Person und Moralität bei Kant


Hausarbeit, 2002

17 Seiten, Note: 1


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kurze Biographie Kants

3. Darstellung der Anleitung zum moralischen Handeln Kants in der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“
3.1. Was ist Pflicht? - Vorbemerkungen
3.2. Der kategorische und hypothetische Imperativ
3.3. Beweisführung zur realen Existenz des kategorischen Imperativs
3.4. Das Reich der Zwecke
3.5. Schlussfolgerungen Kants

4. Abschließende Bemerkungen

5. Bibliographie

1. Einleitung

Im Hinblick auf den heutigen Forschungsstand der Wissenschaft, im Zeitalter von Klonen beispielsweise, wird es notwendig, Begriffe wie Menschenwürde, Person usw. in aktueller Art und Weise zu definieren bzw. die bestehenden Definitionen auf ihre Aktualität zu überprüfen. Ebenso wichtig ist es, Gesetze für diese neuen Gegebenheiten zu finden und sich vorher eindringlich zu fragen, was moralisch ist. Eine Antwort darauf wird nicht leicht zu finden sein.

Die Moralphilosophie Kants wird durch die Frage „Was soll ich tun?“ oder „Wie soll ich handeln?“ geleitet.

Ziel meiner Arbeit ist es, zu erarbeiten, ob Kant in seiner „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ darauf eine Antwort gibt. Es soll ein Überblick über die Argumentation und das Moralverständnis Kants gegeben werden.

Sofern Kant zitiert wird, verwende ich die Seitenangaben der Originalausgaben.

Da der Text Kants keine Gliederung aufweist, war es schwierig im Nachhinein eine sinnvolle Gliederung zu finden, da die Zusammenhänge sehr ineinander übergreifen. Der Übersichtlichkeit wegen habe ich es dennoch versucht.

2. Kurze Biographie Kants

Immanuel Kant wurde am 22.04.1724 in Königsberg als Sohn des Sattlers Johann Georg Kant in bescheidenen Verhältnissen geboren. Seine Mutter, Anna Regina Kant, geb. Reuter, war es, die ihm Zugang zur Lateinschule verschaffte, die er im Alter von 8 Jahren 1732 begann und bis 1740 besuchte. Kurz darauf, im Herbst 1740 trat er in die Universität Königsberg ein und begann das Studium mit Grundlagen der Philosophie. Vermutet wird, dass er dort seinen Abschluss im Sommersemester 1746 machte.

Nach seinem Studium verließ Kant Königsberg und arbeitete, um sich sein Brot zu verdienen, als Hauslehrer.

Am 12.06.1755 promovierte er an der Philosophischen Fakultät der Universität Königsberg zum Magister und habilitierte am 27.09.1755 zum Privatdozenten.

Schon im Wintersemester 1755/56 begann Kant, Vorlesungen zu halten, erhielt jedoch erst 15 Jahre später, im Jahr 1770, eine Professur für Logik und Metaphysik an der Universität Königsberg. Zwischenzeitlich hatte er schon zwei Berufungen der Universitäten Erlangen und Jena abgelehnt.

1780 wurde er Mitglied des akademischen Rats, 1786 erstmalig, 1788 zweitmalig Rektor der Universität Königsberg, 1792 Senior der Philosophischen Fakultät und der gesamten Königsberger Uni, außerdem war er 1786 Mitglied der Akademie der Wissenschaften in Berlin, 1794 in Petersburg und 1798 in Siena.

Die Jahre nach 1770 widmete Kant der Ausarbeitung seiner philosophischen Werke. 1781 erschien die „Kritik der reinen Vernunft“, 1785 die „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, 1786 die „Metaphysischen Anfangsgründe der Naturwissenschaft“, 1788 die „Kritik der praktischen Vernunft“, 1790 die „Kritik der Urteilskraft“, 1793 „Die Religionen innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“, 1795 „Zum ewigen Frieden“ und 1798 „Der Streit der Fakultäten“.

Seine Vorlesungstätigkeit beendete er 1796 und widmete sich seinem letzten Werk, das den Übergang von der Metaphysik zur Physik bilden sollte, welches jedoch unvollendet blieb.

Immanuel Kant starb am 12.02.1804 kurz vor seinem 80. Geburtstag.

Alle Angaben, die hier gemacht worden sind, stammen aus Manfred Buhrs Aufzeichnungen in „Immanuel Kant. Einführung in Leben und Werk.“.

