielen Gebieten zu einem regelrechten Massenabfall von der alten Kirche. Jedoch ist die Annahme falsch, dass alle Reformatoren dieselbe Lehre wie Luther vertraten und so gingen die Lehren in vielen Städten weit auseinander. Dies äußerte sich schon 1521/22 in den Wittenberger Wirren und bald danach im Auftreten Thomas Müntzers, im Ritterkrieg und im Bauernkrieg, in der Täuferbewegung und in der Reformation in Zürich und anderen Städten der deutschen Schweiz.

In den ersten Jahren der Reformation (bis ungefähr 1530) wendeten sich nur wenige Territorialherren offen der neuen Lehre zu (Kursachsen, Anhalt, Ansbach, Hessen und Braunschweig-Lüneburg). Dagegen öffneten sich ihr seit den 1520er Jahren Reichsstädte in großer Zahl, wie auch größere eidgenössische Stadtkantone (Zürich, Bern, St. Gallen, Basel).

Die theologischen Neuerungen und die dogmatischen Abweichungen von der alten Kirche sahen von den Zeitgenossen nur die Theologen. Die größere Menge, von der die evangelische Bewegung getragen wurde, wollten die handgreiflichen Missstände beseitigt wissen (Sonderrechte für Klerus, Abgaben an Papst, …). Bauern, Ritter, Städte, Grafen und Fürsten verdienten oftmals nicht schlecht an der Reformation, da sie Stiftungen aufhoben, sich Liegenschaften aneigneten, beweglichen Besitz entwendeten sowie Abteien und Klöster plünderten. Auch auf das soziale, wirtschaftliche und politische Gebiet griff die Reformation über und so sammelten sich oftmals Bauern, welche das Evangelium als Argument nutzen um wirtschaftliche und soziale Forderungen religiös zu begründen.[12]

2.4 Vom Augsburger Bekenntnis des Jahres 1530 zum Augsburger Religionsfrieden 1555

Auch nachdem Kaiser Karl V. im Jahre 1530 das Augsburger Bekenntnis (siehe 3.1) vorgelegt wurde, verbesserte dich die Lage für die Protestanten im Reich nicht. Dies änderte sich jedoch 1533, als unter der Leitung Kursachsen und Hessens der Schmalkaldische Bund ins Leben gerufen wurde. Er war zwar theologisch am Luthertum orientiert, aber konfessionell nicht so stark gebunden, als dass man keine Verhandlungen mit Frankreich und Bayern (zur damaligen Zeit noch Erzfeinde der Habsburger) hätte führen können. Diesem eher defensiv orientierten Bund traten bald oberdeutsche Städte, wie Straßburg bei, welches 1530 noch ein eigenes Bekenntnis vorgelegt hatte.

Diese große Blockbildung half jedoch nicht die angespannte Lage im Reich zu enthärten – ganz im Gegenteil eine Lösung der Religionsfrage rückte immer weiter in die Ferne. Das von Kaiser und Ständen geforderte Konzil rückte mit dem neuen Papst Paul III (1534-1549) zwar näher, jedoch wurde es erst 1545, ohne Teilnahme der Protestanten einberufen. In dieser Zeit der Bündnisse entschloss sich Karl V., unterstützt durch das Drängen von Kurpfalz und Kurbrandenburg, mit Religionsgesprächen eine Einigung zu erzielen. An diesen Gesprächen nahmen kompromissbereite Theologen wie Philipp Melanchthon (Protestanten) oder Georg Witzel (Katholiken) teil, doch auch scharfe Kritiker wie Johannes Eck kamen zu diesen Religionsgesprächen. Diese Gespräche scheiterten nach ersten Annäherungen in Worms und Regensburg an den Fragen um die Messe, die Beichte und die Kirchenlehre. Als weitere Optionen zur Lösung des „reichsschwächenden“ Konfessionszwistes boten sich dem Kaiser entweder ein Konzil oder ein Religionskrieg an. Ersteres wurde von den Protestanten als „päpstlich“ abgelehnt, sodass der Kaiser zu letzterem griff.

Nach einer Reihe politischer Schachzüge, welche eine Schwächung des Schmalkaldischen Bundes herbeiführten, führte der Kaiser von 1546-1547 den Schmalkaldischen Krieg, welcher mit einem kaiserlichen Triumph bei der Schlacht bei Mühlberg endete. Auf einem weiteren Reichstag in Augsburg versuchte der Kaiser nun einen neuerlichen Anlauf zur Lösung der Religionsfrage: Er versuchte mit Hilfe des „Interim“ die protestantischen Stände zur katholischen Einheit zu bewegen. Dies hätte jedoch die völlige Rücknahme aller reformatorischen Neuerungen bedeutet und dies war nun nicht mehr möglich, da in der Zwischenweit die Bekenntnisse der Protestanten im Volk zu tief verwurzelt waren. Lediglich in den süddeutschen Gebieten zeigte das „Interim“ erste Erfolge für den Kaiser und zahlreiche evangelische Prediger flohen oder wurden eingekerkert.

