Unfallverhütung und Arbeitsschutz bei Flurförderzeugen


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

35 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Begriffsbestimmungen
1.1. Definition Flurförderzeuge im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift
1.2. Unterteilung von Flurförderzeugen aus technischer Sicht
1.3. Antrieb von Flurförderzeugen
1.4. Das Fahrwerk von Gabelstaplern

2. Standsicherheit von Staplern

3. Unfallgeschehen mit Flurförderzeugen
3.1. Häufige Unfallarten
3.2. Unfallstatistik und Ursachen
3.3. Schäden und Mängel am Transportgut

4. Rechtsgrundlagen und Haftungsfragen
4.1. Ausbildung
4.2. Wichtige gesetzliche Bestimmungen für Betrieb und Verkehr
4.3. Haftungsabgrenzung zwischen Unternehmer und Fahrzeugführer
4.4. Fallbeispiel

5. Präventionsgrundsätze und Maßnahmen aus organisatorischer Sicht
5.1. Anschaffung von Flurförderzeugen
5.2. Maßnahmen an der Arbeitsstätte
5.3. Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
5.4. Zusammenfassung der pädagogischen Grundsätze

6. Präventionsgrundsätze aus technischer Sicht
6.1. Präventionsgrundsätze aus technischer Sicht am Beispiel eines herkömmlichen Gabelstaplers mit dem Bezug auf die Produkte der Still GmbH
6.1.1. Sitzgurtkontrolle
6.1.2. Curve speed control
6.1.3. Automatisches Anpassen der Fahrgeschwindigkeit / optispeed
6.1.4. Sicheres Abstellen des Fahrzeuges
6.2. Fahrerrückhalteeinrichtungen bei Gabelstaplern
6.2.1. Der Gurt
6.2.2. Die geschlossene Fahrerkabine
6.2.3. Bügeltüren
6.2.4. Fahrstabilisatoren

7. Präventionsgrundsätze am Beispiel des Staplers der Zukunft RXX@

Quellenverzeichnis

1. Begriffsbestimmungen

1.1. Definition Flurförderzeuge im Sinne der Unfallverhütungs-vorschrift

Flurförderzeuge sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar, zum Befördern, Ziehen oder Schieben von Lasten eingerichtet und zur innerbetrieblichen Verwendung bestimmt sind.[1]

Zusätzlich definieren sich Flurförderzeuge mit Hubeinrichtungen dadurch, dass sie zum Heben, Stapeln oder In-Regale-Einlagern von Lasten eingerichtet sind und Lasten selbst aufnehmen und absetzen können. Eine weitere Gruppe von Flurförderzeuge können die Last oder das Lastaufnahmemittel höher als bodenfrei (50 cm) heben und definieren sich durch eine gerade und senkrechte oder nahezu senkrechte, mechanische Führung in der das Lastaufnahmemittel bei Hub- und Senkbewegungen läuft.

1.2. Unterteilung von Flurförderzeugen aus technischer Sicht

Flurförderzeuge lassen sich, abgesehen von ihrer Einteilung in 7 Klassen durch die ITA (International Truck Association)[3], nach ihrer Bauweise in 4 Hauptgruppen einteilen.[2]

Schlepper sind Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung. Sie dienen zum Ziehen und Schieben anderer Fahrzeuge, vorwiegend von Anhängern. Klassische Vertreter sind Einachsschlepper, Zweiachsschlepper und Sattelschlepper.

Wagen ohne Hubeinrichtung sind durch eine Plattform als Lastaufnahmemittel gekennzeichnet. Sie werden gleichzeitig zum Schleppen und Schieben von Anhängern genutzt. Hierzu zählen der Plattformwagen und der Transitroller.

Wagen mit Hubeinrichtungen werden schwerpunktmäßig zum Horizontaltransport von Paletten eingesetzt. Ein Beispiel dafür ist der Gabelhubwagen.