3. Darstellung der Anleitung zum moralischen Handeln Kants in der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“

3.1. Was ist Pflicht? - Vorbemerkungen

Welche Antriebe haben Menschen, gut oder böse zu handeln? Und wie lässt sich das eine vom anderen unterscheiden? Oftmals hat es den Anschein, dass gute Taten aus einer moralischen Pflicht heraus geschehen. Jedoch, so Kant, trügt der Schein. Denn wahre Pflicht geschieht aus der Vernunft heraus. Nun ist die Vernunft nichts, was sich auf Erfahrung gründen kann und somit also nicht empirisch, d.h. auch der Begriff der Pflicht, der der Vernunft entspringt, ist kein Erfahrungsbegriff. Wenn also Handlungen, die ihrem Gegenstand nach gemäß der Pflicht geschehen, ist es dann wirklich reine Pflicht, die der Antrieb dieser Handlungen war? Denn nur diesen gesteht Kant einen moralischen Wert zu, und Moralität wird durch die Erfüllung reiner Pflichten erlangt. Obwohl Handlungen, die scheinbar nur aus der Vernunft heraus und nur aus moralischen Gründen der Pflicht geschehen, kann nie genau gesagt werden, dass es keinen geheimen Antrieb für die Handlung gegeben hat, dass vielleicht Selbstliebe der eigentliche Grund dafür war. Zwar schmeichelt es dem Ego, sagen zu können, diese Handlung wurde gemäß der Pflicht vollzogen, allerdings wäre es die „(…) Vorspieglung jener Idee (…)“ (BA 26, 27), wie Kant es nennt, und somit nicht moralisch wertvoll, da nicht die Handlungen selbst die Sittlichkeit ausmachen, sondern die inneren Prinzipien, die zu dieser oder jener Handlung bewegen. Es ist also nicht das Ergebnis, sondern der Grund der Handlung entscheidend.

Die Vernunft gebietet jedes Handeln, aus ihr entspringt die Pflicht, die deshalb nicht auf Erfahrung beruhen kann, sondern a priori unabhängig jenseits aller Erscheinungen liegt, wie in diesem Textbeispiel zu sehen ist: „(…) weil diese Pflicht als Pflicht überhaupt, vor aller Erfahrung, in der Idee einer den Willen durch Gründe a priori bestimmenden Vernunft liegt.“ (BA 28). Gesetze nach Erfahrung zu bestimmen, würde bedeuten, dass sie zufällig wären und somit nicht allgemein auf den Willen eines jeden vernünftigen Wesens zutreffen könnten. Hier führt Kant das Bild Gottes an, welches auch nicht auf Erfahrung beruht, sondern „Lediglich aus der Idee, die die Vernunft a priori von sittlicher Vollkommenheit entwirft, und mit dem Begriffe eines freien Willens unzertrennlich verknüpft.“ (BA 29, 30).

Kant setzt also als Ursprung aller Begriffe der Metaphysik der Sitten die reine Vernunft, die unbedingt und a priori ist, voraus

„Aus dem Angeführten erhellet: dass alle sittlichen Begriffe völlig a priori in der Vernunft ihren Sitz und Ursprung haben, und dieses zwar in der gemeinsten Menschenvernunft eben sowohl, als der im höchsten Maße spekulativen; dass sie von keinem empirischen und darum bloß zufälligen Erkenntnisse abstrahiert werden können; dass in dieser Reinheit ihres Ursprungs eben ihre Würde liege, um uns zu obersten praktischen Prinzipien zu dienen; dass man jedesmal so viel, als man Empirisches hinzu tut, so viel auch ihrem echten Einflusse und dem uneingeschränkten Werte der Handlungen entziehe; dass es nicht allein die größte Notwendigkeit in theoretischer Absicht (…) erfodere, sondern auch von der größten praktischen Wichtigkeit sei, (…) weil moralische Gesetze für jedes vernünftige Wesen überhaupt gelten sollen…“ (BA 34, 35, 36).

Was aber ist nun wirklich Pflicht? Um das zu erfahren, entwirft Kant den Begriff des

Imperativs. Dies diskutiert er im Folgenden.