Somit war eine autoritäre Lösung also fehlgeschlagen und der protestantische Fürstenaufstand zwang den Kaiser schließlich zum Abschluss des Passauer Vertrages, der eine Anerkennung des Luthertums einleitete. Diese Entwicklungen mündeten schlussendlich in den Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555, der den Traum einer religiösen Einheit im Reich endgültig zerplatzen ließ. Dieser Friede – oder besser Kompromiss genannt, ermöglichte den Ständen die freie Religionsausübung ohne Nachteile. Es wurden jedoch keine anderen Konfessionen geduldet, weder Calvinisten, Schweizer Reformierte noch die unbeliebten Täufer. Gemäß dem später geprägten Satz „Cuius regio, eius religio“ hatten die jeweiligen Untertanen dem Glauben ihres Landesherrn zu folgen oder auszuwandern.[13]

„Obwohl die konfessionspolitische Lage nach dem Augsburger Religionsfrieden, der viele Fragen offen gelassen hatte und eigentlich nur eine vorläufige Lösung bieten wollte, labil blieb: bis zum Ende des alten Reiches 1802 bot er doch die Grundlage für ein Nebeneinander der Konfessionen im Reich. Diese Grundlage hat der Westfälische Frieden 1648 modifiziert, aber nicht aufgehoben.“[14]

2.5 Zwingli und die Reformation in Zürich und der deutschen Schweiz

Fast zeitgleich mit der evangelischen Bewegung in Mittel- und Norddeutschland kam es auch in der Schweiz zu einer Reformation. Seit Ende 1518 wirkte Ulrich Zwingli (1484-1531) am Zürcher Großmünster. Auch Zwingli (Abb. 6) ging wie Luther von der Bibel aus, jedoch unterschied er sich von Luther u.a. dadurch, dass er stärker zu einer rationalen und spiritualistischen Ausdeutung neigte. Dies ging höchst wahrscheinlich auf den starken Humanistischen Einfluss seiner Region zurück. Die Züricher Reform vollzog sich unter der Mitarbeit der Stadtregierung, welche sich 1522 von ihrem zuständigen Bischof (Konstanz) lossagte. Zwingli legte sein Priesteramt zurück und wurde Prediger am Großmünster. Eine vom Stadtrat initiierte Disputation vom 29. Feber 1523 brachte den Durchbruch: Während der Konstanzer Generalvikar Johann Fabri die Kompetenz der Versammlung bestritt, trug Zwingli seine 67 Thesen vor, welche ein zusammengefasstes Programm seiner Reformation darstellten. Zwingli riet darin, vieles Althergebrachtes abzuschaffen und die Klosteraustritte freizugeben, sowie die bischöfliche Obrigkeit auf die politische (und dadurch zugleich kirchliche) Stadtverwaltung zu übertragen. Die evangelische Predigt wurde in Zürich und seiner Umgebung Pflicht und die Reste katholischen Kirchenwesens (Klöster, Messe, Bilder) wurden stufenweise beseitigt.

[...]


[1] Vgl. Smolinsky, Heribert: Kirchengeschichte der Neuzeit I, Düsseldorf: Patmos 2003, 28-30.

[2] Vgl. ebd., 30-35.

[3] Ebd., 35.

[4] Vgl. ebd., 35-38.

[5] Ebd., 38.

[6] Vgl. ebd., 38-39.

[7] Vgl. ebd., 39-41.

[8] Zitat nach Oberman, Heiko (Hg.): Die Kirche im Zeitalter der Reformation, Neukirchen-Vluyn: o.V. 1981 (=Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen 3), 61-62.

[9] Vgl. Smolinsky, Neuzeit I, 42.

[10] Sohn-Kronthaler, Michaela: Vorlesung Kirchengeschichte der Neuzeit I, WS 2005/06.

[11] Vgl. Smolinsky, Neuzeit I, 44-46.

[12] Zeeden, Walter Ernst: Frühe Neuzeit in: Elze, Reinhard/ Repgen, Konrad (Hg.): Studienbuch Geschichte. Eine europäische Welzgeschichte Band 2: Frühe Neuzeit, 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart: Klett-Cotta 2003, 68-70.

[13] Vgl. Smolinsky, Neuzeit I, 64-67.

[14] Ebd., 67.

Ende der Leseprobe aus 43 Seiten

Details

Titel
Die evangelischen Kirchen in Ursprung, Lehren und Leben
Hochschule
Karl-Franzens-Universität Graz  (Ökumene und Alte Kirchengeschichte)
Veranstaltung
Ökumene konkret
Note
Sehr Gut
Autor
Jahr
2005
Seiten
43
Katalognummer
V48910
ISBN (eBook)
9783638454872
ISBN (Buch)
9783640667895
Dateigröße
906 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kirchen, Ursprung, Lehren, Leben
Arbeit zitieren
Marc Neumeister (Autor:in), 2005, Die evangelischen Kirchen in Ursprung, Lehren und Leben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48910

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