Als vierte Gruppe lassen sich die Stapler einteilen. Ein Gabelstapler ist ein Flurfördergerät für den innerbetrieblichen Transport. Die ersten Gabelstapler wurden von dem Schraubenhersteller Eugene Clark im Jahre 1917 zum innerbetrieblichen Transport hergestellt. Gabelstapler sind insbesondere für den Transport von Paletten ausgelegt. Wesentliches Element des Gabelstaplers ist seine Hubeinheit, welche aus einem Hubmast und einem Gabelträger besteht. Der Gabelträger trägt zwei in ihrem Abstand verstellbare stählerne Zinken, die meistens von einer Hydraulik vertikal und in Sonderfällen auch horizontal bewegt werden kann. Die beiden Zinken nennt man Gabel. Sie gaben dem Gabelstapler seinen Namen. Folgende Arten von Hubmasten können unterschieden werden: Standard, Triplex, HiLo und Quad. Für Sonderanwendungen kann ein Gabelstapler mit sog. Anbaugeräten ausgestattet werden. Gängige Anbaugeräte sind neben Seitenschieber und Zinkenversteller auch sog. Papierrollen- und Fassklammern. Beim Einsatz von Anbaugeräten reduziert sich in der Regel die sog. Resttragfähigkeit. Diese Reduzierung wird durch die Vergrößerung des sog. Lastschwerpunktabstandes herbeigeführt. Mittels eines am Gabelstapler fest angebrachten Resttragfähigkeitsdiagramms lässt sich die max. zu hebende Last als Funktion der Hubhöhe ablesen. Gabelstapler werden durch einen Bediener gesteuert. Der Antrieb eines Gabelstaplers kann verbrennungsmotorisch oder elektromotorisch erfolgen. Bei den verbrennungsmotorischen Antrieben lassen sich Treibgas-, Diesel- und Erdgasantriebe unterteilen; weiterhin kann hier zwischen hydrodynamischen Antrieben, i. a. auch als Wandler bezeichnet und hydrostatischen Antrieben unterschieden werden. Elektromotorische Antriebe lassen sich in Gleichstrom- und Drehstromantriebe unterteilen. Gabelstapler verwenden eine Hecklenkung mit sehr großem Lenkeinschlag. In der Regel ist der Wendekreis etwa so groß wie die Fahrzeuglänge. Es werden Gabelstapler mit drei oder vier Rädern gebaut. Bei einer dreirädrigen Ausführung ist das Einzelrad hinten.

Die gebräuchlichsten Hublasten liegt zwischen 1 t und 8 t. Hubhöhen bis zu 6 m sind üblich. Es sind jedoch auch weit größere Fahrzeuge erhältlich.

Gabelstapler, auch Gegengewichtsstapler genannt, sind im Gegensatz zu Radarmstaplern freitragende Flurförderzeuge: Sie nehmen somit die Last außerhalb der Lastunterstützung auf und unterliegen dem Hebelgesetz, wobei der Drehpunkt des Hebels die Mitte der Vorderachse ist und der Lastarm von Mitte Vorderachse bis zum Mittelpunkt der angenommenen quadratischen und gleichmäßig verteilten Last reicht. Wichtig ist in der Praxis der Teil des Lastarms, der sich Lastschwerpunktabstand nennt. Dies ist der Abstand von der Gabelferse bis zum Schwerpunkt der Last. Der Lastschwerpunktabstand ist wichtig zur Klassifizierung der Stapler nach Tragfähigkeiten. Denn bei jeder Tragfähigkeitsangabe muss man wissen, für welchen Lastschwerpunktabstand (LSP) diese Tragfähigkeit gilt. Der LSP ist durch internationale Normen festgelegt. Das Angebot auf dem Markt beinhaltet Stapler mit Tragfähigkeiten bis zu 90.000 kg. Alle Stapler müssen den Standsicherheitsbestimmungen entsprechen, das heißt Stapler unter 50.000 kg Tragfähigkeit müssen auf einer neigbaren Plattform oder einer festen Rampe einer Reihe von Kipptests unterzogen worden sein. Bei Geräten über 50.000 kg Tragfähigkeit ist die Standsicherheit rechnerisch zu ermitteln. Stapler sind Flurförderzeuge, das heißt, sie bewegen sich frei auf dem Flur (Fahrwegen) und sind nicht schienengebunden. Dementsprechend sind Stapler mit Rädern versehen, die ein relativ weiches und geräuschloses Fahren möglich machen, das heißt, dass die Räder entweder elastik-, vollgummi- oder luftbereift sind. Stapler können elektrisch oder verbrennungsmotorisch angetrieben sein. Angeboten werden batterieelektrische und netzelektrische (seltener) Antriebe; Benzin, Treib- oder Erdgas, Diesel und auch Dieselelektro- und Treibgaselektro-Antrieb sind möglich. Die Betätigung der Arbeitsfunktion erfolgt hydraulisch, das gilt für das Heben, Senken, Neigen und gegebenenfalls auch für die Hilfskraftlenkung und die hydraulischen Anbaugeräte.