3.2. Der kategorische und hypothetische Imperativ

Kant spricht jedem vernünftigen Wesen, und nur diesen, das Vermögen zu, nach Gesetzen zu handeln. Diese haben einen eigenen Willen und handeln nach diesem. Da der Willen von der

Vernunft bestimmt wird, so wird er eine objektive Notwendigkeit auch als eine subjektive Notwendigkeit seiner Handlung, die aus dem Willen folgt, erkennen. Wird der Willen nicht ausschließlich von der Vernunft bestimmt, sondern von Triebfedern und Neigungen beeinflusst, d.h. er unterliegt subjektiven Bedingungen, die von den objektiven Bedingungen abweichen, so sind die daraus folgenden Handlungen subjektiv zufällig, statt objektiv notwendig.

Der Wille eines jeden vernünftigen Wesens ist die praktische Vernunft, d.h. aus der Vernunft heraus wird eine erkannte Notwendigkeit in einen Willen umgesetzt „(…) der Wille ist ein Vermögen, nur dasjenige zu wählen, was die Vernunft, unabhängig von der Neigung, als praktisch notwendig, d.i. als gut erkennt.“ (BA 37).

Die Bestimmung eines subjektiven Willens aber, der nicht von der Vernunft allein, sondern gewissen Triebfedern geleitet ist, sich jedoch dem objektiven Willen vernünftiger Wesen unterwerfen muss, was gegen den Willen seiner Natur spricht, nennt Kant Nötigung. Eine solche ist ein Gebot der Vernunft und seine Formel nennt Kant Imperativ

„Alle Imperativen werden durch ein Sollen ausgedrückt, und zeigen dadurch das Verhältnis eines objektiven Gesetzes der Vernunft zu einem Willen an, der seiner subjektiven Beschaffenheit nach dadurch nicht notwendig bestimmt wird (eine Nötigung). Sie sagen, dass etwas zu tun oder zu unterlassen gut sein würde, allein sie sagen es einem Willen, der nicht immer darum etwas tut, weil ihm vorgestellt wird, dass es zu tun gut sei.“ (BA 38, 39).

Die Imperative sagen also lediglich, dass es gut wäre, etwas Bestimmtes zu tun, ohne dass der subjektive Wille dies annehmen muss. Dann allerdings wäre ein solcher kein Wille, der der Vernunft entspringt, weil in dem Fall der subjektive Wille dem objektiven Willen gleich wäre. Einer Nötigung entgehen könnte also nur derjenige, der einen vollkommen guten Willen hat, weil in diesem Fall sich der Wille ausschließlich von der reinen Vernunft leiten ließe und somit sein subjektiver Wille dem objektiven Willen entsprechen würde. Kant schließt daraus, dass es für den göttlichen Willen keinen Imperativ geben kann.

Der Imperativ wird in zwei Arten unterschieden, den hypothetischen und den kategorischen Imperativ.

Der kategorische Imperativ bestimmt eine Handlung nur nach ihrem eigentlichen Zweck, der objektiv notwendig ist, weil er einem guten Willen, d.h. der Vernunft, entspringt. Er ist allgemeingültig und unbedingt und trifft auf den Willen eines vernünftigen Wesens wie gleichsam auf den Willen eines jeden vernünftigen Wesens überhaupt zu, da er objektiv ist

„Der kategorische Imperativ würde der sein, welcher eine Handlung als für sich selbst, ohne Beziehung auf einen andern Zweck, als objektiv notwendig vorstellte.“ (BA 40).

Der Imperativ stellt also die praktische Regel, man könnte es auch Handlungsanweisung nennen, dem Willen gegenüber und das Subjekt agiert entweder danach oder weiß nicht, dass der Wille gut ist bzw. sein subjektiver Wille ist gegen die objektiven Prinzipien.

[...]

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Details

Titel
Person und Moralität bei Kant
Hochschule
Universität Leipzig  (Institut für Kulturwissenschaften)
Veranstaltung
Von Menschen und Personen. Rechtsphilosophische Grundfragen und biowissenschaftliche Herausforderung.
Note
1
Autor
Jahr
2002
Seiten
17
Katalognummer
V48585
ISBN (eBook)
9783638452533
ISBN (Buch)
9783638824262
Dateigröße
462 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Person, Moralität, Kant, Menschen, Personen, Rechtsphilosophische, Grundfragen, Herausforderung
Arbeit zitieren
Grit Tuchscheerer (Autor:in), 2002, Person und Moralität bei Kant, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48585

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