Zum Heben der Last sind Hubmaste erforderlich, die überwiegend in teleskopierender Form angeboten werden. Am häufigsten auf dem Markt ist der einfach teleskopierende oder Simplexmast anzutreffen. Für hohes Stapeln bei kleiner Bauhöhe sind Zweistufen, Dreistufen oder gar Vierstufenmaste möglich. Die genormten Hubhöhen sind in den europäischen Normen für Stapler bis 10.000 kg Tragfähigkeit mit 3.300 mm festgelegt, für höhere Tragfähigkeiten gilt die Norm-Hubhöhe 5.000 mm. Größere Hubhöhen sind möglich; dann ist jedoch aus Gründen der Standsicherheit in den meisten Fällen die Einschränkung der Tragfähigkeit erforderlich. Wegen der besseren Sicht nach vorn haben sich Freisichtmaste weitgehend durchgesetzt, da bei diesen keine wesentliche Sichtbehinderung nach vorn durch Hydraulikzylinder und Hubketten vorhanden ist. Die Hubgerüste der Stapler sind nach vorn und nach hinten neigbar. Die Vorwärtsneigung ermöglicht besseres Aufnehmen und Absetzen der Last; die Rückwärtsneigung verhindert beim Fahren das Abrutschen der Last von der Gabel. Da Stapler flächen- und raumsparend sein sollen, sind sie kompakt gebaut, um die Arbeitsgangbreite klein zu halten.

Neben dem wohl bekanntesten Vertreter, dem Gabelstapler, gibt es hier mehrere Unterarten. Radarmstapler sind spezielle Stapler mit einer Plattform oder einer Gabel zum Aufnehmen, Befördern und Heben von Lasten. Eine Besonderheit ist hierbei die Aufnahme der Last innerhalb der Radbasis.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb.1 EGD/EGD-S Radarmstapler/Hochhubwagen der Firma STILL®

1.3. Antrieb von Flurförderzeugen

Grundsätzlich wird zwischen Flurförderzeugen ohne Antrieb und mit Antrieb unterschieden. Die Art des Antriebs hängt stark mit dem Einsatzort und dem Einsatzzweck zusammen.

Der Dieselmotor hat den größten Anteil von den Antriebsarten auf dem Flurförderfahrzeugmarkt. Bei höherer Tragfähigkeit werden überwiegend Dieselmotoren verwendet. Der Einsatzort ist meist im Freien, ein kurzzeitiges Befahren von Hallen ist jedoch möglich.

Beim Antrieb durch Elektromotoren wird die Antriebsenergie aus einer mitgeführten Batterie bezogen. Diese dient gleichzeitig mit als Gegengewicht zu der aufgenommenen Last. Leistungsfähigkeit, Einsatzdauer und Einsatzfähigkeit machen hier eine besonders intensive Wartung und Pflege notwendig. Der Einsatzort ist in geschlossenen Hallen, die Tragfähigkeit ist begrenzt.

Treibgasmotoren sind zu einem hohen Prozentsatz umgerüstete Benzinmotoren mit einigen Zusatzaggregaten (Gasbehälter, Verschlusshahn, Filter, Magnetventil, Verdampfer, Druckregler mit zwei Stufen, Mischdüse). Für diese Antriebsart werden meist gedrosselte Pkw-Motoren verwendet. Infolge der geringeren Geruchsbelästigung und Abgasgefährdung ist der Einsatz in geschlossenen Hallen erlaubt.

Antriebsarten mit Benzinmotoren haben sich nie richtig durchsetzen können. Ausschlaggebend ist hierbei wohl hauptsächlich die Abgasgefährdung. Kommt ein derartiger Antrieb jedoch zum Einsatz, so handelt es sich um Otto-Motoren, die nach dem 4-Takt-Prinzip arbeiten.

1.4. Das Fahrwerk von Gabelstaplern

Gabelstaplerfahrwerke werden in 3-Rad-Konstruktion und 4-Rad-Konstruktion unterteilt. Beide Konstruktionen verfügen über eine Drehschemellenkung. Bei der 4-Rad-Konstruktion gibt es eine weitere Variante mit einer Achsschenkellenkung. Ein Vorteil des 3-Rad-Gabelstaplers ist sein minimaler Wenderadius (Abb. 2).

Der Gabelstapler wird in der Regel über die Vorderräder angetrieben und über die Hinterräder gelenkt. Eine Ausnahme bilden einige Dreirad-Stapler, wo der Antrieb auch über die Hinterachse erfolgen kann. Vom Fahrer eines Gabelstaplers erfordern diese Bauarten ein gewisses Maß an Umstellungsvermögen, da er zum Beispiel vom Personenwagen ein komplett anderes Lenkverhalten gewohnt ist. Weitere Besonderheiten sind das Ausscheren des Fahrzeughecks bei Kurvenfahrt und die bessere Lenkbarkeit eines Staplers im beladenen Zustand.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2 Vergleich 3-Rad- mit 4-Rad-Fahrwerk bei Gabelstaplern

2. Standsicherheit von Staplern

Bei Flurförderzeugen sowie bei Staplern ist die Standsicherheit für ein unfallfreies Befördern von Lasten ausschlaggebend. Wie schon erwähnt gibt es Stapler mit verschiedenen Fahrwerken. Hier unterscheidet man zwischen 3 Rad und 4 Rad Staplern. Die Standsicherheit ist eines der wichtigsten Kriterien für ein sicheres Arbeiten mit dem Fahrzeug.[4]

Stapler haben im Gegensatz zu einem Lastkraftwagen oder einem Personenkraftwagen nur ein Sicherheitsdreieck, denn ihre Lenkräder sind zusammen mit ihrer Achse nur im Achsenmittelpunkt verbunden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3 Sicherheitsdreieck bei einem 4-Rad Stapler

Auf der Abbildung drei kann man sehr gut die Achsenlast für einen beladenen und einen unbeladenen Stapler erkennen. In der Abbildung ist der Staplergesamtschwerpunkt bzw. Fahrzeugschwerpunkt türkis gekennzeichnet. Dieser ist im Gegensatz zu dem Staplereigenschwerpunkt (gelb), abhängig von der Last welche man transportiert.

Daher ist ein leerer Stapler zur Seite viel kippempfindlicher, als ein beladener Stapler mit tiefliegender Last. Grund dafür ist, dass das Standsicherheitsmoment kleiner ist, als der eines beladenen Staplers mit gleicher Tragfähigkeit, vorausgesetzt er hat die Last bodenfrei gesenkt. Unter dem Begriff bodenfrei, in Bezug auf die transportierende Last eines Staplers, versteht man den Abstand zwischen der Last und dem Lastaufnahmemittel z.B. Gabelzinken und Anbaugeräte. Der Abstand sollte wenn es die Gegebenheiten, also äußere Umstände zum Beispiel ebener Boden, zulassen, kleiner gleich 500 mm sein. Dieses Maß wird auch als Fixmaß bei der Tragfähigkeitsberechnung für das sichere Verfahren von Lasten zu Grunde gelegt.

Die Achsenanordnung wurde deshalb bei Staplern so gewählt, dass der Wendekreis für das Beladen und Entladen optimal ist. Dies bedeutet, der

Wendekreis muss sehr klein sein. Somit kann man das be- und entladen Arbeitsschutztechnisch sicher und effizient gestalten. Je höher die Last von einem Stapler gehoben wird desto kippempfindlicher wird er da sich die Kraftwirkung am Schwerpunkt verändert.

Die Standsicherheit ist ein Maß für den Widerstand gegen das Umkippen eines Gabelstaplers. Zu den vielen Faktoren, welche die Standsicherheit in Längs- und Querrichtung beeinflussen, und dem zu Folge auch die Arbeitssicherheit gefährden, gehören unter anderem

- Gewicht und Gewichtsverteilung
- Spurweite
- Art der Radaufhängung
- die bei Belastung auftretende Verformung der Reifen und des Hubgerüstes.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 4 Kräfteverteilung beim Fahren unter Last

Wichtig für den sicheren Umgang mit Staplern ist außerdem der Lastschwerpunktabstand. Dieser bezeichnet den Abstand vom Gabelrücken bis zum Schwerpunkt der aufgenommenen Last.

Mit Hilfe des Lastenschwerpunktes wird das größtmögliche Transportgewicht technisch ermittelt. Hierbei spielt das Traglastdiagramm eine große Rolle. Um Arbeitsunfälle zu verhindern gibt es für jedes Flurförderzeug, also auch für jeden Stapler, ein Traglastdiagramm. Das Traglastdiagramm wird von den Herstellern empfohlen und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Man kann an dem Diagramm, aber auch an den dazugehörigen Tabellen, ablesen wie das maximale Gewicht für das zu befördernde Gut sein darf.

Wobei man noch dazu die Anordnung des Gutes auf den Gabelzinken oder anderen Vorrichtungen beachten muss. In der VBG 12b wird außerdem zwischen Nenntragfähigkeit und der tatsächlichen Tragfähigkeit unterschieden. Die Nenntragfähigkeit schreibt eine genormte Hubhöhe vor von maximal 3300 mm und die tatsächliche Tragfähigkeit aller anderen Hubhöhen vor. Die werden durch verschiedene Tragfähigkeitsdiagramme dargestellt. Der Fahrer eines Flurförderzeuges weiß so genau wie hoch die zu transportierende Last sein darf. Der Fahrer eines Staplers sollte dabei auf zwei wichtige Punkte achten:

- Die Last muss immer am Gabelrücken anliegen.
- Die schwere Seite der Last sollte immer zum Gabelrücken zeigen.

Dadurch wird der Lastarm klein und die Last liegt sicher auf der Gabelzinke.

Jedes Gut was man befördern will, hat einen Lastschwerpunkt (siehe Abbildung 5). Liegt die Last nicht am Gabelrücken des Staplers an, verschiebt sich der Lastschwerpunkt nach vorn und der Gesamtschwerpunkt nähert sich der Vorderachse. In dem Fall verschiebt sich die gesamte Gewichtsverteilung vom Gabelstapler so, wie es vom Hersteller auf keinen Fall gewollt ist nämlich in Richtung Vorderachse. Die Folge ist, dass das Fahrzeug hinten abhebt. Je näher der Lastschwerpunkt dem Fahrzeugschwerpunkt, denn desto geringer ist die Gefahr das der Stapler kippt.

Um alle Risiken zu vermieden ist das Hubgerüst eines Staplers neigefähig. Das bedeutet man kann es nach vorn sowie auch nach hinten neigen. So wird das beladen des Staplers einfacher und die Gewichtsverteilung der Last in Richtung Fahrzeugschwerpunkt wird somit möglich gemacht.

Mit einem Stapler befördert man viele verschiedene Lasten. Diese unterscheiden sich einerseits im Gewicht und andererseits in ihrer Form. Es gibt Lasten mit einer regelmäßigen Form und Lasten mit einer unregelmäßigen Form. Der Transport von Lasten mit einer regelmäßigen Form birgt weniger Gefahren da der Lastenschwerpunkt eindeutig zu bestimmen ist. Wenn man Lasten mit einer unregelmäßigen Form hat, muss man beachten, dass der Gesamtschwerpunkt des beladenen Staplers aus dem Schwerpunkt des unbeladenen Staplers und den

Schwerpunkt der Last resultiert. Denn auch hier besteht , die Gefahr, das der Stapler nach hinten abhebt, umso näher der Gesamtschwerpunkt an der Mitte der Achse liegt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 5 Verschiebung des Lastschwerpunktes

Je mehr die Last über den Gabelzinken heraus ragt desto mehr verschiebt sich der Lastschwerpunkt (siehe grüner Pfeil in Abbildung 5) von dem Fahrzeugschwerpunkt weg und die Standsicherheit des Gerätes ist nicht mehr gegeben.

3. Unfallgeschehen mit Flurförderzeugen

3.1. Häufige Unfallarten

Die meisten Flurförderzeugunfälle, wie z. B. beim Umgang mit Gabelstaplern, geschehen aus Unkenntnis der technischen Zusammenhänge des Gabelstaplers mit den Naturgesetzen aber auch aus Übereifer der Fahrer in Verbindung mit der Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften. Laut einer Erhebung der TÜV-Akademie Erfurt passiert jeder vierte Unfall bei der Rückwärtsfahrt, jeder dritte Fahrer ist ohne Ausbildung und in Einzelfällen konnte eine offizielle Beauftragung, von Fahrern ohne Ausbildung, einen Gabelstapler zu fahren nachgewiesen werden.[5]

Fehler beim Umgang mit Flurförderzeugen bergen ein hohes Risiko schwerer Verletzungen und großer Sachschäden. Im Einzelnen stellen sie sich wie folgt dar:[6]

1. Anfahren von Personen, aber auch von Gegenständen/Einrichtungen auf Grund von in Fahrtrichtung eingeschränkter Sicht verursacht durch den Transport einer zu hoch gepackten Palette/Last oder auch durch das Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit im Bereich von Kreuzungen, Kurven, Ein- und Ausfahrten von Räumen/Regalgängen etc.
2. Umkippen des Flurförderzeuges, weil mit angehobenem Lastaufnahmemittel gefahren bzw. bei Kurvenfahrten oder bei unebener Fahrbahn zu schnell gefahren wird.
3. Herabfallen der Waren/Lasten von den Gabeln, aufgrund mangelnder Bereitschaft die Waren/Lasten vor der Aufnahme gegen Verrutschen zu sichern.
4. Quetschgefahren insbesondere beim Umgang mit Mitgänger-Flurförderzeugen, z.B. beim Rangieren auf engem Raum oder dem Umfahren von Hindernissen im Fahrweg sowie bei manuellen Manipulationen an der Last während der Aufnahme, dem Transport oder dem Absetzen.

3.2. Unfallstatistik und Ursachen

Im Jahr 2002 ereigneten sich im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften 24175 meldepflichtige Unfälle beim Betrieb bzw. Umgang mit Flurförderfahrzeugen. Unter meldepflichtiger Unfall, versteht man einen Arbeits- oder Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit bis zu drei Tagen bis hin zum tödlichen Ausgang geführt hat.

Um die Häufigkeit der Unfallarten besser herausstellen zu können, wurden die meldepflichtigen Unfälle im Bereich der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft ausgewertet. Einbezogen wurden Flurförderzeuge mit Fahrersitz und Fahrerstand sowie Mitgänger-Flurförderzeuge (Anlage).[7]

Den größten Anteil bildeten dabei die Anfahrunfälle. Bei über der Hälfte der ausgewerteten Unfälle wurde eine Person oder ein Gegenstand angefahren. Etwa ein Fünftel der Unfälle ereignete sich beim Auf- und Absteigen, wobei das Absteigen hierbei den Schwerpunkt bildet. Mit etwa 5 Prozent haben die Kippunfälle zwar eher einen kleinen Anteil, die Folgen jedoch sind bei dieser Unfallart am schwerwiegendsten. Die restlichen Unfälle wurden unter „Sonstiges“ zusammengefasst. Dabei handelt es sich z.B. um Unfälle beim Aufnehmen und Absetzen der Last, bzw. durch Absturz der Last oder um Unfälle bei der Wartung des Staplers, wie beispielsweise beim Laden der Batterie.

[...]


[1] vgl. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (Januar 2002)

[2] http://tiefenpsychologiepraxis.de/index.php?title=Gabelstapler&r=&q=&a=&noad=2

[3] http://gabelstapler.supralift.com/servlet/EcutServlet/noco,5/handler,JfStaticPageHandler/jfaction,4/pcode,ezde/flurfoerderzeuge_nach_ita.htm

[4] vgl. Ehrenburg Harald, Rudolf Züll, Jörg Schütze, TÜV-Lehrbuch „Der Gabelstapler“ , 6. Auflage (1998) S.52 ff.

[5] vgl. Ackermann R., Unterlagen Vortragsreihe „Unfallverhütung bei Flurförder-zeugen“, TÜV-Akademie Erfurt

[6] vgl. http://www.grolabg.de

[7] vgl. Kany, H. (2003), Einblicke in die Unfallstatistik in Sonderheft Hebezeuge und Fördermittel, Sonderheft (2003), S.390 ff.

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Unfallverhütung und Arbeitsschutz bei Flurförderzeugen
Hochschule
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Veranstaltung
Arbeitsplatzanalyse/gestaltung
Note
1,5
Autoren
Jahr
2005
Seiten
35
Katalognummer
V48444
ISBN (eBook)
9783638451567
Dateigröße
1045 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit befasst sich mit Ansätzen und Lösungen bei der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit bei Flurförderzeugen (Gabelstapler) aus pädagogischer, organisatorischer und technischer Sicht.
Schlagworte
Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Flurförderzeugen, Arbeitsplatzanalyse/gestaltung
Arbeit zitieren
Heiko Wittig (Autor:in)Michael Korth (Autor:in), 2005, Unfallverhütung und Arbeitsschutz bei Flurförderzeugen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48444

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